Archive

Ä11 zum RGP6

4.04.2023

Z. 336 : und die Mutterkuhhaltung einfügen

Ä10 zum RGP6

4.04.2023

Z. 321: Erhalt der Natur und die Diversifizierung

Ä9 zum RGP6

4.04.2023

Z. 320: beachten: auch BIO-Landwirte profitieren stark durch die Förderung nach Fläche und brauchen diese Mehrfläche auch zur Bewirtschaftung.

Ä8 zum RGP6

4.04.2023

Z. 313 vorrangig anstatt ausschließlich…

Ä7 zum RGP6

4.04.2023

Z. 296: Auch hier muss die Wertigkeit der produzierten Produkte bei den Verbrauchenden ankommen und nicht nur aus dem Topf gefördert werden.

Ä6 zum RGP6

4.04.2023

Z. 283: wollen wir ermöglichen das Durchschnittsalter der Landwirt*innen zu senken und die Lust auf das Übernehmen des Betriebes fördern. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Betriebsübergaben

Ä5 zum RGP6

4.04.2023

Z. 276 Anmerkung: Die von der Gesellschaft eingeforderten Leistungen müssen angemessen entlohnt werden, nicht nur durch Förderungen, sondern auch über die Wertschätzung für die produzierten Nahrungsmittel. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Ä3 zum RGP10

4.04.2023

Streiche Z. 143: Dafür wollen wir eine Enquete-Kommission einsetzen.

Ä2 zum RGP10

4.04.2023

Füge ein Z. 44: Care-Arbeit, ein. Ein zentraler Schritt dafür ist für uns die 30-Stunden-Arbeitswoche bei vollem Lohn für alle. Dadurch haben alle mehr Zeit um Care-Arbeit zu leisten.

R1 Rechtsradikale Symbolik bekämpfen, verbieten bestrafen

4.04.2023

Die Strafbarkeit rechtsradikaler Symbole wird neu bewertet: Die Liste der nach §86a StGB strafbaren Symbole wird durch das zuständige Innenministerium erweitert. Ferner wird ein nationales und ein europäisches Register nationalistischer, nationalsozialistischer und faschistischer Symbole, Texte und Lieder eingeführt, dass ständig aktualisiert wird und als Grundlage juristischer Verfolgung dient.

Explizit wird die Verwendung folgender Symbole in rechtsradikalen Kontexten strafbar:

Schwarze Sonne , Reichsflagge, Reichskriegsflagge von 1867 – 1921, 1922 – 1933, 1933 – 1935

Auch wird geprüft, ob sich die Verwendung der Flagge der Südstaaten der USA, die sogenannte Konföderierten- Flagge, welche ein Symbol für Sklaverei und Rassismus darstellt, verboten und unter Strafe gestellt werden kann. Sollte sich dies bestätigen, wird entsprechend gehandelt.

Des Weiteren wird geprüft, ob sich die Verwendung des Zahlencodes 168:1 als Verherrlichung von Straftaten (§140 StGB) und/oder Volksverhetzung (§130 StGB) unter Strafe stellen lässt. Ebenfalls soll die Verwendung des Codes „Fourteen Words“ geprüft werden. Sollte sich dies bestätigen, wird entsprechend gehandelt.