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N1 Cuii Buuh - weg mit dem Schreckgespenst!

4.04.2023

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (kurz: CUII) bezeichnet sich selbst, als „eine unabhängige Stelle. Sie wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um nach objektiven Kriterien prüfen zu lassen, ob die Sperrung des Zugangs einer strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite rechtmäßig ist.“ Diese Prüfung wird dann wiederum von einem Prüfausschuss geprüft, welcher wiederum eine Sperre für diese Webseite veranlasst.

Die CUII arbeitet hierbei mithilfe eines 24-seitigen Verhaltenskodex, einem Prüfausschuss mit drei Personen mit Befähigung zum Richteramt, welche laut CUII „jeweils renommierte pensoinierte Richter des Bundesgerichtshofes [seien], die mit der Materie rechtlich und technisch vertraut [seien]“. Teil der CUII sind die fünf großen Internetprovider in Deutschland: Telekom, Vodafone, 1&1, Telefonica und Mobilcom-Debitel beteiligt. Zu den Rechteinhaber*innen zählen etwa die Deutsche Fußball-Liga, der Pay-TV-Anbieter Sky oder auch der Verband der Filmverleiher (sic!). Die DNS-Sperrungen der Seiten erfolgen dann wiederum mit Hilfe der Bundesnetzagentur. Positiv zu diesem Vorgehen hat sich ebenfalls das Bundeskartellamt positioniert. Das Vorgehen der CUII wird von der Bundesnetzagentur ausdrücklich gelobt: „Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber (sic!) bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern“. Die Bundesnetzagentur hat bereits in der Vergangenheit DNS-Sperren nicht als potentielle Verletzungen der Netzneutralität eingestuft. Netzpolitik.org beschreibt solche DNS-Sperren als „[…] eines der beliebtesten Mittel beim Aufbau einer Zensurinfrastruktur und genau das ist die Gefahr.“

Ob die CUII wirklich zu Einhaltung der Netzneutralität sorgt, ist dabei als äußerst zweifelhaft anzusehen und in unseren Augen überhaupt nicht gegeben. Im Gegenteil: der CUII ist ein undemokratisch zusammengesetzter Lobbyverband mit Privilegien, welche ihm fernab von demokratischen und legislativen Kontrollen Sperrungen von Webseiten ermöglichen. Nutzer*innenverbände oder andere demokratische Teilhabe abseits der Mitwirkung der Bundesnetzagentur ist im Verband nicht vorgesehen. Während in früheren Verfahren die Judikative jeden Anspruch der Rechteinhaber*innen mit jenem der Netzneutralität abwägte, ist dies nun ohne jegliche demokratische Kontrolle möglich. Rechteinhaber*innen können nahezu ungehemmt Sperren von Webseiten erlassen, deren Inhalte sie als illegal erachten. Dabei sollen Kosten reduziert und die richterliche Kontrolle möglichst keine Rolle spielen. Die Bundesnetzagentur lässt sich dabei von einem Lobbyverband zur Legitimatisierung deren eigenen Handelns instrumentalisieren und suggeriert eine vermeintliche staatliche Kontrolle, welche kaum vorhanden ist. Im Rahmen dieser Sperrungen können auch Webseiten gesperrt werden, welche keine Inhalte der im CUII organisierten Rechteinhaber*innen aufweisen können. In Großbritannien fielen etwa Webseiten unter den Bannhammer, welche Tools anboten, mit welchen man Video- und Audioaufnahmen von Streamingplattformen wie YouTube angeboten werden können. Diese könnten zwar theoretisch für Aufzeichnungen von urheberrechtlich geschützten Aufnahmen verwendet werden, aber auch für Archivarbeiten von legalen sowie frei verfügbaren Inhalten.

Zwar sind die aktuellen DNS-Sperren leicht überwindbar, aber das legitimiert nicht deren Sperrung durch einen Lobbyverband, der fern von judikativen und ernsthaften staatlichen Kontrollen die eigene Agenda verfolgen kann. Davon ist nicht nur die Freiheit des Internets bedroht, sondern auch die demokratische Kontrolle des Internets insgesamt. Es ebnet zudem den Weg weiterer Möglichkeiten gerichtliche Kontrollen und Abwägungen für die Durchsetzung eigener Interessen durchzusetzen. Dem muss jetzt Einheit geboten werden, damit das Internet frei bleibt und jede Sperrung einer gründlichen Kontrolle mitsamt der zahlreichen Abwägungen unterliegt.

Wir fordern:

  • Den Rückzug der Bundesnetzagentur aus diesem Lobbyverband. Sie sollen zu ihrer Kernkompetenz der Sicherstellung der Netzneutralität sorgen
  • DNS-Sperren dürfen nur auf Basis richterlicher Entscheidungen angeordnet werden. Hierfür ist eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Hierzu zählt die Einführung entsprechender Richter*innenvorbehalte für die Anordnung von Netzsperren.

U7 Positionspapier der Jusos zum progressiven Tierschutz

4.04.2023

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines funktionierenden Tierschutzes ist in der Gesellschaft immer präsenter. Daher ist es auch für uns wichtig, sich in der Frage zu positionieren und Antworten für eine Gesellschaft zu formulieren, in der der Tierschutz, wie wir ihn uns vorstellen, gewährleistet ist.

Grundsätzlich unterscheidet man im Tierschutz zwischen verschiedenen moralischen und dogmatischen Ansätzen. Angefangen beim gemäßigten Tierschutz bis hin zum aggressiv-radikalen Tierschutz, bei dem auch Gewalt angewendet wird, ist der Tierschutz in vielen Abstufungen definiert.

Der gemäßigte Tierschutz oder auch der “traditionelle Tierschutz” wird insbesondere in Mitteleuropa vertreten und erfolgt aus einer anthropozentrischen Haltung heraus, da er zum Ziel hat, die Gefühle der Bürger*innen, die an der Nichteinhaltung des Tierwohls Anstoß nehmen, zu schützen.

Der progressive Tierschutz

In den letzten Jahren und Jahrzehnten sorgte der „traditionelle Tierschutz“ für minimal größere

Käfige oder für das Verbot von bestimmten Haltungsformen. Aber auch mit kürzeren Wegen zur Schlachtfabrik, Betäubung bei der Kastration und Spielzeugen in den Käfigen ist es nicht getan.

Die Produktion von Tieren war gewaltvoll, ist gewaltvoll und wird mit dem traditionellen

Tierschutz weiterhin gewaltvoll sein. Dabei betrachten wir nicht nur die Fleischproduktion und die Massentierhaltung sondern auch die Tierhaltungen als Haustiere, im Zirkus oder in Tierparks sowie die Jagd von Tieren

Nur der progressive Tierschutz kann das ändern.

Wir sind davon überzeugt, dass bestehende Regelungen oder im Rahmen des traditionellen Tierschutzes diskutierte Änderungen nicht ausreichend sind, da sie das Leben und das körperliche und psychische Wohl der einzelnen Individuen nicht in den Mittelpunkt stellen.

Deswegen: Tierschutz muss sich am Wohl der Tiere orientieren!

Wir müssen uns fragen, was wir bewusst erlebenden Individuen grundsätzlich zumuten dürfen und mit was wir es rechtfertigen. Ist es grundsätzlich legitim, Tiere in Käfigen zu halten? Sind Tierversuche prinzipiell zumutbar oder müssen wir nicht zumindest bei denen, die für uns

Menschen nicht absolut nötig sind, auf alternative Methoden zurückgreifen? Darf man Tiere überhaupt töten – und spielt es dabei eine Rolle, ob sie davor ein glückliches Leben hatten?

Die Tatsache, dass andere Tiere ein komplexes Innenleben besitzen – sie die Welt bewusst wahrnehmen, leidensfähig und intelligent sind – ist für uns Grund weiterzugehen als der traditionelle Tierschutz es macht und für einen progressiven Tierschutz zu kämpfen.

Für uns bedeutet ein progressiver Tierschutz die Produktion, Nutzung und in letzter Konsequenz auch die Tötung von Tieren zu hinterfragen und Alternativen zu fördern.

Der progressive Tierschutz hinterfragt das Konzept der Tiere als Ware. Der progressive Tierschutz will nicht nur durch Maßnahmen die Akzeptanz der “Nutztierhaltung” verbessern. Der progressive Tierschutz fördert Alternativen zum Konsum von Tieren um die Vision einer Gesellschaft ohne Gewalt an Tieren zu realisieren.

Der progressive Tierschutz beginnt mit der Sozialdemokratie: Für einen Systemwandel, eine Welt ohne Tierfabriken und eine Welt ohne Ausbeutung von Tieren!

Systemfrage stellen – mit dem Kapitalismus gibt es keine humane Tierhaltung

Die Ausbeutung von Mensch, Umwelt und Tier bestimmt das Wesen des Kapitalismus. Das herrschende Wirtschaftssystem erzeugt Tierleid, das wir bekämpfen wollen. Deswegen reicht es nicht, allein die Auswirkungen zu bekämpfen, sondern wir müssen an der Wurzel des Problems ansetzen.

Im Rahmen des kapitalistischen Profitstrebens werden Tiere als Produkte betrachtet, die lebendiger Teil des Produktionsprozesses sind. Schlechtere Lebensbedingungen (z. B. durch Massentierhaltung) für Tiere sind in diesem in der Regel mit niedrigeren Produktionskosten gleichzusetzen und erhöhen somit den Profit. Höhere quantitative Ausbeute (z. B. durch Züchtung) können ebenso den Profit erhöhen. Dies führt bis hin zur unmittelbaren Tötung, wenn ein Tier nicht zum Profit beitragen kann (z. B. Schreddern männlicher Küken).

Für uns ist klar, dass es eine humane Tierhaltung im Kapitalismus nicht geben kann und wir darauf hinarbeiten, diesen zu überwinden. Nur eine Gesellschaft, in der das Profitstreben nicht die oberste Maxime ist, wird es schaffen können, einen humanen Umgang mit Tieren zu schaffen. Wir entwickeln dabei auch unser Verständnis des demokratischen Sozialismus weiter und setzen uns kritisch mit der Definition des Menschen in Abgrenzung zum Tier auseinander, wie sie bedeutende Köpfe in der Bewegung des demokratischen Sozialismus einst festgelegt haben..

Wir kritisieren das kapitalistische System, nicht jedoch die Ausgebeuteten dieses Systems. Die Beschäftigten in der Fleischindustrie und in anderen Branchen, in denen Tierleid erzeugt wird, sehen wir nicht als Feind*innen, sondern als Verbündete. Wer durch ein falsches Wirtschaftssystem dazu gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen, hat unsere Solidarität verdient. Der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen geht Hand in Hand mit der

Schaffung von Tierrechten und einem humanen Umgang mit Tieren. Die Transformation dieser Wirtschaftsbereiche hin zu zukunftsfähigen und nicht Tierleid erzeugender Branchen ist unser Ziel.

Tiere sind mehr als Gegenstände

Wir setzen uns mit der Einführung von Tierrechten kritisch auseinander. Klar ist, dass unsere am Konsum von Tierfleisch orientierte Gesellschaft dem Konsumbedürfnis nur gerecht werden kann, in dem sie Tiere ausnutzt und ausbeutet. Damit geht zwangsläufig ein Verlust an Tierschutz einher, der seine Konsequenz in der Einführung von Tierrechten oder einer Reform des Tierschutzes finden muss.

Wir sind der Meinung, dass Tiere und Menschen zwar nicht gleich behandelt werden müssen, aber die Tatsache, dass beide leiden können, gleiche Berücksichtigung finden soll.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Tierschutzgesetz und die damit einhergehenden Verordnungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft keine Tierrechte postulieren, sondern lediglich Grenzen im Umgang mit Tieren setzen. Tierrechte liegen erst dann vor, wenn das Tier als eigenes Rechtssubjekt begriffen wird, welches Inhaber*in von Rechten ist, die er*sie auch einklagen kann. Dies ist momentan nicht der Fall.

Auf dem Weg hin zu einer Gesellschaft, in der man über Tiere als eigenes Rechtssubjekt diskutieren kann, ist es wichtig, in einem ersten Schritt das Tierschutzgesetz zu überarbeiten und anders zu denken.

Momentan bestimmt § 1 TierSchG, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. In § 2 TierSchG wird bestimmt, dass jemand, der*die ein Tier hält, es nach seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und es verhaltensgerecht unterbringen muss.

Diesen Vorschriften kommt jedoch praktisch keine Bedeutung zu, da bereits § 2a TierSchG diese

Vorschriften dahingehend einschränkt, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu ermächtigt wird, Verordnungen zu erlassen, die diese Zwecke des Gesetzes näher definieren. Dabei versteht es sich von selbst, dass es ein vernünftiger Grund ist, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, wenn man es zur Nutzung – also auch als späteres

Konsumgut – hält. Insbesondere Nutztiere sind daher von den niedergeschriebenen Zwecken des Gesetzes faktisch ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Tiere, an denen Tierversuche durchgeführt werden.

Problematisch ist darüber hinaus, dass solche Verordnungen niederschwellig und schnell erlassen werden können. Um eine möglichst beständige Tierschutzpraxis zu erreichen, sollte daher im Tierschutzgesetz definiert werden, wie z. B. eine artgerechte Haltung von verschiedenen Nutztieren aussieht.

