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P5 Sexismus innerhalb der SPD bekämpfen – Awarenessteams etablieren

4.04.2023

In allen SPD-Gliederungen ab der Unterbezirksebene werden ab sofort Awarenessteams eingesetzt. Wenn es bereits Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte gibt, sollen diese Teil des Awarenessteams sein. Diese Teams bestehen aus mindestens zwei und höchstens acht Personen, wobei das Team paritätisch zu besetzen ist. Ein Platz ist vorrangig an non-binary Personen zu vergeben. Da die Awarenessteams für alle da sein sollen, werden die Mitglieder des Teams auf den jeweiligen Jahreshauptversammlungen der SPDGliederungen beziehungsweise auf den Parteitagen für die gleiche Dauer wie der Vorstand gewählt. Dabei wäre es gut, wenn die Vorsitzenden nicht Teil des Awarenessteams sind, damit es hier zu keiner Vermischung der Ämter kommt.

Die Awarenessteams fungieren als dauerhafte Ansprechpersonen für alle Genoss*innen bei innerverbandlichen Problemen mit Sexismus und Diskriminierung wie z.B., rassistische, ableistische Strukturen und Diskriminierung. Sie sollen innerhalb des Verbandes für diese Themen mit der gesamten Gruppe zu sensibilisieren und betroffene Genoss*innen unterstützen. Die Beratung des Awarenessteams ist vertraulich. Falls es notwendig erscheint und von den Betroffenen gewünscht ist, hat das Awarenessteam darüber hinaus die Aufgabe, mit der*dem Vorsitzenden oder eine*n der stellvertretenden Vorsitzenden, falls die*der Vorsitzende betroffen ist, der jeweiligen Untergliederung über den Umgang mit den Vorfällen zu beraten. Sowie über Maßnahmen zu entscheiden (Ansprechen, Aussprache, Meldung des Vorfalls an den Vorstand). Soweit erforderlich, empfiehlt das Awarenessteam dem Vorstand weitergehende Sanktionen (z.B. Hausverbot). Nach Abschluss dokumentiert das Awarenessteam anonymisiert den Vorfall und berichtet an den Vorstand.

Das Awarenessteam ist telefonisch und per Mail erreichbar sowie auf Veranstaltungen persönlich ansprechbar. Die Kontaktdaten sind in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Bei großen Veranstaltungen (z.B. Landesparteitag) kann das Awarenessteam durch weitere Unterstützer*innen ergänzt werden.

Auf Bezirks- und Landesebene soll es darüber hinaus für die Genoss*innen, die sich in Awarenessteams engagieren und Mandatsträger*innen, Schulungen im Maximalintervall von 6 Monaten geben, bei der Neuwahl muss eine Schulung innerhalb von 2 Monaten nach der Wahl erfolgen. geben. Diese dienen der Aus- und Weiterbildung der Awarenessbeauftragten und bieten ihnen die Möglichkeit, sich ohne Druck über die teilweise belastenden Erfahrungen aus der Awarenessarbeit auszutauschen und die Arbeit zu reflektieren. Zudem können die Awarenessteams hier gemeinsam Strategien entwickeln, wie der Verband besser sensibilisiert werden kann und was nötig ist, damit wir gemeinsam Sexismus und Diskriminierung innerhalb der Partei beenden.

 

Als SPD schreiben wir uns den Feminismus auf die Fahnen, wir kämpfen für Gleichstellung und wollen Parité in den Parlamenten erreichen. Und doch kommt es auch in unseren eigenen Reihen noch viel zu häufig vor, dass insbesondere junge Frauen unangenehme Erfahrungen machen müssen. “Komm mit aufs Foto, dann sieht das hübscher aus” ist dabei ein harmloseres Beispiel.

Auch innerhalb der Partei kann es zu weitaus verletzenderen Sprüchen und auch zu übergriffigem Verhalten kommen.

Vor allem, wenn dieses Verhalten, wie zumeist, von älteren weißen endo-cis-Männer, aber auch weißen cis-Fraue gezeigt wird, die eine Funktion im Verband einnehmen, ist es für, die oftmals jungen Genoss*innen meist schwer und die Hemmschwelle hoch, sich bezüglich dieses Fehlverhaltens jemandem anzuvertrauen.  Die parteipolitische Stellung und unser Wunsch mit allen Genoss*innen wertschätzend und zielorientiert zusammenzuarbeiten erhöht die Hemmschwelle zusätzlich.   Dieses Problem wollen wir beheben, indem wir niedrigschwellige Anlaufstellen für Personen, die Opfer von Diskriminierung und Sexismus wurden, schaffen.

Da die Beratung in diesen Fällen nicht immer einfach ist, wollen wir den ehrenamtlichen Awarenessteams Möglichkeiten geben, sich fortzubilden und die eigene Arbeit zu reflektieren.

Wir als gesamte Partei stehen vor der  Herausforderung einen Diskriminierung- und Sexismus freien Ort zu schaffen, in dem sich Personen unabhängig des Geschlechts frei fühlen, sich  für unsere gemeinsamen Ziele zu engagieren. Awarenessteams können uns alle dabei unterstützen.

S22 Europäischen und sozialen Verpflichtungen nachkommen – Bundeseinheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe mit Fokus auf „Housing First“ erarbeiten

4.04.2023

Die Jusos Unterfranken beantragen, das die Bundestagsfraktion der SPD in der Bundesregierung durchsetzt, dass ein Konzept erarbeitet wird, um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beenden.

 

Aufgrund der in den letzten 10 Jahren um 70% gestiegenen Zahl der Obdachlosen in der EU, wurde vom Europaparlament das Ziel vereinbart die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen. Hierfür wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Zur Umsetzung wurden außerdem Gelder bereitgestellt. Hierbei ist beispielsweise das Prinzip „Housing First“ hervorzuheben, dass dem finnischen Modell sehr nahekommt.

 

Hierzu haben die JUSOS auf dem Bundeskongress der Beschlüsse vorgelegt, die nur noch in ein Bundeseinheitliches Konzept überführt und umgesetzt werden müssen.

 

Dieser Antrag stellt hierfür die Begründung, warum jetzt ein Konzept von Seiten der Bundesregierung erarbeitet werden muss.

 

Derzeit gibt es in Deutschland auf Bundesebene keine Konzepte, um die Zielsetzung der europäischen Union, die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, zu erreichen. Derzeit gelten lediglich extrem niedrige Mindeststandards die nach europäischem Recht als Menschenunwürdig gelten (siehe RL 2013/33/EU). Die Erarbeitung von Konzepten wird auf die Gemeinden abgewälzt, die damit überfordert sind. Obdachlosenhilfe ist hierdurch vom Wollen und der Zeit der zuständigen Mitarbeiter, sowie der Kassenlage der Gemeinden und nicht am Gemeinwohl orientiert. Beides ist oft sehr gering und Zuständigkeiten werden umhergeschoben.

 

Was derzeit in Deutschland zum Thema Obdachlosigkeit gemacht wird, scheint uns als systematische Abschreckung vor Obdachlosigkeit gedacht zu sein und nicht zur Hilfe der Betroffenen. Das deutsche Modell, Menschen in Not allein zu lassen, ist speziell im Vergleich mit dem finnischen Modell als gescheitert zu betrachten.

Wie Gustav Heinemann erklärte: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“. Es ist es traurige Realität in Deutschland, dass vor allem obdachlose Mädchen und Frauen auf der Straße und in Massenunterkünften tagtäglich Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Obdachlose sind häufig mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Das enge Aufeinanderleben potenziert hier jedes Konfliktpotenzial. Die Abwesenheit von Suchtbekämpfung und/oder psychologischer Hilfe führt dazu, dass Obdachlose keine Chance haben, ein normales Leben zu führen.

 

Der Winter ist für Obdachlose besonders schlimm. Hier bleibt oft nur die Wahl, sich den menschenunwürdigen Bedingungen der Massenunterkünfte zu fügen oder draußen Angst vor dem Erfrieren haben zu müssen. Tief blicken lässt hierbei die Tatsache, dass sich dennoch viele dazu entscheiden, lieber auf der Straße zu schlafen. Gang und gäbe ist es Hierzulande, dass insbesondere Frauen zu sexuellen Gefälligkeiten im Austausch für kurzfristiges Wohnrecht genötigt werden.

Bei Kindern, die in solchen Verhältnissen aufwachsen sind, ist mit schwerwiegenden Spätfolgen zu rechnen. Wie Karl Lauterbach erklärte, sind die Kindheitsjahre von oberster Wichtigkeit, für die Entwicklung zu einem psychisch stabilen Mitglied der Gesellschaft.

 

Auch bei diesem Thema ist es, wie bei den Verordnungen zu Corona, auch die Pflicht des Staates für die körperliche und mentale Unversehrtheit seiner Bürger zu sorgen.

 

Das bereits umgesetzte finnische Modell basiert auf einer intensiven und koordinierten Zusammenarbeit des Staates mit Gemeinden, Organisationen und Freiwilligen. Fundament bildet der Ansatz, dem Obdachsuchenden zuerst eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen, anstatt Wohnungslose in Massenunterkünften unterzubringen. Erst nach der erfolgreichen Wohnungsvermittlung folgen Schritte wie eine Suchtbekämpfung oder Psychotherapie. Auf dieser sicheren Basis beginnt die Arbeitsvermittlung. Eine engmaschige Betreuung durch geschultes Personal unterstützt die Wohnungssuchenden bei Anträgen sowie Alltagsfragen. Hierzu wurden 300 zusätzliche Fachkräfte für soziale Arbeit eingestellt. NGOs und Gemeinden bekommen vom Staat vergünstigte Anleihen zum Wohnungsbau. Zudem wird auf eine inklusive Wohnungsbelegung geachtet. 25% sind Sozialwohnung, 30% werden subventioniert und 45% an den Privatsektor vermietet. Mit jeder erfolgreichen Neuvermietung spart sich der finnische Staat 15.000 € pro Jahr. Die langfristige Erfolgsquote ist hoch: 4 von 5 behalten dauerhaft ihre Wohnung und finden Arbeit. In den vergangenen Jahren ist es dadurch gelungen, die Zahl der Wohnungslosen von einst 17.000 auf rund 4.000 zu verringern.

