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P14 Organisationspolitik

17.12.2018

1) Politik braucht Organisation. Organisation ist Mittel zum Zweck, also zur Umsetzung von Programmen und Inhalten. Organisation in der Sozialdemokratie muss sicherstellen,

  • dass Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch von unten nach oben stattfinden,
  • dass alle Mitglieder gleichberechtigte Entscheidungsrechte haben,
  • dass Wahlen und Abstimmungen ein Höchstmaß an Klarheit, aber auch Repräsentativität schaffen,
  • dass Meinungen zusammengeführt und gebündelt werden
  • dass Konsens und Verbindlichkeit entstehen, die zu solidarischem Handeln führen
  • und dass Rechenschaft und Kontrolle ermöglicht werden.

2) Sozialdemokratische Politik hat Werte und eine soziale Basis. Kern der Wähler- und Mitgliedschaft der SPD müssen wieder die abhängig Beschäftigten werden. Dies ist eine Überlebensfrage für unsere Partei. Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) ist es dabei, sozialdemokratische Politik in die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen zu vermitteln und gleichzeitig die Interessen aus der Arbeitswelt und der Gesellschaft in die Partei und die Parlamente zu tragen,  mehrheitsfähig zu machen und durchzusetzen. Der Erfolg dessen hängt ganz entscheidend von einer möglichst großen Mitgliedschaft und funktionierenden Strukturen ab.

In unserer Klassengesellschaft verfügen nicht alle Menschen über gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischer Gestaltung. Es bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Vermögen und Einkommen, verfügbarer Zeit, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten und -möglichkeiten. Auf diese Unterschiede, der derzeit eher zunehmen, müssen wir besonders achten, weil wir als SozialdemokratInnen Politik für die Vielen, für die Mehrheit, machen wollen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Arbeitswelt und die Arbeitnehmerschaft stark ausdifferenziert, zunehmend, prekarisiert und polarisiert, sind.

Unsere Partei braucht deshalb angemessene Arbeitsformen, die auf die Lebenswirklichkeit aller ArbeitnehmerInnen Bezug und Rücksicht nehmen und gleichzeitig der Individualisierung und Zersplitterung entgegen wirken. Die Entwicklung und der Erhalt von Solidarität erfordern solidarische Kommunikations- und Arbeitsformen.

Es genügt also nicht, den Wohnortbezug unserer Statuten durch digitale Formate zu ergänzen. Die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts verlangt nach einer Kombination neuer Strukturen von Betriebsgruppen, Branchengruppen, Betriebsvertrauensleuten, Personengruppen  (Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Mitgliedern aus Aufsichts- und Verwaltungsräten, hauptamtlichen GewerkschafterInnen und ehrenamtlichen GewerkschaftsfunktionärInnen…)

Entscheidend wird dabei sein, dass

  • unsere Angebote den spezifischen Nutzen, unser Alleinstellungsmerkmal als AfA als einer Schnittstelle Betrieb-Gewerkschaft-Partei-Politik aufweisen, also dass wir nicht vorhandene Gremien beispielsweise in Gewerkschaften nachbilden oder in Konkurrenz dazu treten,
  • die SPD selbst nicht konkurrierende Angebote macht, sondern arbeitnehmerbezogene Politikformen nur in enger Abstimmung und Koordination mit der AfA veranstaltet sowie die Erfahrungen und Kompetenzen der AfA nutzt,
  • unsere Parteiorganisation haupt- wie ehrenamtlich ab der Ebene des Unterbezirks die Bildung von arbeitnehmerInnenbezogenen Strukturen unterstützt und mindestens ab der Ebene des (Regional-)Bezirks mit hauptamtlicher Zuarbeit und angemessenem Budget ausstattet,
  • Spezifizierte Verteiler für den gesamten Bereich „ArbeitnehmerInnen“ aufgebaut werden, auf die die auf der jeweiligen Ebene gewählten AfA-Vorstände Zugriff haben,
  • auch auf Bundesebene die einheitliche, von demokratisch gewählten AfA-Gremien (Bundesvorstand, Bundesausschuss) verantwortete, finanziell und mit hauptamtlichem Personal  angemessen ausgestattete ArbeitnehmerInnen-Struktur gestärkt wird.
  • die Medien der Partei, angefangen beim Vorwärts bis in die digitale Kommunikation, das gesamte Spektrum der Partei abbilden und vor allem auch arbeitnehmerInnenbezogene Themen und AfA-Positionen aufgreifen. Dazu gehören eine authentische Sprache und verständliche Darstellungsformen. Komplexe Sachverhalte und notwendige Kompromisse sind nachvollziehbar zu erklären und zu begründen anstatt undifferenziert abzufeiern. Unsere Funktions- und MandatsträgerInnen sollten dahingehend qualifiziert werden.

3) Die Arbeiterbewegung gewann ihre Stärke als Selbstorganisation der arbeitenden Menschen, die ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Die Glaubwürdigkeit der SPD hängt davon ab, dass wir die Verankerung in der Arbeitnehmerschaft wieder entwickeln. Glaubwürdigkeit und Vertrauen entstehen erst dann wieder, wenn die ArbeitnehmerInnen den Eindruck gewinnen, dass ihre Meinungen und Interessen in der SPD wahrgenommen und umgesetzt werden. Dies kann nur auf direktem Weg über ihre originäre Vertretung in der Partei, die AfA, geschehen. Die ArbeitnehmerInnen brauchen daher in allen Vorständen und Gremien der Partei, in allen für ihre Belange relevanten Arbeitszusammenhängen, eigene, von ihnen selbst gestellte und von der Partei gewählte Personen aus ihren Reihen. Konkret bedeutet das, dass

  • in jedes Vorstandsgremium ab der Unterbezirks-/Kreisverbandsebene ein/e VertreterIn der AfA wie der anderen Arbeitsgemeinschaften zu wählen sind,
  • dass in allen Vorständen, die mehr als vier stellvertretende Vorsitzende haben, ein stellvertretendes Mitglied nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden kann,
  • dass in allen Vorständen, die aus mehr als 20 Mitgliedern bestehen, mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind, die gewerkschaftliche und/oder betriebliche Funktionen in der Interessenvertretung haben und von der AfA vorgeschlagen sind,
  • dass jeder Delegiertenkonferenz der Partei mindestens 10% Delegierte angehören, die auf einer AfA Konferenz der jeweiligen Ebene gewählt wurden.

