Um den Willen der Parteimitglieder und der sie vertretenden Delegierten wieder mehr Gewicht zu geben muss der Spielraum des PV und der Antragskommission über die Geschäftsordnung eingegrenzt werden.
Der Landesverband Bayern beantragt die Änderung der Geschäftsordnung wie folgt:
- Die Redezeit für die Einführung eines Themenkomplexes / Leitantrags, sowie die Redezeit für den einführenden Bericht der Antragskommission beträgt maximal 5 Minuten.
- Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt maximal 3 Minuten.
- Die Rednerinnen werden in der Reihenfolge der abgegebenen Wortmeldungen aufgerufen. Die transparente Redeliste muss weiterhin für die Delegierten einsehbar bleiben.
- Berichterstatter /innen und Mitglieder des Parteivorstandes können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erhalten, sind aber an die Redezeit von maximal 3 Minuten gebunden.
- Die Berichterstatter/innen der Antragskommission haben die Stellungnahme der Antragskommission zu begründen. Auch hierfür beträgt die Redezeit jeweils 3 Minuten.
- Das Präsidium hat darauf zu achten dass die Redezeit der Delegierten insgesamt den doppelten Anteil hat wie die gesamte Redezeit des Parteivorsitzenden, der Mitglieder des Parteivorstandes und der Sprecher/innen der Antragskommission. Bei Vorliegen einer entsprechenden Zahl von Wortmeldungen ist ein „Schluss der Debatte“ bzw. ein „Schluss der Redeliste“ erst dann möglich, wenn mindestens dieses Verhältnis hergestellt ist. Nimmt die Antragskommission nach Schluss der Debatte nochmals inhaltlich Stellung, so ist die Aussprache wieder eröffnet.
- Der Satz: “Der Parteivorstand hat eigenes Initiativrecht.“ ist aus der Geschäftsordnung zu streichen.
Organisationsstatut
- 8 (1) Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.
- 20 Zu den Aufgaben des Parteitages gehören: …. 3. die Beschlussfassung über die Berichte nach Ziffer 1. über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen;
4. die Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge.
Folgende Vorgehensweisen des Parteivorstandes verstoßen gegen das Organisationsstatut der Partei:
- Geänderte Leitanträge des Parteivorstandes werden nach der Antragsfrist, häufig erst am Tag vor dem Parteitag oder Konvent, im Juni sogar erst während der Beratung an die Delegierten verteilt.
- Durch „Initiativanträge“ des Parteivorstandes, die keinen Initiativcharakter hatten, (beim einem Konvent 4 Stück + Leitantrag) wird die Befassung mit den ordentlichen Anträgen aus den Untergliederungen verhindert.
- Der Anteil der ordentlichen Anträge die von der Antragskommission ohne ein Votum des Gremiums zur Weiterleitung empfohlen werden nimmt zu.
- Der Anteil der ordentlichen Anträge die von der Antragskommission ohne ein Votum des Gremiums zur Weiterleitung an Arbeitsgruppen, deren Zusammensetzung nicht klar ist, empfohlen werden nimmt ebenfalls zu.
- Die Redezeit der Mitglieder des Parteivorstandes mit den Berichterstatter/innen der Antragskommission nimmt zunehmend ein Vielfaches an Redezeit der Delegierten in Anspruch.
- Änderungsanträge von Delegierten/Gliederungen werden, auch wenn sie fristgerecht eingereicht werden, den Delegierten nicht mehr schriftlich vorgelegt.
Um den Willen der Parteimitglieder und der sie vertretenden Delegierten wieder mehr Gewicht zu geben muss der Spielraum des PV und der Antragskommission über die Geschäftsordnung eingegrenzt werden.
Der Landesverband Bayern beantragt die Änderung der Geschäftsordnung wie folgt:
- Die Redezeit für die Einführung eines Themenkomplexes / Leitantrags, sowie die Redezeit für den einführenden Bericht der Antragskommission beträgt maximal 5 Minuten.
- Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt maximal 3 Minuten.
- Die Rednerinnen werden in der Reihenfolge der abgegebenen Wortmeldungen aufgerufen. Die transparente Redeliste muss weiterhin für die Delegierten einsehbar bleiben.
- Berichterstatter /innen und Mitglieder des Parteivorstandes können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erhalten, sind aber an die Redezeit von maximal 3 Minuten gebunden.
- Die Berichterstatter/innen der Antragskommission haben die Stellungnahme der Antragskommission zu begründen. Auch hierfür beträgt die Redezeit jeweils 3 Minuten.
- Das Präsidium hat darauf zu achten dass die Redezeit der Delegierten insgesamt den doppelten Anteil hat wie die gesamte Redezeit des Parteivorsitzenden, der Mitglieder des Parteivorstandes und der Sprecher/innen der Antragskommission. Bei Vorliegen einer entsprechenden Zahl von Wortmeldungen ist ein „Schluss der Debatte“ bzw. ein „Schluss der Redeliste“ erst dann möglich, wenn mindestens dieses Verhältnis hergestellt ist. Nimmt die Antragskommission nach Schluss der Debatte nochmals inhaltlich Stellung, so ist die Aussprache wieder eröffnet.
- Der Satz: “Der Parteivorstand hat eigenes Initiativrecht.“ ist aus der Geschäftsordnung zu streichen.