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W2 Befreiung Grunderwerbssteuer für Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaft

29.11.2018

Befreiung Grunderwerbssteuer für Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaft

Die Bayern SPD setzt sich dafür ein,

  • dass Kommunen und Wohnbaugenossenschaften von der Grunderwerbsteuer befreit sind, wenn der Grunderwerb ausschließlich zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau bzw. genossenschaftlichem Wohnungsbau verwendet wird und
  • dass der Freistaat Bayern für den unnötigen Verkauf der 33.000 GBW-Wohnungen als Ausgleich ein staatliches Wohnungsbauprogramm auflegt, das weit über die von Ministerpräsident Söder angekündigten Maßnahmen hinausgeht.

W1 Wachstum stärken – Ungleichgewichte abbauen – Wirtschaftspolitik europaweit koordinieren

29.11.2018

Wachstum stärken – Ungleichgewichte abbauen – Wirtschaftspolitik europaweit koordinieren

Die Ursachen der Euro-Krise beseitigen: Für eine tragfähige und soziale Architektur der Eurozone
Die bisherigen Lösungsansätze zur Überwindung der Eurokrise verfehlen die eigentlichen Ursachen, gehen zu Lasten der Lebens- und Arbeitsperspektiven vieler Millionen Menschen, schaffen kein ausreichendes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und bedrohen auf diese Weise den Bestand der Währungsunion und der EU als Ganzes. Ein Auseinanderbrechen der Eurozone würde unvorhersehbare wirtschaftliche Risiken für Europa und die Weltwirtschaft bedeuten. Von der damit verbundenen politischen Dimension eines gespaltenen Europa ganz zu schweigen.  Als Europapartei der ersten Stunde werden Sozialdemokraten eine Spaltung Europas niemals akzeptieren. Es ist die historische Aufgabe der SPD, neu aufkeimenden, rückwärtsgewandten Nationalismus entschlossen in die Schranken zu weisen.
Doch dazu muss Europa endlich einen sozialverträglichen Pfad aus der Eurokrise einschlagen und die gravierenden Konstruktionsfehler der Währungsunion konsequent beseitigen:
– Die Kritik an einer einseitig auf Kürzungen der Lohn- und Sozialeinkommen abzielenden Politik reicht quer durch sämtliche ökonomische Schulen, wie die Tagung der Wirtschaftsnobelpreisträger im Juli 2014 in Lindau eindrucksvoll dokumentiert hat. Europa braucht vordringlich eine gemeinsame Wachstums- und Investitionsstrategie, eine Rückkehr zum Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten, mehr Koordinierung und Harmonisierung sowie institutionelle Reformen. Notwendige Strukturreformen zur Überwindung von je besonderen nationalen Entwicklungsblockaden (z.B. Immobiliensektor in Spanien, effektive Verwaltungen in Italien oder Griechenland, Bekämpfung von Korruption und Steuerhinterziehung u.a.) können ihre Wirksamkeit am besten entfalten, wenn sie in eine Wachstumsstrategie eingebettet sind.
– Die Webfehler der Währungsunion bestehen in der mangelnden politischen Koordination der makroökonomischen Größen und in der Institutionalisierung einer neoliberalen Wirtschaftsdoktrin. Mit Blick auf die Leistungsbilanzen, die Lohn- und Inflationsentwicklung sowie auch auf die Steuerharmonisierung muss der sukzessiven Abbau der bestehenden Ungleichgewichte konsequent ins Visier genommen werden. Die wirtschafts- und steuerpolitische Integration muss entscheidend vertieft, Europa mithin zu einer echten Wirtschafts- und Sozialunion weiterentwickelt werden. Eine regelgebundene Finanzpolitik und Schuldenabbau sind in diesem Rahmen unverzichtbar. Doch genau deshalb müssen sich Sozialdemokraten in ganz Europa auf den Weg machen, eine zum Dogma geronnene und im Kern neoliberale Austeritätspolitik zu überwinden. Denn die neoliberale Wirtschaftsdoktrin generiert aufgrund ihrer einseitigen Sparfixierung viel zu wenig Investitionsdynamik und Wirtschaftswachstum. Sie versperrt damit vor allem den Krisenstaaten die Möglichkeit, sukzessive aus der Verschuldung herauswachsen zu können. Zudem geht die Austeritätspolitik immer nur zu Lasten der Lohn- und Sozialeinkommen der breiten Schichten und führt zum drastischen Abbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten. Europa braucht deshalb einen wirtschaftspolitischen Paradigmenwechsel für mehr Wachstum und Investitionen und eine dauerhaft tragfähige Architektur der Eurozone.
Ein sozialverträglicher Wachstumspfad aus der Eurokrise ist möglich

Ein Zukunftsinvestitionsprogramm für Europa

Es kommt entscheidend darauf an, europaweit abgestimmt für mehr realwirtschaftliches Wachstum zu sorgen, damit die Staaten sukzessive aus der Verschuldung herauswachsen können. Europa braucht dringend eine europaweit koordinierte Wachstumsstrategie – etwa in Anlehnung und Fortschreibung der alten Pläne zum Ausbau der europäischen Infrastruktur von Jaques Delors. Der Juncker-Plan ist dafür kein Ersatz: Er zeigt zwar die richtige Einsicht, dass mehr Investitionen nötig sind, beschränkt sich dazu aber auf Umdeklarierung von Haushaltsmitteln und setzt auf die Hebelwirkung von Kreditmärkten, die gerade ihre Unfähigkeit erweisen, produktive Investitionen in Gang zu setzen.
Insbesondere für die Krisenländer gilt: ohne Wachstum keine Steuereinnahmen, ohne Steuereinnahmen keine erfolgreiche Konsolidierung. Diese Länder müssen deshalb wieder auf einen Wachstumspfad zurückkehren können. Dieser Weg muss durch ein europäisches Programm für öffentliche Zukunftsinvestitionen unterstützt werden. Damit ein solches Investitionsprogramm tatsächlich eine spürbare Wirkung auf die europäische Wirtschaft hätte, müsste es ausreichend groß dimensioniert sein. Das Ausgabevolumen sollte dabei mindestens ein Prozent des Euro-Zonen-BIP, also rund 100 Milliarden Euro jährlich ausmachen. Gefordert ist in diesem Zusammenhang eine investitionsfördernde Reform des Fiskalpaktes. Denn die geltenden Fiskalregeln der EU ebenso wie die
Vorgaben zur Haushaltssanierung durch die ESM-Programme und den IWF haben dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren öffentliche Ausgaben in einer Art und Weise gekürzt wurden, die das Wirtschaftswachstum in Europa sowohl von der Angebots- als auch von der Nachfrageseite stark belastet. So wurden unter anderem Ausgaben für öffentliche Investitionen in Infrastruktur ebenso massiv gekürzt wie Bildungsausgaben und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Sowohl in Deutschland als auch in der Eurozone insgesamt liegen die öffentlichen Nettoinvestitionen (also Bruttoinvestitionen abzüglich Abschreibungen für Abnutzung) nun im negativen Bereich. Sprich: die öffentliche Infrastruktur verfällt zusehends. Nach allen Erkenntnissen der neueren Wachstumstheorie sind allerdings gerade diese Ausgaben besonders wichtig für die Effizienz einer Volkswirtschaft, ihren technologischen Fortschritt und das mittelfristige Wachstumspotential. Ein europäisches Wachstumsprogramm muss deshalb entschieden daraufsetzen, diese öffentlichen, produktivitätssteigernden Ausgaben wieder zu erhöhen.

Ausgleich von Leistungsbilanzungleichgewichten durch mehr Binnennachfrage

Entscheidende Wachstumsimpulse für die Eurozone müssen von den Überschussländern ausgehen. Diese müssen ihre eigene Binnennachfrage und ihre Inlandsinvestitionen substanziell erhöhen, weil die Leistungsbilanzdefizitländer kaum eigene expansive Impulse setzen können. Vor allem Deutschland ist hier gefordert es muss seinen Niedriglohnsektor zurückdrängen, die öffentlichen Investitionen ausweiten und zudem über ein höheres Lohnniveau einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Erhöhung der Binnennachfrage leisten. Der Ausgleich der Ungleichgewichte kann nur beidseitig gelingen. Denn zum einen kann eine reine Abwärtsanpassung des Preis- und Lohnniveaus in den Krisenländern der Euro-Zone nicht gewünscht sein. Preis- und Lohnsenkungen machen nämlich tendenziell die Bedienung der Schulden von Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand noch schwieriger, weil die reale Schuldenlast steigt. Dies führt zu weiteren Problemen im Bankensektor und zu einer dauerhaft gedämpften gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Zum anderen wäre eine einseitige Anpassung der Krisenländer auch alles andere als nachhaltig: Denn die Eurozone insgesamt – deren Leistungsbilanz einigermaßen ausgeglichen ist – würde dann hohe Überschüsse im Handel mit anderen Wirtschaftsregionen ausweisen und den Euro in eine massive Aufwertungstendenz bringen. Alle Bemühungen der Krisenländer, ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, würden durch eine Aufwertung konterkariert. Deshalb ist die makroökonomische Koordinierung von zentraler Bedeutung.

Steuer-, Lohn- und Sozialdumping verhindern

Die Eurozone muss eine gezielte Steuer-, Sozial- und Inflationskonvergenz anstreben. Es braucht auf hohem Niveau harmonisierte Körperschaftssteuern mit vergleichbaren steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie Mindestlohnkorridore und Lohnleitlinien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Es geht darum, ein Steuer- und Lohndumping sowie die damit verbundenen unkoordinierten realen Abwertungen im Euroraum besser unterbinden zu können. Eine gemeinsame Währungsunion kann nur dann funktionieren, wenn das vereinbarte Inflationsziel von allen Mitgliedsstaaten verfolgt wird. Demnach muss gewährleistet werden, dass jedes Land seine Löhne jährlich in angemessenem Umfang steigert. Das bedeutet insbesondere, dass Krisenstaaten, welche ein zu hohes Lohnwachstum in der letzten Dekade generiert haben, nun Lohnzurückhaltung üben müssen, während in Überschussländern, insbesondere in Deutschland, Lohnzuwächse von deutlich über zwei Prozent über den Produktivitätszuwächsen realisiert werden müssen.

Europäische Regulierung des Finanz- und Bankensektors

Der Finanz- und Bankensektor muss einer strikten und europaweit wirksamen Regulierung unterzogen und die Verursacher der Finanzkrise über eine europaweite Finanztransaktionssteuer zur Tilgung der Staatsdefizite herangezogen werden. Ohne Wirtschaftswachstum kann die Konsolidierung dauerhaft nicht gelingen. Eine weitere wichtige Bedingung für erfolgreiche Konsolidierung besteht aber darin, ausreichende Steuereinnahmen zu generieren. Deshalb müssen die Krisenverursacher – die Finanzmärkte – an der Finanzierung der Krisenfolgen durch die Einführung der Finanztransaktionssteuer beteiligt werden – konzipiert mit breiter Bemessungsgrundlage und wenigen Ausnahmen. Der Steuersenkungswettbewerb bei Unternehmenssteuern ist zu beenden, auch Großkonzerne und Vermögensmillionäre müssen sich angemessen an der Finanzierung ihrer Gemeinwesen beteiligen.

Schuldentilgung nicht zu Lasten des Wachstums

Die Refinanzierung der Krisenländer muss im Tausch gegen glaubwürdige Verpflichtungen zum Schuldenabbau nachhaltig abgesichert werden wie dies etwa der Sachverständigenrat mit dem sog. Schuldentilgungsfonds vorgeschlagen hat. Die übermäßige Verschuldung der Euro-Länder jenseits einer Verschuldungsmarke von 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung kann realistisch nur in einem Zeitraum von 20 bis 25 Jahren auf Basis einer gemeinsamen Teilhaftung abgebaut werden. Mit der Gründung eines sog. Schuldentilgungsfonds nach dem Vorschlag des deutschen Sachverständigenrats kann die Haftung – anders als bei Eurobonds – zeitlich wie volumenmäßig begrenzt und mit einer „klaren, langfristigen und glaubwürdigen Verpflichtung aller teilnehmenden Länder für den Schuldenabbau“ verbunden werden. Zudem muss die unabweisbar notwendige Umschuldung Griechenlands in Angriff genommen und die Rückzahlung der Kredite an das Wirtschaftswachstum gekoppelt werden, damit Anreize für wachstumsfördernde Maßnahmen geschaffen werden.

Sparpolitik verschärft die wirtschaftlichen Probleme

Die Krisenländer haben bereits – zulasten ihres Wirtschaftswachstums – drakonische Sparmaßnahmen umgesetzt. Entgegen weitverbreiteter Annahmen hat vor allem Griechenland seine Ausgaben reduziert. Die Anzahl der öffentlichen Beschäftigten sank in Griechenland zwischen 2009 und 2014 von 907.351 auf 651.717. Das ist ein Rückgang von 25 Prozent. Das staatliche Defizit betrug im Jahr 2009 noch 15,6 Prozent. Im Jahr 20014 sank es auf -2,5 Prozent. Kein Land der Welt hat sein Staatsdefizit in einem solchen Ausmaß und in derart kurzer Zeit reduziert. Von weiteren drakonischen Sparmaßnahmen bei den Masseneinkommen ist jedoch in der gesamten Eurozone unbedingt abzusehen. Andernfalls droht jederzeit der Rückfall in schwere Rezessionen. Eine erneute Rezession in den Krisenländern würde sämtliche Konsolidierungsbemühungen nahezu aussichtslos machen. Allerdings müssen die Krisenländer ihre Ausgabenpfade bei Löhnen und Staatsausgaben noch einige Jahre verlangsamen, um ihre Defizite zu verringern. Weitere absolute Absenkungen bei Staatsausgaben oder Löhnen müssen aber vermieden werden, vielmehr sind Zuwächse zur wirtschaftlichen Stabilisierung erwünscht, sie müssen aber unterhalb der „Normalzuwachsrate“ von Produktivität plus Zielinflationsrate bleiben.

Soziale Rechte und demokratische Strukturen in der EU stärken

Die europäische Wirtschafts- und Finanzunion muss durch eine Sozialunion flankiert werden. Die sozialen Grundrechte, wie sie bereits in der EU-Grundrechtscharta angelegt sind, dürfen nicht den Marktfreiheiten im europäischen Binnenmarkt untergeordnet werden, sondern müssen ihnen vorgehen. Mit einer sozialen Fortschrittsklausel muss dieses Prinzip vertraglich im europäischen Primärrecht festgeschrieben werden. In Europa muss gelten: gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Lohn- und Sozialdumping darf kein Raum gegeben werden. Dazu müssen auch die Spielräume für Mitbestimmung in den europäischen Unternehmen erweitert, die Rechte der europäischen Betriebsräte deutlich ausgebaut werden. Arbeitnehmer aus unterschiedlichen EU-Staaten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen die Chance haben, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Politisch ausgestaltet werden muss die europäische Sozialunion vor allem dadurch, dass soziale Ziele und Mindeststandards europäisch verbindlich vereinbart werden. In einem sozialen Stabilitätspakt müssen Ziele und Vorgaben für Sozial- und Bildungsausgaben gemessen am BIP der jeweiligen Staaten ebenso wie existenzsichernde Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten gemessen am jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommen festgeschrieben werden.
Die Realisierung einer solchen Sozialunion kann nicht gelingen im Rahmen einer autokratischen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf EU-Ebene, die ohne Mitbestimmung des Europäischen Parlaments und auch gegen den Willen der nationalen Parlamente durchgesetzt wird und dabei neben dem forcierten Sozialabbau auch Eingriffe in die Tarifautonomie und das Tarifvertragsrecht, Lohnkürzungen im öffentlichen Dienst und Absenken des Mindestlohns erzwingt und mit Privatisierungsmaßnahmen neue Anlagesphären fürs Finanzkapital zulasten der Daseinsvorsorge schafft. Zugleich bemüht sich die EU, die Festlegung auf einen neoliberalen Kurs zu verstärken: mit den verschiedenen verhandelten Freihandelsabkommen, mit weiteren Versuchen, den europäischen Kapitalmarkt auszubauen und mit Fortführung einer Politik der Standortkonkurrenz zwischen den Ländern und Regionen der EU – logische Folge der angestrebten „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“.
Nicht nur in den „Krisenländern“ erweckt dieses Vorgehen den Eindruck, die „nationalen“ Interessen seien gegen die EU durchzusetzen. Dies führt zu merkwürdigen Ergebnissen wie beim Brexit – wo die Öffnung des Arbeitsmarktes zum Argument gegen die EU wurde, obwohl die britische Regierung in diesem Punkt der EU-Politik gerade nicht gefolgt war.
Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik muss als demokratischer Prozess erfolgen und nicht als technokratische Durchsetzung vermeintlicher ökonomischer Sachzwänge. Die Politik der negativen Integration, die wachsenden Wohlstand und Kohäsion von freien Wirken der Marktkräfte erwartete, ist gescheitert. Der Niedergang der europäischen Sozialdemokratie zeigt auch, dass unter diesen Voraussetzungen eine Politik des sozialen Ausgleichs nicht mehr überzeugend formuliert werden kann. Daher ist gerade die Sozialdemokratie im wirtschaftlich stärksten Land der EU gefordert, eine Alternative zu entwickeln, die Ziele der gesellschaftlichen Entwicklung wieder in den Mittelpunkt rückt.

P7 Unvereinbarkeit von Doppelmandaten in Parlamenten oberhalb der Landesebene

29.11.2018

Wir fordern eine rechtliche Neuordnung, die eine Unvereinbarkeit von Mandaten in Bundestag, Landtag und Europäischem Parlament miteinander festschreibt.

U2 Wir sind Teil der Wolf-gang

29.11.2018

Wir sind Teil der Wolf-gang

Wir fordern ein klares Signal der Politik für die Rückkehr des Wolfes nach Bayern und dessen verbleib.
Dem Wolf kommt eine relevante Bedeutung für das Ökosystem Wald zu und nicht nur deshalb steht er unter besonderem Schutz. Die „Wolfspassage“ im Koalitionsvertrag, steht im Gegensatz zu den Forderungen von Umweltverbänden und uns. Deshalb wünschen wir deren „Entnahme“. Die Überprüfung – vielmehr die Aufweichung- dieses Schutzstatus ist nicht nur unnötig, sondern zeichnet in der Öffentlichkeit ein falsches Bild dieser von Natur aus seltenen und sich selbst regulierenden Tierart.
Wir schließen uns der Forderung des BN, nach einem Förderprogramm zur strukturellen Anpassung der bisherigen Beweidungsformen an. Mögliche Herdenschutzmaßnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde usw.), wie sie bereits in anderen Bundesländern existieren, würde die Tötung von Wölfen gänzlich hinfällig machen. Jedoch ist bereits heute die „Entnahme“ von „Problemwölfen“ rechtlich möglich. Die Möglichkeit eines Förderprogramms für Nutztierhalter_innen in Form eines „Biodiversitäts-Bonus“ erscheint uns sinnvoll.
Außerdem ist der Stat/die jeweilige Landesregierung in der Pflicht eine bessere Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und nicht das Märchen vom „bösen“ Wolf und das „Rotkäppchensyndrom“ zu nähren. Eine klare  Aufklärungsarbeit und Kommunikation in der Politik ist hierbei erforderlich.
 
„Rechtlicher Status des Wolfes – Auszug:
Der Wolf (Canis lupus) wie auch ein Wolfshybride (Wolfs/Hundmischling) gehört nicht zu den jagdbaren Tieren.
Er unterliegt u.a. auch:
-dem Tierschutzrecht
Gemäß §1 und § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz in der Staatszielbestimmung des Art. 20a verankert.
-dem Artenschutzrecht
Der Wolf ist in Anhang A der EG-VO Nr. 338/97, sowie im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aufgeführt. Er ist deshalb nach § 10 Abs. 2, Nr. 10 und Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt.“

P6 Digitaler und individuell zugeschnittener SPD-Kalender

29.11.2018

Wir fordern einen digitalen Kalender für SPD- und Juso-Mitglieder, der alle Veranstaltungen der Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften, die das einzelne Mitglied betreffen, übersichtlich visualisiert.

Durch die Fülle an E-Mails, die man als Mitglied bekommt, ist es – gerade als Neumitglied – schwer einen Überblick über anstehende SPD-Termine zu bekommen. Es gibt zwar durchaus E-Mails, die einen auf Veranstaltungen hinweisen, diese werden aber teilweise parallel von verschiedenen Untergliederungen und/oder Arbeitsgemeinschaften verschickt: So weist einen der Ortverein auf Ortvereinsveranstaltungen, der Unterbezirk auf Unterbezirksveranstaltungen, und der Juso-Unterbezirk auf Juso-Unterbezirksveranstaltungen, etc., hin. Dies führt zu einer fehlenden Übersichtlichkeit von anstehenden Terminen. Durch einen digitalen Kalender, der auf das einzelne Mitglied spezifisch zugeschnitten ist, lässt sich das beheben. So soll dieses Tool berücksichtigen, in welchen Untergliederungen/Arbeitsgemeinschaften ein Mitglied tätig ist und dann die Termine dieser Untergliederungen in einem Kalender visualisiert darstellen.

Diese Anwendung lässt sich in bestehende Portale, wie zum Beispiel den Web-O-Maten der BayernSPD, einbauen.

Wir halten diesen Kalender für einen simplen, aber – gerade für Neumitglieder – sehr hilfreichen Beitrag zu #spderneuern.

S4 Affektive Störungen endlich wirksam bekämpfen!

29.11.2018

Fast jeder dritte Mensch leidet im Laufe seines Lebens an einer Behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit, dazu gehören unter anderem Depressionen, Alkoholerkrankungen und bipolare Störungen. Durch die Tabuisierung, die wir immer noch in unserer Gesellschaft erleben, ist die Hemmschwelle sehr hoch, sich präventiv bereits in Behandlung zu geben – es wird abgewartet, bis das „normale Leben“ nicht mehr möglich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert Aufklärungskampagnen und –vereine, hat allerdings keine eigene Kampagne. In Europa sind 50.000.000 Bürger:innen von Depressionen und Suchterkrankungen betroffen.
Es gibt zwei Arten Psychotherapeut:in zu werden. Für die Ausbildung zur:zum psychologischen Psychotherapeut:in bedarf es eines Bachelor- und Masterstudiums der Psychologie mit Schwerpunkt klinischer Psychologie . An das Masterstudium der Psychologie schließt sich eine Psychotherapeut:innenausbildung an, die sich über einen Zeitraum von 3-5 Jahren erstreckt und im Durchschnitt 20.000€ kostet. Mit abgeschlossener Ausbildung erfolgt die Approbation, die zu einer Kassenzulassung führen kann und somit zur selbstständigen Arbeit. Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen Diagnosen stellen und therapieren.
Für die Ausbildung zur:zum medizinischen Psychotherapeut:in benötigt man ein Medizinstudium mit anschließender Fachärzt:innenausbildung. Medizinische Psychotherapeut:innen, auch Psychiater:innen genannt, sind befugt Medikamente zu verschreiben, therapieren und Diagnosen zu stellen.
Die Verhältniszahlen, die zur Ermittlung des Bedarfes an Psychotherapeut:innen genutzt werden, stammen noch aus dem Jahr 1999. Während die Verhältniszahlen fast flächendeckend eine Überversorgung vermitteln, leiden tatsächlich 5.000.000 Menschen in Deutschland an einer psychischen Krankheit, während allerdings nur 1.500.000 Behandlungsplätze zur Verfügung stehen. Dies führt zu einer durchschnittlichen Wartezeit von 3 Monaten bis zum ersten Beratungstermin. Durch das Versorgungsstrukturgesetz 2012 wurden, dank der alten Verhältniszahlen, Praxen geschlossen und stillgelegt, statt die Versorgung weiter auszubauen. Vor allem jetzt, da viele Geflüchtete mit Traumata zu uns kommen, stehen die Verhältniszahlen von 1999 in keinerlei Relation zum eigentlichen Bedarf.
Während der Ausbildung zum:zur Psychotherapeut:in müssen die Auszubildenden 1.200 Praxisstunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden bei der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung in einer Praxis ableisten. Hierzu gibt es noch keine gesetzliche Regelung über die Vergütung und das genaue Vertragsverhältnis der Auszubildenden. Es ist also Sache des:der Arbeitgeber:in, ob die Auszubildenden in ihrer Praxiszeit als Praktikant:innen oder anders vergütet werden.
Psychische Krankheiten sind die Ursache von 10% aller Fehltage und häufig Grund für einen frühzeitigen Eintritt in die Rente. Durch häufig einseitige psychische Belastung und körperliche Unterforderung am Arbeitsplatz entstehen häufig körperliche Beschwerden, die zu Fehlzeiten führen können. Diese führen wiederum zu erhöhtem Zeitdruck und damit einhergehende Überforderung.
Auch an Universitäten ist die psychische Versorgung der Studierenden stark standortabhängig. So wartet man beispielsweise an der Universität Passau mitunter länger als einen Monat, bis überhaupt eine Reaktion des:der Seelsorger:in erfolgt. Diese besteht in manchen Fällen aus dem schlichten Hinweis, sich anderweitig Hilfe zu suchen. Das psychologische Beratungsangebot wird dem augenscheinlich großen Bedarf an psychischer Unterstützung im Studium daher nicht gerecht. Der Druck, dem Studierende mittlerweile während des Studiums ausgesetzt sind ist immens. Neben einer Regelstudienzeit haben viele Universitäten eine Maximalsemesteranzahl eingeführt. Das führt dazu, dass ein ehrenamtliches Engagement außerhalb der Universität immer schwieriger wird. Auch Studierende, die auf einen Nebenjob angewiesen sind, sind mehr belastet. Das Studium entwickelt sich immer mehr zu einer scheinbar für alle offenen Institution, die allerdings am einfachsten für Menschen mit genug Geld zu bestreiten ist. Symptomatisch hierfür ist die Tatsache, dass kommerzielle juristische Repetitorien in ihrem Programm zusätzlich kostenpflichtige psychologische Unterstützung an. Selbst wenn sich Jurastudent:innen mit geringerem Einkommen das private Repetitorium leisten können, müssen sie hier erneut in die Tasche greifen.
 
Deswegen fordern wir:
Es muss eine breit ausgebaute Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Gesundheit geben. Affektive Störungen müssen endlich in ihrer Schwere auch öffentlich als Krankheit wahrgenommen werden! Es darf kein Tabu mehr sein in der Öffentlichkeit über affektive Störungen genauso zu reden, wie über ein gebrochenes Bein oder einen amputierten Arm.
Um die Menge an Patient:innen wirksam und zeitnah behandeln zu können, brauchen wir genug Psychotherapeut:innen im Land. Hierfür muss die Ausbildung gebührenfrei werden. Auch bei anderen Ausbildungen wurde die Branche nicht durch Gebührenfreiheit zerstört.
Psychotherapeut:innen in Ausbildung müssen fair entlohnt werden. Hierzu muss in Kooperation mit den Gewerkschaften eine Vergütung wie bei Mediziner:innen in der Fachärzt:innenausbildung erfolgen.
Die Verhältniszahlen für den Bedarf an Psychotherapeut:innen müssen endlich an die Realität angepasst und regelmäßig aktualisiert werden! Neben dem Ausbau müssen aber auch in der Ausbildung der Psychotherapeut:innen Traumata durch Kriege und Folter verstärkt behandelt werden, um allen Menschen effektiv helfen zu können.
Auch an Universitäten muss die Versorgung mit Psychotherapeut:innen ausgebessert werden. Hier gilt es genug Kräfte anzustellen, dass Studierenden über kurzfristige Tiefs hinweggeholfen werden kann und diese – sollten die Probleme grundlegender und schwerwiegender sein – zeitnah an eine:n geeignete:n Psychotherapeut:in überwiesen werden. Es kann nicht sein, dass Studierende mitunter vier Wochen auf eine Absage per Mail warten müssen.

B3 Psychische Störungen machen keinen Halt vor Kindern - Für mehr Fachpersonal in schulischen Einrichtungen

29.11.2018

Die Burden of Disease-Studie der WHO aus dem Jahr 2001 zeigt, dass Depressionen die häufigste Ursache für mit Beeinträchtigung gelebte Lebensjahre in den Industrieländern sind. Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche. So gibt das statistische Bundesamt an, dass sich die Zahl der behandelten Fälle seit 2010 verzehnfacht hat. Die Dunkelziffer an unbehandelten Fällen liegt mit Sicherheit noch viel höher. Die Folgen, die sich aus dieser Krankheit für die Betroffenen ergeben, sind als fatal einzustufen.
Dabei dürfen in der Analyse von Depressionen und mentaler Gesundheit Erklärungsansätze im Zusammenhang mit dem kapitalistischen System nicht vernachlässigt werden. Depressionen entstehen nicht nur aufgrund von biologischen oder intrapersonellen, psychischen Faktoren. Auch soziale und strukturelle Gegebenheiten bedingen wechselseitig das Entstehen und die Aufrechterhaltung einer Depression, deren komorbiden Störungen oder anderen psychischen Krankheiten. Einflussreiche Stressoren, die zu einer Depression beitragen sind fehlende Autonomie, wenig soziale Unterstützung im Umfeld und „gelernte Hilflosigkeit“ aufgrund von gefühlt nichtkontrollierbaren Ereignissen. Psychische Gesundheit ist auch eine Frage des sozioökonomischen Hintergrunds. Menschen, die in Armut leben und/oder finanziell abhängig sind, sind wesentlich häufiger von Depressionen betroffen als der Rest der Bevölkerung. Das trifft besonders auf Frauen* und Alleinerziehende zu. Das Leben in benachteiligten Stadtvierteln (z.B. schlechtere Infrastruktur, weniger Grünflächen oder gesunde Einkaufsmöglichkeiten) verstärkt das Risiko, an Depression zu erkranken um ein weiteres. Gesteigerte Leistungsanforderungen auch im Kindesalter tragen dazu bei, nicht adäquat auf Stressoren eingehen zu können und somit eine Depression auszubilden. Dies setzt sich auch im Erwachsenenalter beispielsweise in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten fort.
Im schlimmsten Fall kann eine Depression zum Tod führen. In Deutschland ist der Suizid die zweithäufigste Todesursache bei Menschen unter 25. Um das zu verhindern, benötigen alle Betroffenen professionelle Hilfe, um den Weg zurück in ein glückliches Leben zu finden. Doch um diese professionelle Hilfe zu erhalten, muss erst einmal das Umfeld der Betroffenen darauf aufmerksam werden. Bei Kindern und Jugendlichen betrifft das natürlich zuerst die Eltern und die gesamte Familie.  In zweiter Linie sollte auch die Schule, die Lern- und Lebensraum für die Schüler*innen ist und wo sie viel Zeit verbringen, bei der Prävention tätig werden. Und hier beginnt das Problem.
Eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aus dem Jahr 2011 zeigt, dass Suizid in den Aufgabenbereich des KIBBS fällt. KIBBS steht für „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“. Dieses Team kommt erst nach der sogenannten Krise zum Einsatz. Als Beispiele werden hier der (Unfall)Tod eines Schülers, einer Schülerin oder einer Lehrkraft, Gewaltdrohungen, ein Amoklauf oder auch ein Suizid angeführt. Die pädagogische Prävention und ein Sicherheitskonzept, welches mit der Polizei vor Ort zu erstellen ist, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schule.
Weitere Akteur*innen sind Schulpsycholog*innen, welche für einzelne Schulen zuständig sind und innerhalb ihrer Sprechzeiten vor Ort erreichbar sind. Diese sind jedoch stark überfordert, da sie oft in Teilzeitverhältnissen arbeiten und zudem noch für mehrere Schulen gleichzeitig zuständig sind. Das lässt sich an einem Beispiel anhand der Seite der staatlichen Schulberatung in Bayern festmachen. Laut Kultusministerium besuchten beispielsweise das Gabelsberger-Gymnasium in Mainburg im Landkreis Kelheim in Niederbayern im Schuljahr 2015/2016 1216 Schüler*innen. Auf diese Anzahl von Kindern und Jugendlichen kommt ein Schulpsychologe, welcher einmal in der Woche für 45 Minuten an der Schule ist. Weiterhin sind in Bayern fast alle Schulpsycholog*innen gleichzeitig (Fach)Lehrkräfte. Die Schulpsychologie nimmt dabei nur einen geringen Anteil ihrer Arbeitszeit ein. Am Gymnasium haben die meisten Schulpsycholog*innen, die in Vollzeit arbeiten, an ihrer eigenen Schule bei insgesamt 23 Anrechnungsstunden vier Unterrichtsstunden für schulpsychologische Tätigkeiten zur Verfügung. Das entspricht etwa 400 Minuten, also etwas mehr als 6,5 Zeitstunden. Betreut ein*e Schulpsycholog*in mehrere Schulen, so beträgt die Zeit für schulpsychologische Tätigkeiten acht Unterrichtsstunden (dreizehn Zeitstunden), unabhängig davon, wie viele Schulen betreut werden. Zu schulpsychologischen Tätigkeiten zählen neben der Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften auch die Planung und Durchführung von Gruppenmaßnahmen (z.B. Mobbingprävention) und Methodentrainings (z.B. Lernen lernen). Eine kontinuierliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beratungsbedarf ist so nicht möglich.
Eine weitere Möglichkeit, um suizidgefährdete Schüler*innen zu erkennen, wäre die Jugendsozialarbeit an Schulen. Laut der Homepage des JaS stellen die Jugendämter vor Ort im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, bei welchen Schulen ein jugendrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Explizit werden Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen genannt. Gymnasien erfüllen diese Kriterien nicht, und auch an Realschulen kommt das JaS nur sehr selten zum Einsatz.
Letztlich sind auch die Lehrer*innen, welche tagtäglich mit den Schüler*innen zu tun haben, nicht ausreichend ausgebildet, um Anzeichen einer Depression und Suizidgefährdung zuverlässig zu erkennen.
Insgesamt muss ein umfangreiches Netz zur Früherkennung geschaffen werden, damit weitere Schritte von der Diagnose bis zur Therapie in die Wege geleitet werden können. Daher fordern wird:

  • Eine regelmäßige Fortbildung für alle Lehrer*innen aller Schularten zu psychischer Gesundheit und Depressionen bei Schüler*innen.
  • Mindestens ein*e Schulpsycholog*in pro Schule welche*r an mindestens zwei Schultagen vor Ort ist. Für die ausreichende psychologische Versorgung fordern wir eine Mindestanrechnungsstundenzahl von vier Stunden pro Woche und Schule, die ein*e Schulpsycholog*in betreut. Bei Schulen mit mehr als 400 Schüler*innen fordern wir mindestens ein*e Anrechnungsstunde pro 100 Schüler*innen.
  • Zwei Sozialarbeiter*innen pro Schule, welche den*die Schulpsycholog*in bei der Beratung unterstützt und zusätzlich mit jeder Klasse ein Programm zur Aufklärung über Depressionen durchführt. Diese sollen täglich an der Schule im Einsatz sein.
  • Zur Verhinderung von Stigmatisierung psychisch Erkrankter müssen psychischen Störungsbilder in verschiedenen Fächern, insbesondere in Biologie und Ethik (Religion), behandelt werden. Dabei sollten Lehrkräfte explizit auf schulische und außerschulische Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige hinweisen

U1 Umweltschutz ins Grundgesetz!

29.11.2018

Umweltschutz ins Grundgesetz!

Dieselskandal, der Austritt aus dem Austritt aus der Atomenergie, das Schmelzen der Gletscher in den Alpen… Auch die Themen wie Flächenfraß, Waldsterben, Klimaerwärmung oder Stickoxide in der Luft zeigen auf, dass es umweltrechtliche Maßnahmen dringend braucht!
Bereits 1971 hatte die SPD ein Grundrecht auf Umweltschutz in ihr Umweltprogramm aufgenommen und auch die Grünen hatten sich in der Zeit mit dem Ziel gegründet, dass Bürger*inneninitiativen oder Verbände bei Umweltverschmutzungen klagen können sollten. Die CDU hatte auch nach der Katastrophe in Tschernobyl das Interesse, dass die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz möglichst harmlos formuliert wird und auch für die Gerichte unverbindlich bleibt. Im Dezember 1983 lehnte eine Sachverständigenkommission des Innenministeriums die Einführung eines Grundrechts ab – und schlug stattdessen die Einführung eines Staatsziels Umweltschutz vor.
Als ablehnende Argumente wurde angebracht, dass die Begriffe „menschenwürdige Umwelt“ sowie „natürliche Lebensgrundlagen“ nur unzureichend zu konkretisieren sind und die Frage nicht justitiabel beantwortet werden könne, worin die vom Staat konkret geschuldete Leistung hinsichtlich der Umwelt bestehen solle.  Man sähe durch die Einführung eines Umweltgrundrechtes eine „Verunsicherung des Verfassungsrechts voraus, die eine Glaubwürdigkeitskrise für das Grundgesetz heraufbeschwören könne.
Erst nach der Wiedervereinigung einigte sich eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte gemeinsame Verfassungskommission 1993 auf eine Grundgesetzänderung und die Aufnahme des Artikels 20 a in die Verfassung. Diesen Kommissionsvorschlag nahmen am 27.10.1994 Bundestag und Bundesrat schließlich an.
So kommentierte bereits 1987 Ursula M. Händel : „Mancher mag einwenden, Papier sei geduldig und die Aufnahme des Staatszieles „Umweltschutz“ allein besage noch gar nichts. Diese Einschätzung, träfe sie zu, gilt für alle Verfassungsgebote. Natürlich mussß ein Verfassungsauftrag Folgen für die Gesetzgebung haben. Doch derzeit hat der Umweltschutz auch in der herrschenden Rechtssprechung wegen der fehlenden verfassungsmäßigen Verankerung in keiner Weise den Stellenwert, den Umweltprobleme inzwischen im Bewußtsein vieler Bürger haben. Wer sich das Ausmaß heutiger Umweltskandale und die in der Regel mehr als lasche Reaktion der Justiz darauf vergegenwärtigt, darf eine Grundgesetzänderung nicht länger blockieren.“
Nach Art 20a GG schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen durch Legislative, Exekutive und Judikative u.a. die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Dem Staat ist damit eine ausdrückliche Verpflichtung zum Schutz der Umwelt auferlegt, ohne dass im Gegenzug die Bürger*innen daraus eigene subjektive Rechte auf oder gegen hoheitliches Handeln herleiten können.  Denn einklagbar sind Staatsziele, anders als Grundrechte, nicht.
Solche subjektiven Rechte auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen können sich auf der Ebene des Grundgesetzes nur aus den Grundrechten ergeben. Sie allein sind die Abwehrrechte und Leistungsrechte der Bürger*innen gegenüber dem Staat. Sie sind nicht nur im Falle verfassungsrechtlicher Streitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht wichtig, sondern auch bei Fragen der Klagebefugnis im Verwaltungsprozessrecht. Die Grundrechte gewährleisten bis heute keine für den Umweltschutz bedeutsame Grundrechtposition, deren subjektiv-rechtlicher Schutz über die in Art. 1 ff. GG genannten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum) hinausgehen. Somit müssen alle Schädigungen der Umwelt, die sich nicht unmittelbar lebens- gesundheits- oder eigentumsgefährdend auswirken, hingenommen werden.
Einige Landesverfassungen, wie Art. 141 III 1 BayVerf, Art. 39 II BBgVerf. und Art 12 II MVVerf. normieren zwar expressis verbis begrenzte umweltschutzbezogene Grundrechtspositionen, gewährleisten jedoch meist nur ein Recht auf Erholung in der freien Natur bzw. auf freien Zugang zur Landschaft.
Auch sind eine Reihe von europäischen Ländern deutlich weiter. Einige haben bereits in den 80er-Jahren den Umweltschutz in ihre Verfassungen aufgenommen, so zum Beispiel die Schweiz, Niederlande, Spanien, Portugal oder die baltischen Staaten. Auf europäischer Ebene wirkt die EU gemäß Art. 3 II EUV „auf ein hohes man an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ hin und benennt in Art. 191 I AUEV verbindliche Ziele der gemeinschaftlichen Umweltschutzpolitik wie die Erhaltung und Schutz der Umwelt oder die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Wir wollen der EU folgen und nicht der Gegenwart hinterherhinken. Die Bundestagsfraktion wird daher aufgefordert, sich für die Einführung eines speziellen Umweltgrundrechtes in den Grundrechtskatalog des GG einzusetzen.
Die Grundrechtsinhaber*innen hätten dadurch im Ergebnis – unter allerdings noch zu konkretisierenden Voraussetzungen- ein eigenes Recht gegen den Staat auf die Abwehr nachteiliger Beeinträchtigungen der Umwelt.
Durch das seit den 80er Jahren entwickelte Umweltrecht wurden die Begriffe „Umwelt“ bzw. „natürliche Lebensgrundlagen“ konkretisiert. Sie vereinen in sich die gesamte natürliche, die Basis des menschlichen Lebens bildende Umgebung, auch wenn anthropogene Einwirkungen sie mittlerweile erheblich verändert haben. Erfasst werden die Umweltmedien Luft, Wasser, Boden sowie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in ihren Lebensräumen, einschließlich der Wechselwirkungen.
Die Verankerung eines Umweltgrundrechtes im Grundgesetz könnte ebenfalls  das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Umwelt und ihre Ressourcen verstärken. Ein Grundrecht  schafft häufig ein gewisses Gefühl von Verantwortung und Identifikation.
Auch könnte ein Umweltgrundrecht eine „Kernbestandsgarantie“ für das geltende Umweltrecht implizieren. Es wäre den staatlichen Gewalten unstatthaft, bestimmte rechtliche Mindeststandards zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu unterschreiten. Bei den zahlreichen Regelungsdefiziten, die bis jetzt vorliegen, wären Nachbesserungen einklagbar. Die Gesetzgebung hätte dafür zu sorgen, dass das grundrechtlich geforderte Umweltschutzniveau durch ihre Rechtsetzung erreicht wird.
Ziel muss es in Zukunft sein, eine beschleunigte und vertiefte Prioritätenverschiebung zugunsten der Umwelt zu erreichen. Ein Grundrecht auf Umweltschutz ist ein erster Schritt in Richtung einer solchen Prioritätenverschiebung.  Insbesondere würde der Gesetzgeber dazu gezwungen werden, die Umweltschutzgesetzgebung im neuen Licht des neuen Grundrechtes zu beurteilen und stärker an die Bedürfnisse des Umweltschutzes auszurichten.

Beschluss

M1 Rückführung von im Pflegebereich tätigen Geflüchteten aussetzen

29.11.2018

Um dem Pflegenotstand in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege wirkungsvoll zu begegnen, wird die sofortige Aussetzung der Rückführungskriterien von Flüchtlingen im Pflegebereich beantragt.

Die BlueCard ist im Bereich der Pflege derzeit keine Alternative, da diese einen Mindestverdienst von € 48.000 p.a. voraussetzt.

Wir stellen deshalb den Antrag:

Geflüchteten Personen ohne Anerkennung*, die sich für einen Pflegeberuf entschieden haben und eine schulische Ausbildung absolvieren oder bereits in der Pflege tätig sind, eine sofortige unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.

Sofern Geflüchtete in Ausbildung stehen oder in der Pflege sind, sollen sie von den gleichen Arbeitsbedingungen hinsichtlich Entfristung oder branchenüblicher Entlohnung profitieren.

Zur Feststellung der fachlichen Eignung soll vor Beginn der Ausbildung ein Pflichtpraktikum von 6 bis 12 Wochen absolviert werden. Die Dauer des Praktikums hängt von den fachlichen Vorkenntnissen, Sprachkenntnissen und Patientenstamm der Einrichtung ab.

Bei der Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen oder Anstellungsverträgen muss eine grundhafte Verständigung in deutscher Sprache (B1) sichergestellt sein.

R2 Der Dritte Weg” muss endlich verboten werden!

29.11.2018

Im April 2012 sprach sich der Bayerische Landtag einstimmig dafür aus, die Organisation “Freies Netz Süd” (FNS) zu verbieten. Bis zum endgültigen Verbot durch das Bayerische Innenministerium gingen allerdings mehr als zwei Jahre ins Land. Durch diese enorme zeitliche Verzögerung hatten die Mitglieder des FNS die Möglichkeit, sich Ausweichstrukturen zu schaffen.
Die Partei “Der Dritte Weg” wurde am 28. September 2013 in Heidelberg gegründet. Sie setzt sich zusammen aus (Ex-)Mitgliedern der NPD und des FNS. Durch die Gründung in Heidelberg und die Beteiligung anderer Akteur:innen aus der rechtsextremen Szene, konnte ein direktes Verbot als Nachfolgeorganisation verhindert werden. Die Gründung einer Partei erfolgte auch, um einen zusätzlichen Schutz durch das von ihnen bekämpfte Grundgesetz in Form des Parteienprivilegs zu gewährleisten.
Die Partei setzt, im Gegensatz zu anderen Parteien, nicht auf personelles Wachstum. Die radikal-völkischen Nationalist:innen sehen sich selbst als eingeschworenen Kreis an Aktivist:innen, deren Ziel es ist, die Bundesrepublik Deutschland zu zerstören. So fordern sie, dass das “Volk den illusionären Unwert 70-jähriger Umerziehung gänzlich abstreift” und stellen sich damit direkt in eine Linie mit der Nazi-Ideologie der NSDAP.
Zudem vernetzt sich „Der Dritte Weg“ mit rechtsextremen Gruppen im Ausland, unter anderem der goldenen Morgenröte in Griechenland und dem “Nordic Resistance Movement”, die immer wieder auch durch Verherrlichung der SS und Adolf Hitler auffallen. In Deutschland besteht Kontakt zur Identitären Bewegung.
Unter anderem fordert „Der Dritte Weg“ die Wiederherstellung der Grenze von 1937. Auch die Aneignung von teils verbotenen nationalsozialistischen Symbolen und Ritualen ist Kernelement der Partei – mitunter zeigen sie diese in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich sieht sich „Der Dritte Weg“ als Verteidiger des „Deutschen Volkes” und der „germanischen Kultur“. So schreiben sie auf ihrer Website, durch „fieberhaften Wahn multikultureller Volksvermischer droht heute ganz Europa zu zerbrechen und unwiederbringlich niederzugehen”. Die hier genutzte Terminologie der “Volksvermischung” steht nicht nur in der Tradition des Nationalsozialismus, sondern entstammt diesem auch.
Zusammensetzung und Organisation
Der Gründer der Aussteiger:innenorganisation „Exit“, Bernd Wagner, sieht den „Dritten Weg” als eine Partei, die sich selbst im “Partisanenkrieg gegen die Demokratie” wähnt. Mit Gewalttaten gegen Geflüchtete und Andersdenkende widersprechen die Taten und Ziele der Partei klar der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Zudem dient “Der Dritte Weg” als ein Auffangbecken für Mitglieder verbotener Kameradschaften. Vielen dieser Neonazis wird nicht nur politisch eine neue Heimat geboten, sie sind auch in Vorstandspositionen wiederzufinden.
An der Organisation und der Art der Aktivitäten ist zu erkennen, dass „Der Dritte Weg“ tatsächlich eine Nachfolgeorganisation des „Freien Netz Süd“ ist. So heißen ihre Vertretungen auf Kreis- oder Bezirksebene “Stützpunkte” und dienen ihren Kadern als Netzwerkbasis zur Missionierung. Man kann nicht sofort Mitglied werden, sondern startet als Fördermitglied, mit der Option als Vollmitglied aufgenommen zu werden. Hierzu muss eine Mitgliederversammlung abgehalten werden. So kontrolliert die Partei, dass keine unliebsamen Menschen Mitglieder werden und die stramme Neonazi-Linie fortgeführt wird.
Die Entstehung neuer Stützpunkte im Bundesgebiet bei nur schwach wachsender Mitgliederzahl zeigt, dass “Der Dritte Weg” nur auf Bundesebene verboten werden kann. Drohungen und Gewaltdelikte sind Teil des Auftretens der Rechtsextremen, die sich auf Veranstaltungen auch mit rechten Terrorist:innen zeigen, wie dem verurteilten Karl-Heinz Statzberger, dessen Anschlagsversuch auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München vereitelt wurde.
Teilnahme an Wahlen
„Der Dritte Weg“ strebt keine wirkliche Mitarbeit in Parlamenten an, bisher ist sie seit ihrer Gründung lediglich bei einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz angetreten- Stattdessen versucht sie durch ihren Organisation und das aufgebaute Netzwerk gezielt Ängste zu schüren und Menschen zu Hetze und Gewalttaten anzustacheln.
Aktionsprofil
“Der Dritte Weg” betreibt Hetzkampagnen im Netz, veröffentlichte unter anderem eine interaktive Karte, in der Geflüchtetenunterkünfte mit detaillierten Beschreibungen vermerkt waren. Auch Flyeraktionen, um gezielt vor Ort Angst zu schüren werden immer wieder durchgeführt. Auf der Wiesn 2015 verteilte “Der Dritte Weg” Flyer, die den Eindruck erweckten, dass massenhaft Frauen durch Asylbewerber:innen vergewaltigt wurden. Auf dem Flyer standen vermeintlich “gutgemeinte” Tipps – Ziel war es aber die von ihnen selbst geschürten Ängste augenscheinlich zu bestätigen.
Im Umfeld geplanter Geflüchtetenunterkünfte waren es auch immer wieder Mitglieder des “Dritten Wegs”, die, scheinbar als Privatpersonen, Protestgruppen in Sozialen Netzwerken wie Facebook gründeten und Angst und Hass vor Ort schürten. Dieses getarnte Vorgehen ermöglicht es ihnen zunächst Kontakt zur örtlichen Bevölkerung aufzubauen und ohne das Wissen von offiziellen oder antifaschistischen Gruppen Menschen vor Ort gegen beispielsweise geplante Unterkünfte aufzustacheln, bevor diese auch nur in der Gemeinde diskutiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist, aus gutem Grund, die einzige Instanz in Deutschland, die Parteien verbieten kann. Trotz der geringen Größe stellt die Partei „Der Dritte Weg“ eine erhebliche Gefahr für unser Zusammenleben dar. Sie versucht die Spaltung der Gesellschaft voran zu treiben. Auch durch ihr verfassungsfeindliches Profil halten wir ein Verbot dieser Partei für unumgänglich.
Da es allerdings durchaus sein kann, dass die Partei u.a. durch ihre Organisationsart oder den mangelnden Willen an parlamentarischer Mitbestimmung vom Bundesverfassungsgericht nicht als Partei angesehen wird, möchten wir auch diese Möglichkeit abdecken.
Deswegen fordern wir:
– Die SPD setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass ein Verbotsverfahren der Partei “Der Dritte Weg” vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet wird.
– Falls das Verbotsverfahren an der Definition als “Partei” scheitern sollte, ist es die Aufgabe der SPD “Der Dritte Weg” als verfassungsfeindliche Organisation nach dem Vereinsgesetz verbieten zu lassen.
– Im Falle eines Verbots sollen alle rechtlichen Wege ausgeschöpft werden, um eine Neugründung unter anderem Namen zu verhindern. Uns ist dabei klar, dass wir uns im Kampf gegen den Faschismus nicht nur auf den rechtlichen Weg des bürgerlichen Staates verlassen können und antifaschistische Arbeit letztendlich nur durch den politischen Kampf erfolgreich sein kann.