Dabei ist selbstverständlich die Quotenregelung zu beachten.

Sollten die jeweiligen Personalvorschläge der AfA nicht die notwendigen Mehrheiten finden, bleiben die betreffenden Positionen unbesetzt.

4) Für die Bundesebene erfordert dies Änderungen im Organisationsstatut, im Haushalt der Partei und in der Organisation der Parteizentrale.

  1. a) Organisationsstatut: Dem Parteivorstand gehören je eine VertreterIn der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgemeinschaften mit beratender Stimme an.
  2. b) Organisationsstatut/Wahlordnung: Solange dem Parteivorstand fünf oder mehr stellvertretende Vorsitzende angehören, kann eine/r von ihnen nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden. In Ausnahmefällen kann dies durch entsprechende Wahl eines Präsidiumsmitgliedes geschehen
  3. c) Organisationsstatut/Wahlordnung: Zwei der zu wählenden Mitglieder des Parteivorstandes sind gewerkschaftliche und/oder betriebliche InteressenvertreterInnen, die nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden können.
  4. d) Die politische Arbeit im Zuständigkeitsbereich der AfA ist finanziell im Rahmen der Möglichkeiten der Gesamtpartei angemessen auszustatten. Darüber ist zwischen SchatzmeisterIn und AfA rechtzeitig zu verhandeln. Die Mittel für alle Aktivitäten im ArbeitnehmerInnen-Bereich sind in einem Titel zu bündeln. Sie dürfen nicht nur ein Minimum an Gremienarbeit garantieren, sondern müssen Raum für ausreichende politische Arbeit – auch dezentral und regional – einschließlich Öffentlichkeitsarbeit schaffen. Dazu gehört der auf Dauer angelegte Aufbau politischer Bildungsarbeit speziell für politisch Aktive aus der sozialdemokratischen Arbeitnehmerschaft. Dazu ist voraussichtlich der Gesamteinsatz der Mittel derzeit unter dem Diktat der knappen Kassen nicht unbedingt zu erhöhen, sondern lediglich effizienter zu gestalten.
  5. e) Es ist wieder ein AfA-Referat einzurichten, das im Willy-Brandt-Haus für die Umsetzung der gesamten Arbeit der AfA und der Arbeitnehmerpolitik zuständig ist. Hier sind auch die Daten der AfA-aktiven, die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der digitalen Medien sowie die Arbeit der bundesweiten Betriebs- und Personengruppen zu bündeln. Die Arbeit und die Besetzung des AfA-Referats finden in enger Abstimmung mit dem AfA Bundesvorstand statt.
  6. f) Die AfA ist in den relevanten Kommissionen, Arbeitskreisen und Delegationen angemessen vertreten. Dies gilt insbesondere für die Antragskommission zu Parteitagen und Parteikonvent, Organisationspolitische Kommission, Lenkungsgruppen, Grundwertekommission, SPE-Delegation…

B17 Mehr Zeit und Expertise für Sexualaufklärung an Schulen

17.12.2018

Wir fordern, dass in bayerischen Schulen den Themen Sexualität und Partnerschaft genügend Zeit gewidmet wird. Damit fordern wie auch ein und auf hierzu die Vielfalt an Vereinen und Expert*innen zu nutzen solche Unterrichtseinheiten in den Schulen durchzuführen. Dabei muss es aber um mehr gehen als nur Kondom und Pille, sondern es müssen Themen angesprochen werden wie: „Welche Formen von Partnerschaft und Familie gibt es?“, „Hetereo-, Homo-, Bisexualität und Transidentität gehören gleichermaßen zu unserer Gesellschaft!“ und vor allem bei Jugendlichen: „Wie gehe ich mit meiner eigenen sexuellen und geschlechtlichen Identität um? Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?“ Gerade dieser letzte Punkt ist mit Blick auf Studien zu Suizid(gedanken unter LGBTIQ-Jugendlichen wichtig.

Konkret fordern wie, dem Thema Sexualität und Partnerschaft in allen Schularten ab der siebten Jahrgangsstufe mehr Zeit im Unterricht einzuräumen. Dazu gehört ausdrücklich die Möglichkeit, externe Expert*innen zu einzelnen Unterrichtseinheiten einzuladen.

Darüber hinaus soll den Schulen ermöglicht werden, zusätzliche Aktionstage zum Thema Sexualität und Partnerschaft zu organisieren, die finanziell und ideell vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu unterstützen sind.

E5 Für ein besseres, ehrliches Europa

17.12.2018

Die Europäische Union steht vor einer richtungsweisenden Wahl. Das Europäische Parlament könnte nach der Europawahl 2019 stark nach rechts rücken. Es droht eine Mehrheit aus neoliberalen, konservativen mit Rechtsextremen, Nationalisten und anderen EU-Gegnern besetzt sein. Es geht also um eine Richtungsentscheidung.

Wir rufen dazu auf, den Kampf um Europa in der Wahl 2019 ehrlich und offensiv zu gestalten!

