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I6 AGB-Schutz auch für KMUs einführen

6.12.2018
  1. Auch gegenüber Kleinunternehmern verwendete Verträge sollen, auch am Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu messen sein.
  2. Hierzu sollen vorläufig die allgemeinen Klauselverbote aus den §§ 308 und 309 BGB anwendbar sein, mittelfristig entsprechende besondere Klauseln für den unternehmerischen Verkehr ins Gesetz eingefügt werden.

W7 Gesamtwirtschaftlich ökologisch ausgerichtete Handlungsmodelle entwickeln

6.12.2018

1. Zeitnahe Durchführung eines Diskussionscamps zur Erarbeitung einer zukunftsfähigen, sozialdemokratischen und ökologisch ausgerichteten Wirtschaftspolitik in Zeiten der Europakrise. Dazu sollte unter anderem Herr Prof. Dr. Flassbeck, ehemaliger Staatssekretär im Finanzministerium eingeladen werden.

2. Mit diesem Thema befasste Wissenschaftler*innen und Fachleute innerhalb der SPD zur Mitarbeit motivieren.

3. Sich ingesamt intensiv mit den Aussagen und Vorschlägen der Wissenschaftler*innen in der Erdsystemforschung befassen.

S11 Schwangerschaftsabbruch raus aus der Tabu-Zone!

6.12.2018

Die SchwabenSPD gibt folgende Forderungen an den Landesparteitag und den Bundesparteitag weiter:

  • ein Recht auf Abbruch der Schwangerschaft für jede Frau*
  • Die Kosten für den Abbruch (rund 300-500 Euro) sollen von den Krankenkassen getragen werden und nicht wie bis dato üblich von der Schwangeren selbst
  • Staatlich getragene Beratungsstellen sollen für jede betroffene Frau* in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen
  • das Recht und damit den Anspruch auf eine Schwangerschaftskonfliktberatung und die anschließende Unterstützung sozialgesetzlich zu regeln, unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen einen Abbruch entscheidet. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden
  • eine ersatzlose Streichung des §219a StGB
  • Aufnahme des Themenbereichs Schwangerschaftsabbruch ins Medizinstudium
  • Medizinische Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch
  • Schutz der Ärzt*innen, Gynökolog*innen vor Angriffen sog. „Lebensschützer*innen“
  • Entstigmatisierung der Ärzt*innen, Gynökolog*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen
  • Ein vollständiger Überblick, wie viele Ärzt*innen in Deutschland an welchen Orten Schwangerschaftsabbrüche durchführen
  • Ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken für Schwangerschaftsabbrüche
  • Eine Homepage der Bundesärztekammer mit sachlichen, neutralen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch
  • Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss thematisch sachlich in der Schule im Biologieunterricht und nicht nur im Religionsunterricht behandelt werden
  • Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss in die Gesellschaft getragen werden
  • das Recht auf psychologische Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch und ein niederschwelliger Zugang zu Beratungsstellen
  • eine bis zu zwölfwöchige Krankschreibung, die, sofern keine medizinische Indikation besteht, in Einzelfallentscheidungen mit den betroffenen Frauen* im Konsens entschieden wird
  • Beratungsstellen die in zumutbarer Entfernung liegen
  • geschulte Psychotherapeut*innen

·         es muss jederzeit die Möglichkeit gegeben sein, die Leibesfrucht durch die Angehörigen bestatten zu lassen.

Begründung:

Europaweit erstarken rechte und religiös fundamentalistische Gruppierungen. Dies macht sich auch in der sexuellen Selbstbestimmung, für die wir seit Jahrzehnten kämpfen, bemerkbar. Gruppierungen wie die Pro life-Bewegung oder sog. “Märsche für das Leben”, aber auch die Union und AfD möchten die reproduktiven Rechte von Frauen* einschränken und stigmatisieren bzw. kriminalisieren Betroffene und Ärzt*innen.

Recht ist nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen. Der Rechtsstaat ist nicht unfehlbar und ist wie die Gesellschaft selbst den gesellschaftlichen Anschauungen der Zeit unterworfen. Wie auch der gesellschaftliche Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung ist auch das Recht dazu noch zu erkämpfen.

Wir  Jusos/SPD  bekennen  uns  zur  Selbstbestimmung  von  sexuellen  und  reproduktiven  Rechten. Jede*r   soll über  die eigene  reproduktive Gesundheit  selbst  entscheiden  dürfen.  Dies  bedeutet die Wahrung  einer  selbstbestimmten Entscheidung  über  den  Schwangerschaftszeitpunkt  und  die  mögliche Kinderanzahl.  Im Falle einer Schwangerschaft die Entscheidung darüber zu treffen das Kind auszutragen oder die Schwangerschaft abzubrechen, ist aus unserer feministischen Überzeugung das genuine Recht der Frau*.

Schwangerschaftsabbruch ist kein gesellschaftliches Stigma – §§218 f. StGB streichen

Der im Jahre 1872 eingeführte § 218 StGB stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe und ist dem Abschnitt “Straftaten gegen das Leben” neben Mord und Totschlag zugeordnet.  Für die Entscheidung damals war nicht nur die Gesundheit oder der Schutz des ungeborenen Lebens wichtig, sondern auch die Kontrolle weiblicher Reproduktion und der Wert der Frau als eigenständige Person mit ihrer autonomen Entscheidung. Bis in die 1970er Jahre hinein drohte Frauen* bei einer Abtreibung sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. „Der Paragraf 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer erträglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts” sagte Willy Brandt im Jahr 1974. In diesem Jahr wurde die Reform des § 218 StGB verabschiedet, nach der der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei bleiben sollte. Dieser umstrittenen Reform machte das Bundesverfassungsgericht jedoch im Jahr 1975 einen Strich durch die Rechnung, indem es folgenden Leitsatz aufstellte: ”Der Lebensschutz der Leibesfrucht [aus  Art. 2 II 1 GG, Art. 1 I GG] genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.” Diesem Leitsatz möchten wir entschieden entgegentreten!

Wir Jusos/SPD sehen die verfassungsrechtliche Schwierigkeit der Abwägung zwischen pränatalem Lebensschutz und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, jedoch empfinden wir das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Frauenbild als Restbestand sozialer Ungerechtigkeit und der patriarchalen Sichtweise aus der Gesetze geschrieben und Strafrecht definiert wird. Es ist aus unserer Sicht unerträglich, dass das Bundesverfassungsgericht der Ansicht ist, dass “der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein muss (Bestätigung von BVerfGE 39, 1). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.”. Dies hat zur Folge, dass noch heute Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig angesehen werden. Sie bleiben lediglich unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise durch die Teilnahme an einer Beratung und unter Einhaltung bestimmter Fristen, straffrei. Alle Schwangeren, die einen Abbruch planen, werden somit unter Generalverdacht gestellt eine Straftat zu begehen. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar!

Dem Selbstbestimmungsrecht der Frau muss Rechnung getragen werden. Auch gesundheitliche Aspekte sprechen dafür den Schwangerschaftsabbruch raus aus der strafrechtlichen Illegalität zu führen. So ist festzustellen, dass in Ländern, in denen der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe steht, dieser meistens erst im 4. oder 5. Monat stattfindet und von medizinisch nicht fachkundigem Personal unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt wird. Dies führt zu erheblichen Komplikationen, die zum Teil zu schwersten Verletzungen oder gar zum Tod führen können. (BeckOK StGB/Eschelbach StGB § 218 Rn. 1)

Die sogenannte Fristenlösung, wie sie bis jetzt im §218a I Nr.3 StGB geregelt ist, dass nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis ausnahmsweise der Schwangerschaftsabbruch straffrei erfolgen kann, lehnen wir ab. Die Frist ist, auch im Hinblick darauf, dass der Fötus vor der 22. Woche weder Schmerzempfinden noch ein Bewusstsein hat, willkürlich gesetzt. Zudem treten immer häufiger die Fälle auf, dass Frauen erst nach der zwölften Woche mitbekommen, dass sie schwanger sind. Viele Fälle von Abbrüchen nach der zwölften Woche gehen mit häuslicher Gewalt oder Angst vor Bestrafung von ihren Familien einher. Diese willkürliche Hürde darf nicht sein! So erkannte die Drucksache des Bundestags 12/696 aus dem Jahr 1991 schon richtig: “Die Festlegung einer Frist, nach deren Ablauf eine Abtreibung verboten ist, unterstellt, daß Frauen nicht dazu in der Lage sind, selbständig die für sie richtige Entscheidung zu treffen. Die Drei-Monats-Frist ist willkürlich und durch nichts zu begründen. Sie erzeugt zudem einen unvertretbaren Zeitdruck: Wenn eine ungewollte Schwangerschaft erst spät entdeckt wird, was gerade bei sehr jungen oder bei älteren Frauen leicht vorkommen kann, ist die Drei-Monats-Frist für eine reifliche Entscheidung zu kurz.”

Andere Länder leben es vor

In anderen Ländern, die bereits die strafrechtliche Regelung für ungültig erklärt oder gestrichen haben, ist die von konservativen Seiten viel prophezeite Abtreibungswelle nicht eingetreten. Nach Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die weit verbreitete Ansicht, nach der die Legalisierung den Abbruch fördert, falsch. Verbote hätten laut ihren Ergebnissen keinen Einfluss auf die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch, sondern der Verbreitungsgrad an Verhütungsmitteln.  

Beispielsweise hat das Oberste Gericht Kanadas 1988 das bis dahin geltende Abtreibungsgesetz für ungültig erklärt. Das Gericht begründete ihr Urteil damit, dass eine Frau unter Strafandrohung zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft zu zwingen, außer sie genüge bestimmten Kriterien, die mit ihren eigenen Prioritäten und Lebenszielen nichts zu tun hätten, bedeute eine tiefgreifende Verletzung ihrer körperlichen Integrität.

Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt dort seitdem denselben Bestimmungen wie jeder andere ärztliche Eingriff und ist ansonsten nicht gesetzlich geregelt. Wie vor jedem medizinischen Eingriff sind Ärzt*innen dort gesetzlich verpflichtet, die Patientin umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihre Entscheidung selbstverantwortlich und in voller Kenntnis aller Umstände trifft. Die Abortrate ist in Kanada seitdem leicht gesunken und gleicht der westeuropäischer Länder (2014:  11,6/1000 Frauen in Kanada und 12/1000 Frauen in westeuropäischen Ländern).  92% der Eingriffe werden in Kanada in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten durchgeführt, nur 2% nach der 16. Woche (meist wegen einer schweren Schädigung des Fötus).

Schwangerschaftskonfliktberatungen reformieren

Der § 219 StGB regelt die Beratung von Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. Die Beratung verfolgt das Ziel, die Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu bewegen. Dies wird damit begründet, dass das ungeborene Kind in jedem Entwicklungsstadium ein Recht auf Leben hat. Ein Schwangerschaftsabbruch käme nur dann in Frage, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau eine Belastung darstelle, die so schwer und außergewöhnlich sei, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteige. Diese Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen den Frauen eine Bescheinigung aus, die rechtlich notwendig ist, um von einer*m Arzt* Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen zu können.

Diese Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung beinhalten Aspekte, die für uns als Jusos nicht vertretbar sind und die wir darum ändern wollen. Durch den Beratungszwang wird die Selbstbestimmung der Schwangeren massiv eingeschränkt und stellt eine erhebliche Bevormundung dar. Einen Beratungszwang für ungewollt Schwangere lehnen wir daher ab und machen uns stattdessen für einen gesetzlich Anspruch auf Beratung und Unterstützung wie in anderen Bereichen des Sozialrechts stark. Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Die Beratung sollte die Pro/Contra Seiten einer Abtreibung hinreichend darstellen.  

Weg mit §219a StGB! Den Weg zu Informationen entkriminalisieren

Der in 1933 in Kraft getretene § 219a StGB verbietet, dass Ärzt*innen selber Auskunft darüber geben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen informieren. Er nimmt Schwangeren gleichzeitig dadurch die Möglichkeit, sich anonym und selbstständig zu informieren. Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen Ärzt*innen kriminalisieren. Nach § 219a StGB kann die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.

Mit dem stark zugenommenen Rechtsruck in unserer Gesellschaft in jüngster Zeit missbrauchen konservative, selbsternannte Lebensschützer*innen diesen Paragraphen im verstärkten Maße, um Ärzt*innen anzuzeigen. So wurde die Ärztin Kristina Händel von so einer Person angezeigt und im vergangenen Jahr zu 6.000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage angegeben hatte, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Im populärsten Strafrechtskommentar “Trödle/Fischer”, der in allen Bücherregalen von Strafrechtler*innen zu finden ist, wird argumentiert, dass § 219 a StGB verhindern solle, „dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird“. Auf diesen Satz beziehen sich fast alle Gerichte und Staatsanwälte und zementieren diesen so zur herrschenden Meinung. Die richterliche Auslegung, die so maßgeblich von einem einzigen Strafrechtskommentar geprägt wird, setzt regelmäßig sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit Werbung gleich.

Problematisch ist hierbei, dass der ehemalige Herausgeber dieses Kommentars, Herbert Tröndle (*1919 + 2017), sich selbst gegen Schwangerschaftsabbrüche engagierte und eben diese Kommentierung vornahm. Tröndle schrieb unter anderen für das „Lebensschutzhandbuch“ des katholischen Bonifatiusverlags und engagierte sich an führender Stelle in der Juristen-Vereinigung “Lebensrecht”. 1993 schrieb er in einem Beitrag zu dem Buch “Das zumutbare Kind”, dass schwangere Frauen sich durch die Abtreibung einer natürlichen Aufgabe entledigen würden und einer durch ihr Vorverhalten begründeten rechtlichen Pflicht nicht nachkommen. Die Meinung eines solchen Mannes kann nicht die Rechtsprechung beherrschen!

Dies sieht die Bundesärztekammer ebenso. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, plädiert ebenfalls für eine Abschaffung des Werbeverbots. §219 a StGB kriminalisiere Ärzt*innen in nicht nachvollziehbarer Weise, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg. Die Berufsordnung der Ärzteschaft regele in ausreichendem Maße die Grenzen zwischen Werbung und Information.

Sexuelle Selbstbestimmung zu verwirklichen heißt, einen schnellen und neutralen Zugang zu Informationen über Sexualität und sexueller Gesundheit zu ermöglichen. Das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen muss als Teil einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung angesehen werden.

Konsequenz des §§218ff. StGB: Kein Thema während des Medizinstudiums

101.200 Abtreibungen wurden nach dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2017 durchgeführt. Im Berichtsjahr 2016 wurden in Deutschland 98.721 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet. 11.291 der Schwangerschaftsabbrüche 2016 waren in Bayern. Der Schwangerschaftsabbruch gehört damit zum häufigsten chirurgischen Eingriff in der Gynäkologie.

Medizinische Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch wie etwa in den USA, Großbritannien, Kanada oder auch der WHO gibt es in Deutschland keine. Ein Umstand, den Pro Familia bereits 2014 in einem Rundbrief kritisiert hatte. In Deutschland fehle es an „Standards oder Leitlinien zur fachgerechten Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen“, heißt es in dem Brief.

So wird auch im Medizinstudium der Schwangerschaftsabbruch kaum besprochen oder gar praktisch geübt. Er taucht lediglich im “Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin” (NKLM) auf, den der medizinische Fakultätentag gemeinsam mit der Gesellschaft für medizinische Ausbildung entwickelt hat, ist aber kein Regelwerk für die Universitätskliniken. So werden beispielsweise an dem größten Universitätsklinikum, der Charité in Berlin, lediglich die rechtlichen und ethischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs gelehrt, nicht aber die Methoden. Hier üben die angehenden Mediziner*innen den Eingriff in ihrer Freizeit an Papayas statt in einer Pflichtveranstaltung, nachdem dort einige Studierende diesen Missstand nicht weiter hinnehmen wollten und deshalb die Initiative „Medical Students For Choice Charité Berlin“ mit dem Ziel, die Lehre über den Schwangerschaftsabbruch zu verbessern, ins Leben gerufen haben. Aus Angst vor dem Strafgesetzbuch und der Stigmatisierung wird an den Universitäten der Eingriff nicht geübt.

Ob angehende Gynäkolog*innen lernen, wie man einen Abbruch vornimmt, hängt davon ab, ob das Krankenhaus, an dem sie ihre Facharztausbildung absolvieren, solche Eingriffe vornimmt. Viele Krankenhäuser, vor allem die in kirchlicher Trägerschaft, führen keine Abbrüche durch. Auch in der Weiterbildung für Gynäkolog*innen ist man bei Schwangerschaftsabbrüchen auf internationale Kongresse angewiesen.

Zu wenig Ärzt*innen

Durch die Kriminalisierung im Strafrecht und das nicht vorhandene Auseinandersetzen im Studium haben dazu geführt, dass immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In ganz Niederbayern gibt es beispielsweise nur noch einen über 70-jährigen Arzt, der noch Abbrüche durchführt, weil es sonst niemand machen will. In einigen Regionen haben Frauen schon jetzt keine Chance mehr, einen Schwangerschaftsabbruch in der näheren Umgebung vornehmen zu lassen. Wer zum Beispiel in Trier wohnt, muss dafür mindestens 100 Kilometer ins Saarland fahren. Und nach dem Eingriff, mit Schmerzen und der psychischen Belastung, wieder zurück.

Bundesweit gibt es der Bundesärztekammer zufolge etwa 18.500 berufstätige Ärzt*innen in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Das Statistische Bundesamt gibt an, bundesweit führten derzeit nur etwa 1.200 Ärzt*innen Abbrüche durch, Tendenz leicht abnehmend. Ein vollständiger Überblick, wie viele Ärzt*innen in Deutschland an welchen Orten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, existiert dank §219a StGB nicht.

Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz müssen die Bundesländer ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken für Schwangerschaftsabbrüche sicherstellen. Den Gesundheitsministerien vieler Länder aber liegen keine Zahlen vor. Stattdessen verweisen sie wahlweise auf die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesärztekammern, die Berufsverbände der Frauenärzte oder an die Krankenhausgesellschaften. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit erklärt, es gebe 27 Kliniken, die in Bayern Schwangerschaftsabbruch durchführen – 15 davon tun das aber nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. Mit 96,1 % wurden aber die meisten Eingriffe 2016 nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische oder kriminologische Indikation war in lediglich 3,9 % der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch.

Dazu kommen hohe Hürden. Wer als niedergelassene Ärzt*in operative Schwangerschaftsabbrüche durchführen will, muss vor allem ambulant operieren können und über die entsprechenden Räumlichkeiten und das Personal verfügen. Dazu kommen je nach Bundesland weitere Vorgaben – in Bayern etwa müssen Ärzt*innen noch eine Fortbildung nachweisen, in der es neben den medizinischen auch um die ethischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs geht.

Das größte Problem ist aber, dass in Deutschland immer mehr Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, in Rente gehen– und es an Nachwuchskräften fehlt. Diese Ärzt*innen haben überwiegend in den Siebzigerjahren, während der Frauenbewegungen, ihr Studium absolviert und handeln aus einer politischen Überzeugung heraus. Diese ist in den vergangenen Jahren in der Gesellschaft entpolitisiert und in die sog. Tabuzone gekommen, so dass die nachkommenden Generationen an Ärzt*innen mit diesem Thema nicht vertraut sind und aus oben genannten Gründen nicht in ihrem Studium in Berührung kommen.

Schwangerschaftsabbruch muss zum gesellschaftlichen Thema werden

Weltweit erlebt ungefähr jede dritte Frau in ihrem Leben einmal eine Abtreibung. Zwei von drei ungewollten Schwangerschaften entstehen trotz Verhütung. Keine Frau treibt gerne ab. Und jede Frau stellt sich vor einem Abbruch Fragen, die quälen. Viele Frauen* berichten laut ZEIT ONLINE, die Frauen zu ihren Erfahrungen zu Abbrüchen befragten, nicht von Selbstbestimmung, sondern von Verheimlichung vor der Familie, Beleidigungen im Internet und einsamen Entscheidungen. Psychotherapeut*innen beklagen, dass viele Frauen* noch unter einem Schwangerschaftsabbruch leiden und niemanden haben, mit dem sie darüber reden können.

Der Schwangerschaftsabbruch ist gesellschaftlich immer noch ein Makel, der auf das Individuum, die einzelne Frau, abgewälzt wurde. Doch je weniger wir darüber sprechen und das so wichtige Thema aus der Ecke des Unaussprechbaren holen, desto gesellschaftsfähiger wird die Haltung der Abtreibungsgegner*innen.

Eine ungewollte Schwangerschaft legal und professionell beenden zu können, muss eine “normale” Alternative sein – illegal, unhygienisch und in Hinterzimmern den Ausweg aus einer Notsituation zu finden, wird nämlich nie “normal” sein können. Das bedeutet keinesfalls, dass dieser Eingriff für die Betroffene* “normal” sein könnte.

Es gehört unglaublicher Mut und die große Überwindung dazu, mit solchen Erlebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir sind als Gesellschaft noch weit davon entfernt, eine Sprache für das Erlebte zu finden, Tabuzonen und Scham zu durchbrechen und Strukturen der Stigmatisierung zu verstehen. Darüber zu sprechen, schafft Bewusstsein, nimmt der gesellschaftlichen Struktur an Macht und gibt anderen wiederum den Mut, über ihr Erlebtes sprechen zu können.

Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört auch, gesellschaftliche Räume zu schaffen, die den Dialog darüber ermöglichen. Sexualität geht uns alle an.

Mehr Schutz bei Abgängen

Schwangerschaftsabbrüche sind jedoch nicht notwendigerweise die Folge eines gewollt herbei geführten Abbruchs. Der Abgang eines Fetus unter 500g Gewicht wird “Fehlgeburt” genannt, der Abgang von Feten über 500g “Totgeburt”. Es wird angenommen, dass in der Gruppe der 20– bis 29-jährigen Frauen etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan zugrunde gehen. Klinisch werden aus den genannten Gründen davon jedoch nur etwa 15 % bis 20 % als Fehlgeburten erkannt, etwa 30 % der Frauen* sind in ihrem Leben von einer oder mehreren Fehlgeburten betroffen. Darüber zu sprechen, ist jedoch ein Tabuthema. Ursachen sind zumeist chromosomale Besonderheiten des Fetus, endokrine Störungen der Mutter* oder Infektionskrankheiten. Erhöht wird das Risiko eines Abgangs durch das Alter der Eltern.

Das Wort “Fehlgeburt” lässt den Schluss zu, der Abgang des Fetus sei auf Fehlverhalten der Schwangeren* zurück zu führen. Dem zu Grunde liegt dieselbe frauenverachtende und patriarchal Gedachte Grundannahme, die Frauen das Recht auf einen Abbruch verweigert: Unmündige Menschen, deren Aufgabe es ist, den Fortbestand der Menschheit durch Gebären von Leben zu sichern und auf eigene Bedürfnisse zu verzichten.  Auch werden Mütter nach “Fehlgeburten” rechtlich allein gelassen: es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Schutzfrist nach der Entbindung. Entscheidend ist lediglich das Gewicht des verstorbenen Kindes: unter 500g Gewicht besteht keinerlei Anspruch auf eine Schutzfrist, zwischen 500-2500g handelt es sich um eine Frühgeburt und es ergibt sich ein Anspruch auf die verlängerte Schutzfrist von 12 Wochen und ab 2500g besteht die achtwöchige Schutzfrist. Diese Regelungen negieren das Recht auf individuelle Verarbeitung des Geschehenen.

U4 Mikroplastik

6.12.2018

Der Parteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion auf, in Deutschland die Herstellung und den Vertrieb von Kosmetikartikeln, die Mikroplastik enthalten, sofort gesetzlich zu verbieten.

V4 Innovative Antriebe mit Brennstoffzellen oder Batterie statt Dieselloks – Für eine bessere Luft auf dem Land und in den Städten

6.12.2018

SPD-Landtagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert ihren Einfluss geltend machen, möglichst schnell (Ziel 2025) Dieselloks durch Lokomotiven mit Brennstoffzellen-Antrieb oder Batterie-Triebzüge ersetzt werden.

E3 Völkerrecht gilt für alle! Solidarität mit den Menschen in und um Afrin!

6.12.2018

Seit dem Zerfall des Osmanischen Reiches nach dem ersten Weltkrieg wird die Gründung eines kurdischen Staates von der Türkei verhindert. Dies führt zu einer ständigen Konfliktsituation zwischen der türkischen Regierung und kurdischen Milizen.
Eine friedliche Lösung ist dabei weiter nicht in Sicht. Im Gegenteil, durch die aktuelle Offensive der türkischen Streitkräfte in das nordsyrische Gebiet rund um die Stadt Afrin spitzt sich die Lage weiter zu.
Am 20. Januar 2018 begann die Türkei ihre militärischen Offensive gegen die Kurdenmiliz YPG. Das Ziel der AKP-Regierung Recep Tayyip Erdogans, der die YPG als verlängerten Arm der kurdischen Arbeiterpartei PKK sieht, ist es, die kurdische Bevölkerung aus Nordsyrien bis hinter den Euphrat zu vertreiben. Damit kämpfen die YPG und ihre Verbündeten nun nicht mehr nur gegen den IS, sondern werden von der türkischen Regierung in einen Zwei-Fronten-Konflikt gedrängt. Dadurch wird Nordsyrien weiter destabilisiert. Die Folge ist mehr Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und in der Konsequenz ein weiteres Anhalten der bestehenden humanitären Notlage und all ihrer Folgen.
Durch ihre militärische Intervention in Nordsyrien verstößt die türkische Regierung gegen das Völkerrecht!
Der Angriff ist nicht durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt, denn es liegt keine Verletzung der türkischen Souveränität und Integrität vor, noch ist damit momentan zu rechnen. Weder der türkische Staat noch die türkische Bevölkerung ist durch ein autonomes Kurdengebiet – oder auch einen souveränen kurdischen Staat – an der Grenze zur Türkei wesentlich bedroht und daher auch in keiner Form eine hinreichende Rechtfertigung für eine militärische Intervention. Das Vorgehen der Türkei ist eine weitere Eskalation des Konfliktes mit erneut schweren Menschenrechtsverletzungen, die für uns nicht hinnehmbar sind.
Die Jusos Bayern verurteilen das militärische Vorgehen der türkischen Regierung und fordern die sozialdemokratischen Fachpolitiker*innen und das sozialdemokratisch geführte Außenministerium dazu auf, darauf hinzuwirken, dass die Türkei völkerrechtliche Verträge einhält und das Blutvergießen unverzüglich beendet. Wir zeigen uns solidarisch mit den Angegriffenen.
Des Weiteren fordern wir einen sofortigen Stopp sämtlicher deutscher Waffenlieferungen an die Türkei, insbesondere eine Rücknahme der kürzlich bekanntgewordenen neuen Ausfuhrgenehmigungen. Die deutsche Bundesregierung darf nicht den Eindruck erwecken, die türkische Offensive stillschweigend zu unterstützen.

I5 Sozialdemokratie und Sicherheitspolitik? Na klar geht das!

29.11.2018

Sozialdemokratie und Sicherheitspolitik? Na klar geht das!

Sicherheitspolitik ist immer auch linke Politik. Sicherheitspolitik beginnt nicht erst bei Vereitelung und Bestrafung von Straftaten, sie beginnt bei der präventiven Bekämpfung von strukturellen und sozialen Ungleichheiten, deren Symptome kriminelles Handeln ist. Dies umfasst Handlungsfelder im internationalen Kontext, um Terror, Krieg und Flucht zu verhindern, aber auch das Handeln des Staates in Inneren. Bourdieu prägte den Begriff der linken Hand des Staates, die sich um die Interessen der Schwachen und um soziale Umverteilung bemüht, während die rechte Hand die Repression symbolisiert.
Nicht selten wird die rechte Hand des Staates als Instrument der Unterdrückung und der Durchsetzung der Interessen der Starken gegen die Schwachen gesehen und ihre Stärkung als Angriff auf die Schwachen bewertet. Wir als Sozialdemokrat*innen und Sozialist*innen verfolgen die Utopie einer Welt, die ohne Angst und ohne Gewalt auskommt; einer Welt, in der alle ein besseres Leben haben.
Die Diskussion über die Arbeitsweise der rechten Hand dürfen wir trotzdem nicht den rechten Kräften überlassen. Die SPD hat große Probleme im Umgang mit dieser Diskussion, die sich in widersprüchlichem Handeln manifestieren. Wir verurteilen die in trauriger Regelmäßigkeit vorgebrachten repressiven und reaktionären Forderungen von AfD und CSU auf Kriminalität und Terror. Die Sozialdemokratie darf diesen populistischen Forderungen nicht auf den Leim gehen und sie sich zu eigen machen. Es ist unsere erklärte Aufgabe, diesen Vorstößen entgegenzutreten und in der Diskussion um das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz und der Ausweitung von Videoüberwachung die Bürgerrechte zu verteidigen. Diese Rolle des Verteidigers darf aber nicht unsere einzige Reaktion bleiben.
Es ist unser erklärtes Ziel, diesen Diskurs zu führen und klar zu formulieren, wie sozialdemokratische Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert aussehen kann. Es bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes, der Polizeigewalt und die Schaffung eines Überwachungsstaates ablehnt, ohne den Diskurs über innere Sicherheit den rechten Parteien zu überlassen.

Stigmatisierung von Arbeitssuchenden beenden
Einer der größten Erfolge neoliberaler Politik ist die Stigmatisierung von Arbeitssuchenden. Der Grundlegende Wille von Menschen, sich in unsere Gesellschaft einzubringen, wurde in Frage gestellt – jede Arbeitslosigkeit wurde als selbstverschuldet dargestellt. Diese Stigmatisierung dürfen wir nicht akzeptieren! Die Willkür in den Jobcentern / Agenturen für Arbeit muss beendet werden. Sanktionen beim Arbeitslosengeld müssen ersatzlos abgeschafft werden. Arbeitslose mit Kindern müssen für ihre Kinder eine deutlich höhere Unterstützung erhalten. Ebenso fordern wir ein Mindesteinkommen für Arbeitssuchende, das ein Armutsrisiko ausschließt. Nur wer Teil des gesellschaftlichen Lebens bleiben kann, trägt auch die Motivation und die Kraft in sich, eine neue Stelle zu finden.
Gerade hier müssen die Agenturen für Arbeit in Unterstützung- und Weiterbildungszentren umgewandelt werden. Der kapitalistische Gedanke der Arbeitsvermittler*Innen, die Arbeitssuchende als ihre Kunden behandeln, muss ein Ende finden. Wir brauchen gezielte und menschenwürdige Förderung statt Angstmache und Bestrafung.
Es ist nicht zuletzt eine Frage der Freiheit, angst-los seinen momentanen Job aufgeben zu können – ohne Zwang zu fachfremder oder schlecht bezahlter Arbeit. Das gilt vor allem auch für unter 25-jährige und ältere Menschen, die besonders strenge Repressionen beim Arbeitslosengeld zu fürchten haben.

Spekulant*Innen vom Wohnungsmarkt vertreiben
Wohnen ist Grundrecht. Obwohl von der neoliberalen Erzählung zum bloßen Eigentum und Spekulationsobjekt degradiert, ist die Wohnung ein Grundbedürfnis für das Dasein eines jeden Menschen. Dieses Narrativ wollen wir gegen den Widerstand der konservativen politischen Kräfte durchsetzen, da jeder Mensch, unabhängig von sozialer und geografischer Herkunft, unabhängig von Beruf und gesellschaftlicher Anerkennung das Recht auf eine Wohnung hat.
Egal ob in Großstädten oder auf dem Land – die Wohnungssuche ist vor allem für Geringverdiener*Innen und Familien mit mehr als drei Personen nahezu unmöglich. Damit wird Wohnen immer mehr zu einem Privileg der Reichen und derer, die Grundbesitz in der Familie haben. Längst haben rechtsextreme und rassistische Kräfte diesen Missstand erkannt und instrumentalisieren dieses Problem für ihre Zwecke: Arbeitssuchende, Geflüchtete, Alleinerziehende, junge und alte Leute werden gegeneinander ausgespielt. Ein sicheres Land heißt für uns, dass niemand Angst vor der Wohnungssuche haben darf und Fremdenfeindlichkeit keine Chance in unserer Gesellschaft hat.
Wir fordern daher staatliches Eingreifen, um das Ansteigen der Mieten zu verhindern und um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Privatisierung von Sozialversicherungssystemen und Infrastruktur stoppen
Die Wahrscheinlichkeit, im Alter arm zu werden, steigt weiter an. Die Möglichkeit, dass immer mehr Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert und damit für einige Menschen unbezahlbar wird, entsteht. Das neoliberale Ideal der Privatisierung zum Wohle aller hat sich als Lüge im Interesse der Profite Weniger herausgestellt.
Am eklatantesten ist wohl die Privatisierung der Altersvorsorge. Die staatliche Subventionierung profitorientierter Versicherungskonzerne, wie beispielsweise in Form der Riester-Rente, muss ein Ende haben. Wir fordern daher die Rückkehr zu einer solidarischen, staatlich organisierten Altersvorsorge, in die langfristig auch Selbstständige und Beamt*Innen einzahlen. Zusätzlich muss eine Mindestrente in Höhe von mindestens 1.050,- € netto plus jährlichen Inflationsausgleich gewährleistet werden, damit Altersarmut ein für alle Mal beseitigt wird.  Jeder Mensch verdient die Sicherheit, im Alter in Würde leben zu können!
Auch die klassischen kommunalen Versorgungsdienstleistungen, Energie- und Wasserversorgung müssen wieder verstärkt in öffentliche oder genossenschaftliche Hand gelangen. Die Grundversorgung aller Menschen darf nicht von einem wankenden Markt abhängig gemacht werden, sondern muss lokal und im Interesse aller Konsument*Innen gewährleistet werden.
Wir stellen uns außerdem gegen die in der letzten großen Koalition angestrengten Privatisierungen in der Infrastruktur. Wir brauchen ein umfangreiches Investitionsprogramm in Infrastruktur, in der vor allem der Breitband- und Schienenverkehr gefördert wird und weniger der Individualverkehr. Auch müssen Straßen und Autobahnen in staatlicher Hand bleiben, damit Privatkonzerne Straßen nicht zu Rendite machen können. Wir brauchen die Sicherheit, dass auch die Generationen nach uns Straßen bauen, sanieren und befahren können, ohne horrende Kosten auf sich nehmen zu müssen.

Unser Kommentar zur konservativen „Sicherheitspolitik“
2017 endete mit dem für viele scheinbar überraschenden Ereignis, dass menschenfeindliche Einstellungen in Deutschland noch immer Mehrheiten finden können und sogar Parteien davon so sehr profitieren können, sodass die AfD nun die drittstärkste Fraktion im Bundestag stellt. Uns überraschte dies nicht, im Gegenteil, die „Mitte in der Krise“, sowie „Deutsche Zustände“- Studien der letzten Jahre belegten ein autoritäres und menschenverachtendes Potential in der deutschen Mehrheitsgesellschaft schon deutlich länger, als es die AfD gibt. Allein vor dem Hintergrund dieser Studien muss sich niemand mehr Illusionen darübermachen, dass die Personen, die die AfD wählen nur „missverstanden“ und „abgehängt“ sind oder das lediglich aus dem Grund maximaler Provokation tun.
Selbstverständlich ist für uns als Sozialist*Innen die Tatsache, dass diese menschenverachtende Einstellung und autoritäre Tendenz schon lange vorhanden ist, kein ausschließlich ausreichender Erklärungsansatz. Die soziale und ökonomische Realität der Menschen sollte, wenn es darum geht, wie Ideologien und entstehen, selbstverständlich nicht ignoriert werden – aber, dass Menschen ausschließlich aufgrund ihrer ökonomisch schwierigen Lage dazu determiniert sind, rechte Parteien zu wählen oder rechten Ideologien anzuhängen, ist schlichtweg falsch. Der Grund für eine erfolgreiche AfD ist Deutschland und seine Bevölkerung, sind deutsche Zustände.  Genau diese Zustände aber führen nicht nur zu einer erfolgreichen AfD. Die AfD benötigte es nicht, um das Asylrecht zu verschärfen und repressive Funktionen des Staates auszuüben. Die AfD benötigte es nicht, in menschenverachtenden Asylpaketen die Grundrechte von Geflüchteten massiv zu beschneiden, das haben Sozialdemokrat*Innen und vermeintlich konservative Politiker*Innen auch alleine geschafft.
Eben diese Zustände also sind auch das Ziel unserer Forderungen und unseres Kampfes, den wir auf verschiedene Art und Weise führen.

Wir lehnen den Extremismus-Begriff ab
Wir sind als antifaschistischer Richtungsverband der Überzeugung, dass es eine entschlossene und kämpferische Praxis braucht, die nur auf einer klaren Analyse der bestehenden Verhältnisse resultiert.
Die pragmatische und unideologische demokratischen Mitte betrachten wir als einen bürgerlichen Mythos. Die Konsequenz daraus, dass die Probleme mit auftauchenden „Extremen“ außerhalb dieser Mitte beginnen, ist viel mehr als lediglich ein Irrtum, der aus einer fehlerhaften Analyse heraus entsteht.
Diese Analyse gibt all jenen, die sich auf eben diese vermeintliche Mitte berufen, einen Freifahrtschein zu rassistischer Hetze. Wir wissen, dass Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Nationalismus sowie Homophobie keine Probleme vermeintlicher „Extreme“ sind, sondern quer durch die politische Landschaft, wie einige Äußerungen gewisser Teile der Linkspartei und das sozialdemokratische Regierungshandeln selbst beweisen, auch ein Problem der politischen Linken ist.
Und wenn wir über eben jene rassistische, menschenverachtende Hetze reden, brauchen wir keine Gegenfrage, was eigentlich mit anderen „Extremen“ sei. Es gibt Themen, die menschenverachtend sind, es gibt Aussagen, die zutiefst rassistisch, antisemitisch, sexistisch sind, aber die machen vor keiner politischen „Richtung“ oder keiner politischen „Extreme“ halt. Sie sind in der vermeintlichen Mitte der Gesellschaft und müssen dort bekämpft werden.
Sicherheit muss es auch für Asylbewerber*Innen geben
Die aktuellen Zustände für Asylsuchende sind nicht ertragbar. Sie sind nicht nur durch den Erfolg der AfD nicht ertragbar, sie sind auch deswegen nicht ertragbar, weil menschenverachtende Ideologien nicht nur sagbar, sondern -in den vergangenen Jahren auch machbar wurden. Wir erlebten durch verschiedene, von der Bundesregierung und somit auch von der SPD durchgedrückte Asylpakete regelmäßige Eingriffe in die Freiheiten von Geflüchteten. Auch deswegen konnten sich diejenigen, die durch Brandanschläge auf Unterkünfte für Geflüchtete versuchten, Menschen zu ermorden gewiss darin sein, einen politischen Auftrag zu erfüllen. Der Angriff muss also all jenen Strukturen gelten, die dies ermöglichen. Das heißt für uns zunächst praktische Solidarität. Wir sind solidarisch mit all jenen, die von verschiedenen rassistischen Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre betroffen waren. Solidarität heißt, politische Arbeit auf der Straße und in Bündnissen, von der Demo bis zur durch aktiven Widerstand erfolgreich verhinderten Abschiebung.

Es heißt aber gemäß der Doppelstrategie unseres sozialistischen Richtungsverbands politische Arbeit in den Parteien. Wir müssen endlich wieder zurück zu einem Asylrecht vor dem Asylkompromiss mit einem menschenwürdigen Anrecht auf Asyl!
Hierfür können die folgenden Maßnahmen eine Basis sein, die es weiterzuentwickeln gilt:

  • Das System der sogenannten „Zentralen Aufnahmeeinrichtungen“ in Bayern, wie wir sie beispielsweise in Bamberg vorfinden abschaffen. Die rassistische Politik der CSU-Landesregierung muss beendet werden!
  • Ablehnung des Dublin 4-Abkommens sowie aller bisheriger Dublin-Abkommen und stattdessen eine gesamteuropäische Lösung, die die Last von den südeuropäischen Staaten nimmt und die Geflüchtete nicht kriminalisiert und stigmatisiert. Kein Mensch ist illegal!
  • Abschaffung der sicheren Herkunftsstaatenregelung. Menschen ohne Anhörung kategorisch auf Grund ihrer Herkunft deutlich schlechtere Chancen im Asylverfahren einzuräumen ist darf für eine sozialdemokratische Partei nicht tragbar sein!
  • Abschaffung des momentanen separaten Asylbewerberleistungsgesetzes. Sonderregelungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete sollte ihre besondere Situation aufgreifen. Es sollte nicht eine gezielte Benachteiligung schaffen, wie es momentan der Fall ist.
  • Keine Obergrenze bei der Aufnahme von Asylsuchenden, denn es gibt kein Maximum an Grundrechten.

Neuaufstellung der Sicherheitsbehörden
Die letzten Jahre zeigen aber nicht nur eine rassistische Eskalation der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Im Zeitraum der jüngsten großen Koalition kam es auch zu verschiedenen Vorfällen autoritärer Übergriffe durch Staatsorgane und zu einem massiven Ausbau repressiver Möglichkeiten. Die zu oft vorkommenden Übergriffe durch Polizist*Innen im Zusammenhang mit beispielsweise Demonstrationen, bei denen eine wirkliche Aufarbeitung meist aufgrund internen Strukturen verhindert wird, belegen dies. Auch ist die Polizei nicht gefeit davor, von menschenverachtenden Ideologien geprägt zu sein. Racial Profiling, Begriffe wie „Soko Bospurus“ oder auch der Fall Oury Jalloh belegen das. Aus diesem Grund braucht es endlich eine wirkliche Kontrolle der Polizei durch verschiedene Akteur*Innen, innerhalb staatlicher Institutionen. Unser Ziel ist es, dass friedliche Demonstrant*Innen antifaschistische Initiativen und Journalist*Innen die Sicherheit haben, von den Sicherheitsbehörden effektiv geschützt zu werden – und nicht Angriffe befürchten müssen.
Im Zusammenhang mit dem NSU, aber auch durch viele andere Beispiele sehen wir nicht nur das Versagen von Polizei, sondern auch das Versagen des Verfassungsschutzes. Das Scheitern des Verfassungsschutzes liegt in seinen historischen und ideologischen Wurzeln. Die Extremismus-Theorie versagt als theoretisches Analyseinstrument, aber auch die geheimdienstliche Praxis ist nicht ausreichend für eine verlässliche und sichere Behörde. Eine Institution, die auf Grundlage eines politischen Kalküls ein solches Instrument nutzt ist nicht nur ineffizient, sie ist sogar gefährlich, wie das Versagen im Falle des NSU, das seine Gründe auch hierin hat, beweist. Die Gefahr, die durch Inlandsgeheimdienste in ihrer realen Arbeit ausging und ausgeht zeigt auch der Versuch einer politischen Aufarbeitung des gesamten NSU-Komplexes. Akten, die der demokratisch legitimierten Kontrollinstanz hätten zukommen sollen, wurden vernichtet oder erst nach langen Verzögerungen zur Verfügung gestellt. Selbst von den höchsten Stellen wurden entweder Aussagen verweigert oder die Ausschüsse wurden mit teilweise absurden Geschichten belogen. Alles in allem lässt sich festhalten, dass der Auftrag eine Verfassung zu schützen, durch die meisten Initiativen aus der Zivilgesellschaft oder wissenschaftliche Institutionen besser in den letzten Jahren stattgefunden hat, als es durch den Verfassungsschutz getan wurde.
Eine Neuaufstellung heißt jedoch nicht, dass polizeiliche Befugnisse erweitert werden müssen. Den derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) lehnen wir entschieden ab. Ein Einsatz von Gesichtserkennungssoftware auf jeder Demo, ein Auslesen, Speichern und sogar eine Änderung von Daten aufgrund einer drohenden Gefahr, verdeckte Ermittlungen in Privaträumen, die Anwerbung von V-Leuten und eine mögliche Unendlichkeitshaft, die es ermöglicht, drei Monate ohne richterliche Kontrolle im Gefängnis zu sitzen mit Verlängerungsmöglichkeiten – diese Entwicklung in der bayerischen Sicherheitspolitik lässt einen erschaudern. Ein veränderter Gefahrenbegriff und geheimdienstliche Befugnisse schaffen sicherlich kein mehr an Sicherheit, sie sind Augenwischerei, gerade im Hinblick auf die wirklichen Probleme in diesem Bereich. Gerade auch durch die Schaffung einer sogenannten Grenzpolizei fehlen den Polizeiinspektionen Menschen vor Ort, die das Tagesgeschäft bewältigen können. Schon jetzt weicht die Soll- von der Ist-Stärke eklatant ab. Ein Rückgang der Kriminalität ist sicherlich nicht durch ein Mehr an Repression zu bewerkstelligen, sondern durch ein Mehr an Prävention.

