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Ä4 zum RGP6

4.04.2023

Füge ein z. 71: Wir werden die Erzeugung von Wasserstoff – inbesondere für die Nutzung in der Industrie – schnell voranbringen. Herbei wollen wir dafür sorgen, dass Projekte in Bayern zur Erzeugung von grünem Wasserstoff zukünftig ausreichend gefördert werden. Ebenso wollen wir in den sehr energieintensiven Branchen – insbesondere für die Chemischen Industrie im bayerischen Chemiedreieck – dafür sorgen, dass diese an die Wasserstoffnetze in Westdeutschland sowie an ein europäisches Wasserstoffnetz angebunden werden.

Ä3 zum RGP6

4.04.2023

Füge ein Z. 156: Dazu gehören unter anderem der Ausbau…

S22 Europäischen und sozialen Verpflichtungen nachkommen – Bundeseinheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe mit Fokus auf „Housing First“ erarbeiten

4.04.2023

Die Jusos Unterfranken beantragen, das die Bundestagsfraktion der SPD in der Bundesregierung durchsetzt, dass ein Konzept erarbeitet wird, um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beenden.

 

Aufgrund der in den letzten 10 Jahren um 70% gestiegenen Zahl der Obdachlosen in der EU, wurde vom Europaparlament das Ziel vereinbart die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen. Hierfür wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Zur Umsetzung wurden außerdem Gelder bereitgestellt. Hierbei ist beispielsweise das Prinzip „Housing First“ hervorzuheben, dass dem finnischen Modell sehr nahekommt.

 

Hierzu haben die JUSOS auf dem Bundeskongress der Beschlüsse vorgelegt, die nur noch in ein Bundeseinheitliches Konzept überführt und umgesetzt werden müssen.

 

Dieser Antrag stellt hierfür die Begründung, warum jetzt ein Konzept von Seiten der Bundesregierung erarbeitet werden muss.

 

Derzeit gibt es in Deutschland auf Bundesebene keine Konzepte, um die Zielsetzung der europäischen Union, die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, zu erreichen. Derzeit gelten lediglich extrem niedrige Mindeststandards die nach europäischem Recht als Menschenunwürdig gelten (siehe RL 2013/33/EU). Die Erarbeitung von Konzepten wird auf die Gemeinden abgewälzt, die damit überfordert sind. Obdachlosenhilfe ist hierdurch vom Wollen und der Zeit der zuständigen Mitarbeiter, sowie der Kassenlage der Gemeinden und nicht am Gemeinwohl orientiert. Beides ist oft sehr gering und Zuständigkeiten werden umhergeschoben.

 

Was derzeit in Deutschland zum Thema Obdachlosigkeit gemacht wird, scheint uns als systematische Abschreckung vor Obdachlosigkeit gedacht zu sein und nicht zur Hilfe der Betroffenen. Das deutsche Modell, Menschen in Not allein zu lassen, ist speziell im Vergleich mit dem finnischen Modell als gescheitert zu betrachten.

Wie Gustav Heinemann erklärte: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“. Es ist es traurige Realität in Deutschland, dass vor allem obdachlose Mädchen und Frauen auf der Straße und in Massenunterkünften tagtäglich Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Obdachlose sind häufig mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Das enge Aufeinanderleben potenziert hier jedes Konfliktpotenzial. Die Abwesenheit von Suchtbekämpfung und/oder psychologischer Hilfe führt dazu, dass Obdachlose keine Chance haben, ein normales Leben zu führen.

 

Der Winter ist für Obdachlose besonders schlimm. Hier bleibt oft nur die Wahl, sich den menschenunwürdigen Bedingungen der Massenunterkünfte zu fügen oder draußen Angst vor dem Erfrieren haben zu müssen. Tief blicken lässt hierbei die Tatsache, dass sich dennoch viele dazu entscheiden, lieber auf der Straße zu schlafen. Gang und gäbe ist es Hierzulande, dass insbesondere Frauen zu sexuellen Gefälligkeiten im Austausch für kurzfristiges Wohnrecht genötigt werden.

