14.12.2018
Mit Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vorstand des Vereins „Georg-von-Vollmar-Akademie“ beschlossen hat, die Bildungsstätte in Kochel am See zum Jahresbeginn 2019 zu schließen. Zur Begründung wird der Wegfall von öffentlichen Fördermitteln angeführt.
Dazu stellen wir fest:
Die Einrichtung, die soeben ihr 70-jähriges Bestehen feiern konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wurde von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt.
Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung liegen über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus bei der Führung der BayernSPD. Leider hat es diese Führung in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit langem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.
Wir fordern daher:
Der Landesvorstand erarbeitet im Zuge des Erneuerungsprozesses ein umfassendes Bildungskonzept, das den möglichen Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 vorgelegt. Der Landesvorstand sorgt dafür, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.
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14.12.2018
Die Satzung des Landesverbandes wird in § 14 Abs. 1 dahingehend geändert, dass künftig eine Doppelspitze aus einem Mann und einer Frau den Landesverband Bayern führt. Dabei soll die eine Person den ländlichen Raum, die andere die städtischen Regionen repräsentieren und verantwortlich betreuen. Diese Schwerpunktsetzung soll sich auch bei den Stellvertretern/innen abbilden.
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14.12.2018
Die SPD fordert die Abschaffung der sog. Ankerzentren und deren Ersatz durch dezentrale Unterbringung.
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14.12.2018
Die SPD fordert, dass auch abgelehnte Asylbewerber in der Regel eine Arbeitserlaubnis erhalten.
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14.12.2018
Bildungsangebote für Migranten müssen ausgebaut werden. Finanzielle Mittel für bereits laufende Programme dürfen nicht gekürzt werden.
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14.12.2018
Fördermöglichkeiten für neue Formen des Bauens (z.B. Bauherrenmodell oder Genossenschaftliches Bauen) sollen gesetzlich etabliert bzw. ausgebaut werden.
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14.12.2018
Streichung des §2 Nr.1 der Betriebskostenverordnung BetrKV
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14.12.2018
Die den Kommunen zustehende Gewerbesteuer wird vom Bundesgesetzgeber dahingehend weiterentwickelt, dass der überörtliche einschließlich des vom Ausland aus tätigen Online-Handel pro zum Versand gegebenes Paket 1,-€ Gewerbesteuer neuer Art an die Kommune zahlen muss, auf deren Postleitzahlgebiet dem Besteller zugestellt wird.
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14.12.2018
Änderung des Rentensystems basierend auf folgenden vier Säulen:
- Abschaffung der Klassen im Rentensystem: Alle erwerbstätigen sollen in die staatliche Rente einzahlen.
- Systemwandel: Die umlagefinanzierte Rente wird ergänzt durch einen kapitalbasierten Staatsfond.
- Erwerbstätigkeits-Mindestrente: Die Mindestrente übernimmt Regeln der Grundsicherung im Alter und ersetzt die Grundsicherung im Alter vollständig.
- Digital transparente Rente: Jeder Bürger soll in Zukunft als Standard ein Online-Renteninformationskonto, gebunden an die lebenslange Steueridentifikationsnummer erhalten. anstelle der jährlichen Renteninformation als Brief. Wer bereits einmal eine Renteninformation erhalten hat, muss sich aktiv für das Online-Renteninformationskonto entscheiden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten.
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14.12.2018
Im Paragraf 3 Abschnitt 7 der bayerischen Landesverbandsatzung der SPD ist nur die Delegiertenversammlung als Instrument der Kandidatenaufstellung bei den Kommunalwahlen (bei Gemeinden mit mehr als einem OV genannt. Vollversammlungen, die nach Wahlgesetz zulässig sind und auch vom SPD-Organisationsstatut nicht ausgeschlossen sind, sollen ebenfalls zugelassen werden. Grundlage für eine Vollversammlung sind entsprechende Beschlüsse der Hauptversammlungen der betreffenden Ortsvereine.
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