Archive

Ä1 zum S5

20.10.2023

Streiche: „4. Klasse und“

Ä2 zum S5

20.10.2023

Streiche: „zwei“ und ersetze durch „zehn“

G4 Sexualkunde reformieren, „Tag des Lebens“ abschaffen!

22.09.2023

Die neue Rechte hat es sich zur Aufgabe gemacht, den fortschreitenden Kampf für
Gleichberechtigung der LGBTIQA+-Community zum Ziel ihres Hasses und ihrer Hetze zu
machen. Jegliche Form der sexuellen Aufklärung wird tabuisiert und als Gefahr für das
Kindswohl gebrandmarkt. Dies ist nicht nur queerfeindlich, sexistisch und homophob –
sondern auch eine Gefahr für die körperliche und psychische Gesundheit vieler Menschen.
Eine frühe Aufklärung und Sensibilisierung ist für Schüler*innen von zentraler Bedeutung,
dafür muss diesem wichtigen Thema auch ausreichend Raum in der Lehrer*innenausbildung
gegeben werden.

Auch in den Schulen und dem Sexualkundeunterricht spiegelt sich dieser Stellenwert
gegenwärtig kaum wider. Es braucht eine Abkehr von Sexualität als Tabu-Thema und ein
reflektiertes Auseinandersetzen mit und Aufbrechen von Sexualisierung in unserer
gegenwärtigen patriarchalen Gesellschaft.

Die bayerische Staatsregierung hat mit der Einführung des „Tag des Lebens“ ein Format ins
Leben gerufen, das religiöser und sexistischer Propaganda gegen das Recht auf
Schwangerschaftsabbrüche eine Bühne in den Klassenzimmern des Landes bietet.
Sprecher*innen mit religiösem Hintergrund, in den allermeisten Fällen Gegner*innen des
Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche, wird eine Bühne geboten, anstatt dass die Schulen
ihrem ausgewogenen Informations- und Aufklärungsauftrag nachgehen. Weltweit zeigt sich,
wie fragil die Rechte von FLINTA*s und LGBTQIA* Menschen sind – und Bayern steht
ebenfalls seit jeher in der ersten Reihe, diese Rechte klein zu halten. Für uns ist klar: Der
„Tag des Lebens“ muss unverzüglich abgeschafft werden!

Statt religiösem Fundamentalismus und einseitiger Einflussnahme auf Kinder und
Jugendliche fordern wir eine radikale Veränderung in der Sexualkunde in Bayern. Die Schule
hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und ist daher dazu verpflichtet, Aufklärungsarbeit
zu leisten – unabhängig vom Standpunkt der Eltern zum Thema. Wir fordern einen
Sexualkundeunterricht aus einer feministischen Perspektive, der folgende Themen umfasst:

  • Enttabuisierung von Sex, Sexualität, Gender, Geschlecht und Menstruation,
  • Gleichwertigkeit aller LGBTQIA* Menschen, Menschen aller Geschlechter und verschiedenen non-konformen Äußerungen von Sexualität und Geschlecht,
  • Kritisches Hinterfragen des patriarchalen Familienbildes, Heteronormativität und binärer Geschlechtsvorstellungen,
  • Sensibilisierung für erlernte Geschlechterrollenbilder in einer patriarchalen Gesellschaft, insbesondere die Rolle und Verantwortung von Männern in dieser und Aufklärung über toxische Maskulinität
  • Lernen über den menschlichen Körper, biologische Aspekte der Menstruation, sowie biologische Reproduktionssysteme, deren spezifische Krankheitsbilder und Gesunderhaltung,
  • Prävention von sexualisierter Gewalt,
  • Die Unabdingbarkeit und Etablierung von Consent („Ja heißt Ja“) bei zwischenmenschlichen Handlungen.

Es müssen pädagogische Konzepte ernst genommen und weiterentwickelt werden, die
frühzeitig altersgerechte Sexualpädagogik in verschiedenen Schulfächern implementieren.
Eine Thematisierung im Religionsunterricht oder durch Vertreter*innen religiöser Gruppen
lehnen wir entschieden ab. Es muss klar sein, dass die persönliche Entscheidung über einen
Schwangerschaftsabbruch nur betroffenen Personen obliegt und keine
Diskussionsgrundlage für andere darstellt.

Im Zuge der Enttabuisierung von Sexualität fordern wir, dass öffentliche Einrichtungen,
insbesondere Bildungsinstitutionenmenstruierende Personen unterstützen indem sie sowohl
eine erleichterte Krankschreibung ermöglichen als auch kostenlose Menstruationshilfsmittel
wie Wärmflaschen, Menstruationsprodukte, Wärmekissen, Wärmepads und Tapes, zur
Verfügung stellen.

Schulen sollen zudem Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt leisten und Betroffenen
mit Anlaufstellen zur Seite stehen können. Dafür soll an allen Schulen geschaffen werden:

  • Safer Spaces für Frauen, Lesben, Inter, nicht binäre und trans (FLINTA*) Personen sowie für queere Schüler*innen,
  • Eine Anlaufstelle für betroffene Schüler*innen, die sexualisierte Gewalt, Mobbing, Exklusion und sexistischer Sprüche in oder außerhalb der Schule durch Mitschüler*innen, Eltern oder Lehrkräfte erleben mussten,
  • Eine Integration der bewussten Auseinandersetzung mit geschlechterspezifischen Rollenbildern, insbesondere die kritische Reflexion von Männlichkeitsbildern und -dynamiken fächerübergreifend in den Unterricht.

Darüber hinaus fordern wir die Aufsetzung eines „Wehrhafte FLINTA*s” Programms. Den FLINTA*-Schüler*innen soll ermöglicht werden zu lernen, wie man sich in verschiedenen Bereichen wie Kampfsport, Rhetorik, etc. selbst verteidigen kann. Dabei soll auch dafür sensibilisiert und herausgearbeitet werden, wie wichtig Solidarität untereinander für FLINTA*s ist.

I9 Verfassungsschutz abschaffen- und dann?

22.09.2023

Der Verfassungsschutz muss abgeschafft werden. Zahlreiche Anschläge von rechts werden nicht nur nicht verhindert, wie etwa in Halle oder Hanau, im Gegenteil, sie werden wohl gerade gefördert. So zeigt der NSU Komplex beispielhaft auf, dass eingeschleust oder angeworben V- Personen den NSU mit aufgebaut haben – mit Mitteln des Verfassungsschutzes. Gesammelte Informationen dieser V-Personen wurden nur ungenügend ausgewertet. Auch die NPD konnte letztendlich nicht verboten werden, weil V-Personen im Führungskader waren.

Doch das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem behördlichen Totalversagen. Auch das ideologische Festhalten an der Hufeisentheorie und der übermäßige Fokus auf vermeintlichen “Linksextremismus” zählt hier dazu. Zudem sind zahlreiche Mitarbeitende gesichert rechtsradikal, gerade in der Anfangszeit wurde der Verfassungsschutz von Alt-Nazis besetzt.

Die Methoden des Verfassungsschutzes sind undurchsichtig, Betroffene von Abhörmaßnahmen erfahren meist nie etwas davon. Außerdem gibt es kaum Kontrolle, weder von der G10 Kommission noch von Richter*innen, weil diese den Maßnahmen nicht zustimmen müssen.

Der Verfassungsschutz ist nicht reformierbar. Er muss als solcher abgeschafft werden. 

  1. Verfassungsschutz abschaffen

Wir sehen es als Notwendigkeit, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz abzuschaffen und den Demokratieschutz in die Hände öffentlich besser kontrollierbarer und transparenterer Institutionen zu legen, in ein Demokratieinstitut.

Zudem bedarf es einer institutionellen Trennung zwischen einem Demokratieinstitut und dem polizeilichen Staatsschutz, welcher dann gerade nicht als Verfassungschutz 2.0 fungieren soll. Beide sind in ihrer Arbeit voneinander unabhängig und die Arbeit der einen wird nicht von der Arbeit der anderen Stelle übernommen (Neues Trennungsprinzip).

