Archive

A3 Verbesserung der Absicherung bei Arbeitslosigkeit

29.11.2018

Verbesserung der Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit sind alle Arbeitnehmer bedroht. Besonders die nicht aufhaltbare Digitalisierung schafft große Umbrüche. Bei der oft überraschend eintretenden Arbeitslosigkeit ist zur Arbeitssuche ein Jahr schnell vergangen. Deshalb soll sich die SPD-Fraktion und die Partei für folgende Änderungen im Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung einsetzen:

  • eine Ausdehnung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf zwei Jahre und
  • für eine (neue) Festlegung des „Schonvermögens“, d.h. Bezug von ALG II, auf den Betrag eines versteuerten Jahreseinkommens zur Zeit der Beschäftigung.
  • bei Arbeitnehmern mit über 20 Jahren Berufstätigkeit soll die Überprüfung der Vermögensverhältnisse entfallen.

C2 Mietspiegel mieterfreundlich gestalten

29.11.2018

Mietspiegel mieterfreundlich gestalten

Den Städten und Gemeinden ist nach Art.28 des Grundgesetzes die Möglichkeit zu gewähren die örtlichen Mietspiegel so zu gestalten, dass die Zahl der zu berücksichtigenden Mieten nicht mietsteigernd wirkt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten.

RAG1 Paritätische Reihung bis zum Schluss

29.11.2018

Paritätische Reihung bis zum Schluss

Wir fordern die Streichung § 27, Abs. (1), Satz 3 der Satzung der BayernSPD.

RAG2 Reißverschluss ernst nehmen – alternierende Listenreihung durchziehen

29.11.2018

Reißverschluss ernst nehmen – alternierende Listenreihung durchziehen

Wir fordern eine Ergänzung am Ende des § 27, Abs. (1) der Satzung der BayernSPD durch folgenden Satz:

„Kann eine alternierende Reihung innerhalb der Gruppe der Stimmkreiskandidatinnen und -kandidaten, bzw. die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten nicht erfolgen, werden die betreffenden Plätze durch die entsprechenden Listenkandidatinnen bzw. -kandidaten des fehlenden Geschlechts aufgefüllt. Erst wenn tatsächlich nur noch Kandidatinnen bzw. Kandidaten eines Geschlechts übrig sind, kann von der alternierenden Reihung abgewichen werden.“

C1 Frei in die eigene Wohnung starten

29.11.2018

Einleitung
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Gerade in den Städten, die von arbeits- und ausbildungsbezogenen Zuzug profitieren, stellt sich für viele die Frage, ob sie sich das Wohnen in der Stadt noch leisten können. Die steigenden Mietpreise und der finanzkräftige Zuzug setzen eine Dynamik in Gang, die zur Verdrängung der normalverdienenden Bevölkerung zu führen droht. Längst ist diese Entwicklung nicht mehr nur auf die Kerngebiete der Städte begrenzt sondern zieht sich weit hinein in ländlichere Gebiete. Immer weitere Wege müssen für die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Kauf genommen werden, denn weite Teile der Region in den Verbundräumen der europäischen Metropolregionen Nürnberg-Fürth-Erlangen und München erfahren Wachstum und in vergleichsweise gut erschlossenen Lagen wird bezahlbarer Wohnraum knapp.
 
In Artikel 106 Abs. 1 der bayerischen Verfassung wird der “Anspruch auf eine angemessene Wohnung” für jede*n Bewohner*in Bayerns unter den Grundrechten geführt. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Bayern muss endlich diesem Anspruch gerecht werden, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Gemeinden ermöglichen, einen wirksamen Schutz vor Verdrängung zu gewährleisten und für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu sorgen.
 

Regionalentwicklung und Bodenordnung
Grundlage für eine zielgerichtete regionale Entwicklung und funktionierende Infrastruktur ist eine abgestimmte Landesentwicklungs- und Regionalplanung. Die Landesentwicklungsplanung konkretisiert die Ziele der Raumordnung und schafft einen Handlungsrahmen für die zukünftige regionale Entwicklung. Dafür bedarf es eines abgestuften Konzeptes der zentralen Orte, welches in der Landesplanung wieder sinnvoll verankert werden muss. Das übergeordnete raumordnerische Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss verbunden werden mit einer nachhaltigen Regionalentwicklungsplanung, die erst eine zielgerichtete Gestaltung der räumlichen Entwicklung ermöglicht. Dabei kommt es darauf an, die vorhandenen Qualitäten auch des ländlichen Raumes überhaupt nutzbar zu machen, indem Nachteile durch die Förderung von Infrastruktur behoben oder gemildert werden. Dazu bedarf es insbesondere des flächendeckenden Ausbaus der Breitbandinfrastrukur sowie der Bereitstellung eines möglichst engmaschigen Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln.
 
Grundsatz der Entwicklung muss es sein, Innenentwicklung und Verdichtung vor weiterer Außenentwicklung zu setzen. Wir brauchen keinen weiteren Wettbewerb unter den Gemeinden um die Ausweisung von immer noch einem neuem Baugebiet im Außenbereich und den damit verbundenen Flächenfraß, sondern die Priorisierung von qualitätvoller Weiterentwicklung und Verdichtung von gemischten Nutzungsstrukturen im Innenbereich unter der Wahrung und Schaffung gemischter Sozialstrukturen und der Wahrung und Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Diese Entwicklung muss in enger regionaler Kooperation verbindlich zwischen den Gemeinden abgestimmt werden.
 
