Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, sich dafür einzusetzen, dass in Städten nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen in Wohngebieten parken dürfen. Hierfür ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich
In der geltenden Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass innerhalb von geschlossenen Ortschaften alle Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen parken dürfen. In der StVO werden in Paragraph 12 Absatz 3a, nur Ausnahmen ab 7,5t benannt.
3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit
Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und 4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Parkende Lkws in Wohngebieten führen nicht nur zu Parkplatzmangel, Lkws direkt vor der Haustüre bedeuten immer auch Lärm, schlechte Luft, Verschattung und unübersichtliche Straßenverhältnisse aufgrund von Sichtbehinderung. Diese Probleme könnten durch die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung gelöst werden. Der Polizei sowie den Beschäftigten der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird es möglich gegen parkende Lkw in Wohngebieten vorzugehen.