Reform des Namensrechts bei Eheschließung gemäß §1355 BGB
Wir fordern eine Reform des Namensrechts bei der Eheschließung gemäß §1355 BGB und die Einführung einer Möglichkeit des Führens von Doppelnamen für beide Ehepartner.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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