Von Arbeitslosigkeit sind alle Arbeitnehmer bedroht. Besonders die nicht aufhaltbare Digitalisierung schafft große Umbrüche. Bei der oft überraschend eintretenden Arbeitslosigkeit ist zur Arbeitssuche ein Jahr schnell vergangen. Deshalb soll sich die SPD-Fraktion und die Partei für folgende Änderungen im Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung einsetzen:
- eine Ausdehnung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf zwei Jahre und
- für eine (neue) Festlegung des „Schonvermögens“, d.h. Bezug von ALG II, auf den Betrag eines versteuerten Jahreseinkommens zur Zeit der Beschäftigung.
- bei Arbeitnehmern mit über 20 Jahren Berufstätigkeit soll die Überprüfung der Vermögensverhältnisse entfallen.
Begründung:
Begründung:
Diese Maßnahmen sollen auch zur Zukunftssicherheit der 42 Millionen in Arbeit befindlichen Arbeitnehmer beitragen und die Gefahr oder Angst vor Armut und sozialem Absturz mindern.
Die Arbeitslosenversicherung wird ja auch vom Einkommen des Arbeitnehmers bezahlt, in dem sich oft auch das Lebensalter mit niederschlägt.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung auf nächsten Landesparteitag