Aus der hier beschriebenen Analyse leiten wir folgende politische Maßnahmen ab:

  • Kennzeichnungspflicht für Polizist*Innen, die es ermöglicht, bei Straftaten im Amt die richtigen Täter*Innen zu ermitteln oder Zeugen ausfindig zu machen
  • Die Abschaffung des Verfassungsschutzes
  • Eine Parlamentarische Kontrollkommission für die bayerische Polizei, ähnlich wie es beim Inlandsgeheimdienst der Fall ist.
  • Interne Ermittlungen bei der Polizei müssen endlich durch unabhängige Stellen und nicht durch Kolleg*Innen durchgeführt werden. Der hohe soziale Druck innerhalb von Polizeieinheiten verhindert oft eine Aufklärung von im Dienst begangenen Straftaten.
  • Abschaffung des USKs, es handelt sich um eine ausschließlich in Bayern vorkommende Polizeieinheit mit rechtstaatlichen Mindestansprüchen nicht ausreichenden Sonderrechten.
  • Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung! Die anlasslose Speicherung Millionen von Daten verschiedener Menschen ist nicht einmal mit liberalen Mindest-Standards einer bürgerlichen Demokratie zu vereinen, zudem können die Befürworter*Innen bis heute keinen vollständigen Beleg für ein höheres Maß an Sicherheit durch die VDS vorbringen.

Zusammengefasst fordern wir die Sicherheit, dass wir und auch die Generation nach uns ein würdevolles Leben führen können. Wir möchten nicht weniger als eine sichere Kranken- und Rentenversicherung, die Sicherheit, auch in der Arbeitslosigkeit von der Gesellschaft unterstütz und gefördert zu werden. Wir verlangen die Sicherheit, auch in Zukunft noch eine schöne Wohnung finden zu können, ohne Unsummen an Geld auf den Tisch legen zu müssen. Wir bestehen auf die Sicherheit, auch ohne Geld lernen und sich fortbilden zu dürfen. Wir möchten die Sicherheit vor privaten Konzern- und Profitinteressen, wir möchten in Sicherheit vor einem grenzenlosen und menschenverachtenden Kapitalismus leben. Wir möchten, dass Sicherheit nicht Deutsch, sondern solidarisch ist. Wir verlangen Solidarität mit Geflüchtete, mit Menschen aller Religionen, jeder Herkunft – mit allen Menschen ungeachtet ihres Status, ihrer Herkunft oder ihrer Identität. Mit diesem Antrag schlagen wir vor, dass die SPD endlich auch für eine gute Sicherheitspolitik bekannt wird – für eine alternative, menschliche Sicherheitspolitik, die sich gegen eine autoritäre und nationalistische Politik stellt. Nur das kann unsere SPD sein.

A8 Arbeitszeitverkürzung auf 35h pro Woche

29.11.2018

Arbeitszeitverkürzung auf 35h pro Woche

Die Bundes-SPD möge sich deswegen dafür einsetzen, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und eine 35h Woche, also eine durchschnittliche Arbeitszeit von 7h pro Tag bei vollem Lohnausgleich einzuführen.

A7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Referentinnen und Referenten in Bildungsmaßnahmen

29.11.2018

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Referentinnen und Referenten in Bildungsmaßnahmen

Wir fordern, dass Referentinnen und Referenten in staatlich geförderten und/ oder staatlich anerkannten Bildungsmaßnahmen armutssicher und Lebensstandard sichernd beschäftigt werden. Die Bildungsträger schaffen derzeit staatlich subventionierte akademische Armutsjobs und bewirken so langfristig die Zunahme massiver Altersarmut. Der Netto-Stundenlohn von Referentinnen und Referentin liegt derzeit zum Teil unter 6,50 €.
Wir fordern:

  • Die Referenten sind sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen mit Einzahlungen auch des Arbeitgeberanteils in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Alternativ kann für die (ohnehin vorgegebene) Stundenzahl der Maßnahme ein Rahmenvertrag über diese Anzahl der Stunden geschlossen werden. Für diese durch die Maßnahme vorgegebene Stundenzahl sind die Arbeitgeber verpflichtet in die Sozialversicherung für die Beschäftigten einzuzahlen (Arbeitgeberanteil). Der Referent/ die Referentin hat
    einen Anspruch auf Bezahlung der im Rahmenvertrag festgelegten Stunden.
  • Der Brutto-Stundenlohn muss mindestens dem Tarifvertrag entspre-
    chen.

Dies ist deshalb erforderlich, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Beschäftigten dauerhaft beschäftigt werden, da dies ja von der Zuweisung von Maßnahmen abhängt. Es ist genau zu prüfen, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Scheinselbständigkeit handelt.

Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn der Referent/ die Referentin ausschließlich bei einem Träger beschäftigt ist. In derartigen Fällen ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwar mit allen Risiken und Nachteilen einer selbständigen Tätigkeit belastet; die Freiheit der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses besteht jedoch durch die Vorgaben in der Maßnahme nicht. Die Nichteinhaltung soll als Ordnungswidrigkeit strafbewährt sein.

A3 Verbesserung der Absicherung bei Arbeitslosigkeit

29.11.2018

Verbesserung der Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit sind alle Arbeitnehmer bedroht. Besonders die nicht aufhaltbare Digitalisierung schafft große Umbrüche. Bei der oft überraschend eintretenden Arbeitslosigkeit ist zur Arbeitssuche ein Jahr schnell vergangen. Deshalb soll sich die SPD-Fraktion und die Partei für folgende Änderungen im Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung einsetzen:

  • eine Ausdehnung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf zwei Jahre und
  • für eine (neue) Festlegung des „Schonvermögens“, d.h. Bezug von ALG II, auf den Betrag eines versteuerten Jahreseinkommens zur Zeit der Beschäftigung.
  • bei Arbeitnehmern mit über 20 Jahren Berufstätigkeit soll die Überprüfung der Vermögensverhältnisse entfallen.