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I8 Mehr Sicherheit durch besseres Waffenrecht

14.12.2018

Bis zum 14.09.2018 muss die neue EU-Waffenrecht Richtlinie in deusches Recht umgesetzt werden.

Diese Richtlinie entschärft leider das deutsche Waffenrecht. Es gilt den illegalen Waffenbesitz strenger zu kontrollieren und einzudämmen, und diese Richtlinie so umzusetzen, dass möglichst große Sicherheit gewährleistet ist und Gewalttaten verhindert werden.

Hierfür fordern wir:

  1. Die Patronenzahl pro Magazin ist zwar reduziert worden, dennoch kann mit Magazinen Missbrauch betrieben werden. Deshalb sollen wie in Belgien Magazine angemeldet und mit einem Siegel mit Sollbruchstellen versehen werden. Um den illegalen Waffenbesitz zu reduzieren, soll der Besitz von nicht angemeldeten und nicht versiegelten Magazinen mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bedroht sein.
  2. Da Deko-Waffen von metalltechnisch versierten Menschen leicht in funktionierenden Waffen umgewandelt werden können, sind auch diese anzumelden. Das Nichtanmelden von Deko-Waffen muss mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bewehrt sein.
  3. Waffen und Alkohol sind eine höchst gefährliche Kombination. Wer am Schießstand mit Waffen, davor und auch danach, bei, vor und nach der Jagd, beim Munitions- oder Waffenkauf alkoholisiert angetroffen wird, soll als persönlich nicht zuverlässig und deshalb seine Waffen abgegeben. Insofern ist § 6, Abs. 1 WaffG vom 30.06.2017 zu ergänzen.
  4. Ohne Übung kann es auch bei Jägern zu Fehlschüssen kommen. Jäger sollten deshalb wie Sportschützen regelmäßig eines Schießnachweises erbringen müssen: 1x Monat, 12x im Jahr, um auch weiterhin Waffen erwerben zu können. Wer die Fristen nicht einhält, soll wie die Sportschützen im Jahr 18x einen Schießnachweis erbringen.

S15 Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung für alle Lebensbereiche!

14.12.2018

 

Wir fordern, dass alle vorhandenen Beratungsmöglichkeiten erfasst und in leichter Sprache bekannt gemacht werden, damit Inklusion gelingen kann und Menschen mit Behinderung ihre Rechte nach dem BayTHG 4 wahrnehmen können.

S14 Schutz vor Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

14.12.2018

Maßnahmen zur Verbesserung:

  • Die Informationen zum Schutz vor Gewalt müssen den Menschen mit Behinderung in leichter Sprache zugänglich gemacht werden.
  • Es müssen durch klare Strukturen deutliche Zeichen gegen Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung gesetzt werden. Das Ziel ist eine präventive Wirkung und die Sicherheit im Umgang mit Gewalt.
  • Die Haltung zu diesem wichtigen Thema muss offen und bewusst und durch eine verbindliche Vorgehensweise gesichert sein.
  • Die Mitarbeiter in den Einrichtungen müssen für die Präventionsarbeit, für das Verhalten in Verdachtssituationen und für konkrete Fälle einheitlich informiert und fachlich geschult werden.

S13 Barrierefreie Gesundheitsversorgung für alle

14.12.2018

Wir fordern, dass bei der Gesundheitsversorgung in Kliniken, Arztpraxen und bei therapeutischen Angeboten auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung eingegangen wird:

  • in Kliniken besonders bei der Aufnahme und Entlassung
  • in barrierefreien Arztpraxen
  • durch besondere Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • durch eine Kennzeichnung von Angeboten für mehrfach behinderte Menschen

Wir fordern weiter:

  • eine gesetzliche Regelung der Frage von Assistenzen und Mitnahme von eigenen Hilfsmitteln in Kliniken; geregelt ist lediglich, die Begleitung durch den persönlichen Assistenten
  • wie im öffentlichen Raum auch für Praxen und Therapieräume die verbindliche Barrierefreiheit
  • die Schulung von Ärzten und Therapeuten in leichter Sprache
  • auch in Mittelfranken ein Medizinisches Zentrum für erwachsene Behinderte = Schwerpunktpraxis für mehrfach behinderte Menschen wie es sie bereits in München und Würzburg gibt.

S12 Öffentliche Gesundheitsversorgung ausbauen: Aufhebung der Fachgebietsbeschränkung für die bayerischen Bezirkskliniken

14.12.2018

Der   Landesparteitag spricht sich dafür aus, die Fachgebietsbeschränkung für die bayerischen Bezirkskliniken aufzuheben.

Zum Ausbaus der öffentlichen Gesundheitsversorgung ist die Voraus-
setzung zu schaffen, dass die kommunalen Krankenhäuser, seien sie in Trägerschaft eines Bezirks, einer Stadt oder eines Landkreises, die Möglichkeit bekommen, untereinander Kooperationen und Verbünde einzugehen z.B. mit dem Ziel, notwendige Spezialisierungen mit größeren Planungseinheiten zu gewährleisten. Damit kann ein zuverlässiger Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen Bayerns geleistet werden. Das ist auch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll. Im Verbund kann Effizienz gesteigert und Überlebensfähigkeit gesichert werden.

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen.

A10 Mitbestimmung von Arbeitnehmervetreter*innen in Verwaltungsräten von Kommunalunternehmen durchsetzen

14.12.2018

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Kommunalunternehmen muss ausgebaut werden. Die Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) und ggfls. weitere gesetzliche Bestimmungen im Kommunalrecht sind entsprechend zu ändern. Arbeitnehmervetreter*innen sollen künftig das Recht haben, in angemessener Zahl mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat eines Kommunalunternehmens vertreten zu sein.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen. Alle Ebenen der BayernSPD werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.

B14 Die Zeitschrift „Schule und Wir“ in das digitale Zeitalter führen

14.12.2018

 

Die SPD Mittelfranken fordert, dass die Verbreitung der Zeitschrift „Schule und Wir“ des Kultusministeriums ab sofort in digitaler Form und nur nach Anfrage in gedruckter Form publiziert wird.

B13 Bildungsfreistellungsgesetz für Bayern!

14.12.2018

Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, das kein Bildungsfreistellungsgesetz hat, in dem eine Teilnahme an weiterbildenden Veranstaltungen gesetzlich geregelt ist. Deshalb fordern wir ein Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern.

B12 Gründung einer Kommission für mehr politische Bildung

14.12.2018

Wir fordern, dass auf Bundesebene eine Kommission gegründet wird, welche sich mit der Frage „wie die politische Bildung verbessert werden kann“ beschäftigt und Lösungsansätze erarbeitet. Dies kann entweder parteiübergreifen und vom Bund, oder direkt von der SPD organisiert werden. Es sind aber auch alle anderen Ebenen dazu aufgefordert sich Gedanken zu machen wie politische Bildung für alle Altersklassen, vom Kind bis zur/zum Rentner*in organisiert werden kann.

B15 Mehr Praktika an Gymnasien

14.12.2018

Die SPD Mittelfranken fordert, dass Gymnasien sich verpflichten den Schüler*innen bereits ab Anfang der Mittelstufe die Befreiung für ein freiwilliges einwöchiges Praktikum zu ermöglichen, neben dem von der

Schule      verpflichtenden      Praktikum      in      der      neunten      Klasse.