S11 Verbesserung der wohnortnahen Versorgung von ungewollt Schwangeren und Abschaffung des Paragraphen 219a StGB und Änderung des Paragraphen 218 StGB

Status:
Nicht abgestimmt

 

Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist eines, von dem unmittelbar nur Frauen betroffen sein können. Betroffene Frauen sind mit Blick auf den zeitlichen Druck, der von Gesetzeswegen vorgegeben ist, in einer äußerst schwierigen Situation. Für uns ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verhütungsmittel, sondern ein medizinischer Eingriff mit gesundheitlichen Risiken. Kein Verhütungsmittel wirkt absolut sicher – das Risiko für eine Schwangerschaft ist im Falle von Geschlechtsverkehr immer gegeben. Frauen, die ungewollt schwanger werden und sich für einen Abbruch entscheiden, müssen in einem medizinisch fortschrittlichen Land wie Deutschland eine bessere Versorgung erhalten. Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss ferner enttabuisiert und die Informationen hierzu verbessert werden. Der in der GroKo erzielte Kompromiss zur Reform des §219a StGB verbessert die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht. Das Informationsverbot für Ärzt*innen bleibt darin bestehen, wodurch sich zum einen das Auffinden medizinisch sachgemäßer Informationen für Betroffene weiterhin als schwierig gestaltet und zum anderen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bestehen bleibt. Solange Ärzt*innen eine Anklage wegen einer Information auf ihrer Website fürchten müssen, solange werden weiterhin nur wenige von ihnen für diese Eingriffe bereitstehen.

Wir fordern:

  • die freie Wahl der Abbruchmethode muss bei den betroffenen Frauen liegen,
  • Methoden des Schwangerschaftsabbruchs müssen in der medizinischen Ausbildung verpflichtend verankert werden,
  • die Beratungspflicht soll vereinfacht werden und es sind vielfältige und niederschwellige Beratungsangebote zu schaffen
  • die Änderung des § 218 StGB und somit die Entkriminalisierung von Abbrüchen, was mit einer Enttabuisierung dieses Themas in der Gesellschaft einhergehen wird,
  • die Streichung des § 219a StGB, damit Ärztinnen und Ärzte über ihre Abbruchmethode informieren dürfen, ohne dafür bestraft zu werden.

Neben Verbesserungen im Bereich Schwangerschaftsabbruch setzen wir uns auch für einen besseren Zugang zu Verhütungsmitteln für bedürftige Frauen ein. Viele Frauen in Deutschland können sich die Kosten für Pille, Spirale und Co. schlicht und ergreifend nicht leisten und verhüten deshalb unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen Methoden oder verzichten ganz auf Verhütung. Frauen im Studium, in der Ausbildung, alleinerziehende Frauen in Minijobs oder Teilzeit – nicht nur Bezieherinnen von Sozialleistungen, sondern für viele Frauen darüber hinaus sind Verhütungskosten eine hohe finanzielle Belastung.

Wir fordern ein bundesweites Modell zur Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln alle.

Frauen sind ferner auch besonders häufig Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt. Die Frauenhäuser und Frauennotdienste sind seit Jahren unterfinanziert. Um Frauen in dieser Notsituation besser helfen zu können, müssen die staatlichen Fördermittel hier aufgestockt werden.

Wir fordern: Mehr staatliche Finanzmittel für Frauenhäuser und Hilfseinrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Streichung §219a in Überschrift,

 

Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist eines, von dem unmittelbar nur Frauen betroffen sein können. Betroffene Frauen sind mit Blick auf den zeitlichen Druck, der von Gesetzeswegen vorgegeben ist, in einer äußerst schwierigen Situation. Für uns ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verhütungsmittel, sondern ein medizinischer Eingriff mit gesundheitlichen Risiken. Kein Verhütungsmittel wirkt absolut sicher – das Risiko für eine Schwangerschaft ist im Falle von Geschlechtsverkehr immer gegeben. Frauen, die ungewollt schwanger werden und sich für einen Abbruch entscheiden, müssen in einem medizinisch fortschrittlichen Land wie Deutschland eine bessere Versorgung erhalten. Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss ferner enttabuisiert und die Informationen hierzu verbessert werden. Das Informationsverbot für Ärzt*innen bleibt darin bestehen, wodurch sich zum einen das Auffinden medizinisch sachgemäßer Informationen für Betroffene weiterhin als schwierig gestaltet und zum anderen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bestehen bleibt. Solange Ärzt*innen eine Anklage wegen einer Information auf ihrer Website fürchten müssen, solange werden weiterhin nur wenige von ihnen für diese Eingriffe bereitstehen.

Wir fordern:

  • die freie Wahl der Abbruchmethode muss bei den betroffenen Frauen liegen,
  • Methoden des Schwangerschaftsabbruchs müssen in der medizinischen Ausbildung verpflichtend verankert werden,
  • die Beratungspflicht soll vereinfacht werden und es sind vielfältige und niederschwellige Beratungsangebote zu schaffen
  • die Änderung des § 218 StGB und somit die Entkriminalisierung von Abbrüchen, was mit einer Enttabuisierung dieses Themas in der Gesellschaft einhergehen wird,

Neben Verbesserungen im Bereich Schwangerschaftsabbruch setzen wir uns auch für einen besseren Zugang zu Verhütungsmitteln für bedürftige Frauen ein. Viele Frauen in Deutschland können sich die Kosten für Pille, Spirale und Co. schlicht und ergreifend nicht leisten und verhüten deshalb unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen Methoden oder verzichten ganz auf Verhütung. Frauen im Studium, in der Ausbildung, alleinerziehende Frauen in Minijobs oder Teilzeit – nicht nur Bezieherinnen von Sozialleistungen, sondern für viele Frauen darüber hinaus sind Verhütungskosten eine hohe finanzielle Belastung.

Wir fordern ein bundesweites Modell zur Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln alle.

Frauen sind ferner auch besonders häufig Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt. Die Frauenhäuser und Frauennotdienste sind seit Jahren unterfinanziert. Um Frauen in dieser Notsituation besser helfen zu können, müssen die staatlichen Fördermittel hier aufgestockt werden.

Wir fordern: Mehr staatliche Finanzmittel für Frauenhäuser und Hilfseinrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen.

 

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