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M1 Geflüchtete aus Moria retten!

16.03.2021

Ausgelegt auf 2.500 Personen wurde das Flüchtlingslager in Moria mit 13.000

Bewohner_innen zum größten Geflüchtetencamp Europas. Die Situation im Lager von Moria ist seit 2014 katastrophal. Die Verbreitung des Corona-Virus und der Brand haben die dramatische Lage weiter verschlechtert. Im Moment ist ein Großteil der Schutzsuchenden des Lagers in Moria in Lesbos untergebracht. Die Zustände dort sind weiterhin unmenschlich, die grundlegende Versorgung mit Wasser und Essen ist nicht gewährleistet. Ein zweites Moria darf es nicht geben!

Deshalb liegt es an uns, umgehend zu handeln!

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands gründete sich nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland neu, ihre Mitglieder waren gezeichnet von Flucht, Verfolgung und Vertreibung. Den Schwächeren in der Not zur Hilfe zu eilen ist die DNA unserer Partei.

Über Jahre hinweg haben die Regierungen in der Europäischen Union die Augen bezüglich der Situation der Geflüchteten verschlossen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung als Europäische Union, Menschen, die vor Krieg und Vertreibung flüchten, ein Leben in Sicherheit, in Abwesenheit von Krieg und Verfolgung zu ermöglichen.

Wir hätten schon längst handeln müssen! Es ist die Verantwortung der Europäischen Union, gemeinsame Antworten und Lösungen zu finden.

13.000 Menschen sind durch den Brand im Lager in Moria obdachlos geworden. Der Bundesinnenminister, Horst Seehofer, hat zunächst eingeräumt, 150 Geflüchtete aus Moria aufzunehmen und nun zögerlich die Aufnahme von 1.500 Asylsuchenden signalisiert. Für uns als SPD ist klar: Menschlichkeit kennt keine Obergrenze! Deutschland, als eines der reichsten Länder der Erde, hat die Mittel und den Platz, Menschen in Not problemlos aufnehmen zu können. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Menschen aus Moria Schutz zu gewähren, auch wenn keine europäische Lösung zum jetzigen Zeitpunkt gefunden wird.

Gerade im Ostallgäu und Kaufbeuren war im Jahr 2015 und danach eine große Aufnahmebereitschaft vorhanden. Die ehrenamtlichen Strukturen haben einen sehr großen Beitrag geleistet, den Geflüchteten das Ankommen und den Start in das Leben bei uns zu erleichtern. Kapazitäten zur Aufnahme von Geflüchteten sind geschaffen worden und die Infrastruktur zur Aufnahme ist immer noch vorhanden. Alle Ebenen im Ostallgäu und Kaufbeuren – die Politik, die Verwaltung und die ehrenamtlich Engagierten – haben eine große Bereitschaft gezeigt, den zu uns kommenden Menschen in Not zu helfen. Deshalb fordern wir die Gemeinden, Städte und Landkreise auf, dieser Bereitschaft politisch Ausdruck zu verleihen und umgehend Druck auf die Bundesregierung auszuüben, Geflüchtete aus dem Lager in Moria aufnehmen zu können.

P3 Plastik im Image-Shop der SPD

16.03.2021

Die SPD soll den Vertrieb von Werbematerial aus Plastik – sowie die jeweiligen Verpackungen dazu – einstellen und Give-aways aus abbaubaren Materialien anbieten.

I1 Abschaffung von Artikel 146 GG

16.03.2021

Wir fordern die ersatzlose Streichung von Art 146 GG:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

S3 Ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten

16.03.2021

Der Landesparteitag bittet die SPD Landtagsfraktion, die Bayerische Staatsregierung in die Verantwortung zu nehmen und sie aufzufordern:

  • ihrer Verantwortung gemäß § 13 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten nachzukommen und ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen (mindestestens an jedem öffentlichen Klinikum) zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung sicherzustellen, um damit den betroffenen Frauen eine flächendeckende qualitative medizinische Versorgung zu bieten,
  • sicherzustellen, dass die Fortentwicklung und Verbesserung der medizinischen Verfahren beim Abbruch von Schwangerschaften sowie eine entsprechende und bedarfsgerechte Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten gewährleitet ist und
  • über die verpflichtenden Beratungen hinaus ein flächendeckendes und vor allem plurales Beratungsangebot für alle betroffenen Frauen zu schaffen und die Finanzierung der Beratungsangebote sicherzustellen.

G1 Offene Flanken im Bereich der Gleichstellung endlich schließen: Uns reicht´s!

16.03.2021

Gleichstellung ist schon längst erreicht? Frauen können heutzutage alles werden, wenn sie es nur wollen?

Wer einmal erkannt hat, wie tief verwurzelt tradierte Rollenbilder in unserer Gesellschaft sind, der ist sich ihrer Wirkkraft bewusst. Es sind diese Rollenbilder, die Frauen auch heute noch – subtil und subversiv – in bestimmte Richtungen lenken und ihnen das Verständnis regelrecht einpflanzen, was von ihnen in dieser Gesellschaft erwartet wird, was zu ihren vermeintlich „natürlichen“ Aufgaben gehört, was ihre Pflichten sind. Kurz: Was ihre Rolle eben ist.

Es beginnt bei der häuslichen Arbeit, geht weiter im Bereich der Kinderbetreuung und Erziehung, der Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige und umfasst somit im Grunde alle Bereiche, für es jemanden braucht, der sich ohne Bezahlung darum kümmert. Es sind weitestgehend die Frauen, die hierfür ihre bezahlten Arbeitszeiten reduzieren, jahrelang aus ihrem Beruf ausscheiden, sich zwischen der unbezahlten Arbeit zu Hause und dem Beruf aufreiben. Frauen leiden häufiger als Männer an Angststörungen, an Depressionen, somatoformen Störungen oder Burn-out-Syndrom – also an psychischen Erkrankungen, die unter anderem auf besonders hohe Belastungen im Alltag zurückzuführen sind. Durch jahrelange Teilzeitarbeit oder Elternzeit bedingte Pausen im Berufsleben erreichen Frauen im Durchschnitt eine deutlich niedrigere Rente als Männer. Während sie also bereits im Berufsleben auf Einkommen verzichtet haben, um die Familienfürsorgearbeit zu übernehmen, zieht sich dies im Alter fort.

Um die familiäre Fürsorgearbeit unter Paaren gleichberechtigter zu verteilen, muss die Politik Anreize schaffen.

Hierfür fordern wir: Eine Familienarbeitszeit, also ein Recht auf Teilzeit beider Elternteile, in Kombination mit einem Familiengeld, das ausbezahlt wird, wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren.

Doch auch jenseits der Frage um Arbeitszeitreduzierung werden Frauen auf dem Arbeitsmarkt immer noch systematisch diskriminiert. 2019 lag in Deutschland der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Frauen mit 17,72 Euro 20 Prozent unter dem von Männern mit 22,61 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt). Damit hat Deutschland eine der höchsten Gender Pay Gaps der EU. 2018 hatte der Unterschied 21 Prozent betragen, und 2014 waren es 22 Prozent. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat in einer Studie herausgestellt, dass sich die Lohnlücke in den vergangenen acht Jahren im EU-Durchschnitt lediglich um einen Prozentpunkt geschlossen habe. In Frankreich waren es sogar nur 0,1. Ohne verstärkte politische Anstrengungen zur Überwindung des Gender Pay Gaps wird es somit noch mehr als 80 Jahre dauern, bis Frauen und Männer EU-weit gleiche Löhne erhalten. Der Gender Pay Gap lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: darauf, dass Frauen durchschnittlich deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten, darauf, dass frauendominierte Berufe meist schlechter bezahlt sind als männerdominierte Berufe und schließlich auch darauf, dass Frauen trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit und gleichem Umfang weniger verdienen als Männer.

Wir fordern: Eine bessere Bezahlung in sogenannten systemrelevanten Berufen wie etwa in der Pflege, im Bereich Kindertagesstätten, im Einzelhandel.

Neben Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt trifft Frauen strukturelle Diskriminierung auch in anderen Bereichen. Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist eines, von dem unmittelbar nur Frauen betroffen sein können. Betroffene Frauen sind mit Blick auf den zeitlichen Druck, der von Gesetzeswegen vorgegeben ist, in einer äußerst schwierigen Situation. Für uns ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verhütungsmittel, sondern ein medizinischer Eingriff mit gesundheitlichen Risiken. Kein Verhütungsmittel wirkt absolut sicher – das Risiko für eine Schwangerschaft ist im Falle von Geschlechtsverkehr immer gegeben. Frauen, die ungewollt schwanger werden und sich für einen Abbruch entscheiden, müssen in einem medizinisch fortschrittlichen Land wie Deutschland eine bessere Versorgung erhalten. Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss ferner enttabuisiert und die Informationen hierzu verbessert werden. Der in der GroKo erzielte Kompromiss zur Reform des §219a StGB verbessert die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht. Das Informationsverbot für Ärzt*innen bleibt darin bestehen, wodurch sich zum einen das Auffinden medizinisch sachgemäßer Informationen für Betroffene weiterhin als schwierig gestaltet und zum anderen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bestehen bleibt. Solange Ärzt*innen eine Anklage wegen einer Information auf ihrer Website fürchten müssen, solange werden weiterhin nur wenige von ihnen für diese Eingriffe bereitstehen.