 

Dies soll zusammen mit den Beschlüssen der Bundes JUSOS zu einem Bundeseinheitlichen Konzept führen, das etappenweise umgesetzt werden kann. Dieser Antrag soll diese dringend notwendigen Verbesserungen anstoßen, um ein bundesweit einheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe zu Erstellen und wirkliche Änderungen für Menschen in Not zu erreichen.

 

V6 Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen

4.04.2023

Wir fordern die Schaffung eines Gesetzes auf Grundlage von Art. 15 GG durch die Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.

Für den Fall, dass das Flugaufkommen durch diese Maßnahme – es ist eine Preissteigerung gegenüber den Kunden zu erwarten – nicht reduziert werden kann, werden die Mehreinnahmen den Gesellschaftern zur Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt.

Dadurch findet ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte statt: nicht nur Flugtickets werden teurer, sondern auch Bahn- und ÖPNV-Tickets können im selben Zug günstiger angeboten werden.

Darüber hinaus setzen sich die Städte, der Freistaat und der Bund in der Flughafengesellschaften für eine Streichung der Subventionen gegenüber Fluggesellschaften aus. Unabhängig davon stehen wir zur Forderung des Verbots und der Abschaffung von Kurzstreckenflügen.

V5 Natur und Kultur mit vollen Zügen genießen

4.04.2023

Urlaubszeit bedeutet tausende Tourist*innen, volle Parkplätze und verstopfte Straßen.
Bundesweit werden diese Regionen schon seit Jahren durch den motorisierten
Individualverkehr belastet.

Die jeher stark frequentierten Ausflugsziele im Inland und insbesondere im
bayerischen (Vor-)Alpenraum im Oberpfälzer oder im Bayerischen Wald, in der
Mainfrankenregion etc. haben während der Covid 19 Pandemie und den damit
einhergehenden Reisebeschränkungen noch einmal verstärkt Zuspruch gefunden.
Den Anwohner*innen in den touristischen Ausflugsregionen wird ein unzumutbares
Verkehrsaufkommen aufgebürdet, eine “Blechlawine”, die zu erheblichen
Einschränkungen im Alltag führt. Aus diesem Grund möchten wir den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) besonders in den touristischen Hochburgen stärken und
somit die Bevölkerung vor Ort entlasten sowie einen Beitrag zu klimaneutraler
Mobilität leisten. Eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs in den Regionen
touristischer Ausflugsaktivitäten ist unabdingbar.

Derzeit werden Parkraumkosten häufig in unterschiedlichen Modellen in Ticketpreise
touristischer Attraktionen wie Bergbahnen, Skiliften und Sehenswürdigkeiten
eingerechnet, sodass das Parken und die Anreise mit dem eigenen Auto letztlich
kostengünstiger erscheinen. Das wollen wir verändern. Wir fordern Kombitickets für städtische und staatliche Ausflugsziele in Kombination mit der Nutzung des ÖPNVs anzubieten. Diese Tickets müssen hierbei deutlich attraktiver als der Einzelkauf ausgestaltet werden Dies würde einerseits das Interesse an den Ausflugszielen zusätzlich erhöhen, die Anreise mit dem ÖPNV attraktiver und die Anreise mithilfe des motorisierten Verkehrs unattraktiver gestalten. Zusätzlich fordern wir die Möglichkeit auch nicht städtische und staatliche Betreiber*innen von Ausflugszielen solche Tickets in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Verkehrsbetrieben anbieten zu können.

V4 Ein Tarif für ganz Bayern

4.04.2023

Für uns ist klar, dass die Haupthürde einer verstärkten ÖPNV-Nutzung in Bayern ein
unzureichendes Angebot insbesondere im ländlichen Raum ist. Dieses muss
ausgebaut und deutlich verbessert werden. Einen Beitrag dazu kann eine Reform der
Tarif- und Verkehrsverbünde in Bayern leisten, denn um die Struktur der Tarif- und
Verkehrsverbünde in Bayern ist es schlecht bestellt. In keinem anderen Bundesland
gibt es so viele Landkreise und kreisfreie Städte, die keinem Verbund angehören.
Während in Bayern zehn Landkreise und kreisfreie Städte keinem oder nur teilweise
(Dillingen, Bad Tölz-Wolfratshausen) einem Verbund angehören, sind es im Rest der
Bundesrepublik gerade einmal sieben Landkreise, die keinem Verbund angehören. In
weiteren Landkreisen wird gerade einmal eine Fahrplankoordination betrieben, einen
gemeinsamen Tarif gibt es aber nicht (in Oberbayern z. B. Rosenheim, Garmisch-
Partenkirchen und Altötting).

