Archive

B5 Erste-Hilfe-Kurs für alle Schüler*innen!

29.11.2018

Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden, kostenfreien Erste-Hilfe-Kurses für alle Schüler*innen der 8. Jahrgangsstufe in allen Schularten. Zudem soll es darauf aufbauend jährlich einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs geben.

P2 Neues Grundsatzprogramm der SPD

29.11.2018

Die Mitglieder des Unterbezirks Fürstenfeldbruck fordern im Zuge des Erneuerungsprozesses #SPDErneuern ein neues Grundsatzprogramm der SPD. Am Ende des in Gang gesetzten Erneuerungsprozesses der SPD muss ein neues Grundsatzprogramm der SPD stehen. Ein Kernpunkt ist hierbei die Rolle des Staates und dessen Verantwortung für alle in Deutschland lebenden Menschen.

B2 Antrag auf Änderung der Förderrichtlinien des Programms Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

29.11.2018

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS erhalten folgende Anpassungen:

  • Die tatsächlichen Kosten der Vollzeitstelle der Sozialpädagog*innen werden vollständig vom Freistaat übernommen. Die Bezahlung erfolgt weiterhin analog der Tätigkeitsmerkmale des TVöD für staatlich anerkannte Sozialpädagog*innen (Diplom/Bachelor).
  • Weder Schulart, Schulgröße noch der (zu geringe) Anteil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund sind Ausschlussgründe für die Bewilligung einer Förderung. Grundsätzlich sind alle staatlich anerkannten Schulen unabhängig von der Trägerschaft förderfähig, d.h. auch private Schulen.
  • Bei bis zu 200 Schüler*innen ist eine halbe Kraft verpflichtend und ab 400 Schüler*innen eine Vollzeitkraft. Pro weitere 400 Schüler*innen ist eine weitere halbe Kraft verpflichtend. Besteht an Schulen Bedarf für Jugendsozialarbeit, der über der mit der Schulgröße korrespondierenden Anzahl an JaS-Kräften liegt, so wird bedarfsabhängig mindestens eine weitere halbe JaS-Stelle bewilligt. Diese weiteren JaS-Stellen sind durch den besonderen pädagogischen Bedarf an Brennpunktschulen nötig.
  • Bereits bestehende Stellen von Jugendsozialarbeiter*innen an Schulen – die bisher vollständig von den Kommunen getragen werden – sind förderfähig.

I1 Direkte Demokratie

28.11.2018

Einleitung und Begriffsdefinitionen
In ihrer extremen Ausführung ist das Prinzip der direkten Demokratie als spezifischer Typus politischer Herrschaft, in dem politische Macht allein und direkt durch die Gesamtheit der abstimmungsberechtigten Bürger*innen und nicht durch einzelne oder wenige Repräsentanten oder Amtsträger verbindlich ausgeübt wird zu sehen, stellt hierbei einen Kontrast zur repräsentativen Demokratie dar. Dagegen steht eine gemäßigteres und realitätsnäheres Konzept, das die direkte Demokratie als politisches Entscheidungsverfahren, bei dem Bürger*innen politisch-inhaltliche Sachfragen auf dem Wege der Volksabstimmung selbstständig und unabhängig von Wahlen entscheiden sieht. Diese wohl vertrautere Ausübung ist nicht das Gegenteil einer repräsentativen Demokratie, sondern integriert konstruierte Entscheidungsverfahren als ergänzende Instrumente politischer Beteiligung in unterschiedlicher Ausgestaltung in eben diese.
Analyse