Tierschutz endet nicht an nationalen Grenzen

Dass Tierschutz nicht an nationalen Grenzen aufhört, merkt man spätestens dann, wenn man im Supermarkt tierische Produkte aus anderen Ländern findet, bei denen man noch schwieriger nachvollziehen kann, wie das Tier gelebt und was es gegessen hat. Ein Beispiel dafür, welches uns deutlich macht, dass das nationale Problem auch international mehr Betrachtung finden sollte. Auf der europäischen Ebene hat das Europäische Parlament das Mitbestimmungsrecht bei vielen

Regelungen, wie beispielsweise der Tierversuchsrichtlinie, Kosmetikrichtlinien und

Chemikalienpolitik. Bei Tierschutzbestimmungen, welche die Agrarpolitik betreffen, können

Empfehlungen abgegeben werden. Ebenso bestehen fünf Tierschutz-Konventionen des

Europarats. Hierbei handelt es sich um die Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren, die in der EU transportiert werden, landwirtschaftlichen Nutztieren, Schlachttieren, Versuchstieren und Heimtieren. Ausschlaggebend ist aber, dass verschiedene Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts der EU keine direkte Anwendung finden.

Der EU-Beitritt Schwedens kann hier als Beispiel herangezogen werden. So zeichnete sich

Schweden bereits in den Achtzigern durch hohe Tierschutzstandards aus. Als das Land jedoch 1995 der EU beitrat, musste ein Großteil der Erzeuger*innen tierischer Produkte ihre Produktion stark an die sehr niedrigen Standards der EU anpassen. Das führte dazu, dass viele bäuerliche und kleine Unternehmen, welche durch ihre höheren Tierschutzmaßnahmen nicht mehr konkurrenzfähig waren, vom Markt verdrängt wurden.

Nach unseren Vorstellungen sollten deswegen in der EU Tierschutzbestimmungen gelten, die einheitlich wirken, von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und sich nicht an den niedrigsten, sondern an den bestmöglichen Standards orientieren!

Global existieren ebenso stark unterschiedliche Rechtsverordnungen, welche auf unterschiedliche Weise den Schutz der Tiere gewährleisten oder dazu beitragen sollen. So spiegelt sich oftmals der gesellschaftliche Stellenwert oder die religiöse Überzeugung, welche die jeweilige Nation den Tieren zuschreibt, wider. Wie zwischen den europäischen Staaten existieren auch internationale Abkommen wie beispielsweise das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), welches aber nur den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie mit Produkten aus diesen Arten regelt. Das aktuelle Mercosur-Abkommen, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay, enthält nur ein kurzes Bekenntnis zu mehr Tierschutz bei Nutztieren aber keine konkreten Regelungen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass wirtschaftliche Interessen bei diesen internationalen Abkommen bisher immer im Vordergrund standen und Aspekte des Tierwohls und des Tierschutzes grob vernachlässigt wurden. Auch hier muss sich der Status quo um 180 Grad drehen. Bevor über Marktliberalisierung verhandelt wird, müssen vergleichbare Standards beim Tierschutz vorherrschen und überprüfbar sein. Denn was bringen uns hohe Standards in Europa, wenn unser Markt mit tierischen Produkten versehen ist, die diese nicht einhalten?

Wir sind der Überzeugung, dass Tierschutz nicht an nationalen Grenzen aufhört. Wir setzen uns für einen Tierschutz ein, der durch internationale Abkommen und Standards, sowohl innerhalb der EU als auch auf globaler Ebene, einheitlich geregelt wird, um den Tierschutz und das Wohl der Tiere nachhaltig und grenzübergreifend zu verbessern.

U6 Biodiversität in der Agrarlandschaft schützen

4.04.2023

Wir fordern, dass der Erhalt der Biodiversität in Deutschland einen größeren Stellenwert erhält
und bei allen politischen Entscheidungen – insbesondere Agrarpolitik und Infrastruktur –
berücksichtigt wird.
Die Vorgaben der EU–Biodiversitätsstrategie müssen möglichst schnell umgesetzt werden und 30
Prozent der marinen und terrestrischen Fläche unter Schutz gestellt werden. Bei diesen
Schutzgebieten muss besonderes Augenmerk auf ihre Wirksamkeit gelegt werden.
Dementsprechend soll darüber hinaus in Zusammenarbeit mit Nachbarländern eine Kartierung
der Schutzgebiete erfolgen, um bessere Kohärenz und Konnektivität der Natura2000–Gebiete
sicherzustellen. Innerhalb dieser Schutzgebiete muss regelmäßiges Monitoring – gerade auch der
Pfanzenwelt – stattfnden, um ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Diese Zahlen sollen innerhalb
der Kartierung der Gebiete vermerkt und einsehbar sein. Ein solches Monitoring legt auch die
Basis für rechtliche Vorgaben für den Erhalt der Biodiversität und Sanktionen bei Nicht–
Einhaltung und kann bei der Bauplanung helfen, damit besonders wertvolle Flächen nicht
versiegelt werden. Zudem muss Deutschland sich innerhalb eines klaren Zeitrahmens mit
Zwischenzielen zu der Renaturierung von 15 Prozent der Landesfäche verpfichten – hier mit
Fokus auf Gebiete wie Moore, die für Klimaschutz und Biodiversität besonders wichtig sind.
Ökobetriebe haben eine deutlich bessere Biodiversitätsbilanz, deshalb fordern wir den Ausbau
von regionalen Programmen zur Förderung des Ökolandbaus wie dem bayerischen BioRegio 2030.
Ein Fokus muss hier darauf liegen einen Markt mit fairen Preisen für ökologische und regionale
Produkte zu schaffen, denn einen vielfältigen und nachhaltigen Anbau gibt es nur, wenn dieser
sich lohnt. Ein Marktzugang und Zugang zu Förderungsmitteln sollen auch für konventionelle Betriebe, die biodiversitätsfördernde Maßnahmen ergreifen, bestehen, um ihnen die Transformation zu erleichtern. Besondere Förderung sollen Mischkulturen mit großer genetischer Variabilität, Weidenutztierhaltung, sowie Agroforstsysteme erhalten.

Durch die Überdüngung in Deutschland wird nicht nur das Grundwasser verunreinigt, sie sorgt auch dafür, dass neben den Kulturpflanzen Beikräuter schneller wachsen und damit die Kulturen durch die hohe Pflanzdichte anfälliger werden für Schädlinge. Der folgliche Einsatz von Pestiziden und Herbiziden hat erhebliche Auswirkung auf die Artenvielfalt. Zusätzlich werden auf nährstoffarme Bedingungen angepasste Pflanzenarten verdrängt. Wir fordern eine Reduktion der erlaubten Stickstoffüberschüsse von 50 Kilogramm pro Hektar auf 30 kg pro Hektar und entsprechende Kontrollen. Dies gelingt nur mit einer drastischen Reduktion der Massentierhaltung und in Kooperation mit den Landwirt*innen. In einer Übergangsphase soll es Bonuszahlungen pro reduziertes Kilogramm geben, um einen Anreiz zur Umstellung zu schaffen.

Wir lehnen den übermäßigen Anbau von Mais und Raps als Energiepflanzen in Monokultur ab, da sie dem Boden und damit seiner Artenvielfalt und Kohlenstoffspeicherkapazitäten schaden. Wir fordern eine Begrenzung der erlaubten Menge von diesen Pflanzen aus Monokultur bei den Einsatzstoffen im Betrieb von Biogasanlagen auf 40 Prozent – aktuell stammen 80 Prozent der Einsatzstoffe aus Energiepflanzen. Um Alternativen zu finden, fordern wir eine Subvention des Anbaus alternativer Energiepflanzen in Mischkultur sowie Gelder für die Forschung in dem Bereich. Möglich ist auch die Förderung des Anbaus von nachhaltiger Biomasse in Gebieten, in denen es Auflagen von Gebiets– oder Gewässerschutz gibt und die dadurch nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion stehen.

Landwirt*innen, die Interesse an Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität haben, brauchen leicht zugängliche Möglichkeiten zur Aus– und Weiterbildung. Wir fordern staatliche Beratungsstellen, die Expertise im Bereich ökologische Landwirtschaft und Biodiversität besitzen und Landwirt*innen weiterbilden. Die vorhandenen Programme müssen außerdem besser beworben werden.

Fehlende Einhaltung von Regelungen zur Biodiversität muss Konsequenzen haben, dafür brauchen wir eine engere Kopplung von Agrar– und Umweltpolitik, um einen Rechtsrahmen mit einer umweltschutzbezogenen Betreiber*innenpflicht zu schaffen.

Langfristig fordern wir eine Abwendung von dem aktuellen Modell der Direktzahlungen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), denn diese fördern Fläche vor Gemeinwohl und sind damit eine Bremse auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität. Stattdessen fordern wir erhöhte Direktzahlungen für Umweltschutzprogramme und Ausweitung beispielsweise der Kulturlandschaftsprogramme und Landesnaturschutzprogramme.

V7 Der Orbit ist für alle da - Installierung staatlicher Kontrollmechanismen zur Verhinderung privatwirtschaftlicher Kontrolle des Orbits durch Unternehmen und/oder Privatpersonen

4.04.2023

Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel“

So steht es in Artikel 2 des Weltraumvertrages geschrieben, welcher im Jahr 1967 verfasst worden ist und bis heute als „Magna Charta des Weltraumrechts“ bezeichnet wird. Weltweit haben 107 Staaten den Vertrag ratifiziert und diesen zu Völkergewohnheitsrecht erklärt, was auch jene

Staaten bindet, welche bislang keine Vertragsparteien des Weltraumvertrages geworden sind. Im Rahmen des Vertrages wurde festgelegt, dass kein Staat über den Weltraum verfügen darf (freedom of exploration and use), sowie das Verbot nationaler Aneignung (non-appropriation).

Die Kriterien für Privatpersonen und Unternehmen sind hingegen sehr unklar. Je nach Rechtseinschätzung unterliegen diese entweder dem Weltraumvertrag selbst

Art 1 Abs.1 Weltraumvertrag: „Die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit“

oder unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Vertragsstaaten bzw. des Vertragsstaates, in welchen die jeweiligen Tätigkeiten von staatlicher oder nicht-staatlicher Seite unternommen werden

Art. VI Weltraumvertrag: „Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich verantwortlich für nationale Tätigkeiten im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, gleichviel ob staatliche Stellen oder nichtstaatliche Rechtsträger dort tätig werden, und sorgen dafür, dass nationale Tätigkeiten nach Maßgabe dieses Vertrags durchgeführt werden. Tätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper bedürfen der Genehmigung und ständigen Aufsicht durch den zuständigen Vertragsstaat.“

Verschiedene Staaten u.a. Luxemburg und vor allem die USA vertreten letztere Rechtsaufassung und erachten eine private Nutzung der Raumfahrtnutzung für ausdrücklich gegeben. Diese Rechtsauffassung ermöglicht es Privatunternehmen ohne jegliche multilateralen Kontrollen den

Weltraum für privatwirtschaftliche Zwecke zu nutzen, solange sie die Genehmigung des Staates haben, in jenem sie operieren. Diese Lücke macht sich vor allem ein Unternehmen zu Nutze: SpaceX, das Weltraumunternehmen von PayPal und Tesla-Gründer Elon Musk.

Neben einem Raketenprogramm unterhält SpaceX ein weiteres Projekt: Starlink. Starlink stellt ein Programm dar, welches Satelliteninternet mit einer Latenz von bis zu 20 Millisekunden übertragen soll. Analog zu heutigen Routern würde eine Empfangsbox das Internet der Starlink-Satelliten empfangen und dabei Geschwindigkeiten von Glasfasernetzen erreichen. Problematisch dabei ist, dass diese Technologie zahlreiche Satelliten benötigt, die untereinander kommunizieren. SpaceX plant bis zu 42.000 Satelliten in den Orbit zu entsenden. Ein Antrag für 30.000 Satelliten wurde bereits eingereicht. Diese Satelliten kommunizieren untereinander per Laser. Per entsprechenden Terminals soll das Internet wiederum an die Endnutzer*innen gelangen.

Dieses Unternehmensziel bietet neben den Chancen für weltweit schnelles Internet eine extrem große Gefahr der Vereinnahmung des eigentlich allen zugänglich und besitzlosen Orbits durch ein Privatunternehmen und dessen CEO. Bereits 2019 stieß ein ESA-Satellit (European Space Agency) fast mit einem Starlink-Satelliten zusammen. Ein Ausweichmanöver konnte dies verhindern. Mit der steigenden Anzahl von Satelliten steigen die Chancen für Kollisionen und Weltraumschrott, der entweder um den Planeten kreist oder in Teilen zurück auf die Erde fällt und dort ungeahnte Schäden anrichten können, falls diese etwa nicht vollständig auf dem Weg zur Erde verglühen.

Zudem klagen Astronom*innen über verfälschte Sternenbilder und erschwerte

Beobachtungsmöglichkeiten aufgrund der stark reflektierenden Starlink-Satelliten. Auch weitere Weltraumflüge könnten durch die zahlreichen Satelliten oder Weltraumschrottteile erschweren oder gar nur ermöglicht werden, falls SpaceX eine Weltraumschneise bildet, um etwaige Raketen etc. in den Weltraum zu lassen. Erste Berechnungen nehmen an, dass künftig 95% aller Satelliten von Starlink kontrolliert werden könnten, sofern es keine politischen Gegenmaßnahmen gibt.

