11.11.2024
Die SPD Bayern möge im Landtag darauf hinwirken, dass sich Bayern der niedersächsischen Bundesratsinitiative anschließt, Mutterschutz für Selbständige gesetzlich zu verankern. Außerdem möge die SPD sich dafür einsetzen, dass es eine Lösung gibt, die Bezahlung der Betriebskosten während des Mutterschutzes sicherzustellen, ohne diese Kosten allein betroffenen Frauen über eine Versicherung aufzubürden.
Die SPD Bayern wird aufgefordert, eine Anfrage im Landtag zum Thema zu stellen, ob Beratungen für Gründerinnen und Unternehmerinnen auf Landkreisebene bestehen und ob diese sich spezifisch an Frauen richten. Hierfür ist auch eine Geschlechterquote in der Beratung festzustellen. Sollte innerhalb der benachbarten Landkreise kein spezifisches Angebot vorliegen, so sollen die entsprechenden Kreisverbände dazu aufgefordert werden, sich für ein entsprechendes spezifisches Beratungsangebot einzusetzen. Hierbei ist auf die Qualität der Beratung zu achten.
Die SPD Kreisverbände werden aufgefordert, zu eruieren, wie das Verhältnis Gründerinnen und weibliche Business Angels bei ihnen vor Ort ist. Liegen die Quoten unter dem deutschen Durchschnitt sollen Landkreise, auch in Zusammenarbeit mit Nachbarlandkreisen aufgefordert werden, entsprechende Maßnahmen anzuregen, damit zumindest der Bundesdurchschnitt erreicht wird.
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11.11.2024
Die Bayern SPD wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass ihre Mandatsträger:innen, die Aufsichtsrats-Ämter in Sparkassen oder Volksbanken aufgrund ihrer politischen Funktionen begleiten, bei der Vergabe von privaten Krediten an Selbstständige die Datensparsamkeit gewahrt bleibt.
Sie sollen außerdem darauf hinwirken, dass bei der Finanzierung der Unternehmen von Gründer:innen und KMU die abgefragten Kennzahlen eine nachhaltiges, resilientes Unternehmenswachstum zum Inhalt haben. Mandatsträger:innen über die Partei sollen in ihren Ämtern darauf hinwirken, dass die soziale und umweltverträgliche Modernisierung der Wirtschaft auch im Hinblick auf regionale faire Finanzierung gelingen kann.
SPD Funktions-Aufsichtsratsmitglieder von Sparkassen und Volksbanken in Bayern sollen bei ihrer Aufsichtstätigkeit auf Folgendes achten: Die Sparkassen und Volksbanken müssen einen konkreten Plan erarbeiten, wie die Maßnahmen umgesetzt werden können, die zur Einhaltung des EU AI Act der Vermeidung von Diskriminierung bei der Unternehmenskreditvergabe dienen: Dazu muss in den Institutionen ein tiefes Verständnis des regulatorischen Rahmens entwickelt werden. Robuste Kontrollmechanismen sollten implementiert werden und Transparenz in KI-gestützten Entscheidungsprozessen gefördert werden. Es ist hier erforderlich, menschliche Überprüfung bei kritischen Entscheidungen sicherzustellen. Diversität in Entscheidungsgremien ist zu fördern und kontinuierliche Verbesserungsprozesse zu etablieren. Durch das Nachhalten der konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen müssen Aufsichtsratsmitglieder gewährleisten, dass ihre Bank im Einklang mit dem EU AI Act handelt und jegliche Form der Diskriminierung bei der Kreditvergabe effektiv verhindert wird.
Die SPD Bayern wird aufgefordert, die entsprechenden Mandatsträger:innen zu vernetzen, damit diese wichtige Aufgabe gelingen kann.
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11.11.2024
Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass es Selbständigen möglich wird, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen auch wenn sie schon länger selbstständig sind. Dazu soll ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht werden, dass Einzahlungen auch später ermöglicht, um eine bessere Absicherung in den jeweils passenden Jahren zu ermöglichen.
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11.11.2024
Die Bayern SPD wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die bayerische Staatsregierung umgehend ein gefördertes Aus- und Weiterbildungsprogramm für Unternehmen in Krisensituationen einführt, die eine organisatorische Modernisierung auch bei knappen finanziellen Mitteln ermöglichen. Dieses Programm sollte kostenlose Schulungen zu agilen Methoden, Innovationen im Krisenmanagement und digitaler Transformation anbieten. Angelehnt an die Initiative „NextGen4Bavaria“, jedoch mit Fokus auf KMU in schwierigen Situationen oder umkämpften Märkten, so dass auch bei Eintritt in eine schwierige Ertragssituation, insbesondere durch disruptive Effekte, eine nachhaltige Sicherung des Unternehmens möglich wird.
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11.11.2024
Antrag:
Der Begriff der Scheinselbständigkeit ist abzuschaffen. Es sollten vielmehr Kriterien, die für eine prekäre abhängige Selbstständigkeit sprechen herangezogen werden, um eine ausbeuterische sog. Scheinselbstständigkeit zu bestimmen. Die aktuelle Rechtslage bildet nur unzureichend die heutige Arbeitswelt ab.
Die SPD wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Arbeitsministerium eine entsprechende Anpassung in den Regelungen erfolgt. Diese Anpassung sollte eindeutig formuliert werden, so dass die Bürokratie für Unternehmen und Soloselbständige in dem Bereich reduziert wird und Rechtssicherheit hergestellt wird. Ist es in dieser Legislatur nicht möglich, die o. a. Änderung vorzunehmen, sind der Prozess rechtssicherer zu gestalten. Ein klares Kriterium der Selbstständigkeit ist es zum Beispiel, wenn eine Projekttätigkeit erbracht wird, für die es einen öffentlichen Markt gibt und dessen Stundensatz nicht niedriger ist, als die vergleichbaren Kosten für eine Bruttostunde von vergleichbaren Tätigkeiten in Festanstellung.
Weiterhin ist eine unabhängige Clearingstelle einzurichten, welche die Statusfeststellungsverfahren durchführt. Das kann ein Gremium sein, das aus Vertretern der IHK, HWK, Freier Berufe und von Verbänden zusammengesetzt ist. Transparenz muss oberstes Gebot sein sowie die Möglichkeit, Rechtsmittel einlegen zu können. In öffentliche Belange können Vertreter der Arbeitsagentur, der GKV und der RV mit einbezogen werden. Den Selbstständigen ist dann jedoch eine anwaltliche Vertretung beizustellen, deren Kosten von der Rentenversicherung übernommen werden muss, sollte Selbstständigkeit festgestellt werden.
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11.11.2024
- Wir erkennen an, dass sich die Arbeitswelt und die Erwartungen der jungen Generation an diese gewandelt haben.
- Die SPD wird sich dafür einsetzen, die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitsgestaltung so zu verändern, dass diese einerseits der von den jungen Arbeitnehmern gewünschten Flexibilität nicht im Wege stehen, aber auch dennoch einen zeitgemäßen Schutz vor (Selbst-)Ausbeutung zu bieten.
- Die geänderten Arbeitsformen und Erwerbsbiographien erfordern, die soziale Absicherung neu zu denken.
- Konkret fordern wir:
- Erhöhung der Möglichkeit steuerfreier Zuschüsse des Arbeitgebers zum Homeoffice des AN bis zu realen Höhe der Kosten des Arbeitnehmers oder wahlweise der ersparten Kosten des Arbeitgebers.
- Es muss sichergestellt werden, dass die vorrübergehende Arbeitserbringung aus dem Ausland ohne Veranlassung des Arbeitgebers keine steuerliche Betriebsstätte im Ausland begründet.
- In künftigen DBA soll ausdrücklich geregelt werden, dass die Erbringung von Leistungen des eigenen Unternehmens keine Betriebsstätte begründet, wenn dies für weniger als 6 Monate und nur vorübergehend im Ausland erfolgt.
- Ein Abweichen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zuzulassen, soweit der Arbeitnehmer hinsichtlich der Lage seiner Arbeitszeiten zu mehr als 50% frei ist.
- Sicherzustellen, dass Arbeitzeitkonten bis mindestens der hälftigen jährlichen Arbeitszeit unproblematisch möglich sind, soweit kein Zwang zum Aufbau von Guthaben besteht.
- (Zumindest) Soloselbständige in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzubinden („Bürgerversicherung“).
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