Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Referentinnen und Referenten in Bildungsmaßnahmen
Wir fordern, dass Referentinnen und Referenten in staatlich geförderten und/ oder staatlich anerkannten Bildungsmaßnahmen armutssicher und Lebensstandard sichernd beschäftigt werden. Die Bildungsträger schaffen derzeit staatlich subventionierte akademische Armutsjobs und bewirken so langfristig die Zunahme massiver Altersarmut. Der Netto-Stundenlohn von Referentinnen und Referentin liegt derzeit zum Teil unter 6,50 €.
Wir fordern:
- Die Referenten sind sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen mit Einzahlungen auch des Arbeitgeberanteils in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- Alternativ kann für die (ohnehin vorgegebene) Stundenzahl der Maßnahme ein Rahmenvertrag über diese Anzahl der Stunden geschlossen werden. Für diese durch die Maßnahme vorgegebene Stundenzahl sind die Arbeitgeber verpflichtet in die Sozialversicherung für die Beschäftigten einzuzahlen (Arbeitgeberanteil). Der Referent/ die Referentin hat
einen Anspruch auf Bezahlung der im Rahmenvertrag festgelegten Stunden. - Der Brutto-Stundenlohn muss mindestens dem Tarifvertrag entspre-
chen.
Dies ist deshalb erforderlich, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Beschäftigten dauerhaft beschäftigt werden, da dies ja von der Zuweisung von Maßnahmen abhängt. Es ist genau zu prüfen, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Scheinselbständigkeit handelt.
Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn der Referent/ die Referentin ausschließlich bei einem Träger beschäftigt ist. In derartigen Fällen ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwar mit allen Risiken und Nachteilen einer selbständigen Tätigkeit belastet; die Freiheit der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses besteht jedoch durch die Vorgaben in der Maßnahme nicht. Die Nichteinhaltung soll als Ordnungswidrigkeit strafbewährt sein.