Die EU ist ein vergleichsweise junges Projekt, das in der Welt einzigartig ist. Für die EU gibt es keine Schablonen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die EU nicht perfekt ist. Das merken auch die Bürgerinnen und Bürger. Während die EU derzeit noch unseren Frieden und Wohlstand garantiert und uns ein Gewicht in der globalisierten Welt gibt, ertrinken Menschen im Mittelmeer, fallen wirtschaftlich schwache Menschen und Regionen in der EU immer weiter zurück. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich sowohl zwischen Mitgliedstaaten und Regionen als auch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften. In einigen Mitgliedsstaaten sind zunehmend Rechtsstaat, bürgerliche und demokratische Rechte bedroht.

Die EU hat es bisher versäumt, die Europäische Säule Sozialer Rechte umzusetzen und Sozialstandards an die höchsten Niveaus anzugleichen.

Die Menschen müssen wissen, dass eine Verbesserung der EU eine vertiefte EU sein muss. Und dass die SPD die Partei ist, die diese Verbesserungen durchsetzen möchte. Die EU darf nicht zu einer militarisierten Freihandelszone verkommen.

Die Devise muss sein: Europa wirtschaftlich erfolgreich, sozial und ökologisch zu gestalten. Im Themenfeld Arbeit und Soziales sollen die folgenden, inhaltlichen Punkte zur Positionsfindung dienen. Viele Punkte finden sich auch in der Position des DGB wieder.

Die Soziale Säule in Europa stärken

Wir brauchen armutsfeste Mindestlöhne in jedem Mitgliedsstaat,  die über der Armutsschwelle der jeweiligen Länder liegen. Die Sozialpartner dürfen durch diese Mindestlöhne nicht ausgehebelt werden und müssen bei der Festsetzung einbezogen werden.

Die wirtschaftlichen Ziele der EU sollten immer gekoppelt werden mit sozialen Zielen (Renten, Sozialversicherung, Armutsbekämpfung, etc.)

Die „Work-Life Balance Direktive” muss verabschiedet werden, um Leben und Beruf besser in Einklang bringen zu können.

Die Plattformökonomie ist eine große Herausforderung. Hier brauchen wir verpflichtende Mindestschutzstandards und klare Verantwortbarkeiten bei den Auftrags-, und Arbeitgebern. Die Plattformökonomie sollte an Mitbestimmung und Tarifstrukturen gekoppelt werden.

Beschäftigte müssen über ihre Informationsrechte Bescheid wissen und ein Mindestmaß an Transparenz gewährleistet bekommen. Hierzu muss die Transparenzrichtlinie verabschiedet werden.

Die Ausbeutung von Solo-Selbstständigen muss bekämpft werden. Dazu müssen EU-weite Mindestvergütungsstandards und die Einbeziehung in sozialpartnerschaftliche Tarifverträge umgesetzt werden. Im Wettbewerbsrecht sollte der Vorschlag des DGB aufgenommen werden, Ausnahmen vom Kartellverbot für Absprachen zu formulieren, die durch einen Dialog von Sozialpartnern zu Gunsten von Solo-Selbstständigen vereinbart werden, das unmittelbare Auftragsverhältnis betreffen, und dabei das strukturelle Machtgefälle zwischen Auftraggebern und -nehmern berücksichtigt.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der EU braucht es eine Mindest-Arbeitslosenversicherung und Mindeststandards in der Sozialen Sicherung durch ein angemessenes Mindesteinkommen auch bei Arbeitslosigkeit.

Gute Arbeit muss in der EU in den Vordergrund gestellt werden. Mitbestimmung und Gewerkschaften müssen gesichert, gestärkt und beteiligt werden. Daher braucht es eine Rahmenrichtlinie zur Mitbestimmung, um Mitbestimmung zu schützen und zu fördern. Auch grenzüberschreitende Mitbestimmung kann hier geregelt werden. Die Arbeit von europäischen Betriebsräten muss gefördert werden. Hierzu bedarf es eines Ausbaus von Sanktionen und eine Verankerung eines allgemeinen gesetzlichen Unterlassungsanspruches. EU-Vergaberichtlinien müssen daher soziale Standards einbeziehen und fördern. Öffentliche Aufträge sollten nur noch unter Einhaltung sozialer und ökologischer Standards vergeben werden (z.B. Firmen mit Tariftreue, Mitbestimmung, etc. bevorzugen). Die Tarifbindung muss auch auf europäischer Ebene gestärkt werden. Fördermittel müssen bevorzugt an tarifgebundene Firmen gezahlt werden. Die Tarifautonomie muss in allen Mitgliedsstaaten gestärkt und auf europäischer Ebene etabliert werden.

Die EU darf keinen Druck mehr in Richtung Privatisierung und Liberalisierung ausüben. Auch bereits getätigte Liberalisierungen sollten geprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden.

Der EuGH braucht eine Kammer für Arbeits-, und Sozialrecht, um die jetzigen und zukünftigen Standards einklagbar zu machen.

Die Arbeitnehmermobilität muss fair gestaltet werden. Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit muss bekämpft werden. Die neue Entsenderichtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Auch für die Beschäftigten im Transport-Sektor müssen die Regelungen ab dem ersten Tag gelten. Zentrale Forderung ist eine effektive Europäische Arbeitsbehörde (ELA). Diese muss Arbeitskontrollen in Zusammenarbeit mit nationalen Stellen durchführen und koordinieren. Eine Europäische Sozialversicherungsnummer ist die Voraussetzung für eine Verbesserung von Kontrollen und um Missbrauch vorzubeugen.

