S5 Prävention gegen Spielsucht und Schutz von Spielsüchtigen

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, eine strenge Umsetzung des Glücksspielvertrags in Bayern umzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, ein Gesetz zum Schutz vor Spielsucht zu schaffen und einzuführen.

Der gültige Staatsvertrag von 2009 regelt die Zuständigkeit in den Bundesländern, er wird z. B. von Berlin streng umgesetzt. Die Spielhallenflut muss gestoppt und die Spieler müssen durch Präventionsarbeit und neue Gesetze geschützt werden.

Begründung:

In Deutschland gibt es 700.000 Spielsüchtige, 265.000 Geldspielgeräte sind über das ganze Land verteilt. Auch in Nürnberg gibt es sehr viele Spielstätten. Viele Existenzen und Familien werden durch die Krankheit Spielsucht zerstört, die „Karrieren“ enden oft im Suizid. Kinder und Jugendliche werden per Internet durch kostenlose Spiele angefüttert. Der volkswirtschaftliche Schaden wird langfristig auf 44 Milliarden EUR geschätzt.

In den Spielhallen lassen sich Geldwäsche und Steuerbetrug optimal umsetzen. Seit 2005 hat sich die Anzahl der Geräte verdoppelt und seitdem gibt es keine verbindlichen Zahlen über Auszahlungen an den Geräten.

Zwei Firmen besitzen 90 % der Geräte in Deutschland, sie spenden an Parteien und Politiker. Die Beschaffungskriminalität steigt, der Steuerzahler zahlt die Kosten für diese Krankheit mit.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, eine strenge Umsetzung des Glücksspielvertrags in Bayern umzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, ein Gesetz zum Schutz vor Spielsucht zu schaffen und einzuführen.

Der gültige Staatsvertrag von 2009 regelt die Zuständigkeit in den Bundesländern, er wird z. B. von Berlin streng umgesetzt. Die Spielhallenflut muss gestoppt und die Spieler müssen durch Präventionsarbeit und neue Gesetze geschützt werden.

Beschluss-PDF: