Bauen & Wohnen
Die Verfassung des Freistaats Bayern formuliert in Art. 106 Abs.1 klar: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ Wir wollen diesen Anspruch einlösen, denn Wohnen ist ein Grundrecht und kein Luxusgut.
Angesichts hoher Baukosten, Material- und Lieferengpässen und einer steigenden Zinsentwicklung brauchen wir einen umfassenden Ansatz, um qualitätsvollen, klimaangepassten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Soziales Bodenrecht und Liegenschaftspolitik
Auf teurem Baugrund kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Wir brauchen einen anderen Umgang mit Grund und Boden mit einem sozialen Bodenrecht und einer gemeinwohlorientierten staatlichen Liegenschaftspolitik, die die Schaffung von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum unterstützt. Wir werden diese Grundsätze in der Verfassung festschreiben und die Praxis des Freistaats und seiner landeseigenen Gesellschaften beenden, eigene Grundstücke und Immobilien zu verkaufen. Den Verkauf der 33.000 Landesbankwohnungen im Jahr 2012 durch das von Söder geführte Finanzministerium lehnen wir aufs Schärfste ab. Spekulation, Entmietung und Luxussanierung waren die Folge.
Wir wollen gemeinwohlorientierter Vermietung den Vorrang vor profitorientierten Unternehmen geben. Die Übernahme von mehr Wohnungen in die öffentliche Hand ist für uns eine wichtige politische Option. Einen An- bzw. Rückkauf von Wohnungen, zum Schutz der Mieter*innen und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, etwa der früheren Wohnungen der Bayerischen Landesbank, werden wir prüfen.
Stattdessen werden wir mit einem Verbilligungsgesetz Grundstücke des Freistaates in Erbpacht vergeben, vorzugsweise an unsere Kommunen und den Erbbauzins auf Grundlage der Konzepte bemessen und so den Bau von bezahlbarem Wohnraum unterstützen. Durch eine Vereinfachung des Erbbaurechts wollen wir seine Anwendung auch für sozial orientierte Wohnungsbauunternehmen attraktiver gestalten und die Kooperationen von Kommunen mit Grundstückeigentümern fördern.
Wir werden einen landeseigenen sozialen Bodenfonds auflegen und so die Kommunen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts, der Einführung und Weiterentwicklung der „Sozialen Bodennutzung (SoBoN)“ und dem Ankauf von Schlüsselgrundstücken unterstützen.
Baulandmobilisierung
Wir werden die bundesgesetzlich mögliche Baulandsteuer (Grundsteuer C) in Kraft setzen und damit brachliegende, aber baureife Grundstücke für den Wohnungsneubau mobilisieren. Zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen und zur Begrenzung des Flächenverbrauchs setzen wir auf das Prinzip der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, auf Nachverdichtung, Aufstockungen sowie die Umwidmung und den Umbau von Bestandgebäuden. Dafür brauchen wir ein bayernweites Umbaukataster, das die entsprechenden Potentiale aufzeigt.
Zur Entbürokratisierung und Beschleunigung von Planung und Bau setzen wir uns auf Bundesebene für die Einführung einer neuen Gebäudeklasse E (wie Einfach) ein. Wir wollen mehr modulares und serielles Bauen und Sanieren ermöglichen und durch Typengenehmigungen beschleunigen. Wir werden hierzu die Bayerische Bauordnung zügig an die Musterbauordnung des Bundes anpassen. Wir werden Verfahren digitalisieren und die Kommunen bei der Umsetzung digitaler Bebauungspläne und Baugenehmigungen unterstützen.
Klimagerechtes und Ökologisches Bauen
Wir wollen ein klimaneutrales Bayern bis 2035. Um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, muss auch der Bausektor seinen Beitrag leisten. Wir wollen dabei die „graue Energie“ und die Gesamtbilanz von CO2-Emissionen im Lebenszyklus stärker in den Blick nehmen, „cradle-to-cradle“-Ansätze unterstützen und den Einsatz von nachhaltigen, wiederverwertbaren und nachwachsenden Baustoffen fördern. Zur Unterstützung einer regionalen Kreislaufwirtschaft und zur Wiederverwertung von wertvollen Baumaterialien wollen wir ein flächendeckendes Angebot an Baustoffbörsen schaffen. Wir fördern das Bauen mit Holz und anderen nachhaltigen Baustoffen durch Förderinstrumente, die von der Betrachtung des Gesamtkonzepts und nicht von den Einzelteilen des Baus ausgehen. Sanierung und Erhalt gehen vor Abriss und Neubau.
Wir unterstützen Konzepte der kommunalen Wärmeplanung und orientieren uns dabei an praxistauglichen ortsnahen Lösungen im Quartier. Wir ergänzen die bundespolitische energetische Förderung dort, wo nötig durch eigene Programme, um Sanierung und Neubau für Kommunen, Eigentümer, Mieter und Vermieter attraktiv zu gestalten und eine finanzielle Überforderung zu vermeiden.