Bei Kindern, die in solchen Verhältnissen aufwachsen sind, ist mit schwerwiegenden Spätfolgen zu rechnen. Wie Karl Lauterbach erklärte, sind die Kindheitsjahre von oberster Wichtigkeit, für die Entwicklung zu einem psychisch stabilen Mitglied der Gesellschaft.

 

Auch bei diesem Thema ist es, wie bei den Verordnungen zu Corona, auch die Pflicht des Staates für die körperliche und mentale Unversehrtheit seiner Bürger zu sorgen.

 

Das bereits umgesetzte finnische Modell basiert auf einer intensiven und koordinierten Zusammenarbeit des Staates mit Gemeinden, Organisationen und Freiwilligen. Fundament bildet der Ansatz, dem Obdachsuchenden zuerst eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen, anstatt Wohnungslose in Massenunterkünften unterzubringen. Erst nach der erfolgreichen Wohnungsvermittlung folgen Schritte wie eine Suchtbekämpfung oder Psychotherapie. Auf dieser sicheren Basis beginnt die Arbeitsvermittlung. Eine engmaschige Betreuung durch geschultes Personal unterstützt die Wohnungssuchenden bei Anträgen sowie Alltagsfragen. Hierzu wurden 300 zusätzliche Fachkräfte für soziale Arbeit eingestellt. NGOs und Gemeinden bekommen vom Staat vergünstigte Anleihen zum Wohnungsbau. Zudem wird auf eine inklusive Wohnungsbelegung geachtet. 25% sind Sozialwohnung, 30% werden subventioniert und 45% an den Privatsektor vermietet. Mit jeder erfolgreichen Neuvermietung spart sich der finnische Staat 15.000 € pro Jahr. Die langfristige Erfolgsquote ist hoch: 4 von 5 behalten dauerhaft ihre Wohnung und finden Arbeit. In den vergangenen Jahren ist es dadurch gelungen, die Zahl der Wohnungslosen von einst 17.000 auf rund 4.000 zu verringern.

 

Dies soll zusammen mit den Beschlüssen der Bundes JUSOS zu einem Bundeseinheitlichen Konzept führen, das etappenweise umgesetzt werden kann. Dieser Antrag soll diese dringend notwendigen Verbesserungen anstoßen, um ein bundesweit einheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe zu Erstellen und wirkliche Änderungen für Menschen in Not zu erreichen.

 

Ä2 zum RGP6

4.04.2023

Füge ein Z. 146 einen sehr zügigen Ausbau

Ä1 zum RGP6

4.04.2023

Zeile 11 ff. Ersetzung/Umformulierung: „Wir werden die Erzeugung und Verteilung von Energie, die Durchsetzung bezahlbarer Preise und den Ausbau der Netze wieder in öffentlichem Eigentum und in öffentlicher Verantwortung organisieren. Das gilt beispielsweise für das Wasserkraftwerkssystem von UNIPER, das wir aus dem Konzern herauslösen wollen.“

V6 Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen

4.04.2023

Wir fordern die Schaffung eines Gesetzes auf Grundlage von Art. 15 GG durch die Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.

Für den Fall, dass das Flugaufkommen durch diese Maßnahme – es ist eine Preissteigerung gegenüber den Kunden zu erwarten – nicht reduziert werden kann, werden die Mehreinnahmen den Gesellschaftern zur Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt.

Dadurch findet ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte statt: nicht nur Flugtickets werden teurer, sondern auch Bahn- und ÖPNV-Tickets können im selben Zug günstiger angeboten werden.

Darüber hinaus setzen sich die Städte, der Freistaat und der Bund in der Flughafengesellschaften für eine Streichung der Subventionen gegenüber Fluggesellschaften aus. Unabhängig davon stehen wir zur Forderung des Verbots und der Abschaffung von Kurzstreckenflügen.