Zu demokratiefeindlichen Bestrebungen zählen für uns insbesondere solche, die die Mitbestimmung aller Menschen in unserer Gesellschaft und somit auch die Gleichheit aller Menschen in Frage stellen. Dazu zählen für uns einzelne Einstellungen, Personen, aber auch Gruppen und Organisationen sowie gesamte gesellschaftliche Phänomene. 

Darüber hinaus gefährdet der Kapitalismus als System unsere Demokratie.

Freiheit, Würde und Gleichheit sind unverrückbare Prinzipien einer solidarischen und demokratischen Gesellschaft.

 

2. Demokratieinstitut

Um den Schutz der Demokratie und die Bekämpfung antidemokratischer Strukturen weiterhin gewährleisten zu können, fordern wir die Schaffung eines Demokratieinstituts, sowie die Auslagerung übrig gebliebener Kompetenzen an den polizeilichen Staatsschutz.

Beim Demokratieinstitut handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsinstitut, dass durch die Sammlung und Auswertung öffentlicher Quellen Erkenntnisse zusammenträgt. Diese sollen analysiert werden, um sie auf eine mögliche Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, beispielsweise durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, zu überprüfen.

Es ist ganz klar getrennt vom polizeilichen Staatsschutz. Das Demokratieinstitut, welches keinerlei Handlungskompetenzen hat, ist für die Sammlung, Auswertung und Systematisierung von Informationen zuständig. Der polizeiliche Staatsschutz handelt ausschließlich auf Grundlage der ihm vorliegenden Informationen und darf selbst keine derartigen analytischen Kompetenzen wahrnehmen.

Hauptaufgabe des Instituts ist das Sammeln und Auswerten von öffentlich zugänglichen Informationen. Darunter fallen sozialwissenschaftliche, politikwissenschaftliche, historische und psychologische Forschungen. Das Institut arbeitet also eng zusammen mit Universitäten und wissenschaftlichen Forschungsstellen.

Auf Grundlage der gesammelten Informationen werden anschließend wissenschaftliche Analysen erstellt. Diese können einen „Ist- Zustand“ zusammengefasst beschreiben, sie können Probleme und Gefahren erkennen und sie können konkrete Handlungsempfehlungen geben. Insgesamt dienen die Analysen als Grundlage für konkrete Maßnahmen seitens der Politik und der Zivilgesellschaft um gegen antidemokratische und menschenfeindliche Tendenzen vorzugehen. Hierbei sollen sowohl gesamtgesellschaftliche Entwicklungen als auch konkrete Organisationen und Einzelpersonen betrachtet werden.

Hierbei ist wichtig, dass die gesammelten Informationen öffentlich zugänglich sind, auch muss über die Beschaffungswege Transparenz gewahrt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Betroffene gegen Publikationen juristisch vorgehen können.

Um wissenschaftliche, qualitative Standards zu bewahren, soll das Institut ein Budget erhalten, durch welches Forschung sowie geplante Projekte finanziert werden können. 

Das Demokratieinstitut soll zusätzlich einen Beirat bekommen, in welchem antifaschistische und zivilgesellschaftliche Bündnisse und Organisationen vertreten sind. Dieser hat die Aufgabe, das Institut zu beraten und zu kontrollieren. Essentiell ist, dass das Demokratieinstitut unabhängig von der Exekutive ist. Weder Politiker*innen, noch die Polizei haben zu bestimmen, was menschen- oder demokratiefeindlich ist. Dies obliegt in diesem Sinne dem Demokratienistitut und auf anderer Ebene der Judikative.

Zudem hat das Demokratieinstitut eine Kontaktstelle, an die sich Bürger*innen, sowie NGOs und weitere demokratische Verbände und Organisationen wenden können, um dem Institut nähere Informationen zu beschaffen. Diese Informant*innen werden nicht wie im V-Personen System des Verfassungsschutz bezahlt. Wir wollen, dass Demokrat*innen aufgrund ihrer demokratischen Überzeugung die Verfassung schützen und nicht, dass Extremist*innen wenig Informationen für viel Geld verkaufen. Extremist*innen, die aus einer Szene aussteigen wollen, können sich ebenfalls an diese Kontaktstelle wenden. Sie sollen dann durch das Institut an ein entsprechendes Aussteigerprogramm o.ä. vermittelt werden und so zusätzlich bei der Reintegration in die Demokratische Gesellschaft unterstützt werden. 

3. polizeilicher Staatsschutz

Der polizeiliche Staatsschutz befasst sich mit gegen den Staat gerichteten Bestrebungen, sobald diese polizeilich relevant werden. Dabei wird er in der Regel durch eigene Abteilungen in den Polizeibehörden organisiert. Für ihn gibt es daher keine gesonderten Rechtsgrundlagen. Es gelten die jeweiligen allgemeinen Vorschriften für die Polizei. Er soll entsprechend präventive wie repressive Aufgaben wahrnehmen. Dazu zählen das Befassen mit “politisch motivierter Kriminalität”, terroristischen Straftaten sowie mit Spionageabwehr.

Jene Kompetenzen der aktuell noch bestehenden Verfassungsschutzbehörden, die wir für sinnvoll halten und Aufgaben, die weiterhin wahrgenommen werden müssen, sollen ausgelagert und an eben jenen polizeilichen Staatsschutz eingelagert werden. Beim polizeilichen Staatsschutz handelt es sich um eine Abteilung der Polizeibehörden, die sich mit bereits geschehenen, aber auch kurz vor der Verwirklichung stehenden Straftaten gegen den demokratischen Staat, der sogenannten „politisch motivierter Kriminalität“, beschäftigt.

Die Arbeit des Staatsschutzes unterliegt dabei bestimmten Eingriffsschwellen, die sich an der Konkretheit und der Schwere einer möglichen Gefahr orientieren. Die jeweiligen Eingriffsschwellen erlauben damit dem Staatsschutz, schon vor der Begehung einer Straftat einzugreifen.

Wir sind uns der strukturellen Probleme der Polizeibehörden – von Rassismus- und Antisemitismus-Skandalen über Reichsbürgerstrukturen bis zur Rolle in den NSU-Morden – bewusst. Der Polizei die Verantwortung für den Schutz der Demokratie zu übertragen, birgt Gefahren und linke Bewegungen lagen mit ihre Warnungen in diesem Bezug in der Vergangenheit richtig.

Gleichzeitig ist es, zumindest für die Zwischenzeit, notwendig, mithilfe staatlicher Behörden rechte und faschistische Gefahren abzuwehren, weil sie die notwendigen Mittel besitzen. Auch wenn der Staat in seiner aktuellen Form nicht unserem Ideal entspricht, ist er doch die derzeit beste Grundlage dafür, diese Ideale umzusetzen. Ein Staat, wie ihn sich unsere politischen Gegner*innen erträumen, versperrt uns diesen Weg im besten Fall. 

Aus diesem Zwiespalt heraus ist es auch notwendig, die Maßnahmen und Wege zu betrachten, mit denen diese Gefahren abgewehrt werden sollen. Wir müssen die Polizei daher endlich grundlegend reformieren und so demokratisch und menschenfreundlich gestalten. Dafür halten wir an den bisherigen Beschlusslagen zur Polizei fest. Insbesondere unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstellen müssen dringend eingeführt werden, um die gesamte Polizei und so auch den hier beschrieben polizeilichen Staatsschutz zu kontrollieren.

Aus diesem Grund betonen wir die Notwendigkeit der Trennung des Demokratieinstituts und des Staatsschutzes. Erkenntnisse zu demokratiefeindlichen Bestrebungen sammelt und wertet das Demokratieinstitut aus öffentlichen Quellen und in der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Forschungsstellen aus. Dabei nutzt es keine polizeilichen Mittel.

Der Staatsschutz nimmt keine demokratiewissenschaftliche Auswertung wie das Demokratieinstitut vor. Die Basis seiner Arbeitsweise muss wissenschaftlich sein, statt durch das Innenministerium gesteuert. Daher wird auch die Kategorie “politisch motivierte Kriminalität” abgeschafft. Der Fokus liegt auf Gefahren und Straftaten, welche die Demokratie gefährden oder auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit basieren.

Er ist darauf beschränkt, konkrete Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen, gerade auf der Grundlage der gesammelten Infos. 

 

4. Eingriffsschwellen

Die Maßnahmen der Polizei in der Strafverfolgung und der Prävention von Straftaten sind umfangreich. Jede Maßnahme greift dabei in die Grundrechte von Personen ein, z.B. durch eine Festnahme in das Grundrecht auf Freiheit. Deshalb müssen für jeden Eingriff eigens festgelegte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Strafverfolgung sind diese durch die StPO bundesweit einheitlich geregelt.

Im präventiven Bereich, also zur Gefahrenabwehr, ergeben sich die Maßnahmen und ihre Eingriffsschwellen aus den jeweiligen Gesetzen für Landes- und Bundespolizei. Hierbei ist festzustellen, dass sich die möglichen Maßnahmen selbst und auch die jeweiligen Eingriffsschwellen bundesweit unterscheiden. Länder, die von einer konsequenten Law-and-Order-Praxis schwärmen, geben ihrer Polizei dabei deutlich mehr Befugnisse und niedrigere Eingriffsschwellen, bspw. durch das Weglassen einer gerichtlichen Anordnung. So wird Missbrauch einfacher und Kontrolle schwieriger. Das gilt für die Polizeigesetze allgemein, aber auch für den polizeilichen Staatsschutz, der nach denselben Gesetzen handelt.

Weiter ist festzustellen, dass ähnlich schwere Grundrechtseingriffe im präventiven Bereich deutlich geringere Schwellen haben, als im strafprozessualen Bereich. Häufig wird mit rechtlich schwammigen Begriffen wie “drohende Gefahr” oder der “öffentlichen Ordnung” gearbeitet. Zudem können Personen in einigen Bundesländern für die Abwehr einer Straftat, deren eigener Strafrahmen selten zu einer Haftstrafe führen würde, Tage- bis Wochen in Präventivhaft genommen werden.

Wir fordern daher ein Musterpolizeigesetz unter Wahrung der Menschenrechte, um bundeseinheitliche Eingrifsschwellen festzulegen und hoch anzusiedeln. Wichtig ist uns hierbei, gerichtliche Anordnungen nur bei triftigen Gründen wegzulassen. 

5. Rechtsschutz

Die Maßnahmen des polizeilichen Staatsschutzes dienen häufig der weiteren Informationsgewinnung, um konkrete Straftaten rechtzeitig abwehren oder nach Vollendung umfänglich aufklären zu können. Um die Maßnahmen selbst nicht zu gefährden, wird dabei häufig verdeckt vorgegangen, also ohne dass die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt weiß, dass sie einer polizeilichen Maßnahme unterzogen wird. Das halten wir unter Beachtung der rechtlichen Hürden und der Verhältnismäßigkeit auch weiterhin für sinnvoll, um menschenverachtende Straftaten effektiv zu verhindern oder aufzuklären. 

Um Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit strikt zu schützen und sicherzustellen, fordern wir gerichtliche Anordnungen bei allen verdeckten Maßnahmen. Die Entscheidung sollen dann spezialisierte Richter*innen treffen, die sich bestens mit den möglichen Maßnahmen und den besonderen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit auskennen. Umfassende und regelmäßige Fortbildungen in Bezug auf diese Maßnahmen müssen vorgeschrieben sein. Diese Kurse sollen auch den Austausch mit Initiativen umfassen, die sich zivilgesellschaftlich für den Schutz vor Überwachung und der Privatsphäre einsetzen. Die Richter*innen sollen in Kammern bei den Oberlandesgerichten arbeiten, Rechtsmittel müssen umfassend ermöglicht werden.

Weiterhin ist es in diesen Fällen nicht möglich, dass sich die betroffene Person selbst gegen diese Maßnahme verteidigt. Um ihre Rechte dennoch in der Entscheidungsfindung zu vertreten, fordern wir die Einrichtung eines Verteidigungssystem. Pflichtverteidiger*innen sollen die Betroffenen auch ohne deren Wissen nach zufälliger Zuordnung vertreten.

6. Kontrollmöglichkeiten

Der polizeiliche Staatsschutz dringt durch seine Maßnahmen häufig in den engsten privaten Lebensbereich ein. Daher bedarf es für ihn neben einem ohnehin geforderten Beschwerde- und Ermittlungsstellen für die Polizei weitere gesonderte Kontrollmöglichkeiten.

Der polizeiliche Staatsschutz soll daher von einem parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert werden. Zudem soll es eine*n eigene*n Staatsschutzbeauftragte*n geben, der*die durch den Bundestag bestimmt wird.

Für die Erhaltung der Demokratie ist es wichtig, wie effektiv der polizeiliche Staatsschutz agiert. Die Arbeit des polizeilichen Staatsschutz muss daher ständig wissenschaftlich begleitet und analysiert werden. Durch wissenschaftliche Erhebungen kann kontrolliert werden, ob die Maßnahmen effektiv und die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe noch verhältnismäßig sind. Die Verantwortung für diese Kontrolle trägt das parlamentarische Kontrollgremium.

Damit eine Straftat in die Kategorie der demokratiefeindlichen Kriminalität fällt, muss sie als solche erkannt werden. Hierfür werden Polizist*innen in Kooperation mit dem Demokratieinstitut gesondert geschult, um rassistische und demokratiefeindliche Phänomene gezielt zu erkennen. Zudem wird durch verpflichtende Fortbildungen gewährleistet, dass die Polizist*innen selbst weiterhin auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

7. Schnittstellen

Ein regelmäßiger Austausch soll gewahrt werden. Dabei muss die Kompetenzverteilung allerdings zwingend gewahrt werden.

Das Demokratieinstitut und der polizeiliche Staatsschutz sind in gewissem Maße voneinander abhängig und brauchen daher einen festgelegten Weg der Kooperation. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit führt regelmäßig zur Gefährdung der Demokratie und zu konkreten Straftaten, teils kostet sie sogar Menschenleben. Um dies im Vorfeld durch den polizeilichen Staatsschutz abzuwehren, ist er auf die Datensammlungen und Analysen des Demokratieinstituts angewiesen. 

Umgekehrt ist es für die Analysen des Demokratieinstituts unerlässlich, über geschehene demokratie Kriminalität informiert zu sein, um Tatmotive, Anstiftung, vorherige Radikalisierungsprozesse sowie Qualität und Quantität in umfassende wissenschaftliche Lagebilder mit einzubeziehen. Gleiches gilt jedoch für die Fälle, in denen das Demokratieinstitut auf bestimmte Personen oder Gruppen aufmerksam machte und so Straftaten verhindert werden konnten.

Um diesen entstehenden Aufgaben nachzukommen, bedarf es Schnittstellen zwischen Demokratieinstitut und politischem Staatsschutz auf verschiedenen Ebenen. 

In konkreten Fällen und durch das DI analysierten Gefahren ist ein direkter Kontakt zwischen Sacharbeiter*innen beider Institutionen hinnehmbar und zudem nötig, da sie die jeweiligen Experten in ihrem Bereich sind. Es muss die Möglichkeit geben, die jeweiligen wissenschaftlichen und rechtlichen Bewertungen rückzumelden, um auszutarieren, ob es sich um einen Fall für den polizeilichen Staatsschutz handelt, oder (noch) nicht. Hierbei gilt aber weiterhin, dass der polizeiliche Staatsschutz nicht selbst Daten sammeln darf, jedoch darüber hinaus auch nicht als Auftraggeber für das Demokratieinstitut auftritt. Es besteht keinerlei Machtbeziehung oder Anordnungsbefugnis.

Um dem Ziel der Bekämpfung antidemokratischer Bestrebungen zielgerichtet nachkommen zu können, soll der polizeiliche Staatsschutz einer besonderen Auskunftspflicht gegenüber dem Demokratieinstitut unterliegen. 

