Wir unterstützen die Petition „Herr Söder, stoppen und überarbeiten Sie das bayerische Psychiatriegesetz“ und setzen uns für eine tiefgehende Überarbeitung des Gesetzestextes nach den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen ein, um insbesondere die Behandlung und Hilfe für psychisch Kranke und die bessere Versorgung von Kliniken und Personal zu gewährleisten.
Eine klare Trennung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) und des Maßregelvollzugsgesetzes ist notwendig. Eine generelle Benachrichtigungspflicht der Klinik an die Polizei, die doppelten Aktenführung und die so genannte Unterbringungsdatei und Teilung der Krankenakte müssen aus dem Gesetz gestrichen werden. Die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle ist einzuführen.
Das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) ist in der ursprünglichen Form untragbar. Es macht psychisch kranke Menschen zu potentiellen Gefährdern und trägt damit zu deren Stigmatisierung bei. Das PsychKHG darf aber kein reines Gefährdergesetz sein, sondern muss in erster Linie den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen Rechnung tragen. In der ursprünglichen Form lehnen wir dieses Gesetz ab.
Auch wenn das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) durchaus positive Aspekte wie die bayernweite Einführung eines psychiatrischen Krisendienstes enthält, halten wir maßgebliche Verbesserungen für dringend geboten. Um psychisch kranken Menschen wirksam zu helfen und sie nicht zu stigmatisieren, ist es unbedingt notwendig, dass das Gesetz mehr auf Regelungen von Hilfs- und Präventivmaßnahmen abzielt. Die beste Gefahrenabwehr liegt in der Prävention und Heilung. Dazu müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Eine generelle Benachrichtigungspflicht der Klinik an die Polizei darf nicht eingeführt werden ebenso wie doppelten Aktenführung und Teilung der Krankenakte. Die so genannte Unterbringungsdatei muss ersatzlos gestrichen werden.
Stattdessen sind die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle und eine klare Trennung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes notwendig. Im ursprünglichen Entwurf sind beide Gesetze noch stark miteinander verknüpft. Psychisch Kranke dürfen keinesfalls ausgegrenzt und kriminalisiert werden. Es darf keinen Rückfall in düstere Zeiten der deutschen Geschichte geben.