Ä5 zum RGP5

4.04.2023

(konsistent/ zu erläutern?) Z. 128 zweckgebundene, verbilligte Abgabe an Kommunen

Ä4 zum RGP5

4.04.2023

(konsistent/ zu erläutern?) Z. 37 Erbpacht vergeben, vorzugsweise an unsere Kommunen

V5 Natur und Kultur mit vollen Zügen genießen

4.04.2023

Urlaubszeit bedeutet tausende Tourist*innen, volle Parkplätze und verstopfte Straßen.
Bundesweit werden diese Regionen schon seit Jahren durch den motorisierten
Individualverkehr belastet.

Die jeher stark frequentierten Ausflugsziele im Inland und insbesondere im
bayerischen (Vor-)Alpenraum im Oberpfälzer oder im Bayerischen Wald, in der
Mainfrankenregion etc. haben während der Covid 19 Pandemie und den damit
einhergehenden Reisebeschränkungen noch einmal verstärkt Zuspruch gefunden.
Den Anwohner*innen in den touristischen Ausflugsregionen wird ein unzumutbares
Verkehrsaufkommen aufgebürdet, eine “Blechlawine”, die zu erheblichen
Einschränkungen im Alltag führt. Aus diesem Grund möchten wir den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) besonders in den touristischen Hochburgen stärken und
somit die Bevölkerung vor Ort entlasten sowie einen Beitrag zu klimaneutraler
Mobilität leisten. Eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs in den Regionen
touristischer Ausflugsaktivitäten ist unabdingbar.

Derzeit werden Parkraumkosten häufig in unterschiedlichen Modellen in Ticketpreise
touristischer Attraktionen wie Bergbahnen, Skiliften und Sehenswürdigkeiten
eingerechnet, sodass das Parken und die Anreise mit dem eigenen Auto letztlich
kostengünstiger erscheinen. Das wollen wir verändern. Wir fordern Kombitickets für städtische und staatliche Ausflugsziele in Kombination mit der Nutzung des ÖPNVs anzubieten. Diese Tickets müssen hierbei deutlich attraktiver als der Einzelkauf ausgestaltet werden Dies würde einerseits das Interesse an den Ausflugszielen zusätzlich erhöhen, die Anreise mit dem ÖPNV attraktiver und die Anreise mithilfe des motorisierten Verkehrs unattraktiver gestalten. Zusätzlich fordern wir die Möglichkeit auch nicht städtische und staatliche Betreiber*innen von Ausflugszielen solche Tickets in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Verkehrsbetrieben anbieten zu können.

V4 Ein Tarif für ganz Bayern

4.04.2023

Für uns ist klar, dass die Haupthürde einer verstärkten ÖPNV-Nutzung in Bayern ein
unzureichendes Angebot insbesondere im ländlichen Raum ist. Dieses muss
ausgebaut und deutlich verbessert werden. Einen Beitrag dazu kann eine Reform der
Tarif- und Verkehrsverbünde in Bayern leisten, denn um die Struktur der Tarif- und
Verkehrsverbünde in Bayern ist es schlecht bestellt. In keinem anderen Bundesland
gibt es so viele Landkreise und kreisfreie Städte, die keinem Verbund angehören.
Während in Bayern zehn Landkreise und kreisfreie Städte keinem oder nur teilweise
(Dillingen, Bad Tölz-Wolfratshausen) einem Verbund angehören, sind es im Rest der
Bundesrepublik gerade einmal sieben Landkreise, die keinem Verbund angehören. In
weiteren Landkreisen wird gerade einmal eine Fahrplankoordination betrieben, einen
gemeinsamen Tarif gibt es aber nicht (in Oberbayern z. B. Rosenheim, Garmisch-
Partenkirchen und Altötting).

