Die Formblätter zur Tariftreue-Erklärung sowie zur Vereinbarung zur Tariftreue zwischen Auftragnehmern und deren Nachunternehmern sollen in Bayern verbindlich in die öffentlichen und EU-weiten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren aufgenommen und deren Unterzeichnung zu einem festen Bestandteil der Bewerbungskriterien werden.
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