Grundlage aller Wohnbaupoltik und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist immer auch die Frage nach Bodenordnung und Bodenwert. Die Bayerische Verfassung legt in Artikel 161 Abs. 2 klare Maßstäbe für die Sozialverpflichtung des Bodeneigentums an, indem sie erklärt, dass  “Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, […] für die Allgemeinheit nutzbar zu machen” sind. Daher fordern wir die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer, die den leistungslosen Wertzuwachs auf Basis der Bodenpreisentwicklung für die Finanzierung von sozialer und technischer Infrastruktur, sowie der Gewährleistung von bezahlbarem Wohnraum zum Zeitpunkt der Inwertsetzung heranzieht.
 
Gleichfalls muss sich der Freistaat auf Bundesebene für eine Erneuerung der Grundsteuer einsetzen, die auf Basis der, im Vergleichswertverfahren erhobenen Bodenrichtwerte das Eigentum an Grund und Boden besteuert. Die der Grundsteuer als bisherige Bemessungsgrundlage zu Grunde liegenden Einheitswerte stammen in Westdeutschland noch aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935 und haben mit den realen Wertverhältnissen nur noch wenig zu tun. Die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf die Mieten muss abgeschafft werden, schließlich ist der Zweck nicht die Schaffung von Belastungen für die Mieter*innen, sondern eine Besteuerung des Eigentums an Grund und Boden. Gleichzeitig schafft die Beschränkung auf die Besteuerung des Bodenwerts einen Anreiz zur Ausnutzung der vorhandenen Baurechte.
 
Um Bodenpreisspekulation zu bekämpfen, fordern wir die Wiedereinführung der Grundsteuer C auf nicht oder nur geringfügig genutzte Grundstücke bei bestehendem Baurecht im Zusammenhang bebauter Gebiete oder bei Vorhandensein eines Bebauungsplans.
 
Um den Kommunen eine aktive Bodenbevorratungspolitik zu ermöglichen sollen die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Bodenfonds in kommunaler Hand geschaffen werden und die Gemeinden finanziell und fachlich bei der Einrichtung dieser Fonds unterstützt werden.
 
Deshalb fordern wir:

  • Schaffung einer zielgerichteten, nachhaltigen und verbindlichen Regionalplanung
  • Ausbau und Förderung von Breitbandausbau sowie die Schaffung eines engmaschigen und bezahlbaren Angebots an öffentlichem Nahverkehr
  • Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer
  • Reform der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer auf Basis der Bodenrichtwerte und Abschaffung ihrer Übertragbarkeit auf die Mieten
  • Einführung einer Grundsteuer C auf nicht- oder untergenutzte Flächen im Innenbereich
  • Ermöglichung der Einrichtung von Bodenfonds durch die Kommunen

 
Schutz vor Verdrängung
In den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen die Kommunen nachhaltig in die Lage versetzt werden, wirkungsvoll Verdrängungs- und Entmischungsprozesse aufzuhalten. Dafür bedarf es eines wirksamen Instrumentariums den Mietanstieg zu begrenzen und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zu sorgen.

Miet- und Baurecht fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung. Es wird jedoch erst  durch den Erlass von Rechtsverordnungen wirksam, für deren Erlass die Länder zuständig sind. Ebenso wie für die Rahmenbedingungen und die Überprüfung der Satzungen der jeweiligen Gemeinden, womit auch eine landesrechtliche Einflussnahme möglich ist.

Mit der Mietpreisbremse und dem Mietspiegel wurde in den letzten Jahren schon einiges für die Mieter*innen erreicht. Allerdings bedürfen diese Instrumente noch weiterer Ergänzungen, um einen effizienten und sozialen Rechtsschutz zu gewährleisten.
 
Die Mietpreisbremse regelt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete + 10% angehoben werden darf.
 
Welches Gebiet dabei eines mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ist, wird  von den Ländern für jeweils maximal 5 Jahre bestimmt. Dadurch entsteht jedoch ein undurchsichtiger Flickenteppich mit Orten, an denen die Mietpreisbremse gilt und Orten, die ausgenommen sind. Wird fordern daher, dass die Mietpreisbremse in Bayern künftig überall flächendeckend gilt und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
 
Ebenso soll sich der Freistaat Bayern auf Bundesebene für Verbesserungen einsetzen. Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Dies dient der Investitionsförderung und soll Neubau und Modernisierung von Wohnungen fördern. Dabei ist klar, dass wir die Frage nach dem „ob“ einer solchen Förderung bejahen. Hinsichtlich des „wie“ fordern wir jedoch, dass diese Investitionsförderung nicht zu Lasten der Mieter*innen geschieht, sondern durch staatliche Investitionen und Unterstützungsmaßnahmen. Die Ausnahme von Neubauwohnungen und umfassend modernisierten Wohnungen von der Mietpreisbremse soll daher künftig nicht mehr bestehen und Investitionen stattdessen von staatlicher Seite ermöglicht werden.
 
Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Sie wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind. Dieser kurze Zeitrahmen von vier Jahren und die Tatsache, dass im Mietspiegel nur Neuvermietungen berücksichtigt werden und nicht etwa bereits bestehende, meist wesentlich günstigere Mietverträge, kann die Realität jedoch nicht ausreichend widerspiegeln. Wir fordern daher, den für den Mietspiegel maßgeblichen Zeitrahmen über vier Jahre hinaus auszudehnen und im Mietspiegel nicht nur Neuvermietungen, sondern auch bereits bestehende Altverträge mit zu berücksichtigen.
 
Auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Miethöhe besteht Nachbesserungsbedarf.
Die Höhe von Kaltmiete und Nebenkosten soll sich zukünftig nach der tatsächlichen Größe der Wohnung in Quadratmetern bemessen. Das Risiko von Abweichungen wegen möglichen Messungenauigkeiten sollen künftig die Vermieter als Eigentümer tragen und nicht die Mieter. Wir fordern, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH durch eine gesetzliche Regelung aufgehoben wird, nach der derzeit bis zu 10% Abweichung zugunsten der Vermieter durch die Mieter toleriert werden müssen.
 
