A5 Seniorinnen- und Seniorenarbeit als Pflichtaufgabe der Kommunen in der Bayerischen Gemeindeordnung festschreiben

Wir fordern die SPD Landtagsfraktion auf, auf die Bayerische Staatsregierung einzuwirken, dass der Artikel 57 der Bayerischen Gemeindeordnung dahingehend ergänzt wird, dass die Seniorenarbeit, analog der Jugendarbeit, als Pflichtaufgabe der Gemeinden verankert wird.

Begründung:

Eine Seniorenvertretung kann zwar jetzt schon in jeder Kommune gebildet werden. Aus der Bayerischen Gemeindeordnung ergibt sich aber für die Einrichtung und Förderung von Seniorenvertretungen keine Verpflichtung. Die Förderung der Arbeit ist in die Freiwilligkeit der Kommune gestellt. Entstehung und Entwicklung von Seniorenvertretungen richten sich ausschließlich nach den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere des politischen Willens dazu.

Die Seniorenarbeit ist künftig als Pflichtaufgabe in der Bayerischen Gemeindeordnung zu verankern. Den Seniorenvertretungen ist in den Kommunalparlamenten, einschließlich der jeweiligen Ausschüssen, ein Anhörungs- und Rederecht zu seniorenpolitischen Themen einzuräumen.

Daraus folgend sind in den Geschäftsordnungen der Kommunalparlamente entsprechende verbindliche Regelungen aufzunehmen.

Im Einzelnen müssen Form und Art der Gründung von Seniorenvertretungen festgelegt, sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten, usw. abgesichert werden. Dabei ist auch eine personelle Begleitung und Unterstützung durch die Verwaltung sicherzustellen.

Seniorenvertretungen arbeiten nach wie vor ehrenamtlich. Sie benötigen jedoch für ihre Arbeit eine gesicherte Sach- und Finanzausstattung.

Dies kann im Einzelnen die Bereitstellung von geeigneten Räumen, Versicherungsschutz und finanzielle Mittel für Organisationsbedarf, Information, Reisekosten, Projekte und Veranstaltungen sein.

Die (Mit)Benutzung von Schreib-, Druck- und Kopiermöglichkeiten sowie Telefon-, Fax und E-Mail-Anschlüssen sollte selbstverständlich sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD Landtagsfraktion auf, auf die Bayerische Staatsregierung einzuwirken, dass der Artikel 57 der Bayerischen Gemeindeordnung dahingehend ergänzt wird, dass die Seniorenarbeit, analog der Jugendarbeit, als Pflichtaufgabe der Gemeinden verankert wird.

Beschluss-PDF: