Adressat*innen: Bezirkskonferenz der Jusos OBB, die Landeskonferenz Bayern und der
Bundeskongress
Sei es die Tipico-Filiale in der eigenen Stadt, der Spielautomat im Imbiss, oder aber
das Casino am Stadtrand, so haben alle etwas gemeinsam: Es sind Rückzugs- und
Gefahrenorte für Menschen, die an einer Spielsucht erkrankt sind, und junge Menschen,
die dadurch Zugang zu Glücksspielen finden. Laut einer Studie der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung gab es 2021 ca. 430.000 Menschen mit problematischen
Glücksspielverhalten, überwiegend junge männliche Erwachsene unter 25. Die Spielsucht
betrifft jeden, unabhängig von Geschlecht, Familienstatus, oder Einkommen, sie
zerstört ganze Existenzen und reißt diese in den Abgrund.
Dem gilt es entgegenzuwirken, weshalb wir ein generelles Verbot von Casino- und
Wettanbieterwerbungen online wie offline fordern. Dieses Verbot soll deutschlandweit,
verbindlich, zu jeder Uhrzeit und unabhängig von der Art des Mediums (Fernsehen,
Social Media, Videospiele) gelten, gleichermaßen für legale, in Deutschland
lizensierte und illegale Anbieter.
Besonders bei illegalen Anbietern von Online-Casinos muss die Kontrolle des Verbots
stärker forciert werden, da diese ohne gültige Lizenz in Deutschland nach aktueller
Regelung keinerlei Werbung schalten dürfen, jedoch in Deutschland 90 % der Werbung
von diesen illegalen Online-Casinos stammen.
Darüber hinaus fordern wir strengere Auflagen für Spielhallen oder Wettanbieter, die
strikte Alterskontrollen und Sperrgebiete beinhalten. Konkret sollen solche Lokale in
Innenstädten, in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindergärten (min. 1 km
Luftlinie) sowie Universitäten/Hochschulen (min. 1 km Luftlinie) nicht betrieben
werden dürfen. Des Weiteren sollen große Billboards oder Schilder, insbesondere mit
Beleuchtung, vor den Lokalen nicht gestattet werden.
Außerdem fordern wir die Umsetzung folgender Punkte:
- Der Zugang zu Online-Angeboten darf ausschließlich durch Vorlage der BUND-ID
gewährleistet werden, um die Identität der Spieler zu verifizieren und den
Zugang für Minderjährige zu verhindern. - Casinos sind verpflichtet, ihren Kunden einen Selbstausschluss anzubieten,
sollten sie problematisches Spielverhalten zeigen. Bei Online-Angeboten soll zur
Erkennung von problematischem Glücksspielverhalten Software eingesetzt werden.
Bei physischen Casinos sind die Mitarbeiter dazu verpflichtet, Schulungen in
Bezug darauf zu durchlaufen und Kunden auf potenziell problematisches Verhalten
anzusprechen. - Spieler sollen zu jeder Zeit einen Selbstausschluss beantragen können, der
sofort wirksam wird und in einem zentralen Register vermerkt wird. Dieser
Selbstausschluss kann sowohl temporär als auch auf Lebenszeit beantragt werden.
Ein Widerruf ist möglich und wird innerhalb von 4 Wochen wirksam. - Es ist ein festes Einzahlungslimit festzusetzen, um exzessives Glücksspiel und
finanzielle Risiken zu begrenzen. - Es sind nur 2 Einzahlungen pro Casino-Besuch möglich, um die Kontrolle über
finanzielle Ausgaben zu erleichtern und die Gefahr von unkontrolliertem Spielen
zu reduzieren. - Alle Formen des von sogenannten „Lootboxen“ sind als Glücksspiele einzustufen,
hiermit sollen vor allem Jugendliche vor Glücksspiel geschützt werden. - Verstöße gegen das Glücksspielrecht führen zum sofortigen Lizenzverlust.
- Bund und Länder sind verpflichtet, regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Diese
finden unangekündigt und unter Zuhilfenahme von „Testspielen“ statt.
Begründung
Die Werbung für in Deutschland lizensierte Glücksspiel- und Wettanbieter ist bereits aus gutem Grund eingeschränkt. Aus unserer Sicht zählen die Gründe für die aktuellen Einschränkungen jedoch für den Zeitraum zwischen 21 und 6 Uhr gleichermaßen. Ein Verbot der Werbung für Anbieter kommt keinem Verbot von Wett- und Glücksspielanbietern gleich, es sorgt jedoch dafür, dass durch Werbemaßnahmen nicht weiter Menschen in die Spielsucht gezogen werden.