Schließlich muss dem Verlust von Wohnraum durch Zweckentfremdung entgegengewirkt werden. Durch Internetplattformen wie Airbnb lässt sich durch eine zweckentfremdete und meist dauerhafte Nutzung als lukrative Ferienwohnung viel mehr Gewinn erzielen, als durch eine reguläre Vermietung als Wohnraum. Gleichzeitig ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Gemeinden, so dass die Gefahr einer Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen besteht. Der dringend benötigte Wohnraum wird dadurch weiter reduziert. Um Wohnraum zu schützen und gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung zu wahren, sind Zweckentfremdungen von Wohnraum nur nach Genehmigung durch die Gemeinden möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige Gemeinde dies ausdrücklich durch Erlass einer Satzung geregelt hat. Ist dies nicht geschehen, kann der Wohnraum je nach Belieben der Eigentümer*innen umgenutzt werden. Dadurch besteht eine Gefahr der Verdrängung von Mieter*innen aus ihren Wohnungen wegen meist profitablerer Gewerbemietvertragseinnahmen oder spekulativen Leerstand sowie eine uneinheitliche und undurchsichtige Rechtslage je nach Gemeindegebiet. Wir fordern eine bayernweit einheitliche Regelung, nach der das Genehmigungserfordernis der Gemeinden flächendeckend besteht und die weitere Verschärfung des Strafmaßes bei Verstoß gegen die Regelungen der Zweckentfremdungssatzungen. Leerstehender oder zweckentfremdeter Wohnraum soll durch die Gemeinden zwangsweise wiedervermietet werden können. Dabei soll eine soziale Bindung der Mieten etabliert werden um einen etwaigen spekulativen Mietanstieg zu vermeiden.
 
Daher fordern wir

  • Flächendeckender Einsatz der Mietpreisbremse
  • Streichung der Ausnahmetatbestände “möblierte Wohnung” und “Neubau” für die Gültigkeit der Mietpreisbremse
  • Weiterentwicklung des Mietspiegels, sodass dieser nicht länger den bedingten, erwarteten Mietpreis der in den letzten vier Jahren neuvermieteten Wohnungen im freifinanzierten Wohnungsbau mit Ausnahme von Ausreißern darstellt, sondern durch Einbeziehung von Bestandsmieten auch im nicht gewinnorientierten Wohnungsbau den tatsächlichen Mietpreis vergleichbarer Wohnobjekte abbildet. Zur Etablierung allgemeiner, gerichtlich anerkannter wissenschaftlicher Maßstäbe zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist ein Standard-Modellrahmen durch das Statistische Bundesamt zu erarbeiten, welcher als Vorlage für das Erstellen von Mietspiegeln dienen soll. Ferner ist die Möglichkeit, anstelle des Mietspiegels die Vergleichsmiete gutachterlich durch Mitteln der Mieten sog. vergleichbarer Objekte bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels zu streichen.
  • Berechnungsgrundlage der Mieten sollen die tatsächlichen Wohngrößen sein.
  • Verschärfung des möglichen Strafmaßes für Zweckentfremdungen und zentrale Wiederbelegung zweckentfremdeten Wohnraums unter sozialen Bindungen durch die Kommunen

    .

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Eine der größten Herausforderungen in der Wohnungspolitik stellt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dar. Die Zahl der Menschen, derer Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die hohen Mietpreise zu bezahlen oder sich gar Wohneigentum zu erarbeiten, steigt stetig. Für viele Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen wird es immer schwerer, in den bayerischen Städten und Gemeinden noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Und selbst dann, wenn nach langer Suche geeigneter Wohnraum gefunden wurde, geht ein unverhältnismäßig hoher Prozentanteil des monatlichen Einkommens für die Zahlung der Miete drauf. Die Wohnungspreise in München gehören sogar zu den höchsten in Deutschland und auch längerfristig ist auf dem Wohnungsmarkt im Freistaat mit keiner Entspannung zu rechnen.
 
Eine zentrale Maßnahme, um gegen die Wohnungsnot in Bayern vorzugehen, ist ein Anstieg der Bautätigkeit. Daher muss in den nächsten Jahren von staatlicher Seite ein erhöhtes Engagement gezeigt werden und der Neubau vieler bezahlbarer Wohnungen mit finanziellen Mitteln gefördert werden. Dabei sind insbesondere die Kommunen bei der Schaffung oder der Ausweitung von sozial gefördertem Wohnraum im Kommunalen Bestand zu unterstützen.
 
Aber auch der Freistaat soll wieder als Akteur auf dem Wohnungsmarkt auftreten und seiner Verpflichtung gerecht werden, bezahlbaren Wohnraum – insbesondere auf für seine eigenen Beschäftigten – zu schaffen. Der Verkauf tausender GBW Wohnungen im Zuge der Pleite der Landesbank an ein privates Investorenkonsortium war ein fataler Fehler und verantwortlich für den Wegfall großer Bestände bezahlbaren Wohnraums. Die eingegangenen Sozialverpflichtungen haben sich fortlaufend als leere Versprechungen erwiesen.
 
Zu diesem Zweck soll eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gegründet und mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wo der Freistaat nicht selber aktiv wird sollen Flächen im staatlichen Besitz den Kommunen zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau verbilligt zur Verfügung gestellt werden. Die von der Immobilienverwaltung des Freistaates Imby betreuten Liegenschaften sollen nicht zu marktüblichen Preisen sondern zu einem deutlich reduzierten Preis für gemeinnützige, soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht nur für bisher nicht bebaute Flächen, sondern auch für die Flächen, die derzeit in Erbbaurecht an Genossenschaften vergeben sind.
 
Genossenschaften, als selbstorganisierte Form der nicht gewinnorientierten gemeinnützigen Wohnungsbewirtschaftung sollen von staatlicher Seite unterstützt und Neugründungen durch Beratung und organisatorische Hilfe gefördert werden.
 
Insbesondere auch für Junge Menschen fehlt es in Bayern an bezahlbaren und an ihre Bedarfe angepassten Wohnraum. Hier muss staatliche Förderung ansetzten um Jungen Menschen, Student*innen, Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer*innen einen Start in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Grade ihnen fällt es oft besonders schwer sich auf dem Wohnungsmarkt überhaupt zu versorgen, sind doch häufig hohe Bürgschaften und Kautionen zu stellen sowie unbefristete Festanstellung Voraussetzung für den Zuschlag zu einer Wohnung.
 
Daher braucht es ein Landesförderprogramm für “Junges Wohnen” das die zweckgebundene Errichtung von bedarfsgerechtem Wohnraum für junge Menschen insbesondere durch kommunale und gemeinnützige Träger ermöglicht.
 
Gleichzeitig muss der Freistaat Bayern die bedarfsangemessene Ausstattung der Student*innenwerke sicherstellen. Insbesondere in den Universitätsstädten mangelt es an bezahlbarem Wohnraum, häufig gibt es viel zu wenige Plätze in den Wohnheimen. In Kooperation mit kommunalen und gemeinnützigen Trägern muss daher neuer Wohnraum für Studierende geschaffen werden.
 
Insbesondere Auszubildenden und Berufseinsteiger*innen fällt es schwer eine bezahlbare Wohnung zu finden. Projekte für “Auszubildenden Wohnen” in kommunaler oder gemeinnütziger Hand sollen durch den Freistaat gefördert werden. Auch müssen die Investitions- und Erhaltungskostenzuschüsse für Auszubildenden- und Blockschulwohnheime durch die Landesebene wieder eingeführt und erhöht werden, um die angemessene Unterbringung von Berufsschulpflichtigen während ihrer Schulzeiten sicherzustellen.




Daher fordern wir:

  • Schaffung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, die zweckgebunden bezahlbaren Wohnraum schafft
  • Förderung und Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung sozial geförderten und preisgedämpften Wohnraums
  • Preislimitierte Abgabe von Liegenschaften des Freisaats an Kommunen und gemeinnützige Träger*innen zur zweckgebundenen Errichtung von sozial gefördertem und preisgedämpften Wohnungbau
  • Preislimitierte Verlängerung der Erbbaurechte oder Flächenabtretung für die bestehenden Genossenschaftswohnungen auf Liegenschaften des Freistaats Bayern
  • Förderung von Genossenschaften und Unterstützung von Genossenschaftsneugründungen
  • Einrichtung eines Förderprogramms “Junges Wohnen” für zweckgebundenden kommunalen oder gemeinnützigen Wohnungsbau
  • Verbesserung der Ausstattung der Studierendenwerke
  • Förderung von Projekten zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende
  • Wiedereinführung eines Investitions- und Erhaltungskostenzuschusses für Auszubildenden- oder Blockschulwohnheime

A2 Arbeitgeberzuschuss für Beamtinnen und Beamten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung - ohne finanzielle Nachteile / Einschränkungen

29.11.2018

Wir setzen uns weiterhin für die Bürgerversicherung ein. Als ersten Schritt positioniert sich die BayernSPD zu einer tatsächlichen Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte bei
der Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und setzt sich für eine Regelung ein, die beinhaltet, dass der Freistaat Bayern als Arbeitgeber für die Bayerischen Beamtinnen und Beamten, die freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder werden wollen, auch tatsächlich den Arbeitgeberanteil übernimmt – so wie Arbeitgeber bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

A1 Arbeits- und Ausbildungsbedingungen aktiv gestalten.

28.11.2018

Letztes Jahr hat die OECD-Bildungsstudie erneut gezeigt, was schon lange bekannt ist: In Deutschland, gerade in Bayern, hängen die Bildungschancen vom Geldbeutel und der sozialen Herkunft der Eltern ab. 2015 war die Quote der Azubis mit Abitur zum ersten Mal höher als die der Azubis mit Hauptschulabschluss. 1,22 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren haben keine abgeschlossene Ausbildung. Nur jede*r zweite Mittelschüler*in schafft direkt den Sprung von der Schule in die Ausbildung. Für Mittelschüler*innen bleiben in der bundesweiten Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern fast zwei von drei Angeboten von vornherein verschlossen.
Gute Ausbildung jetzt!
Neben der schnelleren Genehmigung der Arbeitserlaubnis muss es eine Ausbildungsgarantie auch für Geflüchtete gelten. Damit ist für uns auch selbstverständlich: keine Abschiebung der Geflüchteten während der Ausbildung!
Viele Unternehmen sehen hingegen in der Ausbildung einen wirtschaftlichen Nachteil.  Nur noch jeder fünfte Betrieb bildet einen oder mehrere Lehrlinge im dualen System aus.  Gleichzeitig klagt die Wirtschaft über den Fachkräftemangel. Deshalb fordern wir eine gesetzliche  Ausbildungsgarantie mit einer Mindestausbildungsvergütung : Alle Unternehmen mit über 10 Mitarbeiter*innen sollen dazu verpflichtet werden auszubilden. Betriebe, die nicht oder wenig ausbilden, sollen Umlagezahlungen an einen Ausbildungsfond entrichten und sich dadurch an den Ausbildungskosten beteiligen.

Die Qualität der Ausbildung ist nämlich ein zentraler Baustein für das weitere Arbeitsleben von jungen Menschen. Leider werden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und Ausbildungsmängel viel zu selten geahndet, da die Kontrollen und das Personal dazu fehlen. Ausbildungsrahmenpläne werden nicht bekannt gemacht und eingehalten, Ausbilder*innen stehen den Auszubildenden nicht zur Verfügung und Auszubildende müssen ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Kaffee kochen oder Brotzeit holen durchführen. 44 % der befragten Azubis des Ausbildungsreports der DGB Bayern berichten über regelmäßige Überstunden. Von den Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten 15 % regelmäßig über 40 Stunden pro Woche. Das Personal in der Gewerbeaufsicht muss aufgestockt werden! Der Freistaat sollte, anstatt bei Cannabis oder etwas Lärm beim Feiern, lieber bei Verstößen bei der Ausbildung hart durchgreifen. Schwierig ist die Situation vor allem in Ausbildungsbetrieben die zu klein sind für eigene Betriebsrats- und JAV-Strukturen. Wenn in deiner Ausbildung zum*zur Maler*in dein*e Ausbilder*in gleichzeitig dein*e Chef*in ist, an wen wendest du dich, wenn du nur als billige Hilfskraft eingesetzt wirst und ausbildungsferne Tätigkeiten ausführen sollst? Der Zugriff auf die Auszubildenden, unabhängig der Strukturen ihres Ausbildungsbetriebes sind die Berufsschulen. Dafür ist es sinnvoll, Auszubildendenräte in den Berufsschulen als Partizipationsmöglichkeit zu etablieren. Auch müssen Anlaufstellen für Auszubildende in der Berufsschulen gestärkt werden, um in Konflikten mit dem Betrieb zu vermitteln, bei der Kontaktaufnahme zu Kammern, Gewerkschaften oder Berufsinteressensvertretung zu unterstützen und gegebenenfalls gemeinsam gegen ausbeuterische Ausbildungsbetriebe vorgehen zu können. Berufskammern und Gewerbeaufsichtsämter sind personell so auszustatten, dass es gewährleistet ist, dass sie die Ausbildungsqualität mindestens einmal jährlich in den Ausbildungsstätten kontrollieren können. Aufgaben gilt es zu konkretisieren, Berufsbildungsausschüssen muss ein Anhörungsrecht eingeräumt werden und ein Unterausschuss zur Ausbildungsqualität etabliert werden. Den Gewerkschaften des DGB ist ein gesetzlich verankertes, regelmäßiges Zugangsrecht zur Information der Berufsschüler*innen während der Unterrichtszeit in den Klassen an allen Berufsschulen zu gewähren
In Betrieben, die die nötige Anzahl Mitarbeiter*innen haben, ist das wirksamste Mittel gegen eine schlechte Ausbildungsqualität eine starke Jugend- und Ausbildungsvertretung. Junge Arbeitnehmer*innen können selbst am besten beurteilen, was sie benötigen, und können sich so zu guten Fachkräften entwickeln. Wir fordern, die Mitbestimmungsrechte junger Arbeitnehmer*innen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen  in  den  Betrieben  und Berufsschulen gesetzlich  zu  stärken  und  die  Jugend- und Auszubildendenvertretungen  (JAV)  daher  mit  weiteren  Rechten  auszustatten. Dazu gehört, die Mitbestimmungsgrenze bis 25 Jahre zu streichen. Wer eine Ausbildung macht, muss unabhängig vom Alter das Recht darauf haben, die Jugend- und Auszubildenden Vertretung zu wählen oder für sie zu kandidieren. Die Anpassung des entsprechenden Gesetzestextes (Betriebsverfassungsgesetz, Dritter Teil, Jugend- und Auszubildendenvertretung) muss angestrebt werden.  Zudem  fordern wir  eine klare Regelung zu Teilfreistellungen mit einer festen Staffelung  von  Teilfreistellungen  für  Jugend- und  Auszubildendenvertreter*innen, die jedoch nicht mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erreichen, kollidieren dürfen und daher beschränkt bleiben müssen.
Unabdingbar ist es, gesetzlich zu verankern, dass auch Dual Studierende die JAV wählen dürfen, um gleichgestellt mit Auszubildenden eine Interessensvertretung und Ansprechpartner*innen zu haben.
Eine gute Ausbildung findet nicht nur im Betrieb, sondern auch an den Berufsschulen statt. Diese geben leider meistens ein trauriges Bild ab: Kaputte Zimmer und Sanitäranlagen, veraltete Lehrmaterialien oder undichte Fenster sind keine Seltenheit. Wenn wir gute Fachkräfte wollen, dürfen wir nicht in der Bildung sparen und Berufsschulen so sanieren und gestalten, dass sie tatsächlich Orte zum Lernen werden! Dafür müssen die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie diese Aufgabe wahrnehmen können.
Zudem muss die Rückkehrpflicht in den Betrieb nach der Berufsschule unabhängig vom Alter  der*des Auszubildenden abgeschafft werden. Berufsschulwochen sollen wie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden.
Kostenfreies  Lernen  ist  für  uns  nicht  nur  eine  Forderung  für  die  Gestaltung  des  Lernens  an allgemeinbildenden   Schulen.  Auch   die  Berufsausbildung   sowie   das   duale   Studium sollen kostenfrei angeboten werden.
Selbiges gilt auch für Weiterbildungen: Lebenslangem Lernen wird heute extrem hohe Bedeutung zugemessen. Daher muss vom Landtag die Forderung nach der Kostenfreiheit von Meister- und Technikerausbildung beschlossen und unterstützt werden.
Gute Ausbildung braucht Zeit! Eine qualifizierte Ausbildung zu verantwortungsvollen Facharbeiter*innen  dauert  mindestens  drei  Jahre, denn sie  bildet nicht nur die Basis für eine interessantere und abwechslungsreichere Tätigkeit;  Gut qualifizierte Ausgebildete werden auch deutlich seltener erwerbslos als gering Qualifizierte. Dies kann eine zweijährige, vermeintlich “billigere“ Ausbildung,  wie sie viele Arbeitgeber*innen und das Wirtschaftsministerium anstreben, nicht leisten So eine  „Kurzausbildung“ sorgt nicht für die erforderliche umfassende Kompetenzvermittlung. Außerdem darf nicht dem Druck der*des Arbeitgebers*in nachgegeben werden und eine Modularisierung der Ausbildungsberufe muss verhindert werden. Die Modularisierung ist ein Mittel, die 3-jährige Berufsausbildung zu kürzen und an den einzelnen Betrieb anzupassen, was dem ursprünglichen Zweck widerspricht, dass Jugendliche für einen ganzen Beruf, keinen einzelnen Betrieb ausgebildet werden sollen.“
Zeit braucht es auch zum Lernen! Auszubildende  sollen  genügend  Zeit  haben,  um  sich  auf  ihre  Prüfung  vorbereiten  zu  können, deshalb sollen sie fünf Tage Sonderurlaub vor ihrer Abschlussprüfung bzw. gestreckten Prüfung bekommen.  Analog  dazu  müssen  auch  dual  Studierende  für  ihre  abschlussnotenrelevanten Prüfungen angemessen freigestellt werden.
Schlussendlich ist Sicherheit für Beschäftigte ein wichtiger Aspekt. Gerade für Jugendliche spielt die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis über die Ausbildung hinaus bestehen bleibt, eine gewichtige Rolle. Entscheidungen wie der Bezug einer Wohnung oder das Gründen einer Familie werden immer auch maßgeblich von der beruflichen Sicherheit geprägt, ebenso wie größere, immobile Investitionsentscheidungen. Wir fordern deshalb eine allgemeine Übernahmeverpflichtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Gerade kurzfristige Ankündigungen hinsichtlich der Übernahme führen bei vielen Auszubildenden zu unnötig großer Unsicherheit und üben Leistungsdruck aus. Entsprechend fordern wir eine Ankündigungsfrist bei geplanter Nichtübernahme: Wird ein*e Auszubilden-de*r nicht übernommen, so muss dies ein Jahr vor Beendigung des Ausbil-dungsverhältnisses mitgeteilt werden und entsprechend durch wichtige Gründe erläutert werden. Lässt der*die Arbeitgeber*in diese Frist verstreichen, so besteht der Rechtsanspruch auf eine unbefristete Stelle in Vollzeit für den*die Auszubildende.