Soziale Wohnraumförderung und Wohnungsbau /-kauf
Wir werden die jahrelange Praxis des Freistaats beenden, die eigenen Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau dann zu kürzen, wenn der Bund diese erhöht. Im Gegenteil: wir werden den sozial orientierten Wohnungsbau konsequent durch eine eigene Fördermilliarde unterstützen. Wir werden mit den Kommunen und der sozial orientierten Wohnungswirtschaft einen Pakt für bezahlbares Wohnen schließen und die bayerischen Förderprogramme zielgenau umbauen, unter anderem durch die Erhöhung der die Bindungsdauer für die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln auf 60 Jahre.
Wir werden die staatliche Immobilienverwaltung auf Vordermann bringen, der Entwicklung von sozialorientiertem Wohnraum Vorrang einräumen und die Zusammenarbeit der staatlichen Gesellschaften „Immobilien Freistaat Bayern“ (Imby) „Bayernheim“, „Stadibau“, dem Siedlungswerk Nürnberg und dem Studentenwerk neu strukturieren, um Synergien zu schaffen und sie schlagkräftiger machen. Dabei werden wir auch Vorhaben im altengerechten Wohnen, studentischem Wohnen, Azubiwohnen und Generationenwohnen umsetzen. Wir werden das Bundesprogramm für Junges Wohnen auf Landesebene flankieren und ein Azubiwerk gründen. Senior*innen haben oft einen sinkenden Wohnraumbedarf, während junge Familien dringend Wohnraum suchen. Über Vermittlungsbörsen wollen wir den Tausch von Wohnraum unterstützen.
Wir werden Kommunen und die interkommunale Zusammenarbeit dort, wo gewünscht, durch die Gründung von eigenen Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaften, auch auf Landkreisebene, unterstützen. Wir unterstützen den sozialen Wohnungsbau der Kommunen und ihrer Wohnungsbaugesellschaften mit einer zweckgebundenen, verbilligten Abgabe staatlicher Grundstücke, so wie es der Bund bereits seit Jahren vormacht.
Wir werden den genossenschaftlichen Wohnungsbau durch die bevorzugte Vergabe von landeseigenen Grundstücken in Erbpacht, die Gewährung von Landesbürgschaften, die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen und durch eigene Förderprogramme gezielt unterstützen.
Wir werden die Bundesförderung selbstgenutzten Wohneigentums für Familien mit Kindern und niedrigen bis mittleren Einkommen mit einer Landesförderung aufstocken.
Sicherung von Wohnraum
Längerfristiger, anlassloser Leerstand von wertvollem Wohnraum in staatlichen Immobilien ist nicht akzeptabel. Wir werden in einem jährlichen Bericht Leerstand erfassen, dort, wo nötig Bestandssanierungen zügig angehen und den Leerstand beheben.
Wir werden das Zweckentfremdungsgesetz nachschärfen, um Kommunen mehr Instrumente wie Registrier- und Auskunftspflichten und die nötige Rechtsklarheit beim Vorgehen gegen missbräuchliche Nutzung von Wohnraum, auch durch kurzfristige, gewerbeähnliche Vermietung (AirBnB) an die Hand zu geben.
Zur Stärkung des Mieterschutzes und, um der kontinuierlichen Verknappung des Angebots an Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegenzuwirken, werden wir das bundesgesetzlich mögliche Allgemeine Umwandlungsverbot durch Rechtverordnung für alle Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten unverzüglich erlassen.
Wir werden die Eingriffsmöglichkeiten der staatlichen Aufsicht beim Wohnungsaufsichtsgesetz zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Überbelegung und menschenunwürdigen Wohnverhältnissen in Schrottimmobilien stärken.
Für den eigenen Bestand verzichten wir in der kommenden Legislaturperiode auf jedwede Mieterhöhung und wirken bei der öffentlichen und privaten Wohnungswirtschaft auf ein befristetes Mietmoratorium hin. Angesichts stark steigender Energiepreise und Lebenshaltungskosten ergänzen wir zur Begrenzung der Belastungen durch Heiz- und Energiekosten dort wo nötig, die Unterstützung des Bundes.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Ä4 zum RGP5 | 37 | SPD OBB | (konsistent/ zu erläutern?) Z. 37 Erbpacht vergeben, vorzugsweise an unsere Kommunen | ||||
Ä1 zum RGP5 | Einfügen | 47 | SPD Bezirksverband Oberbayern | Füge ein Z. 47: Mit einem echten kommunalen Vorkaufsrecht, also dem "Erstzugriff" der Kommunen auf Grundstücke, ermöglichen wir noch mehr sozialen Wohnungsbau. | |||
Ä5 zum RGP5 | Ändern | 128 | SPD OBB | (konsistent/ zu erläutern?) Z. 128 zweckgebundene, verbilligte Abgabe an Kommunen | |||
Ä2 zum RGP5 | Einfügen | 145 | SPD OBB | Füge ein Z. 145: Mieter*innen schützen: Sicherung von Wohnraum | |||
Ä3 zum RGP5 | Einfügen | 174 | SPD OBB | Füge ein Z. 174: Bundes. In Regierungsverantwortung werden wir uns für Veränderungen beim Mietspiegel einsetzen: Für eine echte ortsübliche Vergleichsmiete braucht es eine Streichung des Betrachtungszeitraums. Außerdem sollten auch geförderte Wohnungen in den Mietspiegel mit aufgenommen werden. Indexmiete sollte nicht mehr an die Inflationsrate sondern an die Entwicklung der Netto-Kaltmiete gekoppelt werden. |