Die SPD steht für eine solide und gerechte Finanzierung unseres Staatswesens. Um unsere Politik auch in Bayern weiter an der „Sozialen Gerechtigkeit“ ausrichten zu können, brauchen wir auskömmliche und sichere Staatsfinanzen.
Ein gerechtes Steuersystem und sein umfassender Vollzug, national aber auch international, sind Grundvoraussetzungen sozialer Gerechtigkeit. Die BayernSPD sieht sowohl bei den gesetzlichen Regelungen, als auch bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und den derzeit bestehenden steuerlichen „Schlupflöchern“ noch großen Handlungsbedarf. Unser Ziel ist die gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen.
Die kleinen und mittleren Einkommen sind dabei spürbar zu entlasten. Steuersenkungen für die Mitte der Gesellschaft sind möglich und geboten. Hinzukommen müssen für die kleinen Einkommen, deren Steuerbelastung schon heute gering ist, Entlastungen bei den Sozialabgaben sowie das Angebot einer guten sozialen Infrastruktur (Bildung, Wohnen etc.).
Soziale Gerechtigkeit kann nur in einem handlungs- und leistungsfähigen Staat auf demokratischer Grundlage erreicht werden. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger muss der Staat Wert auf die Sicherung seiner Einnahmen legen. Mit uns gibt es keine pauschalen Steuererhöhungen. Änderungen am Steuersystem, dienen dazu, dieses gerechter zu gestalten und dabei den Staat wie bisher mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten. Die hohe Beschäftigung und das stabile Wachstum der letzten Jahre tragen dazu bei, dass der Staat weiter handlungsfähig bleibt.
Es ist zulässig und sinnvoll, langfristige Investitionen für soziale Gerechtigkeit z.B. in Kinderbetreuung, Bildung, Verkehr oder den Gesundheitsbereich sowie den Ausbau des schnellen Internets auch über Verschuldung zu finanzieren und die Kredite dann planvoll zu tilgen. Allerdings ist der Spielraum bei genauerem Hinsehen geringer als es die derzeit positiven Finanzzahlen vorgeben. In wirtschaftlich guten Zeiten müssen auch die Schulden kontinuierlich getilgt werden.
Erforderliche Ausgaben für soziale Gerechtigkeit sind in Zeiten guter Konjunktur – wie derzeit bei uns – aus den laufenden Haushalten zu finanzieren. Hier ist die zentrale Aufgabe, dass alle in der Gesellschaft nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen. Da Einkommen und Gewinn auch Leistungsanreize sind, ist unser Ziel auf keinen Fall die Gleichmacherei, sondern die Einhaltung und Schaffung sozial gerechter Maßstäbe, auch bei der Berechnung von Managergehältern.
Die soziale Ungleichheit in der Welt hat erschreckende Ausmaße angenommen und entwickelt sich negativ weiter. Wenn die acht reichsten Menschen der Welt ein ähnlich großes Vermögen haben wie die gesamte ärmere Hälfte der Menschheit und das reichste Prozent der Menschheit mehr besitzt als der gesamte Rest von 99% der Menschheit, dann muss dies auch für uns als BayernSPD Ansporn sein, diese Entwicklung zu stoppen und wieder in Richtung soziale Gerechtigkeit zurückzukommen.
Die BayernSPD fordert:
- Kleine und mittlere Einkommen entlasten
Der heutige Einkommensteuertarif ist zu überarbeiten:
Anhebung des Grundfreibetrags deutlich über 10.000 €, Abflachung bzw. Abschaffung der ersten Tarifzone bei Festsetzung eines Eingangssteuersatzes bei ca. 22%, Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei gleichzeitiger Erhöhung des Einkommensbetrags ab dem dieser zu bezahlen ist, parallel hierzu stufenweise Abschaffung des Soli. Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung der kleinen und mittleren Einkommensgruppen setzen wir uns beispielsweise für beitragsfreie Bildungseinrichtungen (von der Kita bis zur Universität), Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und die Förderung von Eigentumsbildung ein.
- Steuervollzug stärken Um die Einhaltung bestehender steuerlicher Regelungen zu prüfen und Steuerbetrug konsequent zu bekämpfen, ist zuallererst endlich eine ausreichende personelle Ausstattung der Finanzverwaltung in Bayern nötig. Die Sonderkommission „Schwerer Steuerbetrug“, die Sondereinheit „Zentrale Steueraufsicht“ und das Internationale Steuerzentrum sind zu stärken und auszubauen.
Daneben sind gesetzliche Regelungen zum Schließen von Steuerschlupflöchern, deutschlandweite Mindeststandards bei Betriebsprüfungen sowie eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit notwendig. Eine einheitliche Bundesverwaltung ist nicht erforderlich.
Der Ankauf und die Verwendung von sog. „Steuer-CDs“ ist richtig und weiterzuverfolgen.
- Erbschaftsteuer Wir wollen eine „bessere Erbschaftsteuer“; auch die Superreichen sind gerechter mit einzubeziehen. Die immer noch bestehende Überprivilegierung von Betriebsvermögen ist an die realen Notwendigkeiten anzupassen. Insgesamt sind für alle die Freibeträge deutlich zu erhöhen, bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.
Eine Regionalisierung der Steuerhöhe auf Länderebene ist ungerecht und wird es mit uns nicht geben.
- Millionärssteuer Gerade die Superreichen mit hohen Vermögen müssen sich an der Finanzierung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben stärker beteiligen, wie es auch im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist! Für hohe Vermögen ist die Vermögensteuer wiedereinzuführen bzw. eine Vermögensabgabe anzustreben.
- Kapital und Arbeit gleich besteuern Die Abgeltungsteuer ist abzuschaffen und stattdessen erfolgt die Versteuerung nach dem Einkommensteuertarif.
- Faire Unternehmensbesteuerung
- Steueroasen schließen
Wir fordern eine Vereinheitlichung der Regelungen für eine ermäßigte Besteuerung von Lizenzeinahmen z. B. bei Apple in Irland und Starbucks in den Niederlanden. Der Gewinn muss auch national dort versteuert werden, wo er erwirtschaftet wird.
- Es muss international eine gemeinsame Grundlage zur Bemessung der Körperschaftssteuer geben.
- Steuertransparenz: durch Offenlegung der Steuerzahlungen von Konzernen und internationalen Firmen, aufgeschlüsselt und veröffentlicht nach Staaten und Höhe.
- Managergehälter begrenzen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern für Unternehmen auch als Betriebsausgaben wird auf 500.000 € begrenzt. Der Aufsichtsrat muss uneingeschränkt für die Bemessung der Vorstandsvergütungen verantwortlich bleiben. Zur Stärkung der Verantwortung bedarf die Festlegung der Vergütungssysteme, einer Mehrheit von zwei Dritteln im Aufsichtsrat. Versorgungszuwendungen für den Ruhestand sind mit der fixen Grundvergütung abzugelten. Vorstände können aus ihren ausreichend hohen Bezügen ihre Vorsorge finanzieren. Die Nebenleistungen sind transparent zu machen und sollten weitgehend durch das Fixum abgegolten sein. Die gesetzlichen Regulierungen zur Ausgestaltung von Vorstandsvergütungen sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex müssen gleichermaßen für alle Kapitalgesellschaften gelten um eine maximale Abdeckung der notwendigen Regulierungen und Transparenzanforderungen zu erreichen. Auf Personengesellschaften müssen diese Regelungen, ebenso wie andere Grundsätze der Unternehmensmitbestimmung, jedenfalls perspektivisch übertragen werden.
- Keine Tricks bei der Grunderwerbsteuer
Raffinierten Umgehungsmodellen bei der Grunderwerbsteuer mit Hilfe von ausgeklügelten Firmenkonstrukten werden wir einen Riegel vorschieben, u. a. durch eine Absenkung der Beteiligungsschwelle für steuerfreie Übertragungen.
- Finanztransaktionsteuer Auf europäischer Ebene ist eine Finanztransaktionsteuer zu erheben. Damit werden unter anderem kurzfristige Spekulationsgewinne bekämpft. Ohne Einigung auf europäischer Ebene ist sie als Zwischenlösung national einzuführen.
- Finanzierung aller Ebenen sichern
Ein gerechtes Steuersystem muss die Finanzierung aller Ebenen sichern, dazu gehört auch, dass die Kommunen, Landkreise und Bezirke ausreichend finanzielle Mittel haben um ihre Aufgaben zu erledigen. Hierzu sind die Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern zu überarbeiten.