Die aktuelle Rechtslage und fehlenden Kontrollmaßnahmen rund um den Weltraum ermöglicht Staaten nahezu nach freiem Gusto Weltraumprogramme zu starten und ansässige Unternehmen zur privaten Nutzung zu ermutigen. Die EU hat zwar eine Arbeitsgruppe rund ums Thema „NewSpace“ ins Leben gerufen, allerdings hat diese bislang keine konkreten Forderungen genannt. Die „Haager Arbeitsgruppe Hague International Space Resources Governance“ hat Prioritätsrechte zur Suche und Abbau von im Weltraum vorgeschlagen, die dann erworben werden müssten. Eine World Space Organization wurde zwar angedacht, aber seit deren Scheitern im Jahre 1988 bislang nicht neu initiiert.

Der Orbit gehört allen auf der Erde lebenden Menschen und darf unter keinen Umständen in privatwirtschaftlicher Kontrolle eines oder mehreren Unternehmen stehen. Die Ära des „NewSpace“ darf nicht als Ära des ungezügelten Weltraumkapitalismus enden!

Daher fordern wir:

Die Gründung einer World Space Organization unter dem Dach der Vereinten Nationen, welche die weltweiten und privatwirtschaftlichen Aktivitäten im Weltraum genehmigt und zugleich überwacht

Strikte Genehmigungsverfahren von Satelliten, welche entweder von der World Space Organization oder einem Gremium bestehend aus allen Weltraumorganisationen bestätigt werden müssen.

Eine Neuformulierung des Artikel 6  VI Weltraumvertrag: „Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich verantwortlich für nationale und internationale Tätigkeiten im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, gleichviel ob staatliche Stellen oder nichtstaatliche Rechtsträger dort tätig werden, und sorgen dafür, dass international relevante Tätigkeiten nach Maßgabe dieses Vertrags durchgeführt werden. Tätigkeiten nichtstaatlicher

Rechtsträger im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper bedürfen der

Genehmigung und ständiger Aufsicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Vertragsstaaten.“

G3 Niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei sexualisierter Gewalt und Diskriminierung schaffen

4.04.2023

Wir fordern die Schaffung niedrigschwelliger Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei sexualisierter Gewalt und Diskriminierung von Seiten öffentlicher Institutionen. Das bloße Einführen von zum Beispiel Frauen*beauftragten und Gleichstellungsbeauftragten allein reicht nicht aus. Die Angebote müssen auch bei den Betroffenen ankommen. Wenn nach Informationen gesucht wird, müssen diese leicht auffindbar sein. Dazu zählen entsprechende Keywords auf den Webseiten, damit entsprechende Angebote einfach über Suchmaschinen gefunden werden können, wie „Awareness + Name der Universität“, „Belästigung + Name der Universität“ etc., sowie auch entsprechend detaillierte Informationen auf den Webseiten mit internen sowie externen Ansprechpartner*innen für Betroffene in unterschiedlichen Situationen.

Sowohl die Informationen als auch die Beratung müssen in verschiedenen Sprachen angeboten werden, damit auch nicht deutschsprachige Betroffene das Angebot wahrnehmen können.

A2 Arbeit im Wandel: sozial, feministisch, ökologisch.

4.04.2023

Arbeit und das Verständnis von Arbeit haben sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Die Schwerpunkte der Menschen und ihre Einstellung zur Arbeit haben sich verschoben. Umfragen zeigen, dass der Wert von Freizeit und Selbstverwirklichung einen höheren Stellenwert einnimmt als früher. Die digitale Transformation betrifft auch die Arbeitswelt und bringt nicht nur emanzipatorisches Potential sondern auch Herausforderungen für unseren Kampf für gute Arbeit mit. Es werden Branchen in den Bereichen der erneuerbaren Energien geschaffen werden müssen und es werden welche in der Kohle und Stahlindustrie verloren gehen oder sich verändern.

Der Ausbildungsstart bedeutet für viele junge Azubis, dass ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Um diesen Abschnitt für alle so angenehm wie möglich zu gestalten, müssen wir noch vieles verbessern. „Wer nicht ausbildet wird umgelegt“ ist vielleicht nicht ganz wörtlich gemeint, aber doch der richtige Ansatz für eines der Hauptprobleme. Viele Betriebe bilden nicht oder nicht mehr aus und erschweren es so Azubis einen Ausbildungsplatz zu finden, auch wenn klar ist, dass die Azubis die Zukunft der Branche darstellen.

Als Jungsozialist*innen stehen wir Seite an Seite mit den Gewerkschaften und kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen, eine flächendeckende Tarifbindung, die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit und vor allem aktuell: die Aufwertung der Pflegeberufe. Das Wort “systemrelevant” ist während der Pandemie zum Dauerbrenner geworden und vor allem während des Lockdowns wurde deutlich, wer unsere Gesellschaft in so einem Fall am Laufen hält. Trotzdem sind Berufe in der Pflege und anderen sozialen Berufen vollkommen unterbezahlt und unterbesetzt. Wir sagen: Es braucht mehr als nur Applaus: Es braucht nachhaltige Veränderungen.

Feministische Perspektive
Auch im 21. Jahrhundert stehen Frauen in unserer Gesellschaft vor vielen Hürden und Herausforderungen und sind von systematischer Benachteiligung betroffen. Viele dieser Probleme zeigen sich im Umfeld der Arbeit. Eine der größten Baustellen findet sich an der Spitze von Unternehmen: In Deutschland besetzten kaum Frauen Leitungspositionen in großen Unternehmen, sie stoßen bei ihrem Aufstieg an eine „gläserne Decke“. Dieses Phänomen existiert, weil Vorstände und Aufsichtsräte von Männern dominiert sind, die es vorziehen, auch mit Männern zusammenzuarbeiten. Frauen werden so nicht auf entsprechende Posten berufen. Wir kämpfen deshalb weiter für eine echte Gleichstellung und fordern eine Frauenquote von 50 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen.

Diskriminierung beginnt jedoch nicht bei der Vergabe von Vorstandsposten. Häufig kommt es hierzu schon in Bewerbungsprozessen. Bewerber*innen werden dabei aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Hautfarbe oder Herkunft noch vor einem Gespräch aussortiert. Ein Mittel, dem zu begegnen, ist, Bewerbungsverfahren zu anonymisieren. Dabei werden Merkmale wie Herkunft und Geschlecht nicht in den entsprechenden Unterlagen aufgeführt und Fotos liegen den Personaler*innen nicht vor. Wir fordern deshalb, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechend zu ergänzen, um solche anonymisierten Verfahren vorzuschreiben und Verstöße sanktionierfähig zu machen.

Weiterhin ist in Deutschland auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Feld, das von Missständen geprägt ist. Entscheidet sich ein Paar für Kinder, ist es in der Regel die Frau, die entweder Elternzeit nimmt oder ihren Beruf ganz verlässt. Auch die Pflege von Angehörigen übernehmen meist Frauen. Frauen erledigen also meist diese gesellschaftliche „Care- und Reproduktionsarbeit“. Zugleich ist der (Wieder-)Einstieg in den Beruf erschwert. Das be- oder gar verhindert den beruflichen Aufstieg von Frauen und fördert das Risiko, im Alter von Armut bedroht zu sein.

Wir akzeptieren das nicht – Care-Arbeit und Reproduktionsarbeit ist Arbeit!
Von einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung profitieren nicht nur, aber insbesondere auch Eltern und pflegende Angehörige. Darüber hinaus wollen wir Unternehmen verpflichten, flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten. Besonders letztere müssen dabei umfassend tariflich und gesetzlich abgesichert sein, damit kein Missbrauch möglich ist. Das betrifft insbesondere Ruhezeiten sowie tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Insgesamt ist für uns aber unerlässlich, dass die Maßnahmen die Betroffenen tatsächlich entlasten und gleichzeitig für ein gleichbleibendes Lohnniveau sorgen. Unabhängig vom Konzept sind ein Rückkehrrecht in die Vollzeit und ein Rechtsanspruch auf gleiche Karrierechancen überfällig und müssen garantiert werden. Hierzu fordern wir eine entsprechende Novellierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und eine Überarbeitung der geltenden Brückenzeitregelung. Um zu verhindern, dass Care- und Reproduktionsarbeit zum Armutsrisiko wird, muss sie in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt werden. Gegebenenfalls muss der Staat dabei die Beiträge der Arbeitnehmer*innen übernehmen.

Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der die Verrichtung von Care- bzw. Reproduktionsarbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Das bedeutet, dass die Professionalisierung der Care-Arbeit vorangetrieben wird, um flächendeckend kostenlose Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können und damit die Organisation der Pflege von pflegebedürftigen und be-hinderten Angehörigen nicht länger eine rein private Aufgabe ist. Darüber hinaus muss die Verteilung der Arbeit von Geschlechterstereotypen befreit werden und in allen Bildungseinrichtungen vermittelt werden, dass Care-Arbeit nicht weiblich, sondern menschlich ist. Für die gerechte Verteilung der Care- und Reproduktionsarbeit sehen wir die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 25 Stunden als zentrales Instrument.

In der nun anlaufenden Legislatur erwarten wir, dass das Ehegattensplitting endlich gestrichen wird. Das Steuermodell bevorzugt Verheiratete, bei denen nur eine Person arbeitet. Entsprechend gesellschaftlicher Rollenklischees bleiben damit in den allermeisten Fällen die Frauen zu Hause. Ein staatliches Programm, dass Diskriminierung (in)direkt fördert, muss abgeschafft werden.

Perspektive der Studierenden
Duales Studium
Studium und Praxis miteinander zu verbinden ist in vielen Studiengängen enorm hilfreich und erleichtert den späteren Berufseinstieg. Um hier die theoretischen Inhalte und die Praxis bestmöglich kombinieren zu können, wurde bereits 1970 das duale Studienmodell entwickelt. Das duale Studium sollte eine erste Antwort auf die gestiegenen Qualifikationsanforderungen darstellen. Heute dient es nicht nur dazu, während des Studiums schon Erfahrungen im Beruf zu sammeln, sondern auch darum, sich in Teilen den Lebensunterhalt leisten zu können. In vielen dualen Studiengängen fallen Studiengebühren an, die wir entschieden  ablehnen. Für uns steht fest: Bildung muss immer kostenfrei sein! Deshalb gilt es auch Rückzahlungsklauseln gesetzlich zu verbieten. Die Entlohnung des Dualen Studiums muss sich verbessern, damit die dual Studierenden auch in teuren Städten tatsächlich ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Es lassen sich drei verschiedene Arten des dualen Studiums unterscheiden. Das Ausbildungsintegrierende Studium verbindet den angestrebten Hochschulabschluss mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Das Praxisintegrierende Modell enthält verlängerte Praxisphasen in dem jeweiligen Berufsfeld. Hierbei besteht für die Studierenden eine gültige Hochschulzulassung und entweder ein Ausbildungs- oder Studienvertrag mit dem Praxispartner. Das Berufsintegrierende Modell verbindet eine Teilzeittätigkeit mit einem Studium.

Viele Studierende arbeiten teilweise mehr als 30 Stunden pro Woche und werden dafür nicht ausreichend entlohnt, denn aktuell sind die Rahmenbedingungen für dual Studierende nicht gesetzlich geregelt. Wir Jusos fordern bereits seit 2016 die Aufnahme von dual Studierenden in das Berufsbildungsgesetz (BBiG), um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Löhne zu erhöhen. Nach fünf Jahren ist diese Forderung aktueller denn je, denn die Zahl der dual Studierenden steigt und die “Spielregeln” für die Praxisphasen sind weiterhin nicht angemessen geregelt. Wir fordern die Aufnahme von dual Studierenden und ihren entsprechenden Praxisphasen in den Unternehmen in das BBiG. Hier gelten aktuell keine einheitlichen Regelungen und die Verträge zwischen den Studierenden und den Unternehmen werden individuell geschlossen und es gibt keine Pflicht, einen gewissen Mindestbetrag auszuzahlen, was zu Ausbeutung der jungen Mitarbeiter*innen führt. Außerdem muss eine geregelte Ausbildung sichergestellt werden. Daher fordern wir die Pflicht zur Vorlage eines Ausbildungsplans, der während des Studiums als Orientierung dient und vielfältige Einblicke in den Beruf gewähren soll. Bei der Aushandlung von Tarifverträgen ist es wichtig, die Besonderheiten der dual
Studierenden in den Blick zu nehmen und Ihre Belange wie Urlaub, Freistellung für die Vorlesungen und Arbeitszeit im BBiG zu regeln und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Diese Form der Ausbildung wird immer beliebter und 20% aller Studierenden schlagen diesen Weg ein. Wir stehen solidarisch an der Seite der Studierenden und der Gewerkschaften, die sich schon lange für das Thema einsetzen.

Um Gleichstellung zu fördern und Antifaschismus in unserer Gesellschaft zu stärken, sollten diskriminierungskritische Inhalte Bestandteil aller Ausbildungen sein – das gilt somit auch für das Studium. Wir fordern daher die Vermittlung diskriminierungskritischer Inhalte, Kompetenzen und Grundsätze als verpflichtende Bestandteile aller Studiengänge in Bayern – und perspektivisch bundesweit.

Wissenschaftliche Perspektive
“Unter dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz hätte jemand wie Albert Einstein sicherlich keinen Nobelpreis bekommen” sagt der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Wer an einer deutschen Universität promoviert, habilitiert oder auf andere Weise seine Qualifikation erhöht, fällt unter eben jenes Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das bestimmt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bis zu sechs Jahr vor und sechs Jahre nach ihrer Promotion befristet beschäftigt werden dürfen (in der Medizin sind es sechs beziehungsweise neun Jahre). Die genauen Laufzeiten können die Hochschulen selbst festlegen. Diese Regelungen haben zur Folge, dass es quasi keine unbefristeten Stellen in der wissenschaftlichen Arbeit gibt, sondern alle Mitarbeitenden auf eine Professur hinarbeiten oder die Wissenschaft früher oder später verlassen müssen. 2020 waren laut GEW 89 Prozent aller Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter befristet.

Die Befristungen sollen den wissenschaftlichen Werdegang der nachrückenden Forscher*innen regeln und laut Bundesbildungsministerin Karlicek auch durch mehr personellen Wandel Innovation schaffen und mehr Menschen einen Weg in der Wissenschaft bieten. Doch das WissZeitVG verfehlt dieses Ziel und verschlechtert sogar die Lebensverhältnisse von jungen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Unabhängig davon, ob “Innovation“ tatsächlich durch Befristung entstehen kann, ist es in unseren Augen nicht das primäre Ziel von Wissenschaft innovativ zu sein sondern in erster Linie, wissenschaftliche Qualität durch ordentliche Beschäftigungsverhältnisse sicherzustellen. Nur Wissenschaftler*innen, die sich keine Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen müssen, können gut forschen.

  • Wer befristet arbeitet, kann keine Familie planen. 49 Prozent der Frauen und 42 Prozent der Männer, die nach der Promotion in der Wissenschaft arbeiten, bleiben kinderlos. Gerade in der Phase zwischen Mitte 20 und Ende 30, in der Familien gegründet und die Lebensplanung geschieht, haben junge Mitarbeiter*innen an Universitäten keine Planungssicherheit, sondern hangeln sich von Vertrag zu Vertrag.
  • Die meisten Stellen sind wegen der vielfältigen Aufgaben auf Teilzeit ausgelegt. Mit der Arbeit in Laboren, der Lehre oder der Betreuung studentischer Arbeiten neben der Promotion wird aus einer bezahlten Teilzeitstelle schnell eine gearbeitete Vollzeitstelle. Das eigentliche Ziel, die Promotion oder Habilitation, wird zur Aufgabe in der vermeintlichen Freizeit.
  • Die Innovation und die Qualität in der Forschung leiden, denn wer jedes halbe Jahr auf einen neuen Vertrag hoffen muss, wird eher solide Publikationen verfassen anstatt kontroverse Thesen zu vertreten und gängige Standpunkte der Wissenschaft anzugreifen. Zudem herrscht auch hier keine Planungssicherheit, denn wird ein Vertrag nicht verlängert, kann auch die Forschungsarbeit oft nicht fortgeführt werden.
  • Das Ziel der Professur ist ein Irrweg, denn nur eine von 23 Bewerbungen hat Erfolg. Auf wenige Stellen kommen so enorm viele Bewerber*innen. Dabei werden hauptsächlich die Zahl der Publikation und die erreichten Drittmittel bei der Auswahl betrachtet, weniger die Qualität der Lehre. Wer keine Professur bekommt, muss in den meisten Fällen nach zwölf Jahren befristeter Arbeit in der Wissenschaft die Hochschule verlassen und in die freie Wirtschaft wechseln. In vielen Fällen ist dieser Schritt aufgrund des Alters schwer und die Karrierechancen sind extrem gering.

Diese Missstände nehmen wir nicht weiter hin! Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind das Grundgerüst der universitären Forschung und Lehre. Sie unterrichten die künftigen Akademiker*innen und forschen zum Wohl der Allgemeinheit. Deshalb verdienen sie Respekt und Sicherheit, keine prekären Arbeitsverhältnisse. Wir fordern deshalb:

  • Als Qualifikationserwerb dürfen nur noch Promotion und Habilitation behandelt werden. Befristete Verträge sollen nur noch in diesen Fällen zulässig sein, nicht mehr bei der Mitarbeit in Forschungsgruppen oder bei der Arbeit an Publikationen.
  • Die Dauer der Befristung darf nicht mehr von den Universitäten selbst festgelegt werden, sondern muss stärker gesetzlich beschränkt sein.
  • Frauen muss es möglich sein, auch mit Kindern einen wissenschaftlichen Werdegang anzustreben. Dazu müssen sie besonders gefördert werden, dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung von Betreuungsplätzen.
  • Der geradlinige wissenschaftliche Werdegang mit dem Ziel einer Professur muss verlassen werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen müssen stattdessen unbefristet angestellt werden.
  • Unser Ziel ist es, alle Beschäftigten deutscher Hochschulen aus prekären, befristeten und unfreiwillig abgeschlossenen Teilzeitverträgen in sozialversicherungspflichtige Dauerstellen zu überführen.

Nur mit diesen Maßnahme können wir den Wissenschaftsstandort Deutschland sichern und jungen Menschen gleichzeitig einen perspektivreichen Weg in die universitäre Forschung eröffnen. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sollen endlich den Respekt bekommen, den sie verdienen!

Geringfügige Beschäftigung
Grundsätzlich lehnen wir geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ab. Diese sind vor allem ein Mittel, mit dem Altersarmut, aber auch Armut im Falle des Jobverlustes gefördert werden, da diese Arbeit keine Rentenpunkte einbringt und zudem auch kein Beitrag in die Sozialversicherung eingezahlt wird. Da Frauen tendenziell häufiger in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, sind sie von diesen Gefahren mehr betroffen als Männer. Arbeitgeber*innen haben aus unserer Sicht eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und diese Verpflichtung besteht darin, Arbeitsplätze zu schaffen, die ein gutes Auskommen, das armutsfest ist, zu garantieren. Dazu gehört neben dem Mindestlohn die Einzahlung in die Renten- und
Sozialversicherung. Wir fordern die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Verhältnisse, in denen Arbeitgeber*innen Bewerber*innen dazu nötigen, auf Renten- und Sozialversicherungseinzahlungen zu verzichten, müssen unterbunden werden. Hierzu bedarf es der Abschaffung von geringfügigen Beschäftigungen in der heutigen Form. Für Schüler*innen und Studierende braucht es beispielsweise Formen der Beschäftigung, die Einzahlungen in die Renten- und Sozialversicherung generieren, damit bereits diese Arbeit zur Absicherung für später beiträgt. Solange geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestand haben, bedarf es einer besseren Aufklärung darüber, welche Auswirkungen der Verzicht auf Einzahlung von Renten- und Sozialversicherungsbeiträge hat. Viele junge Menschen, die als Schüler*innen ihren ersten Job annehmen, wissen nicht ausreichend darüber Bescheid und lassen sich so leicht von Arbeitgeber*innen davon überzeugen, dass sie auf eine Einzahlung verzichten. Hier muss dringend mehr Wissen vermittelt werden.

Perspektive der Azubis
Mit der Einführung der Mindestvergütung für Auszubildende haben wir Jusos in der letzten Legislaturperiode viel für junge Menschen erreicht – gegen den Widerstand der Union. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung reicht aber immer noch nicht für ein selbstständiges Leben von jungen Leuten aus. Daher kämpfen wir für eine Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung, bis dies erreicht ist. Ebenso wollen wir den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auf alle Ausbildungsberufe ausweiten, sodass die Mindestausbildungsvergütung ebenso wie alle anderen Schutzrechte im BBiG zukünftig für alle jungen Menschen in Ausbildung gelten.

Wir möchten eine Ausbildungsgarantie einführen, die jedem jungen Menschen das Recht auf einen guten Ausbildungsplatz gibt. Denn immer noch verlassen viel zu viele junge Menschen, die gerne eine Ausbildung machen würden die Schule ohne einen Ausbildungsplatz. Der Staat hat hier die Verantwortung jedem jungen Menschen eine gute Zukunftsperspektive zu geben. Die betriebliche Ausbildung hat hier jedoch Vorrang vor dem staatlichen Ausbildungssystem. Daher bleibt es Ziel, dass jeder junge Mensch einen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommt.

Inzwischen beteiligen sich rund 80 Prozent der Betriebe gar nicht mehr an der Ausbildung von Fachkräften. Gerade in Zeiten, in denen sich fast alle Arbeitgeberverbände über fehlende Fachkräfte beklagen, es aber immer noch jährlich Zehntausende junge Menschen gibt, die keinen Ausbildungsplatz bekommen, ist das ein Zustand, den wir nicht hinnehmen können. Daher möchten wir durch eine Ausbildungsplatzumlage dafür sorgen, dass sich zukünftig alle Betriebe zumindest finanziell an der Ausbildung von Fachkräften beteiligen. Die Ausbildungsplatzumlage sollte in einen Ausbildungsfonds entrichtet werden, aus dem wiederum die Schaffung von Ausbildungsplätzen (im Rahmen der Ausbildungsgarantie) finanziert werden. Damit Auszubildende berufliche Sicherheit auch nach dem Ende der Ausbildung haben, fordern wir eine Übernahmegarantie in die Festanstellung.

Junge Menschen, die von ihren Eltern nicht finanziell unterstützt werden, haben oft Probleme, die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zu tragen. Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde 1971 eine staatliche Förderung für solche Situationen geschaffen. Heute können aber nur noch wenige Auszubildende diese Förderung in Anspruch nehmen, weil die Grenzen für das Einkommen der Eltern zu niedrig angesetzt sind. Außerdem wird die Beantragung durch viele bürokratische Hürden erschwert.

Wir fordern deshalb eine Umgestaltung des BAföG, die mehr Menschen den Zugang zur Förderung ermöglicht. Dazu zählt beispielsweise, dass das BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt wird. Auch wollen wir, dass das BAföG nach dem Ende der Ausbildung nicht mehr wie bisher zurückgezahlt werden muss.

Der antifaschistische Kampf für eine befreite Gesellschaft muss auch in den Berufsschulen geführt werden. Die Vermittlung diskriminierungskritischer Konzepte, Inhalte und Grundsätze ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg und muss baldmöglichst verpflichtender Teil der Lehrpläne für Berufsschulen in Bayern werden – perspektivisch auch bundesweit.

Ökologische Perspektive
Der Klimawandel ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit und wirkt sich damit auf alle Teile unserer Gesellschaft aus. Wenn wir tatsächlichen Klimaschutz umsetzen wollen, müssen wir ihn auch unter dem Eindruck der Arbeit betrachten. Was den Bereich Arbeit in dieser Frage hingegen einzigartig macht, ist, dass sich politische Entscheidungen unmittelbar und entscheidend auf die Lebensgrundlage der Menschen auswirken.

Als sozialistischer Richtungsverband gilt für uns, dass wir Klimaschutz vor dem Hintergrund von Klassenunterschieden betrachten und wir für soziale Gerechtigkeit kämpfen – besonders, wenn es um Arbeit geht.

Wege zur Arbeit
Für viele Menschen in Deutschland ist der tägliche Weg zur Arbeit weiterhin der Normalfall. Mehr als zwei Drittel greifen dabei auf das Auto zurück. Für eine ökologischer gestaltete Arbeit, aber auch die Verkehrswende ist der Arbeitsweg ein guter Ansatzpunkt. Wir wollen den ÖPNV auch durch die flächendeckende Einführung eines Jobtickets vorantreiben. Dieses muss über Landkreisgrenzen hinweg gültig und paritätisch vom Staat und den Unternehmen finanziert werden. Damit schaffen wir auch den Anreiz, den ÖPNV der Anschaffung von Firmenfahrzeugen vorzuziehen.

Bildung und Ausbildung spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine wichtige Rolle. Für uns als Jusos ist klar, dass Bildung auf allen Ebenen kostenfrei sein muss. Nur so ist sie für jede*n zugänglich. Das bedeutet, dass der Staat auch die Kosten für den Weg zur Schule oder Universität tragen muss. Wir fordern deshalb ein steuerfinanziertes Bildungstickets für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Auch wer sich für eine Fort- oder Weiterbildung entscheidet, darf auf den Fahrtkosten nicht sitzenbleiben, wenn er*sie nicht bereits ein Jobticket hat. Am Ticket der Auszubildenden sollen sich, wie beim Jobticket, auch die Unternehmen paritätisch an der Finanzierung beteiligen. Zur Schulzeit, der Ausbildung oder dem Studium gehört die Begegnung mit anderen jungen Menschen. Auch die eigenen Interessen bilden sich in dieser Zeit. Mobil zu sein ist dabei besonders wichtig. Wir wollen deshalb, dass die Bildungstickets nicht nur für den Weg zur Schule oder Universität gelten, sondern jungen Menschen auch ermöglichen soll, in größere Städte zu kommen.

Insgesamt wollen wir, dass der ÖPNV für alle zugänglich ist – unabhängig von Beruf oder Alter. Wir wollen den kostenfreien ÖPNV für alle und setzten dabei auch auf massive Investitionen, besonders, um Land und Stadt besser zu verbinden und Querverbindungen zu schaffen. Wenn ausreichend Alternativen bestehen, wollen wir den PKW-Verkehr weniger attraktiv machen und seine Infrastruktur zurück bauen. Dadurch schaffen wir Platz, der wieder allen Menschen zur Verfügung steht.

Für einen sozial-radikalen Wandel
Einige Bereiche unserer Wirtschaft lassen sich nicht klimaneutral umbauen. Das betrifft gerade auch die Arbeit im Kohlebergbau. Die Jobs in diesen Branchen werden deshalb in den kommenden Jahren verschwinden. Für uns gehört es zur Ehrlichkeit, das gegenüber den Beschäftigten so klarzustellen.

Wir stehen besonders in diesem Wandel an der Seite der Arbeiter*innen. Deshalb fordern wir einerseits eine Frührente für Kohlearbeiter*innen, denen der Arbeitsmarkt keine Chancen bietet oder zubilligt. Diese Rente darf das Rentenniveau nicht unterschreiten und muss aus Steuermitteln finanziert werden. Die Rentenbeiträge sollen übernommen werden, damit die Beschäftigten keine Nachteile beim Eintritt in die reguläre Rente haben. Für jüngere Arbeitnehmer*innen fordern wir umfassende Begleit- und Unterstützungsprogramme bei der Umschulung, Weiterbildung und weiteren Arbeitssuche. Während dieser Zeit soll das alte Verdienstniveau durch den Staat garantiert werden.

In Regionen, in denen heute Kohle abgebaut wird, haben sich soziale und kulturelle Strukturen gebildet. Die Schaffung von klimaneutralen Arbeitsplätzen soll deshalb gerade dort gefördert werden. Besonders die zivilgesellschaftlichen Initiativen, gerade solche, die sich für Toleranz, Antifaschismus und Jugendbildung engagieren, müssen umfassend unterstützt werden.

Wenn Produktionsprozesse umgestaltet werden, können in anderen Branchen Arbeitsplätze in eine klimaneutrale Zukunft überführt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dazu wollen wir Fort- und Weiterbildungen fördern. In diesem Zusammenhang fordern wir ein Recht auf lebenslange Bildung. Die Teilnahme an solchen Programmen wollen wir durch mindestens zehn zusätzliche (Bildungs-)Urlaubstage ermöglichen und die Kosten für diese Weiterqualifikation auf die Unternehmen umlegen.

Um die sozial-ökologische Transformation generell aber besonders um sie im Interesse der Beschäftigten voranzubringen wird eine grundlegende Demokratisierung der Betriebe notwendig sein. Wir wollen, dass gemeinsam entschieden wird, wie und was wir produzieren. Ressourcen sind endlich und müssen über demokratische Aushandlung solidarisch verteilt werden.

Ressourcenschonende Arbeit
Klima- und Ressourcenschutz müssen auch am Arbeitsplatz eine Rolle spielen. Es ist Aufgabe der Unternehmensführungen, ihre Arbeitsplätze und Prozesse dementsprechend zu gestalten. Die Digitalisierung schafft hier neue Möglichkeiten. So lassen sich Behördengänge weitestgehend papierlos und von zu Hause aus erledigen und Dienstreisen, besonders mit dem Flugzeug, können durch Online-Konferenzen vermieden werden. In diesen Bereichen brauchen wir einen gezielten Ausbau.

Wir erkennen die Möglichkeit für den Klimaschutz, die das Homeoffice eröffnet. Gleichzeitig sind wir uns der Risiken für Arbeitnehmer*innenrechte und soziale Kontakte bewusst. Wir stehen hier an Seite der Gewerkschaften, um Ausbeutung zu verhindern und gute Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen.

Gerade in der Pflege gibt es viel zu tun: Wir sind der Auffassung, dass dem Personalüberlastung nur mit Hilfe eines gesetzlich verbindlichen Personalbemessungsinstrument erfolgreich entgegengewirkt werden kann. Wir müssen zu einer Lohnpolitik kommen, die Einerseits zu einer flächendeckenden Tarifbindung die Lohnentwicklung in den nächsten Jahren sichert, aber andererseits eine Neubewertung der Eingruppierung in den Care-Berufen gewährleistet, die die Komplexität und gesellschaftlichen Relevanz abbildet. Hierbei ist die regelmäßig und häufige Evaluation und Anpassung maßgeblich. Dem Personalmangel kann nur durch eine Ausbildungsoffensive entgegengewirkt werde. Auch die Möglichkeit sich in Care- Berufen akademisch weiterzubilden, muss dringend ausgebaut werden.

Arbeit im Wandel
Wie unsere gesamte Gesellschaft befindet sich auch die Arbeitswelt in einem stetigen Wandel und es kommen neue Herausforderungen auf uns zu, die es zu lösen gilt. Als Teil der Arbeiter*innenbewegung begleiten wir diesen Weg und setzen uns an jeder Stelle für die Belange der Arbeitnehmenden ein. Ausbeutung und ungerechte Behandlung Einzelner müssen ein Ende nehmen.

B6 Mehr demokratische Teilhabe für junge Menschen

4.04.2023

„Junge Menschen sind politisch, auch wenn immer noch versucht wird, Jugendlichen das politische Interesse abzusprechen. Doch was heißt eigentlich “unpolitisch oder politisch sein”? Für viele ältere Menschen geschieht die Politik nur in Parlamenten und nur, wer Teil eines Parlaments ist, ist auch Politiker*in. Jugendliche, die Freitags mit “Fridays for Future” auf die Straße gehen, werden nicht ernst genommen und schon gar nicht als politische Menschen wahrgenommen. Es gilt immer noch das Klischee von “diesen jungen Leuten”, die nicht wissen, was sie da tun. Die aktuelle Shell-Jugendstudie aus dem Jahr 2019 zeigt, dass das politische Interesse bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren seit 2015 konstant relativ hoch liegt.

“Diese jungen Leute” wollen dabei vor allem auch selbst Ziele erreichen und nicht nur den “erwachsenen” Politiker*innen zuschauen. Gewünscht ist eine echte Partizipation, also eine aktive Teilhabe an Planungen, Entscheidungen und deren Verwirklichungen, die vor allem  den eigenen Lebensraum betreffen. Die Jugendlichen wollen Politik mitgestalten und nicht hören, wie über sie geredet wird. Sie wissen, was sie brauchen und können dies selbst artikulieren.

Jedes Projekt, das unter dem Titel “Jugendpartizipation” läuft, muss auf Wirkung ausgelegt sein.

Das bedeutet, dass es einen echten Einfluss auf Entscheidungen hat und nicht lediglich eine Scheinpartizipation darstellt. Nur so kann Partizipation für Jugendliche attraktiv sein. Die Jugendlichen müssen aktiv eingebunden sein, damit sie sehen, dass sie etwas bewirken können und dies auch weiter betreiben, sodass sie nicht nach einem Projekt direkt wieder demotiviert aufgeben. Deshalb sind zwei Aspekte wichtig, die zum Gelingen führen: hauptamtliches, geschultes Personal, dass die Beteiligung und Umsetzung konkreter Projekte ermöglicht und die Bereitstellung der dafür notwendigen Ressourcen. So ist gewährleistet, dass die jungen Menschen, die sich für Projekte einsetzen auch deren zeitnahe Umsetzung gestalten können.

Politische Bildung: Partizipation fördern

Bildung, so wie wir Jusos sie verstehen, befähigt Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu leben. Sie bildet damit das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Politische Bildung meint insbesondere den Bereich der Bildung, in dem Menschen lernen, wie politische Prozesse funktionieren und wie man an ihnen mitwirken kann sowie Zusammenhänge im politischen Geschehen und in der Geschichte zu verstehen. Außerdem trägt sie ihren Teil dazu bei, dass Werte wie Toleranz und Solidarität ausgebildet und gestärkt werden. Politische Bildung erfolgt auf verschiedenen Wegen: Durch das Erlernen von theoretischem Wissen und das praktische Erfahren von partizipativen Prozessen.

Jede*r hat eine Meinung – egal ob zwei oder 52 Jahre alt. Insbesondere Jugendliche unter 18 Jahren haben durch den Ausschluss von demokratischen Wahlen weniger Möglichkeiten ihre Meinung einzubringen. Unabhängig davon artikulieren junge Menschen ihre Meinung anders, als erwachsene Menschen, dieser Besonderheit im Engagement Jugendlicher muss entgegen gekommen werden. Mitbestimmung ist dabei ein Lernprozess, der so früh wie möglich beginnen muss. Bereits in der Kita können Kinder in Entscheidungen eingebunden werden. Sie lernen dabei, dass ihre Meinung zählt und eine Rolle spielt, und sie lernen auch auf andere Meinungen zu achten.

Während die Bereiche, in denen Kleinkinder mitbestimmen, sich noch auf kleinere, kurzfristige Entscheidungen beschränken, sollen die Möglichkeiten von Schüler*innen je nach Alter und Selbstständigkeit weiter wachsen. Dies betrifft sowohl die Gestaltung des Unterrichts als auch außerunterrichtliche Bereiche.

Jugendbeteiligungsformate müssen altersangemessen, niedrigschwellig und motivierend gestaltet werden. Hierfür sind innovative Methoden zur Gestaltung von Diskussions- und Gruppenprozessen einzusetzen. Insbesondere sollen auch Methoden gefunden werden, die Kinder im Vorschul- und Grundschulalter an stadtplanerischen Vorgängen die sie betreffen spielerisch beteiligt.

Partizipation im Unterricht

Unterricht, der Schüler*innen ermöglicht, eigene Entscheidungen über Lerninhalt und -methodik zu wählen, ist in unserem aktuellen Schul- und Unterrichtssystem kaum möglich. Volle Lehrpläne und Leistungsdruck dominieren den Alltag ebenso wie Frontalunterricht, in welchem die Lehrkraft bestimmt, wie häufig die Schüler*innen etwas beitragen dürfen. Um selbstbestimmten Unterricht ermöglichen zu können, müssen Freiräume durch erneuerte Lehrpläne und Stundentafeln geschaffen werden, sodass Kinder und Jugendliche – teils individuell, teils in Gruppen – wählen können, was und in welcher Art und Weise sie lernen möchten. Auch die Lehrkräfte müssen in Aus- und Weiterbildung dazu befähigt werden, ihren Schüler*innen Partizipation im Unterricht zu ermöglichen.

Politische Bildung als Lerninhalt

In der Schule wird politische Bildung in Bayern vor allem im Fach “Politik und Gesellschaft” (vormals: Sozialkunde) bzw. “Sozialwesen” verortet, welches je nach Schulart unterschiedlich intensiv, jedoch stets mit sehr niedrigem Stundenkontingent unterrichtet wird. So hat ein*e Schüler*in am Gymnasium eine Stunde Klasse 10, zwei Stunden Klasse 11, je eine 12 und 13, insgesamt also fünf Wochenstunden Unterricht in Sozialkunde, was im Vergleich aller Schularten das Maximum darstellt. Das ist in unseren Augen zu wenig!

Ein Ziel des Faches ist, Schüler*innen zu Diskussionen anzuregen. Dies ist in diesen kurzen Zeitabschnitten kaum möglich. Wir fordern deshalb sowohl die Erhöhung des Stundendeputats für Politikunterricht als auch an dieser Stelle eine Flexibilisierung der Lernzeiten langfristig über ein Aufbrechen des starren Stundenrhythmuses sowie die Etablierung von Lernen in Projekten. Politikunterricht beziehungsweise passende Projekte sollten dabei ab der ersten Klasse ihren Raum bekommen, wobei von Anfang an Bezug auf die aktuelle Tagespolitik genommen werden sollte. Es gilt, das Interesse von Kinder für Politik zu wecken und aufrechtzuerhalten. Dies kann und sollte auch durch den Austausch mit Mandatsträger*innen oder Kandidierenden der demokratischen Parteien, denen die AfD nicht angehört, aller politischen Ebenen geschehen, um Politiker*innen nahbar zu machen. Ziel dabei ist es auch, die in den letzten Jahren teilweise verstärkt befeuerte Skepsis gegenüber Parteien und Parlamenten abzubauen. Ebenso sind Gesprächsrunden oder Projekte mit Gewerkschaften und Verbänden zu fördern sowie der Besuch von Orten mit politischer Relevanz wie zum Beispiel Gedenkstätten oder Parlamente.

Bei der politischen Bildung, insbesondere der Zusammenarbeit mit Parteien und Organisationen, ist die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses selbstverständlich sicherzustellen. Dies bedeutet, dass Schüler*innen durch die Lernangebote befähigt werden müssen, sich ihre Meinung zu bilden und sich an politischen Prozessen zu beteiligen, und dass strittige Meinungen aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt werden müssen. Dabei bleibt zu betonen, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Homophobie und Sexismus keine strittigen Themen sind, sondern strikt abgelehnt werden und in der freiheitlich demokratischen Grundordnung keinen Platz haben. Menschen, Parteien und Verbänden, die dies nicht glaubhaft vertreten, ist in der Schule kein Podium zu bieten.

SMVen stärken

In der  “Schülermitverantwortung” (sic) (kurz SMV) können sich Jugendliche an weiterführenden Schulen engagieren, um ihre Schule mitzugestalten. An der Spitze des Gremiums stehen die von der Schüler*innenschaft oder der Klassensprecher*innenversammlung gewählte Schüler*innensprecher*innen. Die SMV hat dabei nach Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz das Recht, über alle die Schüler*innenschaft betreffenden Belange informiert zu werden, Beschwerden vorzubringen, zwischen Schüler*innen und Lehrkräften oder Schulleitung zu vermitteln sowie Wünsche bezüglich des Schulalltags und Schulveranstaltungen vorzubringen und bei der Umsetzung mitzuwirken. Inwieweit die SMVen dabei an ihren Schulen tatsächlich ihre eigenen Ideen und Vorstellungen umsetzen können, hängt allerdings stark von der jeweiligen Schulleitung ab. Wir fordern, dass gewisse Rechte den SMVen über die aktuellen Bestimmungen hinaus grundlegend eingeräumt werden. Hierzu gehört zum einen das Recht auf ein mehrtägiges, außer Haus stattfindendes SMV-Seminar an allen weiterführenden Schulen, das jährlich zu Beginn des Schuljahres stattfinden soll. Die SMVen können hier ihre gemeinsamen Ziele festlegen und sich als Team finden. Das Seminar soll vollständig finanziert werden. Darüber hinaus sind den SMVen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit Projekte umgesetzt werden können. Insbesondere sollen dabei politische Projekte unterstützt werden, die über aktuellen Aktivitäten wie einen Kuchenverkauf und eine Halloweenparty hinausgehen.

Wir fordern außerdem, dass Schüler*innen in bestimmten Bereichen alleinige Entscheidungsrechte haben. Dies kann beispielsweise die Verwendung von einem niedrigen einstelligen Prozentanteil des Schulbudgets oder die Auswahl und das Angebot von Wahlfächern betreffen. Außerdem sind den SMVen die notwendigen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollten auch außerhalb der Schulöffnungszeiten erreichbar sein, da sich die Schüler*innen während der Schulzeit vorwiegend im Unterricht aufhalten und deshalb keine Aktionen planen können.

Auch die Betreuung der SMV durch eine oder mehrere Verbindungslehrkräfte hängt stark von den gewählten Personen ab – von völligem Desinteresse über angemessene und erwünschte Begleitung bis zur Bevormundung. Sowohl für Schulleitungen als auch für Verbindungslehrkräfte sollten deshalb regelmäßige Weiterbildungen angeboten werden, in denen sie lernen, wie sie partizipative Prozesse gestalten und die SMV im richtigen Maße unterstützen können.

Partizipationsmöglichkeiten in der Freizeit

Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in oder bei Hausaufgaben und Lernen mit der Schule. Bereits für Kinder in der dritten und vierten Klasse nimmt die häusliche Vorbereitung einen großen Zeitraum am Nachmittag ein. Um sich entfalten zu können, ist es aber ebenso notwendig, den eigenen individuellen Hobbys nachgehen zu können. Schulen in Bayern sollten daher grundsätzlich als rhythmisierte Ganztagsschulen organisiert sein, dami nach Ende der Schule auch alle schulischen Pflichten erfüllt sind. So haben sie die Möglichkeit, Sport zu treiben oder sich ehrenamtlich zu engagieren. Auch in Vereinen und Verbänden sollen die Möglichkeiten der Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche gestärkt werden.

Mitbestimmung in der Ausbildung

Während es auch in Berufsschulen SMVen gibt und die Auszubildenden hier – zumindest teilweise – mitbestimmen dürfen, ist eine Mitbestimmung im Ausbildungsbetrieb bei weitem nicht sichergestellt. In Unternehmen mit Betriebsrat vertreten Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) die Interessen der Auszubildenden. Hat ein Unternehmen keinen Betriebsrat, so ist auch die Bildung einer JAV aktuell nicht möglich. Diesen Zustand halten wir für nicht tragbar und fordern, dass in allen Unternehmen die Gründung einer JAV möglich ist!

Damit die JAV eine echte Mitbestimmung besitzt, fordern wir unabhängige Handlungsmöglichkeit auch ohne Zustimmung des BR in Fragen der Jugend, Auszubildenden, Dual Studierenden und Praktikant*innen. Dies muss unter einem verstärkten Kündigungsschutz, Versetzungsschutz und der Zusicherung einer unbefristeten Übernahme von JAV‘s nach der Ausbildung geschehen, um ohne Sorge auch bei schwierigen Fragen aktiv werden zu können. Uns ist wichtig die Möglichkeiten der Mitbestimmung durch Azubis, Dualis, Jugendlichen und Praktikant*innen in möglichst viele Betriebe zu tragen, weswegen die Altersgrenze für die Gründung einer JAV abgeschafft werden soll und bereits ab 3 Azubis, Dualis, Jugendlichen oder Praktikant*innen deren Einsatz länger als 3 Monate andauert, möglich sein muss.

Politische Bildung über die Schule hinaus

Mit dem Abschluss der Schule und der Ausbildung endet Lernen nicht. Vielmehr erlernt man sein Leben lang neues Wissen und neue Fertigkeiten, die nicht ausschließlich mit dem eigenen Beruf zusammenhängen müssen. Hierzu gehört auch die Fortbildung im Bereich der politischen Bildung. In allen Bundesländern außer Sachsen und Bayern haben Arbeitnehmer*innen für Weiterbildung in den verschiedensten Bereichen die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen. Wir bekräftigen an dieser Stelle unsere Forderung nach der Einführung eines gesetzlichen Anspruches auf Bildungsurlaub im Umfang von mindestens zwölf Tagen.

Darüber hinaus wollen wir, dass Einrichtungen der politischen Bildung stärker gefördert werden. In Oberbayern ist dabei insbesondere die Georg-von-Vollmar-Akademie zu nennen, die im Bereich der politischen Bildung ein attraktives und umfangreiches Bildungsangebot anbietet. Daher werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass deren Bildungsstätte in Kochel erhalten bleibt und darüber hinaus bestehende außerschulische Bildungsangebote in Bayern eine ausreichende und beständige Finanzierung erhalten.

Partizipation in der Kommune

Jugendsprechstunde

Analog zu Bürger*innensprechstunden, die in vielen Kommunen von Bürgermeister*innen angeboten werden, soll es auch mindestens einmal im Monat eine Sprechstunde des*r Bügermeister*in für Kinder und Jugendliche geben. Die Jugendlichen können so mit ihren Fragen rund um die Kommune bzw. die Politik in der Kommune zum*r Bürgermeister*in kommen und bekommen Antworten aus erster Hand. Damit die Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen teilhaben, brauchen sie die Möglichkeit leicht an Antworten zu kommen – dies klappt am besten in einer Jugendsprechstunde des*r Bürgermeister*in oder eines*r Vertreter*in des Gemeinderats. Ein leicht zugängliches, niederschwelliges Onlineportal soll darüber hinaus alle Beschlüsse und Anträge der Kommunen (Gemeinde- & Stadträte sowie Kreistage) übersichtlich zur Verfügung stellen.

Jungbürger*innenversammlungen

Um die Jugendlichen besser in die Geschehnisse der Gemeinde einzubinden, soll mindestens einmal im Jahr eine Jungbürger*innenversammlung stattfinden, zu der alle Jugendlichen, im Alter von 10 bis 22 Jahre, rechtzeitig per Post eingeladen werden. Um eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen, ist darüber hinaus auch in den Jugendzentren zu mobilisieren, in denen auch Menschen erreicht werden können, die noch nicht politisch interessiert oder aktiv sind. Zusätzlich muss die Veranstaltung auf Social Media und in der Zeitung beworben werden. Auf der Jungbürger*innenversammlung muss der Stadt- oder Gemeinderat allen Jugendlichen mit einem offenen Ohr Rede und Antwort stehen.

Innerhalb eines bestimmten Rahmens soll die Jungbürger*innenversammlung abschließende Entscheidungen treffen können, wenn kein Jugendrat vorhanden ist. Die Themensetzung für die Veranstaltung soll dabei durch die Jugendlichen selbst, beispielsweise durch Rückmeldung in den sozialen Medien erfolgen.

Jugendrat

Neben der Jungbürger*innenversammlung stellt auch ein Jugendrat eine gute Möglichkeit der direkten Jugendpartizipation dar.

Definition Jugendrat

Ein Jugendrat ist ein Gremium, in welchem Jugendliche zu aktuellen Belangen einer Kommune tagen. Es orientiert sich dabei an den parlamentarischen Gremien in der Kommune – also dem Stadt- oder Gemeinderat. den Jugendrat bzw. die Jugendlichen, die Teil des Jugendrats sind, sollen zu einer Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Kommune beitragen. Sie sind die Vertreter*innen aller Kinder und Jugendlichen und setzen sich für diese ein.

Die institutionalisierte Beteiligung von Jugendlichen an der politischen Entscheidungsfindung existiert in verschiedenen Formen unter verschiedenen Bezeichnungen. Unter Jugendparlamenten werden unterschiedliche Dinge verstanden, das reicht von gewählten dauernden Vertreter*innen bis zu einmalig tagenden Vollversammlungen, aus denen keine Ergebnisse resultieren.

Wir verwenden daher den Begriff des Jugendrates, dieser beinhaltet für uns Kriterien, wie die projektorientierte und verstetigte Arbeitsweise, ausreichende Finanzierung und hauptamtliche Unterstützung.

Grundanforderungen an Jugendräte

Die Wahlen für den Jugendrat sollen demokratisch per Brief stattfinden. Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen von 13 bis 22 Jahren mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde. Hierbei muss die Kommune dafür sorgen, dass alle sozialen Schichten abgebildet sind.

Sind in der Kommunalen Ebene ausreichend örtliche Schulen vorhanden, so ist die Wahl für den Jugendrat über ein Delegiertensystem zu bevorzugen. Dabei entsenden die örtlichen Schulen gewählte Delegierte, wobei alle vorhandenen Schularten gleichermaßen vertreten sein müssen. Diese bilden dann den Jugendrat auf kommunaler Ebene. Die kommunalen Strukturen bringen unterschiedlichste Voraussetzungen mit sich. Ländliche Kommunen, in denen es nur wenige oder gar keine weiterführenden Schulen gibt, haben oft das Problem, dass eine schulbasierte stetige Jugendpartizipationsarbeit kaum umzusetzen ist. Wichtig ist uns, dass Jugendpartizipation überall stattfindet. Deshalb bevorzugen wir in diesen Fällen Projektbezogene Jugendarbeit, deren Ausgestaltung den Kommunen obliegt. So können insbesondere ländliche Strukturen von jungen Menschen mitgestaltet und attraktiver gemacht werden. Grundsätzlich soll dabei auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet werden und sich an die Leitplanken des BJR für Jugendpartizipation gehalten werden:

– altersangemessen, milieu- und geschlechtersensiel niederschwellig und motivierend zeitlich für die Jugendlichen überschaubar angelegt bezugnehmend auf das konkrete Lebensumfeld transparent in den tatsächlichen Auswirkungen auf Entscheidungen ausreichend mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet Perspektiven und Nachhaltigkeit für Anschlussprojekte/-initiativen bietend

Sobald die Wahl des Jugendrats durchgeführt wurde, liegt die politische Verantwortung bei den gewählten Mitgliedern.

Jeder Jugendrat wird durch einen pädagogische Fachkraft unterstützt. Diese hat dabei selbstverständlich im Jugendrat kein Stimmrecht, kann aber angehört werden. So begleitet sie den Prozess, gibt – sofern nötig – Impulse und steht zur Unterstützung bereit, sollte es zu Konflikten oder anderen Problemen kommen. Inwieweit eine Betreuung durch die pädagogische Fachkraft erfolgt beziehungsweise wie umfangreich diese ist, soll von den Jugendlichen mitbestimmt werden können.

Räumlichkeiten

Weiterhin ist es notwendig, dass der Rat einen barrierefreien Tagungsraum von der Gemeinde zur Verfügung gestellt bekommt. Als Raum kann beispielsweise der Jugendraum oder das Jugendzentrum der Gemeinde genutzt werden, wenn Ausstattung und Größe dies zulassen. 

Ebenen und Zusammenarbeit der einzelnen Jugendräte

Die Jugendräte sollen analog zu den Kommunalebenen angegliedert sein. Davon ausgenommen sind die Bezirksausschüsse der großen Städte, da sich dort junge Menschen erfahrungsgemäß eher mit der gesamten Stadt identifizieren als mit einzelnen Stadtvierteln. Die Räte auf den unterschiedlichen Ebenen sollen unabhängig voneinander gewählt werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich sowohl für einen Platz im Jugendrat der Kommune zu bewerben als auch für den Kreisjugendrat. Durch die Unabhängigkeit der Gremien verhindert man, dass immer nur die gleichen Menschen Verantwortung und Posten übernehmen. So können sich Bewerber*innen, die sich insbesondere für Themen im Landkreis einbringen wollen, auf der entsprechenden Ebene wählen lassen, ohne vorher auf kommunaler Ebene gewählt worden zu sein. Das schafft abwechslungsreiche Jugendrate mit vielen neuen Blickwinkeln.

Wir möchten die Zusammenarbeit zwischen Kreis- und Kommunenebenen fördern, indem wir analog zu den Bürgermeister*innenrunden auch Treffen zum inhaltlichen Austausch anbieten. Dabei kann ein Erfahrungsaustausch stattfinden und es können neue Denkanstöße geliefert werden. Verschiedene Themen, die in mehreren Gemeinden relevant sind, können vom Kreis unterstützt werden, damit eine flächendeckende Umsetzung erreicht werden kann.

Aktive Mitbestimmung des Jugendrats

Um dem Jugendrat die Möglichkeit zu geben, seine Beschlüsse und Initiativen umzusetzen und seine Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, sollen die Kommunen in ihrem Haushalt für den Jugendrat eine gesonderte Stelle einrichten. Der Jugendrat verwaltet dabei selbst die ihm zur Verfügung gestellten Mittel und legt der Kommune einen Bericht über die Verwendung der Mittel vor.

