Worum geht es?
Nach den Änderungen in den letzten Jahren hat sich die Gewerbesteuer, die den Betrieb als Objekt besteuert, stark gewandelt.
Nicht zuletzt durch den Wegfall der Gewerbsteuer auf das Gewerbekapital hat sich die Steuer zu einer Steuer auf den Ertrag/Gewinn geändert.
In der Praxis muss man zur Ermittlung der Steuer auf zwei Normen, nämlich der Gewerbesteuer auf der einen Seite und der Einkommens- /Körperschaftsteuer auf der anderen Seite, zurückgreifen.
Also man braucht zwei Gesetze, wobei man sich eines sparen könnte, wenn die Berechnung nach denselben Grundsätzen von statten ging.
Außerdem ist die Frage ob die Gewerbesteuer zulässig gemäß den verfassungsrechtlichen Grundsätzen ermittelt wird zurzeit beim Bundesfinanzhof anhängig.
Der Vorschlag:
Die AGS schlägt vor, die Vorschriften zur Ermittlung des Gewerbeertrages und des zu versteuernden Einkommens zu vereinheitlichen.
Diese Maßnahme würde die Gewerbesteuer nicht abschaffen, sondern die Steuerberechnung insgesamt vereinfachen. Ein Gesetz weniger bei gleichbleibenden Einnahmen.
Es würden keine Steuereinnahmen wegfallen, sondern nur die Verwaltungskosten bei Finanzämtern und Unternehmen verringert.