Neben diesem grundsätzlichen Mangel der fehlenden Integration in einen Tarif- und
Verkehrsverbund sind die Zersplitterung sowie die fehlende Integration des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) als größte Mängel der bestehenden Tarif- und
Verkehrsverbünde zu nennen. Kleinere Verbünde wie sie rund um Augsburg,
Ingolstadt, Regensburg oder Würzburg bestehen, sind landesweit kaum von
Bedeutung. Sie werden dem Anstieg der z. B. von Berufspendler*innen
zurückgelegten Distanzen nicht mehr gerecht. Die Nutzung des ÖPNV scheitert daher
neben dem unzureichenden Angebot häufig an Verbundgrenzen. Der Erwerb
mehrerer Fahrkarten macht die Nutzung des ÖPNV nicht nur zeitaufwendiger,
sondern ist oftmals auch teurer als eine vergleichbare Strecke innerhalb eines
Tarifverbundes.

Wir begrüßen daher die aktuellen Bestrebungen zur Erweiterung der bestehenden
Tarif- und Verkehrsverbünde wie sie derzeit z. B. für den MVV vorbereitet werden. Wir
halten diese Erweiterungen aber bei Weitem nicht für ausreichend, um attraktive
Verbundräume zu schaffen, die wesentlich zur Stärkung des ÖPNV beitragen. Die
bestehenden Verbünde sollen daher erweitert werden. Insbesondere mit einer                                               Fusion des MVV, AVV und VGI wollen wir mittelfristig einen bedeutenden
Verbund im südbayerischen Raum schaffen. Perspektivisch ist das Ziel ein
landesweiter Verbund wie es ihn z. B. in Berlin und Brandenburg seit über zwei
Jahrzehnten gibt.

Die Schaffung eines einzigen, bayernweiten Tarif- und Verkehrsverbundes halten wir
für eine zentrale Voraussetzung zur Schaffung landesweiter 365€-Tickets und
schließlich auch des kostenlosen ÖPNVs in Bayern. Klar ist, dass ein solcher Verbund
nicht zentralistisch, sondern dezentralisiert und mit zahlreichen Querverbindungen
aufgebaut werden muss. Solche Querverbindungen fordern wir insbesondere für
mittelgroße Städte wie Rosenheim oder Hof, die auch als regionale Knotenpunkte
dienen sollen. Um diese Knotenpunkte herum soll es auch ausreichend
Nachtverbindungen geben, um den Nahverkehr für junge Menschen attraktiv zu
machen. Der Aufbau eines verständlichen und einfachen Tarifsystems stellt bei einem
so großen, dezentralisierten Verbund eine besondere Herausforderung dar. Hier sind
auch die Chancen der Digitalisierung zu Nutzen und Beratungsangebote via
Videoschalte, nutzer*innenfreundliche Fahrkartenautomaten sowie App-Angebote so
auszulegen, dass automatisch der günstigste Tarif gewählt wird.

Uns ist es wichtig, dass die Organisation des ÖPNVs und insbesondere der
Tarife durch die öffentliche Hand wahrgenommen wird. Wir bevorzugen daher
Verbünde, die als Aufgabenträger*innenverbund von Freistaat und Kommunen
(Landkreise und kreisfreie Städte) getragen werden. Unternehmensverbünde
oder Mischverbünde von Aufgabenträger*innen und Unternehmen, in denen
privatwirtschaftlich arbeitende Unternehmen Einfluss auf die Ausgestaltung
des ÖPNVs und der Tarife haben, lehnen wir ab. Je größer ein Verbund wird,
desto zahlreicher werden die vertretenen Kommunen und desto komplexer wird
auch die Abstimmung mit und unter den Kommunen. Wir fordern daher eine
Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in den Gesellschafter*innenversammlungen
der Verbünde. Des Weiteren soll sich das Stimmgewicht der Kommunen an der
vertretenen Bevölkerung orientieren.

Um den Nutzen eines großflächigen Tarifverbundes auch auf angrenzende
Bundesländer sowie Nachbarstaaten zu erweitern, sind entsprechend großzügige
Übergangsbereiche in benachbarte Verbünde zu schaffen. Die Größe des Verbundes
und großzügige Übergangsbereiche sollen insbesondere Pendler*innen im gesamten
Verbundraum massiv entlasten.