a) Themensetzung

Bei der Debatte um plebiszitäre Elemente ist die Frage nach der Themensetzung essentiell. Was sind geeignete Themen und welche sind relevant genug, um einen Vorteil aus einem Volksentscheid zu gewinnen? Ein Referendum gilt generell als eine progressive Art der Entscheidungsfindung und viele Menschen erhoffen sich von diesem eine direkte Mitbestimmungsmöglichkeit, die dem schwerfälligen politischen Diskurs moderne Reformen entgegensetzt. Die Erfahrung mit den bisher existierenden direktdemokratischen Systemen, wie etwa in der Schweiz, zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil wird sogar häufig die Reformfähigkeit gebremst. Die Themensetzung ist oft eher von konservativer Art und unterstützt somit eine Abkehr von progressiver Politik und stellt meist auch einen Rückschritt vom Status Quo dar. In der Schweiz zeigt sich dies besonders am Abbau des Sozialstaates und bei Fragen, die gesellschaftliche Minderheiten betreffen. Die Themensetzung dreht sich dabei stark um die Verringerung von Steuern, Einsparungen bei sozialen Maßnahmen und um populistische Zuspitzungen bei Migrationsfragen. Bei dieser eingeschränkten Themensetzung spielen sozialdemokratische Werte oft keine Rolle. Dies hat zur Folge, dass eher neoliberale oder populistische Themen statt Fragen der sozialen Gerechtigkeit diskutiert werden. Es müssten an dieser Stelle Mechanismen im System eingebaut werden, die eine solche Verengung der Themensetzung verhindern und den Fokus mehr darauf legen, wie eine sozialere und gerechtere Gemeinschaft ermöglicht werden kann. Vor allem Probleme und Anliegen ökonomisch Benachteiligter und Minderheiten finden sich häufig nicht in Volksabstimmungen wieder.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Probleme unserer Zeit durch eine enorm hohe Komplexität gekennzeichnet sind. Viele wichtige Themen lassen sich nicht in dem engen Rahmen einer Volksabstimmung behandeln, da in solchen nur zwischen Ja oder Nein entschieden werden kann. Wichtige Sachverhalte würden vereinfacht oder gar rausgelassen werden.
Zu Volksentscheiden werden oft Themen, die gerade kontrovers und auch emotional diskutiert werden, vorgeschlagen. Eine fundierte Entscheidung setzt allerdings einen längeren Willensbildungsprozess und verfügbare Informationen voraus. Dies steht einer schnellen Abstimmung, wie oft gefordert, entgegen. Bei Entscheidungen mitten in der Debatte besteht die Gefahr einer Überlagerung durch Emotionen. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Gestaltungsmöglichkeit politischer Parteien durch die häufige Anwendung von Volksentscheiden auf Bundesebene stark beeinträchtigt wird. Große Themenkomplexe benötigen langfristig angelegte Lösungsansätze und eine auf verschiedenen Ebenen abgestimmte politische Strategie. Werden Volksentscheide zur Regel, besteht für Parteien die Notwendigkeit, permanent Wähler*innen für die jeweils nächste Abstimmung zu mobilisieren. Dies bindet sowohl Personen als auch finanzielle Mittel, die bei der Bearbeitung wichtiger Themen fehlen. Es ist zu befürchten, dass es für Parteien unattraktiv wird, sich langfristigen gesellschaftlichen Projekten zu widmen, da permanent die Gefahr eines negativen Votums droht. Gesellschaftliche Visionen verlieren damit zunehmend an politischer Bedeutung.

b) Kampagnenfähigkeit

Bei Menschen, die von „der Politik“ frustriert sind, findet sich oft die Meinung, Politiker*innen würden nicht die Probleme „des Volkes“ kennen, sondern nur den eigenen Vorteil suchen. Daraus wird abgeleitet, dass eine direkte Demokratie, beispielsweise in Form von Volksentscheidungen auf Bundesebene, die Bürger*innenmeinung reeller vertreten würde. Doch dem ist nicht so. Nimmt man an, es gäbe einen Volksentscheid und man möchte für die eigene Meinung werben, so bräuchte man einerseits eine funktionierende Lobby, die diese Meinung teilt, großflächig unterstützt und dafür wirbt. Andererseits braucht es auch große finanzielle Mittel, um die eigene Werbung sinnvoll und großflächig zu verbreiten. Die Möglichkeit einer solchen Lobby und großer finanzieller Mitteln sind nicht jedem Menschen, der eine Meinung zu dem entsprechenden Thema hat, gegeben. Hier würde nur eine Meinung wirklich groß verbreitet werden: Die Meinung derer, die das Geld haben, um dafür breit zu werben. Das ist ungerecht und entspricht nicht unserer Auffassung einer Gesellschaft, in der jede*r sich zu politischen Themen äußern darf und soll. Jede Meinung ist dabei gleichwertig und verdient es, gehört zu werden.
Zudem stellt sich das Problem, dass die verfügbare Auswahlmöglichkeit zu politischen Entscheidungen sehr begrenzt wird. Politik ist nicht unbedingt das Durchsetzen der eigenen Meinung, Politik bedeutet auch das Aushandeln von Kompromissen und dadurch das Finden einer Lösung, mit der sowohl Gegner*innen als auch Befürworter*innen der zu fällenden Entscheidung leben können.
Diese Möglichkeit der Kompromissfindung gibt es in der direkten Demokratie nicht. Hier heißt die Antwort entweder Ja oder Nein – für Kompromisse kann es keinen Spielraum geben. So kann Politik nicht funktionieren.
Ein weiteres Problem des fehlenden Kompromisses ist das Nicht-Wahrnehmen von Minderheitenmeinungen. Bei einer Kompromissfindung ist es möglich, durch einige Umlenkungen auch diese zu berücksichtigen. Das kann in der direkten Demokratie nicht mehr funktionieren, da diesen einfach keine Plattform geboten wird.
Auch die Themen, über die entschieden wird, sind in einer direkten Demokratie nur die großen Mehrheitsthemen. Wichtige Themen, die vielleicht nicht die Mehrzahl der Bevölkerung betreffen, aber für eine Minderheit eine extreme Bedeutung besitzen, werden nicht auf die Agenda kommen.
Allgemein finden nur die Themen einen Platz in der öffentlichen Meinungsbildung, deren Vertreter*innen die oben erwähnte Lobby bzw. die finanziellen Mittel besitzen. Über deren Themen wird abgestimmt. Viele Bürger*innen verfügen nicht über die finanziellen Mittel und eine ausreichende Organisationsstruktur, um über direktdemokratische Verfahren angemessen an der Entscheidungsfindung zu partizipieren.

