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S5 Prävention gegen Spielsucht und Schutz von Spielsüchtigen

31.03.2017

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, eine strenge Umsetzung des Glücksspielvertrags in Bayern umzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, ein Gesetz zum Schutz vor Spielsucht zu schaffen und einzuführen.

Der gültige Staatsvertrag von 2009 regelt die Zuständigkeit in den Bundesländern, er wird z. B. von Berlin streng umgesetzt. Die Spielhallenflut muss gestoppt und die Spieler müssen durch Präventionsarbeit und neue Gesetze geschützt werden.

S4 Altersarmut bekämpfen – Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

31.03.2017

Zur Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fordern wir folgende Änderungen im SGB XII:

  • Erhöhung der Freibeträge bei der Anrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung, um einen Teil der gesetzlichen Rente zu erhalten.
  • Wegfall der vollen Anrechnung von Zusatzrenten wie der Riesterrente und der betrieblichen Altersvorsorge und Einführung entsprechend hoher Freibeträge
  • Verdoppelung des Schonvermögens (bislang 2.600 €; ab 1.April 2017 5000 Euro) auf 10 000 Euro

E5 Keine Doppelmoral bei Handelsabkommen – nicht nur TTIP sondern auch EPAs überdenken! Die EU darf nicht zu wirtschaftlichen Fluchtgründen beitragen!

20.03.2017

Wir müssen die Fluchtursachen bekämpfen. Viele Menschen fliehen, weil sie keine wirtschaftliche Grundlage mehr haben. Durch Handelsabkommen und Wirtschaftspolitik der EU wird die Situation in den Herkunftsländern zusätzlich verschlechtert. Daher fordern wir Jusos unsere Kritik an den Freihandelsabkommen nicht nur auf TTIP zu beschränken, sondern dieselben Maßstäbe auch an Freihandelsabkommen der EU mit anderen Staaten anzulegen. Wir fordern eine gerechte und solidarische Wirtschaftspolitik, die nicht auf der kapitalistischen Ausbeutung anderer Länder basiert. Konkret fordern wir, ähnlich wie bei TTIP, auch für die zukünftigen EPA-Verträge (Economic Partnership Agreement) „Rote Linien“. Diese sollen eine faire, nachhaltige und sozialverträgliche Gestaltung der Handelsabkommen zum Ziel setzen, die nicht zu Lasten der beteiligten Entwicklungsländer gehen. Im Wesentlichen sollen diese „Roten Linien“ folgende Punkte berücksichtigen:

  • Das Prinzip der Nicht-Reziprozität (Nicht-Gegenseitigkeit), sodass tarifäre Hindernisse auch einseitig abgebaut werden können. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) weiter ausdehnen, verknüpft mit positiven Anreizen.
  • Lokale Märkte schützen, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land zu ermöglichen.
  • Kein Zwang zur Liberalisierung in Handel und Investition, sowie im Bereich der Dienstleistungen.
  • Weitere Vertragsverhandlungen nur unter fairen Bedingungen: keine Drohung mit Sanktionen oder Entzug von Entwicklungshilfe.
  • Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Developement Goals, SDGs); Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization); Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur; ökologisch-nachhaltige Vorgehensweise als Leitlinie

Ungleichheit kommt nicht von ungefähr! Nein, sie ist gemacht durch das kapitalistische, auf Ausbeutung beruhende System. So ist wirtschaftliche Ungleichheit oft auch ein Fluchtgrund der Menschen aus ihrer Heimat vertreibt. Diese Fluchtursache ist von uns beeinflussbar, denn wirtschaftliche Fluchtgründe sind unter anderem politisch verursacht.

Unsere Antwort ist Fairhandel statt Freihandel Nicht der Handel zwischen Volkswirtschaften und Gesellschaften ist für uns der Ausgangspunkt von Kritik, sondern die Ausrichtung des derzeitigen Handelsregimes an den Prämissen einer scheinbar alternativlosen Freihandelsdoktrin im Zeichen des Neoliberalismus. Einer pseudo-unpolitischen Lesart von Globalisierungsprozessen verweigern wir uns. Wir sind davon überzeugt, dass eine andere Welt- und Handelsordnung möglich ist, die sich an anderen als den derzeit dominanten Prämissen orientiert und politisch erkämpft werden kann. Für uns gestaltet sich eine progressive Handelspolitik im Rahmen von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie! Wir stehen für ein Konzept des Fairhandels, nicht des Freihandels.

