- Wir fordern am Versorgungsbedarf ausgerichtete Organisationsstrukturen für kommunale Krankenhäuser. Der Wettbewerb um Personalkosten muss beendet werden.
- Wir fordern, kommunale Kliniken durch eine verbesserte Finanzierung in die Lage zu versetzen, ihren sozialen Auftrag der Daseinsvorsorge erfüllen zu können. Durch eine Abkehr von den Fallpauschalen in den Krankenhäusern und eine Reform der Finanzierung müssen vor allem kommunale Krankenhäuser mit ihrem umfangreichen Angebot der Grundversorgung gestärkt werden. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz muss daher geändert werden.
- Wir fordern eine umfassende, wohnortnahe Versorgung mit Alters- und Palliativmedizin sowie bedarfsgerecht wesentlich mehr Hospize.
- Im Spannungsfeld von Patientenfürsorge, wirtschaftlicher Effizienz und öffentlichem Vertrauen muss der respektvolle Umgang mit allen Beteiligten – den Patienten und dem Personal in Medizin, Pflege und Verwaltung – Vorrang erhalten vor rein finanziellen Erwägungen. Dazu gehört insbesondere eine gesetzlich geregelte Personalbemessung und eine bessere Ausstattung mit Pflege-Fachpersonal.
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S2 Kommunale Krankenhäuser besser finanzieren: Für eine humane Medizin in einem am Wohl der Menschen ausgerichteten Krankenhauswesen
31.03.2017B2 Bessere staatliche Finanzierung statt Privatisierung des Bildungssystems!
20.03.2017Ein gutes und sozial gerechtes Bildungssystem ist die wichtigste gesellschaftliche Aufgabe des Staates und würde für eine erhebliche Verbesserung im Leben vieler junger Menschen sorgen, doch leider kommt der Staat dieser Aufgabe oft nicht nach und gibt sie stattdessen in private Hand. Dies beginnt bereits bei den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Per Gesetz besteht zwar seit 2013 für jedes Kind ab einem Alter von einem Jahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dennoch wird dieser Anspruch bis heute nicht erfüllt, weil die entsprechenden Kapazitäten nicht bereitgestellt werden.
Das Bildungssystem ist vollkommen unterfinanziert. Das Recht auf gute Bildung, die gesellschaftliche, kulturelle und ökonomische Teilhabe ermöglicht, ist ein Menschenrecht und darf als solches nicht von fiskalen „Sachzwängen“ abhängig gemacht und in private Hände abgegeben werden. Wir wollen eine bessere finanzielle Ausstattung des Bildungssystems, um so ein qualitativ hochwertiges und gerechtes Bildungssystem zu ermöglichen.
Deshalb fordern wir:
Freier Zugang zu Bildungseinrichtungen
Von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule müssen Bildungsbarrieren abgebaut werden. Der Bund muss die Länder und Kommunen mit ausreichend Geld ausstatten, damit diese genug qualitativ hochwertige Krippen- und KiTa-Plätze, Schulen sowie Studienplätze finanzieren können, damit jeder und jede die Bildung bekommt, die er oder sie möchte. Gerade private Bildungseinrichtungen erheben Gebühren und sind hoch selektiv. Die Chance auf Bildung darf nicht von der finanziellen Situation oder dem gesellschaftlichen Stand des Elternhauses abhängig sein. Wir lehnen jegliche Art von Bildungsgebühren, sowie jegliche Kosten, die für Bildung anfallen, ab.
Wir fordern außerdem, dass Programme zur Elitenförderung, wie das Deutschlandstipendium, ersetzt werden durch Förderprogramme für sozial Benachteiligte, damit ein gerechter und freier Zugang zu Bildungseinrichtungen für alle möglich ist.
Unabhängige Bildungseinrichtungen
Ziel von Bildung ist es auch, zu lernen, unabhängig und kritisch zu sein. Das funktioniert nicht, wenn Bildungseinrichtungen in die Abhängigkeit von privaten Unternehmen geraten, weil diese sie sponsern. Private Finanziers dürfen keinen direkten oder indirekten Einfluss auf Stundenpläne, Bildungsinhalte oder grundsätzliche Ausrichtungen von Bildungseinrichtungen haben. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten müssen allen Menschen kostenfrei zur Verfügung stehen. Wir setzen uns für lebenslanges Lernen ein, das allen Menschen unabhängig ihrer finanziellen Stellung möglich ist. Daher bleiben wir bei der Forderung nach absoluter Lehrmittelfreiheit.
Außerdem muss Bildung einer zivilen und friedlichen Gesellschaft verpflichtet sein. Militär hat an Schulen und Hochschulen nichts zu suchen! Deswegen fordern wir die Einführung der Zivilklausel in allen Hochschulen.
Kooperationsverbot abschaffen!
Überfüllte Klassen, marode Bauten, in denen unterrichtet wird und mangelhafte Unterrichtsversorgung sind Alltag im deutschen Schulsystem; der Grund dafür ist die permanente Unterfinanzierung der Bildungsinstitutionen. Um eine ausreichende Finanzierung der Bildung sicherzustellen, genügen die finanziellen Mittel der Länder nicht. Daher muss der Bund die Haushaltsumlagen erhöhen um eine fortschrittlichere Bildungspolitik zu ermöglichen. Zudem muss das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufgehoben werden.
Wettbewerb um finanzielle Mittel entgegentreten
Auf dem Weg hin zu einem gerechten Bildungssystem müssen wir weg von einem anreiz- und wettbewerbsorientierten System. Der Wettbewerb zwischen Bildungseinrichtungen untereinander lähmt den Bildungsbetrieb. Gerade im Hochschulbereich leiden am Ende die Qualität der Lehre und Forschung. Gute Bildung entsteht unserer Meinung nach nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Staatliche Bildungseinrichtungen dürfen sich nicht an Prestigeprojekten aufhängen, sondern müssen dazu befähigt werden, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Außerdem muss der Einfluss marktwirtschaftlicher Unternehmen an Hochschulen deutlich eingeschränkt werden. Drittmittelfinanzierung von Lehre und Forschung lehnen wir ab!
Kommunen besser finanzieren
Kommunen müssen besser finanziert werden, damit diese Bibliotheken, staatliche Museen und andere staatliche Kultureinrichtungen erhalten und den Bürgerinnen und Bürgern freien Zugang ermöglichen können. Zudem müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um Schließungen von kleinen Schulen aus Geldmangel zu verhindern und marode Schulbauten zu sanieren. Lange Schulwege dürfen kein Hinderungsgrund für weiterführende oder höhere Bildung sein. Gerade in ländlicheren Regionen sind Schulen ein wichtiger Anker und können strukturschwachen Regionen Auftrieb geben.
Inklusive Bildung ermöglichen
Wir wollen Inklusion, weil wir die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft gewährleisten wollen. Deshalb müssen wir alle Barrieren, wie insbesondere soziale, infrastrukturelle und finanzielle, beseitigen und überwinden. Zudem muss Inklusion zur Selbstverständlichkeit werden. Alle Bildungsstätten, sowie alle anderen öffentlichen Einrichtungen, müssen barrierefrei werden. Alle Menschen, die in Bildungseinrichtungen arbeiten, müssen entsprechend geschult werden.
Wir brauchen Vielfalt im Bildungssystem, die private Bildungsanbieter nicht gewährleisten. So nehmen beispielsweise einige Privatschulen nur Jungen oder Mädchen auf, oder nur Kinder einer bestimmten Konfession. Nur, wenn Menschen egal welcher Hautfarbe, welchen Geschlechtes, welcher Herkunft, welcher Sexualität, welchen Glaubens oder welchen Einkommens miteinander lernen sind Inklusion und Integration verwirklicht. Konzepte privater Schulen können überprüft und übernommen werden.
Ein solidarisches Steuersystem schaffen!
Um den steigenden Finanzbedarf des Bildungsbereiches zu decken, braucht es Reformen auf der staatlichen Einnahmeseite. Eine Steuerreform, die hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften stärker in die Pflicht nimmt, um BezieherInnen niedriger Einkommen durch Ausweitung kostenlose staatlicher Leistungen, gezielter Sozialpolitik und Infrastrukturdienstleistungen zu niedrige Einkommen entlasten, ist überfällig. Eine solidarische Bildungsfinanzierung wie wir sie uns vorstellen, muss staatlich und solide sein, denn Bildung ist der Motor und Antrieb einer Gesellschaft.
Bildung war, ist und wird der Garant für Wohlstand auf der ganzen Welt. Sie ist unser wichtigster Rohstoff und sowohl Exportschlager als auch Magnet für schlaue Köpfe aus aller Welt. Demzufolge ist eine ausreichende Finanzierung unabdingbar. Im internationalen Vergleich sind die deutschen Bildungsausgaben verschwindend gering.
Der Staat darf im Bereich der Bildung keine Verantwortung aus der Hand geben, dazu ist dieses Ressort einfach viel zu wichtig!
P3 §18 Einberufung des ordentlichen Parteitages
14.03.2017Die Einberufung des Parteitages soll spätestens drei Monate vorher mit der vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Tagesordnung soll mindestens einmal in angemessener Zeit wiederholt werden.
Anträge von Organisationsgliederungen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Themenforen auf Bundesebene und Wahlvorschläge für den Parteitag sind zwei Monate vorher dem Parteivorstand einzureichen. Für Anträge des Parteivorstandes gilt dieselbe Frist. Die Anträge sind den Delegierten, Bezirken, Unterbezirken und den Antragstellenden mit einer Stellungnahme der Antragskommission zwei Wochen vor dem Parteitag zuzusenden. Ortsvereine, die keinen Antrag gestellt haben, ist auf Anforderung ebenfalls ein Exemplar der Anträge zuzusenden.
Füge ein nach:“ Für Anträge des Parteivorstandes, auch für den Leitantrag, gilt dieselbe Frist.
P2 §15 Parteitag, Zusammensetzung
14.03.2017Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei. Er setzt sich zusammen:
I. Aus 600 von den Bezirksparteitagen in geheimer Abstimmung gewählten Delegierten. Dabei erhält jeder Bezirk
vorab zwei Grundmandate. Die weiteren Delegiertenmandate werden nach dem Verhältnis der abgerechneten
Mitgliederzahlen des letzten Kalenderjahres vor Einberufung des Parteitags auf die Bezirke verteilt. Bezirkssatzungen können bestimmen, dass die Wahl der auf den Bezirk entfallenden Delegierten ganz oder teilweise durch die Unterbezirksparteitage erfolgt; dabei ist sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der Delegation eines jeden Bezirkes mindestens zu je 40 % vertreten sind.
II. Aus den Mitgliedern des Parteivorstandes.
Füge ein vor Ziffer 2: Die Bezirke sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass mindestens 50 % der Delegierten keine Landtags- Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.
P1 Vorschläge zur Verbesserung der innerparteilichen Mitwirkung durch Veränderung der Regie des Parteivorstandes bei Parteitagen und Konventen
14.03.2017Um den Willen der Parteimitglieder und der sie vertretenden Delegierten wieder mehr Gewicht zu geben muss der Spielraum des PV und der Antragskommission über die Geschäftsordnung eingegrenzt werden.
Der Landesverband Bayern beantragt die Änderung der Geschäftsordnung wie folgt:
- Die Redezeit für die Einführung eines Themenkomplexes / Leitantrags, sowie die Redezeit für den einführenden Bericht der Antragskommission beträgt maximal 5 Minuten.
- Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt maximal 3 Minuten.
- Die Rednerinnen werden in der Reihenfolge der abgegebenen Wortmeldungen aufgerufen. Die transparente Redeliste muss weiterhin für die Delegierten einsehbar bleiben.
- Berichterstatter /innen und Mitglieder des Parteivorstandes können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erhalten, sind aber an die Redezeit von maximal 3 Minuten gebunden.
- Die Berichterstatter/innen der Antragskommission haben die Stellungnahme der Antragskommission zu begründen. Auch hierfür beträgt die Redezeit jeweils 3 Minuten.
- Das Präsidium hat darauf zu achten dass die Redezeit der Delegierten insgesamt den doppelten Anteil hat wie die gesamte Redezeit des Parteivorsitzenden, der Mitglieder des Parteivorstandes und der Sprecher/innen der Antragskommission. Bei Vorliegen einer entsprechenden Zahl von Wortmeldungen ist ein „Schluss der Debatte“ bzw. ein „Schluss der Redeliste“ erst dann möglich, wenn mindestens dieses Verhältnis hergestellt ist. Nimmt die Antragskommission nach Schluss der Debatte nochmals inhaltlich Stellung, so ist die Aussprache wieder eröffnet.
- Der Satz: “Der Parteivorstand hat eigenes Initiativrecht.“ ist aus der Geschäftsordnung zu streichen.
A2 Für eine gesellschaftliche Qualifizierungsoffensive
14.03.2017Die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt hat sich sichtbar erhöht. So erzielt ein Teil der Beschäftigten relativ gute Einkommen und profitiert von der insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre, während andere von Arbeitslosigkeit und Armut bedroht sind oder nur prekäre Beschäftigung finden. Nach einer Phase wachsender Chancengleichheit trotz ungleicher sozialer Ausgangslage nimmt die Abhängigkeit der beruflichen Perspektive von der sozialen Lage des Elternhauses wieder zu. „Wer unten ist bleibt unten“ findet längst wieder wachsende Bestätigung. Einen großen Einfluss auf die Arbeitsmarktchancen hat die berufliche Qualifikation. Veränderte Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Stichworte: Digitalisierung, Industrialisierung 4.0) verschärfen das Problem wachsender bildungspolitischer Polarisierung und die Entwicklung eines drohenden Fachkräftemangels. Wachsende Teile der Bevölkerung verfügen über eine berufliche Qualifizierung weit unterhalb des Durchschnitts. Ohne bildungspolitisches Gegensteuern wird auch die notwendige Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt das Ungleichgewicht weiter zu vergrößern.
Wir fordern deshalb
1. eine gesellschaftliche Qualifizierungsoffensive, die von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen Weiterbildung reicht und Bildung mit den Zielgruppen gestaltet und umsetzt.
2. anstelle einer kurzfristig orientierten, mit Sanktionen durchgesetzten Qualifizierungspolitik sind wieder mittel- und langfristige Orientierungen anzustreben. Neben der Weiterentwicklung der klassischen Qualifizierungsinstrumenten sind neue Anreizsysteme für Erst- und vor allem die Weiterbildung zu entwickeln (Ermöglichung von Transfergesellschaften auch für Klein- und Mittelbetrieb; Stärkung des Rechtsanspruchs von ArbeitnehmerInnen über die unmittelbare Anpassungsqualifizierung am Arbeitsplatz hinaus, Verbesserung der Einkommenslage in Phasen der (Weiter)Bildung, Schaffung ökonomischer Anreizsysteme insbesondere in den unteren bei (Langzeit)Arbeitslosen.).
3. einen zusätzlichen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit Qualifizierungselementen.
V1 Keine weitere Privatisierung unserer Gesellschaft - Wehret den Anfängen!
14.03.2017- Keine Privatisierung der Autobahnen in Deutschland und keine private Bundesfernstraßengesellschaft
- Keine staatliche Infrastrukturgesellschaft des Bundes nach privatem Recht
W3 Erhöhung des Sparerfreibetrags
14.03.2017Der Sparerfreibetrag von derzeit 801 Euro p.P. soll auf 1.260 Euro erhöht werden. Dies erspart Arbeitnehmern, deren Steuersatz unter dem der Quellensteuer liegt, die zuviel einbehaltene Kapitalertragssteuer erst durch eine Steuererklärung/-ausgleich wieder zurück zu fordern.