A6 Tarifbindung stärken – Arbeitgeber an den Tisch zwingen – EU-Richtlinie umsetzen

Antragsteller: AfA-Oberbayern, AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

 

Tarifbindung stärken – Arbeitgeber an den Tisch zwingen – EU-Richtlinie umsetzen

 

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, ein Gesetzesentwurf im Bundestag mit folgendem Inhalt einbringen:

Bei Betrieben mit einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von mehr als 33% oder, wenn die Gewerkschaft eine arbeitskampffähige Masse organisiert hat, wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlungen zu begeben. Das Ziel der Verhandlungen soll sein, einen Tarifvertrag abzuschließen.

Damit soll die EU-Richtlinie bzgl. 80% Tarifbindung umgesetzt und die Tarifbindung erhöht werden, damit der Tarifvertrag letztendlich von Gewerkschafter*innen verteidigt und bestenfalls weiterentwickelt werden kann.

 

Begründung:

Unser Antrag, die Tarifbindung zu stärken und Arbeitgeber zur Verhandlung mit Gewerkschaften zu zwingen, ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Tarifverträge spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung fairer Löhne, angemessener Arbeitszeiten und sozialer Standards. Indem wir die Tarifbindung erhöhen, tragen wir dazu bei, Lohnungleichheit zu verringern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Tarifbindung ist von entscheidender Bedeutung, um internationale Standards zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Durch die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen, mit Gewerkschaften zu verhandeln und Tarifverträge abzuschließen, schaffen wir ein gerechteres Arbeitsumfeld und stärken die Position der Arbeitnehmer*innen.

Die Verteidigung und Weiterentwicklung von Tarifverträgen durch Gewerkschafter*innen ist ein unverzichtbares Mittel, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und ihre Rechte zu sichern. Tarifverträge ohne Mitglieder werden irgendwann zum Ramsch. Indem wir die Beteiligung der Gewerkschaften an den Verhandlungen stärken, stellen wir sicher, dass die Tarifverträge im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

Begründung:

Tarifbindung stärken – Arbeitgeber an den Tisch zwingen – EU-Richtlinie umsetzen

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, ein Gesetzesentwurf im Bundestag mit folgendem Inhalt einbringen:

Bei Betrieben mit einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von mehr als 33% oder, wenn die Gewerkschaft eine arbeitskampffähige Masse organisiert hat, wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlungen zu begeben. Das Ziel der Verhandlungen soll sein, einen Tarifvertrag abzuschließen.

Damit soll die EU-Richtlinie bzgl. 80% Tarifbindung umgesetzt und die Tarifbindung erhöht werden, damit der Tarifvertrag letztendlich von Gewerkschafter*innen verteidigt und bestenfalls weiterentwickelt werden kann.

Begründung:

Unser Antrag, die Tarifbindung zu stärken und Arbeitgeber zur Verhandlung mit Gewerkschaften zu zwingen, ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Tarifverträge spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung fairer Löhne, angemessener Arbeitszeiten und sozialer Standards. Indem wir die Tarifbindung erhöhen, tragen wir dazu bei, Lohnungleichheit zu verringern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Tarifbindung ist von entscheidender Bedeutung, um internationale Standards zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Durch die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen, mit Gewerkschaften zu verhandeln und Tarifverträge abzuschließen, schaffen wir ein gerechteres Arbeitsumfeld und stärken die Position der Arbeitnehmer*innen.

Die Verteidigung und Weiterentwicklung von Tarifverträgen durch Gewerkschafter*innen ist ein unverzichtbares Mittel, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und ihre Rechte zu sichern. Tarifverträge ohne Mitglieder werden irgendwann zum Ramsch. Indem wir die Beteiligung der Gewerkschaften an den Verhandlungen stärken, stellen wir sicher, dass die Tarifverträge im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

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Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä1 zum A6 Ändern 17 Katharina Räth ändere "von...organisiert hat" in "den die Gewerkschaft, die im Betrieb aktiv ist, für arbeitskampffähig hält",