Damit die Bedürfnisse der Jugendlichen durch das Budget erfasst werden, soll die Kommune den Jugendlichen in dieser Angelegenheit ein Mitspracherecht über die Höhe des Budgets einräumen.

Die Anträge, die den Jugendrat behandelt, sind Vorschläge der jungen Bevölkerung einer Kommune, wie sie sich ihr Leben vor Ort in Zukunft wünschen und vorstellen. Die Gemeinden sollen den Räten deshalb außerdem die Möglichkeit geben, Anträge in den Gemeinderat einzubringen. An den Beratungen über die Vorschläge sollen Mitglieder des Jugendrates teilnehmen und auch ein Rederecht bekommen. So soll sichergestellt sein, dass den Jugendrat möglichst reibungslos tätig sein kann und Jugendbeteiligung in der Kommune erfolgreich funktioniert.

Unterstützung des Jugendrats durch Jugendbeauftragte des Gemeinderats und pädagogische Fachkräfte

Kommunale Jugendbeteiligung  ist in jeder Gemeinde ein besonders wichtiges Thema, das leider oft nicht die nötige Aufmerksamkeit bekommt. Gerade in kleineren Gemeinden kommt es häufig vor, dass sich Jugendbeauftragte als einzige den Anliegen der Jugendlichen annehmen. Das es sich hierbei in der Regel um ein Ehrenamt zusätzlich zum Gemeinderatsmandat handelt, hängt die jugendpolitische Aktivität häufig von den zeitlichen Ressourcen und den politischen Schwerpunkten der*des Beauftragten ab und kommt leider häufig zu kurz. Da die kommunale Jugendbeteiligung ein sehr großes Feld ist, reicht es oft nicht, nur einen ehrenamtlichen Beauftragten dafür einzusetzen. Wir fordern stattdessen pädagogische Fachkräfte, die sich als Teilbereich ihrer Arbeitsstelle um die Koordination und den Aufbau des Jugendrats kümmern. Gerade in kleineren Gemeinden kann es sein, dass sie sich keine Fachkraft leisten können und diese Fachkraft auch nicht genug Aufgaben für eine Vollzeitstelle hätte. Eine mögliche Lösung wäre an dieser Stelle, dass sich mehrere Nachbargemeinden eine pädagogische Fachkraft für den Bereich der Jugendpartizipation und die Betreuung des Jugendrats teilen.

Wichtig ist bei der Unterstützung des Jugendrats, dass die Sozialpädagog*innen nicht die Rolle der*des “Aufpasser*in” übernehmen, sondern sie sollen im Sinne des Empowerment-Ansatzes, die Jugendlichen befähigen, selbst aktiv zu werden und den Prozess der politischen Beteiligung unterstützend zu begleiten. Die pädagogische Fachkraft steht dabei immer, wenn Fragen aufkommen, als Ansprechperson zur Verfügung.

Deshalb fordern wir:

Die Partizipation junger Menschen als Grundsatz in die Bayrische Verfassung aufzunehmen. Die Jugendbeteiligung als Prinzip in die Bayrische Gemeindeordnung sowie in den Geschäftsordnungen der Kommunen und Landkreise festzuschreiben.

Wahlalter 14 jetzt!

Fridays for Future, die Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform der Europäischen Union und zahlreiche Debatten über die Sozialen Netzwerke machen klar: Die Jugend will mitbestimmen. Aktive Mitbestimmung und Beeinflussung der politischen Lage geschieht in einer Demokratie durch die Teilnahme an Wahlen. Doch hier haben wir aktuell für Jugendliche einen deutlichen Missstand: Wählen ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren möglich.

Besonders konservative Kräfte lehnen vehement das Wahlrecht für Jugendliche unter 18 Jahren ab. Der häufigste Vorwurf der Gegner*innen ist die fehlenden Einsichtigkeit und der Mangel an Verantwortungsbewusstsein der jungen Menschen, die an die Urnen treten möchten.

Doch bekommen die Jugendlichen in vielen Bereichen noch vor dem Erreichen der Volljährigkeit Verpflichtungen auferlegt und Rechte zugesprochen. Mit 16 Jahren können Jugendliche bereits eine Arbeit annehmen bzw. in eine Lehre eintreten. Damit kann auch die Verpflichtung mit einhergehen, Steuern und Abgaben zu entrichten.

Die Strafmündigkeit tritt bereits mit 14 Jahren ein, ein*e Jugendliche*r kann ab diesem Zeitpunkt für all seine Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden und muss sich für diese verantworten. Auch haben Jugendliche in vielen deutschen Bundesländern mit Erreichen des vierzehnten Lebensjahres das Recht, ihre Religion beziehungsweise ihre Religionszugehörigkeit frei zu wählen, ohne die Zustimmung der Eltern einholen zu müssen.

Auch der Vorwurf, Jugendliche seien in ihrer Wahlentscheidung leichter beeinflussbar als ihre erwachsenen Mitbürger*innen, entbehrt seiner Grundlage. Besonders des Vorwurf, junge Menschen würden leichter für einfache und radikale Äußerungen zu begeistern sein als

Erwachsene und deshalb eher rechtsradikale Parteien wählen, ist haltlos: Stimmten bei der Bundestagswahl 2017 12,6 Prozent der Deutschen für eine offen menschenfeindliche Partei, die AfD, erreichte diese bei den Juniorwahlen, also Wahlen für alle Minderjährigen, 6,0 Prozent, die Hälfte des Ergebnisses der Bundestagswahl. Bei näherer Betrachtung entpuppen sich die Argumente der Gegner*innen einer Herabsetzung des Wahlalters als Nebel um den wahren Kern: Einer Verweigerungshaltung gegenüber der gesellschaftlichen Entwicklung, die dem 21. Jahrhundert angemessen ist.

Doch diese Anschauung wird sich nicht halten, denn wir werden das nicht zulassen. Das machen wir mit diesem Antrag nochmals deutlich. Wir fordern das kommunale Wahlrecht für alle Menschen an ihrem Hauptwohnsitz. Wir fordern die Absenkung des Wahlalters – aktiv wie auch passiv – auf 14 Jahre für alle!

B5 Schulen sollen stärken

4.04.2023

“Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden” – so steht es seit 74 Jahren in Artikel 131 der Bayerischen Verfassung, doch von der Erfüllung dieses Versprechens sind wir insbesondere in Corona–Zeiten weit entfernt. Immer noch wird zu viel Wert gelegt auf reine Faktenvermittlung, deren lebensweltlicher Bezug oftmals fragwürdig ist.

Über dem Lernen als Wert an sich wird immer wieder die Abprüfbarkeit des Lernstoffes gestellt. Die Diskussion um Öffnung und Schließung von Schulen drehte sich zu oft um Fragen der (Abschluss–)Prüfungen, aber zu selten um pädagogische Fragen. Zusätzlich zu den Belastungen während der Pandemie sollen die Schüler*innen vor allem Leistungen erbringen – aus diesem Grund wurden sogar die Faschingsferien in Bayern gestrichen. In der aktuellen Zeit der großen Belastung, in der psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen massiv ansteigen, aber auch für die Zeit nach der Pandemie ist es wichtig, die psychische Stärkung der Lernenden endlich in den Fokus der Bildung zu lenken.

Die psychische Gesundheit der Schüler*innen leidet unter dem Leistungs–und Selektionsdruck unseres Schulsystems. Für uns ist klar, dass Leistungsdruck und gegliedertes Schulsystem fallen müssen, um Stress und massive Belastung wirksam aus den Schulen zu vertreiben. Aber auch im aktuellen Bildungssystem wollen wir den Fokus so verschieben, dass die Stärkung der psychischen Gesundheit der Kinder und ihr allgemeines Wohlbefinden einen höheren Stellenwert erhalten. Uns ist dabei wichtig, dass unsere Überlegungen für alle Schulformen gültig sind und wir insbesondere weg wollen von der Überbetonung von Gymnasium und Abitur, um auch anderen Schulformen zur Aufmerksamkeit zu verhelfen, die sie verdienen.

Keine Entscheidung ohne Schüler*innen

Die momentanen Zeiten sind für alle eine Herausforderung. Auch die Schüler*innen leiden massiv darunter, dass keine Planbarkeit möglich ist. Sie haben keine Möglichkeit, mitzubestimmen und müssen den Verordnungen folgen, die vom Kultusministerium diktiert werden. Das Erlernen demokratischer Verfahren und die Erfahrung der eigenen Selbstwirksamkeit in der Gemeinschaft gehören zu den wichtigsten Bildungszielen. Allerdings stehen sie faktisch in der Schule oft im Hintergrund. Ministerium, Schulträger*innen, Direktorat und Lehrer*innenschaft entscheiden oft über die Köpfe der Schüler*innen hinweg. In der “Schulfamilie” bestimmen also nach wie vor meist Patriarchen über scheinbar unmündige Kinder.

Deshalb fordern wir:

  • Die Schüler*innen müssen bei Entscheidungen über das Lernen Mitspracherecht bekommen. Unser Ziel ist eine Schule, in der individuelles Lernen möglich ist und Schüler*innen ihre Lernziele selbst wählen. Im aktuellen System sind Schwerpunktsetzungen bzw.
  • Wahlmöglichkeiten für Einzelne und Klassen ermöglichen. In Zeiten von Distanz– und Wechselunterricht sollte es Klassen und einzelnen Schüler*innen möglich sein, selbst zu wählen, ob sie in der Schule oder Online am Unterricht teilnehmen wollen. Die Präsenzpflicht ist auszusetzen.
  • Im Unterricht muss eine Feedbackkultur eingeführt werden, in der es den Schüler*innen ohne Angst vor “Rache” durch die Lehrkraft in Form von schlechten Zensuren möglich ist, den Unterricht zu kritisieren und mit ihren Vorschlägen zu verbessern.
  • In Bayern muss die Erlaubnis für die Einrichtung Demokratischer Schulen gegeben werden. Diese Schulform übt nicht nur demokratische Verhaltensformen von Anfang ein, sie ermöglicht auch freies Lernen: die Schüler*innen lernen wann wo wie und was sie wollen. Die Erfahrungen der Demokratischen Schulen müssen für die Schulentwicklung auch und insbesondere der Regelschulen fruchtbar gemacht werden. Langfristig soll die Demokratische Schule die Regelschule werden.

Zeit für Schüler*innen –Zeit für Lehrkräfte –Zeit für Klassen

Die Kontaktbeschränkungen, der Distanzunterricht und der fehlende soziale Austausch mit Mitmenschen zerrt enorm an der psychischen Gesundheit der Schüler*innen. Aber auch sonst fehlt in Schulen häufig die Zeit, sich mit dem eigenen Befinden und dem anderer auseinanderzusetzen, da der Fokus auf dem Lernen von Fakten und der Leistungsmessung liegt.

Wir wollen für Schüler*innen, Lehrkräfte, Klassen und Beratungsfachkräfte Zeiten schaffen.

Deshalb fordern wir:

  • Austausch zwischen Lehrkräften und Schüler*innen über Lernen und Leben muss zum Alltag gehören. Regelmäßige Feedback– und Beratungsgespräche müssen Raum und Zeit bekommen – das bedeutet, dass sowohl zur Beratung geeignete Räumlichkeiten als auch fest vorgesehene
  • Zeiten für Einzelgespräche zwischen Schüler*innen und Lehrkräften geschaffen werden müssen. Es ist Aufgabe des Kultusministeriums, eine Möglichkeit zu schaffen, wie diese Gespräche – insbesondere in Zeiten des Distanzlernens – auch online geführt werden können, ohne dass es Probleme mit dem Datenschutz gibt.
  • Bewährt haben sich auch “Zeit für uns”–Stunden (ZfU), in denen Schüler*innen frei selbst bestimmen, was thematisiert werden soll. Hier haben die Schüler*innen die Möglichkeit, sich in ihrer Klasse auszutauschen. Das Spektrum der Themen reicht von Planung und Mitgestaltung von schulinternen Projekten und Veranstaltungen, über Probleme in der Klasse, bis zu Ideen für soziales und politisches Engagement. Die ZfU–Stunden müssen für alle Schulen in einem sinnvollen Umfang vorgeschrieben werden. Lehrkräfte müssen mit dem Konzept vertraut gemacht werden. Es ist wichtig, dass sie lernen, sich in diesen Stunden zurückzunehmen.
  • An allen Schulen muss ausreichend Personal für die Beratung von Schüler*innen angestellt sein. Für die Vernetzung der multiprofessionellen Teams muss Arbeitszeit eingeplant werden.

Soziales und selbstständiges Lernen

Im Berufsleben bekommen Menschen Aufgaben, doch wie sie diese Aufgaben lösen, ist ihnen überlassen. Zusammenarbeit, kreative Lösungsfindung und Selbststrukturierung sind Fähigkeiten, die dann gebraucht werden. Doch der aktuelle Unterricht ist häufig das Gegenteil von Zusammenarbeit und Eigenständigkeit. Mit Blick auf die Zukunft sind viele junge Menschen verunsichert, weil sie das Gefühl haben, relevanteKompetenzen im Unterricht nicht erlernt zu haben. Unser Ziel ist klar: Unterricht muss viel schüler*innenzentrierter sein und statt reiner Fakten Kompetenzen vermitteln, die ein Leben lang helfen. Solche Kompetenzen können kaum im herkömmlichen Unterricht vermittelt werden. Lediglich bei Aufenthalten in Schullandheimen oder Wandertagen liegen solche Lernformen derzeit vor, denn auch in diesen offenen Situationen können die Schüler*innen viel voneinander und miteinander lernen. Weitere offene Lehr– Lernsituationen sind Planspiele, bei denen die Schüler*innen durch Unterstützung der Lehrkraft das politische Geschehen beispielsweise in Bayern oder Deutschland direkt erfahren. Durch diese direkte Erfahrung lernen die Schüler*innen den Stoff deutlich intensiver.