Neben diesem grundsätzlichen Mangel der fehlenden Integration in einen Tarif- und
Verkehrsverbund sind die Zersplitterung sowie die fehlende Integration des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) als größte Mängel der bestehenden Tarif- und
Verkehrsverbünde zu nennen. Kleinere Verbünde wie sie rund um Augsburg,
Ingolstadt, Regensburg oder Würzburg bestehen, sind landesweit kaum von
Bedeutung. Sie werden dem Anstieg der z. B. von Berufspendler*innen
zurückgelegten Distanzen nicht mehr gerecht. Die Nutzung des ÖPNV scheitert daher
neben dem unzureichenden Angebot häufig an Verbundgrenzen. Der Erwerb
mehrerer Fahrkarten macht die Nutzung des ÖPNV nicht nur zeitaufwendiger,
sondern ist oftmals auch teurer als eine vergleichbare Strecke innerhalb eines
Tarifverbundes.

Wir begrüßen daher die aktuellen Bestrebungen zur Erweiterung der bestehenden
Tarif- und Verkehrsverbünde wie sie derzeit z. B. für den MVV vorbereitet werden. Wir
halten diese Erweiterungen aber bei Weitem nicht für ausreichend, um attraktive
Verbundräume zu schaffen, die wesentlich zur Stärkung des ÖPNV beitragen. Die
bestehenden Verbünde sollen daher erweitert werden. Insbesondere mit einer                                               Fusion des MVV, AVV und VGI wollen wir mittelfristig einen bedeutenden
Verbund im südbayerischen Raum schaffen. Perspektivisch ist das Ziel ein
landesweiter Verbund wie es ihn z. B. in Berlin und Brandenburg seit über zwei
Jahrzehnten gibt.

Die Schaffung eines einzigen, bayernweiten Tarif- und Verkehrsverbundes halten wir
für eine zentrale Voraussetzung zur Schaffung landesweiter 365€-Tickets und
schließlich auch des kostenlosen ÖPNVs in Bayern. Klar ist, dass ein solcher Verbund
nicht zentralistisch, sondern dezentralisiert und mit zahlreichen Querverbindungen
aufgebaut werden muss. Solche Querverbindungen fordern wir insbesondere für
mittelgroße Städte wie Rosenheim oder Hof, die auch als regionale Knotenpunkte
dienen sollen. Um diese Knotenpunkte herum soll es auch ausreichend
Nachtverbindungen geben, um den Nahverkehr für junge Menschen attraktiv zu
machen. Der Aufbau eines verständlichen und einfachen Tarifsystems stellt bei einem
so großen, dezentralisierten Verbund eine besondere Herausforderung dar. Hier sind
auch die Chancen der Digitalisierung zu Nutzen und Beratungsangebote via
Videoschalte, nutzer*innenfreundliche Fahrkartenautomaten sowie App-Angebote so
auszulegen, dass automatisch der günstigste Tarif gewählt wird.

Uns ist es wichtig, dass die Organisation des ÖPNVs und insbesondere der
Tarife durch die öffentliche Hand wahrgenommen wird. Wir bevorzugen daher
Verbünde, die als Aufgabenträger*innenverbund von Freistaat und Kommunen
(Landkreise und kreisfreie Städte) getragen werden. Unternehmensverbünde
oder Mischverbünde von Aufgabenträger*innen und Unternehmen, in denen
privatwirtschaftlich arbeitende Unternehmen Einfluss auf die Ausgestaltung
des ÖPNVs und der Tarife haben, lehnen wir ab. Je größer ein Verbund wird,
desto zahlreicher werden die vertretenen Kommunen und desto komplexer wird
auch die Abstimmung mit und unter den Kommunen. Wir fordern daher eine
Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in den Gesellschafter*innenversammlungen
der Verbünde. Des Weiteren soll sich das Stimmgewicht der Kommunen an der
vertretenen Bevölkerung orientieren.

Um den Nutzen eines großflächigen Tarifverbundes auch auf angrenzende
Bundesländer sowie Nachbarstaaten zu erweitern, sind entsprechend großzügige
Übergangsbereiche in benachbarte Verbünde zu schaffen. Die Größe des Verbundes
und großzügige Übergangsbereiche sollen insbesondere Pendler*innen im gesamten
Verbundraum massiv entlasten.

P3 Barrierefreie Parteiveranstaltungen bei Jusos & SPD

4.04.2023

Alle Menschen sind gleichberechtigt, so sagt es auch der Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die2 ser garantiert Menschen mit Behinderung die uneingeschränkte Teilhabe am politischen und öffentlichen Le-

  • In der Realität sieht es aber leider so aus, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden und nicht an politischen Prozessen beteiligt sind. Ganz besonders wird das deutlich, wenn man den prozentualen Anteil der Bevölkerung von Menschen mit Behinderung (9,5%) mit dem Anteil im Bundestag (3,2%) vergleicht.