Handelsabkommen müssen den Sozial- und Arbeitnehmerschutz zur Voraussetzung des Handelns machen und Schutzmaßnahmen gegen alle Prozesse von Lohn- und Sozialdumping fordern und fördern. Die domestic advisory groups unter Beteiligung der Gewerkschaften müssen hier bei Nichtachtung sanktionsbewehrte Verfahren einleiten können. Transparenz und Offenheit müssen jedes Handelsabkommen begleiten.

Just Transition – mit den Gewerkschaften!

Das gewerkschaftliche Konzept zur „Just Transition“ muss zu einem Wesentlichen Bestandteil der europäischen Energie-, und Klimapolitik und der Energieunion werden. Strukturwandel müssen gerecht und nachhaltig gestaltet werden, sonst werden die Menschen die Bekämpfung des Klimawandels nicht mittragen.

Hierzu braucht es eine transnationale, intelligente, sozialdemokratische Industriepolitik. Diese muss sich an sozialen, ökologischen und dann ökonomischen Standards orientieren.

Neu geschaffene Arbeitsplätze und „green jobs“ müssen auch den Standards der „guten Arbeit“ entsprechen. Tarifbindung und Mitbestimmung müssen hier umgesetzt werden.

Jeder struktureller Wandel muss begleitet werden durch Bildungsmaßnahmen, um keine Arbeitnehmerin und keinen Arbeitnehmer zurückzulassen. Diese Bildungsmaßnahmen sollten mit Eu-Förderungen unterstützt werden.

Eine sozialdemokratische Antwort an Emmanuel Macron

Zusätzlich zu den Forderungen braucht es endlich eine sozialdemokratische Antwort an Emmanuel Macron. Europa ist in Gefahr, es zu erhalten verlangt auch ein Vertiefen der Allianzen mit den übrig gebliebenen Europafreundinnen und Europafreunden. Der nachfolgende Text ist als Ergänzung und Reaktion zum Papier der Grundwerte-Kommission zu sehen und von der Parteiführung für eine Antwortformulierung zu verwenden.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland steht viel auf dem Spiel. Wenn jetzt, in wirtschaftlich vergleichsweise günstigen Zeiten, nicht gehandelt wird, steht Europa bei künftigen Krisen vor dem Zerfall. Deshalb begrüßen wir zunächst, dass der französische Präsident Emmanuel Macron mit seinen Zukunftsvisionen ein friedliches, geeintes Europa vorantreiben und Europa in den Fokus der europäischen und nationalen Aufmerksamkeit rücken will. Die deutsche Bundesregierung muss diesen Gesprächsfaden endlich aufnehmen. Das dröhnende Schweigen der Bundeskanzlerin verstößt gegen den Koalitionsvertrag und gefährdet die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, auch in Deutschland. Die SPD-Grundwertekommission hat erkannt, dass die nötige Antwort auf die Ansinnen Emmanuel Macrons nachdrücklich und sozialdemokratisch sein muss und vor allem auch, dass sie nicht mehr länger auf sich warten lassen sollte. In Zeiten starker nationalistischer Tendenzen innerhalb und außerhalb der EU kann nur eine freiheitliche, soziale und demokratische Europäische Union die Zukunft sein. Dies gilt allerdings für die nationalen Politiken ebenso wie für die europäische Ebene. Die AfA kritisiert deshalb weite Teile der französischen sogenannten Reformpolitik. Umverteilung nach oben, Privatisierung und Abbau von Arbeitnehmerrechten passen nicht in ein gemeinsames Europa. Wer Beschäftigung und Investitionen, Finanzmarkt-Stabilität und gemeinsame Institutionen weiterentwickeln will, muss in seinem Land die Spaltung der Gesellschaft beenden, anstatt sie zu vertiefen. Macron ist daher in keiner Weise ein Vorbild für die AfA, die SPD oder die Sozialdemokratie im Allgemeinen.

Reformen für ein soziales Europa

Macrons Liste für die Schlüssel zur Souveränität der EU ist in unseren Augen unvollständig. Die EU kann sich nur als eigenständig und vollständig betrachten, wenn sich die Erwartungen der dort lebenden Menschen nach einem guten, friedlichen und erfüllten Leben erfüllen können. Das ist überhaupt die ganze Rechtfertigung für das Projekt und die Idee der Europäischen Union. Dies gehört an die erste Stelle einer Antwort an Macron. Die soziale Säule der EU darf nicht weiterhin eine nachrangige Dekoration bleiben. Regelungen zum Mindestlohn, Standards für Arbeitnehmer/innen-Schutz, Elternzeit, hohe Mindeststandards für soziale Sicherung, integrative Arbeitsmarktpolitik, gerechte Besteuerung auch großer Kapitalerträge und Vermögen zur Entlastung der Arbeitseinkommen, Sicherung und Ausbau der Mitbestimmung sowie Stärkung der Tarifbindung und der Gewerkschaften gehören auf die europäische Agenda – und zwar nicht als Ersatz für nationale Regelungen, jedoch als Absicherung gegen Lohn- und Sozialdumping und gegen eine weitere Polarisierung von Regionen und Gesellschaftsschichten. Den Forderungen der Grundwertekommission nach einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und einem EU-Arbeitsminister entsprechen der Beschlusslage der AfA und sind grundsätzliche Forderungen für ein stärkeres, gerechteres Europa. Wir fordern ausreichend Rechte und Personal für die ELA unter Einbeziehung der Sozialpartner. Bevor es einen Minister für Euro-Finanzen gibt, wie Macron ihn fordert, fordert die AfA eine EU-Institution, ein Ministerium für Arbeit und Soziales. Deren Aufgabe wäre zunächst vor allem, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und durchzusetzen, sei es durch direktes behördliches Handeln, vorrangig aber durch intensive Kooperation mit nationalen Institutionen. Die EU darf nicht nur Staatshaushalte und ökonomische Rahmendaten überwachen, sondern muss ihre Schutzfunktion gegenüber den finanziell Schwächeren wahrnehmen, auch dort, wo nationale Behörden bisher versagen. Zudem brauchen wir eine beobachtende und präventiv wirkende Einrichtung, die die enormen Umbrüche in der Arbeitswelt analysiert und europäische Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Den Mindestlohnrahmen an mindestens 60% des Medianlohnes EU-weit zu orientieren ist ein guter Schritt in Richtung sozialer Konvergenz, also der Angleichung zwischen den Regionen und Mitgliedsstaaten. Die AfA fordert in Übereinstimmung mit der Grundwertekommission eine Angleichung an die jeweils höheren Standards. Wir sind auch der Meinung, dass gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort gelten muss und begrüßen daher die Richtung, in die die Entsenderichtlinie soeben novelliert wird. Das Ziel ist und bleibt die gleiche Bezahlung und Behandlung der Arbeitenden am gleichen Ort, und zwar ohne jede Ausnahme. Die AfA stimmt mit Präsident Macron überein, dass die Arbeitslosigkeit innerhalb der Eurozone und in der EU abgebaut werden muss. Der neoliberale Weg ist allerdings sowohl wirtschaftlich wie politisch gescheitert. Arbeitsmarktreformen, wie sie Macron für Frankreich in seiner Rede in der Sorbonne als Beispiel von nationaler Verantwortung benannt hat, lehnen wir daher im Grundsatz ab. Sowohl seine Durchlöcherung des Kündigungsschutzes, die Begrenzung der Höhe von Abfindungen, Einschnitte in die Renten, das Streichen von Stellen im öffentlichen Dienst, die Beschneidung von Mitbestimmung als auch das weitgehende Streichen der Vermögenssteuer sind weder mit den Interessen der Arbeitnehmer/innen noch mit sozialdemokratischen Grundwerten vereinbar, geschweige denn vor dem deutschen Erfahrungshintergrund empfehlenswert.

„Schnell umsetzbare Projekte: Europäische Agentur für radikale neuartige Innovationen, Europäische Universitäten“

Der Grundgedankte einer EU-weiten Agentur für „radikale neuartige Innovationen“ birgt manche Vorteile. Das Teilen von Wissen und Forschung führt zu optimalem Output. Forschung und Wissenschaft sind wichtige Pfeiler für den Wohlstand und den Fortschritt in unserer Gesellschaft. Derartige Innovationen haben jedoch auch das Potential, traditionelle Produktionsformen zu ersetzen oder massiv zu verändern. Dies hat erhebliche Konsequenzen für Arbeitsplätze. Daher spricht sich die AfA dafür aus, in einer möglichen Agentur für „radikale neuartige Innovationen“ insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeit und den möglichen Strukturwandel in den Regionen erforschen zu lassen, um die Veränderungen vorausschauend gestalten zu können. Wir stimmen mit Macron darüber überein, dass sich die digitale Revolution um „Talente“ dreht, also um qualifizierte Menschen. Anders als Macron fordern wir allerdings, diese „Talente“ zu schaffen anstatt sie aus anderen Ländern heranzuziehen. Es gibt noch viel zu viele, auch gut gebildete Arbeitslose in der EU und Millionen junge und ältere Arbeitsuchende, die das reiche Europa selbst weiterqualifizieren muss. Brain Drain ist sowohl in Drittstaaten, als auch in EU-Ländern zu bekämpfen!

Gemeinsame Afrika- und Europäische Nachbarschafts-Strategie, Entwicklungszusammenarbeit, Asyl- und Migrationspolitik

Die AfA stimmt mit der Position der Grundwertekommission überein und unterstützt im Besonderen den geforderten Doppelbeschluss, der einen Entwicklungs- und Investitionsfonds fordert, der Kommunen unterstützt, die freiwillig Flüchtlinge aufnehmen wollen. Die Kombination aus Geldern für die Integration der Geflüchteten und Gelder für die Weiterentwicklung der Kommunen kann zur besseren Integration und gleichzeitig zur Entwicklung der Kommunen beitragen. Hinzufügend begrüßen wir Macrons Vorstoß für eine ausgedehnte Partnerschaft mit Afrika. Die Betonung europäischer Werte und Standards darf jedoch nicht kolonialen Charakter haben. Auch in der Handelspolitik sollte sich eine faire Entwicklungsstrategie ausdrücken. Wir betonen, dass die Summe der Entwicklungshilfe aus der EU im Gesamten nicht sinken, sondern eher steigen sollte und eine neue Qualität gewinnen muss. Die Gelder sollten kontrolliert in Projekte fließen, die eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Frieden und die Demokratie stärken. Wir lehnen es ab, dass internationale Konzerne Land in den Entwicklungsländern aufkaufen. Bei Investitionen in diese Länder muss darauf geachtet werden, dass die Bevölkerung den großen Teil der Belegschaft stellt, die fair entlohnt wird und Möglichkeit zur Bildung und Mitbestimmung bekommt. Vor allem kommt es darauf an, die Entwicklungszusammenarbeit nicht durch Handelspraktiken, unkontrollierten und oft illegalen Kapitalabfluss, durch egoistische politische Einflussnahmen, Waffenexporte und militärische Einmischung, Fischereipolitik und andere altbekannte unfaire Praktiken aus Vergangenheit und Gegenwart zu unterlaufen.

Sozialökologischer Umbau

Klimaschutz ist eine der großen Aufgaben unserer Zeit. Die Grundwertekommission hat fünf wichtige Fragen für einen Dialogprozess vorgeschlagen, die unter sozialökologischen Aspekten auf EU-Ebene diskutiert werden müssen. Die Zukunft der Städte, Energiewende, Neuordnung des Verkehrs, Agrarwende und ökologische Industriepolitik müssen ökologisch und sozial umgesetzt werden. Saubere Luft und sauberes Wasser, ausreichende Ressourcen und eine intakte Natur sind die Voraussetzung allen Lebens und müssen gewährleistet werden. Bei all diesen Themen ist es aber auch wichtig, sie in Anbetracht sozialer Auswirkungen zu behandeln. Wir fordern daher, bei Umstrukturierungen EU-weit mit den Gewerkschaften zusammen Konzepte zu erarbeiten, wie ein Strukturwandel durch Umbrüche in der Industrie, in der Stadtpolitik, im Verkehr, in der Energie- oder der Landwirtschaft möglichst sozialverträglich und zukunftsträchtig gestaltet werden kann.

Stärkung der Europäischen Währungsunion und Wirtschaftspolitik

Wir fordern Solidarität gegenüber den finanziell schlechter gestellten Teilen der Bevölkerung in Krisenländern und ein Ende der brutalen Sparpolitik, die zu massivem Abbau von Sozialleistungen, Löhnen, Sicherheit und Arbeitsplätzen geführt hat. In diesen Ländern braucht es Investitionsprogramme in Bildung und Infrastruktur, um Wirtschaftsleistung zu ermöglichen. Sparpolitik, Umverteilung und Privatisierung werden weder zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen noch der sozialen und menschlichen Lage in diesen Ländern führen. Wir werden es nicht zulassen, dass der Eindruck erweckt wird, dass durch die europäischen „Rettungsmaßnahmen“ nebst ihren unsozialen Auflagen in erster Linie den Menschen geholfen würde. Es ging und geht um die Aufrechterhaltung des Finanz- und Bankensystems. Wir fordern eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Verteilungswirkungen und strukturellen Folgen der Strategien und Maßnahmen der europäischen „Institutionen“, ehemals Troika. Macron wünscht sich einen vereinfachten europäischen Binnenmarkt. Zu klären bleibt, was Vereinfachung konkret beinhaltet. Wir werden jedem Versuch widersprechen, Schutzregeln für Beschäftigte und Verbraucher aufzuweichen. Der französische Präsident fordert außerdem, dass Handelsabkommen (wie TTIP, CETA) transparent verhandelt und umgesetzt werden sollten. Er wünscht sich, dass diese Abkommen den umweltschutzbezogenen Ansprüchen der EU genügen.
Diese Abkommen müssen auch den sozialen Ansprüchen der EU gerecht werden. Die Arbeitseinkommen und Arbeitsbedingungen dürfen nicht weiter unter Druck geraten, im Gegenteil: Wir müssen Wege finden, wie über Mindeststandards hinaus Handelspolitik die Situation der arbeitenden Menschen direkt verbessern kann. Dies gilt umso mehr, als wir in den letzten Jahrzehnten gelernt haben, dass vom Wachstum des Handels allein die Mehrheit der Bevölkerung auch in den Überschussländern nicht profitieren konnte. Grundsätzlich gilt: wo auch immer Ministerien oder europäische Behörden entstehen, bedarf es demokratischer Kontrolle. So darf es keinen Finanzminister der Euro-Zone ohne parlamentarische Kontrolle, keine Arbeitsbehörde ohne legitimierte Kontrolle seitens Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen geben.

A4 Arbeitsmarktpolitik neu ordnen, Hartz-IV-Logik aufheben

17.12.2018

Wir stellen fest:

Die bestehenden Regelungen zum Arbeitslosengeld II genügen zentralen Anforderungen an Gerechtigkeit und gute Arbeit nicht. Sie verstoßen an zentralen Punkten gegen unsere Grundwerte und den Auftrag an eine moderne Arbeitsmarktpolitik:

  • Sie gehen von der Grundannahme aus, dass Arbeitslosigkeit nicht wirtschaftlichen Verhältnissen und unternehmerischen Entscheidungen geschuldet ist, sondern individuellem Versagen. Sie unterstellen Langzeitarbeitslosen, dass sie behördlichen Druckes und weniger der konkreten Hilfe bedürfen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
  • Sie entwerten Erwerbsbiografien und Lebensleistungen, indem sie die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit nach einem Jahr zu Grundsicherungsempfängern mit allen Folgen machen;
  • Sie zwingen die Menschen, jede Arbeit auf einem zersplitterten und prekären Arbeitsmarkt anzunehmen;
  • Sie zementieren selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktlage einen umfangreichen Niedriglohnsektor;
  • Sie drohen Sanktionen gegen das ohnehin zu niedrig angesetzte Existenzminimum an;
  • Sie lösen in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft berechtigte Abstiegsängste aus.

Mit dem von der SPD durchgesetzten Qualifizierungschancengesetz wurden erste richtige Schritte gemacht. Eine umfassende Reform der Arbeitsmarktpolitik ist unumgänglich. Wir brauchen ein Gesamtkonzept anstatt einzelner Reparaturen. Dazu gehören folgende Einzelaspekte:

  • Möglichst vielen Menschen wollen wir Langzeitarbeitslosigkeit ersparen und sie vor sozialem Abstieg schützen. Auch geht es darum, möglichst vielen eine Perspektive außerhalb des Hartz- IV-Systems zu eröffnen. Wer langjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (10 Jahre), soll deutlich länger im Regelkreis des ALG I verbleiben und dementsprechenden Zugang zu Weiterbildung, intensive Betreuung und Vermittlung haben.
  • ALG I muss entsprechend der vorherigen Beschäftigungsdauer länger bezogen werden können und sich bei der Teilnahme an Weiterbildung entsprechend verlängern. Zudem brauchen wir eine Mindesthöhe des ALG I, die eine Aufstockung durch ALG II vermeiden muss und eine zwischenzeitliche Abstufung von mindestens einem Jahr bis zum Bezug von ALG II.
  • Arbeitslosengeld II wird Menschen gezahlt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung  stehen. Wie ursprünglich von der Hartz-Kommission und der
    SPD vorgesehen, muss ALG II deutlich oberhalb der Grundsicherung liegen.
  • Beim ALG II ist von einer individuellen Betrachtungsweise der arbeitsuchenden einzelnen Menschen anstatt der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Eine Anrechnung von Arbeitseinkommen auf andere Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft muss unterbleiben.
  • Als zumutbar gilt in Zukunft nur noch nicht-prekäre, tariflich bzw ortsüblich bezahlte Arbeit.
  • Die Förderung für Langzeitarbeitslose ist massiv auszubauen, vor allem, was Qualifizierung und Vermittlung – auch in einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt – betrifft. Für den Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung muss der Passiv-Aktiv-Tausch muss den Kommunen generell ermöglicht werden; dies soll nicht mehr von der Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes abhängen.
  • Arbeitslose sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung erhalten. Die finanziellen Rahmenbedungen für Teilnehmende an einer abschlussbezogenen Weiterbildung müssen verbessert werden. Der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen muss erleichtert werden. Dazu gehören zu den Fördermaßnahmen passende Angebote der Kinderbetreuung, Weiterbildung in Teilzeit. Insbesondere muss mit besonderen Angeboten auf Menschen mit negativen Bildungserfahrungen eingehen. Ebenso wie im Bereich der Arbeitslosenversicherung muss auch im Hartz-IV-System ein Haushaltstitel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden.
  • Die Grundsicherung ist bedarfsgerecht nach den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände anzuheben. Diese existenzsichernde Leistung ist sanktionsfrei. Kinder benötigen eine eigene Grundsicherung, in der alle ihnen zustehenden Leistungen zusammengefasst werden.
  • Zeiten des Bezuges von ALG II sind künftig wieder als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem halben Entgeltpunkt zu werten.
  • Vermögen sollten weitestgehend anrechnungsfrei bleiben, soweit es sich nicht um größere Summen handelt. Die Bedürftigkeitsprüfung stellen wir grundsätzlich in Frage. Die derzeitigen Grenzen sind viel zu niedrig, entwürdigend und angstauslösend. Zudem erfordert die Kontrolle überproportionalen bürokratischen Aufwand, der besser bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Lohndumpings eingesetzt werden sollte. So sollten die Job-Center bei ihrer Vermittlungstätigkeit die Arbeitsbedingungen der aufnehmenden Betriebe prüfen.
  • Die Bundesagentur unterstützt die Kommunen dabei, Beschäftigungsgesellschaften aufzubauen und zu unterhalten, die die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt abgestimmt auf die lokale Situation ermöglichen.
  • Im Bundeshaushalt müssen ausreichend Mittel für die Personal- und Verwaltungskosten bereitgestellt werden. Es darf nicht sein, dass Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung für die Deckung von Personal- und Verwaltungskosten herangezogen werden müssen.

Das Lohnabstandsgebot muss durch die Austrocknung des Niedriglohnsektors erreicht werden. Deshalb brauchen wir einen deutlich höheren, armutsfesten Mindestlohn, die Erhöhung der Tarifbindung, die Neuregelung der Minijobs mit einer Beendigung der faktischen Subventionierung, wirksame Kontrollen bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen auch durch die Arbeitsverwaltung. Diese soll dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum (derzeit 619 Euro) entsprechen und mit steigendem Einkommen auf einen Mindestbetrag (derzeit 300 Euro) abschmelzen. Dieser Mindestbetrag soll der maximalen Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechen.

A12 Entwurf Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetzt in den Landtag einbringen

17.12.2018

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf den bereits im Jahr 2017 ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung in den Landtag der 18. Wahlperiode einzubringen.

I9 Klage gegen Sonderbeauftragte der Staatsregierung

17.12.2018

Die SPD Taufkirchen fordert die BayernSPD auf, Rechtsmittel gegen die Sonderbeauftragten der Staatsregierung einzulegen.

B16 Rechtsanspruch auf einen gebundenen rhythmisierten Ganztagsschulplatz bis Ende Sek. I

17.12.2018

Die BayernSPD fordert die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschulplatz für alle Schüler*innen in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe 1 (Jahrgangsstufe 5 bis Ende der Jahrgangsstufe 10). In allen Schularten stellen wir dafür 12 Lehrer*innen-Wochenstunden je Ganztagsklasse zur Verfügung und schaffen multiprofessionelle Teams.

A11 Beitritt zum Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern

17.12.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ beizutreten und die Forderungen zu unterzeichnen.

G1 Menschlich statt männlich! „Wir sagen solange das Gleiche – bis wir es endlich haben!“

17.12.2018

Das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 und der Landtagswahl 2018 war eine vernichtende Niederlage für die Sozialdemokratie. Gerade auch Frauen waren nicht mehr bereit, SPD zu wählen. Das ist der traurige Schlusspunkt einer Entwicklung, in deren Verlauf die SPD Millionen von Wählerinnen, Hunderte von Mandaten und viele aktive Mitgliedern verloren hat.

Die Existenz der SPD als Mitglieder- und Volkspartei hängt davon ab, ob sie ab sofort bereit und fähig ist, die Dramatik der Lage, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und die Auswirkungen ihrer eigenen Politik realistisch zu analysieren und daraus tiefgreifende inhaltliche, strategische, organisatorische und personelle Konsequenzen zu ziehen.
Unsere Partei hat die weibliche Hälfte der Bevölkerung viel zu lange nicht im Blick gehabt. Es ist Zeit für echte sozialdemokratische Frauenpolitik. Die SPD muss innerhalb der Partei damit anfangen.

Wir sehen, dass selbst die Quote in der SPD nicht wirklich ernst genommen wird. Das zeigen unter anderem die übermäßig häufigen Pressebilder , auf denen wir fast ausschließlich männliche Genossen sehen. Zudem sind Podien immer noch hauptsächlich mit Männern besetzt. Deshalb erscheint die SPD auch in der öffentlichen Wahrnehmung verstärkt als die Partei der Männer!

Die SPD ist inzwischen offensichtlich dem Trugschluss erlegen, dass Frauenemanzipation weitgehend erreicht ist und es keiner weiteren Anstrengung bedarf.
Gleichzeitig haben die Delegierten auf dem Hamburger Parteitag mit großer Mehrheit beschlossen, den Satz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ als Forderung beizubehalten.

Von allen politischen Parteien hat die SPD in der Vergangenheit am meisten zur Emanzipation von Frauen beigetragen. Sozialdemokraten haben zusammen mit Sozialdemokratinnen frauenpolitische Visionen entwickelt und realisiert. Zeitgemäße Visionen und frauenpolitische Zielsetzungen, mit denen die SPD bisher punkten konnte, sind zur Zeit nicht erkennbar.

Vor 100 Jahren das Frauenwahlrecht erkämpft und eingeführt zu haben, reicht heute nicht mehr.

Statt neue Wege zu gehen, wurde im letzten Jahrzehnt in der Bundes- und Landespolitik auch unter SPD-Führung Frauen- und Gleichstellungspolitik gleichgesetzt mit Familienpolitik.

Die Niederlage ist auch die Folge einer Politik, die sich nicht mehr an den Bedürfnissen, Interessen und Hoffnungen von Frauen in Deutschland orientiert hat, und nichts mehr mit den in Sonntagsreden vielbeschworenen sozialdemokratischen Werten zu tun hatte. Tatsache ist, dass die SPD den Zugang zu Frauen in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten verloren hat. Frauen glauben nicht mehr, dass sie die Partei ist, die sich dafür einsetzt, die Lebenssituation von Frauen zu verbessern und individuell zu fördern.

Die SPD muss endlich wieder eine konkrete Vision entwickeln. Sie muss als Sinnbild für neue gesellschaftliche Perspektiven stehen und darf nicht länger tradierte männliche Lebensentwürfe als Standard akzeptieren, dem sich die Lebenswirklichkeit von Frauen anpassen muss.

Die Forderungen der AsF:

  • Gleicher Lohn für gleiche(wertige) Arbeit
  • Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft
  • Gleiche Karrierechancen
  • Individualbesteuerung und damit die Abschaffung des Ehegattensplittings
  • Parität
  • Schutz vor Gewalt – bundesweite Standards
  • Geschlechtergerechte Haushalte in Kommune, Bezirk, Land und Bund – um nur einige zu nennen – sind im politischen Handeln der SPD kaum bis gar  nicht erkennbar.

Diese Forderungen bestehen seit Jahren und wir wiederholen sie gerade jetzt , weil sie jedes Mal Koalitionsverhandlungen zum Opfer gefallen sind. Andere Parteien und Verbände haben uns inzwischen mit neuen, emanzipatorischen Perspektiven längst überholt. Wir sind schon lange nicht mehr die Partei, die für Emanzipation und Gleichstellung steht. Uns wird die Kompetenz das Leben von Frauen positiv verändern zu wollen, aber auch zu können inzwischen weitgehend abgesprochen.

Unsere Forderungen und Ziele sind Beschlusslage der BayernSPD – vertreten und umgesetzt werden sie jedoch nicht.
Ohne die Wählerinnen hat die SPD keine Chance wieder Wahlen zu gewinnen! Das zeigen auch wissenschaftliche Studien ganz eindeutig.

Erste Maßnahmen:

  • Podien, Ausschüsse, Pressegespräche usw. sind paritätisch zu besetzen.
  • Verstöße gegen die Quotierung/Reißverschluss müssen geahndet werden, unabhängig davon, ob ein Widerspruch betroffener Frauen stattfindet oder nicht. Alle Beschlüsse der Partei müssen gegendert sein. Wir erwarten von allen Funktionär*innen und Mandatsträger*innen Gleichstellungsbeschlüsse der Partei öffentlich zu vertreten.

Die SPD ist nur dann zukunftsfähig, wenn Frauen in allen Gremien und auf allen Ebenen gleichberechtigt vertreten sind.

Wir fordern ein Ende der Lippenbekenntnisse! Die SPD muss wieder eine Partei für und von Frauen werden, eine Partei, die Fraueninteressen wahrnimmt und vertritt und sich nicht auf den historisch fortschrittlichen Positionen der Sozialdemokratie ausruht.

P11 Reihung sog. Drittes Geschlecht

14.12.2018

Kandidaten, die nicht dem Geschlecht männlich oder weiblich angehören, werden in der Aufstellungsversammlung der jeweiligen Liste geschlechtsunabhängig gereiht. Eine Person, die sich „divers“ zuordnet, kann in der Listenaufstellung geschlechtsunabhängig kandidieren, d.h. sich auf jeden Platz, gleich wo er sich im Reißverschluss befindet, bewerben.