Maßnahmen zur Verbesserung:
- Die Informationen zum Schutz vor Gewalt müssen den Menschen mit Behinderung in leichter Sprache zugänglich gemacht werden.
- Es müssen durch klare Strukturen deutliche Zeichen gegen Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung gesetzt werden. Das Ziel ist eine präventive Wirkung und die Sicherheit im Umgang mit Gewalt.
- Die Haltung zu diesem wichtigen Thema muss offen und bewusst und durch eine verbindliche Vorgehensweise gesichert sein.
- Die Mitarbeiter in den Einrichtungen müssen für die Präventionsarbeit, für das Verhalten in Verdachtssituationen und für konkrete Fälle einheitlich informiert und fachlich geschult werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
PDF: