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Y4 Gute Ausbildung für alle – Berufsbildungsgesetz besser machen!

25.01.2019

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der damit verbundenen Einführung einer Mindestausbildungsvergütung geht eines der wichtigsten sozialdemokratischen Projekte aus dem Koalitionsvertrag in den kommenden Monaten in die Umsetzungsphase. Im BBiG sind die wichtigsten Vorgaben zur dualen Ausbildung geregelt. Nachdem das Gesetz seit 2005 nicht mehr erneuert und eine Aktualisierung durch die Union bereits in der letzten Großen Koalition verhindert wurde, ist es jetzt an der Zeit mit Vehemenz unsere Positionen einzufordern.
Der dazu kurz vor Weihnachten von der CDU-Bildungsministerin Anja Karliczek vorgelegte Referent*innenentwurf aus dem Bundesbildungsministerium gleicht einer Zurschaustellung, der Unionsfraktionen weder in der Lage, noch willens zu sein eine wirkliche Verbesserung für Millionen junge Menschen zu erreichen.
Darum werden wir an der Seite der Gewerkschaften ein klares Zeichen setzen und lautstark deutliche Verbesserungen für Auszubildende in diesem Land einzufordern um mehr Sicherheit für junge Menschen zu schaffen und die Ausbildung durch gute Bedingungen auch wieder attraktiver zu machen. Deswegen werden wir im Gesetzgebungsprozess auf unsere folgenden Forderungen weiterhin pochen:

 

Eine Mindestausbildungsvergütung

 

Diese muss zum Ziel haben Auszubildenden und dual Studierenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Facetten zu ermöglichen. Der aktuelle Vorschlag des Bundesbildungsministeriums von 504 Euro im ersten Ausbildungsjahr und in den Folgejahren fünf, zehn und 15 Prozent mehr, also 529 Euro, 554 Euro und 580 Euro pro Monat deckt diesen Anspruch nicht ab. Dieser Vorschlag orientiert sich am BaföG-Satz für Schüler*innen. Abgesehen davon, dass dieser Satz auch für Schüler*innen, die sich ein selbstständiges Leben finanzieren müssen, zu niedrig ist, sind Auszubildende und Dual Studierende eben keine Schüler*innen. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist keine Sozialleistung. Sie sollte sich dementsprechend nicht an einer solchen orientieren, sondern an tariflichen Regelungen. Gemeinsam mit den Gewerkschaftsjugenden fordern wir daher eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 % der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres. Am Beispiel des Jahres 2018 wären das
im ersten Ausbildungsjahr 660 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 795 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 826 Euro.

Damit wird eine zweite Haltelinie geschaffen. Davon profitieren insbesondere Auszubildende in Branchen ohne gute Tarifbindung. Der aktuelle Vorschlag des Bundesbildungsministeriums würde nur für etwa 30.000 Auszubildende (etwa 6% eines Jahrgangs) eine Verbesserung bringen, von unserer Forderung würden hingegen ungefähr 162.000 Auszubildende profitieren.

 

 

Ausweitung des Geltungsbereiches auf dual Studierende und schulisch-betriebliche Ausbildungen

 

Der Geltungsbereich im Berufsbildungsgesetz umfasst bisher nur die duale Ausbildung. Als neuere Ausbildungsart ist hier zwingend die Aufnahme – zumindest der Praxisphasen – des Dualen Studiums ins Berufsbildungsgesetz sicherzustellen. Aktuell existieren nämlich gar keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum Dualen Studium. Das bedeutet, dass es Gesetzeslücken gibt, die es Unternehmen ermöglichen, dual Studierende zu beschäftigen, ohne dass entsprechende Schutzbestimmungen greifen, die Ausbeutung verhindern und Ausbildungsqualität sichern sollen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Für die dual Studierenden ergeben sich aus dem Fehlen gesetzlicher Schutzbestimmungen, die für die duale Ausbildung selbstverständlich sind, zahlreiche Probleme: vertragliche Bindungsklauseln über das Studium hinaus, Rückzahlungspflichten, Probleme bei der Freistellung für Prüfungen und Seminare, Fehlen von gesetzlichen Mindeststandards für die Betreuung im Betrieb und einer gesetzlichen Festlegung, dass es eine Vergütung geben muss.

 

Um die Qualität dieses Ausbildungsformats zu gewährleisten, müssen Ausbildung und Studium verzahnt und die betrieblichen Ausbildungsbedingungen mit den Erfordernissen des Studiums abgestimmt werden. Dies erfordert zusätzliche Abstimmungsinstrumente und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität. Deshalb fordern wir, Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Hochschule ins BBiG aufzunehmen, sowie Anforderungen der Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals, eine Bestimmung zur Ausbildungsvergütung sowie zur Ausgestaltung des Ausbildungsvertrages zwischen Studierendem und Betrieb. Die Freistellung für Vorlesungen, Seminare, Laborpraxis, Prüfungen sowie einen Tag zur Vorbereitung der Prüfungen und Studienzeiten muss ebenfalls im BBiG verankert werden.

 

Doch nicht nur das duale Studium wird vom Bundesbildungsministerium ausgeklammert. Zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen sollen offenbar weiterhin nicht im BBiG geregelt werden. Im Ergebnis führt das in vielen Ausbildungen oftmals zu unklaren Rechtsverhältnissen oder schlechteren Ausbildungsbedingungen. Daher fordern wir die Ausweitung des BBiG zu einem einheitlichen Ausbildungsgesetz, das gleiche Qualitätsstandards für alle Ausbildungsberufe sicherstellt. Der Geltungsbereich bzw. die Grundprinzipien des Berufsbildungsgesetzes muss auch auf betrieblich-schulische Ausbildungen (z.B. in Pflege- und Gesundheitsberufen) ausgeweitet werden.

Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung

 

Wir begrüßen die angestrebte höhere Durchlässigkeit, allerdings wird Durchlässigkeit vorwiegend im Kontext von einer Verkürzung oder Anrechnung von Ausbildungszeiten diskutiert. Übersehen wurden häufig junge Menschen, die mehr Ausbildungszeit benötigen. Um individuelle Ausbildungsarrangements zu stärken, muss es in Zukunft auch rechtlich möglich sein, ohne große Prozeduren die Ausbildungszeit bei entsprechenden Bedarfen zu verlängern (§ 8 Abs. 2). Dazu müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Jugendliche mit Startschwierigkeiten vor Anfang der Ausbildung die Möglichkeit gegeben wird, ihre reguläre Ausbildung von Beginn an länger zu gestalten. Dabei sollten auch Modelle berücksichtigt werden, die bereits Berufsvorbereitende Maßnahmen im Betrieb enthalten (Beispiel »Start in den Beruf« oder »Anlauf zur Ausbildung«).

 

Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass eine gute und qualifizierte Ausbildung zur Facharbeiter*in mindestens drei Jahre dauern muss. Eine sehr spezialisierte und nur auf einige Tätigkeiten fokussierte zweijährige Berufsausbildung beeinträchtigt die Flexibilität und Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems anstatt sie zu verbessern. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes werden weiter steigen, damit einhergeht eine deutliche Verschlechterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte. Eine zu enge Spezialisierung bereits in der Ausbildung würde daher die Anpassung an neue Anforderungen und lebenslanges Lernen nicht fördern, sondern eher verringern.
Eine grundsätzliche Verkürzung der Ausbildungsdauer von dreieinhalb auf drei Jahre und eine vermehrte Einführung von zweijährigen Ausbildungsberufen lehnen wir daher ab. Für Auszubildende in bestehenden zweijährigen Ausbildungsberufen fehlt dagegen derzeit ein verlässlicher Durchstieg von ihrer zweijährigen in dreijährige Ausbildungsberufe. Es fehlt ein Rechtsanspruch auf eine Weiterführung der Ausbildung.

Ausnahmeregelungen zur Verkürzung der Ausbildungszeit sollen für Auszubildende gelten, die durch einen entsprechenden Ausbildungsplatzwechsel, regelmäßiges Übertreffen der Ausbildungsziele oder die Anrechnung einer Einstiegsqualifizierung, beruflicher Vorbildung, oder eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ihre Ausbildungszeit verkürzen oder vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Die angestrebte „Verbesserung der Durchlässigkeit“ birgt zudem die deutliche Gefahr einer Modularisierung der Ausbildung. Wir stehen zum Berufeprinzip und lehnen eine Aufgabe des Systems geschlossener Berufsbilder zugunsten einer Modularisierung der beruflichen Ausbildung weiterhin ab.

Teilzeitausbildung ohne Wenn und aber!

Das Bundesbildungsministerium möchte die Teilzeitausbildung „stärken“ und den „Adressat[*innen]enkreis auf alle Auszubildenden“ erweitern. Das Modell der Teilzeitausbildung ist besonders attraktiv für Alleinerziehende. Mütter und Väter müssen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bekommen, wenn sie sich dafür entscheiden einen Berufs- oder Schulabschluss nachzuholen. Allerdings soll weiterhin Voraussetzung sein, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind. Lehnt die*der Arbeitgeber*in also ab, haben Auszubildende weiterhin kein Anrecht auf eine Teilzeitausbildung. Damit verkommt die „Stärkung“ zu einer hohlen Phrase. Das wollen wir nicht.Zudem muss festgeschrieben werden, dass die Ausbildungsvergütung weiterhin in voller Höhe gezahlt werden muss. Da es hier in der Praxis häufig zu Streitigkeiten kommt, soll diese Regelung im §8BBiG mit aufgenommen werden.

Ausbildungsplatzangebot, Perspektiven und Kostenfreiheit garantieren

 

Weitere entscheidende Punkte, die dringend im Berufsbildungsgesetz verankert werden müssen, die aber im aktuellen Vorschlag keine Erwähnung finden, sind eine Ausbildungsgarantie, ein Übernahmeanspruch sowie eine garantierte Kostenfreiheit.

Wir fordern die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf eine mindestens dreijährige duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren. Die Betriebe müssen wieder stärker ihrer Verantwortung zur Ausbildung nachkommen und die Jugend braucht Perspektiven – dazu gehört ganz wesentlich eine qualitativ gute berufliche Ausbildung. Wir sagen deshalb: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Wir wir schon in unserem Grundsatzprogramm von 2007 (Hamburger Programm) festgeschrieben haben, wollen wir Unternehmen die ausbilden wollen unterstützen und Betriebe die auf die eigene Ausbildung von Fachkräften verzichten im Rahmen einer Umlagefinanzierung an den Kosten beteiligen. Diese Ausbildungsgarantie für alle ausbildungswilligen Jugendlichen die keinen Ausbildungsplatz finden konnten soll spätestens zwei Monate nach Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres gelten. Bei der Berufswahl sind die Berufswünsche und die Möglichkeiten der Mobilität maßgeblich.

Jugendlichen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird eine Ausbildung an einer berufsbildenden Schule oder bei einem außerbetrieblichen Bildungsträger für die gesamte mindestens dreijährige Ausbildungsdauer garantiert. Ein Anteil von mindestens 50 % betrieblicher Praxis muss dabei gesichert sein. Außerdem ist zu jedem Zeitpunkt ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Die absolvierte Ausbildungszeit ist dabei anzurechnen. Außerbetriebliche Auszubildende müssen eine Ausbildungsvergütung entsprechend der orts- und branchenüblichen tariflichen Regelung erhalten.

 

Eine sichere Perspektive ist gerade für junge Menschen sowohl beim Übergang von Schule in Ausbildung als auch beim Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben wichtig. Wir fordern daher eine unbefristete Übernahmegarantie für alle Auszubildende. Nicht nur für die Unternehmensbindung, sondern insbesondere auch für den Erwerb von praktischer Berufserfahrung für den ehemaligen Auszubildenden ist dies entscheidend.

Umfragen zeigen, dass nicht einmal die Hälfte der Auszubildenden und dual Studierenden im Jahr vor ihrem Berufsabschluss eine feste Übernahmezusage und Perspektive in ihrem Ausbildungsbetrieb hat. Ein Drittel der Auszubildenden und dual Studierenden hat kurz vor Ihrem Berufsabschluss noch schlicht keine Informationen darüber ob sie übernommen werden oder nicht. Diese Unsicherheit darf jungen Menschen nicht weiter zugemutet werden. Deshalb muss § 24 BBiG erweitert werden und die dreimonatige Ankündigungsfrist bei beabsichtigter Nicht-Übernahme auf alle Auszubildenden ausgeweitet werden.

 

Wir fordern eine eindeutige Verankerung der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im BBiG. Um klarzustellen, dass die Berufsausbildung für die Auszubildenden und dual Studierenden kostenfrei stattfindet, erfordert es eine Ergänzung in § 14 BBiG. Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger getragen werden. Dazu gehören Ausbildungsmittel, Dienstkleidungsstücke, Schutzausrüstung, Fachliteratur, Unterkunftskosten beim Blockunterricht, eventuell anfallende Schulgelder ebenso wie die anfallenden Fahrtkosten für den Weg vom Wohnort zu den Ausbildungsstätten und der Berufs- bzw. (Fach-)Hochschule.

Zeit zum Lernen!

 

Bei der Frage der Anrechnung von Berufsschulzeiten bei Auszubildenden auf die Arbeitszeit wird bisher zwischen volljährigen und minderjährigen Auszubildenden unterschieden.

Wir fordern eine einheitliche Regelung für alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.

Analog dem JarbSchG müssen zukünftig bei allen Auszubildenden die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dies ist eine Grauzone im aktuellen BBiG, die dazu führen kann, dass Auszubildende vor oder nach dem Berufsschulunterricht in den Betrieb müssen. Wir fordern explizit, dies zu unterbinden, so dass sich die Auszubildenden auf die theoretischen Ausbildungsinhalte konzentrieren können und nicht doppelt belastet werden. Die Berufsschulzeit muss für alle Auszubildenden inklusive der Wege- und Pausenzeit vollständig auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden.

Dabei soll ein Berufsschultag, unabhängig von seinem Umfang, grundsätzlich als voller Arbeitstag berücksichtigt werden, um eine Benachteiligung der Auszubildenden zu verhindern, deren Berufsschulzeit sich nicht mit der Ausbildungszeit überschneidet bzw. um einen Missbrauch vor gezielter Vermeidung der Überschneidungszeiten durch Schichtdienste abzuwenden. Es kann nicht sein, dass Auszubildende durch Berufsschulzeit plus Ausbildungszeit über die Begrenzung im Arbeitszeitgesetz hinaus beschäftigt werden dürfen. Berufsschulwochen sollen wie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden. Vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen wollen wir den Auszubildenden gesetzlich drei freie Arbeitstage zur Vorbereitung ermöglichen.

E5 Für ein besseres, ehrliches Europa

17.12.2018

Die Europäische Union steht vor einer richtungsweisenden Wahl. Das Europäische Parlament könnte nach der Europawahl 2019 stark nach rechts rücken. Es droht eine Mehrheit aus neoliberalen, konservativen mit Rechtsextremen, Nationalisten und anderen EU-Gegnern besetzt sein. Es geht also um eine Richtungsentscheidung.

Wir rufen dazu auf, den Kampf um Europa in der Wahl 2019 ehrlich und offensiv zu gestalten!

Die EU ist ein vergleichsweise junges Projekt, das in der Welt einzigartig ist. Für die EU gibt es keine Schablonen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die EU nicht perfekt ist. Das merken auch die Bürgerinnen und Bürger. Während die EU derzeit noch unseren Frieden und Wohlstand garantiert und uns ein Gewicht in der globalisierten Welt gibt, ertrinken Menschen im Mittelmeer, fallen wirtschaftlich schwache Menschen und Regionen in der EU immer weiter zurück. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich sowohl zwischen Mitgliedstaaten und Regionen als auch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften. In einigen Mitgliedsstaaten sind zunehmend Rechtsstaat, bürgerliche und demokratische Rechte bedroht.

Die EU hat es bisher versäumt, die Europäische Säule Sozialer Rechte umzusetzen und Sozialstandards an die höchsten Niveaus anzugleichen.

Die Menschen müssen wissen, dass eine Verbesserung der EU eine vertiefte EU sein muss. Und dass die SPD die Partei ist, die diese Verbesserungen durchsetzen möchte. Die EU darf nicht zu einer militarisierten Freihandelszone verkommen.

Die Devise muss sein: Europa wirtschaftlich erfolgreich, sozial und ökologisch zu gestalten. Im Themenfeld Arbeit und Soziales sollen die folgenden, inhaltlichen Punkte zur Positionsfindung dienen. Viele Punkte finden sich auch in der Position des DGB wieder.

Die Soziale Säule in Europa stärken

Wir brauchen armutsfeste Mindestlöhne in jedem Mitgliedsstaat,  die über der Armutsschwelle der jeweiligen Länder liegen. Die Sozialpartner dürfen durch diese Mindestlöhne nicht ausgehebelt werden und müssen bei der Festsetzung einbezogen werden.

Die wirtschaftlichen Ziele der EU sollten immer gekoppelt werden mit sozialen Zielen (Renten, Sozialversicherung, Armutsbekämpfung, etc.)

Die „Work-Life Balance Direktive” muss verabschiedet werden, um Leben und Beruf besser in Einklang bringen zu können.

Die Plattformökonomie ist eine große Herausforderung. Hier brauchen wir verpflichtende Mindestschutzstandards und klare Verantwortbarkeiten bei den Auftrags-, und Arbeitgebern. Die Plattformökonomie sollte an Mitbestimmung und Tarifstrukturen gekoppelt werden.

Beschäftigte müssen über ihre Informationsrechte Bescheid wissen und ein Mindestmaß an Transparenz gewährleistet bekommen. Hierzu muss die Transparenzrichtlinie verabschiedet werden.

Die Ausbeutung von Solo-Selbstständigen muss bekämpft werden. Dazu müssen EU-weite Mindestvergütungsstandards und die Einbeziehung in sozialpartnerschaftliche Tarifverträge umgesetzt werden. Im Wettbewerbsrecht sollte der Vorschlag des DGB aufgenommen werden, Ausnahmen vom Kartellverbot für Absprachen zu formulieren, die durch einen Dialog von Sozialpartnern zu Gunsten von Solo-Selbstständigen vereinbart werden, das unmittelbare Auftragsverhältnis betreffen, und dabei das strukturelle Machtgefälle zwischen Auftraggebern und -nehmern berücksichtigt.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der EU braucht es eine Mindest-Arbeitslosenversicherung und Mindeststandards in der Sozialen Sicherung durch ein angemessenes Mindesteinkommen auch bei Arbeitslosigkeit.

Gute Arbeit muss in der EU in den Vordergrund gestellt werden. Mitbestimmung und Gewerkschaften müssen gesichert, gestärkt und beteiligt werden. Daher braucht es eine Rahmenrichtlinie zur Mitbestimmung, um Mitbestimmung zu schützen und zu fördern. Auch grenzüberschreitende Mitbestimmung kann hier geregelt werden. Die Arbeit von europäischen Betriebsräten muss gefördert werden. Hierzu bedarf es eines Ausbaus von Sanktionen und eine Verankerung eines allgemeinen gesetzlichen Unterlassungsanspruches. EU-Vergaberichtlinien müssen daher soziale Standards einbeziehen und fördern. Öffentliche Aufträge sollten nur noch unter Einhaltung sozialer und ökologischer Standards vergeben werden (z.B. Firmen mit Tariftreue, Mitbestimmung, etc. bevorzugen). Die Tarifbindung muss auch auf europäischer Ebene gestärkt werden. Fördermittel müssen bevorzugt an tarifgebundene Firmen gezahlt werden. Die Tarifautonomie muss in allen Mitgliedsstaaten gestärkt und auf europäischer Ebene etabliert werden.

Die EU darf keinen Druck mehr in Richtung Privatisierung und Liberalisierung ausüben. Auch bereits getätigte Liberalisierungen sollten geprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden.

Der EuGH braucht eine Kammer für Arbeits-, und Sozialrecht, um die jetzigen und zukünftigen Standards einklagbar zu machen.

Die Arbeitnehmermobilität muss fair gestaltet werden. Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit muss bekämpft werden. Die neue Entsenderichtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Auch für die Beschäftigten im Transport-Sektor müssen die Regelungen ab dem ersten Tag gelten. Zentrale Forderung ist eine effektive Europäische Arbeitsbehörde (ELA). Diese muss Arbeitskontrollen in Zusammenarbeit mit nationalen Stellen durchführen und koordinieren. Eine Europäische Sozialversicherungsnummer ist die Voraussetzung für eine Verbesserung von Kontrollen und um Missbrauch vorzubeugen.

Handelsabkommen müssen den Sozial- und Arbeitnehmerschutz zur Voraussetzung des Handelns machen und Schutzmaßnahmen gegen alle Prozesse von Lohn- und Sozialdumping fordern und fördern. Die domestic advisory groups unter Beteiligung der Gewerkschaften müssen hier bei Nichtachtung sanktionsbewehrte Verfahren einleiten können. Transparenz und Offenheit müssen jedes Handelsabkommen begleiten.

Just Transition – mit den Gewerkschaften!

Das gewerkschaftliche Konzept zur „Just Transition“ muss zu einem Wesentlichen Bestandteil der europäischen Energie-, und Klimapolitik und der Energieunion werden. Strukturwandel müssen gerecht und nachhaltig gestaltet werden, sonst werden die Menschen die Bekämpfung des Klimawandels nicht mittragen.

Hierzu braucht es eine transnationale, intelligente, sozialdemokratische Industriepolitik. Diese muss sich an sozialen, ökologischen und dann ökonomischen Standards orientieren.

Neu geschaffene Arbeitsplätze und „green jobs“ müssen auch den Standards der „guten Arbeit“ entsprechen. Tarifbindung und Mitbestimmung müssen hier umgesetzt werden.

Jeder struktureller Wandel muss begleitet werden durch Bildungsmaßnahmen, um keine Arbeitnehmerin und keinen Arbeitnehmer zurückzulassen. Diese Bildungsmaßnahmen sollten mit Eu-Förderungen unterstützt werden.

Eine sozialdemokratische Antwort an Emmanuel Macron

Zusätzlich zu den Forderungen braucht es endlich eine sozialdemokratische Antwort an Emmanuel Macron. Europa ist in Gefahr, es zu erhalten verlangt auch ein Vertiefen der Allianzen mit den übrig gebliebenen Europafreundinnen und Europafreunden. Der nachfolgende Text ist als Ergänzung und Reaktion zum Papier der Grundwerte-Kommission zu sehen und von der Parteiführung für eine Antwortformulierung zu verwenden.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland steht viel auf dem Spiel. Wenn jetzt, in wirtschaftlich vergleichsweise günstigen Zeiten, nicht gehandelt wird, steht Europa bei künftigen Krisen vor dem Zerfall. Deshalb begrüßen wir zunächst, dass der französische Präsident Emmanuel Macron mit seinen Zukunftsvisionen ein friedliches, geeintes Europa vorantreiben und Europa in den Fokus der europäischen und nationalen Aufmerksamkeit rücken will. Die deutsche Bundesregierung muss diesen Gesprächsfaden endlich aufnehmen. Das dröhnende Schweigen der Bundeskanzlerin verstößt gegen den Koalitionsvertrag und gefährdet die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, auch in Deutschland. Die SPD-Grundwertekommission hat erkannt, dass die nötige Antwort auf die Ansinnen Emmanuel Macrons nachdrücklich und sozialdemokratisch sein muss und vor allem auch, dass sie nicht mehr länger auf sich warten lassen sollte. In Zeiten starker nationalistischer Tendenzen innerhalb und außerhalb der EU kann nur eine freiheitliche, soziale und demokratische Europäische Union die Zukunft sein. Dies gilt allerdings für die nationalen Politiken ebenso wie für die europäische Ebene. Die AfA kritisiert deshalb weite Teile der französischen sogenannten Reformpolitik. Umverteilung nach oben, Privatisierung und Abbau von Arbeitnehmerrechten passen nicht in ein gemeinsames Europa. Wer Beschäftigung und Investitionen, Finanzmarkt-Stabilität und gemeinsame Institutionen weiterentwickeln will, muss in seinem Land die Spaltung der Gesellschaft beenden, anstatt sie zu vertiefen. Macron ist daher in keiner Weise ein Vorbild für die AfA, die SPD oder die Sozialdemokratie im Allgemeinen.

Reformen für ein soziales Europa

Macrons Liste für die Schlüssel zur Souveränität der EU ist in unseren Augen unvollständig. Die EU kann sich nur als eigenständig und vollständig betrachten, wenn sich die Erwartungen der dort lebenden Menschen nach einem guten, friedlichen und erfüllten Leben erfüllen können. Das ist überhaupt die ganze Rechtfertigung für das Projekt und die Idee der Europäischen Union. Dies gehört an die erste Stelle einer Antwort an Macron. Die soziale Säule der EU darf nicht weiterhin eine nachrangige Dekoration bleiben. Regelungen zum Mindestlohn, Standards für Arbeitnehmer/innen-Schutz, Elternzeit, hohe Mindeststandards für soziale Sicherung, integrative Arbeitsmarktpolitik, gerechte Besteuerung auch großer Kapitalerträge und Vermögen zur Entlastung der Arbeitseinkommen, Sicherung und Ausbau der Mitbestimmung sowie Stärkung der Tarifbindung und der Gewerkschaften gehören auf die europäische Agenda – und zwar nicht als Ersatz für nationale Regelungen, jedoch als Absicherung gegen Lohn- und Sozialdumping und gegen eine weitere Polarisierung von Regionen und Gesellschaftsschichten. Den Forderungen der Grundwertekommission nach einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und einem EU-Arbeitsminister entsprechen der Beschlusslage der AfA und sind grundsätzliche Forderungen für ein stärkeres, gerechteres Europa. Wir fordern ausreichend Rechte und Personal für die ELA unter Einbeziehung der Sozialpartner. Bevor es einen Minister für Euro-Finanzen gibt, wie Macron ihn fordert, fordert die AfA eine EU-Institution, ein Ministerium für Arbeit und Soziales. Deren Aufgabe wäre zunächst vor allem, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und durchzusetzen, sei es durch direktes behördliches Handeln, vorrangig aber durch intensive Kooperation mit nationalen Institutionen. Die EU darf nicht nur Staatshaushalte und ökonomische Rahmendaten überwachen, sondern muss ihre Schutzfunktion gegenüber den finanziell Schwächeren wahrnehmen, auch dort, wo nationale Behörden bisher versagen. Zudem brauchen wir eine beobachtende und präventiv wirkende Einrichtung, die die enormen Umbrüche in der Arbeitswelt analysiert und europäische Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Den Mindestlohnrahmen an mindestens 60% des Medianlohnes EU-weit zu orientieren ist ein guter Schritt in Richtung sozialer Konvergenz, also der Angleichung zwischen den Regionen und Mitgliedsstaaten. Die AfA fordert in Übereinstimmung mit der Grundwertekommission eine Angleichung an die jeweils höheren Standards. Wir sind auch der Meinung, dass gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort gelten muss und begrüßen daher die Richtung, in die die Entsenderichtlinie soeben novelliert wird. Das Ziel ist und bleibt die gleiche Bezahlung und Behandlung der Arbeitenden am gleichen Ort, und zwar ohne jede Ausnahme. Die AfA stimmt mit Präsident Macron überein, dass die Arbeitslosigkeit innerhalb der Eurozone und in der EU abgebaut werden muss. Der neoliberale Weg ist allerdings sowohl wirtschaftlich wie politisch gescheitert. Arbeitsmarktreformen, wie sie Macron für Frankreich in seiner Rede in der Sorbonne als Beispiel von nationaler Verantwortung benannt hat, lehnen wir daher im Grundsatz ab. Sowohl seine Durchlöcherung des Kündigungsschutzes, die Begrenzung der Höhe von Abfindungen, Einschnitte in die Renten, das Streichen von Stellen im öffentlichen Dienst, die Beschneidung von Mitbestimmung als auch das weitgehende Streichen der Vermögenssteuer sind weder mit den Interessen der Arbeitnehmer/innen noch mit sozialdemokratischen Grundwerten vereinbar, geschweige denn vor dem deutschen Erfahrungshintergrund empfehlenswert.

„Schnell umsetzbare Projekte: Europäische Agentur für radikale neuartige Innovationen, Europäische Universitäten“

Der Grundgedankte einer EU-weiten Agentur für „radikale neuartige Innovationen“ birgt manche Vorteile. Das Teilen von Wissen und Forschung führt zu optimalem Output. Forschung und Wissenschaft sind wichtige Pfeiler für den Wohlstand und den Fortschritt in unserer Gesellschaft. Derartige Innovationen haben jedoch auch das Potential, traditionelle Produktionsformen zu ersetzen oder massiv zu verändern. Dies hat erhebliche Konsequenzen für Arbeitsplätze. Daher spricht sich die AfA dafür aus, in einer möglichen Agentur für „radikale neuartige Innovationen“ insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeit und den möglichen Strukturwandel in den Regionen erforschen zu lassen, um die Veränderungen vorausschauend gestalten zu können. Wir stimmen mit Macron darüber überein, dass sich die digitale Revolution um „Talente“ dreht, also um qualifizierte Menschen. Anders als Macron fordern wir allerdings, diese „Talente“ zu schaffen anstatt sie aus anderen Ländern heranzuziehen. Es gibt noch viel zu viele, auch gut gebildete Arbeitslose in der EU und Millionen junge und ältere Arbeitsuchende, die das reiche Europa selbst weiterqualifizieren muss. Brain Drain ist sowohl in Drittstaaten, als auch in EU-Ländern zu bekämpfen!

Gemeinsame Afrika- und Europäische Nachbarschafts-Strategie, Entwicklungszusammenarbeit, Asyl- und Migrationspolitik

Die AfA stimmt mit der Position der Grundwertekommission überein und unterstützt im Besonderen den geforderten Doppelbeschluss, der einen Entwicklungs- und Investitionsfonds fordert, der Kommunen unterstützt, die freiwillig Flüchtlinge aufnehmen wollen. Die Kombination aus Geldern für die Integration der Geflüchteten und Gelder für die Weiterentwicklung der Kommunen kann zur besseren Integration und gleichzeitig zur Entwicklung der Kommunen beitragen. Hinzufügend begrüßen wir Macrons Vorstoß für eine ausgedehnte Partnerschaft mit Afrika. Die Betonung europäischer Werte und Standards darf jedoch nicht kolonialen Charakter haben. Auch in der Handelspolitik sollte sich eine faire Entwicklungsstrategie ausdrücken. Wir betonen, dass die Summe der Entwicklungshilfe aus der EU im Gesamten nicht sinken, sondern eher steigen sollte und eine neue Qualität gewinnen muss. Die Gelder sollten kontrolliert in Projekte fließen, die eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Frieden und die Demokratie stärken. Wir lehnen es ab, dass internationale Konzerne Land in den Entwicklungsländern aufkaufen. Bei Investitionen in diese Länder muss darauf geachtet werden, dass die Bevölkerung den großen Teil der Belegschaft stellt, die fair entlohnt wird und Möglichkeit zur Bildung und Mitbestimmung bekommt. Vor allem kommt es darauf an, die Entwicklungszusammenarbeit nicht durch Handelspraktiken, unkontrollierten und oft illegalen Kapitalabfluss, durch egoistische politische Einflussnahmen, Waffenexporte und militärische Einmischung, Fischereipolitik und andere altbekannte unfaire Praktiken aus Vergangenheit und Gegenwart zu unterlaufen.

Sozialökologischer Umbau

Klimaschutz ist eine der großen Aufgaben unserer Zeit. Die Grundwertekommission hat fünf wichtige Fragen für einen Dialogprozess vorgeschlagen, die unter sozialökologischen Aspekten auf EU-Ebene diskutiert werden müssen. Die Zukunft der Städte, Energiewende, Neuordnung des Verkehrs, Agrarwende und ökologische Industriepolitik müssen ökologisch und sozial umgesetzt werden. Saubere Luft und sauberes Wasser, ausreichende Ressourcen und eine intakte Natur sind die Voraussetzung allen Lebens und müssen gewährleistet werden. Bei all diesen Themen ist es aber auch wichtig, sie in Anbetracht sozialer Auswirkungen zu behandeln. Wir fordern daher, bei Umstrukturierungen EU-weit mit den Gewerkschaften zusammen Konzepte zu erarbeiten, wie ein Strukturwandel durch Umbrüche in der Industrie, in der Stadtpolitik, im Verkehr, in der Energie- oder der Landwirtschaft möglichst sozialverträglich und zukunftsträchtig gestaltet werden kann.

Stärkung der Europäischen Währungsunion und Wirtschaftspolitik

Wir fordern Solidarität gegenüber den finanziell schlechter gestellten Teilen der Bevölkerung in Krisenländern und ein Ende der brutalen Sparpolitik, die zu massivem Abbau von Sozialleistungen, Löhnen, Sicherheit und Arbeitsplätzen geführt hat. In diesen Ländern braucht es Investitionsprogramme in Bildung und Infrastruktur, um Wirtschaftsleistung zu ermöglichen. Sparpolitik, Umverteilung und Privatisierung werden weder zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen noch der sozialen und menschlichen Lage in diesen Ländern führen. Wir werden es nicht zulassen, dass der Eindruck erweckt wird, dass durch die europäischen „Rettungsmaßnahmen“ nebst ihren unsozialen Auflagen in erster Linie den Menschen geholfen würde. Es ging und geht um die Aufrechterhaltung des Finanz- und Bankensystems. Wir fordern eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Verteilungswirkungen und strukturellen Folgen der Strategien und Maßnahmen der europäischen „Institutionen“, ehemals Troika. Macron wünscht sich einen vereinfachten europäischen Binnenmarkt. Zu klären bleibt, was Vereinfachung konkret beinhaltet. Wir werden jedem Versuch widersprechen, Schutzregeln für Beschäftigte und Verbraucher aufzuweichen. Der französische Präsident fordert außerdem, dass Handelsabkommen (wie TTIP, CETA) transparent verhandelt und umgesetzt werden sollten. Er wünscht sich, dass diese Abkommen den umweltschutzbezogenen Ansprüchen der EU genügen.
Diese Abkommen müssen auch den sozialen Ansprüchen der EU gerecht werden. Die Arbeitseinkommen und Arbeitsbedingungen dürfen nicht weiter unter Druck geraten, im Gegenteil: Wir müssen Wege finden, wie über Mindeststandards hinaus Handelspolitik die Situation der arbeitenden Menschen direkt verbessern kann. Dies gilt umso mehr, als wir in den letzten Jahrzehnten gelernt haben, dass vom Wachstum des Handels allein die Mehrheit der Bevölkerung auch in den Überschussländern nicht profitieren konnte. Grundsätzlich gilt: wo auch immer Ministerien oder europäische Behörden entstehen, bedarf es demokratischer Kontrolle. So darf es keinen Finanzminister der Euro-Zone ohne parlamentarische Kontrolle, keine Arbeitsbehörde ohne legitimierte Kontrolle seitens Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen geben.

C3 Grundsteuer

14.12.2018

Streichung des §2 Nr.1 der Betriebskostenverordnung BetrKV

S14 Sofortige Aufhebung der Aussetzung der Förderung (SGB III) für die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)

4.04.2017

Der Landesverband der BayernSPD fordert den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion, den SPD Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion auf, sich für die sofortige Aufhebung der Aussetzung der Förderung (SGB III) für die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) einzusetzen.

Im Hinblick auf die weiterhin problematische Personalentwicklung in der Altenpflege müssen alle staatliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Auszubildenden ausgeschöpft werden.

Durch die Förderung der Ausbildung zur Pflegefachhelferin/zum Pflegefachhelfer in der Altenhilfe stand (in Form einer Ausnahmeregelung) bis zum 31.03.2016 ein Instrument zur Verfügung, das es insbesondere Frauen und Männern ohne mittleren Berufsabschluss ermöglichte, eine über die Arbeitsagentur geförderte Pflegeausbildung (1jährige Ausbildung) zu absolvieren, die dann wiederum die Voraussetzung zur dreijährigen Ausbildung (Pflegefachkraft) darstellt.

P9 Mehr Mitgliederentscheide durchführen

3.04.2017

Die Voraussetzungen für ein bindendes Mitgliederbegehren in der SPD sollen wie folgt verändert werden:

  • Senkung des Quorums von 10% auf 5% mit einer Deckelung auf 10.000 Unterschriften, die auch digital erfolgen können
  • Verlängerung der Zeitspanne, in der die Unterschriften zu sammeln sind, von 3 Monaten auf 6 Monate
  • Zusätzlich: Durchführung von Mitgliederentscheiden auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundesvorstandes

Weiterhin soll anstelle von Unterschriften auch das Abstimmen über den SPD-Account möglich sein und laufende Mitgliederbegehren und –entscheide auf der SPD-Homepage angezeigt werden. Zudem soll die Teilnahme möglichst niederschwellig gestaltet werden, indem mehrere Möglichkeiten erlaubt werden (z.B. per Brief, online, per App).

F1 Gerechte Familienpolitik 2017 – Kindergrundsicherung zur Gleichwertigkeit aller Kinder

31.03.2017

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert,  in Anlehnung zum Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung ein Gesetz zur Einführung einer eigenständigen Kinder-Grundsicherung zu entwickeln und in den Bundestag einzubringen

Jedes Kind muss auf die Grundsicherung einen Rechtsanspruch haben, kontrolliert durch das jeweilige für das Kind zuständige Jugendamt.

Mit der Umsetzung einer Kindergrundsicherung leisten wir einen Beitrag zur Chancengleichheit von Anfang an, da die Erfüllung der Grundbedürfnisse aller Kinder zumindest unter wirtschaftlichen Aspekten gesichert ist. Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Instrument, um Kinder losgelöst vom Familienkontext aus der akuten Kinderarmut zu holen.

A4 Dokumentierte Aufklärungspflicht von Arbeitgeber*innen beim Einstellungsverfahren über die Folgen von Minijobs

31.03.2017

Bis zur Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro bzw. Abschaffung von Minijobs, sollen weitere Hürden für den Einsatz und Abruf solcher prekären Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.

Wir fordern, dass Arbeitgeber*innen bim Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren über die Folgen dokumentiert aufklären. Zwingend in der Dokumentation müssen die Negativfolgen von Minijobs, wie beispielsweise geringes Einkommen, fehlende Weiterbildungs- und Karriereperspektiven, sowie geringfügiger Rentenanspruch enthalten sein, ggf. auch in einfacher Sprache. Arbeitnehmer*innen müssen diese schriftlich zur Kenntnis nehmen.

Nichtsdestoweniger halten wir fest an der Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.

P5 Gestaltung von Parteitagen

31.03.2017

Das Programm der Parteitage der SPD wird auf allen Ebenen so organisiert, dass die Antragsberatung Priorität hat und in den Mittelpunkt gerückt wird.