Deswegen fordern wir bei allen Veranstaltungen der Jusos ab der Bezirksebene und der SPD ab der Kreis8 verbandsebene nach Prüfung der Notwendigkeit und Möglichkeit folgende Kriterien einzuhalten und vor der Veranstaltung auf Verfügbarkeit zu prüfen. Dabei ist die Möglichkeit einer Bereitstellung schriftlich über die  Homepage oder die Einladung vorab anzubieten:

  • Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
  • Barrierefreie Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Zugänglichkeit mit Rollstuhl auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (z.B. Aufzüge)
  • Verfügbarkeit ausreichender, barrierefreier Toiletten/Badezimmer/Schlafgelegenheiten
  • Sicherstellung eines angemessenen Mobiliars bei Veranstaltungen für Gespräche und Essen auf Augenhöhe (nicht nur Stehtische).
  • Adäquate Möglichkeiten zur Wortmeldung und Bühnenerreichbarkeit (zugängliche, nicht zu steile Rampen)
  • Für Menschen mit Höreinschränkung/Gehörlosigkeit:
  • Möglichkeit eines Hörhilfeanschlusses per Induktionssystem
  • Verfügbarkeit einer Gebärden- oder Schriftdolmetscher*in Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit:
  • Audio-Transkription bei Filmen
  • Angemessene Umgebung für Blinden– und Assistenzhunde (Wassernapf) Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
  • Antrags-/Beschlussbücher und anderen Publikationen in einfacher Sprache Verwendung von Piktogrammen bei komplexen Inhalten unabhängig von der Art der Behinderung.
  • Sitzplatz und Verpflegung für etwaige Assistent*innen
  • Für uns ist es selbstverständlich, unsere Veranstaltungen zu so gestalten, dass jede*r daran teilhaben kann. Mit diesen Rahmenbedingungen kann es uns gelingen, dass Menschen mit Behinderung Politik in unserer Partei aktiv erleben und mitgestalten können. So leisten wir einen wertvollen Beitrag, um Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention im politischen Alltag umzusetzen!

I4 Gründung kommunaler Unternehmen erleichtern

4.04.2023

Gemeinden müssen die Möglichkeit erhalten, im Einzelfall frei über den Erhalt oder die Gründung kommunaler Unternehmen zu entscheiden.

  • Insbesondere Art. 61 II der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) ist daher zu
  • streichen („Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und
  • in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private
  • Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.“).
  • Außerdem sind die Anforderungen (insbesondere des Artikel 87 BayGO) zugunsten
  • Kommunaler Unternehmen zu erleichtern. Insbesondere die Regelungen, dass ein öffentlicher Zweck das Unternehmen „erfordern“ muss, ist anzupassen.
  • Am besten wäre es aber, wenn die Gemeinden im Einzelfall frei über die Gründung
  • kommunaler Unternehmen entscheiden könnten, also weder Erforderlichkeit noch
  • Nutzen begründen müssten. Es ist daher langfristig darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Regelungen der EU und der World Trade Organisation (WTO) dies künftig ermöglichen.

I3 Kommunale Seniorenarbeit als Pflichtaufgabe

4.04.2023

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert zu Beantragen, dass die Bayerische Gemeindeordnung durch die Aufnahme der Seniorenarbeit* als Pflichtaufgabe der Gemeinden (analog der Jugendarbeit) geändert wird.

S21 Seniorengerechte Schriftgröße

4.04.2023

Die SPD wird aufgefordert zu beantragen, dass bei allen amtlichen Schreiben der Bayerischen Ministerien, Behörden und Dienststellen eine Seniorengerechte Schriftgröße verwendet wird. Das betrifft vor Allem die Kopf- und Fußzeilen mit Aktenzeichen, Ansprechpartnern, Telefonnummern und Bankverbindungen.

S20 Erstellung eines „Masterplans Pflege“

4.04.2023

Der SPD Landesparteitag-Antragsparteitag Bayern möge als Beitrag den Antrag zur Erstellung eines „Masterplans Pflege“ den Forderungskatalog beschließen und an die entsprechenden Parteigremien zur weiteren Beschlussfassung auf Bundesebene weiterleiten.

 

Angesichts des schlechten Zustandes unseres Pflegesystems muss die SPD dieses

Thema zu ihrer zentralen politischen Arbeit machen. Politik, Kranken- und

Pflegekassen, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Vertreter der Versicherten/soziale

Selbstverwaltung sowie Betroffenen-Verbände können gemeinsam mehr in der

Pflege bewegen. Nicht zuletzt zeigt uns die Corona Pandemie, wie anfällig unser Gesundheitssystem ist. Deshalb wird mit diesem Forderungskatalog eine umfassende Restrukturierung unseres Pflegesystems mit sozialdemokratischem Anspruch vorgeschlagen. Wir brauchen einen ,,Masterplan Pflege“, der sich nicht damit begnügt Details zu korrigieren und an sogenannten ,,Stellschrauben“ zu drehen. Vielmehr gilt es, den gesamten Pflegebereich und seine Einbettung in unser Gesundheitssystem auf den Prüfstand zu stellen und angesichts des demographischen Wandels nachhaltig zukunftsfähig zu verbessern.

