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B4 04 Übertritt

3.11.2022
  1. Als SPD werden wir das bisherige in Bayern gültige Übertrittsverfahren abschaffen.
  2. Wir werden anstelle des ungerechten Übertrittsverfahrens („Grundschulabitur“) eine verpflichtende Elternberatung einführen und den Elternwillen freigeben.

 

Begründung:

Die bayerischen Regelungen zum Übertritt nach Jahrgangsstufe 4 sind besonders streng, detailliert und misslungen. Dieser Fehltritt wird seit Jahrzehnten wiederholt, aber dadurch nicht besser. Zudem beweist ein „Rechtsgutachten zur Regelung des Übergangs von der Primar- zur Sekundarstufe nach Bayerischem Schulrecht“ durch den Rechtswissenschaftler Wolfram Cremer (Bochum), dass das bayerische Übertrittsverfahren vor allem gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Sein Gesamtergebnis:

„Das bayerische Übergangsregime einer strikt notenbasierten verbindlichen Übergangsentscheidung im Sinne einer Negativkorrektur des Elternwillens verletzt Art. 3 Abs. 3, S. 1-6. Alt. GG, Art. 6 Abs. 2, S. 1 GG sowie Art. 126 Abs. 1 BV sowie Art. 118 Abs. 1, S. 1 BV.“

 

Gegliederte Begründung in 6 Thesen

 

These 1: Selektion, Verfassung und Gesetz

Die Selektionsfunktion der Schule ergibt sich weder aus der bayerischen Verfassung noch aus dem Gesetz (BayEUG). Sie ist lediglich Folge einer Schulstruktur, die politisch gewollt ist.

Begründung: Die Tatsache, dass es außerhalb und innerhalb Deutschlands auch andere Schulsysteme gibt, die keine Aufteilung der Schüler:innen nach Jahrgangsstufe 4 erzwingen und trotzdem erfolgreich sind, belegt, dass es keine natürliche, pädagogische oder entwicklungspsychologische Notwendigkeit für die Aufteilung der Kinder im Alter von zehn Jahren gibt. Sie resultiert vielmehr aus dem Zusammenspiel von politischem Willen und der Verstetigung durch Tradition.

 

 

 

These 2: Selektion als konkurrierende Aufgabe

Die Selektion der Schule steht in Konkurrenz zu den Aufgaben, die ihr nach Verfassung und Gesetz übertragen sind.

Begründung: Die Bildung von Herz und Charakter, wie sie die Bayerische Verfassung in Art. 131 (1) verlangt, wird in Jahrgangsstufe 4 erschwert durch den permanenten Druck, bestimmte Themen zu behandeln und eine festgelegte Anzahl von übertrittsrelevanten Noten bilden zu müssen: Die Lehrer:innen haben weder den pädagogischen Freiraum, sich ausreichend um die individuellen Besonderheiten ihrer Schüler:innen kümmern zu können (Förderbedarfe, besondere Begabungen, akute Freuden und Leiden usw.), noch können sie solchen pädagogisch fruchtbaren Momenten (F. Copeis „Der fruchtbare Moment im Bildungsprozess“, 1930) und Themen den gebührenden Raum gewähren, die „Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt“ nach Art. 131 (2) befördern könnten und müssten. Zu viele Kinder leiden unter dem Zwang zur Selektion, was viele Eltern an der Sinnhaftigkeit der Aufteilung zweifeln lässt.

 

These 3: Selektion im Widerspruch zur Inklusion

Selektion steht in logischem Widerspruch zur Inklusion und erschwert deshalb die praktische Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Begründung: BayEUG Art 2 (2) verlangt deutlich: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Ebenso deutlich ist die Einschätzung der UN-BRK-Monitoring-Stelle: „Während Bundesländer wie Bremen den Auftrag zur Gestaltung eines inklusiven Unterrichts bereitwillig angenommen haben, haben sich andere Bundesländer, etwa Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland oder Sachsen-Anhalt, – vielleicht nicht rhetorisch aber der Sache nach – nicht hinreichend engagiert.“

 

These 4: Die inklusive Schule des längeren gemeinsamen Lernens

Eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens wird diesem Missstand abhelfen.

Begründung: Gymnasium und Realschule sind strukturell, funktional und inhaltlich selektiv konzipiert, indem sie nur „geeignete“ Schüler:innen aufnehmen (Realschulordnung RSO §2 und Gymnasiale Schulordnung GSO §2), können also keineswegs inklusiv im Sinne der UN-BRK und des BayEUG Art 2 (2) sein. Der Inklusionsauftrag dürfte sich konsequenter Weise nicht auf die Schularten erstrecken, die ihre Schüler:innen auswählen und müsste präzisiert werden. Die Alternative wäre, diese Schulen in ihrer Substanz und Verfasstheit zu verändern, was große gesellschaftliche Verwerfungen zur Folge hätte.

Als gangbarer Weg erscheint dagegen die Ermöglichung einer Schulart des längeren gemeinsamen Lernens, auch in Bayern. Dies würde die Öffnung des allgemeinen Schulsystems und die Aufhebung von Doppelstrukturen gewährleisten, wie sie die UN-BRK verlangt: „Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat 2016 in seiner Allgemeinen Bemerkung zum Recht auf inklusive Bildung erläutert, was die Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Systems konkret bedeutet. Dabei hat er erneut hervorgehoben, dass Staaten, die neben dem regulären Schulsystem ein Sonderschulsystem aufrechterhalten, ihre Verpflichtung nicht erfüllen.“

 

These 5: Übertrittsnoten sind willkürlich

„Geeignete“ Schüler:innen im Sinne der selektierenden Aufnahmebedingungen von Realschule und Gymnasium sind ausschließlich solche, die die Übertrittsnoten erreichen. Diese Noten sind einerseits nicht konzeptionell schlüssig abgeleitet, sondern willkürlich gesetzt und unterliegen andererseits politischen Einflüssen.

Begründung: Es gibt keine wissenschaftlich schlüssige Herleitung eines Notenschnittes von 2,33 als Näherbestimmung des „geeignet“ für das Gymnasium und 2,66 für die Realschule. Dies sind willkürliche Setzungen, die sich bestenfalls aus Erfahrungswerten ergeben und mittlerweile als unabänderliche Traditionen verstetigt haben. Eine Aufweichung dieser Setzungen fand statt, als der ehemalige KM Dr. Spaenle und die CSU-Landtagsfraktion dem Druck von Elternseite dadurch nachgaben, dass sie auch nach lediglich „ausreichenden“ Leistungen ihrer Kinder im Probeunterricht (der seinerseits auch bereits eine Relativierung der Übertrittsnoten darstellt) ihren Elternwillen zum Übertritt auf die gewünschte Schulart durchsetzen konnten und können. Ob durch diese Anpassung des Übertrittsverfahrens wirklich immer „geeignete“ Schüler:innen gefunden werden, wird bezweifelt.

 

These 6: Die Geschichte einer Leistung

Die Übertrittsnoten spiegeln zwar Leistung wider, aber es ist immer eine „Leistung mit einer Geschichte“.

Begründung: Bei der Verwendung des Leistungsbegriffes muss man unterscheiden zwischen dem, was ein Kind von sich aus leisten kann (Begabungskomponente), wie dies durch seine familiäre und soziale Situation gefördert oder behindert wird (Herkunftskomponente), was es als Leistung in einem Test oder einer Probearbeit zeigen kann (aktuelle Einflüsse) und was die Lehrkraft als Leistung erkennt und anerkennt (subjektive Komponente).

