Das Programm der Berufseinstiegsbegleitung an Bayerischen Mittel- und Förderschulen ist fest zu verankern. Es wird auf Realschulen und Gymnasien ausgeweitet.
Archive
I2 Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe
31.03.2023Maßnahmen zum Klimaschutz gelten heute als „freiwillige Leistungen“ und unterliegen somit haushaltsrechtlich strengen Restriktionen. Faktisch sind Maßnahmen zum Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie der Energiewende unumgänglich, wenn wir unsere Städte und Gemeinden „enkeltauglich“ und nachhaltig weiterentwickeln wollen.
Dazu muss Klimaschutz rechtlich kurzfristig als kommunale Pflichtaufgabe verankert werden. Grundbedingung für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik ist, dass der Freistaat Bayern hierfür alle Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstattet.
Für diese Finanzausstattung muss auf Landesebene unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Fachverbänden ein System erarbeitet werden, das allen Kommunen unabhängig von ihrer jeweiligen eigenen finanziellen
Leistungsfähigkeit die erforderlichen Handlungsspielräume eröffnet.
M1 Keine Erpressung durch Lukaschenka zulassen - humanitäre Katastrophe verhindern: Flüchtlinge an der belarussisch-polnischen Grenze unverzüglich aufnehmen
31.03.2023Tausende Menschen, die Opfer von Flucht und Vertreibung wurden, harren an der belarussisch-polnischen Grenze aus und sind bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und ohne ausreichend Versorgung mit Nahrungsmittel und Medikamenten dem Tod hilflos ausgeliefert. Es ist nicht nur ein humanitärer Akt, sondern auch moralischer Anspruch der mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten EU, den Menschen sofort und unverzüglich zu helfen, sie aufzunehmen und zu versorgen. Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen (Länder, Bund, Europa) dafür ein, schnell und unbürokratisch zu helfen.
S19 Wir wollen unser Selbstbestimmungsrecht! Deshalb: Schwangerschaftsabbrüche jenseits des Strafgesetzbuches neu regeln
31.03.2023Wir begrüßen, dass die Streichung des §219a durch den Koalitionsvertrag vereinbart ist, fordern jedoch darüber hinaus die Streichung der Paragrafen 219 StGB und 218 StGB. Stattdessen fordern wir die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Sozialgesetzbuch und die Kostenübernahme des medizinischen Eingriffs durch die Krankenkasse. Eine entsprechende Anpassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist notwendig. Bei dieser Neuregelung sind die Beratungspflicht sowie die Fristenregelung ersatzlos zu streichen. Schwangerschaftsabbrüche gegen den Willen der Schwangeren sollen weiterhin im Strafgesetzbuch verankert bleiben.
S18 Stärkung / Aufbau LSBTIQ*-Beratungsstrukturen im ländlichen Raum und Angebot querer Bildung an Schulen
31.03.2023Wir fordern die langfristige Schaffung, sowie den Ausbau und die Stärkung von LSBTIQ*Beratungsstrukturen insbesondere im ländlichen Raum. Zudem soll an Schulen ein Bildungs- und Aufklärungsangebot zu LSBTIQ*-Themen aufgebaut und gefördert werden.
S17 Häusliche Pflege durch Familienangehörige aufwerten und ausreichend Plätze in der Tages- und Kurzzeitpflege schaffen
31.03.2023Durch die demografische Entwicklung ist vorhersehbar, dass die Anzahl der zu pflegenden Personen zunehmen wird. Bei der laufenden Diskussion stehen vor allem der Personalmangel und die defizitären Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals im Vordergrund. Die häusliche Pflege durch Angehörige wird dabei oftmals vergessen.
Ziel muss es sein, Menschen so lange wie irgend möglich den Verbleib in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Dabei leisten in den allermeisten Fällen die Angehörigen die Hauptlast der Pflege und schränken dafür unter Umständen ihre Erwerbstätigkeit ein. Für diese schwere Arbeit noch dazu bei Einschränkung der eigenen beruflichen Karriere erhalten sie unseres Erachtens nicht die erforderliche Aufmerksamkeit. Zwar gibt es bereits vielfältige Hilfen und staatliche Unterstützung, auch die Krankenkassen halten mehre Angebote vor, dennoch sollte hier noch mehr getan werden, insbesondere die Tagespflege und die Kurzzeitpflege ist noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Dass sowohl durch Land wie Bund die häusliche Pflege durch Familienangehörige finanziell und ideell besser honoriert wird.
- Die Fraktionen im Land- und Bundestag sollen darauf einwirken, dass die Informationen über Unterstützungsleistungen offensiv publiziert werden.
- Angebote und Möglichkeiten der Kurz- und Tagespflege müssen massiv ausgebaut und die dafür notwendigen Finanzmittel müssen bereitgestellt werden.
S16 Beste Gesundheitsversorgung in Bayern: Ausreichend Landesmittel zur Krankenhausfinanzierung bereitstellen
31.03.2023Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, umgehend eine verlässliche Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser in Bayern sicherzustellen, die in der Berechnungsgrundlage angemessen ist.
S15 Schutz der psychischen Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen
31.03.2023Zum Wohle und Schutze der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Oberpfalz und in ganz Bayern fordern wir, die Anzahl von Kassensitzen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen im ländlichen Raum zu erhöhen. Darüber hinaus sollen mehr Mittel für Eltern-Kind-Kuren, für die Schulsozialarbeit sowie weitere präventive Angebote für Kinder und Jugendliche (z.B. Gutscheinlösungen für Sport- und Kulturvereine, außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote) bereitgestellt werden. Um den Einfluss der Corona-Pandemie und der monatelangen Kontaktbeschränkungen auf Kinder und Jugendliche über einen längeren Zeitraum zu begleiten und Maßnahmen zur Kompensation von psychischen und mentalen Beeinträchtigungen auch rasch in die Wege leiten zu können, fordern wir einen Runden Tisch vom Bayerischen Landtag, an dem fachübergreifende Expert*innen sowie Kinder und Jugendliche zur mentalen Gesundheit arbeiten und aus dem heraus Empfehlungen und Forderungen an die Politik zu konkreten Maßnahmen für die mentale Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen entstehen.
SAT3 Beschluss zur Verankerung der Funktion des/der stellv. Generalsekretär*in in der Satzung des SPD Landesverbandes Bayern 2
31.03.2023Einfügen in §16 (2) Landessatzung als neue Ziffer 5
(2) Dem Landespräsidium gehören an:
(1.-3.)
- die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, sofern eine Wahl erfolgt ist,
- die stellvertretende Generalsekretärin oder der stellvertretende Generalsekretär, sofern eine Wahl erfolgt ist,
- drei weitere, vom Landesvorstand aus seiner Mitte zu wählende Mitglieder.
SAT2 Beschluss zur Verankerung der Funktion des/der stellv. Generalsekretär*in in der Satzung des SPD Landesverbandes Bayern 1
31.03.2023Einfügen in §14 (1) Landessatzung als neue Ziffer 5 und Anpassung der folgenden Ziffern:
(1) Dem Landesvorstand gehören an:
(1.-3.)
- die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, sofern die Wahl dieses Amtes auf Antrag der oder des Vorsitzenden erfolgt,
- die stellvertretende Generalsekretärin oder der stellvertretende Generalsekretär, sofern die Wahl dieses Amtes auf Antrag der oder des Vorsitzenden erfolgt,
- die Sprecherin oder der Sprecher der bayerischen Europaabgeordneten der SPD,
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