Archive

B1 Verstetigung der Berufseinstiegsbegleitung

21.03.2023

Das Programm der Berufseinstiegsbegleitung an Bayerischen Mittel- und Förderschulen ist fest zu verankern. Es wird auf Realschulen und Gymnasien ausgeweitet.

U1 Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe

21.03.2023

Maßnahmen zum Klimaschutz gelten heute als „freiwillige Leistungen“ und unterliegen somit haushaltsrechtlich strengen Restriktionen. Faktisch sind Maßnahmen zum Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie der Energiewende unumgänglich, wenn wir unsere Städte und Gemeinden „enkeltauglich“ und nachhaltig weiterentwickeln wollen.

Dazu muss Klimaschutz rechtlich kurzfristig als kommunale Pflichtaufgabe verankert werden. Grundbedingung für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik ist, dass der Freistaat Bayern hierfür alle Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstattet.

Für diese Finanzausstattung muss auf Landesebene unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Fachverbänden ein System erarbeitet werden, das allen Kommunen unabhängig von ihrer jeweiligen eigenen finanziellen

Leistungsfähigkeit die erforderlichen Handlungsspielräume eröffnet.

P1 Schaffung von Awareness-Räumen bei bayerischen Landesparteitagen und Bezirkskonferenzen

21.03.2023

Der Parteivorstand der SPD soll aufgrund des Beschlusses des Parteitages der SPD in 2021 bis Ende 2022 ein innerparteiliches Awareness-Konzept erarbeiten.

Nach Vorlage dieses Awareness-Konzeptes soll dies umgehend auch in Bayern umgesetzt werden und bei Landesparteitagen und Bezirkskonferenzen in Bayern sollen Awareness-Räume geschaffen werden.

S2 Rentenreform

20.03.2023
  1. Die beitragsfinanzierte sogenannte „Aktienrente“ darf nicht

spekulativ den Schwankungen des Aktienmarktes ausgesetzt werden.

Keinen weiteren Kniefall vor der FDP!

 

  1. Der bei der jährlichen Rentenanpassung steuerlich freigestellte

Teil der Rente darf nicht mehr als Festbetrag bestimmt werden,

sondern muss prozentual festgelegt werden. Sonst würde diese

Praxis, die von der Rürup Kommission unter Kanzler Schröder

gegen Widerstände beschlossen worden war, zu einer vollen

Besteuerung dieser Rentenerhöhung in den späten Folgejahren

führen. Damit würde man der sozialen Zielsetzung, dass netto

mehr übrig bleiben muss widersprechen. Deshalb schließt sich

der AfA Kreisverband Miesbach der Forderung des VdK nach einer

Reform der Rentenbesteuerung an.

Darüber hinaus sollte die Rente wieder auf 53% des Lohnes erhöht

werden und zwar in Schritten. Die Notwendigkeit dieser Korrektur

machen folgende Zahlen deutlich: Laut SZ vom 29.1.2023 erhalten

Männer im Durchschnitt 1218 Euro und Frauen 809 Euro. Der

Münchner Merkur schrieb am 31.1.2023, dass die Hälfte der

Rentner weniger als 1000 Euro erhält.

Außerdem sind geringe Renten steuerfrei zu stellen!

 

Im Sinne der Behebung der sozialen Schieflage (Aussage von Prof.Dr.

Marcel Fratscher) ist es unbedingt notwendig, den steuerlichen

Grundfreibetrag entscheidend zu erhöhen. Wir bitten zu bedenken,

dass es immerhin 21 Millionen Rentner*innen gibt, die bei Wahlen

auch entscheidend sein können (eine Übergewinnsteuer hätte das

Finanzierungsproblem spielend gelöst).

Margarita Horn, Schliersee

Hans Pawlovsky, Hausham

RGP21 Für eine demokratische Gesellschaft den öffentlichen Dienst stärken

7.02.2023

Die öffentlichen Dienste und staatlichen Einrichtungen sind durch ein zehnjähriges Sonderprogramm in Höhe von jährlich 20 Mrd. Euro zusätzlich zu fördern.

Damit soll eine adäquate personelle und digitale Ausstattung erreicht werden.