Archive

E1 NATO-Ausschluss ermöglichen

29.11.2018

NATO-Ausschluss ermöglichen

Wir fordern, dass im Rahmen der Treffen des Nordatlantikrates notwendige Änderungen am Nordatlantikvertrag umzusetzen sind, um den Ausschluss eines Vertragspartners aus dem Nordatlantischen Bündnis zu ermöglichen, wenn dieser, die im Nordatlantikpakt beschriebenen gemeinsamen Grundideale, nicht mehr respektiert.
Konkret ist das gegenwärtig bei der Türkischen Republik der Fall. Deren Ausschluss ist geboten bis die politischen Verhältnisse wieder den Idealen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen.

N1 Internet als Grundversorgung

29.11.2018

Internet als Grundversorgung

Wir fordern, dass die Versorgung mit Internet eine vergleichbare rechtliche Stellung wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Energie zukommt.
Wir fordern, dass ein Wohnortwechsel immer ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Ein Schutz der Anbieter ist nicht notwendig, da am neuen Wohnort sowieso ein Neuvertrag geschlossen werden muss. Die momentane Rechtslage führt in der Regel zu Versorgungsschwierigkeiten und hohe Kosten. Daher soll das Telekommunikationsgesetz in § 46 entsprechend geändert werden.
Wir fordern, dass der Internetzugang denselben Schutz bekommt wie ein Telefonanschluss und nicht bei Zahlungsrückständen ohne Ankündigung oder Frist einfach gesperrt werden kann. Wir fordern, dass eine Grundversorgung mit Internet gewährleistet wird. Hierzu soll ein Konzept erarbeitet werden inwiefern eine Grundversorgung mit Internet ähnlich des Grundversorgungstarifs mit Strom möglich und zielführend ist.

I4 Reform des Namensrechts bei Eheschließung gemäß §1355 BGB

29.11.2018

Reform des Namensrechts bei Eheschließung gemäß §1355 BGB

Wir fordern eine Reform des Namensrechts bei der Eheschließung gemäß §1355 BGB und die Einführung einer Möglichkeit des Führens von Doppelnamen für beide Ehepartner.

I3 Lebensmittelpunkt im Alter frei wählen

29.11.2018

Lebensmittelpunkt im Alter frei wählen

Viele Ausländer entscheiden sich, ihren Ruhestand in ihren Herkunftsländern zu verbringen. Jahrzehntelang haben sich auf Grundlage ihrer Niederlassungserlaubnis in Deutschland gearbeitet und in das Sozialversicherungssystem eingezahlt. Sie wollen ihren Lebensmittelpunkt im Alter frei wählen, ihre Niederlassungserlaubnis jedoch aufgrund ihrer Verbundenheit zu Deutschland, z.B. zum Besuch von Familie und Verwandten, erhalten.

Ausländische Staatsbürger mit Rentenanspruch beziehen nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nur eine durchschnittliche Rente von etwa 450€ pro Monat (Zahlen 2015). Hiermit können sie in fast allen Fällen ihren Lebensunterhalt alleine nicht sichern. Da diese Gruppe ihre Niederlassungserlaubnis bei längeren Aufenthalten in den Heimatländern nicht verlieren möchten, sind sie gezwungen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland zu wählen. Dies bedeutet, dass sie in Deutschland vergleichsweise hohe Mieten und Lebenshaltungskosten tragen müssen und deshalb zusätzlich auf den Bezug von Sozialleistungen angewiesen sind. Eine Änderung der Regelung käme folglich auch dem deutschen Staat zu Gute, da sie mit einer Entlastung der staatlichen Sozialhilfe einhergeht.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Anpassung des §51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Ausländische Staatsbürger im Rentenalter, die in Deutschland keinen gesicherten Lebensunterhalt haben, sollen die Möglichkeit erhalten, die Bundesrepublik für einen unbegrenzten Zeitraum zu verlassen, ohne dass ihre Niederlassungserlaubnis davon berührt wird.

B7 Demokratie in der Schule lehren und leben.

29.11.2018

Demokratie in der Schule lehren und leben.

Die SPD-Fraktionen der Landtage sowie des Bundestags sollen darauf hinwirken, dass das pädagogische Schulkonzept sowohl in Bayern, als auch bundesweit überarbeitet wird, so dass demokratische Grundlagen der Gemeinschaft der Menschen, die in unserem Land leben, während der gesamten Schulzeit gelehrt und gelebt werden. Zum Beispiel sollen gemeinschaftliche Aufgaben gestellt werden, die auch gemeinschaftlich benotet werden. Es muss gezeigt werden, dass der Beitrag jedes Schülers/in für das Gemeinwohl wichtig und notwendig ist.
 
Des Weiteren ist das Fach Sozialkunde in den Lehrplänen auf mehrere Jahrgangsstufen auszuweiten und die Wochenstundenzahl deutlich zu erhöhen. Ebenso ist im Fach Wirtschaft und Recht vertieft auf arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und andere gesellschaftspolitische Aspekte vertieft einzugehen.

B6 Den Ausbildungsreport ernst nehmen: Wie wir die Berufsbildung von Morgen gestalten

29.11.2018

Den Ausbildungsreport ernst nehmen: Wie wir die Berufsbildung von Morgen gestalten

Wird nach dem Grund für den Erfolg der deutschen Volkswirtschaft gefragt, so ist das duale Ausbildungssystem häufig die erste Antwort. Durch die Kombination aus praxisrelevanter Bildung am Arbeitsplatz und einer Mischung aus Allgemeinwissen und fachspezifischer Bildung in den Berufsschulen vermag es das duale Ausbildungssystem, vermutlich wie kein anderes Bildungssystem, hochqualifizierte Facharbeiter*innen hervorzubringen und damit das Fundament für die Herstellung  jener Qualitätsprodukte zu legen, für die das Label „Made in Germany“ weltweit steht. Auch für die Beschäftigten ist das duale Ausbildungssystem ein Erfolgsmodell: So liegt die Arbeitslosenquote bei Personen ohne Berufsabschluss in Deutschland bei 20%, während Personen mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 4,2% aufweisen[1]. Auch steigt die Arbeitszufriedenheit, wenn eine Berufsausbildung absolviert wurde[2], sowie das Lebenseinkommen: Im Durchschnitt verdient eine Person mit abgeschlossener Berufsausbildung um 242.000 EUR mehr als eine Person ohne entsprechende Ausbildung[3].

Dennoch ist die Entwicklung des dualen Ausbildungssystems in Deutschland alarmierend. So wurde im letzten Berichtsjahr mit 1,337 Millionen Personen ein historisches Minimum an Menschen in dualer Ausbildung seit Aufzeichnungsbeginn 1993 erreicht. Zudem wurden in den letzten drei Jahren die geringsten Neuabschlüsse von Ausbildungsverträgen gemessen. Dass die Abnahme der Personen in Berufsausbildung mitnichten ein Ergebnis der demografischen Entwicklung ist, wird durch eine rückläufige Auszubildendenquote, d.h. dem Verhältnis von Personen in Ausbildung relativ zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, versinnbildlicht[4]. Dieser Trend wird sowohl von der Angebotsseite, als auch von den Nachfrager*innen nach Ausbildungsplätzen bestimmt. Zwar ist das Ausbildungsplatzangebot 2015 relativ zum Vorjahr leicht gestiegen, dennoch markiert der Wert mit 563.055 das zweitgeringste Ausbildungsplatzangebot seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen durch Privatpersonen rückläufig: Mit 602.886 nachgefragten Ausbildungsplätzen in 2015 setzt sich der Abwärtstrend in der Nachfrage weiter fort. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die Attraktivität der dualen Ausbildung für Ausbilder*innen wie auch für Auszubildende in den letzten Jahren gesunken ist. Über die tatsächliche Nachfrage nach Auszubildenden durch die Betriebe lässt sich im Übrigen streiten, erreichte die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze in 2015 ihr historisches Maximum[5]. Häufig ist das Melden von Überkapazitäten bei Ausbildungsplätzen lediglich ein Vorwand, um den Pool an Bewerber*innen und / oder die Reputation des Unternehmens zu erhöhen. Auch sind die Passungen von Nachfrage und Angebot geographisch höchst unterschiedlich: Während im Norden und Westen Nachfrager*innen Schwierigkeiten beim Finden eines (passenden) Ausbildungsplatzes haben, treten im Osten wie im Süden Probleme beim Finden von Auszubildenden durch die Anbieter*innen auf. Passungsprobleme, d.h. das gleichzeitige Vorhandensein von erfolglosen Nachfrager*innen und unbesetzten Ausbildungsplätzen, treten vor allem in Ostdeutschland auf. Überangebote von Ausbildungsplätzen sind im Hotel- und Gaststättengewerbe, Übernachfragen im Bereich Web- und Mediendesign zu finden[6]. Zudem sind Probleme regional höchst diversifiziert: Während in Großstädten ein hoher basaler Versorgungsgrad[7] vorliegt, ist dieser in den umliegenden Einzugsgebieten gering. Im Ergebnis führt dies zu einem erhöhten Pendler*innenaufkommen im Umkreis der Städte. Eine besonders hohe Mobilitätsbereitschaft liegt in ländlichen Gebieten mit geringer Siedlungsdichte vor.[8] Gerade hier mangelt es häufig an öffentlicher Verkehrsinfrastruktur, welche Mobilität garantieren soll.
Im Ergebnis lässt sich entsprechend feststellen, dass im Bereich der Berufsausbildung angebotsseitige wie nachfrageseitige Probleme auftreten. Zudem treten regional Passungsprobleme auf. Höhere Mobilität führt im Einzugsbereich größerer Städte zu Pendler*innenbewegungen hin zum Ausbildungsort in der Stadt. In ländlichen Gebieten ist die Verfügbarkeit von öffentlicher Verkehrsinfrastruktur entscheidend. Diese gesamtwirtschaftlichen Probleme sind Ergebnisse von Einzelentscheidungen, sowohl von (potentiellen) Arbeitnehmer*innen sowie von (möglichen) Ausbildungsbetrieben. Ferner spielt die politische Investitionsbereitschaft eine herausragende Rolle. Im Folgenden werden Anreizmechanismen vorgestellt, die zur Steigerung von Ausbildungsplatzangeboten wie Ausbildungsnachfragen führen können. Daraus leiten wir unsere politischen Forderungen ab.



Nachfrageseitige Maßnahmen

Nach Beendigung der schulischen Ausbildung hängt die Entscheidung für oder gegen die duale Berufsausbildung wesentlich von dessen Attraktivität gegenüber Alternativen wie Lohnarbeit und Studium ab. Ein Faktor, der dabei maßgeblich ist, ist die Ausbildungsqualität. Je höher die Qualität der Ausbildung ist, desto mehr wird während der Ausbildung erlernt. Entsprechend ist die Ausbildungsqualität ein Maß für die persönliche Rendite der Ausbildung.
Eine wesentliche Rolle kommt hierbei den Berufsschulen zu. Dabei kommt es einerseits auf eine stets aktuelle Ausstattung mit Lern- und Arbeitsmitteln an, um den geänderten Arbeitsrealitäten in den Betrieben im Zeitalter der Digitalisierung gerecht zu werden, aber auch auf geänderte Präferenzen von Menschen, beispielsweise in sozialen Berufen reagieren zu können. Gleichzeitig muss in den Berufsschulen gewährleistet werden, dass das gelehrte tatsächlich auch für die Arbeitsrealität der Auszubildenden von Relevanz ist. Entsprechend ist der Austausch zwischen Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen von erheblicher Bedeutung. Auch muss ein sinnvoller Betreuungsschlüssel in den Schulen eingehalten werden, um eine sinnvolle Wissensvermittlung zu gewährleisten. Gerade im praktischen Unterricht ist direkte Betreuung der Berufsschüler*innen maßgeblich, sowohl für den Lernerfolg wie auch für den Arbeitsschutz. Auch müssen Beteiligungsmöglichkeiten für Schüler*innen gegeben sein: Durch die Ausrichtung des Unterrichts nach den Bedürfnissen der Auszubildenden steigt einerseits die Relevanz des vermittelten Stoffs und andererseits auch die Motivation. Der Ausbildungsreport 2017 der DGB-Jugend stellt in keinem der genannten Bereiche Fortschritte relativ zum Stand von 2012 fest.
Um eine qualitativ angemessene Lehre in den Berufsschulen zu gewährleisten, fordern wir Jusos daher die zeitgemäße Ausstattung der Berufsschulen mit Lern- und Arbeitsmitteln. Dabei sind ausreichende Mittel durch den Staat bereit zu stellen, um die Ausstattung von Berufsschulen mit Computerinfrastruktur, aktuellen Maschinen, Arbeitsmaterialien und Lehrbüchern sicher zu stellen. Berufsschulen müssen sowohl mit der technischen Entwicklung der Arbeitsgeräte im Betrieb, wie auch mit der Digitalisierung in den privaten Lebensbereichen der Menschen, mithalten können.
Ferner fordern wir eine engere Verzahnung und Vernetzung von Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben. In Form von regelmäßigen Treffen von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule soll der Austausch zwischen den beiden Lehr- und Lernstätten befeuert werden, um die Vermittlung von berufsrelevantem Wissen zu verbessern. Gleichzeitig sollen Ausbildungsbetriebe im Rahmen eines Ausbildungsplans für jeden Ausbildungsberuf, der gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeber*innenverbänden zu erarbeiten ist, stärker in die Ausgestaltung der Ausbildung eingebunden werden.
Zur Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten von Auszubildenden in den Berufsschulen fordern wir die Etablierung von Auszubildendenräten in den Berufsschulen, die jährlich zu wählen sind. Dabei entsenden die jeweiligen Ausbildungszweige innerhalb einer Berufsschule demokratisch gewählte Vertreter*innen, die innerhalb des jeweiligen Rates Belange der Auszubildenden gegenüber der Berufsschule vertreten. Ihnen muss dabei Einfluss auf die Lehre in den Berufsschulen, wie auch auf die Verwendung von Mitteln innerhalb des Fachbereichs eingeräumt werden. Für gesamtschulische Belange bilden Vertreter*innen der jeweiligen Auszubildendenräte ein gemeinsames Azubi-Parlament, welches die Interessen der Gesamtheit der Berufsschüler*innen gegenüber der Schulleitung vertritt. Zudem sind die Vertretungen sowohl fachintern, wie auch fachübergreifend, zwischen den Berufsschulen durch regelmäßige Konferenzen zu vernetzen.

Der größte Einflussfaktor für die Ausbildungsqualität im Betrieb ist das Bestehen einer Interessenvertretung im Betrieb, also eine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder ein Betriebs- bzw Personalrat. Sie sorgen arbeitnehmer*innenseitig für die Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Gibt es keine Interessenvertretung im Betrieb, gibt es auch niemanden, der*die diese Aufgaben übernimmt. Entsprechend greifen die von gesetzgeberischer Seite institutionalisierten Mechanismen zur Sicherung der Ausbildungsqualität ins Leere, wenn im Betrieb kein Betriebsrat und keine Jugend- und Auszubildendenvertretung existiert. Darüber hinaus sind die oft nicht verbindlich oder lassen sich einfach umgehen. Für die Garantie einer attraktiven, weil qualitativ hochwertigen, Berufsausbildung muss daher der gesetzliche Rahmen und die Mitbestimmung gestärkt werden.
Ein zentrales Instrument zur Sicherung der Ausbildungsqualität ist dabei der betriebliche Ausbildungsplan. Dieser überträgt die Elemente des Ausbildungsrahmenplans auf den Betrieb und legt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung fest.  Entsprechend wird im Ausbildungsplan fixiert, welcher Ausbildungsinhalt in welchem Zeitrahmen durch welche Lehrperson im Betrieb vermittelt wird. Gemäß §11 Berufsbildungsgesetz ist der betriebliche Ausbildungsplan dem Ausbildungsvertrag beizufügen. Dennoch liegt mehr als einem Drittel von 11.876 Befragten kein betrieblicher Ausbildungsplan vor, und in einer Vielzahl der Fälle wird der Ausbildungsplan nicht immer, oder gar selten oder nie, eingehalten.[9] Ohne Kenntnis über den betrieblichen Ausbildungsplan können Auszubildende nicht trennscharf zwischen ausbildungsfremder und ausbildungseigener Tätigkeit unterscheiden. Außerdem können sie nicht mit absoluter Sicherheit das Erlernen eines Ausbildungsinhalts einfordern. Entsprechend schwächt das Fehlen des betrieblichen Ausbildungsplans die Position der Auszubildenden. Da der Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplan bereits besteht, muss die Durchsetzung des Anspruchs verbessert werden. Dazu ist es zunächst notwendig, die Auszubildenden über ihre Rechte zu informieren. Direkt nach Ende der Probezeit müssen sie über die Berufsschulen unter Einbeziehung des DGB über ihre rechtliche Stellung informiert werden. Zudem soll eine Checkliste mit Dokumenten an die Auszubildenden verteilt werden, welche die neben dem Ausbildungsvertrag erforderlichen Dokumente ausweist. Bei der Meldung der Auszubildenden an die Berufsschulen durch die Betriebe soll bestätigt werden müssen, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen an den*die Auszubildende*n übergeben wurden. Am ersten Berufsschultag sollen neben dem Ausbildungsvertrag Anlagen, insbesondere der betriebliche Ausbildungsplan, vorgelegt werden müssen. Fehlen entsprechende Anlagen, so wird dies unverzüglich der zuständigen Kammer gemeldet und die entsprechenden Unterlagen durch die Kammer und Berufsschule beim Ausbildungsbetrieb angefordert und dem*der Auszubildenden übergeben. Zudem sollen Abweichungen vom Ausbildungsplan grundsätzlich nicht erlaubt sein. Änderungen am Ausbildungsplan sind im Einvernehmen beider Parteien unter engen Vorgaben nur dann zulässig, sofern sie dem Gesamtausbildungsziel explizit zuträglich sind.
Das alleinige Vorliegen eines betrieblichen Ausbildungsplans garantiert jedoch noch nicht, dass während der Ausbildung keine ausbildungsfremden Tätigkeiten ausgeübt werden müssen. Um sicher zu stellen, dass die Ausbildung tatsächlich ihrem Namen gerecht wird, sind Ausbildungsbetriebe durch die zuständige Kammer regelmäßig zu überprüfen. Insbesondere sind dabei die Auszubildenden anzuhören. Zudem müssen unabhängige Kontrollinstanzen geschaffen werden, bei denen das Verrichten fachfremder Tätigkeiten angezeigt werden kann. Gewerbeaufsichtsämter sind mit mehr Personal auszustatten, damit regelmäßige, unangekündigte Kontrollen stattfinden können. Diese sind mindestens einmal pro Jahr in jedem Betrieb und in Verdachtsfällen anlassbezogen durchzuführen. Berufsbildungsausschüsse sind mit einem Anhörungsrecht zu versehen und mit ein Unterausschuss zur Ausbildungsqualität ist zu etablieren.
Gleichzeitig ist der Missbrauch des Ausbildungsverhältnisses zur Verrichtung ausbildungsfremder Tätigkeiten rechtlich schärfer zu ahnden: In Härtefällen muss die Ausbildungsberechtigung entzogen werden können.
Eine weitere, zentrale Instanz zur Prüfung der Ausbildungsqualität ist das Berichtsheft, welches durch den*die Auszubildende zu führen ist. Es macht eine Gegenüberstellung des Status Quo der Ausbildung und dem im Ausbildungsplan formulierten Ausbildungsziel möglich und dient daher der Kontrolle des Betriebs wie auch des*der Auszubildenden. Da Ausbildung im Betrieb immer ein Wechselverhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden bedeutet, muss auch beim Formulieren des Berichtshefts Rücksprache mit den Ausbildenden möglich sein. Ferner ist das Berichtsheft Bestandteil der betrieblichen Ausbildung und damit während der Arbeitszeit zu führen. Dennoch wird das Berichtsheft in vielen Fällen nicht am Arbeitsplatz, sondern zu Hause von den Auszubildenden geführt, weil Ausbildungsbetriebe hierfür keine Zeit einräumen. Zudem ist das Berichtsheft nicht für alle Ausbildungen obligatorisch. Entsprechend fordern wir die Einführung von Berichtsheften für alle Ausbildungsberufe als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Zudem ist in das Berufsbildungsgesetz aufzunehmen, dass das Berichtsheft während der Arbeitszeit am Ausbildungsort zu führen ist.
Ferner ist es für eine Ausbildung unerlässlich, dass Ausbilder*innen erreichbar sind. Nur bei Wissensvermittlung durch Ausbildungspersonen ist sichergestellt, dass fachliche wie didaktische Qualifikation für die Vermittlung der ausbildungsrelevanten Kenntnisse vorliegt. Entsprechend muss bei den Ausbilder*innen das Bewusstsein geschaffen werden, dass ihre Präsenz und Erreichbarkeit für den Erfolg der Ausbildung zentral sind. Zu diesem Zweck fordern wir, dass einheitliche Standards bei der Ausbildung zu Berufsausbilder*innen festgelegt werden, die die Anwesenheit und Erreichbarkeit von Ausbilder*innen für alle Ausbildungsberufe in den Mittelpunkt rücken. Ferner sollen didaktische, pädagogische und jugendpsychologische Kompetenzen vermittelt werden. Die Auffrischung dieser Kompetenzen ist durch regelmäßige Lehrgänge sicher zu stellen. Die Verbindlichkeit ist in der Ausbildungseignungsverordnung zu fixieren. Für eine angemessene Betreuung der Auszubildenden muss ein rechtsverbindlicher Schlüssel von maximal 8 Auszubildenden pro Ausbilder*in festgeschrieben werden.

Ein ganz wesentlicher Hebel hinsichtlich der Ausbildungsqualität ist, neben den genannten institutionellen Maßnahmen und der Interessenvertretungen, die festgelegte Ausbildungszeit, welche sowohl die Arbeitszeit im Betrieb, wie auch die Nach- und Vorarbeitszeit für die Berufsschule umfasst, sowie der Umgang mit Überstunden. Infolge der Mehrfachbelastung von Auszubildenden durch Arbeit in der Ausbildungsstätte, Berufsschule sowie Vor- und Nachbereitung des gelernten Inhalts ist ausreichend Zeit für Regeneration, Freizeit und Ehrenamt für den langfristigen Erfolg der Ausbildung unerlässlich. Dennoch werden gerade von Auszubildenden, aufgrund von Betriebshierarchie und ungünstiger Verhandlungsposition mit Hinblick auf die Übernahme, Überstunden und Wochenendarbeit häufig erwartet. Dies konterkariert jedoch den eigentlichen Zweck der Ausbildung, nämlich nicht die Profitorientierung, sondern das Erlernen einer Fachtätigkeit. Um den Missbrauch der Ausbildung zu verhindern und eine ausreichende Regeneration, auch in Hinblick auf die Berufsschule, zu gewährleisten, fordern wir daher ein Verbot von Überstunden für Personen in Ausbildung. Ferner kommt dem Wochenende eine besondere Rolle für die Regeneration zu. Insofern darf Wochenendarbeit in der Ausbildung nur dann geleistet werden, sofern die dort vermittelten Ausbildungsinhalte während der Woche unter keinen Umständen vermittelt werden können. Selbiges gilt für Schichtdienste. Für Minderjährige sind Überstunden, Schichtdienst und Wochenendarbeit generell zu verbieten.
Ferner sind Betriebe gelegentlich kreativ, was die Auslegung gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich der Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit anbelangt. Um dies künftig zu verhindern und Prozesskosten zu vermeiden, fordern wir daher die Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen im Berufsbildungsgesetz dahingehend, dass Berufsschulzeiten einschließlich Wege- und Pausenzeiten vollständig auf die Arbeitszeit angerechnet und vergütet werden. Die Rückkehrpflicht nach der Berufsschule in den Betrieb muss – unabhängig vom Alter des*der Auszubildenden und der Dauer des Berufsschultages – abgeschafft werden. Dabei ist ein Berufsschultag stets als voller Arbeitstag anzurechnen. Ferner wird, um eine ausreichende Vorbereitung für Prüfungen zu gewährleisten, fünf Tage Sonderurlaub für Auszubildende vor allen Teilen der Abschluss-, bzw Zwischenprüfungen eingeräumt.
Schlussendlich bringen stärkere gesetzliche Leitplanken nichts, solange sie nicht umfassend kontrolliert und bei Nichteinhaltung schmerzvoll sanktioniert werden. Entsprechend bedarf es einer Verstärkung der Betriebskontrollen, insbesondere auch zu Nachtzeiten und am Wochenende, um Verstöße zu identifizieren. Sanktionen dürfen dabei nicht bei kleinen Geldbußen enden, sondern müssen empfindliche Strafen und bei gravierenden Verstößen auch zwingend den Entzug der Ausbildereignung zur Folge haben. Außerdem müssen Ausnahmeregelungen und Öffnungs-
klauseln beim Jugendarbeitsschutz gestrichen werden. Arbeitsschutz und die Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ausbildungsrahmens dürfen sich nicht an den Bedürfnissen einzelner Betriebe oder Branchen orientieren, sondern müssen stets auf die Auszubildenden ausgerichtet werden.
Schlussendlich wollen wir auch über die Vergütung von Ausbildung reden. Schließlich sind alle blumigen Worte über die Wichtigkeit der dualen Ausbildung, die nur zu gerne als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet wird, nichts außer Schall und Rauch, sofern sie sich nicht in der Bezahlung niederschlagen. Die Ausbildungsvergütung zeigt die Wertigkeit der Ausbildung auf, die ihr die Wirtschaft beimisst. Dabei legt sie sowohl zwischen den Ausbildungsberufen eine Art Hierarchie fest, wie auch relativ zu Alternativen zur Berufsausbildung, beispielsweise dem Studium. Ferner fungiert sie als finanzielle Hilfe für die Auszubildenden und hilft, deren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem sichert sie qualifizierten Nachwuchs, da sie mit Entlohnung lockt.
Letztere Funktion hat die Ausbildungsvergütung in den letzten Jahrzehnten zunehmend verfehlt. So liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr durchschnittlich bei 695 EUR brutto und damit etwas unterhalb des Niveaus des BAföG-Höchstsatzes. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Vielzahl an Ausbildungsberufen im ersten Lehrjahr weit unter den Sätzen des BAföG bezahlt. In der Konsequenz erscheint das Studium aufgrund höherer Fördersätze häufig gesellschaftlich erwünschter als die Berufsausbildung, was zu einer Umlenkung von Jugendlichen führt, die sich ansonsten gegebenenfalls für die duale Ausbildung entschieden hätten. Neben der Wertschätzung bildet die Vergütung der Ausbildung immer auch die Basis finanzieller Eigenständigkeit. Mit einer Ausbildungsvergütung unterhalb des BAföG-Höchstsatzes ist allerdings ein eigeneständiges Leben nicht möglich. Um allen Auszubildenden ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Eigenständigkeit zu garantieren und eine angemessene Wertschätzung, auch relativ zu anderen Alternativen, zu bieten, fordern wir eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes ab Ausbildungsbeginn. Zur Wahrung der Tarifautonomie und Stärkung der Gewerkschaften gegen das Umgehen der Tarifbindungen mit außertarifären Lösungen wollen wir Allgemeinverbindlichkeitserklärungen ausweiten. Wir streben ein Ausbildungssystem an, in dem jeder Ausbildungsberuf durch einen entsprechenden Ausbildungstarif gesichert ist.
Zusätzlich zur vergleichsweise geringen Entlohnung werden Auszubildende durch Mehrkosten für Schulgeld und Lernmittel belastet. Wir fordern daher, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung für den*die Auszubildende anfallen, vom Betrieb getragen werden müssen.
Schlussendlich ist Sicherheit für Beschäftigte ein wichtiger Aspekt. Gerade für Jugendliche spielt die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis über die Ausbildung hinaus bestehen bleibt, eine gewichtige Rolle. Entscheidungen wie der Bezug einer Wohnung oder das Gründen einer Familie werden immer auch maßgeblich von der beruflichen Sicherheit geprägt, ebenso wie größere, immobile Investitionsentscheidungen. Wir fordern deshalb eine allgemeine Übernahmeverpflichtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Gerade kurzfristige Ankündigungen hinsichtlich der Übernahme führen bei vielen Auszubildenden zu unnötig großer Unsicherheit und üben Leistungsdruck aus. Entsprechend fordern wir eine Ankündigungsfrist bei geplanter Nichtübernahme: Wird ein*e Auszubildende*r nicht übernommen, so muss dies ein Jahr vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mitgeteilt werden und entsprechend durch wichtige Gründe erläutert werden. Lässt der*die Arbeitgeber*in diese Frist verstreichen, so besteht der Rechtsanspruch auf eine unbefristete Stelle in Vollzeit für den*die Auszubildende.

All jene genannten Maßnahmen tragen zur Attraktivität der dualen Berufsausbildung bei. Sie korrigieren Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre, gewährleisten die Durchsetzbarkeit institutioneller Rahmenbedingungen und motivieren durch direktere und inklusivere Partizipationskanäle. Gleichzeitig gilt es aber auch das Angebot an Ausbildungsplätzen zu verändern und Anreize für ein Mehr an Ausbildung von Seiten der Betriebe zu setzen.


Angebotsseitige Maßnahmen

Neben den genannten Maßnahmen, die eine Ausbildung für Jugendliche wieder attraktiver machen und damit mit Versäumnissen der letzten Jahre aufräumen, gilt es sicherzustellen, dass Betriebe ausreichend Ausbildungsplätze anbieten. Wie eingangs erwähnt, ist die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze seit Jahren rückläufig.
Der zentrale Grund für den Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze ist, dass Ausbildung Kosten verursacht. Zwar fallen in Landwirtschaft und freien Berufen Ausbildungskosten nur in geringem Umfang an (was maßgeblich an der mangelnden Tarifbindung liegt), dennoch kostet die Berufsausbildung die Betriebe Geld. Ein Ausbildungsplatz im Handwerk verursacht dabei Nettokosten im Umfang von durchschnittlich 2513 EUR, in Industrie und Handel 4607 EUR und im öffentlichen Dienst rund 7234 EUR[10]. Rekrutieren Arbeitgeber*innen hingegen erst Erwerbspersonen mit abgeschlossener Berufsausbildung, so sparen sie sich diese initialen Kosten zunächst ein. Entsprechend profitieren Betriebe, die nicht, oder unterhalb des eigenen Bedarfs, ausbilden, von Betrieben, welche über ihren Bedarf ausbilden. Um diese Fehlanreize zu vermeiden, müssen Kosten für die Ausbildung gesamtheitlich von den Betrieben getragen werden. Zu diesem Zweck fordern wir Jusos die Etablierung einer Ausbildungsumlage: Alle Betriebe, die nicht, oder unterhalb ihres Bedarfs, ausbilden, leisten Zahlungen in einen Ausbildungsfonds. Gleichzeitig erhalten Unternehmen, die über ihre Kapazitäten hinaus ausbilden, Zahlungen aus diesem Fonds. Damit werden Kosten für die Ausbildung gerecht unter allen Betrieben verteilt. Gleichzeitig sind wir der Überzeugung, dass die Ausbildung nachhaltige Pflicht von Unternehmen sein muss. Entsprechend werden nicht nur Ausgleichszahlungen zur Verteilung der Kostenlast für die Ausbildung in den Fonds geleistet, sondern ferner auch Zahlungen darüber hinaus, welche der fehlenden Bereitschaft zur Ausbildung und damit zum nachhaltigen Aufrechterhalten des Wirtschaftssystems Rechnung tragen. Schließlich entstehen einer gesamten Volkswirtschaft Kosten, wenn betriebliche Bildung aufgrund kurzfristigen Gewinnkalküls durch den Staat übernommen werden muss.
Zudem sinkt die Zahl der ausbildenden Kleinbetriebe seit Jahren. Gründe hierfür liegen in der Unerfahrenheit mit dem Ausbildungssystem, im Umgang mit dem gestiegenen Umfang an Bewerbungen sowie dem Fehlen von geeigneten Ausbilder*innen und Arbeitsgeräten.
Wir Jusos fordern daher die Auflage eines großflächig angelegten Ausbildungsprogramms der Bundesarbeitsagenturen für kleinere Unternehmen, welches bei der Sichtung der Bewerbungen zur Hand geht und geeignete Bewerber*innen vermittelt. Zudem sollen durch Mitarbeiter*innen des Arbeitgeber*innenservice der Bundesagentur gezielt auf Ausbildungspartnerschaften, Tandem- und Verbundausbildungen hingewiesen werden.
Schlussendlich muss der Staat dann korrigierend eingreifen, wenn der Markt versagt. Liegen nicht genügend Ausbildungsplätze vor, so muss der Staat die vorhandene Nachfrage durch die Schaffung entsprechender Ausbildungsplätze sättigen. Zu diesem Zweck fordern wir Jusos die Einführung einer gesetzlichen Ausbildungsplatzgarantie. Diese Umfasst das Versprechen an jede*n Jugendlichen*n, dass, sofern kein Ausbildungsplatz gefunden wurde, eine duale Berufsausbildung für mindestens drei Jahre mit mindestens 50% betrieblicher Praxis garantiert wird. Betriebe, die aufgrund geänderter Wirtschaftslage Auszubildende suchen, können Auszubildende aus den Ausbildungsstätten abwerben. Außerbetriebliche Ausbildungen werden mit dem branchen- und ortsüblichen Maßstäben vergütet. Die außerbetriebliche Ausbildung wird mit den Mitteln des Ausbildungsfonds finanziert.
Alle genannten Maßnahmen zielen darauf ab, das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhöhen. Dennoch kann es vorkommen, dass Anbieter*in und Nachfrager*in zwar existieren, aber nicht zueinander finden. In diesen Fällen spricht man von Missmatch. Werkzeuge zur Vermeidung und Reduzierung von Missmatch finden sich im Folgenden.

Infrastrukturmaßnahmen

Ferner wirkt sich fehlende Infrastruktur hinderlich auf die freie Wahl der Ausbildung sowie das Finden passender Ausbildungsplätze aus. Zwar decken Berufsschulen in der Fläche die klassischen Handwerks-, Industrie- und Handelsberufe ab, allerdings oftmals nicht alle in der Fläche verbreiteten Tätigkeiten. So müssen für konventionelle Ausbildungen wie die des*der Steuerberatungsgehilf*in häufig bis zu hundert Kilometer vom Ausbildungsort zur Berufsschule zurückgelegt werden. Dies mindert die Wahlfreiheit für Minderjährige massiv, sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, die zu Schulbeginn ein Erreichen der Schule ermöglichen. Gleichzeitig werden Auszubildende durch Kosten für Mobilität belastet. Um eine wirkliche Wahlfreiheit der Ausbildungsberufe zu gewährleisten fordern wir daher ein kostenfreies Azubi-Ticket, welches die Mobilität im gesamten Bundesland der Ausbildung garantiert. Findet die Ausbildung in einem sich zum Wohnort unterscheidenden Bundesland statt, so ist die kostenfreie Mobilität jedenfalls bis zur Ausbildungsstätte zu sichern. Langfristig sollen alle Personen in Ausbildung, also Schüler*innen, Auszubildende, Studierende und Freiwillige zu einem landesweiten Auszubildendenticket zusammengefasst werden. Kann mittels öffentlicher Verkehrsinfrastruktur trotzdem keine pünktliche Anreise zum Berufsschulstandort gewährleistet werden, so sind Alternativen, wie berufsschulnahe, kostenfreie Auszubildendenwohnheime, in Betracht zu ziehen.
Um Missmatch auf dem Ausbildungsmarkt zu reduzieren, ist über eine Erhöhung der Mobilität nachzudenken. Sitzt beispielsweise die*der passende Bewerber*in in Bayern, während sich die Stelle in Brandenburg befindet, so können überregionale Vermittlungsmaßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit beim Matchen der beiden Parteien helfen. Ferner können Azubi-Wohnzulagen oder Begrüßungsgelder für Auszubildende die Anreize zum Umzug erhöhen. Ferner ist über eine stärkere Kooperation zwischen Arbeitsagenturen und Ausbildungsbetrieb nachzudenken: Verfügt ein*e Bewerber*in zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht über die notwendigen Kompetenzen für den Beginn eines Ausbildungsverhältnisses bei einem Betrieb, und bleibt dieser Ausbildungsplatz ansonsten unbesetzt, so soll ein Qualifizierungsabkommen mit der Bundesagentur für Arbeit geschlossen werden können. Dabei garantiert die Bundesagentur, die Vorqualifizierung der Bewerber*innen zu übernehmen. Im Gegenzug garantiert die Ausbildungsstätte, dass nach erfolgter Qualifizierung die*der Bewerber*in einen Ausbildungsplatz erhält.

All diese genannten Maßnahmen stärken die duale Ausbildung. Sie helfen Ausbildungsinteressierten, die geeignete Stelle für sie zu finden, und sichern Stabilität, Eigenständigkeit und gute Ausbildungsqualität. Sie stellen ferner Gerechtigkeit unter den Betrieben her und garantieren, dass genügend Ausbildungsplätze vorhanden sind. Sie tragen zudem zum Ausgleich zwischen den Regionen, zwischen Stadt und Land sowie zwischen West und Ost bei. Mit der Etablierung oben genannter Maßnahmen wird daher für eine gerechte und solidarisch finanzierte Ausbildung gesorgt, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und den wirtschaftlichen Erfolg der Zukunft sicherstellt.

[1] Vgl. Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote, Bundesagentur für Arbeit
[2] Vgl. Arbeitszufriedenheit, DIW
[3] Vgl. IAB Kurzbericht 1/2014
[4] Vgl. IAB Expertise Berufliche Berufsausbildung und Weiterbildung in Deutschland
[5] Vgl. Berufsbildungsbericht 2016
[6] Vgl. Berufsbildungsbericht 2016
[7] Der basale Versorgungsgrad misst das Verhältnis von Ausbildungsplatzangeboten relativ zu Personen in Ausbildung vor Ort und ist daher ein Indikator für die Versorgungslage einer Region mit Arbeitsplätzen
[8] Vgl. Berufsbildungsbericht 2016
[9] Vgl. Ausbildungsreport 2017, DGB-Jugend
[10] Daten: Statistisches Bundesamt

V3 Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

29.11.2018

Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

Die SPD-Abgeordneten in den Landtagen und im Bundestag werden aufgefordert, keinen Gesetzesänderungen, insbesondere keinen Verfassungsänderungen, zuzustimmen, welche eine wie auch immer geartete Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen zulassen. Das heißt im Klartext: Weder direkt noch indirekt (Öffentlich-private-Partnerschaften, sog. ÖPPs oder englisch PPPs) dürfen öffentliche Einrichtungen und Investitionen privatisiert werden. Dies gilt insbesondere aktuell für die Bundesfernstraßen-Gesellschaft und gilt auch für die Ablehnung auch privater Rechtsformen und Betreibergesellschaften und Untergesellschaften. Insbesondere auch die ÖPPs sind abzulehnen, da sie den Steuerzahler bedeutend (!) mehr belasten als eine Finanzierung durch Steuern oder über öffentlich aufgenommene Kredite (wie auch Rechnungshöfe auf vielen Ebenen immer wieder unterstrichen haben).

V2 Brennstoffzelle statt Dieselloks – Für eine bessere Luft auf dem Land und in Städten wie München

29.11.2018

Brennstoffzelle statt Dieselloks – Für eine bessere Luft auf dem Land und in Städten wie München

Wir fordern, dass die Landtagsfraktion und die Bundestagsfraktion ihren Einfluss auf die Bahngesellschaften geltend machen, möglichst schnell (Ziel 2025) Dieselloks durch Lokomotiven mit Brennstoffzellen, die vorzugsweise mit Wasserstoff, alternativ eventuell mit Erdgas, betrieben werden, zu ersetzen.

W4 Reform Bodenrecht

29.11.2018

Reform Bodenrecht

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die sofortige Einrichtung einer Enquete-Kommission zur umfassenden Reform des Bodenrechts ein. Hierbei sind folgende Lösungsansätze einzubringen:

  • Einführung einer Bodenzuwachssteuer
  • Bundeseinheitliche Regelung der Grunderwerbssteuer
  • Erbbaurecht bei allen öffentlichen Grundstücksverfügungen
  • Stärkung der kommunalen Wohnungsgesellschaften und des genossenschaftlichen Wohnungswesens

W3 Gerechtigkeitssteuer – Vermögensübertragungen und Entgelte gleich behandeln

29.11.2018

Gerechtigkeitssteuer – Vermögensübertragungen und Entgelte gleich behandeln

Ziel muss es sein alle Bürger*innen mit Bildung, Arbeit, aber auch Kapital zu versorgen. Nur so gewährt man Ihnen ökonomische Freiheit, fördert die Durchlässigkeit der gesellschaftlichen Schichten und wirkt der Verfestigung des kastenartigen Gesellschaftssystems entgegen. Um in einem ersten Schritt die Arbeit leistende Mitte der Gesellschaft zu entlasten und ihr mehr Freiheit zu gewähren, müssen Erwerbssteuern im Vergleich zu anderen Besteuerungen reduziert werden. Um die Einnahmesituation des Staates jedoch nicht zu belasten müssen deswegen bisherige (indirekte) Subventionen abgeschafft werden.
 
Der mit Abstand größte Posten ist die zu niedrige Ansetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, d.h. der Steuern auf Vermögensübertragungen.
 
Die Höhe der Erbschaften und Schenkungen in Deutschland bewegt sich aktuell im Bereich von 300 Milliarden Euro pro Jahr und steigt weiterhin stark an. Dies ist vor allem aufgrund zweier erfreulicher Entwicklungen der Fall, erstens, einer relativ langen Zeit ohne Krieg und zweitens, einer längerer durchschnittlichen Lebenserwartung. Dadurch ergibt sich eine immer stärkere Anhäufung von Kapital bei wenigen, meist älteren, meist männlichen Personen. Bereits die aktuelle Summe entspricht ca. 1/5 der kompletten Arbeitnehmer*innenentgelte in der Bundesrepublik. Während jedoch die Einkommenssteuer 200 Milliarden Euro pro Jahr beträgt (in 2013), beträgt das Erbschaftssteueraufkommen nur 4 Milliarden Euro (in 2013). Selbst unter naivem außer Acht lassen der Steuerprogression müsste in Relation ein Erbschaftssteueraufkommen von 40 Milliarden Euro auftreten um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Unter Einbezug der Progression ist eher ein Steueraufkommen von 80-100 Milliarden Euro anzunehmen.
Deswegen wird es nun immer noch wichtiger, diese immer schon sinnlose staatliche Förderung schnellstmöglich zu beenden, um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu verbessern und insbesondere dessen fortschreitende Erosion zu beenden.
Außerdem verdanken die Vermögenden v.a. der Gesellschaft ihren Besitz, um eine tragfähige Gesellschaft zu erhalten und diese positiv weiterzuentwickeln ist es deswegen für beide Seiten gerecht, dies durch eine gerechte Besteuerung auszugleichen. Des Weiteren birgt derzeit ein Engagement, um von Erben bedacht zu werden, oft einen größeren persönlichen Nutzen, als tatsächlich selbst oder in der Gemeinschaft neue Werte zu schaffen. Dies erodiert die Gesellschaft und reduziert die Wirtschaftsleistung.
Solche Absurditäten dürfen nicht vom Staat durch reduzierte Steuersätze gefördert werden. Ebenso wirkt die Vermögenskonzentration bei wenigen, insbesondere Älteren bremsend auf die Wirtschaft. Deswegen soll insbesondere ein Vermögensübertrag an Jüngere gefördert werden und Frauen dürfen nicht weiter bei Erbschaften geringer bedacht werden.

Des Weiteren werden die Erben durch eine gerechtere Besteuerung von selbsterwirtschaftetem Einkommen von Abhängigkeiten und seelischen Zwängen entlastet. Aufgrund von Erbschaften ergeben sich nämlich v.a. zweierlei Probleme für die entsprechenden Erbberechtigten oder die fürs Erbe Vorgesehenen.

Ausnahmen für Unternehmen sind abzulehnen, eine Abnahme der Eigenkapitalquote durch Steuern kann durch Kredite ausgeglichen werden, falls in raren Einzelfällen tatsächlich Zahlungsunfähigkeit droht, kann über den Einstieg des Staates als Stiller Teilhaber diskutiert werden.
Die höhere Mobilität von asozialem Vermögen im Gegensatz zu sozialen, d.h. in eine Gemeinschaft integrierte, Arbeitnehmer*innen darf kein Grund für eine geringere Besteuerung von Vermögen sein. Um eine mögliche Kapitalflucht einzugrenzen ist eine internationale Harmonisierung voranzutreiben und ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die zweifelsfreien Vorteile dieser Steuerreform zu schaffen. Ferner soll die Lage des Vermögens und nicht die Nationalität der/des Besitzenden entscheidend sein.

Die steuerfreie Möglichkeit der Vermögensüberführung in private Stiftungen ist kritisch zu verfolgen und auf jeden Fall durch ein Stiftungsgesetz, welches die Veröffentlichung der Bilanzen und der Tätigkeiten verpflichtend vorschreibt, zu begleiten.
 
Deshalb fordern wir:
1. Einen Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuersatz in mindestens derselben Höhe, wie der bei selbigem Jahreseinkommen anfallende Einkommenssteuersatz einzuführen.
2.Die gesetzlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen müssen so angepasst werden, dass eine Besteuerung schon ab einer Erbschaft/Schenkung von 500.000 Euro zustande kommt.  Unabhängig von Verwandschaftsgrad noch Herkunft der Erbschaft. 
3. Erhöhte Steuersätze, um Probleme aus der ungleichen Vermögensverteilung der Vergangenheit zu reduzieren, in Abhängigkeit vom Gini-Koeffizienten (Gleichheit/Ungleichheit) der Vermögensverteilung einzuführen. Selbiges ist für die Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen und der Ungleichverteilung in Bezug auf das Lebensalter durchzuführen.
4. Ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die zweifelsfreien Vorteile dieser Steuerreform zu schaffen.
5. Präventions- und Betreuungsmaßnahmen für die von Erbstreitigkeiten und Vorschriften der Erblasser*innen Betroffenen einzurichten.
6. Eine internationale Angleichung der Erbschaftsteuersätze und eine mindestens Gleichsetzung mit den jeweiligen Einkommenssteuersätzen voranzutreiben.