Unterstützung der Auszubildenden neben der Ausbildung
Selbst, wenn ein guter Ausbildungsplatz ergattert werden konnte, sind die Probleme noch längst nicht gelöst. Viele müssen noch daheim bei ihrer Familie wohnen, da ihre (Ausbildungs)vergütung nicht für eine eigene Wohnung und der Bezahlung für den Weg zur Arbeit reicht.
Es kann nicht sein, dass Auszubildende, die in Vollzeitausbildung erheblich zum Betriebserfolg beitragen, so wenig verdienen, dass sie sich ihr Leben damit alleine nicht leisten können. Die Ausbildungsvergütung muss Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Facetten ermöglichen. Daher fordern wir die Einführung einer  gesetzlichen, flächendeckenden Mindestausbildungsvergütung mindestens in Höhe des vollen, aktuellen Studierenden-BAföG-Satzes.
Von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird vermehrt ein hohes Maß an Mobilität gefordert. Gerade Berufsschüler*innen sind durch die duale Ausbildung mit dem Wechsel zwischen Wohnort, Arbeits- und Schulstätte einem immer länger werdenden Weg bei der Ausbildung ausgeliefert. Dass die dadurch entstehenden Kosten in den allermeisten Fällen von den Auszubildenden selbst getragen werden müssen, stellt einen unzumutbaren Zustand dar! So zeigt der Ausbildungsreport der DGB-Jugend, dass Auszubildende im Durchschnitt 669 Euro im Jahr für Fahrtkosten im Rahmen ihrer Ausbildung aufbringen. Wir fordern deshalb die Einführung eines bayernweiten Schüler*innen-, Auszubildenden- und Studierendentickets. Dies hat steuerfinanziert zu erfolgen und muss Fahrten sowohl in den bayerischen Nahverkehrszügen als auch im örtlichen ÖPNV ermöglichen.
Was für Studierende schon Gang und Gebe ist, muss endlich auch bei Auszubildenden umgesetzt werden. Wenn das Geld nicht für eine eigene Wohnung reicht, gibt es die Möglichkeit für sie in ein Studierendenwohnheim zu ziehen.  Auch  ausreichend Angebote  an Auszubildendenwohnheimen  sind nötig, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Gute Arbeit
Noch  immer  gibt  es reale  Lohnunterschiede  zwischen  Frauen  und  Männern  bei  gleichwertiger Tätigkeit  (Gender  Pay  Gap)  und  eine  generelle  Schlechterstellung  von  typisch „weiblichen“ Berufen. Stereotype    und    klassische Rollenbilder müssen daher aufgebrochen werden und gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten!  Wir fordern  die  verpflichtende  Angabe  des Gehaltes  bzw.  der  Eingruppierung  bereits  in  den  Stellenausschreibungen.  Ebenso  darf  keine pauschale  Ausgrenzung von Bewerber*innen ohne Berufserfahrung erfolgen. Berufserfahrung als Voraussetzung muss die Ausnahme sein und in der Stellenausschreibung begründet werden.
Wir  fordern  daher  die Einführung  von  gesetzlich  festgeschriebenen  anonymisierten  Bewerbungsverfahren.  Vor  dem ersten  persönlichen  Kontakt  zwischen  Arbeitgeber*innen  und  Arbeitnehmer*innen  soll  der einstellende Betrieb keine Informationen über Name, Alter, Geschlecht, Herkunft oder mögliche Behinderungen erhalten. Ebenso sind den Bewerbungen nicht länger Fotos beizufügen.
Da sachgrundlose Befristungen vielfach dazu missbraucht werden,  eine  Art  “Probezeit“  zu  generieren,  die  faktisch  weit  über  die  gesetzlichen  6  Monate hinausgeht,  fordern  wir  die  Abschaffung sachgrundloser  Befristungen.  Die  Sachgründe  für mögliche  Befristungen müssen  so eng wie  möglich definiert werden, um einen Missbrauch zu verhindern. So ist es nicht einzusehen, weshalb Berufseinsteiger*innen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet eingestellt werden können. Dies betrifft junge Menschen besonders häufig, laut statistischem Bundesamt sind über 56 Prozent der befristet Beschäftigten unter 30. Der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung wird dadurch nicht erleichtert – im Gegenteil – die „Generation befristet“ wird manifestiert. Befristungen erhöhen bei einem Stellenwechsel sowohl das Risiko wieder befristet beschäftigt zu werden, als auch das Arbeitslosigkeitsrisiko. Insbesondere befristete Stellen im öffentlichen Dienst erhöhen das Risiko von Befristungsketten.
Ebenso unnötig ist der Sachgrund der Erprobung in § 14 Abs. 1 Nr. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz, die Probezeit ist zu diesem Zwecke völlig ausreichend.
Dies gilt auch für die weitere Einschränkung und Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Das Normalarbeitsverhältnis muss wieder normal werden – damit junge Leute planen können! Das Mittel der Leiharbeit muss wieder auf seinen ursprünglichen Sinn und Zweck zurückgeführt werden: der Abdeckung von Auftragsspitzen. Da Arbeitnehmer*innen in Leiharbeit jedoch genauso viel leisten wie die Stammbelegschaft muss verpflichtend festgeschrieben werden, dass beide die gleiche Entlohnung und die gleichen Sonderzahlungen beziehen. Leiharbeiter*innen sind keine Arbeiter*innen zweiter Klasse. Sie werden in Zeiten florierender Auftragslagen eingesetzt und können somit leicht fair entlohnt werden. Zur Unterbindung eines dauerhaften Leiharbeitseinsatzes gilt es, Leiharbeiter*innen nach einem Jahr in die Stammbelegschaft unbefristet zu übernehmen.
Wichtig ist ebenso, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel voran geht und als Voraussetzung für öffentliche Vergaben und Förderungen die Innerbetriebliche Mitbestimmung und Tariftreue festlegt.
Positive Beispiele von Betriebs- und Personalratsarbeit sollten von der Landesregierung gewertschätzt und öffentlich gewürdigt werden, beispielsweise beim Erhalt der Standortsicherheit oder kreative Innovationen die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt haben.
Um gezielt gegen die Verhinderung von Betriebswahlen und Betriebsratsarbeit vorgehen zu können, sollen Schwerpunktsstaatsanwaltschaften zur juristischen Verfolgung gebildet werden.
Gute Arbeit lebt von einer gut ausgestatteten Arbeitnehmer*innenvertretung. Betriebs- und Personalräte vertreten die Interessen der Arbeiter*innen gegenüber der Gegenseite und brauchen dafür auch geeignete Mittel, um auf gleicher Augenhöhe agieren und das Bestmögliche für diejenigen, die sie vertreten, herauszuholen. Informations und Mitbestimmungsrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen in der Realität auch eingefordert werden dürfen, auch mit dem Mittel von Sanktionsrechten. Vor allem im Bereich der prekär Beschäftigten innerhalb eines Betriebs wie Leiharbeitsverträgen sind die Befugnisse der Arbeitnehmer*innenvertretung besonders wichtig und ihre Befugnisse auszuweiten und zu verfestigen. Dazu gehört die Präzisierung des Informationsrechts sowie die Anrechnung von im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer*innen zur Größe des Betriebsrates. Außerdem braucht es ein echtes Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat muss den von der*dem Arbeitgeber*in angegebenen Bedarf von Leiharbeitnehmer*innen bestätigen und deren Einsatz zustimmen. Der Betriebsrat muss über die Vergabe von „Gewerken“ an Fremdfirmen mitbestimmen können und den Einsatz von Fremdfirmen verweigern können.

Betriebliche Mitbestimmung muss auch in die Lage versetzt werden, die über Werkverträge „innerbetrieblich ausgelagerten“ Teile der Wertschöpfungsprozesse im Unternehmen wieder – zumindest mittelbar – in ihren Vertretungsbereich zu integrieren und die dort herrschenden Arbeitsbedingungen zu thematisieren. Daher fordern wir die Einführung der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates beim Abschluss von Werkverträgen.
Planen können ist in Zeiten, in denen die Familienplanung ansteht oder nahe Angehörige gepflegt werden müssen oftmals schwierig. Zur  Gestaltung  flexibler  Arbeitszeitmodelle  fordern  wir  deshalb  verschiedene  Punkte  und Regelungen:

  • Einführung einer Arbeitsversicherung zur Absicherung längerer Auszeiten, wobei während der Beschäftigung  ein  Zeitguthaben  angespart  wird  und  eine  finanzielle  Absicherung  für  Zeiten reduzierter Arbeitszeit besteht.
  • Arbeitszeitkonten  für  alle  Arbeitnehmer*innen,  um  eine  Kontrolle  gesetzlicher  Vorgaben  und tariflicher  Vorgaben  gewährleisten  zu können  und  Beschäftigten  einen  Überblick  über ihre Arbeitszeit zu
    bieten.
  • Weiter  sind  flexible  und  individuelle  Lösungen  von  Arbeitszeitmodellen  gerade  da  bisher möglich,  wo  Arbeitnehmer*innen  Mitbestimmungsmöglichkeiten  haben.  Dort  wo  es  keine betrieblichen oder tariflichen Regelungen gibt, muss es Initiativen und Anreize geben, solche zu schaffen.