c) Soziale Selektion

Volksentscheide leben von der Wahl für oder gegen eine Entscheidung. Beide Alternativen werden nicht nur von Interessengruppen unterstützt, sondern meist sogar erst von diesen gebildet.
Aufgrund von Unterschieden in Vernetzung, finanzieller Ausstattung und Hintergrundwissen
verfügen diese oft nicht über die gleichen Möglichkeiten der politischen Einflussnahme. Damit einhergehend fällt es diesen Gruppen relativ leicht, politische Themen im Rahmen von Volksentscheiden ihren Interessen entsprechend zu formulieren und die öffentliche Meinung dahin zu beeinflussen. Diese strukturelle Überlegenheit steht im krassen Widerspruch zu dem grundgesetzlich garantierten Recht auf gleiche demokratische Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Diese Dynamik wird für Gruppen, die über wenig Ressourcen verfügen, zum Problem: Eigene Themen im öffentlichen Diskurs zu setzen, ist damit sehr schwierig. Sich gegen einmal gesetzte Themen bei Volksentscheiden aus dieser Position heraus erfolgreich zur Wehr zu setzen, ist nahezu unmöglich. Gestaltungsmöglichkeiten werden unangemessen stark eingeschränkt. Das Bekenntnis zum Rechtsstaat verpflichtet jedoch zum Minderheitenschutz.
Die zwei Alternativen einer Volksentscheidung stehen sich daher nicht gleichberechtigt gegenüber, vielmehr prädestinieren faktische und soziale Verhältnisse, die lange vor dem Entscheid selbst geschaffen worden sind, ihren Ausgang.
Durch den Einsatz von Finanzen und Lobby verfestigen sich bestehende exklusive Machtstrukturen. Diejenigen, die bereits über Macht verfügen, können diese auf lange Zeit festigen und ausbauen. Wer bislang nicht so großen Einfluss besitzt, hat nur geringe Möglichkeiten, seine*ihre politische Partizipation zu vergrößern.

d) Legitimationsgrundlage Bürger*innenwillen?

Befürworter*innen der direkten Demokratie führen oft an, dass durch Volksentscheide der Wille der Bürger*innen unverstellt abgebildet werde und einen Gewinn für die demokratische Gesellschaft darstelle. Fraglich ist, ob dies tatsächlich so zutrifft.
Bei der Frage nach der Abbildung des Bürger*innenwillens darf nicht beim Entscheid als solchen stehen geblieben werden, sondern es muss gerade die entscheidende Vorlaufphase genauer betrachtet werden. In dieser Phase der Meinungsbildung versuchen alle Gruppen, Einfluss auf die Bürger*innen im Sinne ihrer Kampagne zu nehmen. Hierbei kommen vor allem die unterschiedlichen strukturellen Ausstattungen zum Tragen: ein Mehr an Finanzen und sozialer Vernetzung ermöglicht eine stärkere Präsenz der entsprechenden Interessengruppe. Im Zeitpunkt der Entscheidung wird der*die Wähler*in im Zweifel zur bekannteren Alternative neigen. Dazu kommt, dass oftmals diejenigen, die der Meinung sind, dass diese Frage sie ohnehin nicht betrifft, sich gar nicht beteiligen. Der Bürger*innenwille wird also bei einem Volksbegehren keineswegs direkt, sondern unter Umständen sogar sehr verzerrt abgebildet.
Auch können Erwägungen außerhalb der Sachfrage eine starke Eigendynamik entfalten. Die Erfahrung zeigt, dass bei Abstimmungen über Projekte im kommunalen Bereich die Bürger*innen grundsätzlich seltener erreicht und mobilisiert werden können. Emotionen, wie Wut und Empörung, motivieren nicht nur zur Teilhabe, sondern beherrschen auch die Diskussion und schließen so sinnvolle Alternativen aus.
Inhaltlich führt die auf Ja oder Nein beschränkte Diskussion in der Sachfrage in der Regel zu weiter gehenden, teils populistisch eingefärbten, Vereinfachungen. Komplexe Zusammenhänge lassen sich, anders als im parlamentarischen Verfahren, nicht in allen Dimensionen darstellen und berücksichtigen. Vor allem, wenn die Stimmung in der Bevölkerung von der Wahrnehmung einer Krisensituation geprägt ist, können sich Positionen durchsetzen, die unter “normalen” Umständen keine Mehrheit finden würden. Dass diese Gefahr real ist, zeigt sich zum Beispiel im Anstieg der Popularität von rechtsextremen und populistischen Positionen ab Sommer 2015, wie es die Mitte-Studie aufzeigt (https://www.boell.de/de/2016/06/15/die-enthemmte-mitte-studie-leipzig).
Neben der gesteigerten Akzeptanz „populistischer“ Ansätze schließt die Sachfrage, die auf nur zwei Lösungen zugeschnitten ist, die Diskussion darüber hinausgehender Lösungsmöglichkeiten aus. In dieser Situation besteht keine Möglichkeit, einen Kompromiss zu erreichen.
Diese Punkte zeigen, dass direktdemokratische Verfahren bei der Abbildung des Wähler*innenwillens besonders zugänglich für sachfremde Gründe (z.B. Emotionen, Populismus oder Verkürzungen) sind. Das Ergebnis vieler Volksentscheide hängt so oftmals von der aktuellen Stimmungslage ab.

e) Scheinbeteiligung

In der Regel ist der Erfolg von Volksentscheiden von der Aktualität des Themas abhängig. Die Bürger*innen können sich somit aktiv in aktuelle politische Entscheidungen einbringen, auch wenn die nächsten Wahlen erst in mehreren Jahren stattfinden. Dadurch entsteht jedoch eine Scheinbeteiligung der Bürger*innen, da sie zwar über aktuelle Themen abstimmen und so kurzfristige Entscheidungen treffen, nicht aber nachhaltig Politik prägen können. Eine solche Entscheidung kann dann zudem nicht ohne Weiteres nachträglich korrigiert werden, auch wenn dies durch eine mittel- oder langfristige Veränderung der Situation nötig wäre. Außerdem führt es zu einer Abwertung des Parlaments, wenn aus Volksentscheiden langfristig gültige Gesetze hervorgehen. Könnte hingegen das Parlament Gesetze aus Volksentscheiden jederzeit einschränken, entkräften oder gar rückgängig machen, würde dies endgültig zu einer Scheinbeteiligung führen.

Argumentation

  • “Medien manipulieren die Meinungsbildung der Bürger*innen.” Befürworter*innen von mehr direkter Demokratie argumentieren oft mit einer scheinbaren Manipulation durch Medien. Diese würde angeblich durch mehr direkte Beteiligung an Abstimmungen unterbunden werden. Medien nehmen zwar Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess – das ist sogar auch Teil ihrer Aufgabe – aber dies ist unabhängig von repräsentativen oder direktdemokratischen Partizipationsmöglichkeiten. Selbst wenn dieser Einfluss sich zu Manipulation entwickelt, ist auch ein direktdemokratisches Verfahren nicht davor geschützt. Ein Beispiel ist die Propaganda, die die Initiator*innen des Minarettverbots in der Schweiz betrieben haben. Meinungsfindung sollte immer durch Medien begünstigt, nicht geschädigt werden. Mag eine Meinung den persönlichen Präferenzen nicht, der Meinungsfreiheit aber doch, entsprechen, ist sie nicht abzuwerten.
  • “Wir müssen die Demokratie wieder vom Kopf auf die Füße stellen.“ So lässt sich ein weiteres Argument für Volksabstimmungen auf Bundesebene zusammenfassen. Das impliziert, Abgeordnete würden den Willen der Bürger*innen nicht angemessen repräsentieren und deshalb müsste man, um den tatsächlichen Bürger*innenwillen zu ermitteln, immer alle abstimmen lassen. Füße alleine können aber nicht denken. Aus diesem Grund ist eine funktionierende Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft und demokratisch gewählten Vertreter*innen zwingend notwendig. Ein Abstimmungsrecht alleine bietet noch keine volle politische Mitbestimmung. Die Beteiligungsmöglichkeiten in unserer Demokratie sind stark ausgeprägt. Ein Mitarbeit in einer Partei beispielsweise bietet dies in größerem Maße, als ein Kreuz bei einem Referendum. Repräsentative Demokratie ist nicht gleichbedeutend mit einem absoluten Repräsentationsanspruch des Staates. Ein*e Abgeordnete*r arbeitet nach seiner*ihrer Wahl nicht frei von Einflüssen aus der Zivilgesellschaft, sondern steht in ständigem Kontakt zu Personen, Organisationen und Interessengruppen aus seinem*ihren Wahlkreis und aus verschiedenen Fachbereichen und Branchen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.
  • “Die Macht ist einseitig bei Wirtschaft und Eliten konzentriert. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Es braucht die Bürger*innen, um wirkliches Umdenken anzustoßen, neue Strukturen zu schaffen, alte Institutionen zu reformieren. Es braucht bei der Gesetzgebung eine Gewaltenteilung zwischen Bürger*innen und Parlamenten.” Auch das hört man oft in konservativen Argumentationen für mehr direkte Demokratie. Doch hier wird zum einen der Begriff der Gewaltenteilung falsch verwendet, denn Gewaltenteilung heißt nicht, dass 82 Millionen Menschen ihren 82-Millionstel-Anteil an Einfluss bekommen. Vielmehr findet in Deutschland eine Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive statt, die sich gegenseitig kontrollieren. Zum anderen unterstellt dieses Argument den Parlamenten eine fehlende Rückkopplung mit der Bevölkerung. Dagegen wollen wir uns positionieren. Vielmehr halten wir es für sinnvoll, die Zusammenarbeit zwischen Politik und Bürger*innen weiter zu stärken.
  • “Volksentscheide ermöglichen schnelle und einfache Abstimmungen, um viele Meinungen die die Entscheidungsfindung einzubeziehen.” Dies ist ein häufig vorgebrachtes Argument für Volksentscheide. Das Beispiel Stuttgart 21 zeigt jedoch, dass im Gegenteil derartige Entscheide oft langwierig sind und einer großen Vorbereitungszeit bedürfen. Politik muss aber in manchen Situationen schnell und entschlossen reagieren. Die kurzfristige Reaktionsmöglichkeit der Politik, wie sie etwa bei Banken-Rettungspaketen notwendig ist, wird durch Volksabstimmungen in bestimmten Bereichen stark eingeschränkt.
  • “Durch die Formulierung in einem Volksentscheid wird die Thematik so zusammengefasst, dass sie klar und für alle Bürger*innen verständlich ist.” Befürworter*innen sagen, dass durch diese Reduzierung auf eine Ja-oder-Nein-Entscheidung alle aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden können. Das klingt zunächst einleuchtend und logisch. Dabei bleiben jedoch wichtige Details, wie etwa die Finanzierung oder die genaue Formulierung der Gesetzestexte, ungeklärt. Eine Beteiligung findet daher nur mittelbar statt.
  • “Es ist Zeit, dem eigentlichen Souverän, also dem Volk, mehr Kompetenzen zuzugestehen.” Der Parlamentarische Rat hat sich allerdings bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden. Auch die Legislative muss in einer Demokratie durch die anderen Gewalten kontrolliert werden. Eine direkte Abstimmung über Gesetze würde diese Kontrollfunktion in Frage stellen. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten mit der Argumentation angegriffen werden, sie würden dem Volkswillen, der in einem Referendum seinen Ausdruck gefunden hat, entgegenstehen.
  • “Regierungen und Abgeordnete sind abgehoben und entscheiden über die Köpfe der Menschen hinweg.” Dem kann man die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung am politischen System entgegen halten: Politische Gestaltung durch Wahlen auf den verschiedenen Ebenen, Mitarbeit in Parteien oder anderen politischen Organisationen und ein aktiver Umgang mit Politik im Allgemeinen, wie Bürgerdialoge, Kontakt zum jeweiligen Mandatsträger oder Beteiligung an politischer Aufklärung. Aktive Teilnahme am politischen Geschehen kann einen bedeutend größeren Einfluss nehmen, als ein Kreuz auf einem Abstimmungszettel.
  • “Volksentscheide stärken die Demokratie“. Von fehlendem Hintergrundwissen profitieren gerade Populist*innen, indem sie einfache Lösungen anbieten und sich zu Fürsprecher*innen des “Volkes” stilisieren. Genau dadurch besteht die Gefahr, dass sie ihre undifferenzierten Inhalte durchsetzen, denn sie bieten per se einfache Lösungen an und verkürzen sie auf Ja-/Nein-Entscheidungen. Dies geht zum Nachteil einer Vielfalt an Optionen, von denen eine Demokratie lebt. Förderlicher wäre stattdessen der Ausbau bereits bestehender Teilhabemöglichkeiten, z.B. Bürgerdialoge sowie Mitarbeit in der politischen Arbeit und Bildung.
  • “Volks- und Bürgerentscheide funktionieren doch in den Bundesländern auch. Warum also nicht auch auf Bundesebene, wenn auch hiervon Menschen direkt betroffen sind?” Fragen auf Bundesebene zeichnen sich aber im Zweifel durch eine höhere Abstraktheit und Komplexität aus, da eine Vielzahl an Personen, Orten und Sachverhalten davon betroffen ist. Fragen auf Kommunal- und Landesebene sind hingegen meist überschaubar und eignen sich daher besser für die Ja-/Nein-Fragen von Volksentscheiden. Dies ist bei Fragen, die die gesamte Bundesrepublik oder die europäische Politik betreffen nicht der Fall.
  • “Volksentscheide führen dazu, dass sich Bürger*innen wieder stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden fühlen.” Dem ist entgegen zu setzen, dass diese nur ein scheinbares Mehr an Mitbestimmung bieten. Wie oben ausgeführt, besteht die Gefahr einer Scheinbeteiligung sowie Verzerrung des Bürger*innenwillens und einer stark eingeschränkten Themensetzung. Eine Stärkung der demokratischen Kultur und eine Bekämpfung der Politikverdrossenheit ist daher nicht zu erwarten.
  • “Die Bürger*innen sind klüger, als viele Politiker glauben – und sehr wohl in der Lage, Argumente abzuwägen“ Gerade bei komplexen Themen ist eine Einarbeitung von Laien in wenigen Wochen kaum möglich. Eine Abwägung der Argumente und eine Entscheidungsfindung ist so nur erschwert möglich.

 

Unsere Forderungen

  • Wir lehnen Volksentscheide auf Bundesebene weiterhin ab, auf Landes-/Kommunalebene sind Verbesserungen notwendig.
  • Die Kampagnenfinanzierung bei Volksentscheiden muss transparent gemacht werden. Zudem müssen der Finanzierung Grenzen gesetzt werden, um eine massive Einflussnahme gut finanzierter Interessensgruppen vorzubeugen.
  • Eine gleiche Verteilung der Finanzen muss ein langfristiges Ziel sein, z.B. durch Schaffung eines einheitlichen Finanzierungstopfs oder Festlegung einer maximalen Budgetdifferenz der Gruppen.
  • Politische Bildung, vor allem in Bezug auf Partizipationsmöglichkeiten, muss sowohl in den Lehrplänen als auch in der Erwachsenenbildung verstärkt gefördert werden.
  • Auf Landes- und Kommunalebene fordern wir eine Mindestwahlbeteiligung bei Entscheiden
  • In Grundrechte und wesentliche Staatsstrukturprinzipien darf durch Volksentscheide nicht eingegriffen werden.
  • Den abstimmungsberechtigten Bürger*innen müssen vor der Entscheidung ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt werden, welche die Breite der Debatte mit den verschiedenen Meinungen wiederspiegeln.

Y8 Änderungen zum Regierungsprogramm

22.05.2017

Änderungsantrag 1

 

1858  Gleichberechtigung und Gleichstellung:

1859  Seit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel

1860  unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen

1861  Bereichen verwirklichen und ihnen die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe ermöglichen. Eine moderne Gleichstellungspolitik ist

1862  eng mit guter Politik für Familien verbunden. Denn solange Familienaufgaben nach wie

1863  vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres

1864  familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und

1865  Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dies erfordert ein Mainstreaming in allen Bereichen der

1866  Politik: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber

1867  auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein. Wir werden unsere Erfolge in der Gleichstellungspolitik selbstbewusst und offensiv verteidigen und die Verwirklichung der Gleichstellung vorantreiben. Nur so wird dauerhafter gesellschaftlicher Fortschritt und sozialer Zusammenhalt möglich.

 

1868  Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind. Dazu gehört, dass die

1869  Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im

1870  Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit

1871  einem Transparenzgesetz (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen)  dieser

1872  Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den

1873  Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen

1874  die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die

1875  verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und

1876  Schulgeldfreiheit bzw. in duale Studiengänge überführen.

1877  In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln.

1878  Wir werden dabei

1879  Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten

1880  Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche

1881  verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach

1882  vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Wir wollen zusammen mit den Tarifpartnern Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit entwickeln und ein Verbandsklagerecht  einführen. Wir erwarten von den Tarifpartnern, dass sie bestehende Tarifverträge auf diskriminierende Regelungen überprüfen und diese beseitigen.

1883  Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten

1884  Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-

1885  Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr

1886  Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige

1887  Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und

1888  Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt. 
 

1889  Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen

1890  Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen

1891  jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen

1892  wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche:

1893  Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem Öffentlichen Dienst

1894  kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und

1895  ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie

1896  die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen.

1897  Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen

1898  von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die

1899  auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind.
1900  Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt

1901  beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung

1902  gewinnen.

1903  Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:

1904  Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die

1905  Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die

1906  Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung

1907  und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als

1908  weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung

1909  von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen

1910  Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und

1911  Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen,

1912  Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt

1913  werden. Keine Hilfesuchende darf aus finanziellen Gründen oder aus Platzmangel abgewiesen

1914  werden. Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in

1915  Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen

1918  wir zudem ein Präventionsprogramm.

1916  Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention

1917  überwachen.

1918

1919  Wir nehmen auch Gewalt gegen Männer sehr ernst. Auch Männer, die Opfer von häuslicher und

1920  sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Hilfsangebote. Wir werden daher

1921  entsprechende Maßnahmen in den Aktionsplan aufnehmen.

1922  Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Wir

1923  werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und

1924  weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein

1925  Verbandsklagerecht im AGG verankern.

1926  Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien

1927  und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir

1928  sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht und die bisherigen Instrumente evaluieren . Wenn notwendig,

1929  werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

 

Änderungsantrag 2

 

391  Wir wollen Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf

392  Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen und

393  Beschäftigten auf Basis des DGB-Modells den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die

394  Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre

395  Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden.

 

405  Digitale Arbeit gestalten:

 

416  betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist

417  hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit

418  zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen.  Dies wirkt

419  sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über

420  Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

 

 

Einfügen von neuem Abschnitt:

„Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit), der Vergütung von Überstunden, der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen und der betrieblichen Bewertungssysteme.  Dazu gehört auch, dass Beschäftigte familiäre Sorge und Weiterbildung miteinander vereinbaren können. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.“

 

 

Änderungsantrag 3

 

914  Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen

915  längeren Zeitraum arbeitslos sind. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und

916  werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Das Bundesprogramm „Soziale

917  Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Alle Angebote

918  der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Männern und Frauen

919  mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende

920  machen wir gezielte Angebote. Zur Verbesserung der Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II verankern. Auch für Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von

921  Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf aktivierende Leistungen nach dem SGB II

922  haben, werden wir in Zukunft Weiterbildungsangebote machen.

923  Die schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige werden wir aus dem SGB II streichen.

924  Außerdem werden wir das Schonvermögen im SGB II verdoppeln.

 

Y7 Finanztransaktionssteuer endlich realisieren!

22.05.2017

Der SPD-Landesparteitag Bayern fordert die umgehende Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene. Die Steuer muss alle Finanzprodukte umfassen und ist mit einer breiten Bemessungsgrundlage auszustatten.

Y6 Keine Privatisierung der deutschen Autobahnen

22.05.2017

Nach geltender Rechts- und Verfassungslage kann das Bundesfernstraßennetz aufgrund einfacher Gesetze privatisiert werden. Der SPD-Bundestagsfraktion ist es in den letzten Wochen gelungen, die von der CDU/CSU und den Bundesministern Schäuble und Dobrindt betriebene Privatisierung der deutschen Autobahnen zu stoppen.

 

Mit den jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnissen wird in Zukunft ein umfassendes Privatsierungsverbot im Grundgesetzt verankert sein. Dies ist ein Erfolg der SPD.

 

Die BayernSPD lehnt weitere ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesstraßen ab. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Dazu braucht es in Artikel 90 Abs. 2 die Klarstellung:
„Eine Beteiligung Privater im Rahmen Öffentlich-Privater-Partnerschaften ist für Streckennetze ausgeschlossen.“

 

Y5 Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission - Ausbildung

22.05.2017

Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017:

 

Kapitel „Modernisierung der Ausbildung“

 

  1. Füge ein nach dem Satz „Die Unternehmen und Ausbildungsbetriebe werden wir einbeziehen.“ in Zeile 301:

 

„Auszubildende brauchen Zeit zum Lernen. Die Berufsschulzeit muss daher altersunabhängig für alle Auszubildenden auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden. Dabei soll ein Berufsschultag, unabhängig von seinem Umfang, grundsätzlich als voller Arbeitstag berücksichtigt werden. Die Rückkehrpflicht nach der Berufsschule in den Betrieb schaffen wir ab.“

 

  1. Füge ein nach dem Satz „Wir werden sie bundesweit vergleichbar machen und gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen Qualitätskriterien definieren.“ in Zeile 320:

 

„Das duale Studium muss rechtssicher gemacht werden. Dazu werden wir die Praxisphasen im Berufsbildungsgesetz regeln.“

Y4 Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission - Migration

22.05.2017

Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:

 

Kapitel: Es ist Zeit für eine geordnete Migrationspolitik

 

I) Füge ein nach „Das Recht auf Asyl muss auch in Zukunft unangetastet bleiben“ (S. 41, Z. 1666):

 

„Daher werden wir uns dafür einsetzen, das Grundrecht aus Asyl wieder vollständig herzustellen. Hierzu gehört die Abschaffung der Drittstaatenregelung und die Abschaffung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“.

 

II) In dem Satz „Die anerkannten Flüchtlinge werden wir besser integrieren und die abgelehnten Flüchtlinge konsequenter in ihre Herkunftsländer zurückführen.“ (S. 41, Z.1671) streiche:

 

„und die abgelehnten Flüchtlinge konsequenter in ihre Herkunftsländer zurückführen.“

 

III) Streiche:

 

„Die Außengrenzen müssen besser vor illegalen Grenzübertritten geschützt werden. Dieser Schutz ist die Bedingung für offene Grenzen und für Freizügigkeit im Inneren der EU. Wir wollen daher das Mandat und die Arbeit von Frontex, der europäischen Agentur für die Grenz-und Küstenwache, stärken.“

Y3 Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission - Es ist Zeit für Sicherheit im Alltag

22.05.2017

Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:

 

Kapitel „Es ist Zeit für mehr Sicherheit im Alltag“

 

  1. Füge ein nach dem Satz „Es ist die Aufgabe des Staates für diese Sicherheit zu sorgen“ (S. 37,Z. 1501):

„Wir beziehen uns explizit auf einen modernen und erweiterten Sicherheitsbegriff, der insbesondere die soziale Sicherheit von Menschen in den Fokus rückt. Wir erkennen an, dass die beste Maßnahme für eine gesteigerte tatsächliche und gefühlte Sicherheit die Förderung präventiver Maßnahmen der inneren Sicherheit insbesondere die soziale Sicherheit von Menschen in den Fokus rückt. Sozialdemokratische Sozialpolitik, die soziale Ungleichheiten bekämpft, ist für uns der zentrale Garant einer erfolgreichen Sicherheitspolitik.“

 

  1. Ersetze „Körperverletzungen, Vandalismus, Diebstähle und vor allem Wohnungseinbrüche beeinträchtigen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen.“ (S. 37,Z. 1504.)

durch:

„Körperverletzungen, Vandalismus, Diebstähle, Wohnungseinbrüche und rassistische Übergriffe und Anschläge auf Unterkünfte für Asylsuchende beeinträchtigen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen.“

 

  1. Ersetze in dem Satz „Deshalb werden 1510 wir mit aller rechtsstaatlichen Härte gegen Terror und extremistischer Gewalt vorgehen.“ (S. 37,Z. 1511) „gegen Terror und extremistischer Gewalt“ durch: „gegen Terror und rassistische, antisemitische, homophobe, islamfeindliche und insgesamt menschenfeindliche Gewalt“

 

  1. Füge ein nach dem Satz „Schutz vor Kriminalität wie auch vor Strafverfolgung sind Aufgaben der dafür ausgebildeten Profis der Polizei. (S. 37, Z. 1548):

„Unter einer SPD-geführten Regierung wird endgültig ein Trennstrich zur Wehrmacht gezogen. Dies muss sich in der Traditionspflege und der Namensgebung widerspiegeln.“