Archive

A14 Tariftreue

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, dass alle öffentlichen Auftraggeber bis zur dritten Reihe der Subunternehmen prüfen, ob dort Tariflöhne gezahlt werden. Auch ausländische Subunternehmen sollen gezwungen sein, Tariflöhne zu zahlen.

I10 Reform des öffentlichen Vergaberechts

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich für eine Reform des öffentlichen Vergaberechts dahingehend einzusetzen, dass nicht mehr der billigste Anbieter den Zuschlag erhält, sondern dass die auftraggebende Behörde verpflichtet ist, jedes Angebot daraufhin zu prüfen, ob die Preise wirtschaftlich vernünftig sind oder ob ein Risiko von späteren Nachforderungen zu erkennen ist

W12 Ausstattung der Betriebsprüfungsabteilungen bei den bayerischen Finanzämtern

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich für eine bessere personelle Ausstattung der Betriebsprüfungsabteilungen bei den bayerischen Finanzämtern einzusetzen, um eine häufigere Außenprüfung bei den großen Unternehmen zu ermöglichen.

V5 Abschaffung der sog. „10 H – Regel“

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich im bayerischen Landtag für eine Abschaffung der sog. „10 H – Regel“ für Windkraftanlagen einzusetzen, weil sie einen völligen Stillstand vom Bau solcher Anlagen bewirkt hat. Die Erzeugung von Elektrizität durch Windkraft ist aber eine der wenigen Methoden, den klimaschädigenden Verbrauch fossiler Brennstoffe zu vermeiden.

A13 Keine Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Betriebsrat und Tarifvertrag - Eckpunkte der Koalitionsspitzen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bedürfen der Klarstellung

17.12.2018

In vielen Bereichen stellt der Fachkräftemangel ein hausgemachtes Problem der jeweiligen Unternehmen und Arbeitgeber dar. Nicht nur, dass sie es in den vergangenen Jahren versäumt haben, bedarfsgerecht auszubilden, vielmehr unterlassen sie es bis heute, angemessene Arbeitsbedingungen, Erstausbildung und Weiterbildung anzubieten. In vielen Mangelberufen, für die der Arbeitsmarkt jetzt noch weiter geöffnet werden soll, herrschen bis heute schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung, tariflose Zustände und unsichere Arbeitsverhältnisse.

Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten darf nicht dazu benutzt werden, diese Zustände von Tarifflucht, Missbrauch von Leiharbeit und sachgrundloser Befristung zu verlängern.

Eine gesetzliche Regelung muss daher sicherstellen, dass nur Arbeitsverträge solcher Betriebe und Einrichtungen als Antragsgrundlage berücksichtigt werden dürfen, die nachweisen, dass sie den einschlägigen Flächentarifvertrag als Untergrenze dauerhaft anwenden. Außerdem bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates bzw der Personalvertretung. Bei Fehlen einer betrieblichen Interessenvertretung gilt die Zustimmung als nicht erteilt.

Die Arbeitsverwaltung hat dies im Einzelfall bei oder anstelle der Vorrangprüfung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis darf bei Fehlen der genannten Bedingungen nicht erteilt werden.

Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag, wie bisher von der SPD gefordert, jährlich den Zuwanderungsbedarf überprüfen und anpassen. Dazu ist jeweils vorher das Einvernehmen der Sozialpartner, also auch der Gewerkschaften, herzustellen. Das ist zwingend notwendig, um auf veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.

P14 Organisationspolitik

17.12.2018

1) Politik braucht Organisation. Organisation ist Mittel zum Zweck, also zur Umsetzung von Programmen und Inhalten. Organisation in der Sozialdemokratie muss sicherstellen,

  • dass Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch von unten nach oben stattfinden,
  • dass alle Mitglieder gleichberechtigte Entscheidungsrechte haben,
  • dass Wahlen und Abstimmungen ein Höchstmaß an Klarheit, aber auch Repräsentativität schaffen,
  • dass Meinungen zusammengeführt und gebündelt werden
  • dass Konsens und Verbindlichkeit entstehen, die zu solidarischem Handeln führen
  • und dass Rechenschaft und Kontrolle ermöglicht werden.

2) Sozialdemokratische Politik hat Werte und eine soziale Basis. Kern der Wähler- und Mitgliedschaft der SPD müssen wieder die abhängig Beschäftigten werden. Dies ist eine Überlebensfrage für unsere Partei. Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) ist es dabei, sozialdemokratische Politik in die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen zu vermitteln und gleichzeitig die Interessen aus der Arbeitswelt und der Gesellschaft in die Partei und die Parlamente zu tragen,  mehrheitsfähig zu machen und durchzusetzen. Der Erfolg dessen hängt ganz entscheidend von einer möglichst großen Mitgliedschaft und funktionierenden Strukturen ab.

In unserer Klassengesellschaft verfügen nicht alle Menschen über gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischer Gestaltung. Es bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Vermögen und Einkommen, verfügbarer Zeit, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten und -möglichkeiten. Auf diese Unterschiede, der derzeit eher zunehmen, müssen wir besonders achten, weil wir als SozialdemokratInnen Politik für die Vielen, für die Mehrheit, machen wollen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Arbeitswelt und die Arbeitnehmerschaft stark ausdifferenziert, zunehmend, prekarisiert und polarisiert, sind.

Unsere Partei braucht deshalb angemessene Arbeitsformen, die auf die Lebenswirklichkeit aller ArbeitnehmerInnen Bezug und Rücksicht nehmen und gleichzeitig der Individualisierung und Zersplitterung entgegen wirken. Die Entwicklung und der Erhalt von Solidarität erfordern solidarische Kommunikations- und Arbeitsformen.

Es genügt also nicht, den Wohnortbezug unserer Statuten durch digitale Formate zu ergänzen. Die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts verlangt nach einer Kombination neuer Strukturen von Betriebsgruppen, Branchengruppen, Betriebsvertrauensleuten, Personengruppen  (Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Mitgliedern aus Aufsichts- und Verwaltungsräten, hauptamtlichen GewerkschafterInnen und ehrenamtlichen GewerkschaftsfunktionärInnen…)

Entscheidend wird dabei sein, dass

  • unsere Angebote den spezifischen Nutzen, unser Alleinstellungsmerkmal als AfA als einer Schnittstelle Betrieb-Gewerkschaft-Partei-Politik aufweisen, also dass wir nicht vorhandene Gremien beispielsweise in Gewerkschaften nachbilden oder in Konkurrenz dazu treten,
  • die SPD selbst nicht konkurrierende Angebote macht, sondern arbeitnehmerbezogene Politikformen nur in enger Abstimmung und Koordination mit der AfA veranstaltet sowie die Erfahrungen und Kompetenzen der AfA nutzt,
  • unsere Parteiorganisation haupt- wie ehrenamtlich ab der Ebene des Unterbezirks die Bildung von arbeitnehmerInnenbezogenen Strukturen unterstützt und mindestens ab der Ebene des (Regional-)Bezirks mit hauptamtlicher Zuarbeit und angemessenem Budget ausstattet,
  • Spezifizierte Verteiler für den gesamten Bereich „ArbeitnehmerInnen“ aufgebaut werden, auf die die auf der jeweiligen Ebene gewählten AfA-Vorstände Zugriff haben,
  • auch auf Bundesebene die einheitliche, von demokratisch gewählten AfA-Gremien (Bundesvorstand, Bundesausschuss) verantwortete, finanziell und mit hauptamtlichem Personal  angemessen ausgestattete ArbeitnehmerInnen-Struktur gestärkt wird.
  • die Medien der Partei, angefangen beim Vorwärts bis in die digitale Kommunikation, das gesamte Spektrum der Partei abbilden und vor allem auch arbeitnehmerInnenbezogene Themen und AfA-Positionen aufgreifen. Dazu gehören eine authentische Sprache und verständliche Darstellungsformen. Komplexe Sachverhalte und notwendige Kompromisse sind nachvollziehbar zu erklären und zu begründen anstatt undifferenziert abzufeiern. Unsere Funktions- und MandatsträgerInnen sollten dahingehend qualifiziert werden.

3) Die Arbeiterbewegung gewann ihre Stärke als Selbstorganisation der arbeitenden Menschen, die ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Die Glaubwürdigkeit der SPD hängt davon ab, dass wir die Verankerung in der Arbeitnehmerschaft wieder entwickeln. Glaubwürdigkeit und Vertrauen entstehen erst dann wieder, wenn die ArbeitnehmerInnen den Eindruck gewinnen, dass ihre Meinungen und Interessen in der SPD wahrgenommen und umgesetzt werden. Dies kann nur auf direktem Weg über ihre originäre Vertretung in der Partei, die AfA, geschehen. Die ArbeitnehmerInnen brauchen daher in allen Vorständen und Gremien der Partei, in allen für ihre Belange relevanten Arbeitszusammenhängen, eigene, von ihnen selbst gestellte und von der Partei gewählte Personen aus ihren Reihen. Konkret bedeutet das, dass

  • in jedes Vorstandsgremium ab der Unterbezirks-/Kreisverbandsebene ein/e VertreterIn der AfA wie der anderen Arbeitsgemeinschaften zu wählen sind,
  • dass in allen Vorständen, die mehr als vier stellvertretende Vorsitzende haben, ein stellvertretendes Mitglied nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden kann,
  • dass in allen Vorständen, die aus mehr als 20 Mitgliedern bestehen, mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind, die gewerkschaftliche und/oder betriebliche Funktionen in der Interessenvertretung haben und von der AfA vorgeschlagen sind,
  • dass jeder Delegiertenkonferenz der Partei mindestens 10% Delegierte angehören, die auf einer AfA Konferenz der jeweiligen Ebene gewählt wurden.

Dabei ist selbstverständlich die Quotenregelung zu beachten.

Sollten die jeweiligen Personalvorschläge der AfA nicht die notwendigen Mehrheiten finden, bleiben die betreffenden Positionen unbesetzt.

4) Für die Bundesebene erfordert dies Änderungen im Organisationsstatut, im Haushalt der Partei und in der Organisation der Parteizentrale.

  1. a) Organisationsstatut: Dem Parteivorstand gehören je eine VertreterIn der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgemeinschaften mit beratender Stimme an.
  2. b) Organisationsstatut/Wahlordnung: Solange dem Parteivorstand fünf oder mehr stellvertretende Vorsitzende angehören, kann eine/r von ihnen nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden. In Ausnahmefällen kann dies durch entsprechende Wahl eines Präsidiumsmitgliedes geschehen
  3. c) Organisationsstatut/Wahlordnung: Zwei der zu wählenden Mitglieder des Parteivorstandes sind gewerkschaftliche und/oder betriebliche InteressenvertreterInnen, die nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden können.
  4. d) Die politische Arbeit im Zuständigkeitsbereich der AfA ist finanziell im Rahmen der Möglichkeiten der Gesamtpartei angemessen auszustatten. Darüber ist zwischen SchatzmeisterIn und AfA rechtzeitig zu verhandeln. Die Mittel für alle Aktivitäten im ArbeitnehmerInnen-Bereich sind in einem Titel zu bündeln. Sie dürfen nicht nur ein Minimum an Gremienarbeit garantieren, sondern müssen Raum für ausreichende politische Arbeit – auch dezentral und regional – einschließlich Öffentlichkeitsarbeit schaffen. Dazu gehört der auf Dauer angelegte Aufbau politischer Bildungsarbeit speziell für politisch Aktive aus der sozialdemokratischen Arbeitnehmerschaft. Dazu ist voraussichtlich der Gesamteinsatz der Mittel derzeit unter dem Diktat der knappen Kassen nicht unbedingt zu erhöhen, sondern lediglich effizienter zu gestalten.
  5. e) Es ist wieder ein AfA-Referat einzurichten, das im Willy-Brandt-Haus für die Umsetzung der gesamten Arbeit der AfA und der Arbeitnehmerpolitik zuständig ist. Hier sind auch die Daten der AfA-aktiven, die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der digitalen Medien sowie die Arbeit der bundesweiten Betriebs- und Personengruppen zu bündeln. Die Arbeit und die Besetzung des AfA-Referats finden in enger Abstimmung mit dem AfA Bundesvorstand statt.
  6. f) Die AfA ist in den relevanten Kommissionen, Arbeitskreisen und Delegationen angemessen vertreten. Dies gilt insbesondere für die Antragskommission zu Parteitagen und Parteikonvent, Organisationspolitische Kommission, Lenkungsgruppen, Grundwertekommission, SPE-Delegation…

B17 Mehr Zeit und Expertise für Sexualaufklärung an Schulen

17.12.2018

Wir fordern, dass in bayerischen Schulen den Themen Sexualität und Partnerschaft genügend Zeit gewidmet wird. Damit fordern wie auch ein und auf hierzu die Vielfalt an Vereinen und Expert*innen zu nutzen solche Unterrichtseinheiten in den Schulen durchzuführen. Dabei muss es aber um mehr gehen als nur Kondom und Pille, sondern es müssen Themen angesprochen werden wie: „Welche Formen von Partnerschaft und Familie gibt es?“, „Hetereo-, Homo-, Bisexualität und Transidentität gehören gleichermaßen zu unserer Gesellschaft!“ und vor allem bei Jugendlichen: „Wie gehe ich mit meiner eigenen sexuellen und geschlechtlichen Identität um? Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?“ Gerade dieser letzte Punkt ist mit Blick auf Studien zu Suizid(gedanken unter LGBTIQ-Jugendlichen wichtig.

Konkret fordern wie, dem Thema Sexualität und Partnerschaft in allen Schularten ab der siebten Jahrgangsstufe mehr Zeit im Unterricht einzuräumen. Dazu gehört ausdrücklich die Möglichkeit, externe Expert*innen zu einzelnen Unterrichtseinheiten einzuladen.

Darüber hinaus soll den Schulen ermöglicht werden, zusätzliche Aktionstage zum Thema Sexualität und Partnerschaft zu organisieren, die finanziell und ideell vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu unterstützen sind.

M6 Queere Koordinierungsstelle für Geflüchtete in Bayern - Landesweite Vernetzung und Akzeptanz schaffen!

17.12.2018

Das Ziel der bayerischen Staatsregierung muss die Implementierung einer Queeren Koordinierungsstelle für Geflüchtete sein, welche sich bayernweit für eine bessere Vernetzung von queeren Asyl- und Schutzsuchenden sowie der unterstützenden Vereine und Organisationen einsetzt, Weiterbildungen und Qualifikationen anbietet und auch für Aufklärung sorgt, sodass alle Menschen diskriminierungsfrei in Bayern leben können.

S24 Heute für Morgen: Aufklärung über queeres Leben in der Altenpflegeausbildung

17.12.2018

Wir fordern eine Vorbereitung von Fachkräften in der Altenpflege auf queere Menschen. Es sollen dafür die aktuellen Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschulen für Altenpflege herangezogen werden und dahingehend geprüft werden, wo entsprechende Möglichkeiten bestehen das Thema „queeres Altern“ unterzubringen. Das Thema „queeres Altern“ soll dann in Lehrplanfortschreibungen und -änderungen weiterhin fester Bestandteil der Lehre sein. Es darf aber wegen gesellschaftspolitischen Tragweite nicht als reines Thema der „Sexualität im Alter“ behandelt werden, sondern muss auch in anderen Unterrichtseinheiten Platz finden.

S23 Konversionstherapien verbieten

17.12.2018

Sogenannte „Konversions“- bzw. „reparative“ Verfahren, die behaupten, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können, und den Eindruck vermitteln, dass Homosexualität eine Erkrankung ist werden verboten. Mediziner/innen und Therapeut/innen, die diese Verfahren weiterhin anbieten und durchführen, verlieren ihre Zulassung.