Eine Zusammenarbeit ist unerlässlich, die getrennten Aufgabenbereiche müssen jedoch gewahrt werden.

 

I8 Betroffene polizeilicher Maßnahmen schützen - Body-Cam-Einsatz nicht in Ermessen der Polizei legen!

22.09.2023

Wir wollen die aktuelle Regelung zu körpernah getragenen Kameras (sog. Body-Cams) ändern, um Willkür zu verhindern und sie als ein effektives Mittel zum Schutz der Bürger*innenrechte zu verwenden und nicht nur einseitig zum Schutz von Polizist*innen.

Die aktuellen Regelungen dazu finden sich im Polizeiaufgabengesetz wieder. Die nun vorgeschlagenen Änderungen rütteln nicht an der Tatsache, dass das Polizeiaufgabengesetz verfassungswidrig ist und sofort zurückgenommen werden muss. Wir setzen uns weiterhin für ein Bayerisches Polizeigesetz nach demokratischen Prinzipien ein!

Wir weisen zudem explizit darauf hin, dass das Filmen polizeilicher Maßnahmen durch Privatpersonen rechtens ist. Die Forderungen sind dennoch notwendig, da nicht immer Dritte anwesend sind, die die Möglichkeit zur Dokumentation haben.

Durch das Aufzeichnen von Bild und Ton greift die Polizei in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Eingriff benötigt einen berechtigten Grund. Bisher dient das Aufnehmen dazu, die Polizeibeamt*innen sowie Dritte zu schützen, da die Aufnahme deeskalierend sei. Hierzu gibt es verschiedene Erfahrungsberichte.
Wir sehen in der Body-Cam die bisher nicht niedergeschriebene Möglichkeit, vor allem auch die von der polizeilichen Maßnahme betroffene Person zu schützen. Durch eine Aufnahme überlegen sich Polzist*innen zweimal, welche Worte sie nutzen und welche Maßnahme sie ergreifen, da per Video dokumentiert ist, ob die im Nachhinein vorgebrachte Schilderung der Tat  wirklich so geschehen ist. 

Wir sehen durch eine entsprechend strikte Regelung zum Vorteil betroffener Personen die Möglichkeit, sowohl Racial Profiling als auch rechtswidrige Polizeigewalt einzudämmen. 

Uns ist bewusst, dass dies nicht zum Erreichen dieser Ziele reicht, sondern nur eine kleine Maßnahme viel größerer, längst notwendiger Reformen sein kann.

Wann soll gefilmt werden?

Wir lehnen ausdrücklich eine permanente Videoüberwachung im öffentlichen Raum ab. Der Einsatz der Body-Cam kann daher nicht permanent sein.

Für den Einsatz wägen wir ab, in welchen Situationen der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus unserer Sicht hinnehmbar ist, da die Aufzeichnung vor Missbrauch schützt oder Missbrauch dokumentiert, um im Nachgang gegen ihn vorzugehen. Der Einsatz muss in jedem Fall erkennbar sein. Wenn er nicht offensichtlich ist, muss durch die Beamt*innen darauf hingewiesen werden.

Rechtswidrige Polizeigewalt

Wir möchten rechtswidrige Polizeigewalt im “Streifen-Alltag” eindämmen:

Wir fordern, dass Polizeibeamt*innen in bei der Durchführung einer polizeilichen Maßnahme verpflichtend selbige aufnehmen müssen, sobald unmittelbarer Zwang (also beginnend bei körperlichen Griffen) angewandt wird. So soll die Maßnahme dokumentiert werden, um ihre Rechtmäßigkeit im Nachgang immer auch anhand objektiver Beweismittel (statt nur anhand von Aussagen), überprüfen zu können. 

“Pre-Rec”-Funktion

Die sog. “Pre-Rec”-Funktion (= Pre-Recording) sorgt aktuell dafür, dass ab Drücken des Knopfs zur Aufnahme die vorherigen 30 Sekunden ebenfalls abgespeichert werden, um den Grund der Aufnahme zu dokumentieren. Das setzt voraus, dass die Polizeibeamt*innen unmittelbar den Knopf drücken, sobald die Eingriffsschwelle erreicht ist. Das halten wir in der Praxis, gerade bei sehr dynamischen und auch gefährlichen Situationen, nicht für zumutbar. Wir wollen die “Pre-Rec”-Länge daher unter Wahrung des Datenschutzes ausweiten. Hierfür muss geprüft werden, inwieweit eine Länge von zwei bis fünf Minuten vertretbar wäre. Diese Zeit halten wir für sinnvoll, um den Grund des Eingreifens in jedem Fall zu dokumentieren.

Aufnahme auf Verlangen

Wir fordern, dass von polizeilichen Maßnahmen betroffene Personen das Recht haben, die Aufzeichnung der Maßnahme selbst zu verlangen. So entscheiden sie über ihr Recht auf individuelle Selbstbestimmung und können die Maßnahme dokumentieren lassen, wenn sie sich unwohl fühlen oder die Rechtmäßigkeit anzweifeln. Einen Grund müssen sie den Beamt*innen jedoch nicht nennen.

Um dieses Recht zu garantieren, soll eine Spracherkennungsfunktion geprüft werden, wodurch die betroffene Person die Aufzeichnung auslösen kann und nicht auf ein aktives Handeln der Beamt*innen angewiesen ist.

Ermessensspielraum bei gewaltlosen Situationen

Wir wollen der Polizei in gewaltlosen Situationen weiterhin die Möglichkeit geben, eine Maßnahme aufzuzeichnen, wenn dies eine schützende Wirkung hat. Die Erfahrungen zeigen, dass sich einige Personen in einer solchen Situation zurückhaltender benehmen, wenn sie gefilmt werden. 

Flächenausstattung

Um den angestrebten Schutz flächendeckend zu erreichen, fordern wir, dass jede uniformierte Polizeistreife zu jedem Zeitpunkt mit mindestens einer funktionierenden Body-Cam ausgestattet sein muss. Sie muss darin beschult sein und beim Tragen der Body-Cam eindeutig als Träger*in gekennzeichnet sein. Zuwiderhandlungen gegen diese und andere Regelungen zu den Kameras werden dienstrechtlich verfolgt.

Verarbeitung der Aufnahmen

Wir bleiben bei der Forderung nach einer unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstelle für die Polizei. Diese soll auch die Aufzeichnungen verwalten, um eine Manipulation durch Polizist*innen zu verhindern. 

Zugriffe

Ist die Aufzeichnung ein Beweismittel für ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen eine Zivilperson, erhalten die zuständigen polizeilichen Sachbearbeiter*innen eine Kopie. Die Daten unterliegen dann den bereits vorhandenen Richtlinien und Löschfristen für Beweismittel.

 

Ist die Aufzeichnung zur Kontrolle unmittelbaren Zwangs oder auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt, so wird die Aufzeichnung mindestens zwei Monate gespeichert. Die betroffene Person kann in dieser Zeit rechtliche Schritte gegen die zugrunde liegende Maßnahme einleiten und die Aufzeichnung als Dokumentation anführen. Weiter kann sie eine Verlängerung der Speicherzeit ohne Angabe von Gründen verlangen, beispielsweise, weil sie mehr Bedenkzeit benötigt. In diesem Fall soll die Aufzeichnung sechs Monate gespeichert bleiben. Der betroffenen Person wird zudem das Recht eingeräumt, die Aufzeichnung einzusehen. Hierfür fordern wir geeignete, nicht bei der Polizei angesiedelte Stellen, die in einer angemessenen Entfernung liegen und bürger*innenfreundlich betrieben werden. Die von den Maßnahmen beroffenen Personen müssen von den handelnden Polizist*innen über diese Möglichkeit und die Kontaktwege informiert werden.

Erfolgt eine Anzeige der handelnden Beamt*innen – durch die betroffene Person, durch Dritte oder durch andere Polizeibeamt*innen – gelten die Regelungen von Strafverfahren. Hierbei ermittelt dann jedoch die unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle.

Ergeht nach zwei Monaten kein Anhaltspunkt für eine weitere Verwendung, werden die Aufzeichnung ohne weiteres, also auch ohne Ansicht gelöscht.

Technische Anforderungen

Zur Aufzeichnung werden weitere Daten gespeichert, wie Datum, Uhrzeit, aufzeichnende*r Beamt*in und GPS-Daten. Zusätzlich wird eine technische Möglichkeit geschaffen, wodurch der*die Beamtin im Nachgang den Grund der Aufnahme angibt, also ob durch eigenes Ermessen, auf Verlangen oder zur Dokumentation unmittelbaren Zwangs. Bei der Bildaufzeichnung muss auf einen möglichst großen Erfassungsbereich geachtet werden. Hier sollen Weitwinkelaufnahmen geprüft werden.

Datensicherheit

Die hochsensiblen Daten, die durch staatliches Handeln erzeugt werden, dürfen nicht auf privatwirtschaftlichen Servern gespeichert werden. Es müssen staatseigene Server geschaffen werden. Diese dürfen jedoch nicht vom Innenministerium, dem die Polizei unterstellt ist, verwaltet werden. Der Staat muss die Datensicherheit garantieren.

Aufgezeichnete Dritte

Die Aufzeichnungen dürfen nur dann gegen Dritte verwendet werden, wenn diese ein Kapitalverbrechen begehen. 

Begleitmaßnahmen

Unsere weiteren Beschlusslagen zum Thema Sicherheitspolitik, Polizei und Polizeiaufgabengesetz bleiben von diesem Antrag unberührt und sind weiterhin mehr als notwendige Maßnahmen!

Kennzeichnungspflicht

Wir betonen unsere Beschlusslage, dass alle Polizist*innen eine Kennzeichnung mitführen, wodurch sie für Dritte zu identifizieren sind. Das ist auch für Aufzeichnungen der Bodycam wichtig.

Informationskampagne

Die breite Zivilgesellschaft muss durch gezielte Kampagnen darauf hingewiesen werden, welche Rechte sie in Situationen mit der Polizei haben, dass sie das Recht haben, die Maßnahme aufzeichnen zu lassen und welche Schritte ihnen im Anschluss vorbehalten bleiben. 

 

B6 Keine Dresscodes an Schulen!

22.09.2023

Die Diskussion um Dresscodes, um erlaubte oder angemessene Kleidung ist keine neue an bayerischen Schulen. Gerade in dieser Frage beobachten wir die Ausnutzung von Machtunterschieden und die Verstärkung diskriminierender Strukturen. Kleiderordnungen und Verbote einzelner Kleidungsstücke sollen an vielen Schulen darauf abzielen eine angeblich freizügige Kleiderwahl – gerade von FLINTA*s (Frauen, Lesben, Interntersexuelle, Nicht-Binäre, Transsexuelle und Agender* Personen)  – zu verhindern. Begründet wird das oftmals mit sehr fragwürdigen Thesen, die auf einer sehr heteronormativen, patriarchalen und männlich dominierten Sichtweise basieren: Argumentationsmuster, wie beispielsweise einer „Ablenkung von männlichen Schülern und Lehrern“ hin zum Vorwurf einer „Provokation von sexistischen Äußerungen und Handlungen des männlichen Geschlechts“, wird FLINTA*s darüber hinaus „unangepasste Selbstdarstellung und Wichtigtuerei“ vorgeworfen. Dies sind übliche Rechtfertigungen von Kleidungsvorschriften seitens der Schulleitungen. Mit derartigen Begründungen wird das Ausmaß des Problems doch sehr deutlich: Schuld an sexistischen Vorfällen wären demzufolge diejenigen, die es eben durch ihre „Freizügigkeit“ provoziert und somit verursacht hätten. Das ist eine klassische Schuldumkehr im Sinne des Victim-Blamings, der Täter-Opfer-Umkehr, Slut-Shamings und der Rape-Culture (Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt als gesellschaftlich toleriertes und geduldetes Verhalten). Die Freiheit anzuziehen, worauf auch immer mensch Lust hat, sollte niemals durch Lehrer*innen, Ministerien oder die ominöse Schulgemeinschaft beschränkt werden, denn darin offenbart sich lediglich die Beschränktheit des Denkens derjenigen, die meinen, zu wenig Stoff sei ein Problem.

Die Körperlichkeit eines Menschen ist ein Faktum und keine Aufforderung. Das Problem ist nicht die Kleidung , das Problem ist und bleibt eine sexistische Einstellung der Gesellschaft, die vor allem den weiblichen Körper primär als Sexualobjekt sieht.  Diese Sichtweise ist von Grund auf falsch und muss deshalb beendet werden. Hierbei ist ein Zwang zu bestimmter Kleidung der falsche Weg, da dadurch nicht das eigentliche Problem angegangen wird, sondern nur Symptombekämpfung stattfindet.

Das Problem hierbei ist demnach nicht die Kleidung einer Person, das Problem ist ganz klar Sexismus! Sexistische Vorfälle müssen durch die Eindämmung sexistischen, chauvinistischen, patriarchalen und heteronormativen Gedankenguts bekämpft werden, nicht durch eine Drangsalierung, Herabwürdigung und Diskriminierung der Opfer.

Ein weiteres großes Problem von Kleidungsvorschriften können vergeschlechtlichte Vorgaben bei Schulkleidung oder Schuluniformen sein, die besonders für TIN* Personen (Trans, Inter, NonBinary) einen Leidensdruck hervorrufen können, da ihnen vorgeschrieben wird, welche Art von Kleidungsstücken sie zu tragen haben und diese nicht zur eigenen Geschlechtsidentität passen.

Abgesehen davon sind derartige Kleidervorschriften eine Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das Recht auf Entfaltung ist aber kein Recht auf Hass. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zählt nicht hinein, innerhalb dieses Rahmens gilt deshalb: Jeder Mensch soll so leben dürfen, wie er*sie es möchte. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung. Jeder Mensch soll sich so definieren können, wie er*sie eben möchte. Wir fordern  deshalb, dass Kleiderordnungen, die vor allem darauf abzielen, Kleidungsstücke die primär von FLINTA*s getragen werden, zu verbieten, im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nicht weiter zugelassen und ein entsprechendes Verbot festgeschrieben wird.

B4 Trainees for the future

22.09.2023

In Bayern sind 231.117 Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Die aktuellen Vorschriften zur betrieblichen Ausbildung müssen im Rahmen der Optimierung von Bildungseinrichtungen und angeboten abgeändert bzw. verbessert werden.

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren konstant geändert und die zunehmende Digitalisierung bringt neue Herausforderungen mit sich. Infolgedessen muss eine Anpassung der Ausbildungsinhalte in allen Ausbildungsberufen auf aktuelle, neueingeführte und modernisierte Methoden, Arbeitsweisen und Facherkenntnisse in der berufsspezifischen Branche erfolgen.

Die betriebliche Ausbildung wird während der gesamten Ausbildungsdauer im dualen System absolviert. Auch in der Berufsschule fordern wir die Abschaffung von Noten und die Einführung von konstruktiven und persönlichen Feedbacks. Wichtig ist, dass alle Schüler*innen sich zu jeder Zeit ein fachliches Feedback einholen können, um ihren Lernprozess evaluieren zu können. Die Abschlussprüfungen in ihrer jetzigen Form lehnen wir ab. Wir fordern eine abschließende Leistungsbewertung, die nicht den Großteil der Bewertung einer ganzen Ausbildung ausmachen. Das Aufgabenformat soll offener und interessensorientierter gestaltet werden.

Die Globalisierung betrifft heute fast alle Branchen auf dem Arbeitsmarkt und interkulturelle Kompetenzen sind erforderlich, um den steigenden Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Die angehenden Fachkräfte müssen die Möglichkeit haben ihre Fähigkeiten auszuweiten und deswegen ist ein Anrecht der Auszubildenden auf eine Teilnahme an interkulturellen Projekten zu garantieren. Des Weiteren soll für die Teilnahme von Auszubildenden an internationalen Austauschprogrammen und Projekten bis zu 12 Monaten Dauer ein Rechtsanspruch geschaffen werden, ohne die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes einholen zu müssen. Darunter fallen u.a. Programme des Erasmus-Plus-Projektes. Die Ausbildungsbetriebe werden verpflichtet ihre Auszubildenden für internationale Austausche ohne Nachteile freizustellen.

Darüber hinaus fordern wir eine bessere Vereinbarkeit und ausführliche Bereitstellung von Information für interkulturelle Projekte.

Aktuell ist das Angebot an interkulturellen Projekten nicht in allen Ausbildungsrichtungen genug ausgebaut. Es ist eine neue Konzeption der globalen  Projekte in der betrieblichen Ausbildung notwendig, um für alle Auszubildenden die Möglichkeit zu schaffen,  transkulturelle und sprachliche Kompetenzen zu erwerben.

U1 Still und starr ruht die Schneekanone

22.09.2023

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz, SPD-Landesparteitag

Wir fordern ein Verbot von künstlicher Beschneiung, sowie des Einsatzes von Sitzheizungen in Liften in allen Skigebieten Bayerns mit sofortiger Wirkung. Als Ausgleich für Einnahmeausfälle, die teilweise existenzbedrohend sein können, soll es kurzfristige Sonderhilfen für die Skigebiete geben, die eine Umstellung auf sanften Tourismus ermöglichen.

Langfristig wollen wir eine Transformation des Alpentourismus erreichen. Deshalb soll Nachhaltigkeit ein Kriterium für Mittel aus der Seilbahnförderung werden – zum Beispiel durch Umstellung auf Ganzjahrestourismus oder Ausbau der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Künstliche Beschneiung soll nicht weiter mit diesen Mitteln gefördert werden.

U2 Wasserversorgung sicherstellen

22.09.2023

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz, SPD Landesparteitag

Wasser ist ein knappes, wertvolles und lebensnotwendiges Gut. Durch die Verschärfung und das Voranschreiten der Klimakrise stehen wir in naher Zukunft sowohl international als auch in unserer Nachbar*innenschaft Auseinandersetzungen um Wasser bevor. Deshalb ist es für uns wichtig, politische Antworten zu finden und frühzeitig die Weichen zu stellen, dass Wasser auch langfristig in guter Qualität für die jeweilig notwendigen Zwecke zur Verfügung steht.

Trinkwasser als lebensnotwendiges Gut in hoher Qualität sichern
Die Bereitstellung von Trinkwasser ist ein essenzieller Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dieses oberste Gebot der öffentlichen Trinkwasserversorgung darf nicht in Frage gestellt werden. Privatisierung und Entstaatlichung stellen wir uns immer klar entgegen. Besonders im Fall von Trinkwasser, denn wir wollen eine krisenfreie Wasserversorgung zukünftiger Generationen sicherstellen.

Schutz von Wasservorkommen und lokale Wasserversorgung
Für uns ist klar, dass Trinkwasser in Bayern dort angeboten werden muss, wo es auch herkommt. Regionalität ist dazu die vorderste Prämisse. Das Wasserhaushaltsgesetz in Kombination mit der Bayerischen Gemeindeordnung setzen diese ortsnahe Trinkwasserversorgung durch die Kommunen bereits um.

Wir wollen, dass auch weiterhin Trinkwasser bevorzugt aus besonders geschütztem Grundwasser in der Region der Verbraucher*innen gewonnen und möglichst naturbelassen zu niedrigen und immer bezahlbaren Preisen geliefert wird. Dieser Vision folgend, muss auch unter den künftigen Herausforderungen Trinkwasser in ausreichender Menge und einwandfreier Beschaffenheit durch eine naturnahe Wassergewinnung bereitgestellt werden.

Zum Schutz vor Einträgen müssen mehr adäquate Wasserschutzgebiete in Bayern ausgewiesen oder an lokale Bedingungen angepasst werden. Darüber hinaus müssen Wasserschutzgebiete dauerhaft erhalten werden. Nur so kann eine ortsnahe Trinkwasserversorgung sicherstellt werden. Dazu braucht es aber nicht nur die Ausweisung von Schutzgebieten sondern auch entsprechende Kontrollsysteme mit entsprechender Personalausstattung, die wir für die Kommunen einfordern. Die  Festsetzungsverfahren von Wasserschutzgebieten muss durch neue administrative und rechtliche Strukturen deutlich beschleunigt werden. Hier ist auch der Schutz vor Nitratverseuchung zu berücksichtigen, dafür braucht es strikte Düngeverordnungen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Senkung der zulässigen Nitratkonzentration und PFOA-Konzentration im Trinkwasser ein.

Um die Wasserentnahme zukunftssicher zu gestalten, müssen bestehende Bewilligungen zur Wasserentnahme angesichts der Klimafolgen entsprechend angepasst und aktualisiert werden.

Bei der Frage der Wassergewinnung fordern wir, dass das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu erreichen, nicht aus den Augen verloren wird. Nicht einzelne ländliche Landkreise und Kommunen sollen durch ihre Wasservorkommen nur mehr belastet werden und ihre Möglichkeiten und die Lebensqualität der Bürger*innen eingeschränkt werden, während Städte und Metropolregionen profitieren. Es braucht deshalb Mitsprache für Landkreise und Kommunen bei der Ausweisung von Wasserschutzzonen. Für die Entnahme von Wasser müssen die betreffenden Gebietskörperschaften angemessen entschädigt werden, sodass Nachteile ausgeglichen und Mehrkosten aufgefangen werden können. Die Wassergewinnung einer Metropolregion muss zudem diversifiziert und auf mehrere Schultern verteilt werden.

Das Konzept einer naturnahen Wassergewinnung via Uferfiltrat sehen wir kritisch, solange es keine deutliche Reduktion von Einträgen chemischer Stoffe aus Einleitungen wie kommunalen Kläranlagen oder Quellen wie Agrarchemikalien, Luftimmissionen und Altlasten in die Oberflächengewässer gibt. Der Eintrag von Stoffen muss konsequenter abgewendet werden. Landwirtschaftliche Einträge, insbesondere Stickstoff, verseuchen jetzt schon vielerorts das Trinkwasser aufgrund zu hoher Nitratkonzentrationen. Auch der Eintrag von Stoffen wie PFOA durch die chemische Industrie ins Trinkwasser ist in Bayern Realität. Dem muss entschlossen entgegengewirkt werden. Dort, wo Stoffe wie PFOA im Trinkwasser nachgewiesen werden können, muss die Aktivkohlefilterung sichergestellt werden.

Wo immer Einträge entstehen oder entstanden sind, sind die Kosten der Aufbereitung des Wassers entsprechend dem Verursacher*innenprinzip zu organisieren. So sollen beispielsweise Industrieunternehmen, die für Stoffe im Wasser verantwortlich sind, für die Kosten aufkommen.

Wasserverteilung regeln, zusätzliche Wasserquellen erschließen
Wir wollen das Wasser trotz der klimatischen Veränderungen als Grundversorgung für alle Menschen zur Verfügung steht. Jedoch ist uns auch bewusst, dass angesichts einer zunehmenden Verknappung von Wasser in vielen Regionen es auch rigorosere Wassersparmaßnahmen braucht. Diese Maßnahmen müssen zuerst in der Landwirtschaft und Industrie umgesetzt werden, da sie den größten Hebel darstellen.

Um Nutzungskonflikten von Trink- und Brauchwasser vorzubeugen, wollen wir die Möglichkeiten der Substitution von Teilmengen durch Regenwasser oder recyceltes Wasser verstärken. Wir wollen den Bau von Regenwasserzisternen für urbane Bewässerungszwecke vorantreiben. Bei Neubaumaßnahmen muss der örtliche Bebauungsplan in Gebieten mit Wasserknappheit Regenwasserzisternen enthalten. Wo möglich sollen im bestehenden urbanen Raum Regenwasserzisternen nachgerüstet werden.

