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Ä7 zum S4

22.10.2023

Leider kommt es immer wieder vor, dass zu einer Hochrisikogruppe gehörende Personen das Medikament Paxlovid nicht bekommen, da sich behandelnde Ärzt*innen zu wenig auskennen oder das Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist – gleichzeitig sind in Deutschland größere Vorräte vorhanden, die zu verfallen drohen. Es muss daher dringend mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Ä6 zum S4

22.10.2023

ersetze „welches nicht aufgegeben werden sollte“  durch:

Insbesondere die Aufhebung der Isolationspflicht kritisieren wir scharf, hierdurch werden Arbeitnehmer*innen, die nicht ins Home Office wechseln können, sowie Schüler*innen und Kitakinder einer hohen Gefährdung ausgesetzt.

Ä5 zum S4

22.10.2023

ersetzen durch:

Außerdem sind Tests die Grundlage, um das Infektionsgeschehen verlässlich abzubilden und die Bevölkerung angemessen zu informieren. Der Zugang zu kostenlosen Tests für die Bevölkerung muss daher wiederhergestellt werden – dazu sollten Selbsttests unbürokratisch und kostenfrei verteilt werden und der Zugang zu kostenfreien PCR-Tests für Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wiederhergestellt werden. Die Vergütung für Arztpraxen sollte so gestaltet werden, dass diese einen Anreiz bekommen, Tests auch durchzuführen.

Ä1 zum S2

22.10.2023

Lebensunterhalt First statt Reha vor Rente

 

Obwohl für die Krankheit ME/CFS lange bekannt ist, dass in vielen Fällen körperliche wie geistige Überlastung zu einer dauerhaften Verschlechterung führen kann und für LongCovid ähnliches beobachtet wurde, werden immer wieder Betroffene zu aktivierenden Rehas gedrängt. Betroffene berichten regelmäßig von erheblichen Zustandsverschlechterungen nach Rehas. Das Prinzip “Reha vor Rente” der Deutschen Rentenversicherung ist grundsätzlich richtig, für eine Krankheit, die so wenig erforscht ist, und bei der in vielen Fällen die Reha eher schadet als hilft, sollte es allerdings nicht stur zur Anwendung kommen. Die Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen muss an erster Stelle stehen und die Betroffenen müssen die Möglichkeit bekommen, selbstbestimmt mit den Ärzt*innen ihres Vertrauens zu arbeiten.

Ä4 zum S4

22.10.2023

ersetzen durch:

In Geschäften des täglichen Bedarfs, ÖPNV und Fernverkehr, im öffentlich zugänglichen Bereich von Ämtern und Behörden und vergleichbaren Bereichen sollte nur bei einer stabilen, sehr niedrigen Inzidenz auf eine Maskenpflicht verzichtet werden, denn es handelt sich hierbei um Bereiche, die vulnerable Personen kaum meiden können und in denen sehr viele fremde Menschen aufeinander treffen. Ein noch sensiblerer Bereich ist der medizinische Bereich, insbesondere Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheime. Patient*innen und Bewohner*innen ist es dort nicht immer möglich, selbst eine hochwertige Maske zu tragen, sei es, weil sie schlafen, essen, für die Behandlung die Maske abnehmen müssen, oder weil es sich um Babys und Kleinkinder handelt – sie sind entsprechend auf den Schutz durch andere angewiesen. Die Aufhebung der Maskenpflicht im medizinischen Bereich kritisieren wir daher scharf.

Ä2 zum I5

22.10.2023

Die Stadt München soll umbenannt werden in “München (bei Miltenberg)”. Der Franz-Josef-Strauß Flughafen soll umbenannt werden in Kurt-Eisner Flughafen, Miltenberg soll an der Flughafen München GmbH als gleichberechtigte*r Teilhaber*in neben der Stadt München (bei Miltenberg), dem Freistaat Bayern und dem Bund beteiligt werden. Wir erhoffen uns dadurch, die Beschwerden über lange Anreisen aus Miltenberg zu Veranstaltungen der Jusos Bayern zu überwinden, indem wir durch die Umbenennung die Nähe der beiden Metropolen München und Miltenberg zum Ausdruck bringen.

Die Begründung müsste dann komplett entfallen, auch wenn sie ja formal nicht mitbeschlossen wird.

Ä1 zum B6

22.10.2023

und deswegen soll Kleidung, die explizit Botschaften transportiert, die die Würde des Menschen angreift oder verfassungsfeindliche Symbole zeigt, verboten werden können.

Ä3 zum S4

22.10.2023

ersetzen durch: Daher sollte die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Innenräumen (auch am Platz an Schulen, Universitäten und in gemeinschaftlich genutzten Arbeitsräumen) bei hohen und mittleren Ansteckungszahlen auch in Zukunft möglich sein und umgesetzt werden.

Ä2 zum S4

22.10.2023

ersetze „und und Länder“ durch „Bund und Länder“ 

Ä1 zum S4

22.10.2023

Z. 13 – 16 ersetzen durch: Damit das möglich ist, müssen aber bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten und Testpflichten bei Bedarf schnell wieder eingeführt werden und, um ein eigenverantwortliches solidarisches Verhalten der Bevölkerung zu ermöglichen, kostenlose Testmöglichkeiten und der unkomplizierte und kostenlose Zugang zu Impfungen erhalten bleiben.