Antragsteller: AfA-Landesvorstand Bayern
Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion
Rechtsextremismus nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Betrieben bekämpfen
Die AfA-Landeskonferenz möge Beschließen:
Das Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ aus dem Innenministerium ist zu erhalten und finanziell aufzustocken.
Das Förderprogramm „betriebliche Demokratiebildung fördern“ des BMAS wird über das Jahr 2025 hinaus erhalten und finanziell aufgestockt.
Weitere Fördermöglichkeiten für den Kampf gegen Rechts in Betrieben – z.B. für Sozialpartner*innen, Pausenräume, etc. müssen geprüft, etabliert und idealerweise institutionalisiert werden.
Begründung:
Demokratieförderung in den Betrieben ist essenziell, um rechtsextreme Tendenzen aufzufangen und zu minimieren. Auch in den Betrieben wird rechtsextremes Gedankengut geteilt und gesellschaftstauglich gemacht. Betriebsrät*innen, Angestellte, Arbeitgeber*innen, etc. brauchen Handwerkzeug an die Hand, um rechtsextremen Tendenzen am Arbeitsplatz die Stirn bieten zu können.
Förderprogramme auslaufen zu lassen, wie „betriebliche Demokratiebildung fördern“ ist kontraproduktiv.
Die AfA-Landeskonferenz möge Beschließen:
Das Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ aus dem Innenministerium ist zu erhalten und finanziell aufzustocken.
Das Förderprogramm „betriebliche Demokratiebildung fördern“ des BMAS wird über das Jahr 2025 hinaus erhalten und finanziell aufgestockt.
Weitere Fördermöglichkeiten für den Kampf gegen Rechts in Betrieben – z.B. für Sozialpartner*innen, Pausenräume, etc. müssen geprüft, etabliert und idealerweise institutionalisiert werden.
Begründung:
Demokratieförderung in den Betrieben ist essenziell, um rechtsextreme Tendenzen aufzufangen und zu minimieren. Auch in den Betrieben wird rechtsextremes Gedankengut geteilt und gesellschaftstauglich gemacht. Betriebsrät*innen, Angestellte, Arbeitgeber*innen, etc. brauchen Handwerkzeug an die Hand, um rechtsextremen Tendenzen am Arbeitsplatz die Stirn bieten zu können.
Förderprogramme auslaufen zu lassen, wie „betriebliche Demokratiebildung fördern“ ist kontraproduktiv.
Das Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ aus dem Innenministerium ist zu erhalten und finanziell aufzustocken.
Das Förderprogramm „betriebliche Demokratiebildung fördern“ des BMAS wird über das Jahr 2025 hinaus erhalten und finanziell aufgestockt.
Weitere Fördermöglichkeiten für den Kampf gegen Rechts in Betrieben – z.B. für Sozialpartner*innen, Pausenräume, etc. müssen geprüft, etabliert und idealerweise institutionalisiert werden.
Begründung:
Demokratieförderung in den Betrieben ist essenziell, um rechtsextreme Tendenzen aufzufangen und zu minimieren. Auch in den Betrieben wird rechtsextremes Gedankengut geteilt und gesellschaftstauglich gemacht. Betriebsrät*innen, Angestellte, Arbeitgeber*innen, etc. brauchen Handwerkzeug an die Hand, um rechtsextremen Tendenzen am Arbeitsplatz die Stirn bieten zu können.
Förderprogramme auslaufen zu lassen, wie „betriebliche Demokratiebildung fördern“ ist kontraproduktiv.