 

 

B3 03 Schule allgemein

3.11.2022
  1. Schule als Lebensraum basiert auf einem pädagogischen Raumkonzept mit Mensa, Ruheräumen, Kleingruppenräumen und ähnliches. Die momentan nur funktionalen Schulgebäude werden wir im Rahmen der Generalsanierungen so umbauen lassen, damit Schule ihre Funktion als Lebensraum erfüllen kann und entsprechend attraktiv wird.
  2. Die Schule dient in erster Linie der Potentialentfaltung und Persönlichkeitsbildung mit einem breiten Kompetenzspektrum.
  3. Für den Unterricht werden wir multiprofessionelle Teams zusammenstellen.

 

03.1 Für alle Schularten.

Das bayrische Schulsystem besteht aus mannigfaltigen Schularten, Schulzweigen und Schulformen. Grundsätzlich wollen wir für alle Schulen:

  • Das Aufbrechen von geschlechterspezifischen Rollen, in denen z. B. der Vater zur Arbeit geht und die Mutter daheim die Kinder betreut. Die Gesellschaft ist mittlerweile vielfältiger als das gerade genannte Familienbild der Bonner Republik. Es müssen alle Gender-Stereotypen aufgebrochen werden, um Vorurteilen vorzubeugen.
  • Über alle Jahrgangsstufen hinweg sollen die Schüler:innen der entsprechenden Altersstufe Medienkompetenz vermittelt werden. In den heutigen Zeiten muss auch eine Qualitätsbewertung von Quellen erlernt werden, damit „Fake News“ und ernste Berichterstattung unterschieden werden können. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Internet muss erfolgen, so dass nicht alles aus dem Internet als wahr angenommen wird. (Bsp.: Die Römer haben im 17 Jahrhundert den Karpfen in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt) Aber auch die Anwendung von Programmen oder Apps sowie der Umgang mit den sozialen Medien müssen eingeübt werden. Algorithmen und künstliche Intelligenz müssen kritisch hinterfragt werden. (Kapitel 10 digitale Bildung)
  • Durch entsprechende Angebote muss Cybermobbing und Bodyshaming thematisiert werden.
  • Das Thema Ernährung steht in vielen Rahmenlehrplänen, ist aber zu ungenau in vielen Fachlehrplänen verankert. In den Lehrplänen des Faches Biologie steht zwar, was eine gesunde Ernährung ist, aber das ist nicht weitreichend genug. Gute Ernährung umfasst nicht nur das Thema Gesundheit, sondern auch Regionalität, Saisonalität und Nachhaltigkeit.
  • Gute Ernährung muss in der Pausen- und Mittagsverpflegung vorgelebt werden. Die Mittagsverpflegung soll saisonbezogen und regional sein. Auch bei Kindern und Jugendlichen können beliebte Speisen gesund zubereitet werden. Gesund heißt auch, dass es in ausreichender Zeit und mit der entsprechenden Essenskultur zu sich genommen werden soll.
  • Soziale Alltagskompetenzen sollen überall qualitätsvoll geschult werden.
  • Interkulturelle Kompetenzen sind die Voraussetzung für eine gute Integration und schaffen Verständnis für andere Kulturen. Deswegen soll sich im Ethik-/Religionsunterricht ausführlich mit anderen Religionen beschäftigt werden. In anderen Fächern (Deutsch, Geografie, Kunst, Musik, Fremdsprachen) soll auch die Vielfalt der Kulturen thematisiert werden.
  • Wir wollen eine kindgerechte Sexualaufklärung unabhängig von Rollenbildern und sexueller Orientierung.
  • In jedem Klassenzimmer wollen wir neben einer Lehrkraft eine weitere pädagogische Assistenz. Schulen sollen mit Lehrerteams, Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen, also mit insgesamt multiprofessionellen Teams, ausgestattet sein.
  • Schulleiter:innen sind viel zu sehr in Verwaltungsaufgaben beschäftigt. Manche Lehrer:innen sind zu sehr mit der Betreuung der örtlichen Medien, sowohl der Hard- als auch der Software oder in die Sammlungen (z.B. Chemie) eingebunden. Einerseits sind Lehrkräfte nicht in der Verwaltung ausgebildet, andererseits fehlen sie dann im Unterricht. Wir werden dafür sorgen, dass die Schulleitung von den reinen Verwaltungsaufgaben bzw. Lehrkräfte von der Medienbetreuung und Sammlungsbetreuungen entlastet Neben der pädagogischen Leitung soll es auch eine verwaltungstechnische Leitung, einen ausgebildeten Systembetreuer:innen und chemische Assistent:innen für die Labore geben. Auch Sicherheitsbeauftragte sollen extern für die Sicherheit in Laboren sorgen. Bei kleineren Schulstandorten können auch Schulen zusammengefasst werden.
  • eine gute sozialpädagogische und psychologische Betreuung. Deswegen werden wir die Jugendsozialarbeit an Schulen und die schulpsychologischen Stellen ausbauen. Jede Schule soll Zugang zu mindestens eine:r Schulsozialarbeiter:in und Schulpsycholog:in haben.

 

Lernen und damit Bildung hängt im Wesentlichen von vier Faktoren ab: den Lernenden, Mitlernenden, der Lehrkraft und dem Lernraum

 

03.2 Der Lernraum.

Schulgebäude sind je nach Finanzkraft und dem politischen Willen der Verantwortlichen der Kommune in einem sehr guten bis sehr schlechten Zustand. Viele finanzschwache Kommunen haben Probleme mit ihrem Schulgebäude. Hier werden wir die Kommunen nicht allein lassen.

Deswegen werden wir die Förderrichtlinien überarbeiten, damit:

  • pädagogische Raumkonzepte und
  • große Räume unabhängig von einer festen Quadratmeterzahl pro Schüler:in gebaut werden, um eine variable Nutzung der pädagogischen Bandbreite zu ermöglichen
  • die Schulen für die Ganztagsschule fit gemacht werden (siehe Kapitel 5).

Gebäude müssen als Bildungseinrichtungen für uns folgende Punkte leisten können:

  • Gute Lüftungsanlagen sorgen für eine gute Versorgung mit Frischluft, damit konzentriertes Arbeiten überhaupt möglich ist. Gute Anlagen auch als Schutz vor Infektionen sind dringend erforderlich, wie die Coronapandemie deutlich vor Augen geführt hat. Die Zufuhr in Bodennähe, der Abzug an der Decke und ein Wärmetauscher müssen selbstverständlicher Standard werden.
  • Schulen müssen genügend Gemeinschaftsräume, eine Mensa mit regionaler, frischer Küche und Turnhallen haben. Bei den schon vorhandenen Schwimmbädern an Schulen dürfen die Kommunen nicht allein gelassen werden. Das Land muss ihnen bei Unterhalt und gegebenenfalls Sanierung helfen.
  • Schule muss als Lebensraum verstanden werden. Lernhäuser und moderne Lernlandschaften werden wir fördern.
  • Einige selbstverständliche Voraussetzungen wie Schalldämmung, Fenster zum Öffnen und Barrierefreiheit müssen in entsprechenden Fällen zügig angegangen und entsprechende Förderprogramm aufgelegt werden.
  • Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist unser Selbstverständnis. (siehe Kapitel 7) Deswegen werden wir mit den Sachaufwandsträger auch die Gebäude auf Inklusionstauglichkeit (auch mit Ruheräumen, Rückzugsräumen) prüfen und Mängel beseitigen.
  • Jahrelang wurde von der Substanz gelebt. Zukünftig werden regelmäßige Renovierungen/ Sanierungen frühzeitig angegangen und durch entsprechende Förderprogramme gestützt. Hierbei werden die Schulgebäude fit für den Klimawandel gemacht.

