W4 Wiedereinführung der Grundsteuer C

Status:
Erledigt

Die BayernSPD setzt sich für die Wiedereinführung der Grundsteuer C als Instrument zur Mobilisierung von Bauland und Eindämmung der Bodenpreisspekulation ein.

Baugrund ist in den meisten Gegenden Deutschlands ein knappes und wertvolles Gut. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade lukrative Grundstücke unbebaut bleiben und als Spekulationsobjekte dienen, die bei einer weiteren Verknappung der Baugrundstücke noch in ihrem Wert steigen werden. Die Bereitstellung dringend notwendigen Wohnraums wird so verhindert.

Die Grundsteuer C ist eine von der Kommune erhobene Steuer auf erschlossene, aber unbebaute Grundstücke. Sie dient dazu, innerstädtische Brachflächen in Städten und Gemeinden mit knappen Baulandressourcen zu aktivieren und so den weiteren Flächenverbrauch einzudämmen. Dazu können mit der Grundsteuer C ungenutzte innerörtliche Brachflächen höher besteuert werden als bebaute Grundstücke, um so einen Anreiz zu schaffen, bereits bestehendes Baurecht auch zu realisieren. Die zusätzlichen Einnahmen für die Städte und Gemeinden können zudem gezielt für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

durch Leitantrag