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P1 Vorschläge zur Verbesserung der innerparteilichen Mitwirkung durch Veränderung der Regie des Parteivorstandes bei Parteitagen und Konventen

14.03.2017

Um den Willen der Parteimitglieder und der sie vertretenden Delegierten wieder mehr Gewicht zu geben muss der Spielraum des PV und der Antragskommission über die Geschäftsordnung eingegrenzt werden.

Der Landesverband Bayern beantragt die Änderung der Geschäftsordnung wie folgt:

  • Die Redezeit für die Einführung eines Themenkomplexes / Leitantrags, sowie die Redezeit für den einführenden Bericht der Antragskommission beträgt maximal 5 Minuten.
  • Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt maximal 3 Minuten.
  • Die Rednerinnen werden in der Reihenfolge der abgegebenen Wortmeldungen aufgerufen. Die transparente Redeliste muss weiterhin für die Delegierten einsehbar bleiben.
  • Berichterstatter /innen und Mitglieder des Parteivorstandes können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erhalten, sind aber an die Redezeit von maximal 3 Minuten gebunden.
  • Die Berichterstatter/innen der Antragskommission haben die Stellungnahme der Antragskommission zu begründen. Auch hierfür beträgt die Redezeit jeweils 3 Minuten.
  • Das Präsidium hat darauf zu achten dass die Redezeit der Delegierten insgesamt den doppelten Anteil hat wie die gesamte Redezeit des Parteivorsitzenden, der Mitglieder des Parteivorstandes und der Sprecher/innen der Antragskommission. Bei Vorliegen einer entsprechenden Zahl von Wortmeldungen ist ein „Schluss der Debatte“ bzw. ein „Schluss der Redeliste“ erst dann möglich, wenn mindestens dieses Verhältnis hergestellt ist. Nimmt die Antragskommission nach Schluss der Debatte nochmals inhaltlich Stellung, so ist die Aussprache wieder eröffnet.
  • Der Satz: “Der Parteivorstand hat eigenes Initiativrecht.“ ist aus der Geschäftsordnung zu streichen.