Die folgenden Punkte sollen bei der Erstellung „Masterplans Pflege“ in die Beratungen einbezogen werden.

 

  1. Zurück zur bedarfsgerechten Personalplanung statt Finanzierung über die sogenannten Fallpauschalen.

Da das Finanzierungsmodell der Krankenhäuser über Fallpauschalen und DRG’s (Diagnosis related groups) bei uns genauso wie zuvor in anderen Ländern versagt hat, sollte es auf den vorherigen Stand wieder rückgängig festgelegt werden. In der Krankenpflege sowie in der ambulanten und stationären Altenpflege sind für alle Fachbereiche Personaluntergrenzen auf Bundesebene gesetzlich festzulegen. Bis dies erreicht ist, sind die Länder ermächtigt, über Landesgesetzgebung dies sicherzustellen. Die Refinanzierung muss über die Kranken- und Pflegekassen garantiert sein. Die gängige Praxis, dass Pflegebedürftige wegen der Fallpauschalen-Regelung nicht austherapiert aus dem Krankenhaus entlassen werden und die weitere Behandlungspflege der entlassenen Pflegeheimbewohner zu Lasten der Pflegekassen statt der Krankenkassen geht ist nicht weiter hinnehmbar und muss korrigiert werden. Die Pflegeleistung wie auch der

Patientenschlüssel in einem Krankenhaus oder Pflegeheim werden als

Qualitätsmerkmal definiert. Um die Durchsetzungsfähigkeit pflegerischer Anliegen zu gewährleisten, sollen die Führungsgremien in Kliniken und Pflegeeinrichtungen paritätisch mit Pflegedirektoren/-innen und medizinischem Fachpersonal besetzt werden.

 

 

  1. Ausbildungssystem und Einwanderungsgesetzgebung sind der künftigen Sicherstellung des Personalbedarfs anzupassen.

Zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs wird ein bundeseinheitliches FachkräfteMonitoring auf der Grundlage fortlaufend aktualisierter regionaler Daten entwickelt.

Abgeleitet von der Bedarfsprognose werden die erforderlichen

Ausbildungskapazitäten der Bundesländer ermittelt. Diese setzen ihre

Ausbildungskapazitäten entsprechend fest. Um den Bedarf der erforderlichen Lehrkräfte in Schulen und der Praxisanleiter/-innen in den Betrieben zu decken, werden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bedarfsgerecht erhöht. Um den Bedarf der Berufsfachschulen für Pflege zu decken, wird flächendeckend ein staatlicher Studiengang „Pflegepädagogik“ eingerichtet (in Bayern nur 7-mal angeboten). Die Anerkennung qualifizierter und qualifikationswilliger Migranten ist umgehend zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Bedarfsgerechte

Integrationshilfen sind vorzusehen. Migranten, die bereit und fähig sind, in der Pflege zu arbeiten oder sich ausbilden zu lassen, erhalten kostenlose Sprachkurse.

Normale Integrationskurse reichen nicht aus! Das Einwanderungsgesetz muss die Möglichkeit des ,,Spurwechsels“ vom Asyl- ins Einwanderungsrecht ausdrücklich anbieten.

 

 

  1. Überführung der Ausbildung zur Pflegefachkraft in das duale System. Die neue duale und generalistische dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft soll Kern eines durchlässigen, und anschlussfähigen Ausbildungssystems werden. Die Helferin- Ausbildungen werden ebenfalls generalistisch ausgerichtet, ermöglichen Schulabschlüsse und sind anschlussfähig hin zur FachkraftAusbildung. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Generalisierung der Ausbildung nicht zu Lasten der Pflegefachschulen geht. Akademische Weiterbildungen werden praxisgerecht ausgebaut. Ausbildung in Teilzeit muss ermöglicht   Berufsbegleitende Ausbildung muss finanziell attraktiver werden. Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz BbiG. Wie in der dualen Ausbildung werden die Ausbildungsplätze in der Pflege an die Agentur für Arbeit gemeldet und dort statistisch erfasst. Dies ermöglicht eine bessere Vermittlungsquote der Bewerberinnen und Bewerber und erleichtert die Anpassung der Kapazitäten aufregionaler Ebene. Im Rahmen der Berufsorientierung in den Schulen und derJugendberufsagenturen wird das Berufsbild Pflege offensiv, begleitet von einerbundesweiten Werbekampagne, integriert.

 

 

  1. Sofortige Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsumfeld.

Das bedeutet im Wesentlichen

+ Sicherstellung der Fachkraftquote und Entbürokratisierung der Arbeit. + Verlässliche Dienstpläne, die familiengerechte Arbeits- und Freizeiten       ermöglichen

+ keine Monsterschichten, geteilten Dienste oder Schaukelschichten

+ Verbindliche Jahres- und Urlaubspläne, Aufbau entsprechender Springer-Pools

+ betriebliches Gesundheitsmanagement, denn Pflege ist körperliche

Schwerstarbeit

+ Bauliche, technische und materielle Verbesserungen am Arbeitsplatz, Auflage       eines  entsprechenden Investitionsprogramms.

Pflege ist eine Mensch-zu-Mensch Beziehung.

Doch müssen Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um die Qualität     der Pflege zu erhöhen und Pflegekräfte zu entlasten. Gewonnene zeitliche

Spielräume durch

Digitalisierung, durch assistierte Lösungen oder durch Robotik dienen dazu, mehr Zeit für die Mensch-zu-Mensch-Beziehung in der Pflege zu gewinnen. Instabile lT und  Zeitlupeninternet wirken jedoch entgegengesetzt und sind unzumutbar. Eine

Entbürokratisierung, d.h. vor allem Verminderung des überbordenden Dokumentationsaufwandes, setzt Ressourcen frei. Gute Arbeitsbedingungen umfassen also eine Senkung der Arbeitsintensität durch bessere

Personalausstattung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Entbürokratisierung,

Digitalisierung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gute berufliche Fort- und Weiterbildung beugt Überforderung durch unzureichende Kenntnis vor, sichert eine gleichbleibende Qualität der Pflege und macht den Pflegeberuf attraktiver.

 

 

5.Leistungsgerechte Bezahlung.

Mit den Sozialpartnern wird ein Pakt „Neustart in der Pflege“ initiiert mit dem Ziel eines bundesweiten sozialen Flächentarifvertrags in Anlehnung an TVÖD, dem sich auch die privaten, gemeinnützigen und kirchlichen Träger anzuschließen haben. Damit ist auch die Angleichung des immer noch unterschiedlichen Lohnniveaus zwischen Kranken- und Altenpflege gewährleistet. Für den künftigen

Gesundheitsfachberuf „Pflegekraft“, muss eine einheitliche Vergütung sichergestellt werden. Der existierende Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege muss den Lebenshaltungskosten angepasst werden.

 

 

  1. Zeitgemäße und praxisorientierte Qualitätssicherung.

Gute Pflege benötigt gute Qualität auch durch Aufsicht und Kontrolle. lm PLG II sind die Kontrollrechte des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) gestärkt worden. Die Kassen müssen die Umsetzung sicherstellen. Dies darf aber nicht durch immer mehr bürokratische, damit pflegefremde Anforderungen erfolgen. lm sinne einer Minderung des Dokumentationsaufwandes, damit Entbürokratisierung der pflegerischen Arbeit, ist eine Neugewichtung der Funktionen der Kontrollgremien Heimaufsicht und MDK hin zu mehr Beratung notwendig. Konkret heißt dies beispielsweise eine höhere Wertung des  Zustandes eines Pflegebedürftigen als ein sechs Monate zurückliegender fehlender Eintrag in die Dokumentation. Bezüglich der häuslichen Pflege ist im SGB II vorgesehen, dass auch der Sozialhilfeträger die Prüfungen des MDK beauftragen kann. Beratungsbesuche bei pflegenden Angehörigen durch die Kassen sollen qualifiziert nach einheitlichen Standards durchgeführt werden. Auch Kontinuität in der Unterbringung und Betreuung sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal, welche einer regelmäßigen Kontrolle bedürfen.

 

 

  1. Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch die flächendeckenden. 2008 wurden in der Pflegeversicherung ( § 92c SGB XI ) Pflegestützpunkte eingeführt, um eine flächendeckende, neutrale und niedrigschwellige Beratung für alle Angehörigen und Pflegebedürftigen zu schaffen. Diese Aufgabe haben die Länder sehr unterschiedlich umgesetzt‘ Deshalb müssen im SGB XI für das gesamte Bundesgebiet gesetzlich bindende Standards festgelegt und in allen Ländern einheitlich verwirklicht werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann auch eine qualitative Weiterentwicklung abgeleitet werden: Vernetzung im Sozialraum, aufsuchende Beratung, interkulturelle Öffnung, aktive Begleitung der Digitalisierung sollen gestärkt werden. Beratungsangebote für pflegende Kinder und Jugendliche sowie für Familien, die ihre Kinder pflegen, müssen gestärkt werden.
  2. Bessere Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf.

Der VdK-Forderung folgend sind eine „Pflegepersonenzeit“ und

„Pflegepersonengeld“ einzuführen. Dabei sind Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz  (FPfZG) entsprechend zusammenzuführen und weiter zu entwickeln. Nutzerfreundliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs für pflegende Angehörige auf 10-tägige Freistellung mit Lohnfortzahlung, um einen niederschwelligen Zugang analog zum Kinderkrankengeld  zu ermöglichen. Freistellung sowie eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung über einen längeren Zeitraum, analog zum Elterngeld. Überarbeitung des Konzepts Familienpflegezeit. berücksichtigt werden sollen auch die Einbeziehung von nichtFamilienangehörigen und existenzsichernde Teilzeitarbeit. Ein Rechtsanspruch zum Erwerb von Rentenansprüchen der berufstätigen pflegenden Angehörigen ist einzuführen und ggf. aus Bundesmitteln zu finanzieren.

 

 

  1. Verstärkte Überführung ehrenamtlich Zuhause Gepflegter in professionelle

Aus qualifikatorischer und familienpsychologischer Sicht, ist der Wechsel aus ehrenamtlicher, häuslicher Pflege zu professionellen häuslichen Pflegediensten bzw. stationären Einrichtungen zu fördern und zu unterstützen.

 

 

10.Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung mit festem Eigenanteil.

1995 war die Einführung der Pflegeversicherung ein Meilenstein zur sozialen Absicherung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Doch obwohl Sie unter der Maßgabe eingeführt worden war, sie zu gegebener Zeit auf ihre Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit zu überprüfen, hat diese Prüfung nie stattgefunden. Nach wie vor ist sie eine Teilversicherung, die nur einen festen Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten gewährt. Dadurch steigt der zu leistende Eigenanteil kontinuierlich an. Auch aufgrund des demographischen

Wandels, wachsender Pflegebedürfnisse und moderner Familien- und

Erwerbsstrukturen fordern wir daher entsprechend dem Vorbild der

Krankenversicherung eine Pflegevollversicherung mit festem Eigenanteil. In diesem

Zusammenhang sind aus Gründen der Transparenz, Gerechtigkeit und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine Vereinheitlichung der

Abrechnungsgrundlagen für stationäre und ambulante Pflege herbeizuführen. Darüber hinaus ist eine verpflichtende Bürgerversicherung für alle nicht nur in der Kranken-, sondern auch in der Pflegeversicherung überfällig.

 

 

  1. Die Altersvorsorge für Pflegeangehörige ist der geleisteten Arbeit sowie dem Berufsrisiko anzupassen.

Die Arbeit in der Pflege ist, ebenso wie eine gesicherte Altersversorgung, Maßstab eines funktionierenden Sozialstaates. Berufstätige in der Pflege sollen deshalb Anspruch auf eine Altersvorsorge haben, die jener der Bergleute unter Tage im Rahmen der knappschaftlichen Rentenversicherung entspricht. Auf Grund der vorteilhafteren Berechnungsfaktoren zeitlich früher eine höhere Rente bekommen zu können sowie bessere Bedingungen für Berufsunfähigkeitsrente und berufliche Reha, wäre auch Anreiz für eine entsprechende Berufswahl. Die Finanzierung der höheren Rentenbeträge hat aus Steuermitteln zu erfolgen, da zukunftssichere und menschenwürdige Pflege eine gesellschaftliche Verpflichtung darstellt, deren

Kosten insofern nicht von den Beitragszahlern, sondern von der gesamten Steuergemeinschaft zu tragen sind. Die Steuermittel können über den bereits jetzt gezahlten jährlichen Bundeszuschuss an die gesamte Rentenversicherung bereitgestellt werden. Arbeits- und Ausbildungsunterbrechungen wegen Pflege von Familienangehörigen sind ebenso wie die Zeiten zur Überführung in stationäre Pflege als Ausfallzeiten zu berücksichtigen.

  1. Die Mittel zur Finanzierung sind bereitzustellen.

Gegenstand dieses Antrags ist die zur Rettung der Pflege notwendige

Neuausrichtung des politischen Handelns auf allen Ebenen, nicht dessen Finanzierung. Eine Finanzierung ist möglich‘ Entscheidend ist einzig und allein der politische Wille So haben sich praktisch alle Bundesländer aus der Krankenhausfinanzierung immer mehr zurückgezogen, so dass notwendige

Investitionen zunehmend aus den unzureichenden Betriebserlösen der Fallpauschalen geleistet werden. Wir fordern deshalb den Wiedereinstieg in die Krankenhausfinanzierung gemäß Gesetz (KFG) durch die Bundesländer.

 

 

  1. Pflege gehört in die Mitte unserer Gesellschaft.

Entscheidungen in der Pflege werden nicht nur für die eine Million professionell Pflegenden, sondern sie werden für jeden Bürger spürbar sein. Denn Jeder ist irgendwann einmal in seinem Leben auf ein funktionierendes Pflegesystem angewiesen. Wie das Gesundheitssystem insgesamt, ist ein funktionierendes Pflegesystem deshalb ureigenste staatliche Aufgabe und Verfassungsauftrag und gehört deshalb in öffentlicher Hand und nicht an die Börse. Die Kommunikation darüber muss in die Lebenswelten der Menschen getragen werden: Kita, Familie, Schule, Universität, Kultur, Arbeitsplatz, Sportverein, u.v.m. Pflege gehört zur Lebensplanung dazu. Die Notwendigkeit unseres Anliegens ergibt sich neben grundsätzlichen gesellschaftspolitischen und sozialen Begründungen aus der aktuellen Situation im Gesundheit- und Pflegebereich. Daher bitten wir um die Annahme dieses Antrages zum Wohle aller Beteiligten in der Pflege.