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P6 Digitaler und individuell zugeschnittener SPD-Kalender

29.11.2018

Wir fordern einen digitalen Kalender für SPD- und Juso-Mitglieder, der alle Veranstaltungen der Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften, die das einzelne Mitglied betreffen, übersichtlich visualisiert.

Durch die Fülle an E-Mails, die man als Mitglied bekommt, ist es – gerade als Neumitglied – schwer einen Überblick über anstehende SPD-Termine zu bekommen. Es gibt zwar durchaus E-Mails, die einen auf Veranstaltungen hinweisen, diese werden aber teilweise parallel von verschiedenen Untergliederungen und/oder Arbeitsgemeinschaften verschickt: So weist einen der Ortverein auf Ortvereinsveranstaltungen, der Unterbezirk auf Unterbezirksveranstaltungen, und der Juso-Unterbezirk auf Juso-Unterbezirksveranstaltungen, etc., hin. Dies führt zu einer fehlenden Übersichtlichkeit von anstehenden Terminen. Durch einen digitalen Kalender, der auf das einzelne Mitglied spezifisch zugeschnitten ist, lässt sich das beheben. So soll dieses Tool berücksichtigen, in welchen Untergliederungen/Arbeitsgemeinschaften ein Mitglied tätig ist und dann die Termine dieser Untergliederungen in einem Kalender visualisiert darstellen.

Diese Anwendung lässt sich in bestehende Portale, wie zum Beispiel den Web-O-Maten der BayernSPD, einbauen.

Wir halten diesen Kalender für einen simplen, aber – gerade für Neumitglieder – sehr hilfreichen Beitrag zu #spderneuern.

B3 Psychische Störungen machen keinen Halt vor Kindern - Für mehr Fachpersonal in schulischen Einrichtungen

29.11.2018

Die Burden of Disease-Studie der WHO aus dem Jahr 2001 zeigt, dass Depressionen die häufigste Ursache für mit Beeinträchtigung gelebte Lebensjahre in den Industrieländern sind. Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche. So gibt das statistische Bundesamt an, dass sich die Zahl der behandelten Fälle seit 2010 verzehnfacht hat. Die Dunkelziffer an unbehandelten Fällen liegt mit Sicherheit noch viel höher. Die Folgen, die sich aus dieser Krankheit für die Betroffenen ergeben, sind als fatal einzustufen.
Dabei dürfen in der Analyse von Depressionen und mentaler Gesundheit Erklärungsansätze im Zusammenhang mit dem kapitalistischen System nicht vernachlässigt werden. Depressionen entstehen nicht nur aufgrund von biologischen oder intrapersonellen, psychischen Faktoren. Auch soziale und strukturelle Gegebenheiten bedingen wechselseitig das Entstehen und die Aufrechterhaltung einer Depression, deren komorbiden Störungen oder anderen psychischen Krankheiten. Einflussreiche Stressoren, die zu einer Depression beitragen sind fehlende Autonomie, wenig soziale Unterstützung im Umfeld und „gelernte Hilflosigkeit“ aufgrund von gefühlt nichtkontrollierbaren Ereignissen. Psychische Gesundheit ist auch eine Frage des sozioökonomischen Hintergrunds. Menschen, die in Armut leben und/oder finanziell abhängig sind, sind wesentlich häufiger von Depressionen betroffen als der Rest der Bevölkerung. Das trifft besonders auf Frauen* und Alleinerziehende zu. Das Leben in benachteiligten Stadtvierteln (z.B. schlechtere Infrastruktur, weniger Grünflächen oder gesunde Einkaufsmöglichkeiten) verstärkt das Risiko, an Depression zu erkranken um ein weiteres. Gesteigerte Leistungsanforderungen auch im Kindesalter tragen dazu bei, nicht adäquat auf Stressoren eingehen zu können und somit eine Depression auszubilden. Dies setzt sich auch im Erwachsenenalter beispielsweise in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten fort.
Im schlimmsten Fall kann eine Depression zum Tod führen. In Deutschland ist der Suizid die zweithäufigste Todesursache bei Menschen unter 25. Um das zu verhindern, benötigen alle Betroffenen professionelle Hilfe, um den Weg zurück in ein glückliches Leben zu finden. Doch um diese professionelle Hilfe zu erhalten, muss erst einmal das Umfeld der Betroffenen darauf aufmerksam werden. Bei Kindern und Jugendlichen betrifft das natürlich zuerst die Eltern und die gesamte Familie.  In zweiter Linie sollte auch die Schule, die Lern- und Lebensraum für die Schüler*innen ist und wo sie viel Zeit verbringen, bei der Prävention tätig werden. Und hier beginnt das Problem.
Eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aus dem Jahr 2011 zeigt, dass Suizid in den Aufgabenbereich des KIBBS fällt. KIBBS steht für „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“. Dieses Team kommt erst nach der sogenannten Krise zum Einsatz. Als Beispiele werden hier der (Unfall)Tod eines Schülers, einer Schülerin oder einer Lehrkraft, Gewaltdrohungen, ein Amoklauf oder auch ein Suizid angeführt. Die pädagogische Prävention und ein Sicherheitskonzept, welches mit der Polizei vor Ort zu erstellen ist, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schule.
Weitere Akteur*innen sind Schulpsycholog*innen, welche für einzelne Schulen zuständig sind und innerhalb ihrer Sprechzeiten vor Ort erreichbar sind. Diese sind jedoch stark überfordert, da sie oft in Teilzeitverhältnissen arbeiten und zudem noch für mehrere Schulen gleichzeitig zuständig sind. Das lässt sich an einem Beispiel anhand der Seite der staatlichen Schulberatung in Bayern festmachen. Laut Kultusministerium besuchten beispielsweise das Gabelsberger-Gymnasium in Mainburg im Landkreis Kelheim in Niederbayern im Schuljahr 2015/2016 1216 Schüler*innen. Auf diese Anzahl von Kindern und Jugendlichen kommt ein Schulpsychologe, welcher einmal in der Woche für 45 Minuten an der Schule ist. Weiterhin sind in Bayern fast alle Schulpsycholog*innen gleichzeitig (Fach)Lehrkräfte. Die Schulpsychologie nimmt dabei nur einen geringen Anteil ihrer Arbeitszeit ein. Am Gymnasium haben die meisten Schulpsycholog*innen, die in Vollzeit arbeiten, an ihrer eigenen Schule bei insgesamt 23 Anrechnungsstunden vier Unterrichtsstunden für schulpsychologische Tätigkeiten zur Verfügung. Das entspricht etwa 400 Minuten, also etwas mehr als 6,5 Zeitstunden. Betreut ein*e Schulpsycholog*in mehrere Schulen, so beträgt die Zeit für schulpsychologische Tätigkeiten acht Unterrichtsstunden (dreizehn Zeitstunden), unabhängig davon, wie viele Schulen betreut werden. Zu schulpsychologischen Tätigkeiten zählen neben der Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften auch die Planung und Durchführung von Gruppenmaßnahmen (z.B. Mobbingprävention) und Methodentrainings (z.B. Lernen lernen). Eine kontinuierliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beratungsbedarf ist so nicht möglich.
Eine weitere Möglichkeit, um suizidgefährdete Schüler*innen zu erkennen, wäre die Jugendsozialarbeit an Schulen. Laut der Homepage des JaS stellen die Jugendämter vor Ort im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, bei welchen Schulen ein jugendrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Explizit werden Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen genannt. Gymnasien erfüllen diese Kriterien nicht, und auch an Realschulen kommt das JaS nur sehr selten zum Einsatz.
Letztlich sind auch die Lehrer*innen, welche tagtäglich mit den Schüler*innen zu tun haben, nicht ausreichend ausgebildet, um Anzeichen einer Depression und Suizidgefährdung zuverlässig zu erkennen.
Insgesamt muss ein umfangreiches Netz zur Früherkennung geschaffen werden, damit weitere Schritte von der Diagnose bis zur Therapie in die Wege geleitet werden können. Daher fordern wird:

  • Eine regelmäßige Fortbildung für alle Lehrer*innen aller Schularten zu psychischer Gesundheit und Depressionen bei Schüler*innen.
  • Mindestens ein*e Schulpsycholog*in pro Schule welche*r an mindestens zwei Schultagen vor Ort ist. Für die ausreichende psychologische Versorgung fordern wir eine Mindestanrechnungsstundenzahl von vier Stunden pro Woche und Schule, die ein*e Schulpsycholog*in betreut. Bei Schulen mit mehr als 400 Schüler*innen fordern wir mindestens ein*e Anrechnungsstunde pro 100 Schüler*innen.
  • Zwei Sozialarbeiter*innen pro Schule, welche den*die Schulpsycholog*in bei der Beratung unterstützt und zusätzlich mit jeder Klasse ein Programm zur Aufklärung über Depressionen durchführt. Diese sollen täglich an der Schule im Einsatz sein.
  • Zur Verhinderung von Stigmatisierung psychisch Erkrankter müssen psychischen Störungsbilder in verschiedenen Fächern, insbesondere in Biologie und Ethik (Religion), behandelt werden. Dabei sollten Lehrkräfte explizit auf schulische und außerschulische Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige hinweisen

U1 Umweltschutz ins Grundgesetz!

29.11.2018

Umweltschutz ins Grundgesetz!

Dieselskandal, der Austritt aus dem Austritt aus der Atomenergie, das Schmelzen der Gletscher in den Alpen… Auch die Themen wie Flächenfraß, Waldsterben, Klimaerwärmung oder Stickoxide in der Luft zeigen auf, dass es umweltrechtliche Maßnahmen dringend braucht!
Bereits 1971 hatte die SPD ein Grundrecht auf Umweltschutz in ihr Umweltprogramm aufgenommen und auch die Grünen hatten sich in der Zeit mit dem Ziel gegründet, dass Bürger*inneninitiativen oder Verbände bei Umweltverschmutzungen klagen können sollten. Die CDU hatte auch nach der Katastrophe in Tschernobyl das Interesse, dass die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz möglichst harmlos formuliert wird und auch für die Gerichte unverbindlich bleibt. Im Dezember 1983 lehnte eine Sachverständigenkommission des Innenministeriums die Einführung eines Grundrechts ab – und schlug stattdessen die Einführung eines Staatsziels Umweltschutz vor.
Als ablehnende Argumente wurde angebracht, dass die Begriffe „menschenwürdige Umwelt“ sowie „natürliche Lebensgrundlagen“ nur unzureichend zu konkretisieren sind und die Frage nicht justitiabel beantwortet werden könne, worin die vom Staat konkret geschuldete Leistung hinsichtlich der Umwelt bestehen solle.  Man sähe durch die Einführung eines Umweltgrundrechtes eine „Verunsicherung des Verfassungsrechts voraus, die eine Glaubwürdigkeitskrise für das Grundgesetz heraufbeschwören könne.
Erst nach der Wiedervereinigung einigte sich eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte gemeinsame Verfassungskommission 1993 auf eine Grundgesetzänderung und die Aufnahme des Artikels 20 a in die Verfassung. Diesen Kommissionsvorschlag nahmen am 27.10.1994 Bundestag und Bundesrat schließlich an.
So kommentierte bereits 1987 Ursula M. Händel : „Mancher mag einwenden, Papier sei geduldig und die Aufnahme des Staatszieles „Umweltschutz“ allein besage noch gar nichts. Diese Einschätzung, träfe sie zu, gilt für alle Verfassungsgebote. Natürlich mussß ein Verfassungsauftrag Folgen für die Gesetzgebung haben. Doch derzeit hat der Umweltschutz auch in der herrschenden Rechtssprechung wegen der fehlenden verfassungsmäßigen Verankerung in keiner Weise den Stellenwert, den Umweltprobleme inzwischen im Bewußtsein vieler Bürger haben. Wer sich das Ausmaß heutiger Umweltskandale und die in der Regel mehr als lasche Reaktion der Justiz darauf vergegenwärtigt, darf eine Grundgesetzänderung nicht länger blockieren.“
Nach Art 20a GG schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen durch Legislative, Exekutive und Judikative u.a. die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Dem Staat ist damit eine ausdrückliche Verpflichtung zum Schutz der Umwelt auferlegt, ohne dass im Gegenzug die Bürger*innen daraus eigene subjektive Rechte auf oder gegen hoheitliches Handeln herleiten können.  Denn einklagbar sind Staatsziele, anders als Grundrechte, nicht.
Solche subjektiven Rechte auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen können sich auf der Ebene des Grundgesetzes nur aus den Grundrechten ergeben. Sie allein sind die Abwehrrechte und Leistungsrechte der Bürger*innen gegenüber dem Staat. Sie sind nicht nur im Falle verfassungsrechtlicher Streitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht wichtig, sondern auch bei Fragen der Klagebefugnis im Verwaltungsprozessrecht. Die Grundrechte gewährleisten bis heute keine für den Umweltschutz bedeutsame Grundrechtposition, deren subjektiv-rechtlicher Schutz über die in Art. 1 ff. GG genannten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum) hinausgehen. Somit müssen alle Schädigungen der Umwelt, die sich nicht unmittelbar lebens- gesundheits- oder eigentumsgefährdend auswirken, hingenommen werden.
Einige Landesverfassungen, wie Art. 141 III 1 BayVerf, Art. 39 II BBgVerf. und Art 12 II MVVerf. normieren zwar expressis verbis begrenzte umweltschutzbezogene Grundrechtspositionen, gewährleisten jedoch meist nur ein Recht auf Erholung in der freien Natur bzw. auf freien Zugang zur Landschaft.
Auch sind eine Reihe von europäischen Ländern deutlich weiter. Einige haben bereits in den 80er-Jahren den Umweltschutz in ihre Verfassungen aufgenommen, so zum Beispiel die Schweiz, Niederlande, Spanien, Portugal oder die baltischen Staaten. Auf europäischer Ebene wirkt die EU gemäß Art. 3 II EUV „auf ein hohes man an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ hin und benennt in Art. 191 I AUEV verbindliche Ziele der gemeinschaftlichen Umweltschutzpolitik wie die Erhaltung und Schutz der Umwelt oder die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Wir wollen der EU folgen und nicht der Gegenwart hinterherhinken. Die Bundestagsfraktion wird daher aufgefordert, sich für die Einführung eines speziellen Umweltgrundrechtes in den Grundrechtskatalog des GG einzusetzen.
Die Grundrechtsinhaber*innen hätten dadurch im Ergebnis – unter allerdings noch zu konkretisierenden Voraussetzungen- ein eigenes Recht gegen den Staat auf die Abwehr nachteiliger Beeinträchtigungen der Umwelt.
Durch das seit den 80er Jahren entwickelte Umweltrecht wurden die Begriffe „Umwelt“ bzw. „natürliche Lebensgrundlagen“ konkretisiert. Sie vereinen in sich die gesamte natürliche, die Basis des menschlichen Lebens bildende Umgebung, auch wenn anthropogene Einwirkungen sie mittlerweile erheblich verändert haben. Erfasst werden die Umweltmedien Luft, Wasser, Boden sowie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in ihren Lebensräumen, einschließlich der Wechselwirkungen.
Die Verankerung eines Umweltgrundrechtes im Grundgesetz könnte ebenfalls  das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Umwelt und ihre Ressourcen verstärken. Ein Grundrecht  schafft häufig ein gewisses Gefühl von Verantwortung und Identifikation.
Auch könnte ein Umweltgrundrecht eine „Kernbestandsgarantie“ für das geltende Umweltrecht implizieren. Es wäre den staatlichen Gewalten unstatthaft, bestimmte rechtliche Mindeststandards zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu unterschreiten. Bei den zahlreichen Regelungsdefiziten, die bis jetzt vorliegen, wären Nachbesserungen einklagbar. Die Gesetzgebung hätte dafür zu sorgen, dass das grundrechtlich geforderte Umweltschutzniveau durch ihre Rechtsetzung erreicht wird.
Ziel muss es in Zukunft sein, eine beschleunigte und vertiefte Prioritätenverschiebung zugunsten der Umwelt zu erreichen. Ein Grundrecht auf Umweltschutz ist ein erster Schritt in Richtung einer solchen Prioritätenverschiebung.  Insbesondere würde der Gesetzgeber dazu gezwungen werden, die Umweltschutzgesetzgebung im neuen Licht des neuen Grundrechtes zu beurteilen und stärker an die Bedürfnisse des Umweltschutzes auszurichten.

Beschluss

P10 Achtung des dritten Geschlechts! Queer*feminismus wagen!

29.11.2018

Wir Jusos setzen uns für Toleranz, Akzeptanz und Gleichberechtigung der Geschlechter ein, weil wir sehen, dass unsere männlich und heteronormativ geprägte Gesellschaft Ungleichheiten gerade aufgrund dieser engstirnigen Fixierung reproduziert. Davon betroffen sind in unserer Gesellschaft besonders Frauen und auch Menschen, die sich in keinster Weis e in dieses binäre Geschlechtersystem von „Mann und Frau“ einordnen können und/oder wollen und auch nicht dem heteronormativen Bild der Gesellschaft entsprechen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen können, erfahren in diversen Bereichen alltägliche Diskriminierung und können kaum auf Unterstützungen hoffen.
Ein wichtiger Schritt diesbezüglich war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass es von nun im Geburtenregister nicht mehr nur eine Eintragung des männlichen und weiblichen Geschlechts, sondern auch eines dritten Geschlechts geben solle. Ausgelöst wurde dieser Beschluss durch eine Klage einer queeren Person – namens Vanja -, die im Kindesaltern dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurde, sich aber damit nicht identifizieren kann und will. Vanjas Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenregister in „inter“ wurde abgelehnt, woraufhin sie in allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof scheiterte. Erst die eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich und wird nicht nur für Vanja, sondern auch für sehr viele Menschen mehr das Leben deutlich verbessern.
Allerdings müssen wir uns eingestehen, dass dieser Erfolg eben nur ein sehr kleiner Schritt in Richtung Akzeptanz von queeren Menschen ist. Gerade aus diesem Grund ist es die Aufgabe aller progressiven Kräfte, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wir Jusos sind der Ansicht, dass die Einteilung der Menschen in zwei Geschlechter überwunden werden muss, da dadurch Unterdrückung, Diskriminierung und ganz einfach Schubladendenken reproduziert wird. Aus gerade diesem Grund müssen wir uns innerverbandlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Deswegen halten wir es für notwendig jegliche Mitgliedsanträge der SPD und die Eintragungen in der Mitgliederdatenbank MAVIS um ein weiteres, drittes Geschlecht zu erweitern und damit den Menschen mehr Freiraum in unserer Partei zu geben, ohne sie pauschal in ein Geschlecht einsortieren zu müssen.
Des Weiteren wird der Landesvorstand der Jusos Bayern damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten wie mit queeren Genoss*innen in Bezug auf die Frauenquote und Frauenlistenplätze umzugehen ist.
Wir müssen mehr Queerfeminismus wagen.

I2 Änderung des §17 Bundesmeldegesetz (BMG) - Möglichkeit der vorzeitigen Anmeldung

29.11.2018

Wir fordern die Einführung einer Möglichkeit, sich vor Umzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden. Dazu könnte im Bundesmeldegesetz der entsprechende § 17 Abs. 1 um die Regelung „Eine Anmeldung ist frühestens eine Woche vor Einzug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Einzugs“ ergänzt werden. Diese Regelung besteht in § 17 Abs. 2 bereits, für den Fall einer Auswanderung.
Wir fordern, dass eine Anmeldung auch bei der alten Meldebehörde möglich ist. So wie es möglich ist, dass mit der Anmeldung bei einer neuen Meldebehörde keine Abmeldung bei der alten Meldebehörde mehr notwendig ist, soll es auch möglich sein, die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde bei der alten Meldebehörde durchzuführen.
Weiterhin fordern wir, dass die Digitalisierung der Verwaltung (E-Government) nun schnellstmöglich vorangetrieben wird. Ziel muss es sein, dass mittelfristig ein Großteil der Behördengänge online erledigt werden können. Das entlastet nicht nur die Bürger*innen, sondern auch die Verwaltung.

B5 Erste-Hilfe-Kurs für alle Schüler*innen!

29.11.2018

Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden, kostenfreien Erste-Hilfe-Kurses für alle Schüler*innen der 8. Jahrgangsstufe in allen Schularten. Zudem soll es darauf aufbauend jährlich einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs geben.

B4 Bildung – jetzt mal richtig!

29.11.2018

Freie, solidarische und demokratische Bildung ist ein zentrales Anliegen der Arbeiter*innenbewegung.
Bildung darf nicht nur Ausbildung und Qualifizierung für das Berufsleben sein. Bildung ist ein Mittel zur sozialen Inklusion, zum sozialen Aufstieg und zur Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft. Wir bekennen uns zu einem sozialistischen Bildungsideal.
Frei – Die Finanzierung von Bildung ist eine staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer die Kosten von Bildung privatisiert, schließt Menschen von dieser aus. Denn Chancengerechtigkeit ist nur möglich, wenn der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Deshalb muss Bildung für alle kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Weder Gebühren oder das Geld für den Schulbus, noch Kosten für Arbeitshefte und Malkästen dürfen eine Hürde darstellen.
Daher fordern wir: Freie Bildung von der Kita bis zum*zur Meister*in/Master*in!
Solidarisch – Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft und ein inklusives Bildungssystem. Wir wollen ein gemeinschaftliches Lernen aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrem kulturellen Hintergrund oder ihrer Religion. Ein sozialistisches Bildungssystem fördert den offenen Austausch zwischen verschiedenen Gruppen innerhalb der Gesellschaft. Dies ist mit dem dreigliedrigen Schulsystem nicht möglich. Die Aufteilung in Schularten mit unterschiedlicher gesellschaftlicher Anerkennung manifestiert soziale Ungerechtigkeit.
Wir bekennen: Bildung ist ein Menschenrecht!
Demokratisch – Bildung muss selbstbestimmt sein. In einer demokratischen Gesellschaft sind Mitbestimmung und Partizipation in Bildungseinrichtungen selbstverständlich. Individuelle Bildungsansätze ermöglichen die Emanzipation von gesellschaftlichen Normen, stärken die eigenständige und kritische Meinungsbildung und lehren die Wertschätzung anderer Meinungen im demokratischen Diskurs. Frontalunterricht und starre Lehrpläne haben also ausgedient. Es bedarf der flächendeckenden Umsetzung neuer Lernkonzepte. Die rückständige Disziplinierung durch Strafen muss durch eine menschenfreundliche Feedbackkultur, die Lernfortschritte dokumentiert und würdigt, ersetzt werden. Oberste Aufgabe von Bildung ist die Förderung der persönlichen Entwicklung.
Deshalb fordern wir: Mehr Demokratie und Mitbestimmung!
Immer wieder haben reaktionäre Kräfte versucht, Bildung zu einem exklusiven Luxusgut zu machen. Sei es durch die Einführung von Studiengebühren, die Abschaffung der Lernmittelfreiheit oder der Verfassten Studierendenschaft. Nach wie vor finden sich diese reaktionären Ansätze in unserem Bildungssystem. Jetzt sind wir am Zug: Weg damit! Hin zu einem sozialistischen Bildungssystem.
A – Frühkindliche Bildung
1. Ausbau der Kita- und Krippenplätze
Kindertageseinrichtungen stellen insbesondere für Alleinerziehende und Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, eine bedeutende Entlastung dar.
Zum 01. März 2016 lag die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in Bayern bei 27,2%. Bundesländer wie Brandenburg (57,2%) oder Sachsen-Anhalt (57%) und zahlreiche Bedarfserhebungen in Bayern zeigen, dass der Bedarf an Betreuungseinrichtungen weit über den in Bayern zur Verfügung stehenden Kapazitäten liegt. Da der Betreuungsbedarf für unter 1-Jährige sehr gering ist, der Betreuungsbedarf für 2- bis 3-Jährige aber bei etwa 90% liegt, ist eine Betreuungsquote von circa 60% der unter 3-Jährigen als bedarfsdeckend zu betrachten. Um diese Zielzahl zu erreichen ist ein massiver Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu forcieren.
2. Beitragsfreiheit für Kitas und Krippen
Um frühkindliche Bildung für alle zu ermöglichen, braucht es neben dem dringenden Ausbau von Kita- und Krippenplätze auch die Beitragsfreiheit. Diese entlastet vor allem einkommensschwache Familien und stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um die Kommunen nicht übermäßig zu belasten muss der Freistaat Bayern in vollem Umfang für die entfallenden Beiträge aufkommen.
3. Schwimmunterricht schon im Kindergarten
Das Durchschnittsalter beim Erlernen des Schwimmens beträgt laut Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) Welle 1 des Robert-Koch-Instituts etwa sechs Jahre. Des Weiteren stellt die Studie fest, dass Schwimmenlernen stark mit dem sozialen Status korreliert. So erlernen Kinder mit niedrigem Sozialstatus das Schwimmen im Durchschnitt erst mit knapp sieben Jahren, Kinder mit hohem Sozialstatus bereits mit fünfeinhalb Jahren.
Wir fordern daher die bayernweite Einführung des kostenlosen Schwimmunterrichts ab dem zweiten Kindergartenjahr. Ein Schwimmbadbesuch oder gar die Finanzierung eines privaten Schwimmkurses stellen eine finanzielle Belastung dar, die gerade von finanzschwachen Personen nicht getragen werden kann. Hier müssen deshalb staatliche Angebote geschaffen werden, um schon das Schwimmenlernen sicherzustellen. Dazu bieten sich insbesondere Kindergärten an, da sie von einem hohen Prozentsatz der Kinder besucht werden und das Kindergartenalter dem Alter entspricht, in dem Kinder de facto das Schwimmen erlernen.
Um dem dadurch entstehenden Bedarf gerecht zu werden, fordern wir des Weiteren ein flächendeckendes Ausbau- und Sanierungsprogramm für öffentliche Schwimmbäder.
B – Schulische Bildung
1. Gemeinschaftsschulen
Als Beitrag zur Chancengerechtigkeit wollen wir eine Schule für Alle. Wir bekennen uns zur Gemeinschaftsschule und möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen können. Innerhalb der Gemeinschaftsschulen sollen einzelne Fächer in unterschiedlicher Stundenzahl angeboten werden, sodass die Schüler*innen je nach individuellen Interessen wählen können.
Voraussetzung für eine gelingende Gemeinschaftsschule ist ein hoch individualisierter Unterricht, der am Wissensstand jeder*s Einzelnen ausgerichtet ist. Die Wahlmöglichkeiten müssen – insbesondere in höheren Jahrgangsstufen – im Vergleich zum heutigen Stand massiv erweitert werden. Dies führt zu einem erhöhten Bedarf an pädagogischem Personal, der durch die Schaffung neuer Stellen abgedeckt werden muss. An jeder Schule ist ein breites Angebot von naturwissenschaftlichen bis hin zu künstlerischen oder sprachlichen Schwerpunkten zu schaffen. Es darf kein Schulwechsel erforderlich sein, um die gewünschten Inhalte belegen zu können.
An der Gemeinschaftsschule können je nach den Zukunftswünschen der Schüler*innen unterschiedliche Bildungsabschlüsse erreicht werden. Hierfür findet eine frühzeitige individuelle Beratung zur Entwicklung des Bewusstseins über Stärken und Interessen für jede*n Schüler*in statt. Auch die Schwerpunktsetzung in den Abschlussprüfungen erfolgt individuell.
2. Inklusion
Die Schule für Alle muss auch eine inklusive Schule sein, bei der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden. Wir Jusos sind uns sicher, dass alle Menschen unterschiedlich sind. Für uns gibt es keinen Grund, einzelne Menschen aufgrund ihrer Andersartigkeit auf eigene Schulen zu schicken. Wir begreifen Vielfalt als eine Bereicherung für die Gesellschaft.
Von einem inklusiven Bildungssystem, das mit der Schule für Alle gefordert wird, profitieren nicht nur Schüler*innen mit Förderbedarf, sondern alle. Beim gemeinsamen Lernen werden nicht nur kognitive Fähigkeiten erlernt, vor allem die sozialen und mitmenschlichen Umgangsformen werden gefördert.
Inklusion an Schulen ist mehr als eine bloße Forderung, sondern vielmehr ein Menschenrecht! Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens das Recht auf Teilhabe besitzen. Insbesondere im Bereich der inklusiven Bildung wirkt dieses Recht auf einen Paradigmenwechsel im Bereich der Schule hin, da es bis zur Ratifizierung der UN-BRK im Jahr 2009 für Schüler*innen mit Beeinträchtigungen nahezu unmöglich war, eine allgemeine Schule zu besuchen. Dies änderte sich durch den Artikel 24 UN-BRK, welcher Menschen mit Behinderungen das Recht auf die Beschulung an einer allgemeinen Schulen zuspricht und so einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch darauf formuliert. Leider ist die separate Beschulung von Menschen mit Behinderungen heute noch weit verbreitet. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen nicht nur daran, dass sehr viele Schulen nicht die Grundstandards der Barrierefreiheit erfüllen. Inklusive Beschulung ist geht ebenfalls mit einem Mehrbedarf an Unterrichtsstunden einher, da sich vielmals die Unterstützung durch eine sonderpädagogische Fachkraft als sinnvoll erweist und so zwei Lehrkräfte in einer Klasse gebraucht werden. Deswegen fordern wir mehr Unterrichtsstunden für sonderpädagogische Fachkräfte an allgemeinen Schulen zur Umsetzung der Inklusion sowie Unterrichtsprogramme zur Sensibilisierung von Menschen ohne Behinderung, um latenten Berührungsängsten entgegenzuwirken.
3. Alternative Bewertungsformen – Abschaffung von Noten
Differenzierte Rückmeldung und Feedback sind für die Beobachtung des Lernerfolgs notwendig. Noten tragen wenig zu dieser notwendigen Reflektion des Wissensstandes bei: Mangelnde Objektivität bis hin zu Willkür, insbesondere bei mündlichen Noten, schränken die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit massiv ein. Statt Schüler*innen auf einer Skala einzuordnen sollten differenzierte Lernfortschrittsgespräche mit den Pädagog*innen geführt und dokumentiert werden. So wird klar, an welchen Schwächen die Kinder und Jugendlichen im nächsten Lernabschnitt fokussiert arbeiten und welche Stärken weiter ausgebaut werden sollen. Sie sollen dabei gemessen an ihrer individuellen Förderbedürftigkeit gefördert werden – dies gilt auch, oder besonders, für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Aus der Abschaffung von Noten resultiert auch die Forderung nach der Abschaffung des Sitzenbleibens. Sowohl Noten als auch das Sitzenbleiben bauen Leistungsdruck auf, der zu Schulangst und Schulverweigerung führen kann. Mit der Abschaffung von Noten und des Sitzenbleibens wird den Schüler*innen dieser Druck genommen.
4. Kleinere Klassen, mehr Lehrer*innen
Je kleiner eine Schulklasse ist, desto stärker kann ein*e Lehrer*in auf jede einzelne Person eingehen – also sowohl für Schüler*innen mit als auch ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Dadurch verbessert sich der Unterricht maßgeblich. Wir fordern daher, dass Bayern mehr Lehrer*innen einstellt.
Dies führt zur Möglichkeit der Individualisierung der Lehrangebote. Unterrichtsinhalte führen durch Einbezug der Stärken und Schwächen der jeweiligen Schüler*innen an den Bedürfnissen ausgerichtet zu einer nachhaltigeren Nutzung der Unterrichtszeit und sorgen für bessere Lernerfolge.
Langfristig sind nicht mehr als 18 Kinder pro Klasse zu unterrichten. Bei der Anzahl der Schüler*innen ist darauf zu achten, dass Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf meist mehr Zuwendung durch die Lehrkraft benötigen. Wenn in einer Klasse mehr Schüler*innen mit Förderbedarf unterrichtet werden, sollte die Klassengröße kleiner sein.
Eine Aufstockung der Stellen für Lehrer*innen sorgt außerdem dafür, dass bei Ausfall einer Lehrkraft das Abhalten des Unterrichts weiterhin sichergestellt ist. Die Einstellung der Lehrkräfte muss unbefristet erfolgen. Die derzeitige Politik des Kultusministeriums, Lehrkräfte maximal mit 1-Jahres-Verträgen anzustellen, führt vor allem im letzten Teil des Schuljahres zu massiven Qualitätseinbußen im Unterricht. Die betroffenen Lehrkräfte müssen nicht nur Zeit dafür verwenden, eine neue Stelle zu finden, sondern sind auch psychisch aufgrund der fehlenden Zukunftsperspektive belastet.
5. Beratungsangebote an Schulen stärken
Die Beratungsteams an bayerischen Schulen müssen massiv ausgebaut werden. Schulpsycholog*innen und Beratungslehrkräfte müssen ausreichend Anrechnungsstunden für ihre beratende Tätigkeit erhalten. Hier veranschlagen wir für die Lehrkräfte des Beratungsteams mindestens zwei Anrechungsstunden pro 100 Schüler*innen. Zusätzlich ist eine Stunde pro Woche zur Vernetzung des Teams, für Supervision und kollegiale Fallberatung einzuplanen.
Darüber hinaus fordern wir, dass an jeder Schule mindestens eine*n Sozialarbeiter*in in Vollzeit und unbefristet eingestellt werden muss. An größeren Schulen müssen mehr Sozialarbeiter*innen eingestellt werden. Außerdem müssen Schulen die Möglichkeit haben, besonderen Bedarf an Sozialarbeitenden melden zu können. In dem Fall muss das Land Bayern dazu verpflichtet werden können, an diesen Schulen schnellstmöglich zusätzliche Sozialarbeitende einzustellen.Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Beratungsteams angemessen ausgestattet sind.
6. Mehr Politikunterricht
In jeder Schule in Bayern soll es ab der 5. Klasse bis zum Abschluss mindestens eine Stunde in der Woche Politikunterricht geben. Dieser Unterricht darf sich dabei nicht auf die theoretische Vermittlung von Wissen über politische Systeme beschränken, sondern muss konkrete Demokratieerlebnisse schaffen. So soll in einem Teil der Stunde über aktuelle Themen, welche von den Schüler*innen kurz vorgestellt werden, diskutiert werden. Den Schüler*innen muss gezeigt werden, dass ihre Beiträge zum demokratischen Diskurs für unsere Gesellschaft wichtig sind. Nicht mehr nur die formal-institutionellen Strukturen der Demokratie sollten auf den Lehrplänen stehen, sondern gesellschaftliche Streitthemen, Mitmachmöglichkeiten und der praktische Austausch mit Parteien, Politiker*innen und Aktiven. Demokratie muss praktisch erprobt und kennengelernt werden. Die Durchführung von “Politiktagen“, bei denen Bürger*inneninitiativen, Parteien, Gewerkschaften und Verbände Workshops an Schulen anbieten, regelmäßige Demokratietrainings und ein regelmäßiger Kontakt zu den Wahlkreiskandidat*innen sind neben den neuen Instrumenten der Netzdemokratie nur einige Beispiele, um den Sozialkundeunterricht lebensnäher und interessanter zu gestalten.
7. Digitalisierung der Bildung
Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche bietet Potentiale für die Bildungseinrichtungen. Wir stellen fest, dass die Lebensrealität von jugendlichen insbesondere im Hinblick auf Kommunikation bereits wesentlich digital geprägt ist.
Technologien ermöglichen an vielen Stellen eine anschauliche und einfacher zugängliche Darstellung von Lerninhalten. Diese Potentiale sollen ergänzend zu bestehenden Methoden genutzt werden. Grundlage hierfür ist einerseits die entsprechende Qualifizierung der Lehrkräfte. Jugendliche bringen die notwendigen Qualifikationen oft bereits mit: Eine Fokussierung auf individuelle Lernmethoden statt reinem Frontalunterricht macht die bereits vorhandenen Erfahrungen der Schüler*innen nutzbar.
Andererseits muss die Schule aber auch klar die Risiken und Probleme
der Digitalisierung adressieren und eine kritische Auseinandersetzung fördern. Dies beginnt bei der Nutzung von reichweitenoptimierten sozialen Netzwerken und deren Auswirkung auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen und reicht von digitalen Geschäftsmodellen, bei denen wenige vom Inhalt vieler profitieren, bis hin zu politischen Dimensionen von Digitalisierung wie dem Eigentum an Daten oder ähnlichem. Dabei muss die Thematisierung dieser Inhalte in kritischen Reflexionsprozessen abgebildet sein.

Die Schule muss Medienkompetenzen vermitteln. Schüler*innen sollen motiviert werden ihr Konsumverhalten im Bezug auf digitale Medien kritisch einzuschätzen und zu hinterfragen. Auch die Bewertungskompetenz unterschiedlicher Qualitäten von Quellen im Internet oder Recherchekompetenzen können hier als Beispiele genannt werden.
Schule muss sich an der Lebensrealität der Jugendlichen orientieren. Hierzu gehört zuvorderst die Abschaffung des Handyverbots zugunsten von individuellen Regelungen, die das Schulforum an jeder Schule unter Beteiligung der Schulfamilie festlegen soll. Verbote verhindern den kritischen Umgang. Dass außerhalb der Schulen viele der Probleme, die als Gründe für das Handyverbot angeführt werden, weiterhin existieren, wird ignoriert.
Die Abschaffung des Verbots digitaler Speichermedien bietet auch Potentiale für die Unterrichtsgestaltung: Jugendliche können bei Verständnisproblemen einzelner Aspekte selbstständig recherchieren.
Wir sehen die öffentliche Hand in der Pflicht für eine angemessene Infrastruktur und Ausstattung an den Schulen zu sorgen. Dies beinhaltet schnellen und hochverfügbaren Internetzugang sowie unterschiedliche Endgeräte für unterschiedliche Zwecke. In einer Übergangszeit ist dafür zu sorgen, dass auch privat mitgebrachte Geräte barrierefrei nutzbar sind und beispielsweise keine Limitierungen im Hinblick auf WLAN-Netze existieren.
Die Digitalisierung der Bildung muss gestaltet und unter Einbeziehung der Schüler*innen entwickelt werden. Es reicht nicht, Hefte durch iPads zu ersetzen: Der Freistaat Bayern soll ein umfassendes und ganzheitliches Konzept erstellen.
Damit Schüler*innen einen kompetenten Umgang mit diesen Medien erlernen, braucht es endlich ein fundiertes medienpädagogisches Konzept für alle bayerischen Schulen. Das Konzept muss sich insgesamt auf drei Ebenen widerspiegeln: in verbesserten Lehrplänen, in einer gezielteren Lehrer*innenfortbildung zu diesem Thema und ganz besonders im Aufbau des Lehramtsstudiums. Für die Lehramtsstudiengänge an den bayerischen Universitäten und Hochschulen fordern wir konkret eine Reform beim Erweiterungsfach Medienpädagogik. Es soll in seiner jetzigen Form aufgelöst werden und seine Lehrinhalte zu Pflichtveranstaltungen für alle Lehramtsstudent*innen in Bayern werden.
Dafür braucht es Anpassungen beim bayerischen Lehrerbildungsgesetz, bei der Lehramtsprüfungsordnung (I+II), sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universiäten. Hat eine Universität oder Hochschule das Fach noch nicht in seinen Angebot, ist sie dazu aufgefordert, so schnell wie möglich passende Strukturen und Inhalte zu schaffen. Das Kultusministerium soll hierbei unterstützen und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen.“
8. Demokratie an Schulen
Eine der Kernaufgaben von Schule ist die Vorbereitung auf eine demokratische Gesellschaft. Positive demokratische Erfahrungen sind hierfür die Grundvoraussetzung. Jugendliche brauchen Erlebnisse, die ihnen deutlich machen, dass jede Meinung wichtig ist und berücksichtigt wird.
Die Schule muss dabei in zwei Bereichen ansetzen: Erstens in der Demokratisierung des Unterrichts, bei der Jugendliche selbst bestimmen können, welche Lerninhalte sie vertiefen möchten und wie der Unterricht inhaltlich und methodisch aufgebaut sein soll. Die Lehrmethoden sollen dabei durch Alternativen zum Frontalunterricht weniger auf die Lehrkraft sondern mehr auf die Schüler*innen ausgerichtet sein. Teamarbeit und eigenständiges Arbeiten fördern dabei Kompetenzen, die im Rahmen der Meinungsbildung unabdingbar sind.
Daneben ist aber auch eine Förderung der Schüler*innenmitverantowrtung notwendig. Schüler*innen müssen die Möglichkeit haben, ihren Schulalltag mitzugestalten und bei Fragen der Organisation des Schulalltags mitzubestimmen. Die SMVen müssen zu einer Schüler*innenvertretung werden, die echte Mitspracherechte und Kompetenzen hat. Die Vertretung der Meinungen soll auf Schulebene sowie übergreifend in bildungspolitischen Diskussionen eingebracht und gehört werden.
In den Schulen ist die Arbeit der SMVen durch die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten (SMV-Zimmern) verpflichtend zu unterstützen.
Des Weiteren erachten wir die Abschaffung des Führens von Absentenbüchern durch zwei Schüler*innen als längst überfällig. Mittels neuer Programme fordern wir, dass Fehltage und Fehlstunden von den Lehrkräften zu Beginn der Stunde am PC eingetragen werden. Die Klassenleitung ist ebenfalls dafür zuständig, die Entschuldigungen selbst einzusammeln. Dass diese Aufgabe von Schüler*innen, welche in diesem Fall lediglich als Gehilf*innen von Lehrkräften fungieren, übernommen wird, ist für uns unter anderem auch aus dem Aspekt des Datenschutzes inakzeptabel. Wir lehnen es außerdem ab, dass einzelnen Schüler*innen eine Kontroll- und Überwachungsfunktion über den gesamten Klassenverband zugesprochen wird. Dadurch wird der Zusammenhalt innerhalb des Klassenverbandes unterwandert.
C – Hochschule und Forschung
1. Solide Grundfinanzierung, Drittmittel und Entfristungsoffensive
Die Grundfinanzierung der bayerischen Hochschulen ist massiv zu erhöhen. Zustände wie an der Technischen Universität München, die sich zu einem Drittel aus Drittmitteln finanziert, sind untragbar. Drittmittel verbessern nicht Lehre und Studium, sie stehen nur für einen begrenzten Zeitraum für sehr spezifische Spitzenforschung zur Verfügung. Weder die über Drittmittel finanzierten Wissenschaftler*innen noch die Hochschulen verfügen über langfristige Planungssicherheit.
Außerdem fällt das Gros der Drittmittel im Bereich der sogenannten MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) an. Es fehlt dadurch insbesondere im geistes- und kulturwissenschaftlichen Bereich an Forschungsgeldern. Da die Höhe der eingeworbenen Drittmittel zu Unrecht als Qualitätsmerkmal einer Hochschule gilt, geht damit eine Abwertung der geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen innerhalb der Hochschulen und letztlich in der gesamten Hochschullandschaft einher.
Zudem kaufen sich private Unternehmen auf diesem Weg billig in Forschungsprojekte ein. Mit dem Ergebnis, dass ihre Forschungsprojekte von der staatlich finanzierten Infrastruktur profitieren. Von der erbrachten Forschungsleistung und etwaigen Patenten, die aus der Forschung resultieren, profitieren aber meist nur die Unternehmen. Dafür stehen staatliche Institutionen nicht zur Verfügung. Ihre Forschung dient der Allgemeinheit!
Die Grundfinanzierung ist daher soweit zu erhöhen, dass sie den Großteil der bisher durch Drittmittel finanzierten Forschung und Lehre trägt. Die Drittmittelfinanzierung der Hochschulen ist entsprechend zu beschränken, insbesondere im Bezug auf Forschungsgelder nicht-staatlicher Einrichtungen.
Über die Erhöhung der Grundfinanzierung sind auch neue Dauerstellen einzurichten, bestehende Verträge müssen entfristet werden. Der Freistaat Bayern verpflichtet sich, seinen Beitrag zu bundesweit 50.000 neuen Dauerstellen an den Hochschulen zu leisten.
Wir fordern eine Zivilklausel für alle Hochschulen in Bayern, die im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) verankert wird, sowie für alle weiteren Forschungseinrichtungen des Freistaats. Werbung für die Bundeswehr lehnen wir in allen Bildungseinrichtungen ab.
2. Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte
Wir fordern einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte (TV-Stud). Ein solcher Tarifvertrag, wie es ihn in Berlin gibt, gewährleistet gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit und schafft Rechtssicherheit für Studierende und Hochschulen. Bisher sind Studierende dem Gutdünken der jeweiligen Institute und Hochschulen ausgeliefert. Der Tarifvertrag muss für alle Forschungseinrichtungen des Freistaat Bayern gelten, auch solche, die nicht direkt an Hochschulen angegliedert sind.
Ein Tariflohn von 14€ ist als angemessen zu betrachten. Die Lohn-
entwicklung ist an die Lohnentwicklung der anderen Hochschulbeschäftigten und somit den Tarifvertrag der Länder (TV-L) zu koppeln. Ebenso ist der Urlaubsanspruch an den TV-L zu koppeln. Da Bayern anders als Berlin ein Flächenland mit regional stark unterschiedlichen Lebenshaltungskosten ist, sind je nach Studien- und Arbeitsort Zuschläge zu gewähren. Eine monatliche Mindestarbeitszeit von 40 Stunden garantiert ein erträgliches Nebeneinkommen. Die Höchstarbeitszeit von 80 Stunden pro Monat gewährleistet genug arbeitsfreie Zeit zur Fortsetzung des Studiums. Eine Beschäftigungsdauer von mindestens vier Semestern schafft Planungssicherheit und ermöglicht Studierenden einen ausreichenden Einblick in die wissenschaftliche Arbeitswelt. Der Tarifvertrag muss darüber hinaus Regelungen zur freiwilligen Reduzierung der Mindestarbeitszeit, zu angemessenen Vor- und Nachbereitungszeiten, zum Ausschluss von Bereitschaftsdiensten und einem mindestens zehntägigen Bildungsurlaub enthalten.

3. Demokratisierung der Hochschulen
Zentrales Element ist die Wiedereinführung der 1973 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft. Bayern ist das einzige Bundesland, das seinen Studierenden dieses basale Element demokratischer Teilhabe verwehrt. Aufgabe der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) war und ist die Vertretung der Interessen der Studierenden gegenüber den gesellschaftlichen Akteur*innen.
Wir fordern daher, dass die Verfassten Studierendenschaften als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Teilkörperschaften der jeweiligen Hochschulen wieder eingeführt werden. Sie müssen mit Satzungs- sowie Finanzautonomie und einem allgemeinpolitischen Mandat ausgestattet werden. Zudem fordern wir die Einrichtung einer Landesstudierendenschaft, die wie die Österreichische Hochschüler*innenschaft per Listenwahl von allen Studierenden in Bayern direkt gewählt wird. Diese ersetzt künftig die Landes-Asten-Konferenz (LAK) als Vertretung der Studierenden auf Landesebene. Die LAK soll zukünftig der Vernetzung der ASten in Bayern dienen, sie untersteht der Landesstudierendenschaft. Auch die Landesstudierendenschaft muss als öffentlich-rechtliche Körperschaft verfasst sein. Für die Hochschulwahlen soll wie bei den Kommunalwahlen die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingeführt werden.
Des Weiteren muss in allen Hochschulgremien die Viertelparität zwischen den vier Statusgruppen (Professor*innen, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter*innen sowie Studierende) hergestellt werden. Mittelfristig sind die Statusgruppen so weit wie möglich abzuschaffen und die Direktwahl der jeweiligen Gremien durch alle Mitglieder der Hochschule ist einzuführen. Gremien ohne demokratische Legitimation wie beispielsweise den Hochschulrat lehnen wir ab. Stattdessen müssen die klassischen Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen wie z. B. der Senat wieder gestärkt werden.
4. Frauen* in der Wissenschaft
2016 waren von 6.822 Professor*innen laut Bayerischem Landesamt für Statistik 1.312 weiblich. Das entspricht einem Anteil von gerade einmal 19,23%, wohingegen der Frauen*anteil unter den Studierenden im Wintersemester 2017/18 49% betrug. Zu beachten sind hierbei außerdem die stark schwankenden Anteile zwischen den einzelnen Fachbereichen. Fakt ist außerdem, dass der Anteil von Frauen* in der Wissenschaft nur langsam steigt.
Die Gründe hierfür sind vielfältig und alle eng miteinander verwoben. Die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen* findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlicher Art und Weise statt. Eine Verbesserung der Situation kann nur dann erreicht werden, wenn an all diesen unterschiedlichen Stellen angesetzt wird. Unser Ziel ist es deshalb, sowohl für konkrete Verbesserungen als auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel der Strukturen zu streiten. Dabei darf der Wissenschaftsbetrieb nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Bereich, der durch die gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt ist und diese auch umgekehrt beeinflusst.
Um bessere Perspektiven für Frauen* zu schaffen, müssen zunächst die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen verbessert werden. Ebenso besteht ein enges und häufig gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis mit den Vorgesetzten bzw. Förderer*innen. Die in die Freizeit verlegte Promotion bzw. Habilitation, für die während der regulären Arbeitszeit keine Zeit bleibt, verstärkt den Trend der prekären Beschäftigung im wissenschaftlichen Bereich zusätzlich. Die daraus entstehende mangelnde Sicherheit hinsichtlich der Familienplanung trifft alle im Wissenschaftsbetrieb Tätigen. Frauen* sind jedoch besonders betroffen, da ihnen die Verantwortung für die Reproduktions- und Fürsorgearbeit durch die Gesellschaft zugeschrieben wird und sie sich zwischen dieser und ihrer beruflichen Arbeit faktisch entscheiden müssen. Männern hingegen wird diese Verantwortung in der Regel nicht zugeschrieben.
Hier ist also durch die Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen sowie Tenure-Track-Verfahren, die einen dauerhaften Verbleib an der Hochschule ermöglichen, anzusetzen. Gerade in Hinblick auf den Arbeitsalltag vieler Wissenschaftler*innen muss eine bessere Vertretung auf Hochschulebene ermöglicht werden. Darüber hinaus braucht es endlich eine bessere Vereinbarkeit von Reproduktionsarbeit und wissenschaftlicher Tätigkeit. Hierzu bedarf es zunächst der Schaffung von echten Teilzeitstellen mit Aufstockungsmöglichkeit, in denen die Menschen tatsächlich auch nur die Hälfte der regulären Arbeitszeit arbeiten müssen. Zusätzlich ist die Schaffung kostenfreier Betreuungsangebote für die Vereinbarkeit entscheidend.
Ohne Verbindlichkeiten, ohne Druck und auch ohne eine Frauen*quote wird sich wenig tun. Daher setzen wir uns für eine Quote von mindestens 50% bei Neueinstellungen ein. Dazu gehört auch eine paritätische Besetzung von Berufungslisten. Diese Quote muss jeder Fachbereich für sich erfüllen. Eine solche Quote steht unserer Auffassung nach nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Konkurrenz, da in der patriarchalen Gesellschaft Frauen* in vielen Bereichen diskriminiert werden und dort nur durch eine Quote für Chancengleichheit gesorgt werden kann. Einen Kompromiss, wie ihn beispielsweise das Kaskaden-Modell darstellt, lehnen wir ausdrücklich ab. Bei diesem Modell finden kaum Verbesserungen statt und wenn würden sie erst nach Jahren erreicht. Außerdem hält dieses Modell keine Lösung dafür parat, dass wissenschaftliche Stellen in Studiengängen mit einem geringen Anteil von Frauen* nie paritätisch besetzt würden.
Darüber hinaus ist die Vernetzung von Frauen* im wissenschaftlichen Betrieb durch die Gleichstellungsbeauftragten zu fördern, insbesondere um sich miteinander zu solidarisieren. Hierbei ist der Empowerment-Gedanke zentral. Es geht um ideologische Förderung untereinander, durch welche Multiplikatorinnen* gebildet werden, die in ihren Instituten ihr Wissen weitergeben können.
5. Studienplätze ausbauen, Zulassungsbeschränkungen abschaffen
Wir lehnen Studienzulassungsbeschränkungen in jeder Form ab. Zulassungsbeschränkungen wie der Numerus Clausus (NC) oder Eignungsfeststellungsverfahren werden immer dann eingeführt, wenn eine Hochschule nicht genügend Studienplätze für alle Studieninteressent*innen anbieten kann. Diese Zulassungsbeschränkungen sind Ausdruck einer Gesellschaft, die zu wenig in den Ausbau ihrer Hochschulen investiert hat. Die Leidtragenden sind die Studieninteressent*innen, denen die Hochschulreife ja bereits zugesprochen wurde. Wer die Hochschulreife erwirbt, der*dem muss auch ermöglicht werden, tatsächlich die gewünschte Hochschule im gewünschten Studienfach zu besuchen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017 zum NC im Medizinstudium hat gezeigt, welche verfassungswidrigen Ausmaße die Zulassungsbeschränkung inzwischen erreicht hat.
Solange aber nicht ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen, halten wir einen differenzierten NC, der unter anderem Wartezeiten, Härtefälle, ehrenamtliches Engagement und bereits erworbene berufliche Qualifikationen berücksichtigt, für die geeignetste Form der Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet nicht, dass wir diesen Zustand für tragbar halten oder akzeptieren! Er muss schnellstmöglich beseitigt werden.
6. Hochschulsozialpakt
Wir fordern den umfangreichen Ausbau der sozialen Infrastruktur rund um die Hochschulen (Wohnheime, Mensen, Beratungsangebote) im Rahmen eines Hochschulsozialpaktes. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass ein solcher Hochschulsozialpakt zwischen Bund, Ländern und den Studierendenwerken zustande kommt. Unabhängig davon müssen wir schon jetzt den Ausbau dieser Infrastruktur vorantreiben.
Nur für 10% der bayernweit rund 390.000 Studierenden steht ein Wohnheimplatz bei den Studierendenwerken zur Verfügung. Damit liegt die Unterbringungsqoute in Bayern hinter der von Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern (11,80%) oder Thüringen (14,98%), aber etwas über dem bundesweiten Durchschnitt von 9,69%. Auf absehbare Zeit wird die Zahl der Studierenden weiter steigen und sofern keine adäquaten Maßnahmen ergriffen werden, wird die Unterbingungsquote auch in Bayern weiter sinken. In der nächsten Legislaturperiode sind Vorkehrungen zu treffen, um die Unterbringungsquote innerhalb der nächsten zehn Jahre auf 15% anzuheben. Dabei sind die Fördersummen so zu gestalten, dass die Miete letztlich nicht höher liegt als der Wohnzuschlag des BAföG. Um dieses Ziel zu erreichen muss der Freistaat Bayern den Studierendenwerken kostenlos Grundstücke zur Bebauung mit Studierendenwohnheimen zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus ist ein Ausbau- und Sanierungsprogramm für Einrichtungen der Hochschulgastronomie aufzulegen. Die Subvention der angebotenen Lebensmittel ist nicht auf Mensen zu beschränken, sondern auch auf Cafeterien und Menserien auszuweiten.
Die Finanzierung des Beratungsangebots für Studierende muss langfristig über eigens dafür vorgesehene Mittel gesichert werden. Insbesondere für Schwangere und Studierende mit Kind, zur Studienfinanzierung, zu studentischem Arbeitsrecht und zur psychosozialen Beratung sind entsprechende Angebote zu schaffen und auszubauen.
Grundsätzlich ist die Arbeit der Studierendenwerke durch den Freistaat auszufinanzieren. Die Studierendenwerksbeiträge sind abzuschaffen.
D – Bildungseinrichtungen übergreifende Forderungen
1. Kostenloses Mittagessen
Wir fordern kostenloses Mittagessen in allen Bildungseinrichtungen. Und das jeden Tag. Darunter fallen insbesondere Krippen, Kitas, Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Dieses Essen muss allgemeinen Richtlinien zur gesunden Ernährung entsprechen. Es ist wichtig, dass Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden und dazu gehört auch eine ausreichend gesunde und nahrhafte Ernährung. Ernährungsbildung und die Förderung der Akzeptanz von unterschiedlichen Ernährungsformen (z. B. Veganismus, Vegetarismus) müssen verfolgt werden. Von selbst versteht sich daher, dass für alle Ernährungsformen ein entsprechendes Essen angeboten wird. Auch die gängigen Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind in der Zusammenstellung der Speisepläne zu berücksichtigen.
2. Lernmittelfreiheit
Lernmittelfreiheit (auch Lehrmittelfreiheit) bezeichnet die kostenlose Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien. Die Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen in Bayern wird durch Art. 21 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) geregelt.
Lernmittelfreiheit besteht leider nur für Schulbücher. In Art. 21 BaySchFG sind explizit Atlanten, Formelsammlungen und “die übrigen Lernmittel” ausgeschlossen. Mit “übrigen Lernmitteln” sind beispielsweise Taschenrechner, Zirkel, Schreib- und Arbeitshefte, nur einmalig verwendbare Übungshefte, Malkästen und -blöcke, Stifte und vieles mehr gemeint. Zu Beginn eines Schuljahres und insbesondere bei der Einschulung häufen sich die privaten Ausgaben für Lernmittel zu einer beträchtlichen Summe auf. Diese Lernmittel müssen zukünftig kostenfrei durch die jeweiligen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Beiträge zur Finanzierung der Lernmittel wie sie in Form des Kopiergeldes oder Materialgeldes bereits bestehen, lehnen wir ab. Kopier- und Materialgeld sind abzuschaffen.
Auch Klassenfahrten dienen der schulischen Bildung und sind somit staatlich auszufinanzieren. Die Kosten dürfen nicht auf die Schüler*innen / Eltern abgewälzt werden.
Die Forderungen zur Lernmittelfreiheit gelten nicht nur im schulischen Bereich. Sie sind auf alle Bildungseinrichtungen zu übertragen.
Das in Rechnung stellen beschädigter Lernmittel ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Absicht zulässig. Die beispielsweise an chemischen Fakultäten gängige Praxis, die Studierende zur Erstattung beschädigter Reagenzgläser oder Petrischalen verpflichtet, lehnen wir ab.
3. Abschaffung des Kooperationsverbots
Der Freistaat Bayern soll sich auf Bundesebene für die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbots einsetzen. Der Bildungsföderalismus innerhalb eines Staates behindert die aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern und schafft zudem unnötige Hürden für alle Schüler*innen, indem Bildungsabschlüsse zwar anerkannt werden, aber dennoch anders beurteilt werden. Diese Praxis hat im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen und hat völlig ausgedient.
4. Barrierefreiheit, Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
In kommunalen Bildungseinrichtungen hat sich bedingt durch die finanziell angespannte Situation der Kommunen in den letzten Jahren ein erhebliches Maß an Sanierungs- und Modernisierungsbedarf angestaut. Auch für den Ausbau von Bildungseinrichtungen fehlte Geld. Insbesondere in Regionen mit starkem Bevölkerungszuwachs ist der Ausbau allein mit kommunalen Mitteln nicht zu stemmen. Der Freistaat Bayern muss sich daher an Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen der Kommunen stärker beteiligen, die Mittel dazu müssen erheblich aufgestockt werden. Auch im Hoheitsbereich des Freistaats müssen entsprechende Maßnahmen an Bildungseinrichtungen intensiviert werden.
Bei allen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch Neubauten, ist ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit zu richten. Dabei ist es mit rollstuhlgerechten Zugängen und Aufzügen nicht getan. Es sind insbesondere auch Blindenleitsysteme und induktive Höranlagen zu berücksichtigen. Besteht konkreter Bedarf, so ist die Barrierefreiheit schnellstmöglich herzustellen. Das Konzept der Gemeinschaftsschule kann nur gelingen, wenn auch die räumlichen Gegebenheiten zur Beteiligung aller gegeben sind.“

P9 Für eine vielfältige SPD

29.11.2018

Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass wir besonders auch bei Menschen mit Migrationshintergrund an Zustimmung verloren haben. 2016 stand die SPD bei 40,1% aller Menschen mit Migrationshintergrund bei der Parteipräferenz an erster Stelle. 2018 waren es nur noch 25%, die sich für die SPD aussprachen, wie der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration ermittelte.

Das Selbstverständnis, dass die „Arbeiterpartei“ auch die Partei der sogenannten Gastarbeiter und deren Nachkommen ist, gilt nicht mehr. Dies liegt auch daran, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Vorständen und Wahlämtern unserer Partei massiv unterrepräsentiert sind.

Während inzwischen knapp 25% der bayerischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund hat (bei unter 5-Jährigen liegt die Quote sogar bei knapp 40%), liegt deren Anteil in den Vorständen der Gliederungen und Wahlämter meist unter 5%. Gerade einmal zwei Abgeordnete der bayerischen Landtagsfraktion haben Migrationshintergrund. Und in der bayerischen Landesgruppe im Bundestag hat kein(e) Abgeordnete(r) Migrationshinter-
grund.

Um zukunftsfähig zu bleiben und die tatsächliche Zusammensetzung der Bevölkerung auch in unserer Partei abzubilden, müssen wir das ändern.

Aus diesem Grund geht die BayernSPD folgende Selbstverpflichtung ein:

Für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (§11 Organisationsstatut der SPD und §3 Wahlordnung der SPD) gilt eine Quote von mindestens 25% für Menschen mit Migrationshintergrund.

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. (Definition: Statistisches Bundesamt 2018)

Die sieben SPD-Bezirke werden aufgefordert, sich umgehend dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.

Um dieses Ziel dauerhaft und für die Gesamtpartei verpflichtend zu verankern, wird für den nächsten SPD-Bundesparteitag beantragt, eine entsprechende Regelung auf Bundesebene zu treffen.

P3 Für den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie – die BayernSPD ist in der Pflicht

29.11.2018

Der Landesvorstand erarbeitet im Zuge des Erneuerungsprozesses ein umfassendes Bildungskonzept, das den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 vorgelegt. Der Landesvorstand sorgt dafür, dass bis zum Vorliegen des Konzeptes uns seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.

A2 Arbeitgeberzuschuss für Beamtinnen und Beamten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung - ohne finanzielle Nachteile / Einschränkungen

29.11.2018

Wir setzen uns weiterhin für die Bürgerversicherung ein. Als ersten Schritt positioniert sich die BayernSPD zu einer tatsächlichen Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte bei
der Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und setzt sich für eine Regelung ein, die beinhaltet, dass der Freistaat Bayern als Arbeitgeber für die Bayerischen Beamtinnen und Beamten, die freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder werden wollen, auch tatsächlich den Arbeitgeberanteil übernimmt – so wie Arbeitgeber bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.