P3 Paritätische Reihung bis zum Schluss

Status:
Überweisung

Wir fordern die Streichung § 27, Abs. (1), Satz 3 der Satzung der BayernSPD.

Begründung:

27, Abs. (1) der Satzung der BayernSPD regelt die alternierende Reihung von Männern und Frauen auf den Listen für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Bayerischen Landtag und zu den Bezirkstagen und somit das Prinzip des sog. Reißverschlusses, der ein zentrales Gleichstellungsinstrument für unsere Parteiarbeit ist. Dieses Instrument nehmen wir ernst. Aus diesem Grund soll eine alternierende Reihung der Listen zu oben genannten Wahlen auch so lange durchgezogen werden, wie es männliche und weibliche Kandidierende gibt. Erst wenn nur noch Kandidierende eines Geschlechts zur Verfügung stehen, soll vom Reißverschluss abgewichen werden.

Satz 3 in § 27, Abs. (1) kann jedoch zu einer Unterbrechung des Reißverschlusses führen, wenn unter den Direktkandidat*innen der Stimmkreise bzw. Wahlkreise beide Geschlechter nicht gleichermaßen vertreten sind. Ist dies der Fall, wird innerhalb der Gruppe der Direktkandidierenden die alternierende Reihung unterbrochen und die Kandidierenden des zahlenmäßig stärker vertretenen Geschlechts nacheinander gereiht, ehe dann durch die daran anschließende Reihung der Listenkandidat*innen die Alternierung wiederaufgenommen wird. Diese Unterbrechung lässt sich auflösen, indem die betreffenden Plätze auf der Liste durch die entsprechenden Listenkandidatinnen bzw. -kandidaten des fehlenden Geschlechts aufgefüllt werden. Auf diese Weise wird von der alternierenden Reihung erst abgewichen, wenn tatsächlich nur noch Kandidatinnen bzw. Kandidaten eines Geschlechts übrig sind, also am Ende der Liste.

 

Diese Korrektur der Satzung und diese Art der Listenreihung entspricht einer tatsächlichen Umsetzung unseres Reißverschluss-Prinzips. Eine Auswirkung darauf, wer in einem Stimmkreis oder Wahlkreis als Direkt- und wer als Listenkandidat*in zu wählen ist, hat diese Satzungsänderung nicht, denn die Wahl der Direkt- und der Listenkandidat*innen erfolgen in den Stimm- bzw. Wahlkreisen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag und Landesvorstand
Beschluss: Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss-PDF: