Beim Bau müssen verstärkt recycelte Baustoffe verwendet werden, die eine geringere Umweltbelastung verursachen. Das Upcycling von Bauabfällen spielt eine immer größere Rolle, um die Ressourcenschonung weiter voranzutreiben.
Für Planer wie für ausführende Firmen müssen Regelungen zum Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gefunden werden.
Bewertet werden muss in erster Linie die Qualität der Arbeit, da für gebrauchtes Material eventuell Prüfzeugnisse und Zulassungen überholt sind.
Aus Gebäude-Abriss stammende Bauteile wie auch aufbereitete Baustoffe hatten bei ihrem ersten Einsatz auf Prüfzeugnissen beruhende bauliche Zulassungen. Deren Gültigkeit kann nach Abriss, Ausbau und bei Wiederverwendung erloschen sein.
In den entsprechenden Verordnungen, Länderbauordnung, Verdingungsordnung für Bauleistungen und Honorarordnungen muss der Umgang mit recycelten Materialien für Planer wie auch für Handwerker handlungssicher und mit eingeschränktem Risiko geregelt werden. Modalitäten hinsichtlich der Gewährleistung müssen überarbeitet werden, da sich die Bestimmungen bisher auf neu hergestellte und eingebaute Produkte beziehen.
Um den Einsatz von gebrauchten und aufbereiteten Materialien und Bauelementen zu ermöglichen und attraktiv zu machen, ist die Qualität der handwerklichen Arbeit in den Vordergrund zu stellen.