A10 Mitbestimmung von Arbeitnehmervetreter*innen in Verwaltungsräten von Kommunalunternehmen durchsetzen

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Kommunalunternehmen muss ausgebaut werden. Die Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) und ggfls. weitere gesetzliche Bestimmungen im Kommunalrecht sind entsprechend zu ändern. Arbeitnehmervetreter*innen sollen künftig das Recht haben, in angemessener Zahl mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat eines Kommunalunternehmens vertreten zu sein.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen. Alle Ebenen der BayernSPD werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.

Begründung:

In den Verwaltungsräten von Kommunalunternehmen ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen bislang nicht vorgesehen. Betriebs- und Personalräte sind allenfalls als Gäste mit beratender Stimme zugelassen. Es besteht nicht einmal ein Rechtsanspruch auf diese minimale Beteiligung. Das wird der Bedeutung und der Notwendigkeit von qualifizierter Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in dieser Art von Unternehmen nicht gerecht. In öffentlichen Unternehmen, die in einer anderen Rechtsform, wie z.B. Stadtwerke und Verkehrsbetriebe als GmbH, geführt werden, ist dies selbstverständlich.

Besonders deutlich wird dieses Defizit in den bayerischen Bezirkskliniken, die seit Jahren ein breitgefächertes, in seiner Bedeutung wachsendes medizinisches Versorgungsangebot für die Bevölkerung in allen Teilen Bayerns gewährleistet.

Die bayerischen Bezirke haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Einrichtungen, insbesondere ihre Kliniken, von Regiebetrieben in die Rechtsform eines Kommunalunternehmens überführt.

Die Kommunalunternehmen befinden sich einerseits weiter in öffentlicher Hand, sind aber andererseits durch die veränderte Haushaltssystematik und entsprechende Satzungsbestimmungen in die Lage versetzt worden, ihre Strukturen und Angebote zur medizinischen und sozialen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger flexibel und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.

Gemäß des vom Gesetzgeber zugewiesenen Versorgungsauftrages sind sie unverzichtbarer Teil des öffentlichen Gesundheitswesens in Bayern. Im Vordergrund steht die optimale Versorgung der Patient*innen und Klient*innen und nicht die Gewinnmaximierung im Interesse privater Investoren.

Der Erfolg unserer Kommunalunternehmen bei der Patientenversorgung hängt einerseits entscheidend von ausreichenden und qualifizierten Mitarbeiter*innen, einer nachhaltigen Arbeitsplatzgestaltung und einem kooperativen, zunftsorientierten Personalmanagement ab. Der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen, die von den Betriebs- und Personalräten getragen und gestaltet wird, kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.

Unsere Kommunalunternehmen im Gesundheits- und Sozialbereich mit dem Versorgungsauftrag für die gesamte Bevölkerung müssen sich andererseits behaupten in einem inzwischen stark von Ökonomisierung und privater Konkurrenz geprägten Gesundheitsbereich. Das erfordert ständige umfassende

Analysen des Umfeldes und sorgfältige strategische Planungen und Entscheidungen. Diese liegen hauptsächlich in der Verantwortung der Vorstände und Verwaltungsräte.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Kommunalunternehmen muss ausgebaut werden. Die Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) und ggfls. weitere gesetzliche Bestimmungen im Kommunalrecht sind entsprechend zu ändern. Arbeitnehmervetreter*innen sollen künftig das Recht haben, in angemessener Zahl mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat eines Kommunalunternehmens vertreten zu sein.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen. Alle Ebenen der BayernSPD werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.

Beschluss-PDF: