Archive

S6 Mehr Selbstbestimmung für Pflegende - auch in Bayern!

16.03.2021

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung der „Vereinigung der Pflegende in Bayern“ zu einer echten Pflegekammer einzusetzen.

S5 Diabetes-Prävention bereits in der KiTa!

16.03.2021

Diabetes hat sich zur Volkskrankheit entwickelt, es sind ca. 8 Millionen Deutsche betroffen, Schätzungen gehen auf weitere 3,5 Mio. unerkannte Fälle. Täglich gibt es in Deutschland fast 1.000 Neuerkrankungen und jede Stunde sterben drei Menschen an den Folgen dieser Erkrankung!

Deshalb muss dringend früher aufgeklärt und gehandelt werden! Wir fordern die Prävention bereits bei den KiTa-Kindern nach dem Beispiel der Hautkrebsprävention im Kindergarten, bei der auf spielerische Weise das richtige Verhalten in der Sonne vermittelt und gelebt wird.

W3 Einführung einer CO2-Steuer für den kompletten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen

16.03.2021

Die SPD setzt sich für die Einführung einer CO2-Steuer auf alle in Deutschland und Europa gehandelten Produkte und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür könnte das bereits ausgearbeitete Konzept des Vereins „CO2-Abgabe“ sein. Die Steuer sollte die jeweilige, im gesamten Lebenszyklus (Produktion bis Entsorgung/Recycling) weltweite entstehende CO2-Belastung berücksichtigen. Etwaige andernorts gezahlte CO2-Steuern können angerechnet werden.

U2 Abschaffung der Subventionen für alle fossilen Energieträger

16.03.2021

Die SPD setzt sich für die Abschaffung (weiterer) Subventionierung und steuerliche Begünstigung fossiler Energieträger ein.

Zudem wird die SPD Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, dieses Vorhaben innerhalb der Bundesregierung umzusetzen.

B1 Mehr Sonderpädagog*innen an Berufsschulen

16.03.2021

Die SPD soll sich dafür einsetzen, dass die Berufsschulen im Freistaat mehr sonderpädagogisches Personal erhalten, um lernschwachen Schüler*innen den Zugang zu einer Ausbildung zu erleichtern sowie deren Erfolgschancen zu erhöhen.

Dazu fordern wir, dass mehr Studienorte und Studienplätze geschaffen werden, darüber hinaus soll der NC für diesen Fachbereich abgeschafft werden und mehr Planstellen für Sonderpädagog*innen an Berufsschulen bereitgestellt werden.

A5 Gesetzliche Regelungen für mobile Arbeit

16.03.2021

Die BayernSPD bekennt sich ausdrücklich zu gesetzlichen Mindestregelungen für mobile Arbeit.

Ziel ist es, Mindestregelungen für Arbeitnehmer*innen bei mobiler Arbeit gesetzlich abzusichern und die sich daraus ergebenden Chancen für die Gesellschaft zu nutzen.

Mobile Arbeit bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der von Arbeitnehmer*innen selbst gewählt wird oder an einem fest mit der/dem Arbeitgeber*in vereinbarten Ort erbracht werden. Mobile Arbeit setzt die Verwendung von Informationstechnologie voraus.

Die nachfolgenden Forderungen für eine gesetzliche Regelung beziehen sich auf die regelmäßige, das heißt planmäßig wiederkehrende mobile Arbeit, wie zum Beispiel einmal oder mehrfach in der Woche oder zweimal im Monat an einem bestimmten Wochentag.

Forderungen für die gesetzlichen Regelungen zur mobilen Arbeit:

  • Die/der Arbeitgeber*in hat den Arbeitnehmer*innen, auch in leitenden Positionen, mobile Arbeit zu ermöglichen.
  • Die Arbeitnehmer*innen können verlangen, wenn es auf Grund ihrer Tätigkeit möglich ist, einen Teil ihrer Arbeit auch als mobile Arbeiten zu erbringen. Die/der Arbeitgeber*in hat der mobilen Arbeit der Arbeitnehmer*in zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die mobile Arbeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Die Ablehnungsgründe können auch tarifvertraglich festgelegt werden.

Lehnt ein/e Arbeitgeber*in die mobile Arbeit ab, so hat sie/er dies innerhalb von vier Wochen der Arbeitnehmer*in schriftlich mit einer Begründung mitzuteilen.

  • Die/der Arbeitgeber*in ist berechtigt, den Arbeitnehmer*innen mobile Arbeit nach Maßgaben dieses Gesetzes anzubieten. Die/der Arbeitgeber*in ist aber nicht berechtigt eine einseitige Anordnung durchzusetzen.
  • Grundsätzlich sollte die mobile Arbeit in Form einer betrieblichen Vereinbarung mit der betrieblichen Mitbestimmung geregelt werden. Besteht keine betriebliche Mitbestimmung, muss eine Vereinbarung auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen erfolgen.

Folgende Mindestregelungen muss die Vereinbarung enthalten:

  • Wer hat ein Anrecht auf mobile Arbeit?
  • Betriebliche Gründe für die Ablehnung von mobiler Arbeit
  • Wo kann die mobile Arbeit geleistet werden (Festlegung der Örtlichkeiten)
  • Anteil der mobilen Arbeit an der Gesamtarbeitszeit
  • Erfassen der Arbeitszeit
  • Arbeitszeiten in der mobilen Arbeit und damit auch Erreichbarkeit
  • Planungs-, Freigabe- und Kontrollverfahren für mobiles Arbeiten und betrieblicher Konfliktlösungsmechanismus bei Uneinigkeit
  • Konzept / Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen
  • Verfahren und Maßnahmen zur Beförderung und Aufrechterhaltung der betrieblichen sozialen Gemeinschaft (Teamgeist)

 

  • Die mobile Arbeit darf auf keinen Fall die Gesamtarbeitszeit überwiegen. Grundsätzlich sollte die mobile Arbeit höchstens 50% der vereinbarten Arbeitszeit betragen. Ausnahmen davon sind zeitlich zu begrenzen (z.B. Pflege von Familienangehörigen, temporäre Projekte, Pandemie) und ausdrücklich per Tarifvertrag oder mit der Mitbestimmung zu vereinbaren. Besteht weder ein Tarifvertrag noch eine Mitbestimmung im Betrieb, muss dies einvernehmlich zwischen der/dem Arbeitgeber*in und der Arbeitnehmer*in geregelt werden.
  • Die Kosten der Ausgestaltung für mobiles Arbeiten sind durch die/den Arbeitgeber*in zu tragen. Die/der Arbeitgeber*in stellt alle notwendigen (technischen) Mittel für die mobile Arbeit zur Verfügung.
  • Die Fragen des Datenschutzes sind durch die/den Arbeitgeber*in zu regeln.
  • Die/der Arbeitgeber*in hat die Weiterqualifizierung für die Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.
  • Die/der Arbeitgeber*in hat zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer*in auf Antrag eine Beendigung der mobilen Arbeit vornehmen können.

 

S4 : Konkrete Kostenübernahme bei notwendigen Pflegeleistungen statt Pauschalen mit Zuzahlung - Änderung des § 43 SGB XI

16.03.2021

Der Parteitag möge beschließen eine Änderung des § 43 SGB XI dahingehend herbeizuführen mit dem Ziel, die bislang pauschalierten – und damit begrenzten – Leistungsbeträge der Pflegekassen für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen aufzuheben und durch die konkrete

Kostenübernahme der notwendigen individuellen Pflegeleistungen zu ersetzen.

A4 Einführung eines Mindesthonorars für freiberufliche Trainer und Dozenten bei Maßnahmen der Arbeitsagentur

16.03.2021

Die SPD setzt sich dafür ein, dass für alle Maßnahmen, die im Bereich der Arbeitsagenturen und Jobcentern ein Mindesthonorar für freiberufliche Lehrkräfte, Dozenten oder Trainer festgesetzt wird. Dieses orientiert sich an der Regelung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses zahlt für alle freiberufliche Kräfte in den Integrations- und Orientierungskursen für Migrantinnen und Migranten 35 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten).

A3 Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Einzelhandel

16.03.2021

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Tarifverträge im Einzelhandel für allgemeinverbindlich erklärt werden. Wir fordern einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Handel. Wer während der Pandemie als systemrelevant gefeiert wurde, muss dauerhaft mehr im Geldbeutel haben. Da in den letzten Monaten und Jahren Arbeitgeber*innen(verbände) immer wieder der Anerkennung als allgemeinverbindliche Tarifverträge widersprochen haben, und damit die Wirkung blockieren konnten, brauchen wir neue Regelungen, um die Verbindlichkeit durchzusetzen.

W2 Lieferkettengesetz jetzt!

16.03.2021

Ausbeuterische Kinderarbeit, Hungerlöhne, Umweltschäden: Seit langem werden die Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern in Afrika oder Asien angeprangert. Oft als Billigprodukte landen Schokolade, Schuhe, Kleidung oder Kaffee in deutschen Läden. Immer wieder hat sich gezeigt, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung freiwillig nicht hinreichend nachkommen. Das muss geändert werden.

Wir wollen, dass Unternehmen Menschenrechte und die Umwelt achten. Und zwar in ihrer gesamten Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung bis zu den Endkundinnen und -kunden. Wir sind stolz darauf, dass unsere Partei im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine gesetzliche Regelung zu kommen hat.

SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatten bereits Eckpunkte zu einem solchen Gesetz vorgelegt. Denen zufolge sollen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind. Das würde zum Beispiel für einen Schokoladehersteller bedeuten, dass dies auch auf den Kakaoplantagen der Fall ist. Dort darf keine Kinderarbeit stattfinden, es müssen Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden und Arbeiter müssen sich gewerkschaftlich organisieren dürfen. Vernachlässigen die Unternehmen diese Sorgfaltspflicht, müssten sie dafür haften. So haben Betroffene die Möglichkeit, ein Unternehmen bei Verstößen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Bevölkerung genießen diese Pläne großen Rückhalt: So befürworten nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap drei von vier Befragten ein Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet. Selbst unter den Anhängern der Union spricht sich eine ebenso große Mehrheit für das Gesetz aus.

Doch von Teile der Union, insbesondere vom Wirtschaftsminister Altmaier wird das Gesetz blockiert. Der Unterbezirksparteitag verurteilt diese Haltung und fordert die Bundestagsfraktion auf, die gesetzliche Regelung weiterhin zu verfolgen. Wir stehen damit auf der Seite der großen kirchlichen Hilfsorganisationen Brot für die Welt und Misereor.