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RGP2 Regierungsprogramm der BayernSPD - Soziales

31.03.2023

Soziales

Wir werden eine neue Sozialpolitik auf Landesebene gestalten, die die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Artikel 171 der Bayerischen Verfassung garantiert jeder und jedem Anspruch auf Sicherung gegen die Wechselfälle des Lebens durch eine ausreichende Sozialversicherung. Diesen Anspruch werden wir durchsetzen mit einer Politik, die die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit als Kernaufgabe definiert und einen funktionierenden Sozialstaat als Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft sichert. Dazu werden wir auch das bayerische Sozialressort aufwerten.

 

Wir werden Schwerpunkte auf die Bekämpfung von Armut und Obdachlosigkeit setzen und ein Angebot schaffen, dass Hilfesuchende durch bestehende und neue Förderungen und Entlastungen lotst. Plötzlich auf Hilfe angewiesen zu sein, kann über Nacht jede*n treffen.

 

Sozialstaat als Partner

Wir schaffen Anlaufstellen, die hilfsbedürftigen Menschen helfen, die richtige Förderung zu erhalten. Diese Lotsenstellen sollen eine allgemeine Beratung bieten für Menschen in finanzieller Not, genauso wie für Angehörige von kranken Menschen und Pflegebedürftigen. Sie sollen bei der Beantragung von Geldern aus schon bestehenden Programmen genauso helfen, wie bei der Vernetzung Betroffener. Diese Lotsenstellen werden wir für alle sozialen Belange ausbauen, um dafür zu sorgen, dass zur Verfügung stehende Leistungen, zum Beispiel auch im Familienbereich, in der Jugendarbeit und bei der Pflege, künftig besser abgerufen werden können. Zunächst muss es in jedem Landkreis mindestens einen solchen Stützpunkt geben, in städtischen Bereichen sollen diese quartiersbezogen entstehen.

 

Dabei prüfen wir auch die Förderung nichtstaatlicher Lotseneinrichtungen, die bisher voll privat bzw. kirchlich finanziert sind.

Auch für das Ehrenamt schaffen wir bayernweit Servicestellen, die das bürgerschaftliche Engagement professionell unterstützen. Dabei achten wir auf landesweite Strukturen, die verhindern, dass einzelne Regionen vernachlässigt werden.

 

Wir werden eine soziale Quartiersentwicklung fördern, die Möglichkeiten für gruppenübergreifende Kontakte schafft und sozialer Vereinsamung vorbeugt. Dazu werden wir auch in Begegnungsstätten wie Gemeinschafts- und Nachbarschaftseinrichtungen investieren und die Gründung von Dorfläden unterstützen. Das Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zu vereinfachen. Dabei werden wir besonders den Bedarf in Brennpunktvierteln berücksichtigen.

 

Unsere Staatsregierung wird ein Programm auflegen, das die Digitalisierung in von Armut betroffenen Haushalten fördert und digitale Teilhabe ermöglicht.

Wir werden die Gefahr, in Armut abzurutschen, mindern, indem wir kommunale Präventionsketten schaffen, die frühzeitig greifen. Ebenso werden wir ein Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen mit Messie-Syndrom finanzieren.

 

Obdachlosigkeit

Bereits existierende Fachstellen zur Beratung bei drohender Wohnungslosigkeit müssen ausgebaut und landesweit erreichbar werden. Das gleiche gilt für die Schuldner- und Insolvenzberatung.

Wir werden Kälteschutzprogramme auflegen, die dafür sorgen, dass wohnungslose Menschen im Winter eine Anlaufstelle haben. In Kooperation mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege werden wir Orte installieren, an dem sich Menschen aufwärmen, duschen und schlafen können. Auch die Verteilung von Nahrungsmitteln und der Zugang zum Internet sollen dort ermöglicht werden. Diese Orte des Kälteschutzes sollen dem System zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit vorgeschaltet sein und ein Mindestmaß an Humanität gewährleisten. Das Land Bayern wird die Kommunen dabei finanziell unterstützen.

Wir bauen Kooperationen des Freistaats mit Kommunen aus, die für den Übergang sogenannte Flexiheime für wohnungslose Menschen schaffen.

 

Menschen mit Behinderung

Leitlinie unserer Politik für behinderte Menschen ist und bleibt die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden ein Sonderprogramm Inklusion auflegen und gemeinsam mit den bayerischen Bezirken Inklusion in der gesamten Gesellschaft fördern. Wir werden das bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ausbauen und Inklusion als zentrales Element der Stadtgestaltung etablieren. Barrierefreiheit bedeutet auch Kommunikation in leichter Sprache, deshalb werden wir das Angebot an Publikationen öffentlicher Stellen in leichter Sprache ausbauen und deren Verwendung fördern. Wir werden den Nachteilsausgleich, den bisher schon blinde, taubblinde und hochgradig sehbehinderte Personen erhalten, auf alle schwerbehinderten Menschen ausweiten. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gute Arbeit. Sie sollten auch selbstbestimmt entscheiden können, wo, was und wie sie arbeiten. Im Rahmen eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes haben sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Daraus leitet sich auch ein genereller Anspruch für Arbeitende mit Behinderung auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der auch entsprechende Rentenbezüge erwachsen.

Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesregierung, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen, und zwar in einer Höhe, die es Arbeitgebern wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen anstatt die Ausgleichsabgabe zu entrichten. Der Freistaat bleibt gefordert, seine Vorbildfunktion in diesem Bereich auszubauen.

 

Wir beenden die Ungleichbehandlung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen und führen ein bayerisches Gehörlosengeld ein. Das entlastet die Betroffenen bei den durch ihre Behinderung entstehenden Kosten, zum Beispiel für Schrift- und Gebärdendolmetschung oder bei Zuzahlungen für Hochleistungshörgeräte und Therapien. Die Höhe soll einem angemessenen Anteil des bayerischen Blindengelds entsprechen.

Im Rahmen der Einführung des bayerischen Faire-Löhne-Gesetzes werden wir auch Regelungen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung ins Gesetz aufnehmen.

 

Bei der Schaffung von neuem Wohnraum werden wir verbindliche Regeln zur Barrierefreiheit schaffen, die nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig ist, sondern auch aufgrund des demographischen Wandels.

Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt als Konsumierende, als Kulturschaffende und als Mitglieder von Steuergremien am kulturellen Leben teilhaben können. Deshalb ändern wir die vergaberechtlichen Bestimmungen im Freistaat Bayern so, dass die Landesbehörden beim Ausbau kultureller und medialer Infrastruktur die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung durch Menschen mit Behinderung berücksichtigen.

 

Wir wollen die Unterbringung von Müttern mit seelischer Behinderung ab Vollendung des 27. Lebensjahres in Familienhäusern ermöglichen. Das ermöglicht das Zusammenleben von Mutter und Kind, indem die Mutter einen angemessenen Umgang mit ihrer psychischen Beeinträchtigung erlernt und so auf selbständige Lebensführung mit dem Kind vorbereitet wird.

RGP1 Regierungsprogramm der BayernSPD - Wirtschaft/Arbeit/Industrie/Transformation der Arbeitswelt

31.03.2023

Wirtschaft/Arbeit/Industrie/Transformation der Arbeitswelt

Den Wandel von Wirtschaft und Arbeit gestalten

Durch Faktoren wie die Erderhitzung, sich wandelnde internationale Verflechtungen und die Digitalisierung verändern sich Wirtschaft und Lebens- und Arbeitswelt stark und fortlaufend. Als BayernSPD werden wir in Regierungsverantwortung diesen Veränderungsprozess gestalten, damit Bayerns Wirtschaft stark bleibt, regional und sozial ausgewogener sowie klimaneutral wird. Außerdem werden wir Sorge tragen, dass sowohl Qualität als auch die Quantität der Arbeitsplätze den Anforderungen einer sich ebenso wandelnden Bevölkerung gerecht werden. Wir verstehen uns als die Partei der guten Arbeit und stehen an der Seite der Beschäftigten der bayerischen Industrie, der Dienstleistungswirtschaft, des Handwerks, der kleinen und mittelständischen Unternehmen und stehen für eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung. Wir sorgen für eine gute Infrastruktur, bezahlbare, sichere und erneuerbare Energie sowie in jeder Hinsicht attraktive Standortbedingungen für Betriebe, Ausbildungs- und Arbeitsplätze.

 

Um die Veränderungen in Wirtschaft und Arbeitswelt praxisnah zu gestalten, werden wir gemeinsam mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und der Bundesagentur für Arbeit eine Transformationsagentur einrichten. Diese Agentur wird die relevanten Akteur*innen vernetzen, Trends der Arbeitswelt identifizieren, Förderangebote bündeln sowie dazu beraten und damit die Arbeit der Staatsregierung unterstützen. Ebenso wird sie Weiterbildungsangebote bündeln, um schnell und direkt auf Entwicklungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können.

 

Neben der Transformationsagentur setzen wir auf regionale Transformationsnetzwerke, in denen sich alle Akteur*innen für eine regionale Wertschöpfung, Beschäftigung und Innovation vernetzen. Diese Netzwerke sollen durch die Transformationsagentur koordiniert werden und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Bayern einen großen Beitrag leisten. Zudem werden wir einen Transformationsfond aufsetzen, aus welchem die Agentur und die Netzwerke für ihre Aufgaben Mittel abrufen können, um zum Beispiel die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und die Weiterbildung zu finanzieren. Die regionale Strukturpolitik des Freistaates werden wir stärken und insbesondere im Bereich der Infrastruktur auf gezielte Investitionen setzen.

 

Für gut bezahlte, demokratische und nachhaltige Arbeitsplätze

Wir schaffen ein Faire-Löhne-Gesetz für Bayern. Wer Aufträge vom Freistaat Bayern erhalten will, muss zukünftig Tarifverträge einhalten und haftet dafür, dass auch die Subunternehmer, die beauftragt werden, die gesetzlichen und tariflichen Vorgaben einhalten. Zusätzlich werden wir für diese Aufträge einen Vergabemindestlohn in Höhe von zunächst 15€ festlegen, und staatliche Förderungen an diese Bedingungen, sowie Standort- und Beschäftigungsgarantien knüpfen. So werden unsere Steuern in gute Arbeit investiert.

 

Wir sorgen gemeinsam mit der Bundesregierung für mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Unter anderem setzen wir dabei auf Mitbestimmungsrechte von Betriebsrät*innen bei Beschäftigungs-sicherungsmaßnahmen im Zuge der Transformation, der Personalplanung und -bemessung und bei der Ein- und Durchführung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Wir stellen bestimmte Fördergelder des Freistaates zur Verfügung, die nur durch die Zustimmung eines Betriebsrates abrufbar sind. So stärken wir Betriebsräte und erreichen mehr demokratische Mitbestimmung in den Unternehmen.

 

Wer aktiv versucht Mitbestimmung im Betrieb und Betriebsräte zu behindern, muss dafür bestraft werden. Deswegen werden wir eine Schwerpunkt-staatsanwaltschaft gegen die Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsrät*innen einrichten, die selbstständig diese Fälle verfolgt.

 

Wir werden die Gewerkschaften bei der Durchsetzung der 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich unterstützen. Erhöhungen der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden lehnen wir grundsätzlich ab, ebenso wie die Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Ladenöffnungszeiten. Wir werden die zuständigen bayerischen Behörden anhalten, die gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeiten entsprechend dem europäischen Recht zu kontrollieren.

 

Arbeit fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – für alle Menschen. Jedoch haben es einige schwerer, Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit zu finden. Wir werden sie unterstützen, denn niemand darf abgehängt werden. Dafür werden wir gemeinsam mit der Bundesregierung auch einen öffentlichen Beschäftigungssektor aufbauen, der allen die Teilhabe am Erwerbsleben mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sichert. Wir befürworten anonymisierte Bewerbungsverfahren. Der öffentliche Dienst soll dabei eine Vorbildfunktion übernehmen. Zudem werden wir die Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung langfristig sicherstellen.

 

Berufliche Bildung – Qualität der Ausbildung sichern  

Wir werden ein Weiterbildungsgesetz schaffen, dass einen Rechtsanspruch zur Freistellung von Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung gesetzlich verankert. Zusätzlich dafür werden wir ein Recht auf jährlich zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub, sowie ein Initiativrecht des Betriebsrates für qualifizierte Weiterbildungsmaßnahmen schaffen. Darüber hinaus werden wir umlagefinanzierte regionale oder branchenbezogene Weiterbildungsfonds schaffen, auf deren Grundlage berufliche Qualifizierung über die arbeitsmarktpolitische Förderung hinaus oder ergänzend finanziert werden kann.

 

Das duale Ausbildungssystem ist international einzigartig. Praktische und theoretische Ausbildung sind gleichwertig zu behandeln. Nur die Verbindung von theoretischen und praktischen Qualifikationen und die Überwindung geschlechtsspezifischer Rollen- und Berufsbilder ermöglichen die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft und sichern unseren Wohlstand. Wir wollen die beruflichen Schulen fachlich, technisch und pädagogisch auf das beste Niveau bringen, um eine exzellente und zeitgemäße berufliche Bildung in allen Fachrichtungen zu ermöglichen. Dafür müssen mehr finanzielle und personelle Mittel für die beruflichen Schulen bereitgestellt werden. Neben der Ausstattung der Schulen muss auch eine hohe Ausbildungsqualität in den Betrieben sichergestellt sein. Die Schülerische Selbstvertretung an Berufsschulen werden wir in allen Berufsschulen etablieren, stärken und mit den Mitbestimmungsgremien im Betrieb (BR, JAV) und den Gewerkschaften verzahnen.

 

Duale Studiengänge verbreiten sich immer mehr. Wir wollen diese Entwicklung unterstützen und gleichzeitig so gestalten, dass die Rechte der dual Studierenden klar und für alle einheitlich geregelt werden, und die Qualität dieser Studiengänge gesichert wird. Gewerkschaften werden wir das volle Zugangsrecht zu Berufsschulen einräumen.

 

Wir garantieren allen jungen Menschen in Bayern eine duale oder schulische Berufsausbildung. Finanziert wird dies durch einen Umlagefonds, in den die Unternehmen einzahlen. Gleichzeitig werden wir verstärkt Unterstützungsangebote während der Ausbildung finanzieren, um jedem Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Genehmigungsverfahren für überbetriebliche Ausbildungsstätten, die betriebliche Ausbildungsinhalte ergänzen, werden wir beschleunigen und die Finanzierung langfristig ausgestalten. Dadurch werden wir Wege zur nächsten Ausbildungsstätte kurzhalten und ländliche Regionen stärken.

 

Wir wollen Wege zu einer erfolgreichen Bildungsbiografie aufzeigen und die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung unterstreichen. Auch im Unterricht der Sekundarstufe soll in allen Schularten ein verpflichtendes Praktikum in einem Ausbildungsberuf absolviert werden. Dies soll eine Karriere in Handwerk, Facharbeit oder anderen Ausbildungsberufen erfahrbar machen. Berufliche Schulen stehen für uns gleichwertig neben den allgemeinbildenden Schulen. Abgeschlossene Ausbildungen stehen für uns genauso wertvoll neben akademischen Abschlüssen. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für die Kostenfreiheit in der beruflichen Ausbildung bis zum Meisterabschluss ein. Gleichzeitig werden wir Wohnheime für Auszubildende und Studierende besser fördern, und Studierendenwohnheime auch für Azubis und umgekehrt öffnen.

 

Wir sehen die hohen pädagogischen und fachlichen Anforderungen an Berufsschullehrkräfte. Einen besonderen Fokus setzen wir auf die zukünftige Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte. Wir wollen junge, motivierte Menschen durch attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen als Lehrkräfte für berufliche Schulen gewinnen. Wir wollen das Konzept der Universitätsschulen für die Ausbildung zukünftiger Berufsschullehrer*innen ausbauen. Fachlehrkäfte sind eine tragende Säule der beruflichen Bildung. Ihre Leistung muss durch eine Höhergruppierung anerkannt werden.

 

Allen Schulen kommt eine besondere Bedeutung in der Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund zu. Berufliche Schulen können hier einen wichtigen Beitrag leisten.  An Berufsschulen sollen mehr Kurse zum Erwerb der jeweiligen Fachsprache angeboten werden. Dies ermöglicht den Berufsschüler*innen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache eine faire Chance, die Fachbegriffe korrekt einzusetzen. Auch in den bayerischen Berufsschulen der Zukunft kommt der Schulsozialarbeit eine unterstützende und fördernde Rolle zu. Der Betreuungsschlüssel der Schulsozialarbeit muss deutlich verbessert werden.

 

Zu einer gerechten Berufsausbildung gehören auch faire Prüfungsbedingungen. Um zu vermeiden, dass nicht bestandene Prüfungen zu einer Wiederholung der kompletten Ausbildung führen, sollen fachbezogene Nachprüfungen oder ein viertes Lehrjahr möglich sein. Auch an den Berufsschulen werden wir einen rechtssicheren Nachteilsausgleich für alle Schüler*innen mit besonderen Bedarfen umsetzen, dazu gehört auch eine längere Bearbeitungszeit für Prüfungen für Schüler*innen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache. Bereits bestehende Kompetenzen aus praktischer Erfahrung oder Ausbildungen in einem anderen Land müssen angemessenen anerkannt werden.

 

Menschen kennen oftmals ihre Rechte und Pflichten in der Arbeitswelt nicht. Sie werden daher oftmals zu Opfern von Ausbeutung. Wir werden gemeinsam mit Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kammern für ein engmaschiges Hilfs- und Beratungssystem sorgen. Das Projekt “Faire Mobilität” werden wir in Bayern institutionalisieren und mit ausreichend Mitteln langfristig ausstatten.

Arbeitserlaubnisse und Vermittlung werden wir an Garantien der geplanten Arbeitgeber knüpfen, tarifliche Arbeitsbedingungen und Zustimmung der Betriebsräte zu garantieren. Darüber hinaus werden wir sicherstellen, dass die Einhaltung der Rechte der zugewanderten Beschäftigten, von Saisonarbeitenden und vorübergehend Beschäftigten von den zuständigen Behörden wirksam kontrolliert werden.

 

Bayerns wirtschaftliche Stärke erhalten

Wir stehen für gute wirtschaftliche Entwicklung in Bayern, mit guter Arbeit und einer fairen Verteilung der Wertschöpfung. Unser Ziel ist es, durch Innovationen, Investitionen und Planungssicherheit die bayerische Wirtschaft zu unterstützen und neue Investor*innen zu generieren.

 

Dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist eine der großen Herausforderungen für unsere Wirtschaftspolitik. Wichtig ist hierbei eine gut austarierte Kombination aus Zuwanderung, Fort- und Weiterbildung sowie einer verbesserten Erwerbsquote im Inland. Als BayernSPD setzen wir uns deshalb für attraktivere Bedingungen für Fachkräfte aus dem Ausland, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Menschen die zu uns kommen sollen in Zukunft schneller eine Arbeitserlaubnis erhalten und Abschlüsse einfacher anerkannt werden. Zusätzlich werden wir Maßnahmen zur Fachkräftesicherung einleiten, die sicherstellen, dass gut qualifizierte Arbeitnehmer*innen in Bayern bleiben oder nach Bayern kommen, um hier in Unternehmen zu arbeiten.  

 

Wir werden gezielt in Forschung und Bildung investieren, damit bayerische Arbeitsplätze zukunftsfähig bleiben und die bayerische Wirtschaft insgesamt gut aufgestellt bleibt. Insbesondere die Forschung zu Umbrüchen und Veränderungen wie die Klimaneutralität, Transformation der Arbeitswelt und demographische Entwicklung fördern wir. Wir legen einen Innovationsfonds auf, der diese Forschung unterstützt. Wir brauchen an Hochschulen, Instituten und Universitäten zusätzliche Kapazitäten für die Berufs- und Arbeitsforschung, insbesondere mit dem Ziel, die Voraussetzungen für menschliche, gesunde und produktive Arbeit zu schaffen und schließlich umzusetzen.

 

Bayerns Unternehmen sind stark und innovativ und benötigen gute Bedingungen für die Zukunft. Aus diesem Grund werden wir die Digitalisierung in Bayern vorantreiben und unsere Unternehmen beim Aufbau einer guten digitalen Infrastruktur unterstützen.