Im Sinne des Klimawandels wollen wir den Schultourismus vermeiden und auf kurze Schulwege setzen. Wir wollen die Schulen in der Fläche erhalten, selbst wenn es dadurch zu Kleinstschulen kommen sollte. Verwaltungstechnisch können die kleinen Standorte mit oder zu einem größeren Standort mit einer Leitung zusammengelegt werden. Jahrgangstufenübergreifendes Lernen soll ermöglicht werden. Beispiele gibt es auf den Halligen in Norddeutschland, in Skandinavien und in Südtirol genügend. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen genutzt werden. Bei weiterführenden Schulen bietet sich als Lösung die Gemeinschaftsschule an (siehe Kapital 6).

 

Für eine gute Bildung braucht es auch eine gute Ausstattung:

  • Wir stehen zur Lernmittelfreiheit, zu der auch digitale Endgeräte für uns zählen.
  • Nicht nur die Schüler:innen, sondern auch die Lehrer:innen brauchen entsprechende Geräte. Hier soll es das Recht geben, alle fünf Jahre ein neues Gerät zu bekommen. Hierzu soll es auch Pflichtfortbildungen geben.
  • Zur guten digitalen Ausstattung gehören Glasfaserinternet, WLAN und LAN-Anschlüsse.
  • Zukünftig sollen keine religiösen Symbole in der Schule angebracht werden.

 

03.3 Pädagogische Gestaltung der Schulalltages.

Bildung muss für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und allen die Möglichkeit eröffnen, das beste Bildungsangebot für sich zu bekommen. Wir werden deshalb:

  • dafür sorgen, dass Bildung nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt, sondern dass jedes Kind in der Schule individuelle Förderung bekommt. Diese Förderung umfasst nicht nur Schwachpunkte, sondern auch individuelle Stärken der Schüler: Von den Eltern bezahlte „Nachhilfe“ wird obsolet werden, da sie soziale Ungerechtigkeiten fördert.
  • selbstorganisiertes Lernen mit wenig Frontalunterricht einführen.
  • den Rechtsanspruch auf gebundenen oder offenen Ganztag einführen. Hier sollen die Übungsphasen in der Schule stattfinden. (siehe Kapitel 05)
  • die teilweise gewünschte Halbtagsschule erhalten. Hierbei wird es aber im Gegensatz zur gebundenen Ganztagsschule Übungsphasen daheim geben (allgemein als Hausaufgabe bezeichnet).

 

03.4 Primarstufe (Jahrgangsstufen 1-4).

Auf den Start kommt es an. Grundsatz sollte sein: Kurze Füße, kurze Wege. Dadurch sollen auch Kleinstschulen erhalten bleiben.

Auch sollte wie bisher auf Lesen, Schreiben, Rechnen und grundlegende Allgemeinbildung (HSU mit Uhr, Kalender, …) Wert gelegt werden. Dafür werden wir:

  • die maximale Klassengröße auf 20 festlegen,
  • verpflichtende Schwimmkurse in der Grundschule abhalten,
  • vorhandene Schwimmhallen an den Schulen erhalten und die Kommunen bei der Sanierung durch Förderprogramm unterstützen,
  • Freibäder und Schwimmbäder flächendeckend erhalten und die Kommunen durch Förderprogramme bei der Sanierung oder Neubau unterstützen. Hier wird auch eine wichtige Grundlage für die körperliche Gesundheit der ganzen Bevölkerung gelegt, denen außerhalb des Unterrichts der Zugang gestattet werden muss. Auch beim laufenden Betrieb werden wir die Kommunen unterstützen.
  • Englisch ab Jahrgangstufe 3 durch ausgebildete Lehrer:innen durchgeführt werden.
  • Umweltbildung im Stundenplan mit verankern,
  • politische Bildung kindgerecht einführen. Stadt- bzw. Gemeinderat und Ober- bzw. Bürgermeister:innen sollen hier politisch neutral eingebunden werden, damit die Demokratie gestärkt wird.
  • Gestaltung von Pausenhöfen kindgerecht angehen. Spielgeräte, Bolzmöglichkeiten und Bäume sollen zu einer bewegten Pause Anreize setzen.
  • Persönlichkeitsentwicklung des Kindes mit multiprofessionellen Teams stärken.

 

03.5 Sekundarstufe 1 (Jahrgangsstufen 5 bis 10).

Schule ist Lern- und Lebensort. Die entsprechenden Gebäude sollen das ermöglichen. Hierbei soll auf die Allgemeinbildung Wert gelegt werden und keine Ausrichtung auf Wirtschaftsinteressen erfolgen. Wir werden folgende Neuerungen in die Sekundarstufe 1 aufnehmen. Wir werden:

  • mehr Praktika verpflichtend einführen
  • eine Praxisphase in Jahrgangsstufe 8 ermöglichen. In der Pubertät gibt es laut Untersuchungen wenig Wissenszugewinn. Deswegen wollen wir in Jahrgangsstufe 8 eine Entscheidungsmöglichkeit für eine Praxisphase oder den Schulbesuch einführen.
  • Berufliche Orientierung ab Jahrgangsstufe 8 / 9 einführen. Der BUS-Teil des P- Seminars in der gymnasialen Oberstufe des G8 wird in der Jahrgangsstufe 8 oder 9 je nach Schulart als Fach eingeführt.
  • Sozialkunde und politische Bildung früher beginnen lassen und mit mehr Stunden ausstatten.
  • die Vielfalt an Zweigen erhalten und eine maximale Freiheit bei der Fächerwahl ermöglichen.
  • die 2. Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 7 einführen.
  • früher auf individuelle Stärken der Schüler:innen eingehen und eine modulare Schulbildung einführen.
  • kulturelle Austauschprogramme verpflichtend einführen.
  • Sprachaustausch fördern.
  • eine Woche Schullandheim in der Jahrgangsstufe 5 und 6 durchführen.
  • in Jahrgangsstufe 9 den Besuch einer KZ-Gedenkstätte verpflichtend etablieren.
  • durch Besuche einer Kirche, Moschee und Synagoge für eine religiöse Weltoffenheit werben
  • in Jahrgangstufe 8 einen Besuch des Landtags in München einführen.
  • in Jahrgangstufe 10 bzw. der Abschlussklasse eine Berlinfahrt zum Bundestag durchführen lassen.
  • bei verpflichtenden Fahrten die Kosten im Sinne der Lehrmittelfreiheit übernehmen lassen.
  • der SMV Kontakte zu allen demokratischen Parteien ermöglichen und umgekehrt. Das gleiche gilt für parteinahe Stiftungen.
  • zur besseren Organisation des Unterrichts Korridore für Fahrten festlegen. (Fahrtenwochen)
  • Übergangs-/ Einführungsklassen flächendeckend einführen, um den Übertritt nach einem mittleren Schulabschluss in die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen.
  • Werken als Wahlmöglichkeit zwischen Malen (Kunst) und Werken einführen.
  • Die Gemeinschaftsschule flächendeckend als zusätzliches Angebot (siehe Kapitel 5) schaffen.
  • ein Auslandsschuljahr ermöglichen.
  • politische Bildung stärken und die Demokratisierung der Schule voranbringen.
  • queere Sexualaufklärung im Lehrplan verankern.

 

03.6 Sekundarstufe 2 (Jahrgangsstufen 11-13).

Wir werden:

  • das bewährte Kollegstufensystem mit Grund- und zwei Leistungskursen wieder einführen.
  • das Fach Deutsch in Literatur und Sprache aufteilen.
  • eine freiere Auswahl und Schwerpunktbildung bei den Fächern ermöglichen.
  • die Abiturprüfung freier gestalten. Es werden in den Leistungskursen und einem weiteren Fach schriftlich sowie in zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen abgehalten. Dabei werden die Richtungen Sprache, Naturwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft abgedeckt.
  • P-Seminar mit Studien- und Berufsorientierung und W-Seminar beibehalten.
  • als zusätzliches Angebot Technikunterricht anbieten lassen.

 

03.7 Berufsoberschule (BOS) und Fachoberschule (FOS).

 

Wir werden in beiden Schulvarianten mehr Zweige ermöglichen.

B2 02 Lehrerbildung

3.11.2022
  1. Um Lehrer:in zu werden werden besondere Fähigkeiten gebraucht, die nicht durch Noten auszudrücken sind. Ein Auswahlverfahren wird angestrebt.
  2. Um das längere gemeinsame Lernen engagiert zu unterstützen ist eine Lehrerbildung erforderlich, die die Potentialentfaltung bei Lernenden lehrt und trainiert.
  3. Studierende müssen integriert sowohl durch theoriegeleitete Ausbildung durch Spezialisten an Universitäten als auch durch praxisgeleitete Ausbildung durch aktive Lehrende auf ihren Beruf vorbereitet werden.

 

Einführung. International kristallisiert sich heraus, dass die Orientierung von Unterricht an Phänomenen und individuellen Lernvoraussetzungen erfolgreicher ist als das gefächerte Belehren in festen Jahrgangsstufen. Will man das Schulsystem in diesem Sinn zu Gemeinschaftsschulen mit entsprechender Pädagogik transformieren, wie es in mehreren europäischen Ländern in den 1970er und 1980er Jahren erfolgt ist, ist die Lehrerbildung eine Schlüsselstelle.

Auch hat sich in anderen Bereichen der universitären Bildung die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine gute Abiturnoten allein (NC!) nicht automatisch z.B. zu guten Ärzt:innen führt. Auch die gänzlich freie Wahl (wie beim Lehramt) führt nicht automatisch zu guten Qualifikanten, aber bei vielen Studiengängen zu hohen Abbrecher:innen- und Wechsler:innen-Quoten.

Man braucht heute kein reines Sammeln von Wissen, sondern kreative Köpfe. Unsere Aufgabe darf nicht mehr lauten: Wie bereiten wir ein Kind auf die Schulform vor? Sie muss lauten: Wie muss Schule funktionieren, damit sie die Kreativität ihrer Lernenden erhält und fördert? Wie muss eine Lehrer:innenbildung aussehen, die Lehrende hervorbringt, die das leisten können?

 

02.01 Auswahlverfahren.

Wir werden in eine multilaterale Diskussion eintreten, wie ein Auswahlverfahren für das Lehramtsstudium aussehen kann. An ausländischen (z.B. finnischen), vielen deutschen und manchen bayerischen Universitäten (z.B. Passau, Bamberg) gibt es umfangreiche und jahrzehntelange Erfahrungen. Was für Sport und Englisch jetzt schon gilt kann für das Lehramt nicht verkehrt sein, da für den Beruf ganz besondere Fähigkeiten benötigt werden, die weder durch Schulfächer noch durch Ziffernnoten des Abiturs ausdrückbar sind.

Begründung: Ein Auswahlverfahren beruht nicht auf Ziffernnoten, die durch Anhäufung von Fachwissen erworben wurden, sondern bringt auch Qualifikationen wie Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz, soziale sowie kommunikative Kompetenz in die Bewertung eines Bewerbers ein. So wie ein Einser-Schüler nicht automatisch ein guter Arzt wird ist auch nicht davon auszugehen, dass jeder, der das Abitur hat, das Zeug zur Lehrer:in hat.

 

02.02 Maßnahmen gegen Lehrer:innenmangel.

Durch ein geeignetes Auswahlverfahren und eine geschickte Studienplatzsteuerung (z.B. demographischer Bedarf + 10%) kann Lehrer:innenmangel, wie er zurzeit überall herrscht, sicherer vermieden werden. Dies fordern z.B. GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), BLLV (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband) und LEV (Landeselternvereinigung) schon seit vielen Jahren. Zudem könnte man den Effekt nutzen, dass dadurch schon mittelfristig das Ansehen des Lehrberufes so gesteigert wird, dass es einerseits den Leistungen und der Bedeutung für die Gesellschaft entspricht und andererseits die Attraktivität für leistungsfähige Bewerber:innen steigert.

Begründung: In Ländern, in denen es ein Auswahlverfahren gibt, bewerben sich nur die Besten für eine Studienplatz. Schon die Existenz eines Auswahlverfahrens ist geeignet, die Qualität der Bewerber:innen positiv zu beeinflussen. Hilfreich ist allerdings auch ein höheres Ansehen des Lehrer:innenberufs in der Öffentlichkeit.

 

02.03 Gliederung.

Für ein sozial- und menschengerechtes Schulsystem auf Basis der Gemeinschaftsschule werden Lehrende mit breiteren Kompetenzen benötigt. Für einen frühen Primarbereich (z.B. die Jahrgangsstufen 1-3) sind besondere Kompetenzen z.B. in Erstlesen, Schrifterwerb und Umgang mit Zahlen erforderlich. Für einen Sekundarbereich (z.B. die Jahrgangsstufen 4-13) sind zwei Schwerpunktfächer sinnvoll, wobei eines durch sonderpädagogische Kompetenzen ersetzt werden kann. Im Sekundarbereich sind multiprofessionelle Teams selbstverständlich. Weitere Spezialisierungen ergeben sich mit dem Ziel einer beruflichen oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung.

Begründung: Die weitere Untergliederung in Sekundarstufe I und II hat gravierende Nachteile. Einerseits ist es das Besoldungssystem, das zu sozialer und ökonomischer Privilegierung von Sek-II-Lehrkräften führt, andererseits das Gymnasium, das durch seinen Selektionsanspruch die Unterprivilegiertheit der anderen Schulformen erzeugt. Gleichzeitig wird es beanspruchen, nur Sekundarstufe-II-Lehrkräfte für sich haben zu wollen. In der Folge wird auch das Ansehen des Lehrberufes an den anderen Schularten gemindert.

 

02.04 Spezielle Studiengänge.

Lehrer:innenbildung findet an Universitäten in speziellen Studiengängen statt. Durch die Einführung von Eignungstests ist die Polyvalenz überflüssig. So kann eine klare Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Lernenden in der angestrebten Stufe stattfinden. Das Lehrer:innenbildungszentrum koordiniert alle Aktivitäten.

Begründung: Polyvalente Studiengänge haben sich nicht bewährt. Zwar gibt es immer wieder Studierende, die aus Lehramtsstudiengängen heraus in reine Fachstudiengänge wechseln; dieser Ausweg wird aber mit einer unspezifischen Lehrerbildung bezahlt, die im Selbstverständnis „Chemiker:innen“, „Biolog:innen“, „Germanist:innen” hervorbringt und nicht Lehrkräfte.

 

02.05 Elemente moderner Pädagogik.

Lehrer:innenbildung orientiert sich an den Elementen einer modernen Pädagogik. Z.B:

  • Unterstützung von individuellen Lernvoraussetzungen und Selbstorganisation, erst für die höheren Stufen zunehmend auch an entsprechenden Fachdidaktiken.
  • Zunehmend geringerer Orientierung des Unterrichts an Fachstrukturen, hin zu einem Phänomen basierten, kompetenzorientierten

Begründung: Die Dominanz der Fächer hat nicht zur Zufriedenheit der folgenden Bildungsstätten mit dem fachlichen Fundament geführt. Sie hat dazu geführt, dass viele Lehrende andere als Fachkompetenzen wenig schätzen.

 

02.06 Tutoren und Mentoren.

Zu diesem Zweck wird an Universitäten ein System der Betreuung und Reflexion mit Tutor:innen (erfahrene Studierende) und Mentor:innen (Lehrende und Dozenten) etabliert.

Begründung: Aktuelle Dozierende nehmen sich neben der Forschung nicht die Zeit, Lern- und Entwicklungsfortschritte zu diagnostizieren und zu begleiten. Aufgrund ihrer Biografie fehlt auch vielen die Fähigkeit dazu.

02.07 Lehrer:innenbildung vergleichbar mit dem Dualen Studium.

Lehrer:innenbildung muss harmonisch in die gemeinsame Hand von theoriegeleiteter universitärer sowie praxisgeleiteter schulischer Ausbildung unter ständiger Kooperation der beiden Institutionen gelegt werden. Vorstellbar ist eine Verzahnung zu einer insgesamt 6-7-jährigen konsekutiven Bachelor-Master-Ausbildung mit integriertem schulpraktischen Anteil.

Begründung: Das heutige System aus getrennter Phase I (universitäre Lehrerbildung) und Phase II („Referendariat“ an der Schule) hat wegen mangelnder Kooperation in der Breite im Wesentlichen versagt. Das liegt zum großen Teil an der Zuständigkeit zweier verschiedener Ministerien: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für Universitäten sowie Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Schulen. Zu einem anderen Teil liegt es an den sehr unterschiedlichen Laufbahnen der beteiligten Personen nach dem Studium, wobei gerade das universitäre Personal in der Regel seit dem eigenen schulischen Abschluss mit Schule nichts mehr zu tun hat.

 

02.08 Schulpraktika.

Im Verlauf der Lehrer:innenbildung sind während des Studiums mindestens vier Schulpraktika im Umfang von je sechs Leistungspunkten (eines jährlich) abzuleisten:

  • Ein Orientierungspraktikum vor dem Auswahlverfahren im Umfang von ca. vier Ziel ist es, außerhalb der eigenen Abiturschule mindestens zwei weitere Schulen unterschiedlicher Art und aus unterschiedlichen Orten in ihrer Verschiedenheit kennen zu lernen und den Blick erstmals aus der Lernenden- in die Lehrenden-Sicht zu lenken. Dabei muss eine Schule der angestrebten Schulart (Primarschule, Sekundarschule, Förderschule oder berufliche Schule) gewählt werden.
  • Ein Assistenz-Praktikum im 2. Studienjahr im Umfang von ca. vier Wochen oder studienbegleitend an einer selbst gewählten Schule; Ziel ist das überblickmäßige Kennenlernen des unterrichtlichen Alltags in mehreren Fächern, mit Vorbereitungs-, Korrektur-, Unterrichts- und Aufsichtsaufgaben.
  • Zwei Unterrichtspraktika in unterschiedlichen Fächern studienbegleitend über je ein Semester in den Studienjahren 4. und 5. Ziel ist das vertiefte Kennenlernen schulpraktischer fachspezifischer Aufgaben sowie das Abhalten von mindestens zwei abgestuften Unterrichtsversuchen. Gleichzeitig sollen sie für das Schulleben sensibilisieren und einen Eindruck von der Kollegien-Kultur

02.09 Schulpraxis.

Dem Master-Abschluss schließt sich eine 1-2jährige schulpraktische Tätigkeit an mindestens zwei verschiedenen Schulen an. Eines dieser Jahre kann auch in die Masterphase vorgezogen werden. Dabei werden die Studierenden von Seminarlehrer:innen und selbstgewählten universitären Mentor:innen (Fachdidaktiker:innen, allgemeine Didaktiker:innen, Pädagog:innen, Lernpsycholog:innen, Fachwissenschaftler:innen) betreut. Sie erteilen eigenverantwortlichen Unterricht und werden bei ihren schulpraktischen Studien durch aktive Lehrende, Seminarlehrer:innen und den universitären Mentor:innen unterstützt. Diese Phase schließt mit praktischen Prüfungen ab.

Begründung: Der aktuelle Orts- und Betreuer:innenwechsel zwischen Phase I und II führt auch zu einem massiven inhaltlichen Bruch bis zu Widersprüchen in der Ausbildung. Mit einer Reihe geeigneter Maßnahmen muss bedeutend mehr Kontinuität erreicht werden.

 

02.10 Keine Staatsexamina.

Das Auswahlverfahren und die Akkreditierung im Bachelor-Master-System machen die beiden Staatsexamina, wie es bereits in den meisten Bundesländern praktiziert wird, überflüssig. Studienbegleitende schulpraktische und fachliche Prüfungen (Qualitätssicherung) dokumentieren Fortschritte im Kompetenzerwerb. Für Nachsteuerungen eignet sich eher das Tutor:innen- und Mentor:innen-System sowie eine Reihe von übergeordneten, vernetzenden Fachveranstaltungen.

Begründung: Falls für die Beamtenlaufbahn (die für Lehrende nicht zwingend erforderlich ist) eine gewisse Kontrolle des Staates erforderlich ist, kann diese über das Auswahlverfahren ausgeübt werden. Ansonsten erfüllt das Staatsexamen keinen pädagogischen Zweck. Es ist weder sinnvoll noch erfolgreich, zu hoffen, dass sich Übersichtswissen und -fähigkeiten durch das Lernen auf das Abschlussexamen von allein einstellen. Die Funktion müssen Oberseminare am Ende des Studiums unter der persönlichen Leitung von Professor:innen erfüllen.

 

02.11 Interministerielle Arbeitsgruppe.

Damit sich die aktuellen Abstimmungsschwierigkeiten nicht wiederholen, ist eine interministerielle Arbeitsgruppe Lehrer:innenbildung aus Vertreter:innen der beiden beteiligten Ministerien einzurichten.

 

02.12 Unterrichtserfahrung als Voraussetzung für Didaktik-Professuren.

Die an der Universität verorteten Lehrpersonen, die in der Lehrer:innenbildung eingesetzt sind (z.B. Fachdidaktik, Schulpädagogik) müssen zwingend ein Lehramtsstudium absolviert und mindestens 3 Jahre Unterrichtserfahrung an einer Schulart besitzen. Diese kann auch nach der Berufung in Teilzeit nachgeholt werden. Auch für den fachwissenschaftlichen Bereich muss ein bestimmter Anteil Dozierender mit Lehramt-Historie (z.B. Lehramtsstudium mit anschließender Fach-Promotion) gewonnen werden.

Begründung: Die mangelnde Wertschätzung des Lehrberufs beginnt schon in der Ausbildung. Trotz erwiesenem Gegenteil schätzen viele Fachwissenschaftler:innen Lehramtsstudierende als weniger leistungsfähig ein als reine Fachstudierende. Wer nur die Fachkompetenz im eigenen Fach wertschätzt, unterschätzt die Leistung von Studierenden mit zwei Fächern und zusätzlichen Kompetenzen in den Erziehungswissenschaften und den Fachdidaktiken. Eine eigene Lehramtshistorie kann diesen Effekten entgegenwirken.

 

02.13 Demonstrationsunterricht durch Fachdidaktiker:innen.

Fachdidaktiker:innen führen ausgewählte Einheiten in der letzten Phase der Lehrer:innenbildung an den Praktikumsschulen zu Demonstrationszwecken unter Beteiligung von Studierenden vor.

Begründung: Lehrende jeglicher Art müssen nicht alles besser können als ihre Lernenden. Gemeinsam an der Optimierung von Unterricht arbeiten entspricht aber der modernen Auffassung von Bildungseinrichtungen als lernenden Institutionen. Auch wirkt das gute Beispiel und seine Kritik stark motivierend auf Lernende.

 

02.14 Seminarlehrer:innen.

Die an Seminarschulen verorteten und in der Lehrer:innenbildung eingesetzten Lehrpersonen („Seminarlehrer:in“) müssen zwingend mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und drei Jahre eng mit der Universität z.B. im Rahmen von Abordnungen oder Lehraufträgen zusammengearbeitet oder eine einschlägige Promotion in Fachdidaktik oder Pädagogik absolviert haben. Diese Erfahrungen müssen vor der Bestellung vorliegen.

 

 

 

02.15 Dienstortwechsel.

Zum Zweck der Verbesserung der Kooperation Universität und Schule müssen gesetzliche Vorgaben den Wechsel zwischen den Dienstorten Universität und Schule vereinfachen.

Begründung: Zurzeit scheitern viele Kooperationen der Schule-Universität an der oben erwähnten Zuständigkeit zweier verschiedener Ministerien, wobei beide argumentieren, sie wollten nicht die Personalprobleme des anderen lösen. Wichtig ist aber die sachliche Kooperation im Dienst der Weiterbildung und der hochqualifizierten Zusammenarbeit in der Lehrerbildung.

 

02.16 Multiprofessionelle Teams.

Studierende arbeiten von Beginn an in multiprofessionellen Teams (z.B. 5-6 Studierende, eine Seminar-Lehrkraft, zeitweise begleitet von der Pädagogik, der Psychologie sowie Erzieher:innen, Sonderpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen).

 

02.17 Studienbegleitender Wechsel von Theorie- und Praxisphasen.

Wir werden mit allen beteiligten Personengruppen (einschließlich Studierenden!) z.B. in Form eines Runden Tisches eine geschickte Kombination von Theorie- und Praxisphasen mit gemeinsamer Reflexion über den gesamten Studienverlauf ausarbeiten.

 

B1 01 Frühkindliche Bildung

3.11.2022

01 Frühkindliche Bildung

  1. Frühkindliche Bildung wird kostenfrei sein.
  2. Bedarfsgerechte Öffnungszeiten sind Bestandteil in der flexiblen Arbeitswelt.
  3. Mit einer Fachkräfteoffensive, einer wertschätzenden Vergütung, die den Qualitätsanforderungen entspricht, wird die Qualität der pädagogischen Arbeit durch Fachpersonal sichergestellt.

 

Einführung. Bereits die ersten Lebensjahre entscheiden darüber, ob ein Kind später seine individuellen Potenziale entfalten kann oder nicht. Kleinkinder profitieren nachweislich umso stärker von Bildung, je mehr die Eltern als wichtigste Erziehungspersonen daran teilhaben und die Kinder fördern. Wir wollen die Erziehungs- und Bildungsplanung in Bayern ohne Brüche gestalten. Die frühkindlichen Einrichtungen gehören ebenso zu einer nachhaltigen Bildungsplanung wie Schulen und Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung. Menschen lernen in allen Altersstufen und an allen Lebensorten, wobei dem frühkindlichen Bereich und der Unterstufe eine besondere Bedeutung zukommt. Zum ersten März 2016 lag die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in Bayern bei 27,2%. Bundesländer wie Brandenburg (57,2%) oder Sachsen-Anhalt (57%) und zahlreiche Bedarfserhebungen in Bayern zeigen, dass der Bedarf an Betreuungseinrichtungen weit über den in Bayern zur Verfügung stehenden Kapazitäten liegt.

Die SPD steht, wie keine andere Partei, für ein soziales und gerechtes Europa. Dabei wollen wir unser gemeinsames europäisches Haus stärken und durch (bildungspolitische) Impulse aktiv weiterentwickeln und gestalten. Gemeinsam mit unseren sozialdemokratischen Schwesterparteien im Europäischen Parlament wollen wir deshalb die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung europaweit, mindestens durch Ratifizierung der ILO-Leitlinien „zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für frühkindliches Bildungspersonal“, verbessern und wissenschaftlich fundierte Qualitätsbausteine sichern. Damit soll nicht nur das Angebot an frühkindlichen Bildungseinrichtungen ausgebaut und sichergestellt werden, so dass alle Kinder Zugang dazu haben, sondern auch die Professionen gestärkt und die Arbeitnehmer:innen geschützt werden.

01.01 Kompetenzzentren Bildung und Erziehung.

Wir werden ein staatliches, flächendeckendes Programm zum Um- und Ausbau aller vorhandenen Einrichtungen zu „Kompetenzzentren Bildung und Erziehung“ auflegen. Dazu gehören zum Beispiel Beratungsstellen während der Schwangerschaft, Mütterzentren, Kinderkrippen, Kindertageseinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser und Grundschulen, die sich in einem gemeinsamen Konzept der individuellen Förderung organisieren. Zu den Aufgaben gehört die Elternschulung und Beratung im Bereich Erziehung, Gesundheit, Ernährung, bis hin zu beschäftigungsfördernden Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehören auch die Gesundheitsaufklärung und -vorsorge, beginnend in der Schwangerschaft, sowie Krisenintervention bei individuellen Problemen. Die Zuständigkeit für die Kompetenzzentren werden wir im Bildungsministerium etablieren. Dabei ist die Qualität von besonderer Bedeutung. Die dazu notwendige Qualifizierung der Erzieher:innen ist umgehend einzuleiten.

Begründung: Sicher sind die überaus meisten Eltern an einem glücklichen und erfolgreichen Lebensweg ihrer Kinder interessiert. Aber bei weitem sind nicht wenige mit der praktischen Gestaltung gerade der wichtigen frühen Jahre zumindest teilweise auch überfordert. Bildungseinrichtungen, die ihre Arbeit allein auf die ihnen anvertrauten Kinder konzentrieren, werden ihn nicht gut erfüllen können. Familien müssen kompetent und wertschätzend eingebunden werden. Echte Bildungspartnerschaft zwischen den Einrichtungen (Krippe/Tagespflege, Kita, Grundschule und Hort) und der Familie stellt die Einrichtungen vor neue Anforderungen, auf die sie derzeit quantitativ und qualitativ nicht ausreichend vorbereitet sind.

