S14 Schutz vor Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

Status:
Nicht abgestimmt

Maßnahmen zur Verbesserung:

  • Die Informationen zum Schutz vor Gewalt müssen den Menschen mit Behinderung in leichter Sprache zugänglich gemacht werden.
  • Es müssen durch klare Strukturen deutliche Zeichen gegen Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung gesetzt werden. Das Ziel ist eine präventive Wirkung und die Sicherheit im Umgang mit Gewalt.
  • Die Haltung zu diesem wichtigen Thema muss offen und bewusst und durch eine verbindliche Vorgehensweise gesichert sein.
  • Die Mitarbeiter in den Einrichtungen müssen für die Präventionsarbeit, für das Verhalten in Verdachtssituationen und für konkrete Fälle einheitlich informiert und fachlich geschult werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme