Archive

U1 Wasserschutz erheblich verbessern

16.03.2021

Der Schutz der Gewässer, mit der Luft die wichtigste Voraussetzung für das Leben von Mensch und Natur, wird nachhaltig und schnell verbessert.

P2 Freistellung vom Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2,50€

16.03.2021

Freistellung vom Mitgliedsbeitrag (2,50 €) für Hartz-IV-Empfänger, erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher (nach SGB II) und Bezieher von Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (nach SGB XII).

V5 Brennstoffzelle statt Dieselloks – Für eine bessere Luft auf dem Land und in Städten wie München

4.05.2018

Wir fordern, dass die Landtagsfraktion und die Bundestagsfraktion ihren Einfluss auf die Bahngesellschaften geltend machen, möglichst schnell (Ziel 2025) Dieselloks durch Lokomotiven mit Brennstoffzellen, die vorzugsweise mit Wasserstoff, alternativ eventuell mit Erdgas, betrieben werden, zu ersetzen.

U3 Reduzierung von Mikroplastik

4.05.2018

Der Parteitag fordert, in Deutschland die Herstellung von Kosmetikartikeln, die Mikroplastik enthalten, sofort gesetzlich zu verbieten.

W6 Befreiung Grunderwerbssteuer für Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaft

4.05.2018

Die Bayern SPD setzt sich dafür ein,

  • dass Kommunen und Wohnbaugenossenschaften von der Grunderwerbsteuer befreit sind, wenn der Grunderwerb ausschließlich zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau bzw. genossenschaftlichem Wohnungsbau verwendet wird und
  • dass der Freistaat Bayern für den unnötigen Verkauf der 33.000 GBW-Wohnungen als Ausgleich ein staatliches Wohnungsbauprogramm auflegt, das weit über die von Ministerpräsident Söder angekündigten Maßnahmen hinausgeht.

P4 Reißverschluss ernst nehmen – alternierende Listenreihung durchziehen

4.05.2018

Wir fordern eine Ergänzung am Ende des § 27, Abs. (1) der Satzung der BayernSPD durch

folgenden Satz:

„Kann eine alternierende Reihung innerhalb der Gruppe der Stimmkreiskandidatinnen und

-kandidaten, bzw. die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten nicht erfolgen, werden die

betreffenden Plätze durch die entsprechenden Listenkandidatinnen bzw. -kandidaten des

fehlenden Geschlechts aufgefüllt. Erst wenn tatsächlich nur noch Kandidatinnen bzw.

Kandidaten eines Geschlechts übrig sind, kann von der alternierenden Reihung abgewichen

werden.“

 

RAG14 Kein ruhiges Hinterland für autoritäre und faschistoide Strukturen in Bayern! Weder auf der Straße noch im Parlament!

4.05.2018

2017 endete mit dem für viele scheinbar überraschenden Ereignis, dass menschenfeindliche Einstellungen in Deutschland noch immer Mehrheiten finden können und sogar Parteien davon so sehr profitieren können, dass die AfD nun die drittstärkste Fraktion im Bundestag stellt. Uns überraschte dies nicht, im Gegenteil, die „Mitte in der Krise“, sowie „Deutsche Zustände“- Studien der letzten Jahre belegten ein autoritäres und menschenverachtendes Potential in der deutschen Mehrheitsgesellschaft schon deutlich länger, als es die AfD gibt. Allein vor dem Hintergrund dieser Studien muss sich niemand mehr Illusionen darüber machen, dass die Personen, die die AfD wählen nur „missverstanden“ und „abgehängt“ sind oder das lediglich aus dem Grund maximaler Provokation tun.
Selbstverständlich ist für uns als Sozialist*innen die Tatsache, dass diese menschenverachtende Einstellung und autoritäre Tendenz schon lange vorhanden ist, kein ausschließlich ausreichender Erklärungsansatz. Die soziale und ökonomische Realität der Menschen sollte, wenn es darum geht, wie Ideologien und entstehen, selbstverständlich nicht ignoriert werden – aber, dass Menschen ausschließlich aufgrund ihrer ökonomisch schwierigen Lage dazu determiniert sind, rechte Parteien zu wählen oder rechten Ideologien anzuhängen, ist schlichtweg falsch. Menschen auf Grund ihrer ökonomischen Position innerhalb des Produktionsprozesses jegliche Handlungsspielräume in Bezug auf ihre politische Orientierung abzusprechen ist für uns nicht alles andere als emanzipatorisch. Der Grund für eine erfolgreiche AfD ist Deutschland und seine Bevölkerung, sind deutsche Zustände. Genau diese Zustände aber führen nicht nur zu einer erfolgreichen AfD. Die AfD benötigte es nicht, um das Asylrecht zu verschärfen und repressive Funktionen des Staates auszubauen. Die AfD benötigte es nicht, in menschenverachtenden Asylpaketen die Grundrechte von Geflüchteten massiv zu beschneiden, das haben Sozialdemokrat*innen und vermeintlich konservative Politiker*innen auch alleine geschafft.
Eben diese Zustände also sind auch das Ziel unserer Forderungen und unseres Kampfes, den wir auf verschiedene Art und Weise führen.

Ablehung des Extremismusbegriffs:

Wir, als antifaschistischer Richtungsverband, sind der Überzeugung, dass es eine entschlossene und kämpferische Praxis braucht, die nur auf einer klaren Analyse der bestehenden Verhältnisse resultiert.
Das Gerede von einer vermeintlichen demokratischen Mitte, die pragmatisch und unideologisch sei, ist ein bürgerlicher Mythos. Die Konsequenz daraus, dass die Probleme mit auftauchenden „Extremen“ außerhalb dieser Mitte beginnen, ist viel mehr als lediglich ein Irrtum, der aus einer fehlerhaften Analyse heraus entsteht.
Es ist auch klares Kalkül, denn diese Analyse gibt all jenen, die sich auf eben diese vermeintliche Mitte berufen, einen Freifahrtschein zu rassistischer Hetze. Wir wissen, dass Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Nationalismus keine Probleme vermeintlicher „Extreme“ sind, sondern quer durch die politische Landschaft, wie einige Äußerungen gewisser Teile der Linkspartei und das sozialdemokratische Regierungshandeln selbst beweisen, auch ein Problem der politischen Linken.
Und wenn wir über eben jene rassistische, menschenverachtende Hetze reden, brauchen wir keine Gegenfrage, was eigentlich mit anderen „Extremen“ sei. Es gibt Themen, die menschenverachtend sind, es gibt Aussagen, die zutiefst rassistisch, antisemitisch, sexistisch sind, aber die machen vor keiner politischen „Richtung“ oder keiner politischen „Extreme“ halt. Sie sind in der vermeintlichen Mitte der Gesellschaft.
Wenn es auch in der hier stehenden Analyse sehr theoretisch und wenig konkret erscheint, so hat es auch für den bayerischen Landesverband der Sozialdemokratie direkte Auswirkungen.

-Die Extremismustheorie ist nicht nur wissenschaftliche Theorie, sondern auch reaktionäre Praxis im Freistaat Bayern, die dafür sorgt, dass linke Akademiker*innen oder Lehrer*innen wegen politischen Engagement nicht in den bayerischen Staatsdienst übernommen werden. Wenn uns auch eine solche Praxis mehr an die antikommunistische Hetze aus der Zeit des kalten Krieges erinnert, so sind sie wie zuletzt veröffentlichte Fälle belegen immer Gang und Gäbe. Das muss sofort aufhören, für eine Ende reaktionärer Gesinnungsschnüffelei gegen linke Genoss*innen!

-Das Ziel der Extremismustheorie ist das Verdecken menschenverachtender Einstellung in der vermeintlichen Mitte. Diese Einstellung genau in dieser Mitte, in der sie auftreten zu benennen bedeutet auch Konsequenzen in der politischen Zusammenarbeit zu ziehen. Eine CSU aus der zu hören ist sie wolle Einwanderung in die Sozialsysteme bis zur letzten Patrone verhindern darf keine Option für eine sozialdemokratische Regierungsbeteiligung sein! Neben vielen anderen ist auch dies ein entscheidender Punkt der Ablehnung jeglicher parlamentarischen Zusammenarbeit mit der CSU

-Der Kampf gegen menschenverachtende Einstellungen in der Mitte aber entlädt sich aber nicht nur an der CSU. Die AfD gerade in Bayern keine marginalisierte Partei, sie ist vielerorts in Bayern vor der SPD im Ergebnis der letzten Bundestagswahl gewesen. Die AfD wurde auch deswegen stark, weil die von ihnen vertretenden Positionen als welche erkannt wurden, die nicht nur an konstruierten Rändern vorkommen. Statt daraus in der gesellschaftlichen Mehrheit die Konsequenz zu ziehen Ressentiments und Positionen zu hinterfragen wurde mit einem beinahe voyeuristischen Vergnügen die AfD auf jedes Podium gestellt, um mit dem Bruch angeblicher Tabus klickzahlen zu schaffen. Das, was geschah war die Legitimation menschenverachtender Einstellungen. Die Sozialdemokratie muss dem etwas entgegensetzen, im schmutzigen und reaktionären Wahlkampf, der in Bayern vmtl. passieren wird muss sich die Sozialdemokratie als die fortschrittliche Kraft positionieren, die klar Kante zeigt. Auch deshalb betonen wir nochmals den Beschluss: Wir gehen auf kein Podium mit der AfD! Sie in einem Diskurs „zu stellen“, wie es so oft formuliert wurde hat nicht nur nicht funktioniert, das Gegenteil wurde erreicht, ihre Positionen wurden durch den Diskurs mit uns legitimiert.

-Wir erwarten von der BayernSPD im Wahlkampf auch selber sich solidarisch zu zeigen. Antifaschistische Arbeit findet nicht alleine in Parlamenten statt. Nur gemeinsam mit den verschiedenen Bündnispartner*innen wird es uns gelingen auf der Straße dem rechten Rollback etwas entgegen zu setzen.

Asylpolitik:

Die aktuellen Zustände sind nicht ertragbar. Sie sind nicht nur durch den Erfolg der AfD nicht ertragbar, nein sie sind auch deswegen nicht ertragbar, weil menschenverachtende Ideologien nicht nur sagbar, sondern auch machbar gemacht wurden in den vergangenen Jahren. Wir erlebten durch verschiedene, von der Bundesregierung und somit auch von der SPD durchgedrückte Asylpakete regelmäßige Eingriffe in die Freiheiten von Geflüchteten. Auch deswegen konnten sich diejenigen, die durch Brandanschläge auf Geflüchtetenunterkünfte versuchten, Menschen zu ermorden gewiss darin sein, einen politischen Auftrag zu erfüllen. Der Angriff muss also all jenen Strukturen gelten, die dies ermöglichen. Das heißt für uns zunächst praktische Solidarität. Wir sind solidarisch mit all jenen, die von verschiedenen rassistischen Gesetzesverschärfungen der letzten Jahren betroffen waren. Solidarität heißt, politische Arbeit auf der Straße und in Bündnissen, von der Demo bis zur durch aktiven Widerstand erfolgreich verhinderten Abschiebung.
Es heißt aber gemäß der Doppelstrategie unseres sozialistischen Richtungsverband politische Arbeit in den Parteien. Wir müssen endlich wieder zurück zu einem Asylrecht vor dem Asylkompromiss mit einem menschenwürdigen Anrecht auf Asyl!
Hierfür können die folgenden Forderungen nur eine Basis sein, wir fordern:

-Das System bayerischer Abschiebelager unverzüglich abzuschaffen. Einem der größten rassistischen Coups der CSU damit endlich den Gar ausmachen!

-Ablehnung des Dublin 4-Abkommens sowie aller bisheriger Dublin-Abkommen und stattdessen eine gesamteuropäische Lösung, die nicht v.a. auf Kosten südeuropäischer Staaten und Geflüchteter geht.

-Abschaffung der sicheren Herkunftsstaatenregelung. Per se Menschen ohne Anhörung ihres Falles das Grundrecht auf Asyl abzusprechen, weil sie aus einer bestimmten Region kommen ist eine Staaten und Gesellschaften im 21. Jahrhundert unwürdige Regelung.

-Abschaffung des momentanen separaten Asylbewerberleistungsgesetzes. Sonderregelungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete sollte ihre besondere Situation aufgreifen. Es sollte nicht eine gezielte Benachteiligung schaffen, wie es momentan der Fall ist.

-Keine Obergrenze, denn es gibt kein Maximum an Grundrechten.

Sicherheitsbehörden:

Die letzten Jahre zeigen aber nicht nur eine rassistische Eskalation der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Im Zeitraum der jüngsten großen Koalition, kam es auch zu verschiedenen Vorfällen autoritärer Übergriffe durch Staatsorgane und zu einem massiven Ausbau repressiver Möglichkeiten. Einen Höhepunkt bildeten die Repressionen und die massive Polizeigewalt anlässlich des G20-Gipfels. Es sind auch diese autoritären Strukturen durch Gesetze, aber auch innerhalb einer Cop culture, der wir den Kampf ansagen. Es ist nicht so, dass Polizeibehörden ausschließlich ein „Spiegel der Gesellschaft“ seien. Wer den Polizeiberuf ausübt, entscheidet sich bewusst für einen Beruf, dessen Mittel und Prinzipien Hierarchien, starke Gruppenidentifikation und auch Gewalt sind. Denn die Polizei nimmt die Rolle der Ausführung des staatlichen Gewaltmonopols ein. Menschen, die sich für einen solchen Beruf entscheiden, entscheiden sich also auch dafür und sind damit nicht x-beliebige Personen, die die Gesellschaft 1 zu 1 abbilden. Die zu oft vorkommenden Übergriffe durch Polizist*innen im Zusammenhang mit Demonstrationen, etc. bei denen gleichzeitig ein massiver Corpsgeist eine wirkliche Aufarbeitung verhindert, belegen dies. Auch ist die Polizei nicht gefeit davor, auch von menschenverachtenden Ideologien geprägt zu sein. Racial Profiling Begriffe wie „Soko Bospurus“ oder auch der Fall Oury Jalloh belegen das. Aus diesem Grund braucht es endlich eine wirkliche Kontrolle der Polizei durch verschiedene Akteur*innen, sowohl innerhalb staatlicher Institutionen, als auch durch die Zivilgesellschaft. Der Wille dazu ist hier auch da, wir als antifaschistischer Verband fordern hierzu auch die Mittel zur Verfügung zu stellen.
Im Zusammenhang mit dem NSU, aber auch durch viele andere Beispiele sehen wir nicht nur das Versagen von Polizei, sondern auch das Versagen des Verfassungsschutzes. Das Scheitern des Verfassungsschutzes liegt in seinen historischen und ideologischen Wurzeln. Die Extremismustheorie versagt als theoretisches Analyseinstrument, aber auch in geheimdienstlichen Praxis. Eine Institution, die auf Grundlage eines politischen Kalküls ein solches Instrument nutzt ist nicht nur ineffizient, sie ist sogar gefährlich, wie das Versagen im Zusammenhang des NSUs, das seine Gründe auch hierin hat, beweist. Die Gefahr, die durch Inlandsgeheimdienste in ihrer realen Arbeit ausging und Ausgeht zeigt aber auch der Versuch einer politischen Aufarbeitung des gesamten NSU-Komplexes. Akten, die der demokratisch legitimierten Kontrollinstanz hätten zukommen sollen, wurden vernichtet oder nicht, bzw. erst nach langen Verzögerungen zur Verfügung gestellt, selbst von den höchsten Stellen wurden entweder Aussagen verweigert oder die Ausschüsse wurden mit teilweise absurden Geschichten belogen. Alles in allem lässt sich festhalten, dass der Auftrag eine Verfassung zu schützen, durch die meisten Initiativen aus der Zivilgesellschaft oder wissenschaftliche Institutionen besser in den letzten Jahren stattgefunden hat, als es durch den Verfassungsschutz getan wurde.

-Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen, die es ermöglicht nach im Amt begangenen Straftaten die Schuldigen zu identifizieren und Opfern von Polizeigewalt ermöglicht, die Täter*innen zu identifizieren.

-Eine Parlamentarische Kontrollkommission für die bayerische Polizei, ähnlich wie es beim Inlandsgeheimdienst der Fall ist.

-Interne Ermittlungen bei der Polizei müssen endlich durch unabhängige Stellen und nicht durch Kolleg*innen durchgeführt werden. Der Corpsgeist und der hohe soziale Druck innerhalb von Polizeieinheiten verhindert oft eine Aufklärung von im Dienst begangenen Straftaten.

-Abschaffung des USKs, es handelt sich um eine ausschließlich in Bayern vorkommende Polizeieinheit mit rechtstaatlichen Mindestansprüchen nicht ausreichenden Sonderrechten.

-Abschaffung und Abwicklung des Inlandsgeheimdienstes, Gelder stattdessen investieren in wissenschaftliche Institutionen zur Untersuchung menschenfeindlicher und autoritärer Einstellungen und rechten Strukturen.

-Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung! Die anlasslose Speicherung Millionen von Daten verschiedener Menschen ist nicht mit liberalen Mindeststandarts einer bürgerlichen Demokratie zu vereinen.

S9 Psychische Störungen machen keinen Halt vor Kindern - Für mehr Fachpersonal in schulischen Einrichtungen

4.05.2018

Die Burden of Disease-Studie der WHO aus dem Jahr 2001 zeigt, dass Depressionen die häufigste Ursache für mit Beeinträchtigung gelebte Lebensjahre in den Industrieländern sind. Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche. So gibt das statistische Bundesamt an, dass sich die Zahl der behandelten Fälle seit 2010 verzehnfacht hat. Die Dunkelziffer an unbehandelten Fällen liegt mit Sicherheit noch viel höher. Die Folgen, die sich aus dieser Krankheit für die Betroffenen ergeben, sind als fatal einzustufen.

Im schlimmsten Fall kann eine Depression zum Tod führen. In Deutschland ist der Suizid die zweithäufigste Todesursache bei Menschen unter 25. Um das zu verhindern, benötigen alle Betroffenen professionelle Hilfe, um den Weg zurück in ein glückliches Leben zu finden. Doch um diese professionelle Hilfe zu erhalten, muss erst einmal das Umfeld der Betroffenen darauf aufmerksam werden. Bei Kindern und Jugendlichen betrifft das natürlich zuerst die Eltern und die gesamte Familie.  In zweiter Linie sollte auch die Schule, die Lern- und Lebensraum für die Schüler*innen ist und wo sie viel Zeit verbringen, bei der Prävention tätig werden. Und hier beginnt das Problem.

Eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aus dem Jahr 2011 zeigt, dass Suizid in den Aufgabenbereich des KIBBS fällt. KIBBS steht für „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“. Dieses Team kommt erst nach der sogenannten Krise zum Einsatz. Als Beispiele werden hier der (Unfall)Tod eines Schülers, einer Schülerin oder einer Lehrkraft, Gewaltdrohungen, ein Amoklauf oder auch ein Suizid angeführt. Die pädagogische Prävention und ein Sicherheitskonzept, welches mit der Polizei vor Ort zu erstellen ist, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schule.

Weitere Akteur*innen sind Schulpsycholog*innen, welche für einzelne Schulen zuständig sind und innerhalb ihrer Sprechzeiten vor Ort erreichbar sind. Diese sind jedoch stark überfordert, da sie oft in Teilzeitverhältnissen arbeiten und zudem noch für mehrere Schulen gleichzeitig zuständig sind. Das lässt sich an einem Beispiel anhand der Seite der staatlichen Schulberatung in Bayern festmachen. Laut Kultusministerium besuchten beispielsweise das Gabelsberger-Gymnasium in Mainburg im Landkreis Kelheim in Niederbayern im Schuljahr 2015/2016 1216 Schüler*innen. Auf diese Anzahl von Kindern und Jugendlichen kommt ein Schulpsychologe, welcher einmal in der Woche für 45 Minuten an der Schule ist. Weiterhin sind in Bayern fast alle Schulpsycholog*innen gleichzeitig (Fach)Lehrkräfte. Die Schulpsychologie nimmt dabei nur einen geringen Anteil ihrer Arbeitszeit ein. Am Gymnasium haben die meisten Schulpsycholog*innen, die in Vollzeit arbeiten, an ihrer eigenen Schule bei insgesamt 23 Anrechnungsstunden vier Unterrichtsstunden für schulpsychologische Tätigkeiten zur Verfügung. Das entspricht etwa 400 Minuten, also etwas mehr als 6,5 Zeitstunden. Betreut ein*e Schulpsycholog*in mehrere Schulen, so beträgt die Zeit für schulpsychologische Tätigkeiten acht Unterrichtsstunden (dreizehn Zeitstunden), unabhängig davon, wie viele Schulen betreut werden. Zu schulpsychologischen Tätigkeiten zählen neben der Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften auch die Planung und Durchführung von Gruppenmaßnahmen (z.B. Mobbingprävention) und Methodentrainings (z.B. Lernen lernen). Eine kontinuierliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beratungsbedarf ist so nicht möglich.

Eine weitere Möglichkeit, um suizidgefährdete Schüler*innen zu erkennen, wäre die Jugendsozialarbeit an Schulen. Laut der Homepage des JaS stellen die Jugendämter vor Ort im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, bei welchen Schulen ein jugendrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Explizit werden Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen genannt. Gymnasien erfüllen diese Kriterien nicht, und auch an Realschulen kommt das JaS nur sehr selten zum Einsatz.

Letztlich sind auch die Lehrer*innen, welche tagtäglich mit den Schüler*innen zu tun haben, nicht ausreichend ausgebildet, um Anzeichen einer Depression und Suizidgefährdung zuverlässig zu erkennen.

Insgesamt muss ein umfangreiches Netz zur Früherkennung geschaffen werden, damit weitere Schritte von der Diagnose bis zur Therapie in die Wege geleitet werden können. Daher fordern wird:

–       Eine regelmäßige Fortbildung für alle Lehrer*innen aller Schularten zu psychischer Gesundheit und Depressionen bei Schüler*innen.

–       Mindestens ein*e Schulpsycholog*in pro Schule welche*r an mindestens zwei Schultagen vor Ort ist. Für die ausreichende psychologische Versorgung fordern wir eine Mindestanrechnungsstundenzahl von vier Stunden pro Woche und Schule, die ein*e Schulpsycholog*in betreut. Bei Schulen mit mehr als 400 Schüler*innen fordern wir mindestens ein*e Anrechnungsstunde pro 100 Schüler*innen.

–       Zwei Sozialarbeiter*innen pro Schule, welche den*die Schulpsycholog*in bei der Beratung unterstützt und zusätzlich mit jeder Klasse ein Programm zur Aufklärung über Depressionen durchführt. Diese sollen täglich an der Schule im Einsatz sein.

–       Zur Verhinderung von Stigmatisierung psychisch Erkrankter müssen psychischen Störungsbilder in verschiedenen Fächern, insbesondere in Biologie und Ethik (Religion), behandelt werden. Dabei sollten Lehrkräfte explizit auf schulische und außerschulische Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige hinweisen.

A6 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Referentinnen und Referenten in Bildungsmaßnahmen

2.05.2018

Wir fordern, dass Referentinnen und Referenten in staatlich geförderten und/ oder staatlich anerkannten Bildungsmaßnahmen armutssicher und Lebensstandard sichernd beschäftigt werden. Die Bildungsträger schaffen derzeit staatlich subventionierte akademische Armutsjobs und bewirken so langfristig die Zunahme massiver Altersarmut. Der Netto-Stundenlohn von Referentinnen und Referentin liegt derzeit zum Teil unter 6,50 €.

Wir fordern:

  • Die Referenten sind sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen mit Einzahlungen auch des Arbeitgeberanteils in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Alternativ kann für die (ohnehin vorgegebene) Stundenzahl der Maßnahme ein Rahmenvertrag über diese Anzahl der Stunden geschlossen werden. Für diese durch die Maßnahme vorgegebene Stundenzahl sind die Arbeitgeber verpflichtet in die Sozialversicherung für die Beschäftigten einzuzahlen (Arbeitgeberanteil). Der Referent/ die Referentin hat einen Anspruch auf Bezahlung der im Rahmenvertrag festgelegten Stunden.
  • Der Brutto-Stundenlohn muss mindestens dem Tarifvertrag entsprechen.

Dies ist deshalb erforderlich, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Beschäftigten dauerhaft beschäftigt werden, da dies ja von der Zuweisung von Maßnahmen abhängt.

  • Es ist genau zu prüfen, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Scheinselbständigkeit handelt.

Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn der Referent/ die Referentin ausschließlich bei einem Träger beschäftigt ist.
In derartigen Fällen ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwar mit allen Risiken und Nachteilen einer selbständigen Tätigkeit belastet; die Freiheit der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses besteht jedoch durch die Vorgaben in der Maßnahme nicht.
Die Nichteinhaltung soll als Ordnungswidrigkeit strafbewährt sein.