 

01.02 Rechtsanspruch.

Wir werden ein flächendeckendes, mit Rechtsanspruch abgesichertes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen auch als Bildungseinrichtungen schon für Kleinkinder verwirklichen. Dies bedeutet für uns keine Verschulung des Kindergartens. Wir wollen hier pädagogische Konzepte und das BayKiBiG ständig weiterentwickeln. Schrittweise muss, beginnend mit dem letzten Jahr, der Kindergartenbesuch verpflichtend sein.

Begründung: Das frühkindliche Bildungssystem ist im Umbruch: Im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs jedes Kindes auf einen Krippenplatz nach §24 SGB 8 und des rasanten quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung im U3 Bereich rückt die Qualitätsentwicklung von guter familienergänzender Erziehung, Bildung und Betreuung in Kita und Krippe jetzt in den Fokus. Kindertagesstätten als anerkannte außerfamiliäre Orte der Bildung, Erziehung und Betreuung brauchen verbindliche Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für alle Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Diese müssen inklusionsorientiert in die Grundschule hinein weitergeführt werden. Dies sieht die SPD als eine der zentralen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre.

 

01.03 Kostenfreiheit.

Wir werden die Kostenfreiheit aller Angebote, also Kinderkrippen, Kindergärten, etc. durchsetzen und die Finanzierung durch den Freistaat sichern.

 

01.04 Finanzierung.

Damit die Kostenfreiheit erreicht werden kann, müssen die Kommunen, Gemeinden und Landkreise bei ihrem Bemühen verstärkt finanziell von Bund und Land unterstützt werden.

 

01.05 Bedarfsgerechte Öffnungszeiten.

Kindertagesstätten müssen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten.

Dafür wird die geförderte Zeit gesetzlich festgeschrieben und von derzeit neun schrittweise auf mindestens 12 Stunden täglich erhöht. Projekte mit bis zu 24 Stunden Betreuung werden wir bedarfsgerecht fördern.

Begründung: Schichtarbeit, Feuerwehr, Polizei, Pflege- und Gesundheitsberufe müssen bedarfsgerecht abgedeckt werden.

 

01.06 Kostenfreies Mittagessen.

In Ganztageseinrichtungen ist das kostenfreie Mittagessen selbstverständlich.

 

01.07 Kostenlose Sprachförderung.

Wir werden gezielte Sprachförderung als Teil von Bildung und gesellschaftlicher Integration für alle Kinder und bei Bedarf auch für Eltern einführen.

Diese Sprachförderung muss kostenlos und bedarfsorientiert für alle Kinder, bei denen die Erzieher:innen Defizite feststellen, sein. Hierfür werden multiprofessionelle Teams (z.B. mit Logopädie) gebildet.

 

 

 

01.08 Tradierte Rollenmuster aufbrechen.

In der frühkindlichen, vorschulischen und schulischen Bildung und Betreuung müssen in den pädagogischen Materialien traditionelle Rollenmuster aufgebrochen werden, damit vielfältige Lebensstile und Kulturen zum Ausdruck gebracht werden können. Die persönliche Entfaltung jenseits von Geschlechterrollen soll im Mittelpunkt stehen.

Begründung 3-8: Kitas sind ein besonders guter Weg, um Kinder aus bildungsbenachteiligten Milieus und mit Migrations-/Transferhintergrund über Spiel- und Bildungsangebote zu fördern und mitzunehmen, Kindeswohl zu gewährleisten, familien-orientierte Armutsprävention und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach vorne zu bringen. Gemeinsam Lernen und Spielen in der Kita ist Alltag: die SPD unterstützt vorrangig den Ausbau und die Entwicklung der Kitas zu vorbildlichen inklusiven Bildungseinrichtungen. Anzustreben ist eine aktive Bildungspartnerschaft mit Eltern sowie weitere an orientierten Unterstützungs- und Hilfeangeboten und die Kooperation mit multiprofessionellen Teams und Netzwerken am Lernort Kita und in der Region.

 

01.09 Forschung an Hochschulen.

Wir werden an den Hochschulen Professuren für frühkindliche Bildung ausbauen und fördern, mit dem Ziel, weitere Handlungsgrundlagen zu erforschen.

 

01.10 Ausbildung im dualen System.

Wir werden die verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit überführen.

Dabei muss der Wechsel zwischen Ausbildungs- und Praktikumsstätte vom wöchentlichen Rhythmus auf größere Zeiträume umgestellt werden, die pädagogisch begründet sind. Die Ausbildungsdauer sollte bundeseinheitlich geregelt werden.

 

01.11 Fachkräfteoffensive mit Unterstützung des Bundes.

Die gestiegenen Anforderungen müssen ihren Niederschlag auch in einer guten, inklusions- und praxisgerechten Ausbildung des Fachpersonals finden. Wir werden dies von der Bundesseite durch eine Fachkräfteoffensive für Erzieher:innen unterstützen.

Ziele müssen dabei u.a. sein:

  • Entlastung der Kita-Leitungen bei den Verwaltungsaufgaben
  • Verbindliche Fortbildungsprogramme für alle in Einrichtungen vorschulischer Bildung Beschäftigten,
  • B. durch Verstetigung und Refinanzierung des Programms Pädagogische Qualitätsbegleitung Bayern (PQB).
  • Freistellung der Kita-Leitungen für die pädagogische Leitungsfunktion.

Begründung: Erzieher:innen sind die „Bildungsexperten der ersten Jahre“. Im Rahmen der Aufwertung der Kita als Bildungsinstitution gilt es, den Erzieher:innen-Beruf als Basis des Bildungssystems neu auszuhandeln und umzugestalten. Ziel ist es, mehr Zufriedenheit der Fachkräfte in ihrem Beruf zu erreichen und mehr Zeit für die Bildung der Kinder zu haben, aber auch Selbstbildungsprozesse zu erleichtern und über vereinheitlichte Standards und Aufgaben Transparenz zu schaffen. Die Bewertung und Bezahlung der Arbeitszeit müssen der anspruchsvollen Tätigkeit angepasst werden. Höhere Abschlüsse, regelmäßige Weiterqualifizierungen, Anforderungen und Tätigkeitsprofile brauchen eine höhere Vergütung.

 

01.12 BAföG-Förderung.

Die sozialpädagogische Ausbildung werden wir umgehend in die Förderung durch das BAföG aufnehmen (z.B. SPS1 und SPS2).

 

01.13 Bezahlung.

Wir werden die erzieherischen Berufe aufwerten und eine bessere Bezahlung durchsetzen.

Dadurch wird die erzieherische Tätigkeit nicht nur materiell, sondern auch gesellschaftlich weiter aufgewertet.

 

01.14 Berechnungsschlüssel.

Notwendig ist eine Fachkraft-Kind-Relation bei gleichzeitig anwesenden Kindern mit altersspezifischen Sollgrößen:

  • 0 bis 1 Jahr = 1:2
  • 1 bis 3 Jahre = 1:3
  • 3 bis 5 Jahre = 1:8
  • ab 6 Jahre = 1:10

Die Gruppenstärke sollte insbesondere bei altersgemischten Gruppen eine Soll-Größe von 15 Kindern nicht überschreiten, davon nicht mehr als fünf Kinder unter drei Jahren.

Wir unterstützen die Forderungen der Bundesverbände von GEW, Verdi und Arbeiterwohlfahrt und werden eine gesetzliche Festschreibung in einem Bundes- Kita-Gesetz und Bundesqualitätsgesetz voranbringen.