Für eine solidarische Handelspolitik

Der Freihandelsdoktrin stellen wir eine faire und solidarische Handelspolitik gegenüber, die Gesellschaften und Volkswirtschaften dazu befähigen soll, gleichberechtigten und solidarischen Handel auf Augenhöhe zu betreiben. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf dem Verhältnis zwischen Nord und Süd, entwickelten und der weniger entwickelten Ländern, zumal heute immer noch annähernd 80% des gesamten Handelsvolumens innerhalb des Dreiecks Europa, Nordamerika und der Asien-Pazifik-Region generiert wird. Fairhandel hat für uns auch eine außen- und entwicklungspolitische Dimension. Daher müssen wir die Handelsmechanismen grundsätzlich ändern, weg von einer kapitalistischwirtschaftsorientierten Denkweise. Handel verstehen wir als Teil der Entwicklungszusammenarbeit, als einen Transfer von demokratischen Strukturen. Dabei sind Menschenrechte vor Unternehmensinteressen zu verorten. Diese kulturell-politische Dimension von Handel ist zu stärken. Für einen fairen handelspolitischen Umgang mit den Ländern des globalen Südens, beispielsweise der AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik), müssen wir bspw. Die von der Europäischen Union verhandelten Economic Partnership Agreements (EPAs) auf den Prüfstand stellen. Bei allen zukünftigen handelspolitischen Initiativen müssen zudem die von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Developement Goals, SDGs) Berücksichtigung finden. Sie bilden die Grundlage, um die Asymmetrien im internationalen Handel nachhaltig zu überwinden. Wir forcieren den Abbau des asymmetrischen Handelsregimes und besonders die damit verbundene Nord-Süd-Problematik. Wir wollen weg von einem Wettbewerb der Regionen, stattdessen streben wir eine solidarische Verteilung des Wohlstandes an. Wir müssen ungleiche Bedingungen abbauen, die das asymmetrische Handelsregime weiter bedingen. So sind beispielsweise Subventionen oder Schutzzölle in der europäische Landwirtschaft zu nennen. Andererseits müssen weniger entwickelte Länder die Möglichkeit bekommen, durch Zollschutz von neuen Industrien oder Industriezweigen der Spezialisierungsfalle zu entkommen. Der Abbau der Asymmetrien bedeutet auch, dass Handel ausbeutungsfrei geschieht und soziale Belange von Arbeitnehmer*innen nicht nur im eigenen Land eine Rolle bei der Verhandlung von ökonomischen Partnerschaften spielen müssen. Auch ökologische Belange müssen in diese Gleichung mit aufgenommen werden und nachhaltige Konzepte in ökologischer und ökonomischer Hinsicht entwickelt werden. Auch hier können die SDGs herangezogen werden.

Für eine gerechte Handelspolitik

Die bisherige Handelspolitik reproduziert nicht nur zwischenstaatliche Ungleichheit sondern ebenfalls gesellschaftliche Ungleichheiten im Inneren der Handelspartner*innen. Eine gerechte Handelspolitik muss solche gesellschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen und der Reproduktion von Ungleichheit entgegenwirken. Es bedarf eines umfassenden Handelskonzeptes, das sowohl ökologische als auch entwicklungspolitische Standards festschreibt und klare Ziele formuliert. Denn eine faire und gerechte Handelspolitik, die ihren Namen verdient, muss in der Lage sein die Situation einzelner gesellschaftlicher Gruppen mitzudenken. Dafür müssen folgende Ansätze Kern eines handels- und entwicklungspolitisches Gesamtkonzeptes darstellen:

