14.12.2018
Bis zum 14.09.2018 muss die neue EU-Waffenrecht Richtlinie in deusches Recht umgesetzt werden.
Diese Richtlinie entschärft leider das deutsche Waffenrecht. Es gilt den illegalen Waffenbesitz strenger zu kontrollieren und einzudämmen, und diese Richtlinie so umzusetzen, dass möglichst große Sicherheit gewährleistet ist und Gewalttaten verhindert werden.
Hierfür fordern wir:
- Die Patronenzahl pro Magazin ist zwar reduziert worden, dennoch kann mit Magazinen Missbrauch betrieben werden. Deshalb sollen wie in Belgien Magazine angemeldet und mit einem Siegel mit Sollbruchstellen versehen werden. Um den illegalen Waffenbesitz zu reduzieren, soll der Besitz von nicht angemeldeten und nicht versiegelten Magazinen mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bedroht sein.
- Da Deko-Waffen von metalltechnisch versierten Menschen leicht in funktionierenden Waffen umgewandelt werden können, sind auch diese anzumelden. Das Nichtanmelden von Deko-Waffen muss mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bewehrt sein.
- Waffen und Alkohol sind eine höchst gefährliche Kombination. Wer am Schießstand mit Waffen, davor und auch danach, bei, vor und nach der Jagd, beim Munitions- oder Waffenkauf alkoholisiert angetroffen wird, soll als persönlich nicht zuverlässig und deshalb seine Waffen abgegeben. Insofern ist § 6, Abs. 1 WaffG vom 30.06.2017 zu ergänzen.
- Ohne Übung kann es auch bei Jägern zu Fehlschüssen kommen. Jäger sollten deshalb wie Sportschützen regelmäßig eines Schießnachweises erbringen müssen: 1x Monat, 12x im Jahr, um auch weiterhin Waffen erwerben zu können. Wer die Fristen nicht einhält, soll wie die Sportschützen im Jahr 18x einen Schießnachweis erbringen.
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14.12.2018
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Kommunalunternehmen muss ausgebaut werden. Die Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) und ggfls. weitere gesetzliche Bestimmungen im Kommunalrecht sind entsprechend zu ändern. Arbeitnehmervetreter*innen sollen künftig das Recht haben, in angemessener Zahl mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat eines Kommunalunternehmens vertreten zu sein.
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen. Alle Ebenen der BayernSPD werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.
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14.12.2018
Wir fordern, dass auf Bundesebene eine Kommission gegründet wird, welche sich mit der Frage „wie die politische Bildung verbessert werden kann“ beschäftigt und Lösungsansätze erarbeitet. Dies kann entweder parteiübergreifen und vom Bund, oder direkt von der SPD organisiert werden. Es sind aber auch alle anderen Ebenen dazu aufgefordert sich Gedanken zu machen wie politische Bildung für alle Altersklassen, vom Kind bis zur/zum Rentner*in organisiert werden kann.
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14.12.2018
Die SPD Mittelfranken fordert, dass Gymnasien sich verpflichten den Schüler*innen bereits ab Anfang der Mittelstufe die Befreiung für ein freiwilliges einwöchiges Praktikum zu ermöglichen, neben dem von der
Schule verpflichtenden Praktikum in der neunten Klasse.
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14.12.2018
Für die Lehramtsstudiengänge an den bayerischen Universitäten und Hochschulen fordern wir eine Reform beim Erweiterungsfach Medienpädagogik. Es soll in seiner jetzigen Form aufgelöst werden und seine Lehrinhalte zu Pflichtveranstaltungen für alle Lehramtsstudent*innen in Bayern werden.
Dafür braucht es Anpassungen beim Bayerischen Lehrerbildungsgesetz, bei der Lehramtsprüfungsordnung I (und II) sowie den Studien- und Prüfungs-ordnungen der einzelnen Universitäten. Hat eine Universität oder Hochschule das Fach noch nicht in seinem Angebot, ist sie dazu aufgefordert, so schnell wie möglich passende Strukturen und Inhalte für die Lehramtsstudent*innen zu schaffen. Das Kultusministerium soll hierbei unterstützen und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen.
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14.12.2018
Mit Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vorstand des Vereins „Georg-von-Vollmar-Akademie“ beschlossen hat, die Bildungsstätte in Kochel am See zum Jahresbeginn 2019 zu schließen. Zur Begründung wird der Wegfall von öffentlichen Fördermitteln angeführt.
Dazu stellen wir fest:
Die Einrichtung, die soeben ihr 70-jähriges Bestehen feiern konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wurde von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt.
Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung liegen über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus bei der Führung der BayernSPD. Leider hat es diese Führung in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit langem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.
Wir fordern daher:
Der Landesvorstand erarbeitet im Zuge des Erneuerungsprozesses ein umfassendes Bildungskonzept, das den möglichen Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 vorgelegt. Der Landesvorstand sorgt dafür, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.
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14.12.2018
Streichung des §2 Nr.1 der Betriebskostenverordnung BetrKV
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14.12.2018
Die BayernSPD fordert die Wiedereinführung der Grund- und Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe des wieder eingeführten neunjährigen Gymnasium (G9).
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11.12.2018
- Die Beschränkungen in den Paragraphen 49/50 AWV (Außenwirtschaftsverordnung) auf technische Hilfe bei ABC-Waffen, Überwachungstechnik und Embargoländer werden aufgehoben, so dass technische Unterstützung bei der Entwicklung/Produktion/Vermarktung von Rüstungsgütern jedweder Art technologie- und embargounabhängig genehmigungspflichtig werden müssen.
- Die Fusionskontrolle- und Anteilserwerbsverbote, welche die §§ 55ff. AWV bei Bedrohungen (z.B. der öffentlichen Sicherheit durch den Anteilerwerb ausländischer Investoren bzw. Unternehmen an inländischen Firmen müssen auch für den Anteilserwerb, Fusionen und Unternehmensgründungen deutscher Unternehmen an/mit ausländischen Unternehmen, die im Ausland Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter entwickeln, herstellen, vermarkten gelten.
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6.12.2018
1. Im Bereich selbstständige Tätigkeit muss eine Vergütung sichergestellt sein, die in ihrem wirtschaftlichen Gegenwert zumindest dem Mindestlohn für Angestellte entspricht, d.h. mindestens 16 EUR.
2. In geeigneten Branchen sollen Honorarordnungen nach dem Beispiel von HOAI, GOÄ, RVG, StBVV, etc. erlassen werden.
3. Soweit die Tätigkeit weder nach Zeitmaß abgegolten wird, noch die Mindestvergütung durch Honorarordnungen geregelt ist, soll gesetzgeberisch klargestellt werden, dass alle vertraglichen Vereinbarungen, die anfänglich vorhersehbar zu einer Erbringung von Leistungen mit einer wirtschaftlichen Vergütung, die geringer liegt als der Mindestlohn für Angestellte sittenwidrig und nichtig sind und der Auftraggeber von Gesetzeswegen ein angemessenes Honorar im Gegenwert des gesetzlichen Mindestlohns schuldet.
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