Wir wollen, dass Bayern ein Vorreiter wird, wenn es um den Erfolg unserer Startups-Szene geht. Dafür brauchen wir gleiche Spielregeln zu den Firmen aus den USA und China, indem lokale Firmen vor Übernahmen aber auch vor dem Wettbewerb mit außereuropäischen Monopolen geschützt werden. Aufträge des Freistaates werden wir an die Bedingung einer europäischen, technologischen Souveränität koppeln. Gründer*innen im Bereich grüner Technologie werden wir gezielt stärken. Wir werden die Gründerzentren in Bayern weiter ausbauen. Wir investieren in den Erfolg der Startups in Bayern. Dazu müssen wir den Kapitalstandort Bayern stärken und unseren Firmen auch in der späteren, meist kapitalintensiven Phase, ihrer Gründung zur Seite stehen.

 

Das Bayerische Handwerk ist einer unserer wichtigsten Partner beim Thema Transformation. Wir werden gemeinsam mit der Handwerkskammer und den Gewerkschaften dem Fachkräftemangel begegnen und Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge leisten. Mit einem Nachfolgebonus werden wir Zuschüsse für Betriebsgründungen oder -übernahmen mobilisieren. Den Meisterbonus werden wir erhöhen. Das Bayerische Handwerk entwickeln wir zu einer Marke, die Qualität verspricht und hohes Ansehen generiert. Wir verknüpfen Unterstützung und Förderung des Handwerks mit Tarifbindung und den Prinzipien der guten Arbeit: tarifgebunden, unbefristet, mitbestimmt.

 

Weiterer Handlungsbedarf besteht im Rohstoffmangel und damit verbundener Preisexplosionen und Lieferengpässe. Wir wollen mehr Auftragssicherheit durch Verkürzung der Lieferketten. Wir werden Bayern zum Spitzenreiter beim Recycling machen, und mehr Möglichkeiten für die Nutzung von recycelten Materialien geben. Ebenfalls werden wir hier in die Forschung und Entwicklung investieren und Bayerns Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft entwickeln.

 

Moderner öffentlicher Dienst

Für das Leben und Arbeiten in Bayern sowie für einen attraktiven Wirtschaftsstandort ist ein angemessen ausgestatteter funktionierender öffentlicher Dienst unverzichtbar. In den letzten Jahrzehnten wurden die Kommunen im Zuge neoliberaler Sparpolitik, Privatisierungswut und Mittelverknappungen personell und materiell ausgezehrt, sogar bis in Kernbereiche wie die Polizei und die Schulen hinein. Folgen sind unter anderem lange Planungsprozesse, Lücken in der Daseinsvorsorge, mangelnde staatliche Steuerungsfähigkeit im Verkehrs- und Energiesektor, im Wohnungsbau und im Gesundheitswesen sowie ein eklatanter Personalmangel.

 

Wir werden diese Trends umkehren. Dafür erstellen wir eine gründliche Bestandsaufnahme über die Bedarfe aller Bereiche staatlichen Handelns und gesellschaftlich notwendiger Dienstleistungen in Zeiten demographischen Wandels, der Transformation und veränderter Bedürfnisse der Menschen. Dabei werden wir die Bürger und Bürgerinnen ebenso einbeziehen wie die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften.

 

Auch der öffentliche Dienst im demokratischen Staat braucht intern Demokratie. Deshalb werden wir das Personalvertretungsrecht in Bayern modernisieren, Weiterbildung gezielt ausbauen und den Staat als Arbeitgeber wieder zum Vorbild machen.

RGP20 Das bessere Bayern. Forderungen der Münchner SPD zur Landtagswahl 2023

31.03.2023

Der Freistaat Bayern hat mit seiner sozialdemokratisch geprägten Verfassung, seinen vielen gut ausgebildeten Arbeitnehmer*innen, seiner lebenswerten Landschaft und Umwelt und seiner wirtschaftlichen Stärke beste Voraussetzungen, um allen Menschen in Bayern ein gutes Leben zu bieten. Als SPD haben wir den Anspruch, diese Voraussetzungen ab 2023 auch in Regierungsverantwortung auf Landesebene in gute Gesetze für die Menschen umzusetzen.

Als Münchner SPD legen wir mit diesen Münchner Forderungen zur Landtagswahl 2023 aus unserer Sicht dar, wo und wie sozialdemokratische Politik für ein besseres Bayern sorgen wird. Wir wollen für Bayern bezahlbaren Wohnraum für alle und eine moderne und zeitgemäße Bildungspolitik, die Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern für alle ermöglicht. Wir stehen für eine Verkehrs- und Infrastrukturpolitik, die den ÖPNV in ganz Bayern zum Rückgrat der Fortbewegung macht – leistungsstark, effizient, klimaschützend und bezahlbar. In unserem Bayern sollen alle Menschen unabhängig ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Weltanschauung oder Religion, ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung gleichberechtigt und frei an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben dürfen. Eine SPD geführte Staatsregierung wird Bayerns Wirtschaft stärker machen, Respekt vor der Arbeit stärken und unseren Freistaat insgesamt solidarischer machen. Wir werden die Energiewende nicht wie die bisherige Staatsregierung liegen lassen, sondern kraftvoll und mutig vorangehen um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen und Verantwortung für Bayerns Zukunft zu übernehmen.
Wir sehen das Agieren der bayerischen Staatsregierung jedoch auch besonders gegenüber dem Bund und der eigenen Kommunen sehr kritisch. Bayern steht mit seinen von der CSU mit viel Gepolter durchgesetzten zahllosen Sonderwegen nicht besser da oder hat mehr für die Menschen im Freistaat herausgeholt – sondern oftmals sinnbefreite Klientelpolitik betrieben. Wir sind für eine Stärkung kommunaler Handlungsspielräume und der sozialen Daseinsvorsorge. Eine enge Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag und der gesamten Kommunalpolitik ist uns dabei besonders wichtig. Finanziell werden wir die Kommunen nach der harten Zeit der Pandemie und den zusätzlichen Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine stärken.
Eine gerechte und solidarische Gesellschaft für alle Menschen ist unser erklärtes Ziel. In München konnte die Sozialdemokratie die kommunale Politik sehr lange erfolgreich prägen. Oftmals sind wir an den Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten des Freistaats gescheitert. Die Landtagswahl ist die politische Möglichkeit Bayern besser zu machen. Wir wollen, dass alle Menschen in Bayern immer genau die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ob mit Dirndl oder Hijab, ob alt oder jung, ob Großfamilie oder Single, ob in Stadt oder Land: Unser Bayern ist für alle da. Wir stehen für ein besseres Bayern.
Bezahlbares Wohnen – bessere Wohnungspolitik für Bayern

Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist eine zentrale soziale Frage unserer Zeit. Was nützen eine hohe Beschäftigungsrate und höhere Löhne, wenn sie durch die Miete wieder aufgebraucht und Haushalte in Armut gedrängt werden?

 

• erhalten und bauen wir bezahlbaren Wohnraum, stärken die Rechte der Kommunen und beenden Zweckentfremdung,
• beenden wir Bodenspekulation und nutzen staatliche Flächen besser
• belohnen wir Nachhaltigkeit bei Bau und Bewirtschaftung von Wohnbauten und halten Mehrkosten von den Mieter*innen fern und bevorzugen genossenschaftliche Wohnmodelle steuerlich und unterstützen Gemeinwohl orientierte Wohnraum-Initiativen

Bezahlbaren Wohnraum erhalten und bauen.

Nach der Bayerischen Verfassung hat jede*r Bewohner*in Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung des Baues bezahlbarer Wohnungen ist Aufgabe des Staates und der Kommunen.

Der Verkauf der 33 000 GBW-Wohnungen, davon circa 10 000 in München, ist ein wohnungspolitischer Skandal. Die Versprechungen von Ministerpräsident Söder zum Neubau von 10.000 Wohnungen durch die BayernHeim sind nicht eingelöst worden. Die BayernHeim hat bisher keine einzige Wohnung neu gebaut! Deshalb stellen wir die staatliche Wohnbaugesellschaft BayernHeim mit einer klaren Zielvorgabe auf: Sie wird neben den vor Ort in erster Linie tätigen kommunalen Wohnbaugesellschaften sowie eigenen Wohnbaugesellschaften der Landkreise tätig werden, so dass ihr Ziel der 10.000 bezahlbaren Wohnungen bis 2028 auch tatsächlich erreicht wird. Nach dem Vorbild des Münchner Azubiwerks sollen bezahlbare Wohnungen für Auszubildende auch außerhalb der Ballungszentren und ergänzend zu kommunalen Angeboten gesichert werden.

Wir werden Genehmigungsverfahren bezahlbarer Wohnungen beschleunigen.

Gerade im urbanen Raum möchten wir Abstandsflächen vereinheitlichen und reduzieren, um eine vertretbare Nachverdichtung auch zu ermöglichen. Den Bauaufsichtsbehörden geben wir im Einvernehmen mit den kommunalen Behörden die Freiheit, von einzelnen Bauvorschriften abzuweichen, solange mindestens 80% der zu errichtenden Wohneinheiten langfristig für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden und die Sicherheit und gesundes Wohnen für die Bewohner*innen gewährleistet ist. Barrierefreies Wohnen ist generell sicherzustellen. Wir fördern dauerhafte Nutzung von großen Wohnungen durch flexible Grundrisslösungen, z. B. durch die Teilung von Wohnungen, und unterstützen den Wohnungstausch, damit Wohnraum optimal genutzt wird

Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes war ein erster Aufschlag zu einer gerechteren Wohnpolitik. Wir setzen die zu seiner Umsetzung notwendigen Verordnungen im Gegensatz zur CSU mit dem Ziel bezahlbaren Wohnens um: Mehr Bestandswohnungen werden dann zu bezahlbaren Wohnungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen werden endlich verhindert. Unser Ziel ist die flächendeckende Ausweitung der Erhaltungssatzungsgebiete auf ganz München und darüber hinaus.

Wir weiten die Förderbindung von Sozialwohnungen bei allen Modellen übergreifend auf die maximal mögliche Länge aus. Zudem fördern wir einen Ankauf insbesondere von in absehbarer Zeit aus der Bindung fallenden Sozialwohnungen durch staatliche und kommunale Wohnbaugesellschaften. Ebenso fördern wir die Schaffung oder Verlängerung von Belegungsrechten. Der Freistaat Bayern wird die Kommunen bei der Unterbringung von Menschen ohne Bleibe künftig finanziell und strukturell besser unterstützen.

Wir erkennen an, dass dort, wo Wohnraum in öffentlicher Hand ist, Mietpreise deutlich geringer sind. Wir wollen verhindern, dass einige wenige mit hohen Mieten ihre privaten Renditen in die Höhe treiben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne wo immer sinnvoll und möglich zur Anwendung kommt.

Wir führen wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz ein und geben den Kommunen so die Befugnis zurück, die Behebung von Mängeln anzuordnen. Im Gesetz sollen zugunsten der Mieter*innen insbesondere die Mindestgröße der Wohnung, Anforderungen an die Ausstattung wie Belichtung, Belüftung, Energieversorgung, sanitäre Einrichtungen, Heizung sowie an die Instandhaltung auf Kosten und durch die Eigentümer*innen geregelt werden. Wir setzen uns weiter für einen bundesweiten Mietenstopp ein.

Wir verbessern die Wohnraumgesetze auf Landesebene. Ähnlich dem Vorbild des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes schaffen wir Rechtsgrundlagen zur Stärkung der Interessenvertretung und Schutz der Mieter*innen bei Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzung, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen.

Wir fördern die Einrichtung von Anlaufstelle für jedes Quartier, nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Sie sollen die Wohnsituation und -qualität in den Quartieren verbessern. Das gelingt dadurch, dass die Quartiersrät*innen öffentliche Beratungen durchführen, um die Belange der Nachbarschaft zu erfahren.

Die Stadt München geht bereits erfolgreich gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Jedoch fehlt teilweise die rechtliche Handhabe, hier braucht es eine Beweislastumkehr zugunsten der Kommunen sowie eine Auskunftspflicht. Zur Erleichterung der Nachverfolgung von Zweckentfremdung führen wir eine Registrierungs- und Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen ein. Behörden müssen die Räumung und Neuvermietung von betroffenen Wohnungen direkt bewirken können.

Wir führen eine Ebene verbindlicher Regionalplanung ein, die auf Grundlage der Mehrheitsbeschlüsse der Kommunen gemeinsam verbindliche Entwicklungsziele für die jeweilige Planungsregion festschreibt. Es braucht eine gute Landesplanung: Mehr öffentliche Daseinsvorsorge und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land können den Zuzugsdruck in die Städte reduzieren. Wir schaffen im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen eine Leitstelle Bezahlbares Wohnen, die die Kompetenzen zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum (Planung, Förderung, Umsetzung, Vernetzung) bündelt und ein Konzept erarbeitet, wie ein regionsübergreifende Zusammenarbeit für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbaren Wohnraum schnellstmöglich gelingt.

Bodenspekulation beenden, staatliche Flächen nutzen.

Denn die Gewinne einzelner aus Kapitalanlagen dürfen nicht zulasten der Allgemeinheit gehen. Die Bayerische Verfassung setzt der Bodenspekulation klare Grenzen. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage zur Anwendung von Artikel 161 Abs. 2, wonach Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Kapitalaufwand der*des Eigentümer*in entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Ein Bestandteil wird eine landesweit einheitliche Regelung entsprechend der erfolgreichen Münchner Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) sein.

Künftig gilt auch in Bayern das von der SPD erarbeitete bundesweite Grundsteuermodell, das höhere Mieten höher besteuert und insbesondere auch die Grundsteuer C gegen Spekulation mit unbebauten Grundstücken ermöglicht. Dies gelingt, indem wir die Öffnungsklausel der CSU und damit das bloße Flächenmodell nicht weiter anwenden. Die Grundsteuer wird als Eigentumssteuer künftig nicht mehr auf Mieter*innen umgelegt. Des Weiteren prüfen wir die Einführung einer landesweiten Mietensteuer in Form einer Abgabe auch in Bayern. Je höher die Miete, desto höher die Steuer.

Der Freistaat Bayern hat in München viele Grundstücke. Leider stehen die meisten davon leer oder sollen sogar verkauft werden. Wir verbessern das staatliche Liegenschaftsmanagement umgehend. Staatliche Grundstücke stehen der Gesellschaft zur Verfügung und werden deswegen künftig nicht mehr verkauft. Die Vergabe von Erbbaurechten bleibt möglich. Grundstücke des Freistaats können vergünstigt an Kommunen weitergegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass diese die Immobilie nicht verkaufen und die geplante Nutzung dem Allgemeinwohl dient. Grundstücke werden vergünstigt auch an Wohnungsbaugenossenschaften als private Akteurinnen, die keiner Wohnungsbindung unterliegen, vergeben – aber nur im Erbbaurecht.

Umfassender Leerstand in München bei staatlichen Immobilien ist nicht länger hinzunehmen. Immobilien im Eingriffsbereich des Freistaats Bayern dürfen nicht länger als 6 Monate leer stehen. Für alle Immobilien, die voraussichtlich länger als 3 Monate leer stehen, soll eine Zwischennutzung insbesondere für soziale oder kulturelle Nutzungen geprüft werden. Bei Objekten mit Mängeln soll der für eine weitere Nutzung erforderliche bauliche Zustand schnellstmöglich hergestellt werden. Die Leerstandsquote soll nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München erfasst und jährlich in einem Leerstandsbericht veröffentlicht werden. Alle Flächen des Freistaats werden systematisch in einem Flächenkataster erfasst, einschließlich der Immobilien von Beteiligungs- und Tochterunternehmen des Freistaats Bayern wie der IMBY, BayernHeim, StadiBau, Studentenwerk etc. Dabei werden insbesondere Lage, Fläche, aktuelle Nutzung und Eignung für eine soziale Wohnraumversorgung angegeben. Auch Wohnungsbau auf schwierigen Grundstücken wie Parkplätzen oder Möglichkeiten einer gemischten Nutzung von Wohnen und Gewerbe werden dabei geprüft. Wir schaffen ein vernünftiges Konzept für die Studentenstadt Freimann und dafür, wie es mit den sanierungsbedürftigen Wohnheimen weitergehen soll. Hier darf es keinen Leerstand geben, sondern es muss sichergestellt werden, dass die Wohnheimplätze künftig gepflegt, zeitgemäß saniert und bewohnt sind. Der Freistaat muss das Studentenwerk mit den dafür benötigten Finanzmitteln ausstatten.

Bezahlbarkeit und Klimaschutz beim Wohnen
Da der Gebäudebestand viele Rohstoffe langfristig verbraucht sind Umweltaspekte gerade beim Wohnungsbau wichtig. Unser Ziel ist, klimafreundliches Wohnen und bezahlbares Wohnen miteinander in Einklang zu bringen. Dies erreichen wir in erster Linie durch eine klimafreundliche Energieversorgung, die durch energieeffiziente Gebäudedämmung ergänzt wird. Wir lassen nicht zu, dass ökologische und soziale Aspekte gegeneinander ausgespielt werden. Die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen dürfen bei Mietwohnungen nicht auf Mieter*innen umgelegt werden. Wir fordern, einen Artikel in die Bayerische Bauordnung aufzunehmen, der die Genehmigung von Neubauten davon abhängig macht, dass die Dachfläche entweder begrünt oder mit einer Solaranlage ausgestattet wird. Dabei hat die Baubehörde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dachflächen mit Begrünung und mit Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.

Gute Bildung und Kultur für alle – bessere Bildungs- und Kulturpolitik für Bayern

Das Elternhaus hat in Bayern einen erheblichen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft erfordern die beste Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Gleiche Chancen müssen bereits in der frühkindlichen und vorschulischen Bildung beginnen, weswegen wir uns für qualitativ hochwertige, flächendeckende und kostenfreie Kitas für alle stark machen. Hierzu gehört auch, den Erzieher*innenberuf immer attraktiver zu gestalten und auch die Ausbildung über Modelle wie Optiprax für Menschen jeder Herkunft und jeden Alters interessant zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind mindestens ein Kindergartenjahr absolviert.
Das gegliederte Schulsystem und die frühe Selektion von Schüler*innen in Bayern tragen dazu bei, dass Bildungserfolg und damit Lebenschancen früh vorgezeichnet sind. Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten wirkt dem nur im geringen Maß entgegen. Ein erster und wirksamer Schritt für mehr Chancengerechtigkeit ist eine Verlängerung des gemeinsamen Lernens bis zur 6. Klasse. Zunehmender Leistungsdruck führt bereits bei Grundschulkindern verstärkt zu psychosozialen Belastungen. Deswegen wird im Zusammenhang mit einer verlängerten Grundschulzeit die Benotung erst ab der 4. Klasse eingeführt, um mehr echte Lernzeit zu schaffen. Das „Grundschulabitur“ ersetzen wir durch individuellere Bewertungen.

Daneben wollen wir Konzepte von Gemeinschaftsschule mit Hilfe von Modellschulen in verschiedenen Regionen umsetzen. Eine umfangreiche Evaluierung der Praxis soll die Chancen und Möglichkeiten von Gemeinschaftsschulen herausstellen. Perspektivisch ist das gemeinsame Lernen über die gesamte Schulzeit hinweg das erklärte sozialdemokratische Ziel.

Wichtig ist uns beim gemeinsamen Lernen die individuelle Förderung der Talente und Möglichkeiten aller Kinder und Jugendlichen. Dafür ist es notwendig die Klassengröße auf 25 Schüler*innen zu begrenzen und die Anzahl der Teamteachingstunden zu erhöhen.
Über den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz an Grundschulen ab 2026/2027, sorgen wir für einen schnellen und flächendeckende Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten. Die Bedarfe der Kommunen als Sachaufwandsträgerinnen werden hierbei in größerem Maße als bisher beachtet. Sie bekommen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung, werden aber durch einheitliche Grundregelungen unterstützt. Die Finanzausgleichsgesetzgebung passen wir den realen Bedarfen an. Der kooperative Ganztag steht für uns im Fokus.

Wir wollen eine bessere Gesundheitsförderung in der Schule. Hierzu fordern wir mehr Sportunterricht und mehr freie Sportzeiten, Gesundheitsfürsorge als Schulfach und die Etablierung von Schul-Pflegefachkräfte.

Um regionale und sozioökonomische Benachteiligungen von Schüler*innen auszugleichen, führen wir die bedarfsorientierte Budgetierung nach Münchner Vorbild von Schulen landesweit ein. Finanzielle Mittel sollen gezielt an Schulen mit einem erhöhten Anteil sozial benachteiligter Schüler*innen und an Schulen in strukturschwachen Regionen gehen. Für die Herausforderungen der Zukunft brauchen wir ein Lernen für die Zukunft. Dafür müssen Lehrpläne in allen Schulformen und allen Fächern überarbeitet werden. In den Lehrplänen soll sich besonders eine Bildung für nachhaltige Entwicklung widerspiegeln. Zudem sollen Unterrichtsinhalte an der Lebenswelt unterschiedlicher sozialer Milieus anknüpfen und verschiedene Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen wertschätzen.

Im Sinne einer demokratischen Schulfamilie stärken wir die Schüler*innenmitverantwortung auf allen Ebenen der Entscheidungsprozesse.

Bayern muss die UN-Behindertenkonvention ernst nehmen und Inklusion an allen Schularten weiter ausbauen. Echte Inklusion gelingt nur dann, wenn die Bedürfnisse von Lehrkräften und Schüler*innen gleichermaßen berücksichtigt werden. Barrierefreie Gebäude sind für uns selbstverständlich. Darüber hinaus müssen auch barrierefreie Lehr- und Lernmittel und multiprofessionelle Teams zur Unterstützung an allen Schulen zur Verfügung stehen. Bei der Umsetzung des Ganztags legen wir einen besonderen Fokus auf die Bedarfe derjenigen Schüler*innen, die zusätzliche Förderung benötigen.

Einen besonderen Fokus setzen wir auf die zukünftige Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte. Der hohe Lehrkräftemangel an allen Schularten erfordert eine dringende Reform der Lehrer*innenbildung an den Universitäten. Wir wollen junge, motivierte Menschen durch attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen als Lehrkräfte gewinnen. Dafür werden wir ein Modell der flexiblen Lehrer*innenbildung umsetzen. Dabei müssen sich Studierende erst im Laufe des Studiums für eine Schulart entscheiden. Theorie und Praxis sollen bereits während des Studiums eng verknüpft sein und alle Lehrämter schließen das Studium mit einem Master ab, wobei für alle Lehrämter zukünftig A13 als Einstiegsstufe gesetzt wird.

Die Bildung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ist der Beruflichen Bildung gleichzustellen. Das berufliche Schulwesen bedarf der staatlichen Förderung und Anerkennung, weil ein großer Anteil jungen Menschen diesen Bildungssektor durchläuft und dessen Absolvent*innen ein wichtiger Grundpfeiler unserer Gesellschaft sind. Wir wollen frühe Brüche in der Bildungsgeschichte verhindern und setzen auf Eingangs- und Vorklassenmodelle für die Fach- und Berufsoberschulen. Wir stärken die berufliche Bildung und zeigen bereits in der Grundschule Wege zu einer erfolgreichen Bildungsbiografie ohne Studium auf.

Wir setzen die Integration neu zugewanderter junger Menschen in allen Bildungseinrichtungen erfolgreich um. Dazu ändern wir grundlegend die Bedingungen für diese Kinder und Jugendlichen. Die bisherige Praxis der automatischen Zuordnung zu den Deutschklassen der Mittelschulen ist institutionelle Diskriminierung. Die bisherige Schulerfahrung muss auch bei Geflüchteten bei der Entscheidung über die weitere Schullaufbahn berücksichtigt werden. Die Integration in das bayerische Bildungssystem fördern wir zum Beispiel über den Ausbau von internationalen Klassen. Das über zehn Jahre sehr erfolgreiche, vom Bund nun nicht weitergeführte, Programm der Sprach-Kitas werden wir auf Bayern angepasst hier einführen. Unser Leitsatz ist es, jedes Kind nach seinen Begabungen und Interessen zu fördern und individuelle Bildungswege auch für Geflüchtete zu ermöglichen sowie unseren jungen Menschen in Bayern passgenaue Bildungswege zu eröffnen. Mit Einrichtung des zentralen und systematischen Bildungsclearings soll gewährleistet werden, dass im Übergang keine herkunftsbedingten Unterschiede entstehen und sich in der Folge verfestigen. Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht ersetzen wir durch gemeinsame Religionskunde, Ethik und Philosophie für alle. Konfessionelle Stunden können als Wahlfächer angeboten werden.

Digitalisierung betrifft alle Bereiche des Bildungswesens. Die Coronapandemie hat die Schwächen der bayerischen Schulpolitik offenbart. Wir unterstützen Lehrkräfte beim Erwerb digitaler Kompetenzen und garantieren eine hohe Verfügbarkeit, Stabilität und Sicherheit der staatlichen Plattformen. Der Abruf durch die Schüler*innen muss unabhängig vom ökonomischen Status möglich sein. Digitale Lehrmittelfreiheit schließt auch entsprechende Endgeräte mit ein. Wir sorgen für eine passgenaue digitale Infrastruktur in allen öffentlichen Bildungseinrichtungen. Wir bilden Menschen für eine Zukunft aus, in der Digitalisierung, Automatisierung, Algorithmen und maschinelles Lernen eine große Rolle spielen werden. Dazu gehören Grundkenntnisse der Programmiersprachen und Funktionsweise von Algorithmen sowie die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des eigenen Umgangs mit digitalen Endgeräten und Anwendungen, sowie eine Sensibilisierung für Privatsphäre und Datenschutz sowie ein hohes Maß an Medienkompetenz.

Das duale Ausbildungssystem ist international ohne Beispiel. Menschen in praktischen Berufen ermöglichen die Transformation der Gesellschaft und sichern unseren Wohlstand. Wir wollen den Zugang zur Ausbildung attraktiver gestalten und Hürden senken. Die Berufliche Bildung ist der Bildung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen gleichzustellen. Das berufliche Schulwesen bedarf einer viel stärkeren staatlichen Förderung und Anerkennung, weil ein großer Anteil der jungen Menschen diesen Bildungssektor durchläuft und dessen Absolvent*innen wichtige Grundpfeiler unserer Gesellschaft sind. Wir wollen deshalb bereits in der Grundschule Wege zu einer erfolgreichen Bildungsbiografie ohne Studium aufzeigen, um die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung zu unterstreichen. Auch im Unterricht der Sekundarstufe soll in allen Schularten praktisches Arbeiten vermittelt werden. Dies soll eine Karriere in Handwerk, Facharbeit oder anderen Ausbildungsberufen erfahrbar machen. Dadurch wird außerdem der gesellschaftliche Respekt vor diesen Berufen ausgedrückt. Gerade Schüler*innen im Gymnasium lernen so auch die Arbeits- und Lebenswelt jenseits eines Hochschulstudiums kennen.

Das Angebot der Berufsschulen muss zeitgemäß und exzellent sein. An Berufsschulen sollen mehr Kurse zum Erwerb der jeweiligen Fachsprache angeboten werden. Dies ermöglicht den Berufsschüler*innen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache eine faire Chance, die Fachbegriffe korrekt einzusetzen. Die Bayerncloud und VisaVID sind nach der aktuellen Home-Schooling-Erprobung nicht geeignet, die erforderliche Funktionalität und Stabilität bereitzustellen. Der Freistaat soll den Berufsschulen daher eine geeignete Software zur Verfügung stellen und gemäß seinem Auftrag die entstehenden Kosten tragen. In den bayerischen Berufsschulen der Zukunft kommt der Schulsozialarbeit eine unterstützende und fördernde Rolle zu. Sie muss wegen ihrer hohen Bedeutung und Wirksamkeit ein fester Bestandteil der Schulfamilie sein, um Chancengerechtigkeit durch umfassende Begleitung zu sichern. Die hohen pädagogischen und fachlichen Anforderungen an Berufsschullehrer*innen müssen angemessen bezahlt werden. Um weiterhin attraktiv für Quereinsteiger*innen zu sein, muss deren einschlägige Berufs- und Ausbildungserfahrung voll in der tariflichen Einstufung angerechnet werden. Ziel muss es sein, die Gleichwertigkeit der Schulzweige durch dieselbe Einwertung und Bezahlung der Lehrkräfte sicherzustellen. Das Unwesen der Zeitverträge mit der Pflicht, sich zu Beginn jeden neuen Schuljahres erneut bewerben zu müssen, ist sofort zu beenden. Diese Praxis ist Ausdruck von Missachtung gegenüber den Praktikern, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit sich der unverzichtbaren Aufgabe stellen, ihr Wissen an die Schülerinnen und Schüler weiterzugeben und so für eine Ausbildung und einen praktischen Beruf zu werben.

Zu einer gerechten Berufsschule gehören auch faire Prüfungsbedingungen. Um zu vermeiden, dass wiederholt nicht bestandene Prüfungen zu einer Wiederholung der kompletten Ausbildung führen, sollen fachbezogene Nachprüfungen oder ein viertes Lehrjahr möglich sein. Für Berufsschüler*innen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache oder kognitiven Einschränkungen sollen eine längerer Bearbeitungszeit für die Prüfung vorgesehen werden. Die Prüfungen sollen auf Fachinhalte abstellen und dies nicht mit der Sprachkompetenz vermischen. Bereits bestehende einschlägige Kompetenzen aus praktischer Erfahrung oder Ausbildungen in einem anderen Land müssen anerkannt und nicht erneut geprüft werden.

Der 3. Bildungsweg – vom Beruf zum Studium – muss viel stärker gefördert und damit die Durchlässigkeit u.a. zwischen Handwerk und Hochschulen deutlich erhöht werden.

Das Studium muss gebührenfrei bleiben; das gilt auch für ausländische Studierende. Die Hochschulen müssen bei der Gestaltung von Studiengängen die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern berücksichtigen und eine flexiblere Studienplanung ermöglicht werden. Ebenso setzen wir uns für barrierefreie Hochschulgebäude, Wohnheimplätze und für barrierefreie Prüfungen ein, die an die Bedürfnisse der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten angepasst werden. Zudem werden wir die dringend nötige Sanierung der Gebäude der staatlichen Hochschulen schnellstmöglich umsetzen. Wir werden die Praxis der extrem kurzfristigen Verträge im akademischen Mittelbau an bayrischen Hochschulen beenden, damit Nachwuchswissenschaftler*innen mehr Sicherheit in ihrer Lebensplanung haben und sich stärker auf ihre Forschung konzentrieren können.

Bildung ist ein Menschenrecht. Die Möglichkeiten der Weiterbildung, des Erwerbs neuer Fachkenntnisse, der Umschulung und des Besuchs späterer, berufsbegleitender Bildungsangebote und Studiengänge müssen strukturell verbessert werden. Wir werden die Erwachsenenbildung auf die persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse von Lernenden abstimmen. Wir sind überzeugt, dass verbesserte Möglichkeiten lebenslangen Lernens die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe unterstützen und uns als Gesellschaft insgesamt stärken.

Kultur und Kunst sind essentiell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die kritische Reflexion von Krisen und die Entwicklung kreativer Potentiale der Einzelnen.

Gerade Großstädte wie München müssen die zunehmende Diversität der Gesellschaft auch in ihren Kulturinstitutionen und ihrer Kulturförderung spiegeln. Wir wollen darum kulturelle Teilhabe für alle gesellschaftlichen Gruppen und Generationen ermöglichen, möglichst niederschwellige, partizipative Kulturangebote schaffen und die Möglichkeiten kultureller und künstlerischer Bildung gezielt ausbauen. Kultur darf kein exklusives Luxusgut, sondern muss für alle zugänglich sein.

Bayern besitzt Museen, Theater, Orchester und Opernhäuser von Weltrang. Diese müssen weiterhin auskömmlich finanziert werden und die Möglichkeit haben, sich konzeptuell weiterzuentwickeln und neuem Publikum zu öffnen.
Ebenso wichtig sind die zahlreichen mittleren und kleineren Kulturinstitutionen im ganzen Land und die freien Künstler*innen sowie freien Gruppen, die für die Identität und Lebendigkeit von Regionen, Städten und Gemeinden elementare Arbeit leisten. Wir wollen darum die freie Kulturszene weiter stärken, bayernweit Förderprogramme ausbauen und bezahlbare Arbeits- und Produktionsräume für Künstler*innen schaffen. Alle Regionen müssen vom kulturpolitischen Engagement des Freistaats profitieren.
Aus ganz Bayern müssen Anträge beim Bayerischen Kulturfonds möglich sein. Wir werden eine bayerische Kulturstiftung einrichten, die gezielt progressive Förderprogramme initiiert und ländliche Regionen mit urbanen Zentren vernetzt. Der Freistaat muss die Beteiligung an Bundes- und Europaprogrammen besser fördern und die Kommunen bei ihrem kulturpolitischen Engagement weit besser unterstützen. Kultureinrichtungen und Kulturschaffende wurden von den Beschränkungen während der Corona-Pandemie unmittelbar und massiv getroffen. Wir müssen die Relevanz von Kunst und Kultur viel stärker anerkennen und für derartige Krisen weit bessere staatliche Vorsorge treffen.
So kam es wiederholt zu massiven Einschränkungen und Absagen von kulturellen Veranstaltungen. Die Publikumsauslastung ist auch nach Auslaufen der Maßnahmen teilweise niedrig geblieben. Daher wollen wir die Sichtbarkeit der Kultureinrichtungen stärken und die staatlichen Hilfsprogramme verlängern, um eine längerfristige Erholung des Kulturbetriebs zu gewährleisten.

Außerdem muss der Freistaat Kulturinstitutionen in Krisen gerecht und verhältnismäßig zu anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft behandeln. Kultur ist systemrelevant.

Wir werden die Einzelnen besser absichern und gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern die Künstlersozialkasse reformieren. Künstler*innen müssen besser von ihrer Arbeit leben und auch vorsorgen können; wir treten für auskömmliche Mindesthonorare („art but fair“) bei Projektförderungen und faire Gehälter auch in bezuschussten Kulturbetrieben ein, die sich am Lohnniveau und den Lebenshaltungskosten sowie der Inflation orientieren. Dies gilt insbesondere für Ballungsräume wie München. Auch bei Absagen und Ausfall von kulturellen Veranstaltungen müssen Künstler*innen und Institutionen eine bessere Unterstützung erhalten.

Projektförderungen müssen durch gezielte Verstetigungen auch längerfristig Planbarkeit für künstlerische Karrieren schaffen. Wir müssen das große Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft besser nützen und neue Konzepte einer spezifischen Kulturwirtschaftsförderung ausbauen. Die bayerische Kulturpolitik muss Institutionen und Gruppen weit stärker fördern, die im Kulturbereich für Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität arbeiten. Bayern braucht ebenso Förderprogramme für die Digitalisierung im Kulturbereich, für Internationalisierung und für neue Wege sowie nachhaltige Projekte in der Erinnerungskultur, der Gedenkstätten- und lokalen Geschichtsarbeit.

Bayern ist ein Kulturstaat – wir werden diese Kultur in allen ihren Facetten stärken und endlich für alle zugänglich machen.

Mobilität für alle – bessere Verkehrspolitik für Bayern

Für uns ist Mobilität im ganzen Freistaat die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Entwicklung und persönliche Freiheit. Wir stehen für mehr sozialgerechte Mobilität und bezahlbares, nachhaltiges Vorankommen. Wir übernehmen Verantwortung für künftige Generationen und investieren in die Zukunft. Der Ausbau der nachhaltigen Mobilität erhöht die Lebensqualität auf dem Land und in der Stadt, leistet einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der Pariser Klimaziele, verringert den Flächenverbrauch, fördert die Gesundheit der Bevölkerung und reduziert die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Menschen (Vision Zero).

Wir geben diese Mobilitätsgarantie – für ein besseres Bayern!

Der Verkehr der Zukunft ist komfortabel und gut getaktet: Mit einer gut ausgebauten Infrastruktur und der Vernetzung der Mobilitätsformen legen wir hierfür die Grundlage. Auch in der Mobilität werden wir Ballungszentren und ländliche Räume bedarfsgerecht fördern und den öffentlichen Nahverkehr ausbauen. Auch auf dem Land soll man ohne Auto mobil sein können. Im Folgenden zeigen wir auf, wie Mobilität gestaltet werden sollte. Unsere Schwerpunkte sind a) öffentlicher Nahverkehr, b) Rad- und Fußverkehr, c) Autoverkehr und d) Güterverkehr. 

a) Öffentlicher Verkehr

Wir brauchen landesweit einen massiven Ausbau des ÖPNV. Langfristiges Ziel ist der kostenlose öffentliche Personennahverkehr für alle in ganz Bayern. Wir führen im ersten Schritt das kostenlose Ticket für Menschen mit weniger Geld ein, etwa für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, Senior*innen. Die Kosten dafür übernimmt unter unserer Regierung der Freistaat und macht damit endlich vollmundige nicht eingehaltene Versprechen wahr. Für die konkrete Finanzierung führen wir ein solidarisches Bürger*innenticket ein. Statt den ÖPNV nutzungsabhängig zu finanzieren, wollen wir eine Beteiligung an den Kosten durch Unternehmen und private Haushalte mit hohen Einkommen. Im Gegenzug werden die Kosten für die Tickets reduziert bzw. komplett abgeschafft. So gelingt die sozial gerechte Finanzierung von klimaschützenden Maßnahmen.

Wir werden die ÖPNV-Förderung so ausgestalten und mit Finanzmitteln ausstatten, dass überall in Bayern ein verlässlicher, attraktiver öffentlicher Nahverkehr angeboten wird: Im städtischen Raum finden Bürgerinnen und Bürger dann rund um die Uhr innerhalb von 10 Minuten ein öffentliches Verkehrsangebot. Eine enge Zusammenarbeit öffentlicher und privater Verkehrsunternehmen mit den Kommunen, höhere Finanzierungen durch den Freistaat und interkommunale Linien sind dafür die Basis.

Im ländlichen Raum wollen wir tagsüber eine mindestens stündliche Bedienung jeder Haltestelle sicherstellen, sei es durch Linienverkehr oder durch Rufbusse und andere, am Bedarf der Menschen ausgerichtete Dienste, oder in einer Kombination aus beidem. Der ÖPNV Bayerns soll 100 Prozent lokal emissionsfrei sein und sich vollständig aus regenerativen Energien speisen.

Bayern braucht dafür einen schnellen Ausbau der Schieneninfrastruktur. Höhere Investitionen, ein Sonderprogramm von Freistaat und Bund und die Reaktivierung stillgelegter Eisenbahninfrastruktur sowie Haltestellen sollen mehr Verkehr auf die Schiene bringen. Damit Nah- und Fernverkehr auf der Schiene für alle Bürger*innen erreichbar wird, wollen wir uns für mehr Direktverbindungen einsetzen und Betreibern und Kommunen finanzielle Anreize bieten, um Bahnhöfe bürgerfreundlich und barrierefrei auszubauen. Ein besonderes Augenmerk werden wir dabei auf den Fernbahnanschluss des Flughafens München legen und diesen energisch vorantreiben. So tragen wir zur Verringerung von Kurzstreckenflügen bei. Um die Schiene zu stärken, fordern wir, dass 70 Prozent des bayerischen Schienennetzes bis 2025 elektrifiziert werden.

Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes müssen auf Bundesebene deutlich über das bisher geplante Maß hinaus erhöht werden. Zentral ist hier auch die Überarbeitung der standardisierten Bewertung, die bei der Prüfung der Förderfähigkeit von ÖPNV-Projekten derzeit zum Einsatz kommt. Bayern wird hier unter unserer Regierung Vorreiter sein.

Die Projekte, die wir in München im ÖPNV angestoßen haben (dichtere Takte, längere Fahrzeuge, zusätzliche Verbindungen und Tangenten mit Tram und Bus) benötigen teils finanzielle Unterstützung jenseits der Münchner Stadtgrenzen. Der Freistaat wird sich hier massiv beteiligen und dies auch in den anderen bayerischen Städten entsprechend fördern.

Eine SPD-geführte Staatsregierung wird einen Zukunftsplan für die S-Bahn entwerfen, da hier die Versäumnisse der CSU riesig sind. Im engen Kontakt mit dem Landkreis München und den anliegenden Gemeinden werden wir ein Konzept entwickeln, welches sowohl die Sicherheit als auch den Fahrkomfort der S-Bahnlinien verbessert. Ein fahrgastfreundlicher Umstieg von S- zu U-Bahn, z.B. in Neuperlach Süd, muss ohne Gleiswechsel möglich sein. Wir fordern den zweigleisigen Ausbau aller S-Bahn-Außenäste. Die Attraktivität der S-Bahn hängt entscheidend von der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit ab- und diese ist massiv ausbaufähig. Deshalb wollen wir für die S-Bahn mindestens einen 10-Minuten-Takt im gesamten MVV-Gebiet. Wir fordern einen S-Bahn-Ring rund um München. Wir halten am Bahntunnel für den Zulauf zum Brennerbasistunnel zwischen Zamdorf und Johanneskirchen fest und fordern bei zusätzlichen Neu- und Ausbauten weitere Tunnel. Die Planungen für die Truderinger und Daglfinger Kurve und Spange müssen gemäß den Vorstellungen der örtlichen Bürgerinitiative überarbeitet werden. Unsere Staatsregierung wird noch vor Ende des Planfeststellungsverfahrens zu einem runden Tisch mit allen Beteiligten laden.

b)    Rad- und Fußverkehr

Wir werden in ganz Bayern, in Stadt und Land, den Radverkehr massiv fördern. Wir legen damit die Grundlage, den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen in Bayern bis 2030 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen und das Fahrrad als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu stärken. Das Wichtigste dabei ist der schnelle Ausbau von intelligent geplanten, bequemen und sicheren Fahrradstraßen und -wegen. Wir setzen auch auf den zügigen und flächendeckenden Ausbau von Radschnellwegen. Dabei sind wir Teil des „Bündnis Radentscheid Bayern“.

Wir werden gute, witterungs- und diebstahlsichere und vor allem ausreichende Abstellmöglichkeiten für Räder vor allem an Bahnhöfen und Knotenpunkten schaffen. Wir werden entsprechend ein Landesförderprogramm auflegen, dass flächendeckend und mit dem öffentlichen Verkehr verknüpfte Leihsysteme für Fahrräder, E-Räder und Lastenfahrräder schafft.

Wir denken Mobilität in Bayern auch aus Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger. Wir setzen uns dafür ein, dass ihre Interessen als ungeschützte und langsame Verkehrsteilnehmende nicht länger anderen Verkehrsarten untergeordnet werden. Zufußgehen ist gesund, sozial, kostengünstig, flächeneffizient und klimaneutral. Unser Ziel: Alle Menschen können sich in Städten und Gemeinden barrierefrei und sicher zu Fuß oder im Rollstuhl bewegen. Der Freistaat hat hier enormen Aufholbedarf und die Ziele der Kampagne Bayern barrierefrei nicht erfüllt – das werden wir ändern. Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass alle S-Bahnstationen, auch im Außenbereich, barrierefrei mit Rolltreppen oder Aufzügen versehen werden.

 

c) Automobilität

Bayern hat starke Autobauer und zahlreiche Zulieferfirmen. Deswegen haben wir eine industriepolitische und verkehrspolitische Vorbildfunktion und wollen diese endlich wahrnehmen. Wir gestalten den notwendigen Wandel der bayerischen Automobilindustrie hin zu weniger Emissionen und nachhaltiger Mobilität. Bayern soll im Autoverkehr auf emissionsfreie Mobilität setzen. Dazu muss auch Elektromobilität über die gesamte Wertschöpfungskette (Automobilhersteller, Zulieferer, Dienstleister, Energiewirtschaft, Handel und Entsorgung) sozial- und umweltverträglich sein.

Unsere Staatsstraßen müssen sicher befahrbar bleiben und sinnvoll saniert werden. Derzeit sind bayernweit mehr als ein Drittel der Straßen sanierungsbedürftig, in manchen Regionen sogar 43 Prozent. Um diesen Missstand zu beheben, wollen wir die staatlichen Bauämter mit mehr Personal ausstatten und die Versäumnisse der bisherigen Staatsregierung nachholen. Jede Straßen- und Brückenbaumaßnahme soll auch die Nutzung für alle weiteren Verkehre dort verbessern, zum Beispiel durch Radwege, Gehsteige und Parkzonen.

Wir setzen uns für ein Tempolimit von 130 km/h auf der Autobahn ein und prüfen, ob Verkehr mit weniger Regelgeschwindigkeit generell sicherer und angenehmer für alle sein kann. Wir streben eine generelle Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h außer- und 30 km/h innerorts als Regelgeschwindigkeit an. Wir werden zudem die Kontrollen der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen verstärken.

Autofreie Innenstädte und Straßen unterstützen wir durch finanzielle Landesförderung bei der Umgestaltung – das bringt mehr Lebensqualität und mehr Umsatz für den Einzelhandel vor Ort in Städten und Gemeinden. Neue größere Siedlungen sollen autoarm geplant werden, dafür mit Mobilitätsstationen, einer hohen Nutzungsmischung, kurzen und attraktiven Fuß- und Radwegen und einer guten Nahversorgung sowie einer attraktiven Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

Wir fördern Maßnahmen, die eine gemeinsame Nutzung von privaten Pkws mit mehreren Personen erreichen, auch durch betriebliche Mobilitätsangebote von Unternehmen für deren Mitarbeiter*innen. Die landesrechtlichen Vorgaben für Parkgebühren sollen in Zukunft stärker zum Ausdruck bringen, wie kostbar der öffentliche Raum ist.

d)    Güter

Wir werden für die Verlagerung von Gütern soweit möglich auf die Schiene vorantreiben. Mehr Kapazitäten im Schienengüterverkehr werden wir mit mehr Verladestationen, wo nötig teils längeren Ausweichgleisen, verstärktem Kombiverkehr und mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung durch verbesserten Lärm- und Erschütterungsschutz erreichen. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns für eine schnellstmögliche und bestmögliche Realisierung des Güterzulaufverkehrs zum Brennerbasistunnels aus. Wir setzen uns dabei für maximalen Emissionsschutz ein. Die Münchnerinnen und Münchner dürfen beim Ausbau der Bahntrasse zum Brennerbasistunnel nicht benachteiligt werden. Die Emissionsschutzziele, die zu Recht zu Umplanungen anderswo geführt haben, müssen auch für München gelten. Eine echte Bürgerbeteiligung ist hierbei zwingend nötig. Mit einer Potenzialstudie und Zuschüssen werden wir Unternehmen dabei unterstützen, mehr Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Für überregionale Güterverkehre müssen auch weiträumige Umleitungsrouten ausgebaut werden, die die Schienenstrecken in den Räumen München und Augsburg entlasten und dadurch hier mehr Kapazität für den Ausbau von Fern- und Nahverkehr schaffen.

Frauen verdienen alles – Gleichstellung endlich umsetzen

Echte Gleichstellung von Frauen und Männern ist Kern sozialdemokratischer Politik. Sie ist in allen gesellschaftlichen Feldern eine dringende Notwendigkeit und leider nach wie vor nicht verwirklicht. Gerade in Bayern ist es wichtig, die durch die Pandemie verstärkten traditionellen Rollenbilder zu überwinden.

Wir brauchen gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Karrierechancen für Frauen. In der Arbeitswelt werden Frauen bei Gehalt und Karriere benachteiligt. Frauen verdienen in Bayern etwa 22 Prozent weniger als Männer. Ihr Anteil im Niedriglohnsektor und in Minijobs ist überproportional, sie arbeiten in schlechter bezahlten Branchen. Dies wollen wir ändern, wertvolle Arbeit wie Pflege und Erziehung besser bezahlen und die Lohnlücke schließen. Die auf Bundesebene beschlossenen 12 Euro Mindestlohn sind hier ein erster Schritt, gleiches gilt für die Quote in Führungspositionen.

Die Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs sehen wir dagegen sehr kritisch und teilen die Befürchtung, dass vor allem Frauen verstärkt in die Teilzeitfalle geraten und keine Sozialversicherungsansprüche erwerben. Arbeitgeber*innen müssen in Zukunft die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, auch um der Altersarmut bei Frauen vorzubeugen. Minijobs stellen wir insgesamt auf den Prüfstand.

Der Öffentliche Dienst hat Vorbildfunktion: Wir werden Führungspositionen, Vorstände und Aufsichtsräte der landeseigenen Betriebe paritätisch besetzen. Für die Kommunen werden wir dies ebenfalls soweit möglich auf den Weg bringen.

An den Hochschulen streben wir einen Frauenanteil von 50 Prozent der Professuren an. Mit einer Verankerung von Zielquoten bei Promotionen und Habilitationen werden wir den Frauenanteil in diesem Bereich deutlich erhöhen. In Schule und Hochschule wollen wir Frauen für den MINT-Bereich gewinnen. Darüber hinaus muss der Digital Gender Gap aufgelöst werden, Frauen sollen in der Digitalisierung verstärkt Fuß fassen und die Möglichkeiten der Digitalisierung mehr nutzen.

Für Familie braucht man Zeit – Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist überfällig. Gerade in Zeiten der Pandemie haben wir gesehen, dass sich alte Rollenbilder wieder festigen: Meist waren es die Frauen, die noch mehr unbezahlte Sorgearbeit (Betreuung, Beschulung) übernommen und ihre Arbeitszeit reduziert haben. Wir werden auf Landesebene alle Voraussetzungen für eine gleichere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern schaffen. Wir unterstützen Familien gezielt dabei, nach der Geburt eines Kindes oder im Falle von pflegebedürftigen Angehörigen gerecht die Sorgearbeit zu verteilen und gleichzeitig beruflich Erfüllung zu finden. Hierfür schaffen wir einen anlassbezogenen Care-Bonus, der in voller Höhe ausgezahlt wird, wenn beide Elternteile Arbeitszeit reduzieren.  Wir ermöglichen 30 Stunden Regelarbeitszeit und schaffen die Voraussetzungen für flexiblere Arbeitszeitmodelle. Homeoffice, flexible Arbeitszeitmodelle und Führungspositionen in Teilzeit müssen in den Betrieben und Unternehmen und auch im Öffentlichen Dienst zur Regel werden.

Gesellschaftlich verankerten Sexismus wollen wir aufbrechen und durch landesweite Aktionen die Auseinandersetzung mit Sexismus, wie er wirkt und zu was er führen kann, anregen, um ihn Schritt für Schritt überwinden zu können. Der öffentliche Raum soll frei sein von sexistischer Werbung. Wir fördern Öffentlichkeitskampagnen gegen Sexismus.

Wir bekämpfen Gewalt gegen Frauen und Mädchen in jeglicher Form. Wir setzen uns auch künftig dafür ein, dass Frauen, die in Not geraten sind, Hilfe finden. Jede dritte Frau in Bayern wird in ihrem Leben mindestens einmal Opfer sexualisierter Gewalt.

Wir fordern hier den Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfe. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen brauchen dafür mehr Personal und eine verlässliche Finanzierung. Die bundesweiten Schritte in diese Richtung begrüßen wir, jetzt muss das Land die Kommunen entsprechend unterstützen.

Im Schulunterricht werden wir junge Menschen früh über geschlechtsspezifische Diskriminierung und häusliche/sexualisierte Gewalt aufklären und eine Kampagne „Nein heißt Nein“ etablieren. Darüber hinaus wollen wir ein flächendeckendes Netz von ambulanten Beratungsstellen, Frauennotrufen und Fachzentren für Frauen nach sexualisierter Gewalterfahrung. Ebenso braucht es landesweit ein Netz von anonymen und kostenfreien Notschlafplätze für Mädchen und junge Frauen. Die Polizei soll landesweit geschult werden um Anzeigen von Gewalttaten sensibel und rücksichtsvoll aufzunehmen und zu bearbeiten. Jeder Frau muss eine sensible Beweissicherung nach sexueller Gewalt in der Nähe ihres Wohnortes zugänglich sein. Für Jurist*innen fordern wir verpflichtende Weiterbildungen zu Opferschutz, Traumatisierung, Istanbulkonvention und Veränderungen im Sexualstrafrecht.

Wir setzen uns dafür ein, dass jede Frau frei über einen etwaigen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann. Die Kliniken im Einflussbereich des Freistaats und der Kommunen sollen Ärzt*innen in der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen schulen und Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Es muss im gesamten Freistaat ein flächendeckendes, wohnortnahes Angebot geben. Langfristig setzen wir uns dafür ein, dass diese Eingriffe auch kostenfrei sind. Wo medizinisch nichts dagegen spricht, schaffen wir sie gesetzliche Grundlage für eine Durchführung medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche zu Hause.

Die geschlechtergerechte Gestaltung von öffentlichen Haushalten (Gender Budgeting) und öffentlichem Raum (Gender Planning) dient der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, deshalb werden wir dies in allen Planungen Schritt für Schritt umsetzen. Als Einstieg für eine systematische Umsetzung werden wir umgehend Pilotprojekte in verschiedenen Ministerien realisieren. Im Anschluss werden wir schrittweise in allen Bereichen der Landesverwaltung eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung und -steuerung verwirklichen. Wir machen die Gleichstellung zur Chef*innensache und ziehen die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern in die Staatskanzlei, wo sie das Handeln der Staatsregierung begleitet und berät. Wir werden uns dafür einsetzen, Gender Budgeting auf allen Ebenen umzusetzen. Gleichzeitig werden wir darauf hinwirken, dass auch bei Neuplanungen von Siedlungsgebieten oder Verkehren die Bedürfnisse von weiblicher Mobilität (kürzere, dafür mehr Wege) mitgeplant werden: Durch kürzere Alltagswege zur Nahversorgung und Schulen, Ärzt*innen und Pflegeeinrichtung, die gut zu Fuß, mit dem Rad oder mit Öffentlichem Verkehr zurückgelegt werden können.

Wir setzen uns für eine frauengerechte Gesundheitspolitik ein, denn bei Frauen weisen Krankheiten häufig andere Symptome auf als bei Männern. Dies bedeutet, dass sie in der Prävention und in der Therapie unterschiedliche Angebote brauchen.

Wir wollen echt unterstützende Geburtshilfe, in der die Gebärende im Zentrum steht. Denn es ist untragbar, dass viele Frauen u.a. aufgrund der Personalknappheit und der schlechten Versorgungslage auf den Geburtsstationen traumatische Entbindungen erleben. Deshalb statten wir die Geburtsmedizin mit ausreichend Personal aus und setzen uns für die Verbesserungen von Arbeitsbedingungen von Hebammen und geburtsbegleitendem medizinischen Personal ein. U.a. wollen wir eine Anpassung der Bayerische Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger. Rund 30% aller Geburten finden per Kaiserschnitt statt. Es können beispielsweise bereits heute vorhandene Ressourcen freigesetzt werden, wenn Hebammen nicht im OP dabei sein müssen, sondern sich auf die vaginalen Entbindungen konzentrieren können. Darüber hinaus schaffen wir vermehrt hebammengeführte Kreißsäle.

Die paritätische Wählbarkeit von Frauen ist die Voraussetzung für die gerechte Vertretung und Durchsetzung von politischen Belangen, deswegen brauchen wir gleichberechtigte Parlamente für gleichberechtigte Gesetzgebung und Gesellschaft. Dafür werden wir Parität im bayerischen Wahlrecht verankern. Alle sozialdemokratischen Listen werden wie üblich alternierend mit Frauen und Männern besetzt bis nur noch Kandidat*innen eines Geschlechts vorhanden sind.

Gerecht und inklusiv – bessere Sozialpolitik für Bayern

Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche und der Verlust an sozialer Gerechtigkeit erfordern gerade auch auf Landesebene eine neue Sozialpolitik. Im Unterschied zur CSU wird die Politik einer von uns gestellten Landesregierung die Vorgaben der Verfassung des Freistaats Bayerns zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit als Kernaufgabe definieren. Für uns ist das Sozialstaatsgebot bleibende Verpflichtung. Ein funktionierender Sozialstaat ist Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft, die Erzeugung von Wohlstand und entspricht auch ökonomischer Vernunft. Die Bürgerinnen Bayerns haben ein Recht auf Arbeit, auf gleichwertige Lebensbedingungen und Entfaltungschancen.

Wir werden besondere Schwerpunkte zur Bekämpfung von Armut und Obdachlosigkeit setzen und fordern Entlastungen für die breite Mittelschicht, gerade auch angesichts der Inflation und der steigenden Lebensmittel- und Energiepreise. Deswegen fordern wir ein eigenes bayerisches Entlastungspaket.

Außerdem wollen wir ein eigenes Landeswohngeld für Städte mit besonders hohem Mietniveau. Dieses soll zusätzliche Entlastung für die Mieter*innen mit geringen Einkommen und hohen Mieten bringen.

Unsere Staatsregierung wird ein Sonderprogramm Inklusion auflegen und gemeinsam mit den bayerischen Bezirken Inklusion in der gesamten Gesellschaft fördern. Dabei soll Inklusion als zentrales Element der Stadtgestaltung etabliert werden, Barrierefreiheit in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebenen gefördert werden sowie weitere Aspekte für einen tatsächlichen inklusiven und barrierefreien Freistaat umgesetzt werden. Außerdem schaffen wir mehr Studienplätze für Sozialpädagogik und soziale Arbeit, insbesondere im dualen Modell, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, die Beschäftigten zu entlasten und ausreichend Angebote für alle schaffen zu können.

 

Gesundheits- und Pflegepolitik: gute Arbeitsbedingungen und beste und flächendeckende Versorgungsqualität für alle Menschen!

  1. Wir brauchen gesunde Krankenhäuser und innovative Konzepte für eine moderne, bedarfsgerechte, flächendeckende und sektorenübergreifende medizinische Versorgung in Städten und auf dem Land.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität führen wir eine flächendeckende, sektorenübergreifende Gesundheitsplanung statt einer isolierten Landeskrankenhausplanung ein. Leistungsangebote der Kliniken müssen aufeinander abgestimmt sein und in eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung einbezogen werden. Die Gesundheitsplanung umfasst ebenso die Basisversorgung mit allgemeinmedizinischen Praxen wie die Versorgung mit Fachärzt*innen, aber auch therapeutische Berufe wie Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie etc. sowie die ambulante und stationäre pflegerische Versorgung und Hebammen, Geburtshäuser und Kreißsäle. So gewährleisten wir die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung. Kleinere Kliniken oder einzelne Fachabteilungen dürfen nicht alternativlos geschlossen werden. Stattdessen werden wir die Zusammenarbeit von bestehenden Kliniken fördern. Kleinere Kliniken sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, sich zu Gesundheitszentren zu entwickeln. Diese können eine stationäre Grundversorgung sowie ambulante und pflegerische Angebote umfassen. Gleichzeitig wollen wir Versorgung auf höchstem Niveau in spezialisierten stationären Zentren.

Für den stationären Versorgungsbereich stellen wir ausreichend Mittel zur Verfügung. Den erheblichen Investitionsstau der Kliniken wollen wir bis 2030 überwinden. Deutlich unterfinanzierte, aber für die Daseinsvorsorge wesentliche Versorgungsbereiche wie bspw. die Akutgeriatrie/Altersmedizin, die Geburtshilfe, die Notfallvorhaltungen und insbesondere die Kinder- und Jugendmedizin stellen wir dabei in den Vordergrund und sichern eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten zu. Insbesondere über die landeseigenen Universitätskliniken werden wir mit einem Masterplan Kinder- und Jugendmedizin die Versorgungsinfrastruktur ausbauen und Spitzenversorgung gewährleisten. Darüber hinaus setzen wir uns im Bundesrat für eine ausreichende Finanzierung der Betriebskosten ein und für eine bedarfsgerechte Finanzierung anstatt der Fallpauschalen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung in den Fachkliniken und insbesondere im niedergelassenen Bereich die ambulanten Behandlungskapazitäten künftig deutlich ausgeweitet werden.

Wir legen bei der Digitalisierung der Kliniken den Turbo ein: bis 2028 sollen alle bayerischen Krankenhäuser eine moderne und den Dokumentationsaufwand reduzierende digitale Infrastruktur haben. Die Digitalisierung begreifen wir als zentrale Aufgabe des Freistaates im Rahmen seiner Pflicht, Investitionskosten zu übernehmen.

Die digitale Infrastruktur der Kliniken darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss im Zusammenspiel mit niedergelassenen Ärzt*innen, Therapeut*innen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst funktionieren. Darüber hinaus starten wir eine Strukturreform “Digitale Patient*innenakte“ und bauen den Zugang zu telemedizinischen Leistungsangeboten deutlich aus.
Wir fördern den Ausbau niederschwelliger lokaler Präventions- und Beratungsangeboten (bspw. Modell Gesundheitskiosk, GesundheitsTreff) insbesondere in sozio-ökonomisch benachteiligten Regionen. Dabei auch die Vorhaltung spezifischer Angebote für Migrant*innen, die Versorgung von Wohnungslosen sowie die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Community Health Nursing zu.
Wir werden das Profitstreben im Gesundheitswesen zurückdrängen. Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Wir wollen die Gewinnentnahme für private Betreiber von Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen sowie für MVZs regulieren.

  1. Wir brauchen eine Perspektive “Pflege mit Zukunft“ für alle Bereiche – akutstationäre Pflege, die Langzeitpflege, ambulante und informelle Pflege. Dazu gehören neue Pflegeplätze, gute Arbeitsbedingungen und Unterstützung für die Pflege daheim. Wir wollen Investitionen in die Pflege und eine wirksame Unterstützung der pflegenden Angehörigen.

Wir schaffen einen Investitionsfond für eine auskömmliche Finanzierung der erforderlichen Pflegeinfrastruktur. Digitalisierungsprojekte und technische System zur Entlastung der Pflege werden prioritär gefördert. Der Freistaat hat die Aufgabe, Investitionskosten zu tragen und wird diesem Auftrag unter sozialdemokratischer Regierung nachkommen.
Mit einer Ausbildungsoffensive in der Pflege unterstützen wir u.a. die Ausbildung und Einstellung von zusätzlichem Lehrpersonals. Pflegeschulen stellen wir ausreichend Investitionsmittel für eine moderne Ausstattung (u.a. für digitalen Unterricht) zur Verfügung, soweit dies aus Mitteln des Ausbildungsfonds nicht gewährleistet ist. Wir fördern die Einführung hauptamtlicher Praxisanleitungen, den Einsatz von Schulsozialdiensten und die Umsetzung innovativer Ausbildungskonzepte (bspw. Simulationszentren, interdisziplinäre Schulstationen). Die Angebote für eine Pflegeausbildung, Weiterbildung bzw. ein Studium in Teilzeit werden ausgebaut und gefördert.
Wir setzen uns für den Ausbau der akademischen Pflegeausbildung sowie die Einrichtung eines Innovationsfonds Pflegeforschung ein. Für akademisch qualifiziertes Pflegepersonal müssen Berufsperspektiven mit entsprechender Entlohnung geschaffen werden, die zur Attraktivität des Berufsbilds insgesamt beitragen. Dazu müssen Optionen für eine Fachakademisierung mit entsprechender Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf die Pflege vorangebracht werden. Dual Studierende und Primärqualifizierte dürfen nicht länger mit Praktikaverträgen in den Praxiseinsätzen hingehalten werden, sondern müssen nach TVöD bezahlt werden. Darüber hinaus starten wir eine Initiative zur Entwicklung grundständiger akademischer Ausbildungsoptionen in weiteren Gesundheitsberufen (bspw. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie).

Gute Pflege braucht gute Bezahlung. Pflegekräfte mit 3-jähriger Ausbildung verdienen mindestens 4.500 €. Die hoch komplexe Arbeit der Pflegenden verdient Wertschätzung, deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Pflegekräfte mit Examen mit einer Eingruppierung in die Entgeltstufe 10 in das Berufsleben starten. Im Bundesrat setzen wir uns für die vollumfängliche Finanzierung durch die Krankenkassen über das Pflegebudget ein. Akademisierte Pflegekräfte werden analog dem höheren Dienst eingruppiert. Die Tarifpartner fordern wir darüber hinaus auf, innovative Ideen in die Tarifverhandlungen / -vereinbarungen einzubringen (bspw. spezielle Bonussysteme für Zusatzdienste/Fortbildung, Lebensarbeitszeitkonten, Sabbatical-Regelungen, altersbezogene Entlastungen, …). Wir unterstützen insbesondere Tarifforderungen, die eine Reduktion der Wochenarbeitszeit für Pflegekräfte zum Ziel haben. Projekte für die Rückkehr in den Beruf fördern wir finanziell.

Die Anerkennung von ausländischen Pflegekräften, aber auch von anderem medizinischen Fachpersonal muss deutlich vereinfacht und zeitlich verkürzt werden. Für die Integration stellen wir zusätzliche Mittel bspw. für Sprachkurse sowie für Mentorenprojekte zur beruflichen Integration zur Verfügung.

Der Erhalt einer selbstständigen Versorgung alter Menschen bzw. einer Versorgung mit möglichst geringem Pflegebedarf ist unser vorrangiges Ziel und muss unterstützt werden. Dazu gehören bspw. die Förderung von alternativen senior*innengerechten Wohnformen, der Ausbau von regionalen/quartiersbezogenen Beratungs-, Betreuungs- und Begegnungsangeboten zum Beispiel in Alten- und Senior*innenzentren unter Einsatz von Community Health Nursing, ein barrierefreier Zugang zu erforderlichen Einrichtungen sowie der Ausbau von niederschwelligen pflegerischen und haushaltsnahen Unterstützungsangeboten. Das Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen wie Einkaufsdiensten und Hilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Menschen bauen wir aus. Wir unterstützen die Kommunen darin, diese Dienstleistungen über Programme des dritten Arbeitsmarktes anzubieten.

Wir werden pflegende Angehörige entlasten. Sie leisten einen enorm großen, viel zu oft übersehenes  Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Wir werden lokale und präventive Beratungsangebote flächendeckend ausbauen. Wir fördern verstärkt den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen und legen ein Förderprogramm für Pflegehotels auf, damit Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen gemeinsam verreisen können.

Investitionen in Langzeitpflegeeinrichtungen müssen vom Freistaat übernommen werden. Wir setzten uns im Bundesrat für eine solidarische Pflegeversicherung ein, mit einer Deckelung der Eigenbeteiligung vom ersten Monat der Pflegebedürftigkeit an.

  1. Wir wollen bestmögliche Gesundheit für alle Bevölkerungsgruppen. Wir wollen einen schlagkräftigen und modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Um die Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen auch künftig gewährleisten zu können, setzen wir uns für die Zulassung von häuslichen, medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen mit telemedizinischer ärztlicher Begleitung ein. Kommunale Kliniken und Universitätskliniken werden verstärkt bei der Durchführung stationärer Schwangerschaftsabbrüche einbezogen. Für Medizinstudent*innen wird die Schulung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen Teil des Studiums.

Im Bereich Drogen und Sucht ermöglichen wir – ggf. durch Rechtsverordnung – die Umsetzung von Drogenkonsumräumen, Angebote für Drug-Checking sowie eine kontrollierte Abgabe von Cannabis auf Basis der bundesrechtlichen Vorgaben.

Das Gesundheitssystem muss auf die Klimakatastrophe und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen vorbereitet werden. Wir unterstützen deshalb die Planetary Health Bewegung und haben das Ziel, den CO2-Verbrauch im Gesundheitswesen zu senken. Wir fördern deshalb eine regionale und überregionale Vernetzung der betroffenen Bereiche und Akteur*innen (Kliniken, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, u.a.). Die Erstellung von Klima und Hitzeschutzplänen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte wird verbindlich eingefordert.

Wir werden flächendeckend Schul-Pflegefachkräften etablieren. So kann Prävention und Gesundheitsförderung sowie Gesundheitskompetenz gefördert werden. Positive Auswirkungen wurden bereits in Modellversuchen in Brandenburg und Hessen festgestellt.

Wir entwickeln den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vom Gesundheitsamt zu einem modernen Gesundheitsdienstleister für die Bürger*innen. Die Digitalisierung muss dazu deutlich beschleunigt und Schnittstellenprobleme zwischen den Einrichtungen des ÖGD sowie angebundenen Dritten abgebaut werden. Angebote und Verfahren des ÖGD müssen dienstleistungsorientiert und anwendungsfreundlich online zur Verfügung gestellt werden.
Wir wollen das Gesundheitswesen auf alle Geschlechter ausrichten und Gendermedizin in Forschung und Lehre an unseren Universitätskliniken stärken.

Stark und Solidarisch – bessere Politik für Arbeit und Wirtschaft in Bayern

Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern und auch manchen anderen Regionen und sogar Staaten in Europa ist Bayern mit einer starken Wirtschaft auf den ersten Blick gut aufgestellt: Die meisten Kennzahlen (Arbeitslosenquote, Wertschöpfung, Export) sind im Vergleich sehr gut. Das ist ein besonderes Verdienst der bayerischen Arbeitnehmer*innen, der Gewerkschaften, bayerischen Unternehmen und der staatlichen Infrastruktur und Rahmenbedingungen. Aber dieser erste Blick täuscht über vorhandene Probleme hinweg. In Bayern gibt es ein starkes Lohngefälle, die Produktionsweise steht bei vielen Unternehmen vor einem großen Anpassungsdruck, es gibt viele negative Auswirkungen aufgrund der Privatisierungen der CSU der Vergangenheit, an vielen Stellen ist die Infrastruktur ausbaufähig und es gibt viel zu wenig staatliche Investitionen.

Eine SPD geführte Staatsregierung wird Bayerns Wirtschaft stärker machen, Respekt vor der Arbeit stärken und unseren Freistaat solidarischer machen. Die Transformation hin zu einer ökologischen, klimafreundlichen und sozial gerechteren Arbeits- und Wirtschaftsweise ist eine große Herausforderung, auf die viele Unternehmen und die bayerische Wirtschaftspolitik nur ungenügend vorbereitet sind. Die Voraussetzung für ein gutes Leben ist immer noch gute Arbeit und daher das Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dabei ist insbesondere auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Regionen Bayerns Rücksicht zu nehmen.

Die bayerische SPD setzt daher auf eine zukunftsgerichtete, regionalisierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die sich in mehreren Handlungsfeldern niederschlägt: Industriepolitik, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Bildung und Qualifizierung, sowie Infrastrukturentwicklung als Teil der Daseinsvorsorge.

Während in den vergangenen Jahrzehnten sich Industriepolitik vor allem auf die Anwerbung neuer Unternehmen konzentriert hat, macht es die Transformation nötig, zukünftig einen mindestens gleichwertigen Fokus auf den Erhalt bestehender Unternehmen und Arbeitsplätze in Industrie und Dienstleistung zu legen. Die Wirtschaft und Industrie unseres Landes stecken in einem tiefgreifenden Wandel. Klimaschutz, globale Konkurrenz und technologischer Wandel verändern nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch unsere Wirtschaft und Arbeit. Einen derart fundamentalen Wandel muss die Politik aktiv begleiten und gestalten, er darf nicht den freien Marktkräften überlassen werden. Gerade die Unterstützung von KMU in den ländlichen Regionen ist ein wichtiger Aspekt für die Münchner SPD, denn ohne eine vielfältige Industrie mit qualifizierten und tarifgebundenen Arbeitsplätzen sorgen dafür, dass der Zuzug in die Metropolregion München nicht weiter zunimmt, mit allen damit für die Stadt verbundenen Problemen, vor allem auf dem Wohnungsmarkt. Zahlreiche Unternehmen sind aber noch wenig oder gar nicht auf die Herausforderungen der Transformation vorbereitet. Hier wollen wir die Unterstützung des Staates bieten und fordern:

Unsere Staatsregierung wird als erstes einen bayerischen Masterplan Transformation und Wirtschaftsentwicklung ins Leben rufen und dafür mit den Unternehmerverbänden, den Gewerkschaften und bedeutenden Unternehmen der bayerischen Schlüsselindustrien ins Gespräch kommen, um Bayerns Wirtschaft fit für die Zukunft zu machen. Dafür werden wir zusätzliche staatliche Gelder bereitstellen, um die Infrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung zum Wohle aller Menschen im Freistaat voranzubringen: Der Freistaat Bayern soll in den kommenden 10 Jahren einen Transformationsfonds im Umfang von 75 Milliarden Euro bereitstellen, aus dem Maßnahmen für den Strukturwandel gefördert und unterstützt werden. Wir werden die Gründung einer staatlichen Industrieholding voranbringen, welche jenen Industrieunternehmen der Zielbranchen ein Dach während des andauernden Transformationsprozesses bietet, die den Wandel nicht allein, aus eigener Kraft oder mit eigenen Mitteln organisieren können oder wollen. Sie wird als Instrument aktiv intervenierender Industriepolitik konzipiert und geht über die Aufgabenstellung öffentlicher Beteiligungskapitalgesellschaften deutlich hinaus. Die Holding ist gleichermaßen den Zielen der Standortsicherung durch die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, der Schaffung und der Erhaltung guter und sicherer Arbeitsplätze sowie dem Klima-, dem Umwelt- und Ressourcenschutz verpflichtet. Unter ihrem Schutzschirm können die beteiligten Unternehmen Konsolidierungs-, Sanierungs-, Transformations- und Restrukturierungsstrategien erarbeiten oder weiterqualifizieren und strategische Beratung in Anspruch nehmen, ihre Liquidität in Krisen- und Restrukturierungsphasen sichern, längerfristige Konzepte der Unternehmensfinanzierung entwickeln und umsetzen, Partnerschaften, Beteiligungen, Kooperationen realisieren und sich als attraktive Arbeitgeber mit guten und sicheren Arbeitsplätzen profilieren und so zur Sicherung des erforderlichen qualifizierten Facharbeitspotenzials beitragen.

Während es in fast allen Ländern Tariftreue und Vergabegesetze gibt, hinkt Bayern hier hinterher. Einer unserer ersten Maßnahmen wird die Einführung eine solchen Gesetzes sein, um die Lohndumping-Spirale zu beenden und einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz, Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation zu ermöglichen. Außerdem werden wir ein Bayerisches Mindestlohngesetz auf den Weg bringen und in besonders teuren Regionen auch gesetzliche Vorgaben für Mindestlöhne über die bundesweiten Regelungen hinaus einführen. Unserer Auffassung nach hat der öffentliche Dienst Vorbildcharakter bei den Arbeitsbedingungen für den privaten Sektor, deswegen werden wir die Tarifabschlüsse für die bayerischen Beamt*innen übernehmen, für besonders belastete Regionen wie München auch für die Beamten des Freistaats, wie z.B. Polizistinnen und Polizisten eine verdoppelte München-Zulage einführen und gerade für Auszubildende und dual Studierende weitere Akzente in Personalpolitik setzen.

Unsere Staatsregierung wird die kommunale Arbeitsmarktpolitik stärken und Programme wie das Münchner MBQ auch in anderen Städten und Gemeinden einführen und fördern. Bayern wir außerdem nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie Bremen oder dem Saarland eine Arbeitskammer als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts errichten. Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer*innen wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben.

Durch den Transformationsprozess der Wirtschaft kommen auf die bayerischen Arbeitnehmer*innen ungeahnte Herausforderungen zu, die sich nur durch eine ständige Weiterqualifizierung und lebenslanges Lernen bewältigen lassen. Daher ist es unabdingbar hier entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, die eine solche Weiterqualifikation mit dem Arbeitsleben in Einklang bringen lassen. Die SPD-geführte Staatsregierung wird dafür die Voraussetzungen schaffen, in dem ein bayerisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub verabschiedet wird, das allen Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub gewährt.

Schließlich wird im Bereich der Infrastrukturentwicklung als Teil der Daseinsvorsorge ein Schwerpunkt gesetzt, die die Grundlage für eine gelungene Weiterentwicklung der bayerischen Wirtschafts- und Arbeitswelt darstellt. Dies schließt insbesondere die Bereiche Verkehrsinfrastruktur mit Schwerpunkt ÖPNV, Smart Connectivity und Güterverkehr auf der Schiene ein, ebenso, wie die Schaffung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur Ver- und Entsorgung und eine ausreichende Versorgung mit erneuerbarer Energie ein. Dafür wird eine Regionale Strukturberichterstattung geschaffen, die der Qualifizierung der Meinungsbildung und der Entscheidungsgrundlagen der regionalen Akteure dient.

Gutes Geld –  für ein nachhaltig gutes Leben in Bayern

Die Zukunft Bayerns wird in den Städten und Gemeinden verwirklicht. Die zentralen Herausforderungen unserer Zeit, Wohnen, Bildung, Energieversorgung, die tägliche Mobilität, Gesundheitsversorgung und Klimaschutz können nur durch starke Kommunen bewältigt werden.
Dazu werden in den kommenden Jahren bisher ungekannte Investitionen in die lokale Infrastruktur notwendig. Beginnend beim ÖPNV über die energetische Sanierung von kommunalen Wohnungsbeständen bis hin zur Errichtung und Sanierung von Schulen und Kitas.
Trotz vergleichsweiser guter Einnahmen in den kommunalen Haushalten zeigen die bereits vorliegenden Finanzplanungen in vielen Städten und Gemeinden, dass mittelfristig die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung die ambitionierten Ziele auch und insbesondere aus finanziellen Gründen zum Erliegen kommt. Die SPD wird gemeinsam mit den bayerischen Kommunen die Tragfähigkeit der bayerischen Finanzarchitektur umfassend überprüfen. Ein „weiter so“, im Sinne des Auflegens untauglicher Förderprogramme, einzelner symbolischer Förderprojekte darf es nicht geben. Die bayerischen Kommunen brauchen in einer neuen Finanzarchitektur Zuweisungen, die einerseits die Flexibilität in der kommunalen Selbstverwaltung unterstützen, andererseits planbare Förderprogramme, die starke finanzielle Anreize setzen und durch Förderrichtlinien beschrieben sind, die der kommunalen Wirklichkeit und Praxis entsprechen.
Gleichzeitig wird die SPD in einer neuen Finanzarchitektur Anreize setzen, Aufgaben die am effektivsten über die Grenzen der Kommunen hinaus interkommunal zu lösen. Die SPD wird für Bayern moderne Haushaltsgesetze entwickeln, die dem Freistaat selbst und die Kommunen auf die Doppik verpflichtet. Gerade vor dem Hintergrund der Entwicklung im Bundesgebiet und auf europäischer Ebene bildet Bayern eines der leuchtenden Schlusslichter.

Nur Haushalte, die über die aktuellen auch die zukünftigen finanzielle Lasten und Risiken abbilden, schaffen die notwendige Transparenz und Steuerungsgrundlage für nachhaltiges, generationengerechtes Wirtschaften.

Die SPD stellt sicher, dass durch staatliches und kommunalen Finanzmanagement, verhindert wird, mit öffentlichem Geld indirekt menschenverachtende oder umweltzerstörende Produktionsbedingungen finanziert werden. Für viele Kommunen in Bayern sind jedoch nachhaltige Formen des Managements kommunaler Anlagen und Verbindlichkeiten sowohl im Hinblick auf die Strukturen als auch der Volumen unmöglich. Deshalb wird die SPD die Städte und Gemeinden durch die bayerischen Förderbanken unterstützen, um allen Kommunen die Möglichkeit zu bieten, soziale und nachhaltige Geldanlagen und Finanzierungen tätigen zu können. Selbstverständlich wird die SPD sicherstellen, dass auch der Freistaat bei seine Entscheidungen diesbezüglich nach ESG Kriterien ausrichtet.

Nachhaltig und lebenswert – bessere Energie und Umweltpolitik für Bayern

Die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels zu verstehen und zu bekämpfen sind für uns eine zentrale Zukunftsfrage. Wir stehen als Sozialdemokratie bewusst sehr deutlich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Deshalb muss verstärkt in der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, welche drastischen Folgen die Erderwärmung für uns und für nachfolgende Generationen mit sich bringt. Die SPD wird bei den zentralen Fragen der Stromerzeugung und -speicherung sowie der Wärmeerzeugung und -speicherung sowie beim Artenschutz, Naturschutz, der Klimaanpassung und in den Bereichen Agrarpolitik und Ernährung voran gehen und alles tun, um diese Ziele zu erreichen. Die Energiewende werden wir nicht wie die bisherige Staatsregierung anderen überlassen und selbst nichts tun. Die Abhängigkeit von anderen Ländern und insbesondere autoritären Regimen und die sehr geringe staatliche Handlungsmacht im Energiesektor sind in den letzten Monaten sehr präsent geworden. Für uns ist neben dem Aspekt der Bekämpfung des Klimawandels die Verteilung der Lasten der Energiewende sowie die langfristige Bezahlbarkeit von Energie besonders wichtig.

a)      Stromerzeugung und -speicherung

Wir benötigen dringend einen deutlich stärkeren Ausbau der Photovoltaik- und Windkraftanlagen als bisher. Gerade die dezentrale Energiegewinnung in den Kommunen über kommunale Energieunternehmen, wie in München beispielhaft von den SWM vorangetrieben, muss in ganz Bayern ausgebaut werden. Wir werden entsprechend einen bayerischen Masterplan für die kommunalen Energieunternehmen zur Erzeugung von Strom aus PV und Windkraft auflegen. Unser Ziel ist es alle bayerischen Kommunen und den gesamten staatlichen Sektor bis 2035 CO2-neutral zu gestalten. Neben der PV-Pflicht für alle staatlichen Gebäude werden wir diese landesweit auch bei größeren Neubauvorhaben in den einzelnen Kommunen durchsetzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Kommunen in Bayern in einem Bebauungsplanverfahren entsprechend § 9 Bundes-Baugesetzbuch die Einrichtung von Photovoltaikanlagen wie auch von CO2-freien Heizungsanlagen verpflichtend festlegen.
Da neben der Stromerzeugung auch die Speicherung gerade in Bayern weniger ausgebaut ist und weit zurück liegt, werden wir ein bayerisches Sonderprogramm zur Förderung der Speichermöglichkeiten auflegen. Ansonsten droht aufgrund der Fluktuation der erneuerbaren Energien dem Freistaat weiterhin von treibhausgasemittierender Stromerzeugung oder von der Stromerzeugung anderer Länder abhängig sein.

Wo notwendig, werden wir den Aufbau von Kältenetzen fördern und für die Bereitstellung der Kälte eine CO2-freie Stromerzeugung fordern. Für heimisches Holz fördern wir vor allem die stoffliche Nutzung, erkennen aber die Bedeutung des nicht verwertbaren Restholzes und von Abfallholz als Energieholz bzw. Wärmequelle an, um unabhängig von dem Import fossiler Brennstoffe zu werden.
Angesichts des jahrelang von der bayerischen Staatsregierung unter Führung der CSU mit der 10H Regelung gebremsten Windkraftausbau wird diese von uns sofort gestrichen und die Windkraft in ganz Bayern massiv gefördert. Wir werden einen Masterplan aufsetzen für die Umsetzung des Windkraftausbaus auf allen geeigneten Flächen.

b)      Wärmeerzeugung und -speicherung

Unser Freistaat ist in hohem Maße abhängig von konventioneller Wärmeerzeugung durch Gas aus Russland sowie weitere konventionelle Energieträger wie Kohle und Öl. Wir wollen konventionelle Wärmeerzeugung möglichst rasch durch Wärmepumpen, Geothermie und bei Überangebot von erneuerbarem Strom auch durch Heizen mit Strom ersetzen. Neben der Speicherung muss auch der Stromtransport jeweils von den Orten der Erzeugung zu den Orten des Bedarfs gewährleistet sein. Daher werden wir einen optimierten Netzausbau auf allen Spannungsebenen vorantreiben.

Es wird ein Sonderprogramm zur Förderung von Wärmepumpen geben, weil diese eine effiziente CO2-freie Art der Wärmeerzeugung darstellen. Außerdem wird der Freistaat den Ausbau der Geothermie fördern und speziell finanzielle Risiken der Bohrung absichern sowie andererseits finanzielle Mittel zur besseren Erforschung der Reserven und neuer Technologien zur Verfügung stellen. Megawatt- Wärmepumpenanlagen werden die vorhandenen Fernwärmenetze unterstützen oder Blockheizkraftwerke ersetzen.

Neben der Erzeugung von Wärme ist, wie bei der Stromerzeugung, auch die Speicherung ein relevanter Punkt. Die Entwicklungen der verschiedenen Wärmespeichertechnologien auf dem Weg zur Marktreife werden gerade in unserem Hochtechnologieland besonders unterstützt. Im Baubereich werden wir eine gezielte Förderung von nachhaltigen Isolierungen bei Neubauten und Sanierungen einführen. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass energetisch sinnvolle Baumaßnahmen und Nachrüstungen sozialverträglich umgesetzt werden und nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen.

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V3 Automobilindustrie transformieren - Mobilitätswende, Eigentumswende, Industriewende

31.03.2023

Mitglieder der Jusos München, der IG Metall Jugend München und von Fridays for Future München haben auf einem gemeinsamen Seminar über die Transformation der Automobilindustrie diskutiert. Dabei haben wir gelernt, dass es sowohl bereichernd als auch anstrengend ist, den eigenen Organisationshintergrund zu verlassen. Gleichzeitig Verbindendes zu bestärken und Trennendes zu überwinden ist eine notwendige Voraussetzung für eine demokratische Veränderung unserer Gesellschaft.

Gemeinsame Ausgangsanalyse: Die Klimakrise und die Notwendigkeit zu Handeln
Die Klimakrise bedroht unsere Welt existenziell. Wir sind uns darüber einig, dass die aktuellen Zustände radikale Antworten erfordern. Wir sind uns auch darüber einig, dass die Antworten Politische sein müssen. Die Verhaltensänderung von Individuen ist nicht ausreichend und deshalb nicht geeignet, um die Klimakrise aufzuhalten.
Unterschiedliche Interessen resultieren aus unterschiedlichen Lebenswelten und Lebensrealitäten. Es ist die Aufgabe der demokratischen Gesellschaft, diese Interessenkonflikte zu akzeptieren und zu moderieren. Durch inhaltlichen Austausch – wie zum Beispiel das oben erwähnte Seminar – ist es möglich, andere Interessen besser zu verstehen und zu erkennen, dass Interessenkonflikte nicht immer ein “Entweder- Oder” bedeuten müssen. Vielmehr sind unterschiedliche Interessen oft ein Ausdruck von verschiedenen Blickwinkeln auf dasselbe Problem.
In der aktuellen Demokratie haben verschiedene Interessenvertreter*innen unterschiedliche Stellungen. Dabei kommen gerade junge Menschen zu wenig zu Wort und Wirtschaftslobbyist*innen sorgen dafür, dass die Interessen großer Konzerne viel stärker gewichtet werden als die Interessen der Vielen in unserer Gesellschaft.
Das verbleibende CO2-Budget, das uns noch zur Verfügung steht, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, wird, wenn wir dem aktuellen kapitalistischen Kurs folgen, um ein Vielfaches überschritten werden. Nur, wenn wir es schaffen, Emissionen drastisch zu reduzieren, ist der Erhalt der Welt, wie wir sie kennen, möglich. Nur durch radikale Veränderung ist eine Sicherung guten Lebens auf diesem Planeten möglich.

Unser gemeinsames Ziel: Klimagerechtigkeit

Bei der Transformation der Automobilindustrie ist aus Klimaschutz-Perspektive Geschwindigkeit ausschlaggebend. Dekarbonisierung muss schnell passieren und anders als in der Vergangenheit in der Industrie als eine Herausforderung der Gegenwart und nicht der Zukunft verstanden werden. Eine Orientierung am CO2-Budget gemäß dem Pariser Abkommen macht den kurzfristigen Handlungsdruck sichtbar. Klimagerechtigkeit bedeutet für uns, den nationalen Ausstoß von Klimagasen vor 2035 auf null zu reduzieren. Darüber hinaus sollte auch die globale Verantwortung Deutschlands – als reiches Land des globalen Nordens mit hohen historischen Emissionen – gegenüber Ländern des globalen Südens, die schon heute viel stärker von den Folgen der Erderhitzung betroffen sind, bedacht werden.
Unter einer Transformation verstehen wir einen grundlegenden Wandel. Es ist ein Prozess der wesentlichen Veränderung vom aktuellen IST-Zustand hin zu einem angestrebten Ziel. Zur Bewältigung einer Transformation bedarf es einer oder mehreren Strategien. Transformation passiert auch, wenn wir sie nicht gestalten – wir müssen sie nach unseren Vorstellungen beeinflussen.
Die Transformation der Automobilindustrie umfasst für uns vor allem drei Diskussionsstränge: Zuerst wollen wir klären, wie wir mit Autos und ihrer Rolle im Verkehr umgehen wollen. Dann beschreiben wir, wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse der Transformation der Automobilindustrie hin zu einer CO2-sparenden Produktion entgegenstehen. Abschließend zeichnen wir unsere Vision der Industrie der Zukunft.

Unsere Diskussionen verliefen oft entlang der Feststellung, dass einerseits ein kurzfristiges klimapolitisches Handeln notwendig ist, andererseits in der kapitalistischen Produktionsweise Klimagerechtigkeit nie erreicht werden kann. Wir wünschen uns Veränderungen, die grundlegend sind. Deshalb wollen wir kurzfristig und solidarisch für Klimaschutz in der kapitalistischen Welt, in der wir leben, kämpfen. Gleichzeitig arbeiten wir an einer Gesellschaftsutopie, die solidarisch und mit Verantwortung gegenüber künftigen Generationen am Erhalt unserer Lebensgrundlage arbeitet, gute Arbeits- und Lebensbedingungen sichert und Kapitalinteressen, die dem entgegenstehen, überwindet. Wir wissen aber, dass diese grundlegenden Veränderungen nur demokratisch gelingen können.

MOBILITÄTSWENDE: MOBILITÄT FÜR UNS MENSCHEN – NICHT DIE AUTOS

Unsere Analyse: Das aktuelle Verkehrssystem ist klimaschädlich und sozial ungerecht

Aktuell ist unser Mobilitätssystem auf das Verkehrsmittel Auto ausgerichtet. Dies wird bspw. an der Gestaltung von Städten sichtbar. So werden zum Beispiel in München 45% der Wege mit dem Auto zurückgelegt.
Ein Auto in Deutschland kostet unsere Gesellschaft rund 5000 € im Jahr.  Diese Kosten beinhalten vor allem gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen. Sie entstehen durch gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung, z.B. Lärmbelastung und Schadstoffbelastung, aber auch die langfristigen Auswirkungen der Klimakrise. Diese Kosten tragen auch Menschen, die kein Auto fahren. Der ÖPNV hingegen wird Nutzer*innenorientiert finanziert. Mobilitätskonzepte, deren Hauptfokus der motorisierte Individualverkehr ist, können nicht sozial gerecht sein. Diese Ungerechtigkeiten werden sichtbar in den Aspekten Sicherheit, finanzielle Exklusivität durch hohe Haltungs- und Betriebskosten und mangelnde Barrierefreiheit.
Das autozentrierte Mobilitätskonzept beinhaltet auch eine starke Komponente der Geschlechterungerechtigkeit: Das soziale Geschlecht hat nämlich in Kombination mit anderen ökonomischen und sozialen Faktoren aufgrund von Rollenzuschreibung und -erwartungen Auswirkungen darauf, wie wir uns fortbewegen (wollen). Wer viel Care-Arbeit übernimmt, hat oft kleinteiligere Wege zu bewältigen die einfacher zu Fuß, mit dem Fahrrad oder ÖPNV zurückgelegt werden können. Die autozentrierte Verkehrsplanung ist in einer Gesellschaft, in der das Auto Männlichkeit rekonstruiert, Ausdruck der tief in der Gesellschaft verankerten patriarchalen Strukturen.
Doch auch der ÖPNV und öffentliche Räume wie Parks oder Grünflächen entsprechen momentan nicht ausreichend unseren Ansprüchen an barrierearme und geschlechtergerechte Planung.
Viele FINTA* (Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender) Personen meiden, besonders am Abend oder in der Nacht, bestimmte Wege aus Angst vor sexuellen Übergriffen. Wer es sich leisten kann, weicht deshalb notgedrungen auf die Nutzung eines Autos aus.
Der öffentliche Personennahverkehr, Fußgänger*innenwege und Fahrradwege sind voller Barrieren und schließen Personen mit Mobilitätseinschränkungen genauso wie Familien mit Kinderwagen systematisch aus. Die meisten Menschen sind auf die Nutzung eines Autos geprägt und der Besitz gilt immer noch als Statussymbol. Es gibt Personengruppen, die auf das Auto angewiesen sind. Insgesamt entsteht durch die aktuell stark erhöhten Sprit-Preise infolge des Ukraine-Kriegs und des Gewinnstrebens der Mineralölkonzerne eine hohe finanzielle Belastung ohne Ausweg für einen Großteil der Bevölkerung. Unsere Gesellschaft braucht also eine umfassende und rasche Mobilitätswende.
Wir fordern die Umgestaltung vom autogerechten Mobilitätssystem hin zu einem menschengerechten. Jeder Mensch soll sich unabhängig von ökonomischen, sozialen, demografischen und körperlichen Voraussetzungen frei im Verkehrssystem bewegen können.

Weniger Individualverkehr und mehr ÖPNV

Im Mobilitätsverhalten muss es eine Verlagerung weg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geben. Damit dies gelingt, muss der ÖPNV massiv ausgebaut werden und der MIV auf das Mindestmaß begrenzt werden.

Ausbau des ÖPNVs (bedürfnisorientiert, barrierearm) 
Dabei ist es elementar, dass der Aus- und Umbau des ÖPNVs bedürfnisorientiert geschieht. So sollen Barrieren überwunden werden, zum Beispiel durch verständliche Stationsansagen und Beschilderungen und gut zugängliche Aufzüge. Außerdem sollen feministische Perspektiven in die Planung des Umbau des ÖPNVs einfließen. Das heißt bessere Ausleuchtung von Bahnhöfen und eine höhere Taktung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ein klimaneutraler ÖPNV muss mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Kosten des ÖPNVs sollen außerdem solidarisch durch einen einkommensabhängigen Beitrag auf die gesamte Gesellschaft verteilt werden.

Autofreie Zonen in Städten
Die Reduzierung des MIV soll durch Pilotprojekte, wie z.B. das autofreie Tal in München, vorangetrieben werden. Unser Ziel ist es, den MIV aus den Innenstädten zu verbannen. Für einen barrierearmen und gerechten Zugang (nicht alle Menschen können zu Fuß gehen oder Fahrrad bzw. ÖPNV nutzen) sind Mobilitätsmöglichkeiten wie Shared Taxis notwendig. Push-Maßnahmen, wie die alternative Nutzung und die gezielte Bepreisung von Parkplätzen, können dabei die Bevölkerung zur umwelt- und sozialverträglichen Mobilität bewegen.

Umverteilung des öffentlichen Raums
Durch die Begrenzung des MIVs werden v.a. in der Stadt neue Flächen frei. Diese neuen Freiräume können beispielsweise für kulturelle und soziale Projekte verwendet werden.
Außerdem entsteht mehr Platz für die Mobilitätsformen des Umweltverbundes, z.B. für Fußgehende und Fahrradfahrende. Besonders Synergien mit der Klimaanpassung durch neue Grünflächen müssen genutzt werden. Langfristig kann eine Neuverteilung der Fläche stattfinden, die unbedingt zugunsten der Menschen und der Umwelt passieren muss.

Wir brauchen auch eine Antriebswende

Wenn MIV, dann klimaneutral
Wie zuvor gezeigt, braucht es vordergründig eine Verlagerung des Verkehrs vom MIV hin zum Umweltverbund. Allerdings ist auch klar, dass ein gewisser Restbedarf an MIV bleiben wird. Dies betrifft beispielsweise mobilitätseingeschränkte Personen, Lieferverkehr und Handwerker*innen. Die essentielle Herausforderung in der Transformation der Automobilindustrie ist es somit, Produkte anzubieten, die hohen sozialen und ökologischen Standards folgen. Dafür braucht es eine Antriebswende – das bedeutet eine Abkehr von Antrieben, die mit fossiler Energie betrieben werden – sowie den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen bzw. den Einsatz recyclingfähiger Materialien im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.

Batterie Elektrische Antriebe sind die Nachhaltigsten für MIV
Die aktuell effizienteste und nachhaltigste Antriebstechnologie ist die von Batterie- Elektrofahrzeugen (Abkürzung: BEV). Daher soll von sowohl staatlicher als auch unternehmerischer Seite diese Technologie und ihre weitere Erforschung und Verbesserung gefördert werden.
Wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge (Abkürzung: FCEV) lehnen wir als Lösung für die Antriebswende der Privat-PKWs ab. Allgemein haben Brennstoffzellen einen sehr ineffizienten Wirkungsgrad und Grüner Wasserstoff wird in naher Zukunft in anderen Bereichen (Luftfahrt, Schwerlasttransport, Chemieindustrie) benötigt. Deshalb sollte auch für genau diese Bereiche die Forschung für mit Grünem Wasserstoff betriebene Technologien durchaus weiter gefördert werden. Jedoch muss unbedingt verhindert werden, dass die Hoffnung auf technologischen Fortschritt die sofort nötigen Veränderungen in Verhalten und den Einsatz bereits zur Verfügung stehender Technologien ausbremst.

Die Vorteile der Sektorkopplung nutzen  
Im Kontext von Elektroautos sehen wir auch Chancen in der sogenannten Sektorkopplung. Beispielsweise können Elektroautos mit Solarzellen auf dem Dach gebaut werden, sodass die Batterie mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen, also der Mobilitäts- mit dem Energie-Sektor gekoppelt wird.

Hybrid-Fahrzeuge sind nicht Teil der Lösung
Die bestehenden Förderungen von Hybrid-Fahrzeugen bewerten wir angesichts der darin verbauten und überwiegend genutzten, auf fossilen Kraftstoffen basierenden Verbrennungsmotoren als absolut kontraproduktiv. Aus einer Vielzahl von Gründen sind diese kein sinnvoller Beitrag zur Mobilitätswende, sondern lediglich ein fossiler Lock-In.

Bedarfsorientierte Anreize für E-Mobilität 
Angesichts der heutigen Preise neuer Elektrofahrzeuge wird deutlich, dass der Zugang zu solchen als eine Frage sozialer Gerechtigkeit betrachtet werden muss. Denn Menschen, die auf motorisierten Individualverkehr angewiesen sind, müssen auch bezahlbaren Zugang zu nachhaltigen Formen des motorisierten Individualverkehrs haben. Dies gilt nicht nur für das E-Auto selbst, sondern auch für eine angemessene Ladeinfrastruktur. Daher fordern wir bedarfsorientierte Anreize und Subventionen im Bereich der Elektromobilität und staatlich gesicherte Ladeinfrastruktur. Wir sind davon überzeugt, dass nicht jede*r ein eigenes Auto besitzen muss. Car-Sharing und Mobilitätsstationen können einen wichtigen Beitrag leisten, Hürden zur gemeinschaftlichen Nutzung von Elektromobilität abzubauen.

Stadt und Land unterschiedlich betrachten

Ländliche Regionen bei der Mobilitätswende nicht abhängen!
Wir erkennen an, dass unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse in städtisch und ländlich geprägten Regionen vorherrschen. Deshalb müssen für Stadt und Land unterschiedliche Mobilitätskonzepte entwickelt werden. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass strukturschwache Regionen nicht weiter abgehängt werden. Der Ausbau des ÖPNV und der Fahrradinfrastruktur ist auch in ländlichen Regionen unabdingbar. Viele Menschen dort sind auf ihr Auto angewiesen, das ÖPNV-Netz ist nicht ausreichend ausgebaut. ÖPNV, der nur wenig ausgelastet ist, bringt keine Einsparung von Emissionen gegenüber dem MIV. Deshalb müssen insbesondere in ländlichen Regionen Mobilitätskonzepte anders gedacht werden. Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass auch in ländlichen Gebieten die Nutzung des MIV reduziert werden muss. Die Mobilität auf dem Land muss in Zukunft multimodal (aus verschiedenen Verkehrsmitteln bestehend) sein, um Emissionen zu reduzieren.

Park&Ride als Schnittstellenlösung zwischen Stadt & Land
Der Ausbau von Park&Ride-Angeboten und deren kostenlose Nutzung für alle Bürger*innen ermutigt zur Nutzung des ÖPNV für Teilstrecken. Gerade für Pendler*innen kann dies in Verbindung mit einer niedrigpreisigen Tarifgestaltung im ÖPNV eine zugängliche Mobilitätslösung für die Verbindung zwischen Stadt und Land bieten.

Lieferverkehr

Effizientere Organisation der Lieferketten 
Beim Umbau unseres Mobilitätssystem muss besonders in der Stadt der Lieferverkehr mitgedacht werden. Die Lieferung von Päckchen, Lebensmitteln oder Post wird momentan von vielen unterschiedlichen Logistikdienstleister*innen mit großen Transportern geliefert. Durch zentrale Logistikstellen in Quartieren können Lieferketten effizienter gestaltet werden. Diese Logistikstellen können als Teil der Daseinsvorsorge von Kommunen aufgebaut werden. Der Transport vom Logistikzentrum zu den Empfänger*innen soll mit Lastenfahrrädern durchgeführt werden.
Wir fordern einen deutlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur zum Warentransport, um insbesondere auf langen Strecken eine emissionsarme Alternative zu interregionalen und internationalen Transportwegen mit LKW zu schaffen.

AKTUELLE EIGENTUMSVERHÄLTNISSE STEHEN DER TRANSFORMATION DER AUTOMOBILINDUSTRIE ENTGEGEN
Die Ausbeutung von Mensch und Natur gehen in der kapitalistischen Produktionsweise  miteinander Hand in Hand, finden aber auf unterschiedliche Art und Weise statt. Wenige Menschen haben die ökonomische Macht, über die Ressourcen und Produktionsweise zu entscheiden, deren Verbrauch jedoch Auswirkungen auf uns alle hat. Solange fossile Energieträger vorhanden sind, gibt es ein ökonomisches Interesse, diese zu verkaufen, die Nachfrage danach aufrechtzuerhalten und damit auf Kosten nachfolgender Generationen zu wirtschaften sowie die Entscheidungsgewalt darüber außerhalb demokratischen Zugriffs zu halten.
Solange die Eigentumsverhältnisse so sind und solange Entscheidungen über beispielsweise Energieträger von einigen wenigen getroffen werden, ist echter Klimaschutz, der das 1,5 Grad Ziel erreicht, nicht realisierbar.
Entscheidungen werden so getroffen werden, dass sie kurzfristig den Gewinn erhöhen, ohne die Folgen für die aktuelle und nachfolgende Generationen zu berücksichtigen.
Unser Ziel ist die Abkehr von der Gewinnmaximierung hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden, demokratischen Gesellschaft. Denn solange Arbeiter*innen auf ihre Arbeit angewiesen und gleichzeitig nicht im Besitz von Produktionsmitteln sind, wird die Ausbeutung von Mensch und Natur weitergehen.

Deshalb müssen die Produktionsmittel vergesellschaftet werden. Dadurch werden Kapital, Unternehmen und Gesellschaft umstrukturiert und gesellschaftliche Teilhabe gestärkt. So werden entscheidende Fragen der Ressourcenverwendung zum Erhalt einer lebenswerten Welt und guten Arbeits- und Lebensbedingungen gemeinschaftlich getroffen.

Fragen, auf die wir Antworten finden müssen, sind: Wer entscheidet letztendlich, wenn eben nicht top-down entschieden wird? Welche Institutionen sind sinnvoll? Wer darf z.B. entscheiden, welche und wie viele Ressourcen verbraucht werden dürfen? Wie gehen wir mit dem Interessenkonflikt um, dass Arbeiter*innen in erster Linie den Erhalt ihres Arbeitsplatzes zum Ziel haben, während das Erreichen einer klimaneutralen Produktion dem vermeintlich entgegensteht obwohl auch die Zukunft von Industriearbeiter*innen vom Erhalt unserer Lebensgrundlage abhängt? Wie machen wir es begreifbar, dass es einen fundamentalen Widerspruch zwischen Kapital und Klimaschutz gibt?

Die Demokratisierung aller Lebensbereiche
Wir erkennen an, dass wir die Eigentumsfrage nicht kurzfristig lösen werden. Auch ein Mehr an demokratischer Mitbestimmung löst die kapitalistischen Realitäten nicht auf. Dennoch braucht es im ersten Schritt eine Weiterentwicklung der demokratischen Strukturen in den Unternehmen und der Zivilgesellschaft.
Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Entscheidungen nicht zwangsläufig zur Mehrung von Kapital getroffen werden müssen. Vielmehr soll es um das Wohl der Gesellschaft gehen. Egoismus und Konkurenz unter den Beschäftigten sind keine naturgegebene Zwangsläufigkeit, sondern eine konstruierte Erzählung, die Solidarität ebenso verhindert wie Gemeinwohl und Klimaschutz.
Wir trauen den Menschen zu, demokratische Entscheidungen zu treffen und damit gemeinsam Verantwortung zu übernehmen für eine gerechtere, sozialere und ökologischere Gesellschaft. Langfristig macht die Demokratisierung die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln nicht überflüssig, sondern bereitet ihr den Weg. Den Privatbesitz von Produktionsmitteln wollen wir überwinden. Dies bedeutet, dass in Unternehmen ab einer bestimmten Größe alle Mitarbeiter*innen am Eigentum beteiligt sein müssen.
Die Grundlage für demokratische Mitbestimmung ist die Stärkung politischer Bildung, die für alle zugänglich ist.

Mitbestimmung im Betrieb
Wo sich Arbeitsplätze stark verändern oder ersetzt werden, muss die Qualität des Arbeitsplatzes erhalten bleiben. Das kann nur mit einer starken Mitbestimmung sowie planbaren, staatlichen Vorgaben und betrieblichen Investitionen funktionieren. Das bisherige Vorschlagsrecht der Betriebsräte zur Sicherung von Arbeitsplätzen muss zu einem Mitbestimmungsrecht aufgewertet werden. Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation einschließlich der Arbeitsverfahren und der Arbeitsabläufe müssen mitbestimmungspflichtig sein.
Bei Betriebsänderungen muss der Interessenausgleich über die Einigungsstelle durchsetzbar sein. Die Einigungsstelle hat dabei auch die überbetrieblichenAuswirkungen zu berücksichtigen. Um die Position der Beschäftigten weiter zu schützen, brauchen wir einen besonderen Rechtsanspruch auf Umschulung, Fort- und Weiterbildung für von der Transformation betroffene Branchen und staatliche Strukturhilfen. Darüber hinaus müssen Betriebsräte insgesamt ein Mitbestimmungs- und Initiativrecht für die Berufsbildung erhalten.
Mitbestimmungsstrukturen schaffen die Voraussetzung dafür, den Wandel sozial gerecht zu gestalten. Dennoch sehen wir bei diesen aktuell ein großes Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen.
Konkret fordern wir ebenfalls die Aufhebung der maximalen Gremiengröße der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates, die deutliche Verbesserung der Prävention und Bekämpfung von Union Busting (die systematische Unterdrückung und Sabotage von Gewerkschaften) sowie die Schaffung unabhängiger Beratungs- und Unterstützungsstellen. Gewerkschaften müssen ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten.

Transformationsprozesse demokratisieren
Die Entscheidung, wie staatliche Strukturhilfen und finanzielle Mittel zur Gestaltung der Transformation eingesetzt werden, darf nicht den Unternehmer*innen und ihrem Kapitalinteresse überlassen werden. Wir wollen regionale Transformationsräte einrichten, in denen Delegierte des Betriebsrates und der JHV der Betroffenen Industriebetriebe gemeinsam mit Delegierten der lokalen Klimaräte und Vertreter*innen der Kommunalpolitik darüber beraten, wie die Mittel eingesetzt werden, um einerseits industrielle Produktion zu erhalten und zu transformieren, sowie andererseits eine Reduktion der CO2 Emissionen zu erreichen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Beschäftigten in der Industrie sehen sich nicht nur der Angst eines Arbeitsplatzverlustes ausgesetzt. Gleichzeitig kämpft die Industrie mit einem enormen, hausgemachten Fachkräftemangel. Ein Grund für diesen Fachkräftemangel ist der Mangel an Ausbildungsplätzen. Während einzelne Unternehmen gar keine Ausbildungsplätze anbieten, bilden andere Unternehmen über Bedarf aus oder ihre ausgelernten Fachkräfte werden abgeworben. Dieses Ungleichgewicht wollen wir mit einer umlagefinanzierten Ausbildungsplatzgarantie, ähnlich bestehender Umlagen wie z.B. für Unternehmensinsolvenzen, beseitigen.

Ausschuss für Klimawirtschaft in den Industriebetrieben
Wir wollen einen Ausschuss für Transformation und Klimawirtschaft in den Industriebetrieben, der im Betriebsverfassungsgesetz als Pflichtausschuss verankert ist und in jedem Betrieb mit Betriebsrat eingerichtet werden muss. Dieser setzt sich aus Betriebsrät*innen (BR); Jugend- und Auszubildenden-Vertreter*innen (JAV), Expert*innen aus einem lokalen Klimarat und Arbeitgeber*innen zusammen. Um die Aufgaben zu bewältigen, soll der BR-Schlüssel im Verhältnis zur Belegschaft ausgeweitet werden. Der Transformations- und Klimaauschuss ist ein Ausschuss mit tatsächlichen Entscheidungskompetenzen. Unter diese Entscheidungen fallen einerseits die Ausrichtung der Produkte nach Kriterien der Nachhaltigkeit, zur Einsparung von CO2-Emissionen sowie die Reduktion des Ressourcenbedarfs und andererseits Entscheidungen über Produktionsformen und Produktionsbedingungen.

Produktion global denken
In einer globalisierten Wirtschaft ist es notwendig, nicht nur die lokale Produktion zu betrachten. Es gilt die gesamte Lieferkette zu betrachten. Ohne konkrete Ansätze detailliert diskutiert zu haben, erscheint uns ein verbessertes Lieferkettengesetz, das sowohl ökologische Aspekte als auch Mindeststandards für Arbeits- und Produktionsbedingungen berücksichtigt, in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Unsere Ansätze müssen stets nicht nur national, sondern über die EU hinaus global umgesetzt werden.CO2-Ausstoß in Lieferkette und Produktion, der nicht auf null reduziert werden kann, muss durch negative Emissionen ausgeglichen werden, um Klimaneutralität sicherzustellen. Entsprechende Technologien, etwa Carbon Capture and Storage, oder Ausgleichszertifikate dürfen nicht für Greenwashing missbraucht werden und können Reduktionsmaßnahmen nicht ersetzen.

UNSERE VISION DER INDUSTRIE DER ZUKUNFT
Die Bekämpfung der Klimakrise erfordert umfangreiche Veränderungen in allen Bereichen der Industrie. Die notwendigen Transformationsprozesse lösen bei vielen Menschen Vorbehalte und Ängste aus.
Der Verlust des Arbeitsplatzes kann für die Beschäftigten in Industrieberufen als eine konkretere Bedrohung als die Vernichtung unserer Lebensgrundlage durch das Artensterben und die Folgen der Klimakrise wahrgenommen werden. Diese subjektive Wahrnehmung der Bedrohung der Lebensgrundlage nehmen wir ernst. Die Transformation der Produktion kann nur gelingen, wenn die Mitarbeitenden in die Transformationsprozesse miteinbezogen werden. Die Mitarbeitenden selbst haben das größte Interesse, dass ihre Arbeitskraft und Expertise langfristig gebraucht wird. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass die Mitarbeitenden selbst ein Interesse daran haben, die industrielle Produktion so zu gestalten, dass sie nicht unsere Lebensgrundlage zerstört und Ressourcen künftiger Generationen verwendet.
Die Industrie ist verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, den Mitarbeitenden zukunftsfähige Arbeit zu geben. Genauso darf die Industrie der Welt nur noch so viele Ressourcen entnehmen, wie es nötig ist, um ein Gleichgewicht zwischen Verbrauch und natürlicher Regeneration zu schaffen. Alles andere wäre eine nicht wieder gut zu machende Ungerechtigkeit gegenüber nachfolgenden Generationen.

Entwicklung
Eine zentrale Eigenschaft, der bei der Entwicklung von neuen Produkten Rechnung getragen werden muss, ist die Möglichkeit des Recyclings. Deshalb fordern wir weniger verschiedene Bauteile. Das ermöglicht eine einfachere Produktion und Reparatur – der Recycling-Prozess wird also erleichtert. Bei Produkten sollten in Zukunft immer auch Pläne mit ausgearbeitet werden, die beschreiben, wie einem Produkt ein zweites Leben gegeben werden kann und wie es wieder in seine Bestandteile zerlegt werden kann.

Produktion
Bei der Produktion entsteht der wesentliche Teil der Schadstofffreisetzung: Begonnen beim Abbau der Materialien über den Transport und Verarbeitung bis hin zur Montage und Vertrieb. Überall müssen die Belastungen der Umwelt daher erfasst, erheblich reduziert und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Prozesse sollen so gestaltet werden, dass “Abfälle” wie z.B. Abwärme auch unternehmensübergreifend noch anders genutzt werden können. Produkte sollen aus recycelten Rohstoffen hergestellt werden und so wenig neue Rohstoffe wie möglich beanspruchen. Herstellungsanlagen und -prozesse müssen klimaneutral sein. Verpackungen sollen wiederverwendet oder recycelt werden. Transportwege müssen kurz gehalten werden.

Gebrauch
Verbraucher sollen in nachhaltigem Konsum unterstützt werden, indem Produkte in Gebrauchs- und Verbrauchsgüter aufgeteilt werden, sodass Verbrauchsgüter einfach nachproduziert und ausgetauscht werden können. Gebrauchsgüter müssen auf lange Zeit produziert werden können, um den langfristigen Gebrauch des Produkts zu ermöglichen. Komponenten des Produkts sollen bei Weiterentwicklung ausgetauscht werden können. Der sogenannten „geplanten Obsoleszenz“ sagen wir den Kampf an. Geplante Obsoleszenz bedeutet, dass Produkte frühzeitig, meist kurz nach Ablauf der Garantie und vom Hersteller gewollt kaputt gehen und durch ein neu produziertes Produkt ersetzt werden müssen.

Reparatur
Produkte müssen reparierbar sein. Sowohl Ersatzteile als auch Pläne zur Reparatur müssen einer möglichst breiten Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Genauso muss es eine Möglichkeit geben, produktspezifische Reparaturwerkzeuge zu beschaffen oder herzustellen, damit auch unabhängige kleine Betriebe Reparaturen durchführen können. Durch unabhängige Angebote und einer verhinderten Monopolisierung von Reparaturdienstleister*innen werden die Verbraucher*innen geschützt. Eine aktive Sharing Economy soll auch bei Werkzeugen gelebt werden.

Recycling
Einsparung von Ressourcen und deren Wiederverwertung sind nicht nur kostengünstiger, sondern auch in Hinblick auf den Einsatz von Arbeitskraft, Zeitaufwand und Produktionsmittel einiges effizienter.
In ihre Bestandteile zerlegbare Produkte sind das Ziel. So können noch zu gebrauchende und reparierbare Bestandteile wiederverwendet werden. Ist dies nicht mehr möglich, müssen die Produkte recycelt werden. Darüber wie die Produkte recycelt werden können, muss der*die Kund*in beim Kauf ebenso informiert werden wie über die Recyclingraten der verbauten Materialien. Der Staat muss die Reparatur als Dienstleistung fördern. Dadurch entstehen neue Arbeitsbereiche, besonders für kleine Handwerksbetriebe, mit neuen Arbeitsplätzen. Zusätzlich werden bestehende gestärkt.

Digitalisierung in Unternehmen
Unternehmen müssen ihre bestehenden, teilweise nicht zukunftsfähigen Geschäftsfelder transformieren. Diese können durch konsequente Digitalisierung erschlossen werden. Dazu darf Digitalisierung nicht länger lediglich als eine Form der Automatisierung oder Möglichkeit neuer Verwaltung wahrgenommen werden. Stattdessen müssen die Potenziale von digitalen Geschäftsmodellen und Plattformen erkannt werden. Schafft man diese Digitalkompetenz im eigenen Unternehmen, ist man nicht auf Tech-Konzerne angewiesen, die immer weiter in das Geschäftsfeld der Automobilindustrie vorrücken. Viele Firmen nutzen zur Zeit Nachhaltigkeitskonzepte zum Entwickeln von Prototypen für Ausstellungen und Veranstaltungen. Dabei wird versucht, Greenwashing zu betreiben, da diese Prototypen in den wenigsten Fällen wirklich umgesetzt werden und in die Produktion gehen. Dies zeigt, dass die Konzepte bereits in der Automobilindustrie angekommen sind, jedoch mehr in die Tat umgesetzt werden müssen.

CO2-Bepreisung und Umverteilung
Die Folgen der Erderwärmung erzeugen schon heute hohe Kosten. Ein Beispiel sind die häufigeren Waldbrände und Überschwemmungen. Diese Kosten werden in absehbarer Zeit steigen. Ebenso wird auch die nötige Transformation viel Geld kosten und Anreize benötigen.
Die Gefahr besteht, dass diese Kosten nicht gerecht verteilt werden. Um dem entgegenzuwirken, ist das Ziel, klimaschädigende Konzerne nach dem Verursacher*innen- Prinzip auf eine sozial gerechte Weise in die Verantwortung zu nehmen.
Wo Ordnungspolitik, etwa Produktstandards, an ihre Grenzen kommt, kann die CO2-Bepreisung in ausreichender Höhe zusätzliche Anreize für klimaschonendes Wirtschaften setzen. Unterschiedliche Modelle der CO2-Bepreisung berücksichtigen soziale Aspekte unterschiedlich stark. Konzepte wie das Klimageld, also eine pauschale Rückverteilung pro Kopf mit progressiver Wirkung (Menschen aus der unteren Einkommenshälfte haben durchschnittlich einen wesentlich geringeren CO2-Ausstoß und erhalten mehr Geld, als sie abgeben), können darauf eine Antwort liefern.

G2 Damentoiletten in öffentlichen Liegenschaften

31.03.2023

In allen öffentlichen Liegenschaften ist dafür Sorge zu tragen, dass Frauen die gleiche Anzahl an Toiletten zur Verfügung steht wie Herren Toiletten plus Urinale. Wenn nötig, ist die Rechtsgrundlagen entsprechend zu ändern und umzusetzen.

U5 Wasserversorgung sicherstellen

31.03.2023

Wasser ist ein knappes, wertvolles und lebensnotwendiges Gut. Durch die Verschärfung und das Voranschreiten der Klimakrise stehen wir in naher Zukunft sowohl international als auch in unserer Nachbar*innenschaft Auseinandersetzungen um Wasser bevor. Deshalb ist es für uns wichtig, politische Antworten zu finden und frühzeitig die Weichen zu stellen, dass Wasser auch langfristig in guter Qualität für die jeweilig notwendigen Zwecke zur Verfügung steht.

Trinkwasser als lebensnotwendiges Gut in hoher Qualität sichern

Die Bereitstellung von Trinkwasser ist ein essenzieller Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dieses oberste Gebot der öffentlichen Trinkwasserversorgung darf nicht in Frage gestellt werden. Privatisierung und Entstaatlichung stellen wir uns immer klar entgegen. Besonders im Fall von Trinkwasser, denn wir wollen eine krisenfreie Wasser-Versorgung zukünftiger Generationen sicherstellen.

Schutz von Wasservorkommen und lokale Wasserversorgung

Für uns ist klar, dass Trinkwasser in Bayern dort angeboten werden muss, wo es auch herkommt. Regionalität ist dazu die vorderste Prämisse. Das Wasserhaushaltsgesetz in Kombination mit der Bayerischen Gemeindeordnung setzen diese ortsnahe Trinkwasserversorgung durch die Kommunen bereits um.Wir wollen, dass auch weiterhin Trinkwasser bevorzugt aus besonders geschütztem Grundwasser in der Region der Verbraucher*innen gewonnen und möglichst naturbelassen zu niedrigen und immer bezahlbaren Preisen geliefert wird. Dieser Vision folgend, muss auch unter den künftigen Herausforderungen Trinkwasser in ausreichender Menge und einwandfreier Beschaffenheit durch eine naturnahe Wassergewinnung bereitgestellt werden.
Zum Schutz vor Einträgen müssen mehr adäquate Wasserschutzgebiete in Bayern ausgewiesen oder an lokale Bedingungen angepasst werden. Darüber hinaus müssen Wasserschutzgebiete dauerhaft erhalten werden. Nur so kann eine ortsnahe Trinkwasserversorgung sicherstellt werden. Dazu braucht es aber nicht nur die Ausweisung von Schutzgebieten sondern auch entsprechende Kontrollsysteme mit entsprechender Personalausstattung, die wir für die Kommunen einfordern. Die Festsetzungsverfahren von Wasserschutzgebieten muss durch neue administrative und rechtliche Strukturen deutlich beschleunigt werden. Hier ist auch der Schutz vor Nitratverseuchung zu berücksichtigen, dafür braucht es strikte Düngeverordnungen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Senkung der zulässigen Nitratkonzentration und PFOA-Konzentration im Trinkwasser ein.
Um die Wasserentnahme zukunftssicher zu gestalten, müssen bestehende Bewilligungen zur Wasserentnahme angesichts der Klimafolgen entsprechend angepasst und aktualisiert werden.
Das Konzept einer naturnahen Wassergewinnung via Uferfiltrat  sehen wir kritisch, solange es keine deutliche Reduktion von Einträgen chemischer Stoffe aus Einleitungen wie kommunalen Kläranlagen oder Quellen wie Agrarchemikalien, Luftimmissionen und Altlasten in die Oberflächengewässer gibt. Der Eintrag von Stoffen muss konsequenter abgewendet werden. Landwirtschaftliche Einträge, insbesondere Stickstoff, verseuchen jetzt schon vielerorts das Trinkwasser aufgrund zu hoher Nitratkonzentrationen. Auch der Eintrag von Stoffen wie PFOA durch die chemische Industrie ins Trinkwasser ist in Bayern Realität. Dem muss entschlossen entgegengewirkt werden.  Dort wo Stoffe wie PFOA im Trinkwasser nachgewiesen werden können, muss die Aktivkohlefilterung sichergestellt werden.
Wo immer Einträge entstehen oder entstanden sind, sind die Kosten der Aufbereitung des Wassers entsprechend dem Verursacher*innenprinzip zu organisieren. So sollen beispielsweise Industrieunternehmen, die für Stoffe im Wasser verantwortlich sind, für die Kosten aufkommen.

Wasserverteilung regeln, zusätzliche Wasserquellen erschließen

Wir wollen das Wasser trotz der klimatischen Veränderungen als Grundversorgung für alle Menschen zur Verfügung steht. Jedoch ist uns auch bewusst, dass angesichts einer zunehmenden Verknappung von Wasser in vielen Regionen es auch rigorosere Wassersparmaßnah­men braucht. Diese Maßnahmen müssen zuerst in der Landwirtschaft und Industrie umgesetzt werden, da sie den größten Hebel darstellen. Um Nutzungskonflikten von Trink- und Brauchwasser vorzubeugen, wollen wir die Möglichkeiten der Substitution von Teilmengen durch Regenwasser oder recyceltes Wasser verstärken. Wir wollen den Bau von Regenwasserzisternen für urbane Bewässerungszwecke vorantreiben. Bei Neubaumaßnahmen muss der örtliche Bebauungsplan in Gebieten mit Wasserknappheit Regenwasserzisternen enthalten. Wo möglich sollen im bestehenden urbanen Raum Regenwasserzisternen nachgerüstet werden.
Bayern braucht einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft. In Zukunft braucht es eine regionale Wasserbewirtschaftungsplanung. Diese muss auch zwischen verschiedenen Sektoren vermitteln, insbesondere Gewerbe, Industrie, Schifffahrt, Stromerzeugung und Landwirtschaft müssen neu gedacht werden, um die Trinkwasserversorgung in keinem Fall zu gefährden. Auch deshalb erteilen wir der kommerziellen Vermarktung von Wasser, insbesondere von Tiefenwasser und Wasser aus schwer erneuerbaren Vorkommen eine klare Absage.
Die Wassersicherheit basiert immer auf den natürlichen erneuerbaren Wasservorkommen, welche durch unabhängige und redundante Standbeine in der Versorgung abgesichert sind. Neben regionalen Versorgungsstrukturen wollen wir als Rückfallebene auch überregionale Verbünde, wie Fernwasserversorgungen, um lokale Engpässe auszugleichen. Deshalb setzen wir uns in Bayern für die Etablierung kommunaler Wasserversorgungsverbände ein und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Außerdem wollen wir über die Bundesländergrenze hinaus Notüberleitungen etablieren, um in Härtefällen Kapazitäten besser zu verteilen.
Um die überregionale Zusammenarbeit zu verbessern und um die über 2000 einzelnen Unternehmen, die an der Wasserversorgung beteiligt sind zusammenzubringen, braucht es zusätzlich zu den lokalen Wasserbewirtschaftungsplanungen auch einen Landeswasserversorgungsplan.
Die Wasser-Infrastruktur der einzelnen Gemeinden ist größtenteils mehrere Jahrzehnte alt. Der Freistaat muss hier ein Wasserinfrastrukturmodernisierungs-Förderprogramm aufbauen, um Investitionsstau zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wasserversorgung in den Kommunen zukunftssicher ist.

Schwammstadt und Schwammdorf ­–Wasserversorgung in der Stadtentwicklung und Bauplanung mitdenken

Wir setzen uns für die sogenannte Schwammstadt und das Schwammdorfs ein. Die Schwammstadt verbessert gleichzeitig das Stadtklima, die Biodiversität sowie die Möglichkeit, sich in der Stadt zu erholen und Natur zu erleben. Sie trägt dadurch zu Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen.
In der „Schwammstadt“ bzw. dem „Schwammdorf“ werden Niederschläge – soweit möglich – direkt dort wo sie anfallen, in Grünflächen gespeichert, gereinigt, versickert, verdunstet oder wiederverwendet, etwa zur Bewässerung. Dazu muss das bestehende Kanalnetz angepasst werden. Entscheidend für die Umsetzung der Schwammstadt ist eine verbesserte und frühzeitigere Integration der Wasserwirtschaft in die Stadtentwicklungsplanung mit ihren Bezügen zur Bauleitplanung, Landschaftsplanung und Raumordnung.
Die Umgestaltung zur Schwammstadt betrifft alle Siedlungsbereiche. Vordringlich müssen aber hochversiegelte Bereiche, wie Innenstädte, Gewerbe- und Industriegebiete behandelt werden. Für die Umsetzung der Schwammstadt sind grüne Freiräume als eine unverzichtbare grüne Infrastruktur zu entwickeln. Die grüne Infrastruktur bezieht alle öffentlichen und privaten Freiflächen ein.
Dem Schutz und der Entwicklung der städtischen Baumbestände muss dabei, wegen ihrer hohen klimatischen Leistungen, ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wir wollen, dass grüne Infrastruktur zur kommunalen Pflichtaufgabe wird und im Landesentwicklungsprogramm verankert ist. Der Freistaat soll auf eine Anpassung der Bau­- und Wasserhaushaltsgesetzgebung des Bundes hinwirken. Vor allem sollten in Bayern gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, um die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts zu beschleunigen und Hindernisse abzubauen. Die Einführung eines wasserwirtschaftlichen Begleitplans soll dazu als Maßgabe vom Freistaat etabliert werden, um eine wasserbewusste Bauleitplanung zu gewährleisten.
Einträge von umweltschädlichen Stoffen in den Wasserkreislauf, wie z.B. durch Zigaretten oder gewerblicher Abfallprodukte sollen gegen Null verringert werden. Dazu müssen Maßnahmen zur Nullemission bei den Verursachern – sowohl Direkteinleiter als auch Indirekteinleiter – etabliert werden. Das gilt ebenso für eine weitergehende Abwasserbehandlung. Durch diese Maßnahmen kann qualitativ hochwertiges Nutzwasser als eine unabhängige alternative Wasserressource für Bewässerung und andere Brauchwassernutzungen/Grauwassernutzung zur Verfügung gestellt werden.
Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft müssen auch im Bereich der Wasserwirtschaft konsequent befolgt werden. Sachgerechte Wiederverwendung oder Nutzung von Regenwasser bieten alternative Ressourcen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und urbaner Flächen. Eine weitere Zunahme der Flächenversiegelung muss stark eingeschränkt werden. Die Festsetzung von „Grünkennwerten“, die für die unterschiedlichen Siedlungsgebiete angibt, wie hoch der verpflichtende Anteil von Grünflächen mit quantifizierbaren ökologischen Leistungen sein muss, um sinnvoll wirksam zu sein, muss für Kommunen verbindlich werden. In Gebieten mit Wasserknappheit sollte bei städtischen, gewerblichen und privaten Neuplanungen ein innerhäusliches Brauchwassersystem und der Ausbau einer dezentralen Regenwasserspeicherung verpflichtend vorgeschrieben werden.

U4 Ressourcen und Natur auch für kommende Generationen bewahren

31.03.2023

 

Jedes Jahr werden 150 Millionen Tonnen oberflächennahe Rohstoffe in Bayern gewonnen. Insbesondere bei Kies und Sand und gebrochenen Natursteinen steigt die Produktionsmenge kontinuierlich an. Neben den negativen Auswirkungen auf die Umwelt werden auch die Ressourcen für kommende Generationen verschleudert. Für eine nachhaltige Ressourcenpolitik müssen für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe folgende Punkte erfüllt werden:

  • Vorrangig vor der Neugewinnung von Rohstoffen müssen qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe eingesetzt werden
  • Bei Vorhaben, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist der Einsatz von qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffen vorrangig. Sofern der Einsatz von qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffen technisch nicht möglich ist, ist dies durch einen neutralen Gutachter zu bestätigen.
  • Vorbehalts- und Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind verbindlich in den Regionalplänen unter Berücksichtigung des Natur- und Wasserschutzes festzusetzen. Rohstoffabbau außerhalb dieser Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ist zu untersagen. Bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist der Bedarf unter Berücksichtigung der möglichen Recyclingquote festzulegen.

Die SPD-Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen werden gebeten, sich für die vorgenannten Ziele aktiv einzusetzen.

Begründung:

Neben Wasser zählt Sand, Kies und Schotter zu den am häufigsten genutzten Ressourcen. Immer neue Gewinnungsgebiete sollen den steigenden Bedarf befriedigen. Dabei ist der Abbau von oberflächennahen Rohstoffen alles andere als umweltschonend. Der Gier nach immer mehr Rohstoffen werden Naturräume geopfert, die unwiederbringlich verloren gehen. Weiter kann durch großflächige Abbauvorhaben auch der Schutz des Trinkwassers gefährdet werden. Rohstoffe, die jetzt verschleudert werden, stehen auch künftigen Generationen nicht mehr zur Verfügung.

Für eine nachhaltige Rohstoffpolitik ist es notwendig, dass die Wiederverwertung von Baustoffen erheblich gestärkt wird. Recyclingbaustoffe müssen vorrangig Verwendung finden vor neu gewonnen Rohstoffen. Bei aus öffentlichen Geldern finanzierten Bauprojekten müssen primär Recyclingbaustoffe eingesetzt werden. Durch eine Qualitätsüberwachung für Recyclingprodukte muss sichergestellt werden, dass keine gefährlichen Stoffe in die Umwelt gelangen.

Die Vielzahl von Abbaustätten muss über die Regionalplanung auf das absolut erforderliche beschränkt werden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen muss absoluten Vorrang vor Abbauvorhaben haben.

 

U3 Elementarversicherung Katastrophe

31.03.2023

 

Das Hochwasser und Überflutungen in Passau und Deggendorf 2013, der Starkregen im Landkreis Rottal-Inn 2016, Sturmschäden in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau 2017, Hagelschäden in Bad Birnbach 2021, wiederholte Bedrohungen durch Waldbrände in Brandenburg sowie die Flutkatastrophen im Sommer 2021 im gesamten Bundesgebiet, rufen uns auf den Plan den solidarischen Gedanken einer elementaren Pflichtversicherung für Katastrophen bundeseinheitlich zu regeln.

Die Jusos Rottal-Inn fordern daher:

Elementare Pflichtversicherungen

  1. Die Einführung einer bundeseinheitlichen elementaren Pflichtversicherung durch

öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten.

1.1. Geltungsbereiche: Überschwemmung, Hochwasser, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Blitzschlag, Starkregen, Felssturz, Steinschlag, Hagel, Sturm.

1.2. Wiedereinführung der bisherigen elementaren Brandschutzversicherung (abgeschafft 1994).

1.3. Bundeseinheitliche Versicherungspflicht für alle bestehenden Immobilien und Infrastruktur.

  1. Konstruktion der Versicherung

2.1. Nicht-gewinnorientierte Versicherungseinlage, welche im Schadensfall nach ausgearbeiteten Kriterien die Auszahlungen tätigt.

2.2. Jährliche Beitragserhöhung darf maximal 5% betragen.

2.3. Bei unzureichender Deckung ist eine staatliche Einlage vorzunehmen.

2.4. Bei der Bemessung des zu versichernden Wertes sind die Verkehrswerte alle fünf Jahre neu zu bestimmen.

Begründung:

Wir sind der Überzeugung, dass auf Grundlage des Schicksals von Menschen kein finanzieller Gewinn angestrebt werden darf. Der Zugang zu diesen Versicherungen ist für Alle gleichermaßen zu gewährleisten und nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“, es auch solidarisch geregelt werden soll, dass Eigentum nach unverschuldeten Elementarschäden wiederhergestellt wird.

 

U2 Nutztiere sind Lebewesen – kapitalistische Ausbeutungslogik überwinden –Tierwohl entschieden umsetzen

31.03.2023

Trotz des in den letzten Jahren in Deutschland sinkenden Fleischverbrauchs hat sich noch zu wenig am allgemeinen Fleischkonsumverhalten geändert. Im Jahr 2020 wurden im Durchschnitt immer noch 57,33 Kilogramm Fleisch pro Kopf konsumiert. Tatsächlich stammen knapp 98 % davon von Tieren, die nicht artgerecht und unter grausamen Bedingungen in der sogenannten Massentierhaltung gehalten wurden. Diese Form der Tierhaltung und Produktion tierischer  Lebensmittel hat äußerst negative Einflüsse auf die Tiere, auf die Menschen als Konsument*innen und auch auf die Umwelt. Aktuell wird von staatlicher Seite noch zu wenig getan, um den Tierschutz in der Lebensmittelherstellung konsequent umzusetzen.

Massentierhaltung kann allgemein als eine intensive Form der Tierhaltung bezeichnet werden, bei der meist nur eine einzige Tierart auf einer nicht ausreichend großen landwirtschaftlichen Fläche zum Ziel der Erzeugung des größtmöglichen Ertrages gehalten wird. Der Gesundheitszustand, das allgemeine Wohlbefinden sowie natürliche Verhaltensweisen der Tiere werden entweder nicht oder nur unzureichend berücksichtigt oder sogar bewusst missachtet. Im Vordergrund steht bei der Massentierhaltung die größtmögliche Ertragsmaximierung mit möglichst geringem Kostenaufwand zulasten des Tierwohls. Uns Jusos ist es aber wichtig, solche Betriebe zu fördern und zu unterstützen, die das Tierwohl in den Vordergrund stellen.

In der Massentierhaltung werden die Tiere auf engstem Raum und mit größtmöglichem Reizentzug gehalten. Beispiele dafür sind Legehennen in Käfigen, die Anbindehaltung bei Milchkühen oder die Kastenstände bei Schweinen. Aufgrund des Platzmangels können die Tiere ihre artgerechte Lebensweise nicht ausleben und neigen zu Aggressivität, Ängstlichkeit, Stress und auch Kannibalismus. Diese Art der Haltung führt auch zur Ausbreitung von Krankheiten in den Ställen und zur gegenseitigen Verletzung der Tiere. Damit sich die Tiere nicht untereinander verletzen, werden ihnen Schnäbel, Krallen oder Hörner amputiert. Diese Amputationen werden meist ohne Narkose an den Tieren durchgeführt und sind sehr schmerzhaft für die Tiere.

Ein weiterer grausamer Eingriff ist zum Beispiel die Kastration männlicher Ferkel, um den als

unangenehm empfunden, Geruch von Ebern zu vermeiden. Seit dem 01.01.2021 ist zumindest die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Doch die Ferkelkastration im heutigen Sinne ist generell abzulehnen. Eine Alternative wäre unter Anderem die sogenannte Immunokastration, welche eine Art Impfung gegen den Ebergeruch darstellt. Dies wäre für die Tiere ein weniger drastischer Eingriff, wie es aktuell der Fall ist. Alternativ dazu gibt es die Ebermast, bei der weder geimpft wird, noch kastriert. Dabei kann es aber in manchen Fällen zum Ebergeruch kommen.

Auch bei den Hühnern gibt es grausame Maßnahmen der Tierquälerei. Bis Ende 2021 wird es noch erlaubt sein, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten. Dies ist das sogenannte „Küken Schreddern“. Ab 2022 sollen männliche Küken noch vor der Geburt bestimmt und aussortiert werden. Diese Vorgehensweise unterscheidet nun immer noch zwischen nützlichen Tieren für den Menschen und nutzlosen. Deshalb wird auch bei dieser Praxis das Tierwohl nicht berücksichtigt. Es müssen deshalb Alternativen gefunden werden, die das Töten von bis zu 45 Millionen Küken in Deutschland pro Jahr verhindern.

Ebenfalls ist es als problematisch zu betrachten, dass Milchkühe zur Hochleistungsfähigkeit

gezüchtet werden, um so immer mehr Milch geben zu können. Vor 100 Jahren gab eine Milchkuh noch etwa 2000 Liter Milch im Jahr, heute sogar über 18000 Liter pro Jahr. Dies hat dramatische Folgen für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Kühe. Die natürliche Lebenserwartung einer Kuh beträgt etwa 20 Jahre, in der Massentierhaltung jedoch nur bis zu vier Jahre. Die Kombination aus falscher Ernährung und häufigen Schwangerschaften sorgen bei den Milchkühen für starke Schmerzen und Krankheiten, was häufig auch zur Schlachtung der Tiere führt. Aus diesem Grund ist eine intensive Milchwirtschaft abzulehnen und die Zucht und Haltung von Milchkühen generell zu reduzieren.

Als letztes Beispiel für die negativen Aspekte der Massentierhaltung kann man die Tiertransporte nennen. Jedes Jahr werden in Deutschland und ganz Europa Millionen von Tieren stundenlang mit LKWs transportiert. Dies bedeutet für die Tiere einen enormen Stress und setzt diese Nahrungs- und Wasserentzug aus. Die unzureichenden Gesetze werden oftmals nicht einmal eingehalten. So werden beispielsweise Pause-Zeiten nicht eingehalten oder LKWs werden überladen.

Deshalb fordern wir:

  1. die Einführung von Bodenquoten, die je nach Tierart eine artgerechte Tierhaltung gewährleisten können.
  2. ein Verbot von Käfig-, Kasten- oder Anbindehaltung.
  3. je nach Tierart die Einführung einer Kombination aus Weide- bzw. Freilandhaltung und Stallhaltung.
  4. ein Verbot von Amputationen von Schnäbeln, Krallen, Hörnern, oder Ähnlichem.
  5. ein Verbot der aktuellen Form der Ferkelkastration und Ersetzung durch die Ebermast oder die Immunokastration.
  6. ein Verbot von für den Menschen gefährlichen Medikamenten, beim Einsatz an den Tieren.
  7. die Nutzung von Zweinutzungshühnern für die Nutztierhaltung von Hühnern, sowie das Verbot des Tötens bzw. Aussortierens männlicher Küken und/oder männlicher Hühnereier vor dem Schlüpfen.
  8. ein Verbot der intensiven Zucht von Milchkühen zur Hochleistungsfähigkeit sowie ein Verbot

permanenter Schwangerschaften. Zusätzlich sollen Maßnahmen gefunden werden, wie Kälber

nicht von den Mutterkühen getrennt werden müssen.

  1. eine Regulierung der täglichen Stundenanzahl von Tiertransporten, sowie der maximalen Anzahl, der zu transportierenden Tiere. Die artgerechte Beförderung der transportierten Tiere muss jederzeit gewährleistet werden. Vorzugsweise sollen Tiertransporte durch Transporte von Fleisch oder Sperma (für die Tierzucht) ersetzt werden.
  2. eine staatliche Förderung für Landwirt*innen, um diese Maßnahmen umsetzen zu können.

Diese muss genau so hoch ausfallen, dass es wirtschaftlich rentabel ist, einen Landwirtschaftsbetrieb zu führen und gleichzeitig das Tierwohl zu achten.

EU-Argrarsubeventionen sollen stärken an Qualitätsstandards geknüpft werden und nicht nur von der Flächengröße abhängen. Betriebe, die diese Tierwohlstandards missachten, sollen die Subventionen gekürzt oder gestrichen werden, um Anreize für das Einhalten der Standards zu setzen.

 

S14 Pflegereform korrigieren, Zukunft sichern

31.03.2023

Die angestoßene sog. Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn erfüllt nicht unsere Erwartungen an die Pflege der Zukunft. Zwar ist die Stoßrichtung – bessere Vergütung für Mitarbeiter*innen in der Pflege und planbare Kosten für Bewohner*innen und deren Familien – zu begrüßen, allerdings bleiben die gewählten Instrumente wenig wirkungsvoll und versprechen keine Lösung für die offenen Fragen.

Statt der Initiative von Bundesarbeitsminister Heil zum Branchentarifvertrag wurden schlussendlich nur „tarifähnliche“ und „ortsübliche“ Konditionen im Gesetz verankert. Hierin sehen wir deutlich zu viel Spielraum, um verlässlich gute Konditionen und beste Bedingungen für die Beschäftigten zu garantieren.

Außerdem wurde versäumt, den Heimkosten eine solide Grenze zu setzen. Mit der schrittweisen Reduzierung der Pflege-Kosten bei stationärer Pflege rechnet der Gesetzgeber bewusst mit den kürzer werdenden Aufenthaltszeiten in den Einrichtungen, den Fiskus zu schonen. Außerdem steigen die Kosten in den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und Investition ungebremst weiter.

Finanzielle Planungssicherheit für Pflegebedürftige und deren Angehörige kann so nicht erreicht werden. Unser Anspruch bleibt weiterhin die vollständige Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege als erster Schritt und perspektivisch die Umgestaltung der Pflegeversicherung zu Vollversicherung.

Wir fordern unsere gewählten Vertreter*innen der SPD in Bund und Ländern in den kommenden Jahren auf, das Thema weiter dezidiert zu verfolgen und den Missständen wirkungsvoll zu begegnen. Gute Pflege braucht klare Regeln. Die guten Löhne für Beschäftigte und die planbaren Kosten für Pflegebedürftige und deren Familien dürfen nicht sich nicht weiter entgegenstehen, sondern gemeinsam das Fundament für eine zukunftsfähige Pflege bilden.