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Y2 Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission - Bezahlbarer Wohnraum

22.05.2017

Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:

 

Kapitel „Es ist Zeit für ein gutes Leben – in der Stadt und auf dem Land“

Abschnitt „Bezahlbarer Wohnraum“

 

1. Füge ein nach Zeile 1149:

„Wir werden eine grundlegende Reform bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) durchführen, um tatsächlich alle vorhandenen Mietwohnungen einbeziehen zu können; grundsätzlich sollen Mietspiegel als qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Um die steigenden Mieten zu begrenzen, werden wir die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf höchstens 10 % innerhalb von 3 Jahren absenken.

Das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarfs wollen wir deutlich einschränken (z. B. nur möglich für in gerader Linie Verwandte, nicht für BGB-Gesellschaften und Gemeinschaften, nicht für „Zweitwohnungen“). Zudem wollen wir eine Schonfrist bei erstmaligen Mietrückständen einführen – werden die Mietrückstände innerhalb einer Frist vollständig beglichen, sollen vorangegangene Kündigungen deswegen unwirksam werden.

Wir wollen eine Reform des § 291 StGB erreichen, um einen effektiven strafrechtlichen Schutzmechanismus vor Mietwucher zu schaffen.“

  

2. Füge ein nach dem Satz „Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung“ in Zeile 1151: 

„durch eine zeitliche Befristung bis zur Amortisierung der Maßnahme und durch eine wirksame Härtefallregelung begrenzen.“

N2 Keine Verherrlichung der Bundeswehr als Arbeitgeber für Jugendliche

12.04.2017

Wir fordern die Entfernung der Webserie der Bundeswehr „Die Rekruten“ aus dem Internet, die Einstellung der damit verbundenen Werbekampagne und der Schulbesuche der Bundeswehr.

Die 90-teilige YouTube-Serie ist gezielt auf Jugendliche ausgerichtet. In der Pressemitteilung vom 24. Oktober 2016 heißt es: „Sie [Die Serie] holt die Jugendlichen in ihrer Welt ab und die Zuschauer durchleben aus erster Hand die persönlichen Höhen und Tiefen der Protagonisten mit.“ Die Produktion der Serie selbst kostet die Bundeswehr 1,7 Mio Euro, in die Werbekampagne zur Serie werden 6,2 Mio Euro investiert. Die Serie wird von der Bundeswehr in ihrer Pressemitteilung vom 16. November 2016 als Erfolg gewertet: „In zwei Wochen seit Serienstart haben über 200.000 Menschen den YouTube-Kanal „Die Rekruten“ abonniert. Täglich können die Zuschauer*innen verfolgen, wie in der 12-wöchigen Grundausbildung bei der Bundeswehr aus 12 jungen Frauen und Männern Soldatinnen und Soldaten werden.

A8 Arbeitsmarktpolitik

7.04.2017

Wir fordern im Regierungsprogramm der SPD für die nächste Wahlperiode klare Festlegungen für Reformen in der Arbeitsmarktpolitik und bei der Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz 4) zu treffen. Dazu muss gehören:

  • eine realistische Bedarfsermittlung für die Leistungen der Grundsicherung und ein Abgehen von Pauschalisierungsregelungen für nachweisbar anfallende Kosten
  • eine Abschaffung des aktuellen Sanktionssystems, weil Kürzungen des Existenzminimums der Zielsetzung der Grundsicherung widersprechen
  • eine bessere Personalausstattung der Jobcenter (qualitativ und quantitativ) um Fördermöglichkeiten besser nutzen zu können.

 

A7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Referentinnen und Referenten in Bildungsmaßnahmen

7.04.2017

 

Wir fordern, dass Referentinnen und Referenten in staatlich geförderten und/ oder staatlich anerkannten Bildungsmaßnahmen armutssicher und Lebensstandard sichernd beschäftigt werden. Die Bildungsträger schaffen derzeit staatlich subventionierte akademische Armutsjobs und bewirken so langfristig die Zunahme massiver Altersarmut.

Der Netto-Stundenlohn von Referentinnen und Referentin liegt derzeit zum Teil unter 6,50 €.

Wir fordern:

  1. Die Referentinnen und Referenten sind sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen mit Einzahlungen auch des Arbeitgeberanteils in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  2. Alternativ kann für die (ohnehin vorgegebene) Stundenzahl der Maßnahme ein Rahmenvertrag über diese Anzahl der Stunden geschlossen werden. Für diese durch die Maßnahme vorgegebene Stundenzahl sind die Arbeitgeber verpflichtet in die Sozialversicherung für die Beschäftigten einzuzahlen (Arbeitgeberanteil). Der Referent/ die Referentin hat einen Anspruch auf Bezahlung der im Rahmenvertrag festgelegten Stunden.
  3. Der Brutto-Stundenlohn muss mindestens  dem Tarifvertrag entsprechen.

Dies ist deshalb erforderlich, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Beschäftigten dauerhaft beschäftigt werden, da dies ja von der Zuweisung von Maßnahmen abhängt.
Es ist genau zu prüfen, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Scheinselbständigkeit handelt.
Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn der Referent/ die Referentin ausschließlich bei einem Träger beschäftigt ist.
In derartigen Fällen ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwar mit allen Risiken und Nachteilen einer selbständigen Tätigkeit belastet; die Freiheit der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses besteht jedoch durch die Vorgaben in der Maßnahme nicht.
Die Nichteinhaltung soll als Ordnungswidrigkeit strafbewährt sein.

W13 Für ein gerechtes Steuersystem und einen umfassenden Steuervollzug

4.04.2017

Die SPD steht für eine solide und gerechte Finanzierung unseres Staatswesens. Um unsere Politik auch in Bayern weiter an der „Sozialen Gerechtigkeit“ ausrichten zu können, brauchen wir auskömmliche und sichere Staatsfinanzen.

Ein gerechtes Steuersystem und sein umfassender Vollzug, national aber auch international, sind Grundvoraussetzungen sozialer Gerechtigkeit. Die BayernSPD sieht sowohl bei den gesetzlichen Regelungen, als auch bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und den derzeit bestehenden steuerlichen „Schlupflöchern“ noch großen Handlungsbedarf. Unser Ziel ist die gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen.

Die kleinen und mittleren Einkommen sind dabei spürbar zu entlasten. Steuersenkungen für die Mitte der Gesellschaft sind möglich und geboten. Hinzukommen müssen für die kleinen Einkommen, deren Steuerbelastung schon heute gering ist, Entlastungen bei den Sozialabgaben sowie das Angebot einer guten sozialen Infrastruktur (Bildung, Wohnen etc.).

Soziale Gerechtigkeit kann nur in einem handlungs- und leistungsfähigen Staat auf demokratischer Grundlage erreicht werden. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger muss der Staat Wert auf die Sicherung seiner Einnahmen legen. Mit uns gibt es keine pauschalen Steuererhöhungen. Änderungen am Steuersystem, dienen dazu, dieses gerechter zu gestalten und dabei den Staat wie bisher mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten. Die hohe Beschäftigung und das stabile Wachstum der letzten Jahre tragen dazu bei, dass der Staat weiter handlungsfähig bleibt.

Es ist zulässig und sinnvoll, langfristige Investitionen für soziale Gerechtigkeit z.B. in Kinderbetreuung, Bildung, Verkehr oder den Gesundheitsbereich sowie den Ausbau des schnellen Internets auch über Verschuldung zu finanzieren und die Kredite dann planvoll zu tilgen. Allerdings ist der Spielraum bei genauerem Hinsehen geringer als es die derzeit positiven Finanzzahlen vorgeben. In wirtschaftlich guten Zeiten müssen auch die Schulden kontinuierlich getilgt werden.

Erforderliche Ausgaben für soziale Gerechtigkeit sind in Zeiten guter Konjunktur – wie derzeit bei uns – aus den laufenden Haushalten zu finanzieren. Hier ist die zentrale Aufgabe, dass alle in der Gesellschaft nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen. Da Einkommen und Gewinn auch Leistungsanreize sind, ist unser Ziel auf keinen Fall die Gleichmacherei, sondern die Einhaltung und Schaffung sozial gerechter Maßstäbe, auch bei der Berechnung von Managergehältern.

Die soziale Ungleichheit in der Welt hat erschreckende Ausmaße angenommen und entwickelt sich negativ weiter. Wenn die acht reichsten Menschen der Welt ein ähnlich großes Vermögen haben wie die gesamte ärmere Hälfte der Menschheit und das reichste Prozent der Menschheit mehr besitzt als der gesamte Rest von 99% der Menschheit, dann muss dies auch für uns als BayernSPD Ansporn sein, diese Entwicklung zu stoppen und wieder in Richtung soziale Gerechtigkeit zurückzukommen.

 

Die BayernSPD fordert:

  • Kleine und mittlere Einkommen entlasten

Der heutige Einkommensteuertarif ist zu überarbeiten:

Anhebung des Grundfreibetrags deutlich über 10.000 €, Abflachung bzw. Abschaffung der ersten Tarifzone bei Festsetzung  eines Eingangssteuersatzes  bei ca. 22%, Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei gleichzeitiger Erhöhung des Einkommensbetrags ab dem dieser zu bezahlen ist, parallel hierzu stufenweise Abschaffung des Soli. Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung der kleinen und mittleren Einkommensgruppen setzen wir uns beispielsweise für beitragsfreie Bildungseinrichtungen (von der Kita bis zur Universität), Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und die Förderung von Eigentumsbildung ein.

  • Steuervollzug stärken Um die Einhaltung bestehender steuerlicher Regelungen zu prüfen und Steuerbetrug konsequent zu bekämpfen, ist zuallererst endlich eine ausreichende personelle Ausstattung der Finanzverwaltung in Bayern nötig. Die Sonderkommission „Schwerer Steuerbetrug“, die Sondereinheit „Zentrale Steueraufsicht“ und das Internationale Steuerzentrum sind zu stärken und auszubauen.

Daneben sind gesetzliche Regelungen zum Schließen von Steuerschlupflöchern, deutschlandweite Mindeststandards bei Betriebsprüfungen sowie eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit notwendig. Eine einheitliche Bundesverwaltung ist nicht erforderlich.

Der Ankauf und die Verwendung von sog. „Steuer-CDs“ ist richtig und weiterzuverfolgen.

  • Erbschaftsteuer Wir wollen eine „bessere Erbschaftsteuer“; auch die Superreichen sind gerechter mit einzubeziehen. Die immer noch bestehende Überprivilegierung von Betriebsvermögen ist an die realen Notwendigkeiten anzupassen. Insgesamt sind für alle die Freibeträge deutlich zu erhöhen, bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.

Eine Regionalisierung der Steuerhöhe auf Länderebene ist ungerecht und wird es mit uns nicht geben.

  • Millionärssteuer Gerade die Superreichen mit hohen Vermögen müssen sich an der Finanzierung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben stärker beteiligen, wie es auch im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist! Für hohe Vermögen ist die Vermögensteuer wiedereinzuführen bzw. eine Vermögensabgabe anzustreben.
  • Kapital und Arbeit gleich besteuern Die Abgeltungsteuer ist abzuschaffen und stattdessen erfolgt die Versteuerung nach dem Einkommensteuertarif.
  • Faire Unternehmensbesteuerung
  • Steueroasen schließen

Wir fordern eine Vereinheitlichung der Regelungen für eine ermäßigte Besteuerung von Lizenzeinahmen z. B. bei Apple in Irland und Starbucks in den Niederlanden. Der Gewinn muss auch national dort versteuert werden, wo er erwirtschaftet wird.

  1. Es muss international eine gemeinsame Grundlage zur Bemessung der Körperschaftssteuer geben.
  2. Steuertransparenz: durch Offenlegung der Steuerzahlungen von Konzernen und internationalen Firmen, aufgeschlüsselt und veröffentlicht nach Staaten und Höhe.
  3. Managergehälter begrenzen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern für Unternehmen auch als Betriebsausgaben wird auf 500.000 € begrenzt. Der Aufsichtsrat muss uneingeschränkt für die Bemessung der Vorstandsvergütungen verantwortlich bleiben. Zur Stärkung der Verantwortung bedarf die Festlegung der Vergütungssysteme, einer Mehrheit von zwei Dritteln im Aufsichtsrat. Versorgungszuwendungen für den Ruhestand sind mit der fixen Grundvergütung abzugelten. Vorstände können aus ihren ausreichend hohen Bezügen ihre Vorsorge finanzieren. Die Nebenleistungen sind transparent zu machen und sollten weitgehend durch das Fixum abgegolten sein. Die gesetzlichen Regulierungen zur Ausgestaltung von Vorstandsvergütungen sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex müssen gleichermaßen für alle Kapitalgesellschaften gelten um eine maximale Abdeckung der notwendigen Regulierungen und Transparenzanforderungen zu erreichen. Auf Personengesellschaften müssen diese Regelungen, ebenso wie andere Grundsätze der Unternehmensmitbestimmung, jedenfalls perspektivisch übertragen werden.

  • Keine Tricks bei der Grunderwerbsteuer

Raffinierten Umgehungsmodellen bei der Grunderwerbsteuer mit Hilfe von ausgeklügelten Firmenkonstrukten werden wir einen Riegel vorschieben, u. a. durch eine Absenkung der Beteiligungsschwelle für steuerfreie Übertragungen.

  • Finanztransaktionsteuer Auf europäischer Ebene ist eine Finanztransaktionsteuer zu erheben. Damit werden unter anderem kurzfristige Spekulationsgewinne bekämpft. Ohne Einigung auf europäischer Ebene ist sie als Zwischenlösung national einzuführen.
  • Finanzierung aller Ebenen sichern

Ein gerechtes Steuersystem muss die Finanzierung aller Ebenen sichern, dazu gehört auch, dass die Kommunen, Landkreise und Bezirke ausreichend finanzielle Mittel haben um ihre Aufgaben zu erledigen. Hierzu sind die Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern zu überarbeiten.

F2 Umsetzung der Europaratsentschließung 2079 für Eltern nach Trennung

3.04.2017

Einführung der (steuer-)rechtlichen Grundlage für eine Gleichbehandlung von Elternteilen nach Trennung als Paar auf Grundlage der einstimmig beschlossenen Europaratsentschließung 2079 vom Oktober 2015. Darin ist die Mediation von getrennten Elternteilen vorgesehen, sowie die Einbeziehung beider Elternteile mit aktiver Alltagszeit in Form des Wechselmodells welches bedeutet, dass Kinder zu

50 % beim Vater und zu 50 % bei der Mutter leben können.

Ziel ist die partnerschaftliche Aufgabenteilung beider Elternteile. Familie für die Kinder soll es sowohl beim Vater als auch bei der Mutter geben.

Daraus ergibt sich gleichzeitig eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Entlastung bei der Betreuungs- und Bildungsarbeit.

S10 SGB V-Reform, damit Selbständige und Freiberufler sich freiwillig und ohne Mindestbeitrag im Verhältnis zu ihren Einkünften in der GKV krankenversichern können

3.04.2017

Beantragt wird eine Reform des Sozialgesetzbuches V (SGB V) dergestalt, dass zukünftig Selbständige bzw. freiberuflich tätige Personen die Möglichkeit haben, sich entsprechend, d.h. in Prozentwerten zu ihren monatlichen Einkünften, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern zu können, ohne dabei einen Mindestbeitrag zahlen zu müssen, wie es im Moment der Fall ist. Dies soll auch im Konzept der Bürgerversicherung so ergänzt werden.

E4 Grundsätze einer SPD-Friedenspolitik

3.04.2017
  • die Allgemeinen Menschenrechte weltweit umzusetzen bleibt das Ziel der Sozialdemokratischen Politik.
  • die Verschiedenartigkeit der Kulturen der Völker in ihren Ländern ist zu achten und zu respektieren.
  • mehr Toleranz und Geduld mit bestehenden politischen Systemen, es braucht Zeit, bis sich eine Demokratie bildet, stabilisiert und Menschenrechte in allen Bereichen beachtet werden.
  • das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Teil des Völkerrechts ist zu achten.
  • das Gewaltmonopol des Staates ist eine Voraussetzung in einer Demokratie.
  • mehr Achtung vor Wahlen auch in schwierigen Situationen, Wahlen an denen Millionen teilnehmen sind keine „Farce“.
  • Sanktionen der reichen Staaten gegen andere Völker oder Volkswirtschaften dürfen kein Mittel zur Interessendurchsetzung sein und bedürfen der Legitimation durch den Bundestag.

S9 Besserer Schutz von Betreuten

3.04.2017

1)    Sobald ein Betreuungsverfahren eingeleitet, eine Betreuung verlängert oder eine Betreuung erweitert werden soll, hat der/die Betroffene einen Rechtsanspruch auf einen Rechtsanwalt ihrer/seiner Wahl für den Verfahrenskostenhilfe unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der/ des Betroffenen bewilligt wird.

2)    Der/die Betroffene darf den/die Verfahrenspflegerin selbst bestimmen.

3)    Das Betreuungsgericht ist an einem Gutachtervorschlag der/des Betroffenen gebunden, wenn der/die GutachterIn qualifiziert und zu einer Begutachtung bereit ist.

E3 Kein Sklavenhandel oder Zwangsverheiratung von Flüchtlingsfrauen und Mädchen

3.04.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion soll im Rahmen ihrer Regierungsbeteiligung ihren Einfluss auf die Verhandlungen mit der Türkei geltend machen.

Die finanziellen Hilfen für die Türkei müssen konkret mit der Verbesserung der Bedingungen für  syrische Frauen und Mädchen verbunden sein.

Die türkische Regierung muss zur konsequenten Einhaltung der geltenden Gesetze bezüglich des Verbots der Heirat  unter 18 und der Polygamie aufgefordert werden.     Ebenso muss  sie zur Schaffung von Anlaufstellen für syrische Mädchen und Frauen  und der Bereitstellung von finanziellen Hilfen bei drohender Zwangsheirat verpflichtet werden.