Begründung: Die sich verändernden Anforderungen an den Erzieher:innen-Beruf sind in der Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen und als bundeseinheitliche Regelungen in einem Bundesqualitätsgesetz zu verankern. Die SPD fordert im Schulterschluss mit den Gewerkschaften Ver.di und GEW ein bundesweit über das Bundesgesetz einheitlich geregeltes und aufeinander abgestimmtes hochwertiges Ausbildungs- und Weiterbildungssystem für alle Erzieher:innen und Kita-Leitungen. Dies muss einheitliche Regelungen bezüglich bundesweiter Anerkennung und Gleichwertigkeit der Ausbildung über Berufsschulen/duale Ausbildung, Fachakademien, Fachschulen und Studiengänge, der entsprechenden Abschlüsse, Vergütung und Tarife, aber auch eine Vereinheitlichung der Berufsbezeichnung und die Regelung des Kompetenz- und Tätigkeitsprofils der pädagogischen Fachkräfte beinhalten. Die SPD setzt sich für Weiterbildungsangebote auch an Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen ein. Als zusätzliches Ausbildungsangebot sollen praxisintegrierte bzw. duale Ausbildungsgänge für die Berufe der staatlich anerkannten Erzieher:innen und Sozialassistent:innen gestärkt werden. Diese müssen zum einen die fachlichen Rahmenbedingungen der Ausbildungsstandards der KMK erfüllen und sollen andererseits eine Ausbildungsvergütung auf hohem Niveau des TVÖD beinhalten.

 

01.15 Bundesweites Qualitätsgesetz.

Wir werden ein bundesweites Qualitätsgesetz für frühkindliche Bildung auf den Weg bringen, nachdem sich der Bund an den Gesamtkosten angemessen finanziell beteiligt, mit weiter zu entwickelnden Qualitätszielen (insbesondere Sozialraumorientierung, alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Fachkraft-Kind-Relation, Fachberatung und Qualifikation der Fachkräfte), mit wissenschaftlich fundierten Minimalstandards sowie einem Instrumentenkasten, aus dem die Länder ihren vordringlichen Bedarf auswählen können. Das wollen wir mit der Wohlfahrtspflege, mit Elternbeiräten und Wissenschaft sowie mit den Bürger:innen diskutieren.

 

 

 

 

01.16 Sicherung des Bildungsplans.

Eine kontinuierliche Abstimmung der pädagogischen Handlungsoptionen zwischen den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, der Jugendpflege und der Schule stellt sicher, dass der Bildungsplan umgesetzt wird.

 

01.17 Übergreifende ministerielle Arbeitsgruppe.

Die beiden zuständigen Ministerien, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, richten eine übergreifende Arbeitsgruppe ein, die sich um ministeriumübergreifende Probleme kümmert, wie sie täglich in der frühkindlichen Bildung auftreten. Unser Ziel ist es, die frühkindliche Bildung mittelfristig im Bildungsministerium anzusiedeln.

Begründung: In der Diskussion um die Einführung eines Bundesqualitätsgesetzes und partiell auch in einem gemeinsamen Kommuniqué der Länder und zuständigen Bundesministerien geht es aktuell um die Festlegung struktureller, von den Trägern umzusetzenden Standards, die pädagogische Qualität erst ermöglichen. Hierzu gehören die Freistellungen von Kita-Leitungen, die Neuberechnung der Fachkräfte-Kind-Relation, die Frage der Altersmischung, die mittelbare pädagogische Arbeitszeit, die Anpassung der auffälligen regionalen und kommunalen Unterschiede in der Bereitstellung und der (zeitlichen) Ausgestaltung der Angebote, das Thema Fachberatung, Finanzierung und Recht sowie die Ausbildung von Fachkräften.

 

01.18 Vielfalt der Träger.

Wir begrüßen die Vielfalt von Trägern frühkindlicher Bildungseinrichtungen, wo sie mit den Zielen vereinbar sind.

 

01.19 Kindertagespflege.

Wir werden die Kindertagespflege konsequent in das Gesamtkonzept einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung und Betreuung einbinden, um Eltern bei Bedarf eine Alternative zu Krippe oder Kita zu bieten und den Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder auch im ländlichen Raum zu realisieren. Wir werden deshalb gemeinsam mit dem Bund bessere Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Kindertagespflege schaffen. Dazu gehört eine stärkere Vernetzung von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sowie die bessere und überregional vergleichbar geregelte Qualifizierung, Fortbildungen und Bezahlung von Tagespflegepersonen.

01.20 Refinanzierung von Zusatzkräften.

Der Einsatz geforderter und gewünschter Zusatzkräfte, sowie von Auszubildenden, wird durch Refinanzierung durch das Land unterstützt.

Begründung: Die inklusive Ausrichtung und Multiprofessionalität in Kita-Teams mit übergreifendem Fachwissen muss Standard in allen Einrichtungen werden. Gemischte Teams aus Fachkräften (Erzieher:innen), Tagespflege, Fach- und Führungskräften und Kolleg:innen aus vielfältigen Berufen einschließlich staatlich anerkannter heilpädagogischer und sozialpädagogischer Fachkräfte und der Tagespflege sind im Personalschlüssel zu berücksichtigen. Bildungspaten (ehrenamtliche Helfer:innen wie z.B. Vorlese- oder Sprachpat:innen), angeleitete Praktikant:innen und Eltern werden als Bildungspartner:innen zu Kooperationspartner:innen des Kita-Teams. Mit Blick auf die Bewältigung des Fachkräftemangels sind Seiteneinsteiger:innen mit didaktischer Vor- und Ausbildung und hoher fachlicher Kompetenz aus anderen Professionen zu berücksichtigen.

B16 Ohne Abschluss keine Perspektive!

3.11.2022

In Deutschland gibt es seit Jahren sehr viele junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss: 2020 gab es 45.100 Schulabbrecher, die ohne Abschluss die Schule verlassen haben. Im Jahr 2020 verließen 5,9 % die Schule ohne Abschluss, 2018 waren es 54.000 Jugendliche.

Von den beruflichen Ausbildungsverträgen wurden 2020 über 25 % vorzeitig abgebrochen. Diese jungen Menschen haben keine Chance auf gute Ausbildung und gute Arbeit und es droht ihnen Hartz 4 bzw. das Bürger*innengeld.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Alle Verantwortlichen müssen ihre Kräftebündeln, um diese Zahlen drastisch zu senken!
  • Alle Verantwortlichen in Kommune, Land und Bund sollen sich regelmäßig zu einer Bildungskonferenz treffen.
  • Ursachen, die auf den Bildungsföderalismus zurückzuführen sind, müssen beseitigt werden.
  • Das Kooperationsverbot bezüglich der Finanzierung durch den Bund muss abgeschafft werden.
  • Es sind ausreichend Planstellen in den Schulen zu schaffen, sodass eine Unterrichtsversorgung von 100 % auch bei einem erhöhten Krankenstand des Personals gewährleitet ist.
  • Es braucht kleinere Klassen – das ist die Voraussetzung, damit kein Kind verloren geht.
  • Es braucht eine gute Betreuung in Ganztagsschulen – wie im Konzept der SPD-Gemeinschaftsschule – kann die Schule für die Schüler*innen zum Lebensraum werden, in einer Gesellschaft, in der beide Eltern arbeiten.
  • Statt früher Auslese brauchen wir mehr frühe und gezielte Förderung der Schüler*innen.
  • Das Projekt außergewöhnliche Bildungsmaßnahmen muss im Bereich der Abschlüsse weitergeführt werden.