Wir fordern:

  • Die freie Wahl der Abbruchmethode muss bei den betroffenen Frauen liegen
  • Methoden des Schwangerschaftsabbruchs müssen in der medizinischen Ausbildung verpflichtend verankert werden
  • Universitätsklinken sollen Abbrüche standardmäßig durchführen
  • die Beratungspflicht soll abgeschafft und vielfältige, niederschwellige Beratungsangebote geschaffen werden
  • die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und somit die Entkriminalisierung von Abbrüchen, was mit einer Enttabuisierung dieses Themas in der Gesellschaft einhergehen wird
  • die Streichung des § 219 StGB, damit Ärztinnen und Ärzte über ihre Abbruchmethode informieren dürfen, ohne dafür bestraft zu werden

Neben Verbesserungen im Bereich Schwangerschaftsabbruch setzen wir uns auch für einen besseren Zugang zu Verhütungsmitteln für bedürftige Frauen ein. Viele Frauen in Deutschland können sich die Kosten für Pille, Spirale und Co. schlicht und ergreifend nicht leisten und verhüten deshalb unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen Methoden oder verzichten ganz auf Verhütung. Frauen im Studium, in der Ausbildung, alleinerziehende Frauen in Minijobs oder Teilzeit – nicht nur Bezieherinnen von Sozialleistungen, sondern für viele Frauen darüber hinaus sind Verhütungskosten eine hohe finanzielle Belastung.

Wir fordern ein bundesweites Modell zur Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln für bedürftige Frauen über 25 Jahren.

Frauen sind ferner auch besonders häufig Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt. Die Frauenhäuser und Frauennotdienste sind seit Jahren unterfinanziert. Um Frauen in dieser Notsituation besser helfen zu können, müssen die staatlichen Fördermittel hier aufgestockt werden.

Wir fordern: Mehr staatliche Finanzmittel für Frauenhäuser und Hilfseinrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen. Im Landtag soll ferner ein runder Tisch zu gesundheitlichen Folgen für von Gewalt betroffene Frauen eingerichtet werden.

RAG32 Ermöglichung der Wahl einer Doppelspitze für den Landesvorstand

16.03.2021

Die Satzung der BayernSPD wird wie folgt geändert (Änderungen fett):

§1 Abs. 4 S. 1: Der Landesverband wird gerichtlich und außergerichtlich von dem oder der bzw. den Landesvorsitzenden vertreten.

§ 3 Abs. 4 lit. a: der oder dem bzw. den Vorsitzenden in Paragraph 14, Absatz 1, Satz 1 wie folgt ergänzt:

§14 (1) Nr. 1: Die oder der Landesvorsitzende oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau

 § 14 (1a) Der Landesparteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen. Die Regelungen der Satzung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.

 §16 Abs. 2 Nr. 1: Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden,

§ 18 Abs. 2: Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden berufen die Landesvertreterversammlung ein und leiten sie. Er kann mit der Leitung ein anderes beauftragen ein Mitglied des Landespräsidiums mit deren Leitung beauftragen.

§ 26 Abs. 2a: Allen Vorständen können zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, ange hören. Zur Vertretung nach außen sind sie je einzeln berechtigt.

E2 Keine atomare Rüstungsspirale

16.03.2021

 

  • Die SPD lehnt eine sog. Modernisierung der amerikanisches Atomwaffen, die immer noch im rheinland-pfälzischen Militär-Flugplatz Büchel lagern, ab
  • Die SPD lehnt atomwaffenfähige Flugzeuge, wie sie als Nachfolge für den derzeit eingesetzten Tornado in Unionskreisen gefordert werden, ab
  • Die SPD tritt für einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Atomwaffenverbotsvertrag ein.

W1 Freihandelsabkommen

16.03.2021

Zustimmungsfähig sind Freihandelsabkommen nur, wenn folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:

  • eine mindestens neutrale Öko-Bilanz
  • kein Liberalisierungszwang für öffentliche Dienstleistungen jeder Art
  • keine Einschränkung der Regelungsbefugnisse der zuständigen Parlamente
  • Streitfälle zwischen Staaten und Investoren müssen von öffentlichen Gerichten ausgetragen werden
  • Export/Import nur von Produkten, die unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt wurden
  • keine Besserstellung ausländischer gegenüber inländischen Investoren

S2 § 219a Strafgesetzbuch

16.03.2021

219a StGB, der die vermeintliche Werbung, eigentlich aber jede seriöse Information über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, wird endgültig abgeschafft.

A2 14 € Mindestlohn

16.03.2021

Die SPD fordert einen Mindestlohn von 14 €.