Deshalb fordern wir:

  • Ausbau und aktive Förderung offener Lernkonzepte und Teamarbeiten im regulären Schulunterricht und in Prüfungssituationen.
  • Verpflichtende Schullandheimaufenthalte und Wandertage mit Übernahme aller Kosten.

Gleiche Chancen für alle –Materielle Nachteile ausgleichen, Lernen fördern

Schüler*innen, die weniger Geld als andere haben, haben in der Schule schlechtere Bedingungen. Dies wurde auch während der Pandemie mehr als deutlich. Viele Schüler*innen haben nicht die nötigen Endgeräte, um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. Dies setzt die jungen Menschen zusätzlich unter hohen Druck. Noch problematischer wird es, wenn Schüler*innen keinen geeigneten Raum haben, um in Ruhe lernen zu können, zum Beispiel weil ihre Eltern im gleichen Raum im Homeoffice arbeiten oder sie sich mit ihren Geschwistern den Computer teilen müssen. Ein weiterer Punkt, der in den Fokus genommen werden muss, sind die unterschiedlichen Startbedingungen beim Thema Lernen. Schüler*innen aus Akademiker*innenfamilien bekommen häufig von ihren Eltern vorgelebt, wie man konzentriert lernt, weil die Eltern in ähnlicher Weise arbeiten. In Familien, in denen die Eltern einem Beruf nachgehen, der vor allem körperliche Arbeit erfordert, haben die Kinder dieses Vorbild nicht. Es ist Aufgabe der Schule, Kindern die Möglichkeit zu geben, konzentriertes Lernen zu erlernen. Der Vergleich mit anderen belastet junge Menschen zusätzlich, vor allem dann, wenn sie nicht auf der Seite der Wohlhabenden stehen.

Deshalb fordern wir:

  • Lernmittelfreiheit beinhaltet aktuell nur die Schulbücher (– und dies auch nur teilweise, da verlorengegangene Schulbücher ersetzt werden müssen.) Wir fordern eine Ausweitung der Lernmittelfreiheit auf den gesamten Schulbedarf, also zum Beispiel Hefte, Stifte und auch digitale Ausstattung wie zum Beispiel ein Laptop. Gleichzeitig müssen schnelle und stabile Internetverbindungen sichergestellt werden.
  • Lernen lernen muss zentraler Bestandteil der Schule und des Unterrichts sein. Dabei ist es notwendig, die individuellen Vorausssetzungen der einzelnen Schüler*innen in den Fokus zu nehmen und nicht mit dem Gießkannenprinzip allen Schüler*innen die gleiche Förderung zukommen zu lassen.

Psychische Gesundheit zum Thema machen –Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen beenden

Um psychischen Krankheiten aktiv entgegenzuwirken, ist es nicht nur wichtig, dass Stress und Belastungen insgesamt reduziert werden, sondern auch, dass junge Menschen erfahren, wie sie mit individuellen Belastungen umgehen können. Gleichzeitig müssen psychische Erkrankungen in der Gesellschaft den gleichen Stellenwert wie körperliche Erkrankungen erhalten und mit derselben Rücksichtnahme auf Betroffene einhergehen. Dazu ist es notwendig, dass Schüler*innen ein breites Wissen über psychische Erkrankungen erlangen.

Deshalb fordern wir:

  • Psychische Erkrankungen sollen als Querschnittsthema in allen Fächern behandelt werden. Dies beinhaltet nicht zwangsläufig die ausführliche Darstellung des Störungsbildes, sondern soll auch in Erwähnungen in allen Fachbereichen, der Literatur und sonstigen Aufgaben vorkommen.
  • Schulen sollen Informationsabende und Ausstellungen zu psychischen Erkrankungen und Möglichkeiten von Hilfe und Unterstützung anbieten.
  • Die Ansprechpartner*innen innerhalb der Schulfamilie für psychisch belastete Schüler*innen sowie Freund*innen und Familienmitglieder psychisch belasteter Personen müssen klar kommuniziert und ihre Kontaktdaten in der Schule an prominenter Stelle dauerhaft ausgehangen werden.
  • Probleme ernst nehmen – Jugendsozialarbeit an Schulen ausbauen
    Nicht erst seit Corona kämpfen viele Schüler*innen mit diversen Problemen. Unser auf Leistung ausgelegtes Schulsystem fördert Stress und Druck, private Probleme haben an Schulen kaum Platz. Daneben müssen Schulen immer mehr Erziehungsaufgaben übernehmen, für die meist Lehrkräfte neben dem Unterricht Zeit und Engagement aufbringen müssen. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, ergibt sich aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unter §13 (Jugendhilfe) das Aufgabengebiet der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), aktuell meist als kommunale Leistung. Der Freistaat leistet hier nur eine teilweise Co-Finanzierung, deren Summe pro Stelle seit 2003 nicht gestiegen ist. Darüber hinaus wird JaS bisher meist nur an Mittelschulen, in Einzelfällen auch an Realschulen geleistet. Weiterer Standortfaktor ist die Migrationsquote in der jeweiligen Sozialregion, in der sich die Schule befindet.
    Deshalb fordern wir:
    • Die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Stellen werden vollständig vom Freistaat übernommen, um die kommunale Jugendarbeit zu entlasten. Die Bezahlung erfolgt weiterhin analog den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD SuE.
    • Weder Schulart, Schulgröße noch der (zu geringe) Anteil der Schüler*innen mit Migrationsbiografie sind Ausschlussgründe für die Förderung. Grundsätzlich sind alle Schulen unabhängig von der Trägerschaft förderfähig, auch private Schulen.
    • Ab 200 Schüler*innen ist eine halbe JaS-Stelle verpflichtend, ab 400 eine Vollzeitstelle. Pro weiterer 400 Schüler*innen ist eine weitere Kraft verpflichtend.
    • Besteht an Schulen höherer Bedarf an JaS-Kräften, der über der mit der Schulgröße korrespondierenden Anzahl an JaS-Kräften liegt, so wird bedarfsabhängig mindestens eine weitere halbe JaS-Stelle bewilligt.
    • Bereits bestehende, zusätzlich kommunal eingerichtete Stellen, werden in die staatliche Förderung übernommen.

B4 Politische Bildung

4.04.2023

Innerschulisch:
Bayern ist mit einem Anteil von 0,5 Prozent das Schlusslicht in der politischen Bildung in der
Bundesrepublik. Daher fordern wir, dass das Fach Politik und Gesellschaft mit mehr Stunden
an allen weiterführenden Schulen ausgestattet wird. Konkret wollen wir, dass mindestens 8%
der Lernzeit auf politische Bildung entfallen. Gleichzeitig muss das Fach bereits ab der
sechsten Jahrgangsstufe unterrichtet werden. Darüber hinaus muss die Aufstockung der
Stundenzeit, zu einem flexibleren Lehrplan führen, sodass auf aktuelle politische Ereignisse
und Schüler*innen Interessen eingegangen werden kann. Ebenfalls gibt es dadurch mehr
Möglichkeiten Schulausflüge im Fach „Politik und Gesellschaft“ und „GPG“ zu veranstalten
und dadurch Demokratie besser und direkter erleben zu können. Hierzu braucht es verstärkt
Angebote von politischen Institutionen. Wichtig ist auch, demokratische Prozesse in der
Schule stärker abzubilden und der SMV (Schüler mit Verantwortung) und allen
Schüler*innenvertretungen in dem Zusammenhang mehr Kompetenzen einzuräumen.
Außerschulisch:
Die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt, wie dringend politische Bildung für die
Gesamtbevölkerung ist. Dazu braucht es eine finanzielle, personelle und institutionalisierte
Etablierung politischer Bildung in der Erwachsenenbildung. Bildungsstätten, wie die Georgvon-Vollmar-Akademie oder die Akademie Frankenwarte müssen weiterhin finanziell
abgesichert werden.
Außerschulische Bildungsangebote im Rahmen der politischen Bildung ergänzen die
schulische politische Bildung. Diese leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie einzelne
Kompetenzen, die laut Lehrplan fächerübergreifend gelehrt werden sollen, konkret
aufgreifen, sie thematisieren und vertiefen. Derartige Projekte sind auf Förderungen des
Bundes und des Freistaats angewiesen und arbeiten stets unter großen Unsicherheiten.
Deshalb fordern wir den Freistaat auf demokratiefördernde Projekte abzusichern und die
zeitliche Befristung nach einer kurzen Probezeit von einem Jahr abzuschaffen. Die Aufgabe
von Lehrkräften ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen und Kompetenzen, die
Erziehung zu mündigen und demokratischen Mitgliedern der Gesellschaft. Zweiteres wird
aufgrund von Überlastungen im Schulwesen vernachlässigt. Gute außerschulische Angebote
bieten Lehrkräften eine essentielle Hilfestellung. Deshalb fordern wir für Kinder und
Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr ein Recht auf außerschulische Bildung im Rahmen der
schulischen Bildung.

Wir als Jusos Bayern fordern weiterhin das Wahlrecht ab 14 Jahren. Um sicherzustellen, dass
Jugendliche ihr Entscheidung gut informiert treffen können, braucht es in Bayern einen
massiven Ausbau der politischen Bildung. Dies betrifft sowohl die schulische politische
Bildung als auch die außerschulische Bildung. Klar ist, dass gute politische Bildung, welche
den Grundsätzen, des Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots und der
Orientierung an Schüler*innen und Bürger*innen Interessen entspricht, das beste Mittel
gegen rechte Tendenzen, Parteien und Extremisten ist.
Durch ein Recht auf außerschulische Bildung werden wichtige politische Kompetenzen nicht
nur lediglich „nebenbei“ gelehrt, sondern konkret durch außerschulische Angebote vertieft.
Lehrkräfte, die bislang die Vermittlung von politischer Bildung vernachlässigt haben, sind
dann dazu verpflichtet ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe nachzukommen.

C1 Kommunale Selbstbestimmung durch SOBON!

4.04.2023

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt, besonders bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Immer weniger Menschen können sich angemessenen Wohnraum leisten, egal ob im Mietverhältnis oder als Eigenheim. Viele Einheimische werden aus ihren Wohnorten verdrängt. Kommunen haben mit diesem Problem stark zu kämpfen. Parallel müssen sie die Folgekosten von Neubauten tragen, denn sie rufen Bedarf für unter anderem neuen Kindertagesstätten, Schulen, Straßen und grüne Ausgleichsflächen hervor. Diese externen Kosten wiegen durch steigende Boden- und Baupreise immer stärker. Eine hohe Doppelbelastung resultiert.

Gleichzeitig gilt: Wenn aus Land Bauland wird, erfährt der Boden eine enorme Wertsteigerung. Die Eigentümer*innen verdienen an der kommunalen Genehmigung. Die Folgekosten trägt die Kommune und damit die Gemeinschaft, die sie direkt bei der Wertschöpfung unterstützt. Im Gegenzug sind die Planungsbegünstigten an keine Leistung an die Allgemeinheit verpflichtet. Es hat sich ein starkes Ungleichgewicht an Profit und Kosten etabliert.

Um diese Ungleichheit in der Belastung zwischen Gemeinden und Eigentümer*innen umzuschichten, muss auf beiden Seiten eine Veränderung geschaffen werden. Kommunen entlasten, Eigentümer*innen belasten! Diesem Prinzip folgt die Sozialgerechte Bodennutzung (SOBON). Grundlage bietet §1 Abs. 5 Baugesetzbuch: „Bauleitpläne sollen […] eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.

Das Verfahren beginnt mit einer Planungsvereinbarung zwischen der Kommune und die Planungsbegünstigten, in dem sie die Planung und Erstellung auf eigene Kosten erklärt. Des Weiteren verpflichtet er*sie sich zu einem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß §11 BauGB. In diesem wird geregelt, wie der*die Planungsbegünstigte seiner*ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird.

Wir fordern daher:

  • Neben einer Bodenwertsteuer zur Abschöpfung von Planungsgewinnen befürworten wir das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung als “Planwertausgleich Light”.
  • Die Münchner SoBoN hat sich seit ihrer Einführung seit vielen Jahren bewährt und wurde seitdem stets weiterentwickelt und verbessert. Wir begrüßen insbesondere die Erhöhung der Erschließungsbeiträge, die Erhöhung der Quote an gefördertem Wohnraum auf 60% des neu geschaffenen Wohnbaurechts, die Verlängerung der Förderbindungen, die Möglichkeit zum Ankauf geförderten Wohnraums zu fairen Preisen durch die Gemeinde bzw. kommunale Unternehmen und das neue Umwandlungsverbot eines großen Teils der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
  • Die Münchner SoBoN soll daher künftig flächendeckend in Deutschland gelten.
  • Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine Erweiterung der SoBoN zur Förderung klimafreundlicher Infrastrukturmaßnahmen umsetzbar ist.
  • Die Gemeinden können bei Bedarf als Ausprägung ihrer kommunalen Selbstverwaltung in eigenen kommunalen Satzungen Anpassungen vornehmen, die allerdings den Charakter der SoBoN nicht wesentlich verändern dürfen.