Weiterbildung ist ein zentrales Element in der heutigen Arbeitspraxis. Aus diesem Grund müssen verbindliche   Qualitätsanforderungen   für   die   Lernprozessgestaltung   beschrieben   werden, beispielsweise   durch   die   Verankerung   eines   Fortbildungsrahmenplanes,   analog   zu   den Rahmenplänen in der beruflichen Ausbildung. Bildungsanbieter*innen in  der beruflichen Fortbildung sollten  zukünftig  ein  anerkanntes  Qualitätssicherungssystem verpflichtend anwenden.  Ein Beratungsangebot zum Fortbildungsziel, über Prüfungsstruktur, Prüfungsablauf, Prüfungsmethoden und über die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung  muss von der*dem Bildungsanbieter*in sichergestellt werden.  Der Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub muss endlich auch in Bayern gelten! Damit wird man endlich der  Stärkung  der ehrenamtlichen Arbeit gerecht. Wer sich  ehrenamtlich engagiert darf keine Nachteile in Ausbildung und Arbeit fürchten.
Die Struktur des Arbeitsmarktes wird sich in den kommenden Jahren vor allem im Zuge der Digitalisierung verändern, die Arbeitsplätze in der Industrie werden weniger. Andere Bereiche werden jedoch mit Sicherheit wachsen: der Bedarf an Personal in den Sozial- und Gesundheitsberufen kann schon jetzt nicht gedeckt werden. Die Berufe sind vor allem wegen der schlechten Bezahlung und der hohen Arbeitsbelastung unattraktiv.
Eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe wird es in den kommenden Jahren sein, diese Berufe attraktiv zu machen. Die Kommunen, Bezirke und Länder sind oftmals Träger von sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen. An dieser Stelle kann direkt Einfluss auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung genommen werden. Jedoch müssen auch in Bereichen der freien Träger Verbesserungen erzielt werden. Auch das ist Aufgabe der öffentlichen Hand, da diese deren Tätigkeiten finanziert.
Der öffentliche Dienst, mit dem Arbeitgeber Freistaat Bayern, hat Vorbildcharakter. In den letzten Jahren kommt es jedoch auch hier zu einer immer weiteren Verdichtung von Arbeit. Der Freistaat Bayern muss der Verantwortung gerecht werden und für ausreichende Personalausstattung sorgen und über die Erhöhung der Mittel im Haushalt des Freistaats Bayern die Kommunen in der Umsetzung unterstützen. Der öffentliche Dienst darf nicht kaputt gespart werden!
Auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt der öffentlichen Hand als Auftraggeber*in eine Vorbildfunktion zu. Deshalb muss auch auf Landesebene in Bayern endlich ein „Tariftreue- und Vergabegesetz“ eingeführt werden, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifbindungen, Mindestlohn sowie Arbeitsschutz- und Nachhaltigkeitsstrategie bei der Auftragnehmer*in koppelt.
Die Vorbildrolle des Bundeslandes beschränkt sich jedoch nicht nur auf den öffentlichen Dienst. Auch in der aktiven Arbeitsmarktpolitik muss eine Vorreiterrolle ernstgenommen werden. Der öffentliche Beschäftigungssektor bietet die Möglichkeit, Menschen, die über jahrelange Arbeitslosigkeit ins Abseits der Gesellschaft gestellt wurden, zu Erwerbsarbeit und somit zur Teilhabe zu verhelfen. Dafür müssen die Kommunen mit finanziellen Mitteln des Landes ausgestattet werden. Dies bietet die Möglichkeit, Menschen die hoffnungslos in Harz IV und ab Erreichen des Rentenalters oder bei Arbeitsunfähigkeit SGB XII beziehen, zu Sozialversicherungspflichtiger Anstellung zurück zu kommen.
Wir Jusos treten dafür ein, den Sonntag für so viele Menschen wie möglich arbeitsfrei zu gestalten. Daher lehnen wir im besonderen auch die Sonntagsöffnung im Einzelhandel ab. Gemeinsam mit Kirchen und Gewerkschaften kämpfen wir gegen Initiativen von Supermarktkonzernen und Marktradikalen den Sonntag weiter hin zu einem normalen Werktag zu wandeln. Der Einsatz gegen die Sonntagsöffnungen beinhaltet für uns ebenso den Kampf gegen verkaufsoffene Sonntage. Hier wollen wir darauf hinwirken, dass sich Kommunalpolitiker*innen der SPD solidarisch mit Gewerkschaften sowie den Beschäftigten im Einzelhandel verhalten und sich gegen verkaufsoffene Sonntage einsetzen.