Bayern braucht einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft. In Zukunft braucht es eine regionale Wasserbewirtschaftungsplanung. Diese muss auch zwischen verschiedenen Sektoren vermitteln, insbesondere Gewerbe, Industrie, Schifffahrt, Stromerzeugung und Landwirtschaft müssen neu gedacht werden, um die Trinkwasserversorgung in keinem Fall zu gefährden. Auch deshalb erteilen wir der kommerziellen Vermarktung von Wasser, insbesondere von Tiefenwasser und Wasser aus schwer erneuerbaren Vorkommen eine klare Absage.

Die Wassersicherheit basiert immer auf den natürlichen erneuerbaren Wasservorkommen, welche durch unabhängige und redundante Standbeine in der Versorgung abgesichert sind. Neben regionalen Versorgungsstrukturen wollen wir als Rückfallebene auch überregionale Verbünde, wie Fernwasserversorgungen, um lokale Engpässe auszugleichen. Deshalb setzen wir uns in Bayern für die Etablierung kommunaler Wasserversorgungsverbände ein und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Außerdem wollen wir über die Bundesländergrenze hinaus Notüberleitungen etablieren, um in Härtefällen Kapazitäten besser zu verteilen.

Um die überregionale Zusammenarbeit zu verbessern und um die über 2000 einzelnen Unternehmen, die an der Wasserversorgung beteiligt sind zusammenzubringen, braucht es zusätzlich zu den lokalen Wasserbewirtschaftungsplanungen auch einen Landeswasserversorgungsplan.

Die Wasser-Infrastruktur der einzelnen Gemeinden ist größtenteils mehrere Jahrzehnte alt. Der Freistaat muss hier ein Wasserinfrastrukturmodernisierungs-Förderprogramm aufbauen, um Investitionsstau zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wasserversorgung in den Kommunen zukunftssicher ist.

Schwammstadt und Schwammdorf – Wasserversorgung in der Stadtentwicklung und Bauplanung mitdenken
Wir setzen uns für die sogenannte Schwammstadt und das Schwammdorf ein. Die Schwammstadt verbessert gleichzeitig das Stadtklima, die Biodiversität sowie die Möglichkeit, sich in der Stadt zu erholen und Natur zu erleben. Sie trägt dadurch zu Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen. In der „Schwammstadt“ bzw. dem „Schwammdorf“ werden Niederschläge – soweit möglich – direkt dort wo sie anfallen, in Grünflächen gespeichert, gereinigt, versickert, verdunstet oder wiederverwendet, etwa zur Bewässerung. Dazu muss das bestehende Kanalnetz angepasst werden. Entscheidend für die Umsetzung der Schwammstadt ist eine verbesserte und frühzeitigere Integration der Wasserwirtschaft in die Stadtentwicklungsplanung mit ihren Bezügen zur Bauleitplanung, Landschaftsplanung und Raumordnung.

Die Umgestaltung zur Schwammstadt betrifft alle Siedlungsbereiche. Vordringlich müssen aber hochversiegelte Bereiche, wie Innenstädte, Gewerbe- und Industriegebiete behandelt werden. Für die Umsetzung der Schwammstadt sind grüne Freiräume als eine unverzichtbare grüne Infrastruktur zu entwickeln. Die grüne Infrastruktur bezieht alle öffentlichen und privaten Freiflächen ein.

Dem Schutz und der Entwicklung der städtischen Baumbestände muss dabei, wegen ihrer hohen klimatischen Leistungen, ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wir wollen, dass grüne Infrastruktur zur kommunalen Pflichtaufgabe wird und im Landesentwicklungsprogramm verankert ist. Der Freistaat soll auf eine Anpassung der Bau – und Wasserhaushaltsgesetzgebung des Bundes hinwirken. Vor allem sollten in Bayern gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, um die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts zu beschleunigen und Hindernisse abzubauen. Die Einführung eines wasserwirtschaftlichen Begleitplans soll dazu als Maßgabe vom Freistaat etabliert werden, um eine wasserbewusste Bauleitplanung zu gewährleisten.

Einträge von umweltschädlichen Stoffen in den Wasserkreislauf, wie z. B. durch Zigaretten oder gewerblicher Abfallprodukte sollen gegen Null verringert werden. Dazu müssen Maßnahmen zur Nullemission bei den Verursacher*innen – sowohl Direkteinleiter*innen als auch Indirekteinleiter*innen – etabliert werden. Das gilt ebenso für eine weitergehende Abwasserbehandlung. Durch diese Maßnahmen kann qualitativ hochwertiges Nutzwasser als eine unabhängige alternative Wasserressource für Bewässerung und andere Brauchwassernutzungen/Grauwassernutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft müssen auch im Bereich der Wasserwirtschaft konsequent befolgt werden. Sachgerechte Wiederverwendung oder Nutzung von Regenwasser bieten alternative Ressourcen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und urbaner Flächen. Eine weitere Zunahme der Flächenversiegelung muss stark eingeschränkt werden. Die Festsetzung von „Grünkennwerten“, die für die unterschiedlichen Siedlungsgebiete angibt, wie hoch der verpflichtende Anteil von Grünflächen mit quantifizierbaren ökologischen Leistungen sein muss, um sinnvoll wirksam zu sein, muss für Kommunen verbindlich werden. In Gebieten mit Wasserknappheit sollte bei städtischen, gewerblichen und privaten Neuplanungen ein innerhäusliches Brauchwassersystem und der Ausbau einer dezentralen Regenwasserspeicherung verpflichtend vorgeschrieben werden.

I7 Drogenpolitik neu denken

22.09.2023

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz, SPD-Landesparteitag

In den letzten 10 Jahren starben jährlich zwischen Tausend und Zweitausend Menschen an den direkten Folgen ihres Drogenkonsums und die Tendenz steigt gerade unter jungen Menschen stark. Diesen Trend können wir mit den bisherigen Maßnahmen, die Repressionen und Bestrafung vorsehen, nicht stoppen. Gerade Bayerns Justizapparat fährt einen “law and order”-Kurs gegen Drogenabhängige. Dabei werden weder Erfolge im Kampf gegen die Abhängigkeit erzielt, noch Werte wie Humanität oder Solidarität gewahrt. Bayern steht im bundesdeutschen Vergleich extrem schlecht da. Wir wollen eine Neuausrichtung der Drogenpolitik erreichen, in Oberbayern, Bayern und dem Bund.

Prävention und Aufklärung durch den Bezirk ausbauen
Die jahrelange Taktik durch Drohszenarien und Druck Prävention zu betreiben, ist spätestens nach den neuesten Statistiken zu jungen Konsument*innen gescheitert und muss somit umgedacht werden.

Wir fordern den Fokus der Drogenprävention auf die Schulsozialarbeit zu legen, die Aufgabenübertragung auf die kommunale Sozialarbeit lehnen wir ab. Die Schulen sind feste Bestandteile im Alltag der Jugendlichen und somit ist die Möglichkeit verbindliche Präventionsangebote hier zu verankern einleuchtender und effektiver, als z. B. in Jugendzentren, wo sich die Jugendlichen freiwillig aufhalten.

So muss auch eine sinnvolle pädagogische Lösung gefunden werden, wenn die zu Betreuenden schon eine (eher harmlose) Abhängigkeit wie Tabak, Alkohol oder Cannabis entwickelt haben. Die Prävention darf hierbei nicht aus Verteufelung bestehen, sondern soll sich auf den vernünftigen Konsum ausrichten.

Zudem können Kooperationen mit Suchtberatungsstellen gebildet werden und gemeinsame Projekte z. B. auch an Schulen durchgeführt werden. Hierbei könnten frühere Abhängige über ihre Erfahrungen berichten und durch ein ehrliches Gespräch auf Augenhöhe einen wichtigen Präventionsbeitrag leisten. Die Kooperationen mit Suchtberatungsstellen sollten durch den Bezirk Oberbayern finanziell gefördert werden.

Die Hilfsangebote müssen niedrigschwellig sein und nach Wunsch auch anonym erfolgen, um so die Angst vor zukünftiger Benachteiligung, Stigmatisierung oder gar Belangung abzubauen.

Zudem wollen wir aufsuchende Beratung und Streetwork in Stadt und Land ausbauen, die ebenso niedrigschwellig erreichbar und beratend tätig sein und Obdachlosigkeit entgegenwirken soll.

Die Hilfsangebote müssen niedrigschwellig sein und nach Wunsch auch anonym erfolgen, um so die Angst vor zukünftiger Benachteiligung, Stigmatisierung oder gar Belangung abzubauen.

Drogenpolitik komplett neu denken
Zur konsequenten Umsetzung muss deshalb der Konsum und der Besitz geringer Mengen jeglicher Drogen durch eine Novelle des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), ähnlich dem portugiesischen Modell, entkriminalisiert werden. Statt eines Straftatbestands (nach StGB) wollen wir die Überführung in eine Ordnungswidrigkeit (nach OwiG) erreichen. Der Drogenhandel und Besitz großer Mengen soll weiter strafrechtlich verfolgt und strikt unterbunden werden.

Die Beratungsstellen sollen mit Unterstützung der Kliniken des Bezirks (kbo) aufgebaut werden, die bereits jetzt Suchtkranke behandeln. Es soll eine Struktur aus- und aufgebaut werden, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist.

Aufgegriffenen Personen sollen ihre Drogen abgenommen werden. Anstatt sie damit aber nur zu weiterem Kauf und damit die meist bereits wirtschaftlich angeschlagene Personen in weitere finanzielle Notlagen zu treiben, sollen Angebote zur Substitution in den Beratungsstellen aufgebaut werden und in Extremfällen auch die ärztlich überwachte Abgabe von reinem Heroin geprüft werden. Ebenso sollen Möglichkeiten zum besseren Konsum bereitgestellt und z. B. sterile Spritzen kostenlos verteilt werden. Die beste Lösung wäre die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, was der Freistaat Bayern aktuell allerdings verhindert (siehe unten).

Schon vor der Änderung der bundespolitischen Ausrichtung der Drogenpolitik muss der Freistaat Bayern vorangehen und verantwortungsvollere Drogenpolitik umsetzen. Aktuell treibt Bayern Suchtkranke von besser abzuschätzenden Drogen wie Kokain und Heroin zu z. B. Fentanyl, das kaum zu dosieren und nicht zu kontrollieren ist. Die repressive Haltung treibt die Konsument*innen darüber hinaus zum Konsumieren ins Private oder an verborgenste Orte, wo bei verabreichter Überdosis keine Hilfe geleistet werden kann.

Dazu gehört als erster Schritt, die harte und meist rassistisch-klassistisch motivierte Verfolgung durch die bayerische Polizei zu beenden, keine Haftstrafen oder Bußgelder für geringe Eigenkonsum-Mengen zu verhängen und Süchtigen bessere Unterstützung beim Entzug zu gewähren. Wir fordern daher: Haftstrafen und Bußgelder müssen fallen gelassen werden, wenn die Konsument*innen stattdessen zustimmen, ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Das Beratungsangebot soll schnellstmöglich mit Unterstützung der kbo-Kliniken aufgebaut werden und Langzeitbetreuung und Substitutionsmöglichkeiten aus- und aufgebaut werden. Die konsequente Weiterführung dieser Forderungen ist die Einrichtung von Drogenkonsumräumen.

Schon vorher sollen Streetworker*innen Süchtige mit beispielweise sauberen Spritzen versorgen und Ratschläge zu möglichst sicherem Konsum anbieten.

Des Weiteren muss die Praxis des kalten Entzugs in bayrischen Gefängnissen sofort beendet und durch eine humane, medizinisch-professionelle Praxis ersetzt werden.

Drogenkonsumräume auch in Bayern
Die Einrichtung von Konsumräumen, wie es sie in einigen Bundesländern bereits gibt, ist eine logische Konsequenz aus diesen Überlegungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass auf Landesebene diese Räume, in denen der Konsum von Suchtmitteln unter ärztlicher Aufsicht begleitet und ermöglicht wird, durch eine Verordnung möglich gemacht werden.

Konsumräume können nachweislich dazu beitragen, die Zahl der Tode durch Überdosis zu reduzieren, da fachkundiges Personal den Konsum überwacht und Beratung anbieten kann. Darüber hinaus können diese ebenso dazu beitragen, die Reinheit der konsumierten Drogen zu verbessern, indem eine Analyse des mitgebrachten Stoffs vollzogen wird. Ebenso wird ein Beitrag zur Verhinderung von Krankheitsübertragungen durch hygienischere Umstände geleistet.

Konsumräume sind ein niedrigschwelliges Angebot für Suchtkranke, die ihnen einen sicheren Konsum ermöglichen und sie darüber hinaus nicht nur in Kontakt mit Ärzt*innen, sondern auch mit Beratungsstellen bringen kann. Daher müssen Konsumräume nicht nur an zentralen, leicht erreichbaren Orten errichtet werden, sondern auch eine Nähe zu Beratungsstellen aufweisen.

Substitutionsbehandlungen, also die Behandlung opiatabhängiger Patienten mit Ersatzstoffen, sind in Bayern grundsätzlich möglich. Ziel dieser Therapie ist eine gesundheitliche, psychische und soziale Stabilisierung Suchtkranker. Das Angebot lässt in Bayern jedoch mehr als zu wünschen übrig, in vielen Regionen gibt es nach wie vor kein Angebot zur Substitutionstherapie.

Aus diesem Grund fordern wir einen forcierten Ausbau dieses Therapieangebots und auch einen vermehrten Einsatz dieser Methode, sofern sie medizinisch geboten erscheint. Ärzt*innen, die Substitutionstherapie anbieten, benötigen darüber hinaus die rechtliche Sicherheit und eine Unterstützung bei der notwendigen Zusammenarbeit mit Therapeut*innen, Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen.

Nach einer landesweiten Umsetzung dieser Punkte setzen wir uns besonders dafür ein, dass die Kliniken des Bezirks (kbo) Substitutionsbehandlungen vermehrt forcieren. Darüber hinaus sollen mit Unterstützung der kbo-Kliniken Konsumräume errichtet werden und ein Monitoring betrieben werden, um sowohl die medizinische Versorgung als auch die Nähe zu Beratungsstellen zu garantieren.

Entkriminalisierung
Wir wollen bei der Entkriminalisierungdebatte zwischen Cannabis und anderen Drogen wie Kokain, Heroin oder synthetischen Drogen, die bereits nach kurzer Zeit ein hohes Sucht- und Gefährdungspotential aufweisen, schon bei einmaligem Konsum stark schädigende Wirkung entfalten, extreme Rauschzustände verursachen und schwer zu dosieren sind, unterscheiden.

Cannabis soll nicht nur entkriminalisiert werden, sondern wie die bereits jetzt legalen Drogen Alkohol und Tabak legal erworben, angebaut und konsumiert werden dürfen, also vollumfassend legalisiert werden.

Kriminelle Handelsnetzwerke können so zerschlagen werden, die Qualität kann durch staatliche Stellen geprüft werden. Verkauf kann außerdem über staatlich überwachte Stellen erfolgen, so dass der Jugendschutz gewährleistet werden kann. Social Clubs sowie den Anbau und Verkauf durch öffentliche Stellen unterstützen wir dabei.

Sollte eine Legalisierung nicht möglich sein, fordern wir eine umfassende Entkriminalisierung, sodass der Besitz kleiner Mengen und Eigenkonsum nicht mehr verfolgt werden.

Dazu muss der Begriff “geringe Menge”, der nach BtMG nicht verfolgt werden soll, klar definiert und auf 10 Gramm festgelegt werden. Zudem fordern wir, dass das bayerische Justizministerium durch eine Weisung Strafverfahren gegen Konsument*innen oder Besitzer*innen geringer Mengen Cannabis untersagt.