a) Sozialverträgliche Handelspolitik

Eine gerechte Handelspolitik muss die Rechte der arbeitnehmenden Bevölkerung schützen und ausbauen. Dabei müssen die Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization) die Mindestgrundlage für internationale Zusammenarbeit darstellen. Die Handelspolitik kann an dieser Stelle dazu genutzt werden, breite Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer*innen sowohl in andere industrialisierte Staaten als auch in die kapitalistische Peripherie zu verbreiten. Aufgrund der internationalen Freihandelsdoktrin ist die innerstaatliche Spezialisierung und Liberalisierung in vielen Teilen der Welt befördert worden. Diese Entwicklungen führten zunehmend zu sozialpolitischen Einschränkungen, wie der Privatisierung von öffentlicher Infrastruktur und der Einschränkung beziehungsweise der Aushebelung von Arbeitnehmer*innenrechten. Diese Entwicklung trifft dabei insbesondere diejenigen, die bereits in Armut leben oder von dieser akut bedroht sind. Das Profitmaximierungsvorhaben der globalen Weltwirtschaft darf nicht länger auf dem Rücken dieser Bevölkerungruppen ausgetragen werden. Vielmehr sind Anreizmodelle (z. B in Form von Einfuhrerleichterungen) zu implementieren, um internationale Arbeitnehmer*innenstandards zu verwirklichen. Dabei gilt es zu fragen, an welchen Stellen ein freier Warenaustausch bedeutsamen Wirtschaftszweigen innerhalb eines Landes schadet und welche Möglichkeiten es gibt, notwendige Transformationsprozesse sozialverträglich zu gestalten. Solche Fragen müssen im Rahmen einer auf sozialpolitische Aspekte fokussierten Zusammenarbeit zwischen den Handel treibenden Ländern erörtert werden, denn der entwicklungspolitische Aspekt muss innerhalb dieses Konzepts zentraler Bestandteil fairer Handelspolitik sein. Darüber hinaus müssen Güter wie Wasser, Strom, Telekom, Personennah- und Fernverkehr, Gesundheitsleistungen etc. für alle Menschen erschwinglich und zuverlässig bereitgestellt werden. Dies muss regional von der öffentlichen Hand im Rahmen einer umfassenden öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleistet werden. Deshalb sehen wir es als nicht sinnvoll an, diese Güter per globaler Ausschreibung an den/die günstigste/n private/n Anbieter*in zu vergeben. Gerechter Handel muss diese Grundannahme akzeptieren und die öffentliche Daseinsvorsorge mindestens unangetastet lassen. Das Ziel sollte aber auch hier die Einführung positiver Standards sein.

 

b) Feministische Handelspolitik

Es bedarf endlich einer Handels- und Entwicklungspolitik, die Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt. Die handelspolitischen Programme müssen ihre Ignoranz gegenüber Gender Aspekten überwinden und diese zum zentralen Prüfstein aller Entscheidungen machen. Der neoliberale Kurs der vergangenen Jahre hat aufgrund von Spezialisierungsprozessen Arbeitslosigkeit und prekäre Arbeitssituationen befördert. Dabei sind Frauen in besonderem Maße von diesem Entwicklungstrend betroffen. Obwohl Frauen einen Großteil der weltweiten Arbeit, in erster Linie in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion verrichten, sind Armutsverhältnisse bei ihnen weltweit sehr viel verbreiteter als bei Männern. Um dieser Situation entgegenzuwirken muss die Gleichstellung der Geschlechter zentraler Bestandteil der handelspolitischen Ziele werden. Darüber hinaus sind Privatisierungen ein wichtiger Bestandteil der bisherigen Handelspolitik. Die Liberalisierungs-Agenda, getrieben durch die WTO, offerierte der internationalen Wirtschaft neue Absatzmärkte. Um eine faire und gleichstellungspolitische Handels- und Entwicklungspolitik zu gestalten, ist es essenziell die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur, insbesondere in den Entwicklungsländern, nicht zu befördern. Insbesondere bei der Privatisierung medizinischer Versorgung wären vor allem Frauen wesentlich betroffen

c) Ökologisch-nachhaltige Handelspolitik

Zu lange haben die weltweiten Handelsbeziehungen internationale Nachhaltigkeits- und Umweltziele konterkariert. Der zunehmende Welthandel führte zu erheblichen Mehrbelastungen von Umwelt und Klima. Bereits 1992 wurde auf der Klimakonferenz in Rio de Janeiro ökologische Nachhaltigkeit als eine der bedeutsamsten Zukunftsaufgaben formuliert und konkrete Ziele benannt. Die Geschichte nahm aber bekanntlich einen anderen Verlauf. Noch heute finden Nachhaltigkeitsaspekte auf dem globalen Markt kaum Beachtung. Bereits jetzt sieht man erste Auswirkungen verfehlter Politik. Insbesondere die weniger industriell entwickelten Länder leiden unter den Folgen einer weltweiten Ignoranz. Wetterextreme wie Dürren bedrohen das Leben tausender Menschen. Handel kann nur als fair gelten, wenn er die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigt. Wir wollen, dass eine ökologisch-nachhaltige Vorgehensweise Leitlinie internationaler Politik wird. Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaziele dürfen einem neoliberalen Handelsparadigma nicht zum Opfer fallen. Dafür müssen konkretere Maßstäbe formuliert und konsequent umgesetzt werden. Handelsvereinbarungen müssen auf ihre möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Nur eine solche Politik kann sicherstellen, dass auch zukünftiger fairer Handel gesichert werden kann

d) Friedensorientierte Handelspolitik

Wir wollen eine Handelspolitik, die nicht kriegerische Konflikte zur Befriedigung von Handelsinteressen in Kauf nimmt, sondern die Schaffung und Sicherung von Frieden als explizite Zielgröße aufnimmt, die Konkurrenzinteressen überzuordnen ist.Mit den sogenannten „Roten Linien“ hat die SPD versucht klare Spielregeln für die Weiterführung der TTIP-Verhandlung festzulegen. Jene sollten eine faire und sozialverträgliche Gestaltung des transatlantischen Freihandels ermöglichen. Überlegungen solche Regeln auch auf andere Handelsabkommen auszudehnen, vor allem auf AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik), gab es bisher nicht. Aber durch genau diese Handelsabkommen trägt die EU massiv zu den Ursachen für Wirtschaftsflüchtlinge bei. Die SPD steht in einer langen Tradition zum Schutz der Schwächeren und der Schwächsten. Wir dürfen nicht kommentarlos zuschauen während Länder, die in einer Phase der wirtschaftlichen Entwicklung sind, zu neoliberalen Wirtschaftsverträgen gezwungen werden nach den Bedingungen und Wünschen

G1 Keine Diskriminierung an der Kasse! Menstruation ist kein Luxus!

20.03.2017

Frauen* verdienen weniger als Männer*. Der Equal Pay Day macht jedes Jahr im März darauf aufmerksam. Doch zusätzlich zum statistisch magereren Geldbeutel müssen Frauen* für viele alltägliche Produkte und Dienstleistungen deutlich mehr bezahlen als Männer*. Kosmetika, Rasierer, Reinigung, Friseur*in – all dies kostet durchschnittlich 17 – 40 % mehr in der „Frauen-Variante“, wie eine Recherche der Verbraucherzentrale Hamburg von 2015 ergab. Dieser Aufschlag wird auch „pink tax“ genannt, auch wenn es sich hierbei um keine Steuer im eigentlichen Sinn handelt, sondern um reine Willkür der Produzent*innen. In vielen Fällen ist kein plausibler Grund für den erhöhten Preis erkennbar, außer einer anderen Farbgestaltung. Durch den Kauf von „Männerprodukten“ lässt sich dies zum Teil umgehen. Geschlechtsneutrale Produkte hingegen werden meist aber nur in teuren, anti-allergenen Varianten verkauft, und die meisten in unserer Gesellschaft sozialisierten Frauen* möchten nicht gerne nach mit Männern* assoziierten Duftstoffen riechen, weshalb Frau* kaum um den Griff nach dem teureren „Frauenprodukt“ herumkommt.

Ein formales Verbot voneinander abweichender Preise  widerspricht dabei auch für essentiell identische Produkte in unterschiedlicher Aufmachung prinzipiell den Grundregeln unserer Wirtschaftsordnung. Dies kann allerdings nicht mehr gelten, wo ein entsprechend gestaltetes Branding zu einer Verbraucher*innentäuschung hinsichtlich der Nützlichkeit oder Verwendbarkeit des im Wesentlichen identischen Produktes führt. Da der dadurch hervorgerufene Schaden bei Konsument*Innen durch diese Geschäftspraktiken in jedem einzelnen Fall unerheblich, in der Gesamtbetrachtung für die Produzent*innen jedoch hochgradig lukrativ ist und gleichzeitig keine staatliche Instanz eine „Genehmigung“ der Verkaufspreise in Zwischen- und Einzelhandel vornehmen kann, fordern wir die Einführung eines Verbandsklagerechts der anerkannten Verbraucher*innenschutzorganisationen zur Bekämpfung dieser Art von Verbrauchertäuschung.

Hinzu kommt die schwer durchschaubare Gesetzgebung bei der Mehrwertsteuer. Als diese in ihrer heutigen Form 1968 eingeführt wurde, schuf man den ermäßigten Steuersatz, um die Grundversorgung für Geringverdiener*innen am Existenzminimum erschwinglich bleiben zu lassen.

Dieser sollte für „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ gelten, was aber auch Sport, Kultur und öffentlichen Nahverkehr einschloss. „Mehrwertsteuer – auf Tampons, Binden, Toilettenpapier und alle anderen Hygieneartikel dagegen 19%. Diese Güter zählen nach Ansicht des Gesetzgebers bisher nicht zu den Voraussetzungen einer dem Elend enthobenen Existenz

Eine Frau*, insbesondere eine geringverdienende, wird also ihr Leben lang mehr Ausgaben haben als ein Mann* in derselben Situation, denn selbst wenn sie bei den Rasierern noch zwischen blau und pink wählen kann, am Kauf von Hygieneartikeln für die Menstruation, beispielsweise Binden, Tampons und Menstruationstassen, kommt sie nicht vorbei. Für diese Produkte arbeitet eine Frau* in ihrem Leben laut einer britischen Studie im Schnitt 38 Tage.

Der Zyklus von Frauen* ist nicht immer vorhersehbar. Eine Frau* im öffentlichen Raum kann daher davon überrascht werden und wenn sie* währenddessen nicht genügend Geld hat, um sich die passenden Hygieneartikel zu kaufen, so führt das unweigerlich bei sehr vielen Frauen* zu Scham. Auf öffentlichen Toiletten gehört das Toilettenpapier zum natürlichen Bedarf jedes Menschen. Eine Frau* hat eben auch den natürlichen Bedarf zu genau diesen Hygieneartikeln, daher sollten zumindest Binden bzw. Tampons kostenlos angeboten werden.

Wir fordern deshalb:

  • die Schaffung eines Verbandsklagerechts für Verbraucher*innenschutzorganisationen zur Eindämmung ungerechtfertigter Preisaufschläge für inhaltlich im Wesentlichen identische, aber unterschiedlich „gegenderte“ Produkte des/der gleichen Hersteller*in.
  • ein Verbot von nicht begründbaren Preisaufschlägen auf Produkte für Frauen*, für die es ein ähnliches Männerprodukt gibt
  • das Herabsetzen der Mehrwertsteuer für Hygieneartikel für die Menstruation, damit Frauen* nicht durch die Mehrwertsteuer einer Mehrbelastung ausgesetzt sind. Damenhygieneartikel sind Waren des täglichen Bedarfs und kein Luxusgut, deshalb dürfen sie nicht steuerlich wie ein solches behandelt werden
  • zumindest kostenlose Binden oder Tampons in öffentlichen Toiletten.

B3 "Europabildung an der Schule" endlich umsetzen

20.03.2017

Die SPD im Bundes- und Landtag, sowie in Regierungsverantwortung, setzt sich für eine sofortige und umfassende Umsetzung der KMK-Empfehlung “Europabildung in der Schule” vom 8. Juni 1978, in der Fassung vom 5. Mai 2008, ein. Die Umsetzung der Empfehlung muss durch Berichterstattungen überprüft werden.

Bereits 1978 hat die Kultusminister_innenkonferenz einen bis heute gültigen Beschluss erlassen und 1990 und 2008 sogar noch bestätigt und überarbeitet. Sie empfiehlt unter anderem, auch in Fächern wie Mathematik und Deutsch, “auf aktive Beiträge zur Förderung des europäischen Bewusstseins” nicht zu verzichten, in der Lehrer*innenaus- und Weiterbildung mehr auf Europa einzugehen, und den bilingualen Unterricht zu fördern.

Deswegen fordern wir die Genoss*innen in den Landtagen, in den Landesregierungen, im Bundestag und in der Bundesregierung dazu auf, die KMK-Beschlüsse endlich umzusetzen und dem europäischen Projekt den Platz in den Lehrplänen einzuräumen, den es verdient.